DE19601505C1 - Glasrandhalterung - Google Patents
GlasrandhalterungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Glasrandhalterung,
insbesondere für eine Mehrscheibenisolierverglasung bei
Fenstern, Türen oder Fassaden.
Aus der DE 36 31 566 C2 ist eine Glasrandhalterung in Form
eines den Rand einer Verglasung bei Fenstern mit einem
Glashalteanschlag umgreifenden, im Bereich der Verglasung
im wesentlichen L-förmig ausgebildeten Glashalteprofils
bekannt. Dieses ist an einem Element eines Fensterrahmens
lösbar angeschlossen und besteht aus Kunststoff. Die der
Stirnseite der Verglasung zugewandte Fläche des
Glashalteprofils weist etwa mittig eine Sollbiegelinie
auf, die als rinnenförmige, in der Ebene der Verglasung
verlaufende Ausnehmung ausgebildet ist. Die der Verglasung
zugewandte Fläche des Glashalteprofils liegt der
Stirnseite der Verglasung weitgehend bündig an. Ferner
weist das Glashalteprofil an seinem dem Glashalteanschlag
abgewandten Ende ein Anschlußprofil auf, das in
formschlüssiger Verbindung mit dem Fensterrahmen steht,
wobei der Glashalteanschlag den äußeren Rand der inneren
Scheibe einer Mehrscheibenisolierverglasung umgreift.
Eine ähnliche Glasrandhalterung ist aus der DE 40 22 177 A1
bekannt, bei der das Glashalteprofil insbesondere zur
Anwendung bei Stufenisolierglasscheiben ausgebildet ist.
Der Glashalteanschlag greift hier zwar wetterseitig an der
Verglasung an; eine Entwässerung unterhalb der Verglasung
ist jedoch nur beim Einsatz von Stufenisolierglasscheiben
möglich.
Nachteilig bei diesen vorbekannten Glasrandhalterungen ist
somit, daß sie entweder nur an Stufenisolierglasscheiben
eingesetzt werden können oder aber den erforderlichen
Entwässerungs- und Dampfdruckausgleichskanal nicht
aufweisen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Glasrandhalterung der eingangs genannten Art zu schaffen,
durch die einerseits auf die Verwendung von Stufenglas
verzichtet werden kann und die andererseits die
Entwässerung sowie den Dampfdruckausgleich sicherstellt.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Glasrandhalterung in
Form eines den Rand einer Verglasung, insbesondere einer
Mehrscheibenisolierverglasung bei Fenstern, Türen oder
Fassaden wetterseitig mit einem Glashalteanschlag
umgreifenden, im Bereich der Verglasung im wesentlichen
L- oder U-förmig ausgebildeten Glashalteprofils, das an einem
Element eines Fenster- bzw. Türrahmens oder einer
Fassadenkonstruktion lösbar angeschlossen ist, wobei das
Glashalteprofil aus einem Kunststoff hoher Festigkeit
sowie geringer Wärmeleitfähigkeit besteht, dessen der
Stirnseite der Verglasung zugewandte Fläche etwa mittig
eine Ausnehmung aufweist, die eine in der Ebene der
Verglasung verlaufende Entwässerungsrinne bildet, im
übrigen der Stirnseite weitgehend bündig anliegt, wobei
das Glashalteprofil im Bereich der Entwässerungsrinne mit
Entwässerungsbohrungen versehen ist und an seinem dem
Glashalteanschlag abgewandten Ende ein Anschlußprofil
aufweist, das in formschlüssiger Verbindung mit dem
Fenster- bzw. Türrahmen oder der Fassadenkonstruktion
steht.
Der durch die Erfindung erreichte Vorteil besteht im
wesentlichen darin, daß durch das aus Kunststoff
ausgebildete Glashalteprofil die Dämmebene auf die
wetterseitige Außenfront gezogen wird. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit, die aneinander grenzenden
Verglasungselemente mit geringem gegenseitigen Abstand
aneinander zu setzen, wodurch bei einer Ganzglasfassade
kaum störende Zwischenräume entstehen.
Das Anschlußprofil kann dabei vorteilhafterweise im
wesentlichen senkrecht zur Ebene der Verglasung
ausgerichtet sein.
In bevorzugter Ausführungsform der Erfindung weist die
Entwässerungsrinne einen in strömungstechnischer Hinsicht
optimierten, minimalen Querschnitt auf. Dabei kann die
Entwässerungsrinne vorteilhafterweise im Querschnitt eine
Randkontur von näherungsweise trapezförmiger,
bogenförmiger, ovaler oder Übergangsformen hieraus
bildender Gestalt aufweisen, wodurch eine nur geringe
Schwächung des Glashalteprofils erreicht wird. Darüber
hinaus ist es im Rahmen der Erfindung vorteilhaft, wenn
das Glashalteprofil auf der der Entwässerungsrinne
abgewandten Seite einen Vorsprung aufweist, der der Kontur
der Entwässerungsrinne in etwa folgt, wodurch die durch
die Entwässerungsrinne auftretende Schwächung des
Glashalteprofils ausgeglichen wird.
Um einen ausreichenden Halt des Glashalteprofils zu
erreichen, weist das Anschlußprofil eine
Querschnittserweiterung auf, mit der das Glashalteprofil
an dem Fenster- bzw. Türrahmen oder der
Fassadenkonstruktion formschlüssig eingreift. Dabei kann
das Anschlußprofil auf der der Verglasung abgewandten
Seite im Querschnitt konkav und auf der gegenüber
liegenden Seite eben ausgebildet sein, wobei der freie
Rand des Anschlußprofils die Querschnittserweiterung
bildet. Diese Kontur erleichtert darüber hinaus die
Montage des Glashalteprofils, die durch die konkave
Gestaltung beim Einsetzen eine Schwenkbewegung erfährt.
Hierdurch wird zugleich von dem Glashalteanschlag ein
Anpreßdruck auf die Verglasung erzeugt.
Es besteht jedoch im Rahmen der Erfindung ebenso die
Möglichkeit, daß das Anschlußprofil von zwei sich mit
Abstand gegenüber stehenden, parallel zueinander
ausgerichteten Leisten gebildet ist, die zwischen sich
eine vorstehende Profilschiene des Fenster- bzw.
Türrahmens oder der Fassadenkonstruktion aufnimmt. Dabei
können die einander zugewandten Flächen der Leisten
und/oder der Profilschiene vorteilhafterweise eine
Verzahnung aufweisen, die ein selbsttätiges Lösen
voneinander verhindern.
Schließlich kann ergänzend ein dem Anschlußprofil
anliegendes Andruckprofil vorgesehen sein, das lösbar oder
fest am Fenster- bzw. Türrahmen oder der
Fassadenkonstruktion angeschlossen und mit dem
Anschlußprofil verschraubt ist. Die Schraube nimmt hierbei
jedoch keinerlei Belastung auf, sondern sichert lediglich
den Formschluß.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung
sieht vor, daß das Glashalteprofil mit einer Stahlblech-,
insbesondere einer Edelstahlblecheinlage versehen ist.
Diese Stahlblecheinlage stellt einerseits eine dem
Glashalteprofil eine höhere Festigkeit verleihende
Armierung dar und dient andererseits insoweit als
Brandschutz-Maßnahme, als die Verglasung auch dann noch
durch die Stahlblecheinlage gehalten wird, wenn der
Kunststoff bereits zerstört ist. Um die
Festigkeitseigenschaften des Glashalteprofils selbst nicht
zu beeinträchtigen, ist es günstig, wenn die
Stahlblecheinlage gelocht ist, so daß die durch die
Stahlblecheinlage voneinander getrennten Hälften des
Glashalteprofils durch die Lochung hindurch eine innige
Verbindung miteinander eingehen. Die Stahlblecheinlage
kann sich dabei als endloses Profil durch die gesamte
Länge des Glashalteprofils erstrecken oder nur als kurzen
Abschnitte ausgebildet sein, so daß bei einem
Verglasungselement beispielsweise jeweils zwei kurze
Stahlblecheinlagen in den horizontal verlaufenden, oberen
und unteren Glashalteprofilen vorgesehen sind.
Das Glashalteprofil kann ferner an seinem dem
Glashalteanschlag benachbarten Rand eine hinterschnittene
Aufnahmenut für ein Dichtprofil aufweisen, das einem
entsprechenden Dichtprofil des angrenzenden
Glashalteanschlags anliegt und somit für eine Abdichtung
im Bereich der Außenfront sorgt.
Das Glashalteprofil kann aus Kunststoffmaterialien
unterschiedlicher Art bestehen, sofern sie eine
ausreichend hohe Festigkeit besitzen. Als vorteilhaft in
diesem Sinne hat es sich erwiesen, wenn das
Glashalteprofil aus glasfaserverstärktem Polyamid besteht.
Schließlich besteht auch die Möglichkeit, daß der
Glashalteanschlag von der aus dem Glashalteprofil
hervortretenden Stahlblecheinlage gebildet ist. Dabei kann
der den Glashalteanschlag bildende Bereich der
Stahlblecheinlage durch Umfalzung nach innen oder außen
doppellagig ausgebildet sein.
Um Toleranzen der Glaskante auszugleichen, ist es von
Vorteil, wenn zwischen der unteren Kante der Verglasung
und dem Glashalteprofil ein Beilagestreifen von geringer
Härte angeordnet ist, der sich längs der gesamten Kante
oder nur in den an die Verglasungsecken angrenzenden
Randbereichen erstreckt.
Im folgenden wird die Erfindung an in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert; es
zeigen:
Fig. 1 eine nur ausschnittsweise Darstellung einer an
einer Fassadenkonstruktion angeschlossenen
Verglasung,
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende, geringfügig
abgewandelte Ausführungsform,
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform in der Fig. 1
entsprechender Darstellung,
Fig. 4 eine Verglasung mit Glasrandhalterung an einem
Fenster,
Fig. 5 das Glashalteprofil mit einer Stahlblecheinlage,
Fig. 6 eine der Fig. 1 entsprechende Gestaltung, jedoch
mit einem zusätzlichen Beilagestreifen.
Die in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele
zeigen Glasrandhalterungen in Form eines
Glashalteprofils 1, das den Rand der Verglasung 2,
insbesondere einer Mehrscheibenisolierverglasung
wetterseitig mit einem Glashalteanschlag 3 umgreifen.
Anwendbar ist diese Glasrandhalterung sowohl bei Fenstern,
Türen als auch bei Fassaden. Das Glashalteprofil 1 ist im
Bereich der Verglasung 2 im wesentlichen L- oder U-förmig
ausgebildet und an einem Element eines Fenster- bzw.
Türrahmens 4 oder einer Fassadenkonstruktion 5 lösbar
angeschlossen.
Im einzelnen besteht das Glashalteprofil 1 aus einem
Kunststoff hoher Festigkeit und geringer
Wärmeleitfähigkeit. Weiter liegt das Glashalteprofil 1 der
Stirnfläche der Verglasung 2 im wesentlichen über ihre
gesamte Breite bündig an. An seinem dem
Glashalteanschlag 3 abgewandten, ein Anschlußprofil 6
bildenden Ende steht das Glashalteprofil 1 in
formschlüssiger Verbindung mit dem Fenster- bzw.
Türrahmen 4 oder der Fassadenkonstruktion 5.
Das Glashalteprofil 1 weist auf seiner der Stirnfläche der
Verglasung 2 zugewandten Seite eine in der Ebene der
Verglasung 2 verlaufende Entwässerungsrinne 7 auf. Diese
Entwässerungsrinne 7 ist in der Formgebung
zweckmäßigerweise so gestaltet, daß sie zu einer möglichst
geringen Schwächung des Glashalteprofils 1 führt. Günstig
ist daher eine im Querschnitt etwa näherungsweise
kreisbogenförmige bzw. ovale Randkontur. Um eine
Schwächung des Glashalteprofils 1 im Bereich der
Entwässerungsrinne 7 zu vermeiden, ist in den
Ausführungsbeispielen der Fig. 1 und 2 auf der der
Entwässerungsrinne 7 abgewandten Seite ein rippenförmiger
Vorsprung 8 vorgesehen. Um das sich in der
Entwässerungsrinne 7 sammelnde Wasser abführen zu können,
ist das Glashalteprofil 1 im Bereich der
Entwässerungsrinne 7 mit Entwässerungsbohrungen 9
versehen.
Das Anschlußprofil 6 weist eine gegebenenfalls auch nur
sehr schwach ausgebildete Querschnittserweiterung auf, mit
der das Glashalteprofil 1 an dem Fenster- bzw. Türrahmen 4
oder der Fassadenkonstruktion 5 formschlüssig eingreift.
In dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 und 2 ist das
Anschlußprofil 6 auf der der Verglasung 2 abgewandten
Seite im Querschnitt konkav und auf der gegenüber
liegenden Seite eben ausgebildet. Dadurch verbreitert sich
der freie Rand des Anschlußprofils 6 geringfügig, der
somit zugleich die Querschnittserweiterung bildet. Durch
diese konkave Gestaltung führt das Glashalteprofil 1 bei
seiner Montage eine geringe Schwenkbewegung in Richtung
zur Verglasung 2 hin durch, wodurch zugleich ein gewisser
Anpreßdruck des Glashalteanschlags 8 auf die Verglasung 2
erzeugt wird.
Es besteht jedoch auch die in Fig. 3 dargestellte
Möglichkeit, daß das Anschlußprofil 6 von zwei sich mit
Abstand gegenüber stehenden, parallel zueinander
ausgerichteten Leisten 10 gebildet ist, die zwischen sich
eine Profilschiene 11 aufnehmen, die von der
Fassadenkonstruktion 5 vorsteht. Um hier einen
zusätzlichen Halt zu gewährleisten, können die einander
zugewandten Flächen der Leisten 10 und/oder der
Profilschiene 11 eine in der Zeichnung nicht näher
dargestellte Verzahnung aufweisen.
Wie sich aus den Fig. 1 und 2 ergibt, ist ein dem
Anschlußprofil 6 anliegendes Andruckprofil 12 vorgesehen,
das in Fig. 1 fest und in Fig. 2 lösbar an der
Fassadenkonstruktion 5 angeschlossen ist. Weiter ist
dieses Andruckprofil 12 mit dem Anschlußprofil 6
verschraubt, wobei die Verschraubung lediglich der
Sicherung des Formschlusses dient.
In das Glashalteprofil 1 kann eine Stahlblecheinlage 13
eingebracht sein, wie dies in den Fig. 1 bis 3 gestrichelt
angedeutet ist. Diese Stahlblecheinlage 13, die - auch aus
Wärmeleitungsgründen - insbesondere aus Edelstahl besteht,
ist zweckmäßigerweise mit einer Lochung versehen, durch
die hindurch die beidseits der Stahlblecheinlage 13
befindlichen Kunststoffbereiche miteinander in Verbindung
stehen und somit eine höhere Festigkeit gewährleisten.
Diese Stahlblecheinlage 13 dient einerseits als die
Steifigkeit fördernde Armierung, andererseits als
ergänzende Brandschutzmaßnahme.
Das Glashalteprofil 1 ist ferner an seinem dem
Glashalteanschlag 3 benachbarten Rand mit einer
hinterschnittenen Aufnahmenut 14 für ein Dichtprofil 15
versehen, das zur Abdichtung gegenüber einer angrenzend
angeordneten Verglasung 2 dient. Das Glashalteprofil 1
selbst kann aus verschiedenartigen Kunststoffen bestehen,
soweit sie die ausreichende Festigkeit besitzen. Günstig
ist, hierfür glasfaserverstärktes Polyamid vorzusehen.
In Fig. 4 ist schließlich noch ein Ausführungsbeispiel
gezeigt, bei der das Glashalteprofil 1 an einem
Fensterrahmen 4 eingesetzt ist. Auch hier sitzt das
Glashalteprofil 1 wiederum formschlüssig im Rahmen 4,
weist jedoch zusätzlich einen Vorsprung 16 auf, der bei
geschlossenem Fenster einer von Blendrahmen vorstehenden
Dichtlippe 17 anliegt.
Der Glashalteanschlag (3) kann, wie in Fig. 5 dargestellt,
auch von der aus dem Glashalteprofil (1) hervortretenden
Stahlblecheinlage (13) gebildet sein. Dabei kann der den
Glashalteanschlag (3) bildende Bereich der
Stahlblecheinlage (13) durch Umfalzung nach innen oder
außen doppellagig ausgebildet sein.
Wie sich aus der Fig. 6 ergibt, kann zwischen der unteren
Kante der Verglasung 2 und dein Glashalteprofil 1 ein
Beilagestreifen 18 von geringer Härte angeordnet sein, der
sich längs der gesamten Kante oder nur in den an die
Verglasungsecken angrenzenden Randbereichen erstreckt.
Dadurch können die in der Regel stets vorhandenen
Toleranzen der Glaskante ausgeglichen werden, ohne daß
größere Belastungen oder Spannungen die Verglasung
beeinträchtigen. Der Beilagestreifen 18 kann
beispielsweise aus EPDM bestehen.
Claims (17)
1. Glasrandhalterung in Form eines den Rand einer
Verglasung (2), insbesondere einer
Mehrscheibenisolierverglasung bei Fenstern, Türen oder
Fassaden wetterseitig mit einem Glashalteanschlag (3)
umgreifenden, im Bereich der Verglasung (2) im
wesentlichen L- oder U-förmig ausgebildeten
Glashalteprofils (1), das an einem Element eines
Fenster- bzw. Türrahmens (4) oder einer
Fassadenkonstruktion (5) lösbar angeschlossen ist,
wobei das Glashalteprofil (1) aus einem Kunststoff
hoher Festigkeit sowie geringer Wärmeleitfähigkeit
besteht, dessen der Stirnseite der Verglasung (2)
zugewandte Fläche etwa mittig eine Ausnehmung
aufweist, die eine in der Ebene der Verglasung (2)
verlaufende Entwässerungsrinne (7) bildet, im übrigen
der Stirnseite weitgehend bündig anliegt, wobei das
Glashalteprofil (1) im Bereich der
Entwässerungsrinne (7) mit Entwässerungsbohrungen (9)
versehen ist und an seinem dem Glashalteanschlag (3)
abgewandten Ende ein Anschlußprofil (6) aufweist, das
in formschlüssiger Verbindung mit dem Fenster- bzw.
Türrahmen (4) oder der Fassadenkonstruktion (5) steht.
2. Glasrandhalterung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Anschlußprofil (6) im
wesentlichen senkrecht zur Ebene der Verglasung (2)
ausgerichtet ist.
3. Glasrandhalterung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Entwässerungsrinne (7) einen
in strömungstechnischer Hinsicht optimierten,
minimalen Querschnitt aufweist.
4. Glasrandhalterung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Entwässerungsrinne (7) im
Querschnitt eine Randkontur von näherungsweise
trapezförmiger, bogenförmiger, ovaler oder
Übergangsformen hieraus bildender Gestalt aufweist.
5. Glasrandhalterung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Glashalteprofil (1) auf der
der Entwässerungsrinne (7) abgewandten Seite einen
Vorsprung (8) aufweist, der der Kontur der
Entwässerungsrinne (7) in etwa folgt.
6. Glasrandhalterung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußprofil (6)
eine Querschnittserweiterung aufweist, mit der das
Glashalteprofil (1) an dem Fenster- bzw. Türrahmen (4)
oder der Fassadenkonstruktion (5) formschlüssig
eingreift.
7. Glasrandhalterung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Anschlußprofil (6) auf der der
Verglasung (2) abgewandten Seite im Querschnitt konkav
und auf der gegenüberliegenden Seite eben ausgebildet
ist, wobei der freie Rand des Anschlußprofils (6) die
Querschnittserweiterung bildet.
8. Glasrandhalterung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußprofil (6) von
zwei sich mit Abstand gegenüberstehenden, parallel
zueinander ausgerichteten Leisten (10) gebildet ist,
die zwischen sich eine vorstehende Profilschiene (11)
des Fenster- bzw. Türrahmens (4) oder der
Fassadenkonstruktion (5) aufnehmen.
9. Glasrandhalterung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die einander zugewandten Flächen
der Leisten (10) und/oder der Profilschiene (11) eine
Verzahnung aufweisen.
10. Glasrandhalterung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß ein dem Anschlußprofil (6)
anliegendes Andruckprofil (12) vorgesehen ist, das
lösbar oder fest am Fenster- bzw. Türrahmen (4) oder
der Fassadenkonstruktion (5) angeschlossen und mit dem
Anschlußprofil (6) verschraubt ist.
11. Glasrandhalterung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das Glashalteprofil (1)
mit einer Stahlblech-, insbesondere einer
Edelstahlblecheinlage (13) versehen ist.
12. Glasrandhalterung nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stahlblecheinlage (13) gelocht
ist.
13. Glasrandhalterung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß das Glashalteprofil (1) an
seinem dem Glashalteanschlag (3) benachbarten Rand
eine hinterschnittene Aufnahmenut (14) für ein
Dichtprofil (15) aufweist.
14. Glasrandhalterung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß das Glashalteprofil (1)
aus glasfaserverstärktem Polyamid besteht.
15. Glasrandhalterung nach einem der Ansprüche 11 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der Glashalteanschlag (3)
von der aus dem Glashalteprofil (1) hervortretenden
Stahlblecheinlage (13) gebildet ist.
16. Glasrandhalterung nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der den Glashalteanschlag (3)
bildende Bereich der Stahlblecheinlage (13) durch
Umfalzung nach innen oder außen doppellagig
ausgebildet ist.
17. Glasrandhalterung nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der unteren Kante
der Verglasung (2) und dem Glashalteprofil (1) ein
Beilagestreifen (18) von geringer Härte angeordnet
ist, der sich längs der gesamten Kante oder nur in den
an die Verglasungsecken angrenzenden Randbereichen
erstreckt.
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