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DE19613213C1 - Behälterverschluß - Google Patents

Behälterverschluß

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DE19613213C1
DE19613213C1 DE1996113213 DE19613213A DE19613213C1 DE 19613213 C1 DE19613213 C1 DE 19613213C1 DE 1996113213 DE1996113213 DE 1996113213 DE 19613213 A DE19613213 A DE 19613213A DE 19613213 C1 DE19613213 C1 DE 19613213C1
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HEINRICH STOLZ GMBH, 57290 NEUNKIRCHEN, DE
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D47/00Closures with filling and discharging, or with discharging, devices
    • B65D47/04Closures with discharging devices other than pumps
    • B65D47/06Closures with discharging devices other than pumps with pouring spouts or tubes; with discharge nozzles or passages
    • B65D47/061Closures with discharging devices other than pumps with pouring spouts or tubes; with discharge nozzles or passages with telescopic, retractable or reversible spouts, tubes or nozzles
    • B65D47/063Closures with discharging devices other than pumps with pouring spouts or tubes; with discharge nozzles or passages with telescopic, retractable or reversible spouts, tubes or nozzles with flexible parts

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Behälterverschluß mit einem Verschlußunterteil und einer auf das Verschlußunterteil aufsetzbaren Verschlußkappe mit Kappendeckel und Kappenmantel, bei dem das Verschlußunterteil mittels eines Basisteils in eine Behälteröffnung einsetzbar ist, bei dem das Basisteil einen runden Anlageflansch, der an einer von einer Innenwandung des Behälters um die Behälteröffnung gebildeten Anlagefläche anliegt, und von dem Anlageflansch axial beabstandet mindestens einen Rastansatz aufweist, der den Rand der Behälteröffnung übergreift, so daß das Verschlußunterteil axial unverschiebbar an dem Behälter gehalten ist.
Ein Behälterverschluß dieser Art ist in der DE 195 05 142 A1 als bekannt ausgewiesen. Bei diesem bekannten Behälterverschluß ist ein Basisteil mit einer umlaufenden Nut zwischen einem Rastansatz und einem Anlageflansch in eine Behälteröffnung so eingesetzt, daß der Anlageflansch flach an einer Anlagefläche um die Behälteröffnung an der Innenwandung des Behälters anliegt. An den Anlageflansch sind radial nach außen abstehend mehrere lappenförmige Anschläge angeformt, die mit Gegenelementen in Form von an den Behälter angeformten Nocken in Wirkverbindung treten und dann ein Verdrehen des Behälterverschlusses in der Behälteröffnung verhindern. Bis der Anschlag erreicht wird, ist ein Verdrehen nicht ausgeschlossen. Außerdem muß beim Einsetzen des Behälterverschlusses darauf geachtet werden, daß die lappenförmigen Anschläge nicht mit den Gegenelementen zur Deckung kommen, und, wenn dies doch der Fall ist, muß das Verschlußunterteil in Umfangsrichtung verdreht werden.
Bei einem in der DE 38 32 412 A1 angegebenen Behälterverschluß ist ein Verdrehschutz nicht sicher gewährleistet.
In der DE-PS 8 36 149 ist bei einem Behälterverschluß mit einem Verschlußunterteil in Form einer Spundbüchse eine Verdrehsicherung dadurch verwirklicht, daß eine Ausstülpung im Bereich um die Behälteröffnung an ihrer Umfangskontur unrund, z. B. achteckig ausgebildet ist. Auch hierbei ist bei der Montage darauf zu achten, daß der Anlageflansch mit der unrunden Anlagefläche entsprechend der unrunden Form zur Deckung kommt und gegebenenfalls ist eine Verdrehung vorzunehmen, wodurch die Montage benachteiligt ist.
Die DE 44 33 160 A1 zeigt einen Behälterverschluß, bestehend aus einem Verschlußunterteil und einer Verschlußkappe. Das Verschlußunterteil hat eine mit einem Außengewinde versehenen Ausgießtülle. Auf das Außengewinde kann die Verschlußkappe aufgesetzt werden. An dem Kappenmantel der Ver­ schlußkappe sind in Richtung zu der Ausgießtülle vorstehend Rastansätze angeformt. Diese arbeiten zur Bildung einer Blockierverzahnung mit Gegenrast­ elementen des Verschlußunterteils zusammen. Diese Blockierverzahnung verhindert das Abschrauben der Verschlußkappe, so daß ein kindersicherer Ver­ schluß entsteht. Durch Verformung der Verschlußkappe oder des Verschluß­ unterteils kann die Blockierverzahnung zum Abschrauben der Verschlußkappe freigegeben werden.
Infolge der Verformung, beispielsweise der Verschlußkappe, ist ein erhöhter Kraftaufwand erforderlich um das für ein Öffnen notwendige Drehmoment in das Gewinde einzubringen. Das Verschlußunterteil ist in dem Behälter aber nur kraftschüssig gehalten, so daß die Gefahr besteht, daß es sich beim Abschrauben der Verschlußkappe mitdreht. Dann läßt sich der Behälterver­ schluß aber nicht öffnen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Behälterverschluß der eingangs genannten Art bereitzustellen, der bei einfacher Montage einen stabilen, eindeutigen Sitz gewährleistet. Diese Aufgabe wird mit den im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Hiernach ist also vorgesehen, daß der Anlageflansch umfangsseitig mit einer radial gerichteten Blockierverzahnung versehen ist und daß die Anlagefläche eine Gegenverzahnung aufweist, in die die Blockierverzahnung im eingesetzten Zustand paßgenau in Eingriff gebracht ist.
Durch die umfangsseitige Blockierverzahnung und die an der Anlagefläche vorgesehene Gegenverzahnung wird bei einer einfach herzustellenden, an sich runden Außenkontur durch die paßgenauen Zahnungen ein verdrehsicherer Sitz erzielt, der keinerlei Verdrehung in Umfangsrichtung zuläßt, so daß sich insbesondere auch die Dichtstellen zwischen der Behälteröffnung und dem Basisteil nicht gegeneinander bewegen können und die Dichtwirkung dauerhaft gewährleistet ist. Die Montage des Behälterverschlusses in der Behälteröffnung ist einfach, da durch die Zahnung praktisch keine Verdrehung in Umfangsrichtung erforderlich ist, sondern die Zahnungen der Blockierverzahnung und der Gegenverzahnung beim Einsetzen des Basisteils in die Behälteröffnung ineinanderrücken.
Mit der Maßnahme, daß die Blockierverzahnung und die Gegenverzahnung in axialer Richtung des Behälterverschlusses zur Verschlußaußenseite hin konisch verjüngt sind, wird das Einsetzen des Basisteils in die Behälteröffnung noch erleichtert, da durch die konische Ausbildung eine Selbstzentrierung beim Einsetzen in die Behälteröffnung stattfindet.
Für eine einfache Ausbildung und einen guten Sitz des Behälterverschlusses ist es günstig, wenn die Blockierverzahnung und die Gegenverzahnung dreieckförmig sind.
Ist vorgesehen, daß die Anlagefläche um die Stärke des Anlageflansches nach außen gestülpt ist, so daß die dem Behälterinnern zugekehrte Unterseite des Anlageflansches bündig ist mit der an die Anlagefläche anschließenden Innenfläche des Behälters, so ergibt sich auf der Innenseite des Behälters ein bündiger, glatter Übergang zwischen dem Anlageflansch und der angrenzenden Innenfläche des Behälters, wodurch ein restloser Ausguß des Füllguts begünstigt wird. Es ergeben sich keine Absätze, an denen sich Ablagerungen bilden können.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung des Behälterverschlusses besteht weiterhin darin, daß die Verschlußkappe als Schraubkappe ausgebildet ist, daß auf der von dem Behälterinnern abgewandten Oberseite des Basisteils auf dessen stirnseitigem Rand eine obere Zahnung vorgesehen ist und daß an der Unterseite eines über den Kappenmantel hinausragenden Randabschnitts des Kappendeckels eine obere Gegenzahnung ausgebildet ist, die im vollständig aufgesetzten Zustand der Verschlußkappe in die obere Zahnung eingreift, und daß die obere Zahnung und die obere Gegenzahnung in Aufschraubrichtung steile und in Abschraubrichtung flache Zahnflanken aufweisen. Durch diese Ausgestaltung des Basisteils ist es nicht ohne weiteres möglich, die Verschlußkappe abzuschrauben, so daß eine Qualitätssicherung gegeben ist. Dabei besteht ein vorteilhafter Aufbau darin, daß der Kappendeckel im Bereich des Randabschnitts mindestens einen Griffbügel aufweist- der dauerhaft an seinen beiden Enden über einen Verbindungssteg und anfänglich über zerreißbare Anbindungen mit dem Kappendeckel verbunden ist, und daß die obere Gegenzahnung aus mindestens einem Zahn im Bereich der Verbindungsstege besteht.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1A eine Behälteröffnung vom Behälterinnern aus,
Fig. 1B eine seitliche Ansicht eines in eine Behälteröffnung eingesetzten Behälterschlusses in teilweise geschnittener Ansicht im herausgezogenen Zustand,
Fig. 1C einen Behälterverschluß in Draufsicht,
Fig. 1D eine Seitenansicht des Behälterverschlusses in teilweise geschnittener Darstellung im eingeschobenen Zustand,
Fig. 2A eine vergrößerte Darstellung der Behälteröffnung von der Innenseite des Behälters aus,
Fig. 2B eine seitliche Ansicht der in Fig. 2A gezeigten Behälteröffnung mit eingesetztem Basisteil in teilweise geschnittener Darstellung und
Fig. 2C eine in Fig. 2B dargestellte Einzelheit zur Ausbildung eines Randbereichs der Behälteröffnung.
In Fig. 1A ist eine Behälteröffnung 1.3 eines Behälters 1 vom Behälterinnern aus dargestellt. Um die Behälteröffnung 1.3 ist eine Anlagefläche 1.4 für einen in Fig. 1B dargestellten Anlageflansch 3.4 eines Basisteils 3 gebildet, wobei die Anlagefläche 1.4 als Ausstülpung 1.2 ausgeformt ist. Die Anlagefläche 1.4 ist von einer Gegenverzahnung 1.1 umrandet, die zur Außenseite des Behälters bzw. des Behälterverschlusses 2 konisch verjüngt ist, wie aus der Doppellinie ersichtlich ist.
Der Behälterverschluß 2 ist mit dem Basisteil 3 in die Behälteröffnung 1.3 eingesetzt. Dazu ist zwischen der nach außen gerichteten Oberseite des Anlageflansches 3.4 und einem im eingesetzten Zustand des Behälterverschlusses 2 außen auf der Wandung des Behälters 1 befindlichen, umlaufenden Rastansatz 3.5 eine Nut 3.2 gebildet, in der der Rand der Behälteröffnung 1.3 abgedichtet aufgenommen ist. Der Rastansatz 3.5 weist auf seiner Außenseite eine Rastschräge auf, so daß das Basisteil 3 von der Innenseite des Behälters 1 aus leicht in die Behälteröffnung 1.3 eingedrückt werden kann, wonach sich wegen der Elastizität des Basisteils 3 und/oder des Rands der Behälteröffnung 1.3 ein dichtender Sitz ergibt. Auf der Innenwandung des Basisteils 3, dem Rastansatz 3.5 gegenüberliegend, ist ein Balgabschnitt 5 umlaufend angeformt, der ausgießseitig in einen Ausgießstutzen 6 mit einem Außengewinde übergeht. Auf den Ausgießstutzen 6 ist eine Verschlußkappe 4 mit einem ein Innengewinde aufweisenden Kappenmantel 4.3 und einem Kappendeckel 4.1 aufgeschraubt, der mit einem Randabschnitt 4.11 über den Kappenmantel 4.3 übersteht. Im Bereich des Randabschnitts 4.11 ist beidseitig ein im wesentlichen halbkreisförmiger Griffbügel 4.4 mittels an den Enden der Griffbügel 4.4 vorgesehenen Verbindungsstegen 4.41 angeformt. Zwischen den Verbindungsstegen 4.41 sind die Bügel weiterhin mittels zerreißbarer Anbindungen 4.42 mit dem Kappenmantel 4.3 verbunden, die beim erstmaligen Gebrauch abgerissen werden müssen, so daß die Griffbügel 4.4 an den Verbindungsstegen 4.41 nach oben geschwenkt werden können, um die Verschlußkappe abzuschrauben.
Wie aus der in Fig. 1C gezeigten Draufsicht der Verschlußkappe 4 in Verbindung mit Fig. 1B ersichtlich, ist in den umfangsseitigen Rand des Anlageflansches 3.4 eine Blockierverzahnung 3.3 eingeformt, die mit der Gegenverzahnung 1.1 im Umfangsbereich der Anlagefläche 1.4 des Behälters 1 zusammenwirkt. Die Blockierverzahnung 3.3 ist an die Gegenverzahnung 1.1 angepaßt und ebenfalls in axialer Richtung des Behälterverschlusses 2 zur Verschlußaußenseite hin konisch verjüngt. Diese Ausbildung der Blockierverzahnung 3.3 ist auch in der Fig. 1D und weiterhin in den Fig. 2B und 2C im Zusammenwirken mit der Gegenverzahnung 1.1 dargestellt. Die konische Ausbildung bewirkt, daß beim Einsetzen des Basisteils 3 in die Behälteröffnung 1.3 ein exakter Sitz des Anlageflansches 3.5 auf der Anlagefläche 1.4 erreicht wird, wobei die Blockierverzahnung 3.3 exakt in die Gegenverzahnung 1.1 einrückt, ohne daß eine Nachstellung in Umfangsrichtung erforderlich wäre. Wie aus den Fig. 1B, 2B und 2C weiterhin ersichtlich ist, ist die Ausstülpung 1.2 der Anlagefläche 1.4 an die Stärke des Anlageflansches 3.4 angepaßt, so daß die dem Behälterinnern zugekehrte Unterseite des Anlageflansches mit der an die Ausstülpung 1.2 angrenzenden Innenfläche des Behälters 1 bündig abschließt. Dadurch ist ein glatter Übergang zwischen der Innenseite der Behälterwandung und der Unterseite des Anlageflansches 3.4 gegeben, so daß ein ungehinderter Ausfluß des Füllguts gewährleistet ist. Wie die Fig. 1A, 1C und 2A weiterhin zeigen, sind die Gegenverzahnung 1.1 und die Blockierverzahnung 3.3 dreieckförmig ausgebildet, wodurch das exakte Einsetzen des Basisteils 3 in die Behälteröffnung 1.3 ebenfalls begünstigt wird.
Aus den Fig. 1B und 1D ist ferner ersichtlich, daß auf der zur Ausgießseite des Behälterverschlusses 2 gerichteten Oberseite des Basisteils 3 stirnseitig eine obere Zahnung 3.1 eingeformt ist, die mit einer an der Unterseite des Randabschnitts 4.11 des Kappendeckels 4.1 angeformten oberen Gegenzahnung 4.2 zusammenwirkt, wie in der rechts neben der Fig. 1B dargestellten Einzeldarstellung ersichtlich ist. In der Einzeldarstellung ist der eingeschobene Zustand des Kappendeckels 4.1 wiedergegeben. Die obere Zahnung 3.1 ist in dem Ausführungsbeispiel umlaufend angeordnet, während die obere Gegenzahnung 4.2 lediglich zwei Zacken aufweist, die an der Unterseite der beiden Stege 4.41 (vgl. Fig. 1C) angeordnet sind. Die Zahnflanken der oberen Zahnung 3.1 und der oberen Gegenzahnung 4.2 sind in Aufschraubrichtung flach ausgebildet, während sie in Abschraubrichtung steil ausgebildet sind. Solange die Griffbügel 4.4 noch mit den zerreißbaren Anbindungen 4.42 mit dem Kappendeckel 4. 1 verbunden sind und die Verschlußkappe 4 sowie der Balgabschnitt 5 sich im eingeschobenen Zustand befinden, kann somit die Verschlußkappe 4 nicht abgeschraubt werden. Erst wenn die Griffbügel 4.4 unter Zerreißen der Anbindungen 4.42 nach oben gezogen und auch die in gewissem Grad flexiblen Verbindungsstege 4.41 nach oben gezogen werden, wird die obere Gegenzahnung 4.2 aus der oberen Zahnung 3.1 freigegeben, und die Verschlußkappe 4 kann dann ohne weiteres abgedreht werden. Dadurch ist eine Qualitätssicherung für den erstmaligen Gebrauch gegeben. In der Endphase des Aufschraubens können die flachen Zahnflanken der oberen Zahnung 3.1 und der oberen Gegenzahnung 4.2 leicht übereinandergleiten, wonach wieder eine Verrastung entgegen der Abschraubrichtung erzielt wird. Dadurch ist in gewisser Weise auch eine Kindersicherung verwirklicht.
Der beschriebene Behälterverschluß besteht insbesondere im Bereich des Basisteils 3 aus Kunststoff, und es ist auch günstig, den Behälter 1 zumindest im Bereich der Behälteröffnung 1.3 und der Anlagefläche 1.4 mit der Gegenverzahnung 1.1 aus Kunststoff herzustellen.

Claims (6)

1. Behälterverschluß mit einem Verschlußunterteil und einer auf das Verschlußunterteil aufsetzbaren Verschlußkappe mit Kappendeckel und Kappenmantel, bei dem das Verschlußunterteil mittels eines Basisteils in eine Behälteröffnung einsetzbar ist, bei dem das Basisteil einen runden Anlageflansch, der an einer von einer Innenwandung des Behälters um die Behälteröffnung gebildeten Anlagefläche anliegt, und von dem Anlageflansch axial beabstandet mindestens einen Rastansatz aufweist, der den Rand der Behälteröffnung übergreift, so daß das Verschlußunterteil axial unverschiebbar an dem Behälter gehalten ist, dadurch gekennzeichnet,
daß der Anlageflansch (3.4) umfangsseitig mit einer radial gerichteten Blockierverzahnung (3.3) versehen ist und
daß die Anlagefläche (1.4) eine Gegenverzahnung (1.1) aufweist, in die die Blockierverzahnung (3.3) im eingesetzten Zustand paßgenau in Eingriff gebracht ist.
2. Behälterverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Blockierverzahnung (3.3) und die Gegenverzahnung (1.1) in axialer Richtung des Behälterverschlusses (2) zur Verschlußaußenseite hin konisch verjüngt sind.
3. Behälterverschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Blockierverzahnung (3.3) und die Gegenverzahnung (1.1) dreieckförmig sind.
4. Behälterverschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (1.4) um die Stärke des Anlageflansches (3.4) nach außen gestülpt ist, so daß die dem Behälterinnern zugekehrte Unterseite des Anlageflansches (3.4) bündig ist mit der an die Anlagefläche (1.4) anschließenden Innenfläche des Behälters (1).
5. Behälterverschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verschlußkappe (4) als Schraubkappe ausgebildet ist,
daß auf der von dem Behälterinnern abgewandten Oberseite des Basisteils (3) auf dessen stirnseitigem Rand eine obere Zahnung (3.1) vorgesehen ist und
daß an der Unterseite eines über den Kappenmantel (4.3) hinausragenden Randabschnitts (4.11) des Kappendeckels (4.1) eine obere Gegenzahnung (4.2) ausgebildet ist, die im vollständig aufgesetzten Zustand der Verschlußkappe (4) in die obere Zahnung (3.1) eingreift, und
daß die obere Zahnung (3.1) und die obere Gegenzahnung (4.2) in Aufschraubrichtung steile und in Abschraubrichtung flache Zahnflanken aufweisen.
6. Behälterverschluß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Kappendeckel (4.1) im Bereich des Randabschnitts (4.11) mindestens einen Griffbügel (4.4) aufweist, der dauerhaft an seinen beiden Enden über einen Verbindungssteg (4.41) und anfänglich über zerreißbare Anbindungen (4.42) mit dem Kappendeckel (4.1) verbunden ist, und daß die obere Gegenzahnung (4.2) aus mindestens einem Zahn im Bereich der Verbindungsstege besteht.
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