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Die Erfindung betrifft ein Fenster, das wenigstens einen Blendrahmen und wenigstens einen Flügelrahmen sowie wenigstens ein im Flügelrahmen angeordnetes Glaselement umfasst, wobei zwischen dem Blendrahmen und dem Flügelrahmen wenigstens ein Dichtelement aus elastischem Material angeordnet ist.
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Derartige Fenster sind aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt. In diesem Zusammenhang ist auch bekannt, dass Glaselemente solcher Fenster über Haltmittel gehalten werden. Dadurch wird verhindert, dass diese Glaselemente aus dem Flügelrahmen fallen und beschädigt werden oder gar Verletzungen von Personen herbeiführen können. Überdies wird die grundlegende Funktion eines Fensters, Schutz vor Witterungseinflüssen bereitzustellen, durch ein Halten des Glaselements mittels Haltemittel ermöglicht.
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Aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten ist heutzutage der Verbrauch von Energie und in diesem Zusammenhang auch der Verlust von Energie, beispielsweis in Form von Wärme, auch und insbesondere bei Fenstern von sehr großer Bedeutung. Durch Verwendung von so genannten energiesparenden Fenstern können große Mengen Energie eingespart werden, woraus Kostenvorteile und ökologische Vorteile resultieren können.
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Im Fensterbau ist wie bei Gebäuden allgemein die Problematik von Wärmebrücken bekannt, d. h. dass an bestimmten Stellen mehr Wärme nach außen, d. h. aus einem Gebäude heraus verloren geht als über andere Stellen. Beispielhaft können hierzu undichte Fugen an einem Fenster angegeben werden, da hier gegebenenfalls mehr Wärme nach außen, aus einem Gebäude heraus treten kann als an anderen Stellen. Insofern stellen Fenster auch gewissermaßen Schwachstellen hinsichtlich Wärmeenergieverluste von Gebäuden dar.
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Überdies werden bei modernen Fenstern, beispielsweise bei Mehrscheiben-Isolierglas-Fenstern, Haltemittel aus metallischen Werkstoffen verwendet, insbesondere aus Aluminium. Dies ist insbesondere bei so genannten Holz-Alu-Fenstern der Fall, wobei das Aluminium zudem und überwiegend als Blende für das Holz in dem Bereich des Fensters verwendet wird, die an einer Außenseite des Fensters angeordnet ist. Dadurch wird das Holz durch das Aluminium vor Witterungseinflüssen geschützt und dessen Langlebigkeit zumindest teilweise bewahrt.
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Haltemittel zum Halten von Glaselementen bei Fenstern, die aus metallischen Werkstoffen gefertigt sind, beispielsweise aus Aluminium, weisen jedoch mitunter Nachteile im Zusammenhang mit genannten Wärmeenergieverlusten auf.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist somit zu darin sehen, ein Fenster bereitzustellen, das hinsichtlich seiner Verluste von Wärmeenergie verbesserte Eigenschaften aufweist.
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Zur Lösung der Aufgabe wird ein Fenster vorgeschlagen, welches wenigstens einen Blendrahmen und wenigstens einen Flügelrahmen sowie wenigstens ein im Flügelrahmen angeordnetes Glaselement umfasst, wobei zwischen dem Blendrahmen und dem Flügelrahmen wenigstens ein Dichtelement aus elastischem Material angeordnet ist.
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Erfindungswesentlich ist, dass der Flügelrahmen wenigstens ein Haltemittel zum Halten des wenigstens einen Glaselements umfasst und wobei das wenigstens eine Haltemittel zumindest teilweise aus einem glasfaserverstärkten Kunststoff ausgebildet ist.
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Ein derartiges Haltemittel wird nun metallfrei ausgeführt und ist auch aufgrund der Beeinflussung von Wärme auf Metall, z. B. wärmespezifische Ausdehnung, hinsichtlich seiner Eigenschaften durch unterschiedliche Temperatureinflüsse auch weniger beeinflussbar. Insgesamt kann durch Verwendung eines solchen Haltemittels eine signifikante Wärmeverlustreduzierung an der Position, an der das Haltemittel angeordnet ist, erzielt werden. Glasfaserverstärkter Kunststoff weist zudem, beispielsweise auch im Vergleich zu Kunststoffen ohne Glasfasern, eine besonders hohe Stabilität auf, so dass das Haltemittel auch sicherheitsrelevanten bzw. etwaigen normgerechten Anforderungen genügt, bezogen insbesondere auf die Haltewirkung des Glaselements.
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Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung kann vorsehen, dass das wenigstens eine Haltemittel ein Grundprofil und das wenigstens eine Dichtelement umfasst.
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Dies kann auch so aufgefasst werden, dass das Haltemittel wenigstens zweiteilig ausgestaltet ist und ein Grundprofil sowie ein Dichtelement umfasst. Hieraus kann sich in vorteilhafter Weise ergeben, dass die jeweiligen Komponenten, Grundprofil bzw. Dichtelement, einzeln austauschbar sind. Bei Beschädigungen ist somit nicht das komplette Bauteil, d. h. das Haltemittel zu ersetzen bzw. zu reparieren. Ein Grundprofil kann zudem hinsichtlich individueller Anforderungen, beispielsweise bei unterschiedlichen Ausgestaltungen von Fenstertypen entsprechend individualisiert werden.
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Die Erfindung kann vorsehen, dass das Grundprofil aus einem glasfaserverstärkten Kunststoff ausgebildet ist. Eine Wärmeverlustreduzierung ist somit in Analogie zu oben aufgeführten Vorteilen erzielbar.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das wenigstens eine Dichtelement zwischen dem Grundprofil, dem wenigstens einen Glaselement und wenigstens einem am Blendrahmen ausgebildeten Profil angeordnet ist, wobei das Profil vorzugsweise aus Aluminium gefertigt ist.
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Das Dichtelement ermöglicht einen Schutz vor Witterungseinflüssen und kann verhindern, dass beispielsweise Wasser insbesondere an einer Außenseite des Fensters in einen inneren Bereich des Fensters eindringen kann und von dort aus gegebenenfalls weitere Beschädigungen verursachen kann.
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Zudem ermöglicht ein am Blendrahmen angeordnetes Profil entsprechenden Schutz des Blendrahmens und somit auch des Fensters, insbesondere dann, wenn der Blendrahmen aus einem gegenüber Witterung besonders anfälligen Material, z. B. Holz, gefertigt ist. Schutz des Blendrahmens durch das Profil wird insbesondere dann verstärkt, wenn das Profil aus Aluminium gefertigt ist, das sehr witterungsbeständig ist. Somit wird ein Fenster bereitgestellt, das vor Witterungseinflüssen besser geschützt ist und somit langlebiger ist. Weiterhin wird auch individuellen ästhetischen Anforderungen an das Fenster gerecht.
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In einer Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Grundprofil Z-förmig ausgebildet ist und/oder wenigstens ein Aufnahmeelement umfasst, in welchem Aufnahmeelement das wenigstens eine Dichtelement lösbar befestigbar ist.
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Ein Z-Profil ist zunächst in vorteilhafterweise mit geringem konstruktivem Aufwand verbunden. Entsprechend geringe Herstellungskosten können hierfür anfallen. Zudem ermöglicht ein Z-Profil aufgrund seiner geometrischen Ausgestaltung wenigstens drei Auflageflächen, beispielsweise für Dichtungen bzw. Dichtelemente. Somit kann eine verbesserte Dichtwirkung erzielt werden, wenn eine Dichtung bzw. ein Dichtelement an einer Fläche des Z-Profils anliegt. Ein entsprechend ausgestaltetes Aufnahmeelement am Grundprofil ermöglicht zusätzlichen Halt des Dichtelements bzw. einer Dichtung. Die Dichtwirkung wird entsprechend erhöht.
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Um ausreichend stabil mit dem Flügelrahmen verbunden werden zu können, ist in einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass das wenigstens eine Haltemittel mit dem Flügelrahmen über wenigstens ein Verbindungsmittel, vorzugsweise als Schraube ausgebildetes Verbindungsmittel, lösbar verbindbar ist und zumindest abschnittsweise wenigstens eine Durchtrittsöffnung aufweist. Demontagearbeiten bzw. Reparaturarbeiten können zudem in vorteilhafter Weise mit reduziertem Aufwand durchgeführt werden, da die Verbindung lösbar ist.
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Die Erfindung kann in einer vorteilhaften Ausgestaltung vorsehen, dass das Grundprofil wenigstens eine Durchtrittsöffnung umfasst. Dies stellt eine einfache konstruktive Maßnahme dar, das Grundprofil zu befestigen, beispielsweise am Flügelrahmen. Hierbei kann weiterhin eine ausreichend stabile Befestigung des Grundprofils erfolgen, beispielsweise mit einer Schraube oder dergleichen, so dass auch sichergestellt werden kann, dass das Glaselement, welches durch das Grundprofil gehalten wird, gleichermaßen stabil gehalten wird. Dies kann ggf. durch entsprechende rechtliche Vorschriften gefordert sein, wodurch derartige Vorschriften erfüllt werden.
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Die Erfindung kann auch vorsehen, dass das wenigstens eine Haltemittel und der Flügelrahmen wenigstens abschnittsweise mittels einer Klebeverbindung miteinander verbunden sind.
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Bei einer derartigen Befestigung des Haltemittels und des Flügelrahmens sind keine weiteren Bauteile erforderlich, so dass hierbei Montagekosten reduziert werden können. Gesonderte konstruktive Maßnahmen für Befestigungen von Haltemittel und Flügelrahmen, die mitunter einen erhöhten Aufwand darstellen können, können somit entfallen.
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Die Erfindung kann in einer vorteilhaften Ausgestaltung auch vorsehen, dass das Grundprofil und der Flügelrahmen wenigstens abschnittsweise mittels einer Klebeverbindung miteinander verbunden sind.
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Hierbei kann bei einer derartigen Befestigung von Grundprofil und Flügelrahmen auf weitere Bauteile zur Befestigung verzichtet werden. Montagekosten können entsprechend reduziert werden. Konstruktive Maßnahmen für Befestigungen von Grundprofil und Flügelrahmen können somit gleichermaßen entfallen.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Grundprofil wenigstens ein Abdeckelement umfasst, mittels dem die wenigstens eine Durchtrittsöffnung abdeckbar ist.
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Die Durchtrittsöffnung selbst kann somit geschützt werden, beispielsweise vor Beschädigungen. Falls ein Objekt im Bereich der Durchtrittsöffnung angeordnet ist, beispielsweise ein Verbindungsmittel wie eine Schraube oder dergleichen, kann sichergestellt werden, dass ein freies Ende eines solchen Verbindungselements verdeckt wird, wodurch Beschädigungen daran unterbunden werden können. Ein unbeabsichtigtes Betätigen eines solchen Verbindungsmittels kann ebenfalls unterbunden werden. Hohen ästhetischen Anforderungen kann gleichermaßen durch Abdecken eines solchen Objekts bzw. der Durchtrittsöffnung selbst gerecht werden.
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Die Erfindung kann vorsehen, dass das wenigstens eine Abdeckelement einstückig vorzugsweise über ein Filmscharnier an dem Grundprofil angeformt ist.
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Ein entsprechend ausgestaltetes Grundprofil kann entsprechend als einzelnes Bauteil kostengünstig produziert werden. Vorteilhaft ist zudem, dass ein solch einstückiges Bauteil erhöhte Stabilität aufweist und dass das Abdeckelement weiterhin durch die Verbindung mit dem Grundprofil nicht ohne weiteres verloren gehen kann bzw. demontiert werden kann. Eine Schutzfunktion des Abdeckelements bleibt somit zumindest von längerer Dauer bestehen.
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Die Erfindung kann vorsehen, dass das wenigstens eine Abdeckelement in eine am Grundprofil ausgebildete Nut oder dergleichen Aufnahmevorrichtung lösbar einrastbar ist. Auf praktikable Art wird so ermöglicht, dass das Abdeckelement beispielsweise gegen unbeabsichtigtes Entfernen gesichert wird. Zudem stellt dies eine Schutzmöglichkeit des Abdeckelements dar, welches nach Einrasten keine Freiheitsgrade aufweist und somit nicht durch solche beschädigt werden kann.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das wenigstens eine Abdeckelement und das wenigstens eine Grundprofil einen Hohlraum bilden, in dem die wenigstens eine Durchtrittsöffnung angeordnet ist.
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Ein derartiger Hohlraum kann auch als so genannter Kanal aufgefasst werden.
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Durch die Ausbildung eines Hohlraumes kann ein Schutz der Durchtrittsöffnung, beispielsweise vor Beschädigung, ermöglicht werden. Weitere Bauteile bzw. Komponenten, wie etwa Verbindungsmittel oder dergleichen, die mit der Durchtrittsöffnung in Kontakt bzw. in Wirkverbindung stehen, sind hiervon gleichermaßen vom Schutz eingeschlossen. Ein solcher Hohlraum kann überdies als Aufnahmeraum für weitere Bauteile zur Verfügung gestellt werden, wodurch ein kompaktes Haltemittel bereitgestellt werden kann. Ein derart kompakt ausgestaltetes Haltemittel zeichnet sich überdies durch vereinfachten Montageaufwand sowie geringe Herstellungskosten aus.
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In einer Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Flügelrahmen aus Holz ausgebildet ist und/oder dass der wenigstens eine Blendrahmen wenigstens ein dauerhaft UV-beständiges Profil aus einem metallischen Werkstoff, vorzugsweise Aluminium, umfasst.
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Hierbei können ästhetische Anforderungen mit technischen Anforderungen verbunden werden, da einerseits auf das Material Holz zurückgegriffen werden kann, z. B. für Blend- und/oder Flügelrahmen, das einerseits Behaglichkeit ausstrahlen kann, andererseits jedoch nur begrenzt witterungsbeständig ist, was gerade im Fall bei der Verwendung im Fensterbau nachteilig ist. Zur erhöhten Witterungsbeständigkeit müsste in der Regel eine chemische Behandlung des Holzes erfolgen, die in der Regel laufend zu erneuern ist und dementsprechenden Aufwand hervorruft.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Fenster wenigstens eine weitere Dichtung umfasst, die mit dem Blendrahmen verbunden ist und an dem Haltemittel dichtend anliegt. Dadurch kann zusätzlicher Schutz des Fensters vor Witterungseinflüssen bereitgestellt werden. Auch unter energierelevanten Gesichtspunkten kann sich eine weitere Dichtung positiv auswirken, beispielsweise bei der Reduzierung von Verlusten
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In einer Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass zumindest das wenigstens eine Grundprofil und insbesondere dessen Abdeckelement als Auflagefläche für eine weitere Dichtung ausgebildet ist, die am Blendrahmen angeordnet, insbesondere befestigt ist. Die Dichtung kann einer Auflage mit einem höheren Anpressdruck aufliegen, verglichen mit einem Anpressdruck ohne Verwendung einer Auflagefläche. Somit kann die Dichtwirkung positiv beeinflusst werden bzw. verstärkt werden.
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Bei einem generellen Anliegen von Dichtungen bzw. Dichtelementen können Anpressdrücke bis zu 650 Pascal erreicht werden.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Flügelrahmen gegenüber dem Blendrahmen bewegbar, insbesondere schwenk- und/oder kippbar und/oder schiebbar ist. Ein derartiges Fenster kann flexibel genutzt werden und individuellen Bedürfnissen des Benutzers entgegenkommen.
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Die Erfindung kann vorsehen, dass das Haltemittel wenigstens ein Polyamid umfasst und einen Glasfaseranteil zwischen 10% und 50%, vorzugsweise zwischen 15% und 35%, besonders bevorzugt zwischen 20% und 30% umfasst und/oder dass der glasfaserverstärkte Kunststoff Fasern umfasst, die eine Länge von 0,2 mm bis 5,0 mm, vorzugsweise von 0,4 bis 3,0 mm aufweisen.
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So kann ein Haltemittel bereitgestellt werden, dass eine besonders hohe Stabilität aufweist und etwaigen Vorschriften hinsichtlich Stabilität des Haltemittels bzw. Halten des Glaselements Rechnung trägt. Dabei kann auch berücksichtigt werden, dass der Anteil der Glasfasern bzw. deren Länge einen direkten bzw. unmittelbaren Einfluss nimmt auf die Stabilität.
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Die Erfindung kann in äquivalenter Betrachtung auch vorsehen, dass das Grundprofil wenigstens ein Polyamid umfasst und einen Glasfaseranteil zwischen 10% und 50%, vorzugsweise zwischen 15% und 35%, besonders bevorzugt zwischen 20% und 30% umfasst und/oder dass der glasfaserverstärkte Kunststoff Fasern umfasst, die eine Länge von 0,2 bis 5,0 mm, vorzugsweise von 0,4 mm bis 3,0 mm aufweisen. Entsprechende Vorteile hinsichtlich der Stabilität eines derartigen Grundprofils gelten entsprechend obigen Ausführungen in analoger Weise.
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Weitere Merkmale gemäß der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen in Verbindung mit den Zeichnungen sowie der Beschreibung. Nachstehend wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels noch näher beschrieben.
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Es zeigt:
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1 ein schematisch dargestelltes erfindungsgemäßes Fenster in einer Schnittansicht;
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2 einen vergrößerten Ausschnitt des in 1 schematisch dargestellten Fensters.
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In den 1 und 2 ist ein Fenster 1 dargestellt. Das Fenster 1 umfasst wenigstens einen Blendrahmen 2 und wenigstens einen Flügelrahmen 3 sowie wenigstens ein im Flügelrahmen 3 angeordnetes Glaselement 4. Zwischen dem Blendrahmen 2 und dem Flügelrahmen 3 ist wenigstens ein Dichtelement 5 angeordnet. Der Flügelrahmen 3 ist mittels eines nicht dargestellten Beschlags gegenüber dem Blendrahmen 2 bewegbar, insbesondere schwenk- und/oder kippbar und/oder schiebbar und umfasst hierzu ein nicht gezeigtes Betätigungsmittel, beispielsweise einen Griff. Der Flügelrahmen 3 umfasst ein Haltemittel 6 zum Halten des Glaselements 4. Hierbei ist vorgesehen, dass das Haltemittel 6 zumindest teilweise aus einem glasfaserverstärkten Kunststoff ausgebildet ist. Das Haltemittel 6 umfasst wenigstens ein Polyamid mit einem Glasfaseranteil zwischen 10% und 50%, vorzugsweise zwischen 15% und 35%, besonders bevorzugt zwischen 20% und 30%.
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Das Dichtelement 5 ist aus elastischem Material gefertigt und an der Außenseite 21 des Fensters 1 angeordnet. Die Wesentliche Funktion des Dichtelements 5 liegt in der Bereitstellung eines Schutzes des Fensters 1 bzw. des Blendrahmens 2 bzw. des Flügelrahmens 3 vor Witterungseinflüssen, insbesondere in der Vermeidung von Wassereintritt.
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Das Glaselement 4 ist im Ausführungsbeispiel als so genanntes Mehrscheiben-Isolierglas ausgebildet. Das Glaselement 4 umfasst drei Glasscheiben 16, 16a, 16b, wobei jeweils zwischen zwei Glasscheiben ein Zwischenraum ausgebildet ist (2). Zwischen den Glasscheiben 16a und 16b ist hierbei der Zwischenraum 17a ausgebildet, zwischen den Glasscheiben 16 und 16b der Zwischenraum 17. In den Zwischenräumen 17, 17a sind Abstandhalter 18, 18a angeordnet, zur Beabstandung der Glasscheiben 16, 16a und 16b (2). In nicht näher dargestellter Art und Weise kann das Glaselement 4 Schallschutz- und/oder Sonnenschutzmittel umfassen. Zur Vermeidung von etwaigen Beschädigungen ist das Glaselement 4 an einem Auflagemittel 19 angeordnet, das an dem Flügelrahmen 3 angeordnet ist. Das Glaselement 4 umfasst zudem ein Randelement 20, in dem es zumindest teilweise stabilisierend gehalten ist.
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Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Haltemittel 6 derart ausgebildet, dass es ein Grundprofil 7 und ein Dichtelement 5 umfasst. Das Dichtelement 5 ist dabei vorzugsweise aus einem thermoplastischem Elastomer (TPE) oder aus EPDM gefertigt. Das Dichtelement 5 ist zwischen dem Grundprofil 7, dem Glaselement 4 und einem am Blendrahmen 2 ausgebildeten Profil 8 angeordnet. Das Dichtelement 5 ist hierbei an einer Außenseite 21 des Fensters 1 angeordnet. Das Profil 8 ist aus einem Leichtmetall und vorzugsweise aus Aluminium gefertigt. Das Grundprofil 7 ist Z-förmig ausgebildet und umfasst ein Aufnahmemittel 9, in dem das Dichtelement 5 lösbar befestigbar ist. Durch die Anordnung des Dichtelements 5 in dem Grundkörper kann ein Halten des Glaselements 4 ermöglicht werden.
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Das Haltemittel 6 umfasst zumindest eine Durchtrittsöffnung 11 in die zumindest ein Verbindungsmittel 10 derart durchführbar ist, dass das Haltemittel 6 und der Flügelrahmen 3 lösbar verbindbar bzw. verbunden sind. Es ist hierbei insbesondere vorgesehen, dass das Verbindungsmittel 10 als Schraube ausgestaltet ist.
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Das Haltemittel 6 wird durch das Verbindungsmittel 10 mit dem Flügelrahmen 3 verbunden. Dazu umfasst das Grundprofil 7 zumindest eine Durchtrittsöffnung 11, die ermöglicht, dass das Verbindungsmittel 10, in diesem Fall eine Schraube, hindurchgeführt und somit das Haltemittel 6 bzw. das Grundprofil 7 mit dem Flügelrahmen 3 verbunden wird. Somit wird ein Halten des Glaselements 4 ermöglicht.
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Weiterhin umfasst das Grundprofil 7 ein Abdeckelement 12, mittels dem die Durchtrittsöffnung 11 abdeckbar ist. Das Abdeckelement 12 ist einstückig vorzugsweise über ein Filmscharnier an dem Grundprofil 7 angeformt. Bei der Verwendung eines als Schraube ausgestalteten Verbindungsmittels 10 zur Verbindung von Flügelrahmen 3 und Grundprofil 7 ist durch das Abdeckelement 12 gewährleistet, dass ein Ende des Verbindungsmittels 10, beispielsweise ein Schraubenkopf verdeckt werden kann. Dies ermöglicht die Einhaltung hoher ästhetischer Ansprüche eines Benutzers. Weiterhin wird ein Schutz des Verbindungsmittels 10 bereitgestellt und insbesondere ein unbeabsichtigtes Lösen desselben unterbunden.
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Das Grundprofil 7 umfasst ferner eine Aufnahmevorrichtung 13, die vorliegend als Nut ausgebildet ist, in die das Abdeckelement lösbar einrastbar ist. Das Abdeckelement 12 und das Grundprofil 7 bilden einen Hohlraum 14, in dem die Durchtrittsöffnung 11 angeordnet ist.
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Der Blendrahmen 2 und der Flügelrahmen 3 des Fensters 1 sind jeweils aus Holz ausgebildet. Weiterhin weist der Blendrahmen 2 ein dauerhaft UV-beständiges Profil 8 aus einem metallischen Werkstoff auf. Vorzugsweise handelt es sich hierbei um Aluminium. Das Fenster kann daher als so genanntes Holz-Alu-Fenster bezeichnet werden. Das Profil 8 ist mittels eines Befestigungsmittels 24 mit dem Blendrahmen 2 verbunden. Das Profil 8 stellt einen Schutz für Blendrahmen 2 bzw. Flügelrahmen 3 dar, die aus Holz gefertigt sein können und daher besonders witterungsanfällig sein können.
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Das Fenster 1 umfasst eine weitere Dichtung 15, die mit dem Blendrahmen 2 verbunden ist und an dem Haltemittel 6 dichtend anliegt. Darüber hinaus umfasst das Fenster 1 eine Dichtung 22, die im Bereich der Innenseite 23 des Fensters 1 angeordnet ist und zwischen Blendrahmen 2 und Flügelrahmen 3 angeordnet ist. Das Grundprofil 7 und insbesondere dessen Abdeckelement 12 ist als Auflagefläche für die Dichtung 15 ausgebildet, die am Blendrahmen 2 angeordnet und insbesondere daran befestigt ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fenster
- 2
- Blendrahmen
- 3
- Flügelrahmen
- 4
- Glaselement
- 5
- Dichtelement
- 6
- Haltemittel
- 7
- Grundprofil
- 8
- Profil (am Blendrahmen)
- 9
- Aufnahmemittel
- 10
- Verbindungsmittel
- 11
- Durchtrittsöffnung
- 12
- Abdeckelement
- 13
- Aufnahmevorrichtung
- 14
- Hohlraum
- 15
- Dichtung
- 16
- Scheibe
- 16a
- Scheibe
- 16b
- Scheibe
- 17
- Zwischenraum
- 17a
- Zwischenraum
- 18
- Abstandhalter
- 18a
- Abstandhalter
- 19
- Auflagemittel
- 20
- Randelement
- 21
- Außenseite (des Fensters 1)
- 22
- Dichtung
- 23
- Innenseite (des Fensters 1)
- 24
- Befestigungsmittel