DE19607534A1 - Verfahren zur Herstellung einer Verbindung von Datenübertragungsleitungen und Steckerverbinder - Google Patents
Verfahren zur Herstellung einer Verbindung von Datenübertragungsleitungen und SteckerverbinderInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung
einer Verbindung von Datenübertragungsleitungen und auf einen
Steckverbinder, insbesondere zur Verwendung in einem solchen
Verfahren.
Bedingt durch Schwankungen in den Herstellungsverfahren sind
nie zwei Leiter in einer Leitung vollkommen identisch. Bei
der Verwendung solcher Leitungen für die Datenübertragung im
Mikrowellenbereich führen diese Schwankungen zu sogenannten
Laufzeitdifferenzen zwischen den Signalen auf einzelnen
Leitern einer Leitung. Je höher die Frequenz und je höher die
Datenrate desto größer ist die Gefahr für Störungen durch
fehlerhafte Datenübertragung.
In der US 5,470,244 wird eine Anordnung und eine Methode
angegeben, um Störungen durch Übersprechen zu verhindern.
Hierzu werden innerhalb eines mehrpoligen elektrischen
Steckverbinders einzelne Leiterbahnen unterbrochen und in
einer zweiten Lage, die über den ersten Leiterbahnen
angeordnet ist, werden die unterbrochenen Verbindungen neu
angeordnet. Durch Überlagerungen und durch Parallelführungen
von bestimmten Leiterpaaren wird eine kapazitive und
induktive Kopplung erreicht.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der
Erfindung, ein Verbindungsverfahren für Datenübertragungs
leitungen und einen Steckverbinder, insbesondere zur Durch
führung dieses Verfahrens anzugeben, mit dem Laufzeitdiffer
enzen verringerbar sind.
Diese Aufgabe wird bezüglich des Verfahrens gelöst durch ein
Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruches 1. Bevor
zugte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen 2
und 3.
Es ist von Vorteil, daß die Laufzeitdifferenz zwischen zwei
Leitern in kleinen Schritten reduziert werden kann. Dies wird
dadurch erreicht, daß während dem Verfahren der Herstellung
einer Verbindung von Steckverbinder und Datenübertragungs
leitung die Laufzeitdifferenz zwischen den Leitern gemessen
wird und aus der leitenden Struktur im Steckverbinder
einzelne Leiterabschnitte entfernt oder durchtrennt werden
können, was zu einer veränderten Laufzeit im Steckverbinder
führt.
Bezüglich der Anordnung wird die Aufgabe gelöst durch eine
Anordnung mit den Merkmalen des Patentanspruches 4. Bevor
zugte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen 5
bis 10.
Es ist von Vorteil, daß der Steckverbinder zusammen mit
verschiedenen Datenübertragungsleitungen mit unterschied
lichen Laufzeitfehlern eingesetzt werden kann. Dies wird
dadurch erreicht, daß im Steckverbinder jeder Leiter mit
einem Steckerübergabekontakt, mittels einer im Wesentlichen
identischen leitenden Struktur, bestehend aus identischen
Leiterabschnitten, verbunden ist. Diese leitende Struktur
kann dann derart bearbeitet werden, daß unterschiedliche
Laufzeitunterschiede ausgeglichen werden können.
Es ist weiter von Vorteil, daß der Steckverbinder einfach
herzustellen ist. Dies wird dadurch erreicht, daß sowohl die
Leiteranschlußkontakte als auch die Steckerübergabekontakte
sowie die leitende Struktur aus einem einzigen Stanzteil
hergestellt werden können. Dies wird auch dadurch erreicht,
daß die leitende Struktur auf einer gedruckten Schaltungs
karte angeordnet ist, oder aus einem metallisierten
Kunststoffträger hergestellt ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der
Zeichnungen erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines in der
Längsachse parallel zur Ebene der leitenden Strukturen
aufgeschnittenen Steckverbinders, bevor die Datenüber
tragungsleitung mit dem Steckverbinder verbunden wurde und
bevor die Laufzeitdifferenz zwischen Leitern ausgeglichen
wurde.
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung des gleichen
Steckverbinders nachdem die Datenübertragungsleitung mit dem
Steckverbinder verbunden wurde und nachdem die Laufzeit
differenz zwischen den Leitern ausgeglichen wurde.
Der Steckverbinder 1 besteht aus einem Gehäuse 2 mit einer
Leiteranschlusseite 3 und einer Steckerübergabeseite 5. Das
Gehäuse 2 besteht aus einem Deckelteil 7 und einem dazu
passenden Bodenteil 9. Das Gehäuse 2 weist auf der Leiteran
schlusseite 3 zwei Leiteranschlußkontakte 4, 4′ auf, die als
Schneidklemmverbindung ausgeführt sind. Das Gehäuse 2 weist
auf der Steckerübergabeseite 5 zwei Steckerübergabekontakte
8, 8′ auf, die als Flachstifte ausgeführt sind. Die
Flachstifte sind an einem Ende derart abgewinkelt, daß die
Steckerübergabekontakte 8, 8′ klemmend in metallisierten
Bohrungen einer Leiterplatte eingebracht werden können. Die
Leiterübergabekontakte 4, 4′ sind jeweils mittels einer
leitenden Struktur 6, 26 mit den Steckerübergabekontakten 8,
8′ verbunden. Die leitende Struktur 6, 26 besteht aus
mehreren einzelnen Leiterabschnitten 10, die an Kreuzungs
punkten 12 mehrfach miteinander verbunden sind. Die leitenden
Struktur 6, 26 kann auch eine im Wesentlichen dreidimensio
nale Struktur aufweisen.
In Fig. 1 sind die leitenden Strukturen 6, 26 für beide
Leiter 22, 24 identisch ausgeführt. Jede leitende Struktur 6,
26 besteht aus zwei gleich langen Längsleiterabschnitten 16,
die für die Verbindung des Leiteranschlußkontaktes 4, 4′ mit
dem Steckerübergabekontakt 8, 8′ einen gleich langen
elektrischen Stromweg darstellen. Die Längsleiterabschnitte
16 sind an mehreren Kreuzungspunkten 12 mittels mehreren
Querleiterabschnitten 18 verbunden. Die Länge des Weges, den
der elektrischen Strom zurücklegt, ist innerhalb des
Steckverbinders 2 für beide leitenden Strukturen 6, 26
gleich. Fig. 1 stellt den Zustand des Steckverbinders 1 dar,
bevor eine Datenübertragungsleitung 20 angeschlossen wurde.
Fig. 2 stellt den Zustand dar, nachdem die Datenüber
tragungsleitung 20 angeschlossen wurde und nachdem die
Laufzeitdifferenz zwischen beiden Leitern 22, 24 gemessen
und, soweit möglich, ausgeglichen wurde. Die Datenübertra
gungsleitung 20 besteht aus zwei Leitern 22, 24. Mindestens
ein Ende 30 der Datenübertragungsleitung 20 wird mit einem
Steckverbinder 1 verbunden. Die Datenübertragungsleitung 20
und das Gehäuse 2 sind elektromagnetisch abgeschirmt. Beim
Ende 30 werden elektromagnetische Abschirmungen von
Datenübertragungsleitung 20 und Gehäuse 2 miteinander
verbunden.
In Fig. 2 wurden verschiedene Leiterabschnitte aus einer der
leitenden Strukturen 6, 26 entfernt. Während die erste
leitende Struktur 6 für den ersten Leiter 22 noch identisch
Ist mit den leitenden Strukturen von Fig. 1, weist die
zweite leitende Struktur 26 für den zweiten Leiter 24 eine
veränderte Leiterbahn 14 auf.
Weil auf der Seite des zweiten Leiters 24 bei der leitenden
Struktur 6 einzelne Leiterabschnitte 10 aus dem Längsleiter
abschnitt 16 entfernt wurden, stellt die zweite leitende
Struktur 26 auf der Seite des Leiters 24 einen längeren Weg
für den elektrischen Strom dar, als die erste leitende
Struktur 6 auf der Seite des ersten Leiters 22.
Das Verfahren zur Herstellung einer Verbindung von
Datenübertragungsleitungen besteht aus folgenden
Verfahrensschritten:
In einem Vorbereitungsschritt wird eine Datenübertragungs leitung 20 mit dem Steckverbinder 1 verbunden. Hierzu werden die Leiter 22, 24 mittels Schneidklemmtechnik an den Leiterübergabekontakten 4, 4′ angeschlagen.
In einem Vorbereitungsschritt wird eine Datenübertragungs leitung 20 mit dem Steckverbinder 1 verbunden. Hierzu werden die Leiter 22, 24 mittels Schneidklemmtechnik an den Leiterübergabekontakten 4, 4′ angeschlagen.
Im nächsten Schritt wird die Laufzeitdifferenz zwischen
Signalen auf dem ersten Leiter 22 und dem zweiten Leiter 24
gemessen. Da der Steckverbinder 1 vor der Messung für beide
Leiter 22, 24 die gleiche leitende Struktur 6, 26, die
gleichen Leiteranschlußkontakte 4, 4′ und die gleichen
Steckerübergabekontakte 8, 8′ aufweist, kann die
Laufzeitdifferenz der Datenübertragungsleitung 20 über die
Kombination von Leitung 20 und Steckverbinder 1 gemessen
werden. Auf diese Art werden etwaige weitere Laufzeit
differenzen die innerhalb des Steckverbinders 1 auftreten
können, in der Laufzeitmessung mitberücksichtigt
Im nächsten Schritt wird bei dem Leiter 24, bei dem eine kürzere Laufzeit als beim anderen Leiter 22 gemessen wurde, ein einzelner Leiterabschnitt 10 aus einem Längsleiter abschnitt 16 entfernt. Dadurch wird der Weg auf diesem Leiter und somit die Laufzeit verlängert.
Im nächsten Schritt wird bei dem Leiter 24, bei dem eine kürzere Laufzeit als beim anderen Leiter 22 gemessen wurde, ein einzelner Leiterabschnitt 10 aus einem Längsleiter abschnitt 16 entfernt. Dadurch wird der Weg auf diesem Leiter und somit die Laufzeit verlängert.
Anschließend wird die Differenz der Laufzeit zwischen dem
ersten Leiter 22 und dem zweiten Leiter 24 nochmals gemessen.
Im nächsten Schritt wird zunächst nochmals ein einzelner
Leiterabschnitt 10 aus einem Längsleiterabschnitt 16 zwischen
zwei Kreuzungspunkten 12 entfernt, und zwar auch auf der
Seite des Leiters 24, bei dem im vorhergehenden Schritt die
kürzere Laufzeit gemessen wurde.
Anschließend wird die Laufzeitdifferenz zwischen dem ersten
Leiter 22 und dem zweiten Leiter 24 nochmals, wie oben
beschrieben, gemessen. Das Resultat bei dieser zweiten
Laufzeitmessung wird kleiner sein, als das Resultat bei der
ersten Laufzeitmessung.
Die Differenz zwischen der ersten und der zweiten Messung ist
zurückzuführen auf den gerade entfernten Leiterabschnitt 10.
Auf jener Seite des Leiters 22, 24 wo der Stromweg durch das
Entfernen von Leiterabschnitten 10 verlängert wird, wird die
Laufzeit länger, und die Differenz zwischen der Laufzeit des
ersten Leiters 22 und der Laufzeit des zweiten Leiters 24
wird kleiner.
Die Verfahrensschritte Messen und Entfernen können mehrmals
nacheinander wiederholt werden. Nach jedem Entfernen eines
weiteren Leiterabschnittes 10 wird eine kleinere Laufzeit
differenz gemessen. Wenn die so gemessene Laufzeitdifferenz
kleiner ist als die Hälfte der Abnahme zwischen zwei
aufeinander folgenden Messungen, wird ein nochmaliges
Entfernen eines Leiterabschnittes 10 keine Verbesserung der
Laufzeitdifferenz mehr zur Folge haben.
Die Kombination von Datenübertragungsleitung 20 und
Steckverbinder 1 ist jetzt bezüglich Laufzeitdifferenz
zwischen den einzelnen Leitern 22, 24 optimal angepaßt.
Das Entfernen von Leiterabschnitten 10 geschieht durch
Herausbrechen, Fräsen, Ätzen oder mittels Laserstrahl
bearbeitung.
Sollte das Optimum verfehlt werden, weil auf einer Seite ein
Leiterabschnitt 10 zuviel entfernt wurde, so kann auf der
gegenüberliegenden Seite bei der noch intakten leitenden
Struktur 6 ebenso ein einzelner Leiterabschnitt 10 entfernt
werden.
Für die Messung ist eine sehr genaue Apparatur erforderlich,
die eine Datenübertragung mit sehr hoher Datenrate simuliert.
Das Deckelteil 7 und das dazu passende Bodenteil 9 des
Gehäuses 2 werden mit einem hier nichtgezeigten Druckknopf
mechanismus klemmend miteinander verbunden.
Beim Zusammenfügen der beiden Gehäuseteile wird auch die
elektromagnetische Abschirmung des Gehäuses 2 erreicht.
Claims (11)
1. Verfahren zur Herstellung einer Verbindung von
Datenübertragungsleitungen, das folgende Schritte umfaßt:
eine Datenübertragungsleitung (20), mit mindestens zwei Leitern (22, 24), wird an mindestens einem Ende (30) mit einem Steckverbinder (1) verbunden, jeder Leiter (22, 24) wird mit einem Leiteranschlußkontakt (4, 4′) verbunden, der mittels einer leitenden Struktur (6, 26) mit einem Steckerübergabe kontakt (8, 8′) verbunden ist, mindestens eine der leitenden Strukturen (6, 26), die die Verbindung zwischen Leiteran schlußkontakt (4, 4′) und Steckerübergabekontakt (8, 8′) herstellt, wird derart strukturiert, daß eine Leiterbahn (14) von festgelegter Länge entsteht, mit der Laufzeit differenzen zwischen den Leitern (22, 24) reduziert werden.
eine Datenübertragungsleitung (20), mit mindestens zwei Leitern (22, 24), wird an mindestens einem Ende (30) mit einem Steckverbinder (1) verbunden, jeder Leiter (22, 24) wird mit einem Leiteranschlußkontakt (4, 4′) verbunden, der mittels einer leitenden Struktur (6, 26) mit einem Steckerübergabe kontakt (8, 8′) verbunden ist, mindestens eine der leitenden Strukturen (6, 26), die die Verbindung zwischen Leiteran schlußkontakt (4, 4′) und Steckerübergabekontakt (8, 8′) herstellt, wird derart strukturiert, daß eine Leiterbahn (14) von festgelegter Länge entsteht, mit der Laufzeit differenzen zwischen den Leitern (22, 24) reduziert werden.
2. Verfahren zur Herstellung einer Verbindung von Daten
übertragungsleitungen, dadurch gekennzeichnet, daß
die leitende Struktur (6, 26), die aus mehreren einzelnen
Leiterabschnitten (10), welche an Kreuzungspunkten (12)
miteinander verbunden sind, aufgebaut ist, durch das
Entfernen oder Durchtrennen verschiedener Leiterabschnitte
(10) strukturiert wird.
3. Verfahren zur Herstellung einer Verbindung von
Datenübertragungsleitungen, dadurch gekennzeichnet, daß
die Laufzeitdifferenz der Signale auf den Leitern (22, 24)
gemessen wird.
4. Steckverbinder, insbesondere zur Verwendung in einem
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, mit einem Gehäuse
(2) mit mindestens zwei Leiteranschlußkontakten (4, 4′), mit
mindestens zwei Steckerübergabekontakten (8, 8′) und mit
mindestens zwei leitenden Strukturen (6, 26), die jeweils
einen Leiteranschlußkontakt (4, 4′) mit einem Steckerüber
gabekontakt (8, 8′) verbinden,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede leitende Struktur (6, 26) einzelne Leiterabschnitte
(10) aufweist, die an Kreuzungspunkten (12) miteinander
verbunden sind, und daß durch das Durchtrennen oder
Entfernen verschiedener Leiterabschnitte (10) der leitenden
Struktur (6, 26) unterschiedliche Leiterbahnen (14)
herstellbar sind, die unterschiedliche Längen aufweisen.
5. Steckverbinder nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die leitende Struktur (6, 26) aus mindestens zwei
parallel angeordneten, mit den Leiteranschlußkontakten
(4, 4′) und Steckerübergabekontakten (8, 8′) verbundenen gleich
langen Längsleiterabschnitten (16) besteht, die mittels
weiteren Querleiterabschnitten (18) verbunden sind.
6. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Leiteranschlußkontakte
(4, 4′) als Schneidklemmverbindung ausgeführt sind.
7. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Steckerübergabekontakte
(8, 8′) als Flachstifte ausgeführt sind.
8. Steckerverbinder nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Steckerübergabekontakte (8, 8′)
abgewinkelt ausgeführt sind und klemmend in metallisierten
Bohrungen in einer Leiterplatte einbringbar sind.
9. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die leitende Struktur (6, 26) als
Stanzteil ausgeführt ist.
10. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die leitende Struktur (6, 26) auf einer
gedruckten Schaltungsplatte ausgeführt ist.
11. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die leitende Struktur (6, 26) als eine
mit Metall beschichtete Kunststoffstruktur ausgeführt ist.
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