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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Transportsicherung
eines Wechselbehälters
auf einem Transportrahmen eines Transportfahrzeugs, insbesondere
eines Absetzkipperfahrzeugs.
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Absetzkipperfahrzeuge
sind z.B. aus
DE 37 10
094 A1 und der Patentschrift
CH
546 657 bekannt. Allgemeine Eigenschaften von Absetzkipperfahrzeugen
sind in der DIN Norm 30723 beschrieben.
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Zum
Absetzen oder Aufladen des Wechselbehälters weisen derartige Fahrzeuge
zwei am Fahrzeugendbereich schwenkbar angebrachte Arme auf, die über Hydraulikzylinder
verschwenkt werden können.
An den Enden der Arme sind jeweils Aufhängungseinrichtungen, z.B. Kettengehänge, zum
Einhängen
an zwei Aufhängebolzen
auf jeder Seite des Wechselbehälters
vorgesehen. Nach Einhängen
der Aufhängungseinrichtung
an die beiden Aufhängebolzen
auf jeder Seite des Wechselbehälters
kann der Wechselbehälter
durch Schwenken der Arme von dem Transportfahrzeug abgehoben und
abgesetzt oder umgekehrt darauf aufgeladen werden. Die Arme sind
bei vielen gängigen
Transportfahrzeugen neben ihrer Schwenkbarkeit auch längenverstellbar,
d.h. teleskopierbar.
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Bisher
wurden Wechselbehälter
auf Transportfahrzeugen durch Zurrmittel mit Spanneinrichtungen
an dem Transportrahmen des Transportfahrzeuges festgezurrt, sofern überhaupt
eine Sicherung vorgenommen wurde. In der Regel werden die Wechselbehälter einfach
auf den Transportrahmen gestellt, wobei man sich auf die Gewichtskraft
des Wechselbehälters
und die dadurch hervorgerufene Reibung als Bewegungshemmung auf
dem Transportrahmen verläßt. In der
Transportstellung sollen die Wechselbehälter an Anschlägen des
Transportrahmens anstehen, so daß sie insoweit eine gewisse Sicherung
gegen seitliche Bewegungen des Wechselbehälters erreicht werden soll.
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Aus
DE 196 19 123 A1 ist
eine Transportsicherung mit Zurrmitteln bekannt, wobei auf jeder
Seite eine an zwei beabstandete Aufhängepunkte am Wechselbehälter einhängbare und
am Transportrahmen des Fahrzeugs arretierbare Spannkette vorgesehen
ist. Ferner sind seitliche Halteblöcke als seitliche Führungen
vorgesehen.
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Aus
DE 200 02 971 U1 ist
eine Transportsicherungsvorrichtung mit verfahrbaren Anschlägen bekannt,
die in Anlage an den unteren Rand eines auf den Transportrahmen
aufgestellten Wechselbehälters
fahrbar sind. Diese Mehrzahl von verfahrbaren Anschlägen ist
zum einen konstruktiv recht aufwendig, und zum anderen läßt sich
so nur eine Sicherung gegen Bewegungen des Wechselbehälters in horizontaler
Richtung erreichen, was für
die Sicherheit in Unfallsituatuationen unzureichend ist.
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Nach
neueren gesetzlichen Vorschriften ist vorgesehen, daß Wechselbehälter auf
Transportfahrzeugen eigens gesichert werden müssen. Die dazu heute bekannten
Vorrichtungen mit Zurrmitteln und zugehörigen Spanneinrichtungen zum
Festzurren des Wechselbe hälters
auf dem Transportrahmen des Transportfahrzeuges sind für den Fahrer
nur mit einigem Arbeits- und Zeitaufwand anzulegen. Sie haben sich
daher in der Praxis nicht durchgesetzt und werden nur bei Anhängern für Containertransport
angewandt.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine einfach zu bedienende
Transportsicherung für
Wechselbehälter
auf Transportfahrzeugen der oben beschriebenen Art anzugeben.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe dient die Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1. Vorteilhafte Ausführungsformen
der Vorrichtung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Zur
Transportsicherung des Wechselbehälters auf dem Transportfahrzeug
weist die Vorrichtung auf jeder Seite des Wechselbehälters wenigstens eine
am Transportrahmen des Fahrzeugs einhängbare Spannkette und zwei
Spannhebelelemente auf, die jeweils an einem Ende einen Aufhängepunkt
zur schwenkbaren Aufhängung
an einem der Aufhängebolzen
des Wechselbehälters
haben. An dem anderen Ende jedes Spannhebelelements ist ein erster Befestigungspunkt
zum Einhängen
der Aufhängungseinrichtung
vorgesehen. Jedes Spannhebelelement hat ferner einen zweiten Befestigungspunkt zum
Einhängen
der wenigstens einen Spannkette, wobei der zweite Befestigungspunkt
zwischen dem Aufhängepunkt
und dem ersten Befestigungspunkt angeordnet ist, so daß eine durch
Betätigung
der Arme bewirkte Zugkraft auf die Aufhängungseinrichtung eine Schwenkung
jedes Spannhebelelements um den Aufhängungspunkt nach oben bewirkt,
was eine Anspannung der Spannkette und durch Hebelwirkung eine Druckkraft
auf den Aufhängebolzen
des Wechselbehälters
bewirkt, um so den Wechselbehälter
auf den Transportrahmen des Fahrzeugs zu drücken, damit dieser gegen Verschiebungen
in Längs- oder
Querrichtung oder andersartige Bewegungen gesichert ist.
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Die
beschriebene Anordnung der Spannhebelelemente mit ihren Befestigungspunkten
und Aufhängepunkt
bewirkt, daß eine
Zug kraft, die über
die Arme auf die Aufhängungseinrichtung
und den ersten Befestigungspunkt ausgeübt wird, eine entgegengesetzt
wirkende Kraft am zweiten Befestigungspunkt erzeugt, die die mit
dem Transportrahmen verbundene Spannkette anspannt. Aufgrund der
Hebelwirkung resultiert ferner eine auf den jeweiligen Aufhängebolzen
einwirkende nach unten gerichtete Kraft, die den Wechselbehälter an
den Transportrahmen andrückt.
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Die
Transportsicherung ist für
den Bediener sehr einfach zu handhaben, da lediglich, wenn der Wechselbehälter abgesetzt
werden soll, die Spannkette vom Transportrahmen gelöst werden
muß. Im Falle
eines Absetzkipperfahrzeugs muß vor
dem Kippen ebenfalls die Spannkette von dem Transportrahmen gelöst werden.
Beim Aufladen eines Wechselbehälters
muß lediglich
nach dem Aufsetzen des Wechselbehälters auf den Transportrahmen
die Spannkette an ihrem Befestigungspunkt am Transportrahmen eingehängt werden.
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Die
hydraulische Betätigung
der Arme, die eine leichte Verschwenkung nach oben oder eine geringfügige Verlängerung
im Fall von teleskopierbaren Armen sein kann, ist von dem Bediener
sehr einfach vom Führerhaus
des Transportfahrzeugs auf Knopfdruck ausführbar. Überdies haben die Hydrauliksysteme
der bekannten Transportfahrzeuge Einrichtungen, die eine eingestellte
hydraulische Last dauerhaft aufrechterhalten können, d.h. die auf die Aufhängungseinrichtung
ausgeübte
Zugkraft durch das auf die Arme einwirkende Hydrauliksystem kann
in einfacher Weise während
der gesamten Transportphase dauerhaft aufrechterhalten werden.
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels in der Zeichnung
erläutert, die
eine schematische seitliche Draufsicht auf eine Sicherungsvorrichtung
und einen Ausschnitt eines Wechselbehälters auf einem Transportrahmen
zeigt.
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In
der Zeichnung ist ein mittlerer Ausschnitt eines Wechselbehälters 1 in
seitlicher Draufsicht dargestellt, der auf einem teilweise dargestellten
Transportrahmen 24 eines Transportfahrzeugs steht. Ferner
ist das obere Ende eines Arms 22 zum Aufsetzen und Abladen
(und gegebenenfalls auch zum Kippen) des Wechselbehälters von
dem Transportfahrzeug dargestellt. Auf der gegenüberliegenden Seite des Wechselbehälters ist
entsprechend ein zweiter Arm angeordnet.
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Am äußeren Ende
des Arms 22 ist eine Aufhängungseinrichtung 20 aufgehängt, an
der der Wechselbehälter 1 aufgehängt wird.
In typischen Fällen
weist die Aufhängungseinrichtung 20 ein
Kettengehänge
mit zwei Ketten auf, von denen jede mit einem der beiden Aufhängebolzen
an der Seite des Wechselbehälters
verbindbar ist.
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Die
Vorrichtung zur Transportsicherung weist vorliegend eine Spannkette 10 auf,
die über
einen Befestigungspunkt 12, z.B. einer am Transportrahmen
befestigten Öse
oder Haken an diesem eingehängt
wird. Ferner sind zwei Spannhebelelemente 2 vorhanden,
die jeweils mit einem Aufhängepunkt 4 schwenkbar
an einem der beiden Aufhängebolzen
an der Seite des Wechselbehälters 1 anbringbar
sind. Zum Anbringen oder Aufschieben auf den Aufhängebolzen
ist um den Aufhängepunkt 4 eine
Aufhängeöffnung (nicht
dargestellt) mit dem Aufhängepunkt 4 als
Mittelpunkt gebildet, wobei in der Zeichnung der Mittelpunkt der
Aufhängeöffnung als
Aufhängepunkt 4 dargestellt
ist.
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Jedes
Spannhebelelement 2 weist ferner an dem dem Aufhängepunkt 4 gegenüberliegenden Ende
einen ersten Befestigungspunkt 6 auf, in dem die Aufhängungseinrichtung 20 eingehängt werden kann,
z.B. die Kette eines Kettengehänges.
Zwischen dem Aufhängepunkt 4 und
dem ersten Befestigungspunkt 6 ist ein zweiter Befestigungspunkt 8 angeordnet,
in den die Spannkette 10 einhängbar ist.
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Wird
der Arm 22, durch leichte Schwenkung nach oben oder durch
leichtes Ausfahren in Längsrichtung
betätigt,
wirkt eine Zugkraft auf die Aufhängungseinrichtung 20.
Diese Zugkraft ver sucht, jedes Spannhebelelement 2 um seinen
Aufhängepunkt 4 nach
oben zu schwenken, so daß die
Spannkette 10 angespannt wird. Nach der Betätigung des
Arms und dadurch bewirkter leichter Verschwenkung 4 des Spannhebelelements 2 nach
oben und resultierender Anspannung der Spannkette 10 wirkt
aufgrund der Hebelwirkung an dem Aufhängepunkt 4 eine nach unten
gerichtete Druckkraft auf jeden Aufhängebolzen, die den Wechselbehälter insgesamt
auf den Transportrahmen 24 drückt. Diese Hebelwirkung kommt
durch die am ersten Befestigungspunkt durch die Aufhängungseinrichtung 20 nach
oben wirkende Zugkraft und die dadurch bedingte durch die Spannkette 10 nach
unten gerichtete Kraft auf das Spannhebelelement 2 am zweiten
Befestigungspunkt zustande, die eine nach unten gerichtete Kraft
am Schwenkpunkt des Hebels bewirkt, d.h. eine nach unten gerichtete
Kraft am Aufhängungspunkt 4 auf den
Aufhängungsbolzen
des Wechselbehälters.
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Mit
anderen Worten, wenn im angespannten Zustand der Vorrichtung für jedes
Spannhebelelement 2 die Summe der Drehmomente um den Aufhängepunkt 4 Null
sein und gleichzeitig die Summe der Kraft an dem Aufhängepunkt 4,
der Kraft an dem ersten Befestigungspunkt 6 und der Kraft
an dem zweiten Befestigungspunkt 8 auf das Spannhebelelement 2 Null
sein muß,
resultiert eine von dem Aufhängebolzen
auf das Spannhebelelement 2 ausgeübte, nach oben gerichtete Kraft, die bei Betrachtung des
Aufhängebolzens
einer darauf einwirkenden entsprechenden Gegenkraft nach unten entspricht.
Auf diese Weise kann mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung durch Heben
der Aufhängungseinrichtung 20 durch
Betätigung
des Arms 22 eine über
die Aufhängebolzen
auf den Wechselbehälter 1 wirkende Druckkraft
auf den Transportrahmen 24 erzeugt werden.
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Die
Spannkette kann auch durch zwei einzelne Spannketten realisiert
werden, deren zweites Ende dann jeweils mit dem Transportrahmen 24 zu verbinden
wäre.
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Die
Spannkette 10 kann zweckmäßig, wie dargestellt, auch
als eine Kette zwischen den Spannhebelelementen 2 verlaufen
und vorzugsweise mit einer Verkürzungs-/Verlängerungseinrichtung
zur Anpassung ihrer Länge
an unterschiedlich liegende Aufhängepunkte 4 ausgeführt sein.
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Der
Aufhängepunkt 4,
der erste Befestigungspunkt 6 und der zweite Befestigungspunkt 8 an dem
Spannhebelelement 2 müssen
nicht unbedingt auf einer Geraden liegen, vielmehr kann der zweite Befestigungspunkt 8 auch
gegenüber
der den Aufhängepunkt
und den ersten Befestigungspunkt 6 verbindenden Geraden
wie in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
versetzt sein.
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Zum
Absetzen des Wechselbehälters 1 werden
die Arme 22 zurückgefahren,
d.h. die durch ihre Betätigung
verursachte Anspannung des Ketten- 10, 20 und
Hebelsystems 2 gelöst.
Daraufhin kann der Bediener die Spannkette 10 zumindest
von einem Spanhebelelement abnehmen oder, wenn die Kette zwischen
den Spannhebelelementen an den zweiten Befestigungspunkten 8 geschlossen
bleibt, wird die Einhängung
der Spannkette 10 am Befestigungspunkt 12 am Transportrahmen
gelöst.
Dann können die
Arme 22 in üblicher
Weise verschwenkt werden, wobei der Wechselbehälter 1 über die
Aufhängungseinrichtuung 20 und
die Spannhebelelemente an seinen Aufhängebolzen aufgehängt ist,
und der Wechselbehälter
kann durch Schwenken der Arme 22 nach hinten an der gewünschten
Stelle abgestellt oder gekippt werden. Danach muß der Fahrer die Spannhebelemente
von den Aufhängebolzen
lösen und
kann dann die Arme 22 zurückschwenken.
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Grundsätzlich ist
es auch möglich
die Spannhebelelemente 2 an den Aufhängebolzen des Wechselbehälters zu
belassen und nach dem Absetzen des Wechselbehälters die Aufhängungseinrichtung 20 von
den ersten Befestigungspunkten 6 der Spannhebelelemente
zu lösen.