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Verfahren bzw. Einrichtung zum Transport von Ladegut,insbesondere
auf Gewässern.
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Die Erfindung betrifft Verfahren bzw. Einrichtungen zum Transport
von Ladegut auf Gewässern und insbesondere auf See.
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Ein modernes, seetüchtiges Frachtschiff stellt einerseits eie ausserordentlich
große Kapitalanlage dar, doch ist andererseits ein grosser Teil seiner Lebenszeit
mit der Bel@dung, der @p@ladung und der Wartezeit bis zur Abfertigung ausgefüllt.
Weiter macht ein derartiges Schiff ausgedehnte Jf fenanlagen erforderlich, welche
seinem ziernlich großem Tiefgang, seiner Größe und der Ladung angepasst sein müssen,
die so schnell wie möglich entladen und gespeichert werden muß, bis ein Transport
über Land vorgesehen ist und erfolgen soll. Auch ist die Vielseitigkeit derartiger
Schiff ziemlich begrenzt, di sie im allgemeinen nur für den Transport weniger bestimmter
Arten von Ladegut ausgelegt sind und nicht leicht auf andere Arten von Ladegut
umgestellt
werden können.
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Fernerhin sind diese Frachtschiffe bezüglich der Befahrbarkeit von
Inlandsgewässern wegen ihrer Größe beschränkt, so daß bestimmte Grenzen bezüglich
Breite und Tiefgang eingehalten werden müssen, damit eine Durchfahrt durch die großen
Kanäle zwischen den Meeren möglich ist. Im allgemeinen werden die Kanalgebühren
nach der gesamten, durchfahrenden lonnace, einschließlich des Schiffes bemessen
und stellen einen wesentlichen Teil der Kosten beim Betrieb von Seeschiffen dar.
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Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelost werden, den oben beschriebenen
Arbeitsaufwand für die Abfertigung von Frachtern gleichzeitig mit dem Aufwand für
die Hafenanlagen und den Betriebskosten zu vermindern, wobei die bei der Abfertigung
entstehenden Zeitverluste weitgehend ausgeschaltet werden sollen.
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Bei einer Einrichtung zum Transport von Ladeg@t, insbesondere auf
Gewassern, wird diese Aufgabe durch ein Tragerfahrzeug gelöst, welches mindestens
ein tragendes Üran mit @efestigungs- und Verriegelungsmittel zum Anschluß mindestens
eines zu transportierenden Gegenstandes, insbesonderes eines Transportfahrzeuges,
in einer Lage aufweist, in welcher der zu transportierende Gegenstand oder die zu
transportierenden Gegenstände eine starre, einheitliche Rumpfkonstruktion mit dem
tragenden Organ bzw. den tragenden Organen bildet bzw.bilden.
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Die als Transportfahrzeuge mit dem Trägerfahr@e@ erfindungsgemäß
zusammenwirkenden Leichter sind so ausge@ildet, daß sie sich selbst beladen und
entladen können, indem in der Mitte ein @ran vorgesehene ist, welcher winren@
der
Fahrt unter Deck abgesenkt werden kann, jedoch beim Be-oder Entladen so weit angehoben
wird, daß er mit auf Deck befindlichen Schienen zusammenwirkt und die Entladung
des gesamten Leichters übernehmen kann, wobei sein Ausleger eine bedeutende Strecke
über die Umrisse des Leichters hinaus verschwenkt werden kann, so daß die Ladung
am Ufer oder an einem anderen Ort abgesetzt werden kann. Der Leichter ist jeweils
mit einer grösseren Zahl wasserdicht anschliessender Deckplatten versehen, welche
zunächst von Hand soweit entfernt werden, daß der Kran über Deck angehoben werden
kann, wonach die übrigen Deckplatten vom Kran abgenommen werden, so daß der Laderaum
des Leichters zugängiich wird.
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Dabei haben vorzugsweise eine oder mehrere der vom Kran anzuhebenden
Deckplatten die snge eines vielfachen der übrigen Deckplatten und sind in diesem
Falle mittels Trägern oder dergleichen verstärkt, so daß diese Deckplatten an einem
Ende am Kran aufgehängt werden können, während das andere sunde auf die Schienen
gesetzt wird, wonach diese Deckplatte über den Leichter hinaus bewegt wird und eine
Brücke zum Land bildet. Damit werden besondere Anlegebauten -und Hafenanlagen überflüssig.
Die Anordnung erlaubt es, daß Lastkraftwagen unmittelbar von einer nicht ausgebauten
iüste oder einem Ufer aus die in der beschriebenen eise gebildete bandungsbrücke
befahren und die Ladung des von dem Kran be- oder entladenen Leichters befördern.
Der Leichter hat dabei so geringen Tiefgang, daß er auch an nicht ausgebauten Ufern
oder Küsten dicht an das Land herangefahren werden kann.
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Das Innere des Leichters kann mit einer Anzahl senkrechter Träger
zur Abstützung der Deckplatten, ferner mit Abteilungen genormter Größe, welche jeweils
entsprechend genormte Transportbehälter aufnehmen und umschliessen können und weiter
mit Anschlußstellen für Trennbleche versehen sein, die beim Transport flüssiger
Ladung verwendet werden und eine Dämpfung mit Bezug auf Verschiebungen der flüssigen
Ladung ermöglichen.
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Die Leichter nach bestimmten bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
sind also so konstruiert, daß sie beliebige Arten von Ladegut befördern können,
daß ferner eine Ladung und Beladung an nicht ausgebauten Ufern ohne besondere, am
Land vorgesehene Einrichtungen erfolgen kann, daß weiterhin ein waaserdichter Transport
der Ladung möglich ist und schliesslich so, daß sie als Speichereinrichtungen verwendet
werden können, die auf dem Meer oder auf großen Seen verankert werden können, bis
sie zum Zwecke des unmittelbaren Transportes des Ladegutes über Land entladen werden,
ohne daß eine Zwischenlagerung am Lande notwendig ist und ohne daß die Liegezeit
der betreffenden Fahrzeuge oder Schiffe erhöht wird.
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Die Leichter sind vorzugsweise ausserdem mit einander diametral gegenüberliegenden
positiven Kupplungsorganen und einander diametral gegenüberliegenden negativen Kupplungsorganen
versehen, so daß jeder Leichter an jedem seiner Enden an einen entsprechenden weiteren
Leichter angeschlossen werden kann und sich eine Verminderung der für das Manövrieren
erforderlichen
Zeit ergibt. Die Kupplungsorgane sind zu diesem Zwecke an den Leichter in senkrechter
Richtung beweglich befestigt und ermöglichen ausserdem eine Verschwenkungsbewegung,
so daß in bestimmten Grenzen eine allseitige Beweglichkeit erreicht wird, wodurch
sich eine Anpassung an rauhen Seegang und eine Beweglichkeit zwischen den einzelnen
Leichtern eines Zuges erzielen lassen.
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Die Leichter sind zweckmässig insofern selbständig ausgerüstet, als
sie Kabinen mit Schlafstellen für die Besatzung des Leichters, sowie Antriebsmaschinen
zum selbständigen Antrieb aufweisen.
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Das die Leichter umfassende Trägerschiff, welches zum Transport der
Leichter verwendet wird, weist einen beweglichen oder öffenbaren Bug als Zugang
zu einem mittleren Hohlraum auf, welcher beispielsweise T-förmigen Querschnitt besitzt
und zur Aufnahme hintereinander angeordneter Leichter dient, die beispielsweise
mit seitlichen Flanschen versehen sind, die ihrerseits über die am Boden der Schiffsrümpfe
vorgesehenen Flansche der Begrenzung des T-förmigen Hohlraumes hinweggreifen. Ausserdem
sind zweckmässigerweise zwischen den genannten Flanschen der Schiffsrümpfe Hubkonstruktionen
zum Anheben der Leichter innerhalb des erwähnten Hohlraumes in solcher Weise vorgesehen,
daß sich eine starre Baueinheit ergibt, in welcher die Leichter getragen werden
und innerhalb welcher die Leichter so verriegelt sind, daß sie zusammen mit dem
Trägerschiff eine
einheitliche Rumpfkonstruktion bilden. Die Hubkonstruktionen
oder Aufhängungen für die Leichter haben vorzugsweise jeweils die Form eines Korbes,
welcher ein freies Einfahren des Leichters oder der Leichter in dem Korb zulässt
und dann gegen den Boden des Leichters angehoben und/oder mit dem Boden in Eingriff
gebracht wird, wobei Leitflächen zur Ausrichtung und Festlegung des oder der Leichter
vorgesehen sind. Gleichzeitig sind Kulissen oder Leitflächen vorgesehen, die im
Eingriff mit den einander gegenüberliegenden Rümpfen oder den Schwimmkörperteilen
des Trägerschiffes stehen, so daß sich eine starre Verbindung zwischen den einander
gegenüberliegenden Rümpfen oder Schwimmkörper-Rahmenteilen unterhalb der Wasserlinie
unter Einbeziehung der Leichter ergibt. Vorzugsweise können die Hubkonstruktionen
für jeden der verschiedenen, einführbaren Leichter einzeln angehoben werden oder
es ist wahlweise eine gleichzeitige Anhebung der Leichter möglich, wobei die Hubkonstruktionen
mit Sicherungs-Verriegelungseinrichtungen versehen sind, so daß die Leichter während
der wahrt nicht unbeabsichtigt herabfallen oder absinken können, Weiter sind Vorrichtungen
zum automatischen Auseinanderkupweln der Leichter vorgesehen, welche in Tätigkeit
treten, wenn die Leichter im Notfalle abgesenkt werden, so daß die einzelnen Leichter
rasch voneinander fortkommen können, falls in einem der Leichter ein Feuer oder
dgl. ausbricht. Das Trägerf'ahrzeug und die übrigen Leichter werden so nicht beschädigt.
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Bei einer bevorzugten Ausführungstorm des erl;'lndun-rsgemessen,
die Leichter umfassenden Trägerschiffes ist dieses vorzugsweise ctUS jeweils gesondert
gefertigten und nctCilt'olgend
zusammengebauten, untereinander
gleichen Mittelabschnitten aufgebaut, die in ihrer Länge jeweils der Breite eines
Leichters entsprechen und deren Zahl entsprechend der vorzugsweise zu transportierenden
Anzahl von Leichtem gewählt ist. Ausserdem ist bei dieser Ausführungsform ein zur
Aufnahme der Mannschaft ausgebildeter Bugabschnitt und ein die Maschine aufnehmender
Heckahschnitt vorgesehen. Die benannten Abschnitte können vorgefertigt werden und
lassen sich dann in der gewünschten Zahl verbinden , so daß verschiedenartigste
Transportaufgaben erfüllt werden können und gleichzeitig durch Normung der Teile
die Kosten vermindert werden.
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Der Heckabschnitt besitzt mindestens einen Kanal oder Durchgang zur
Aufnahme der Schiffsschraube unterhalb der Wasserlinie und ferner sind wasserdichte
Tore vorgesehen, welche dicht geschlossen werden können und so einen Raum abschliessen,
aus welchem das Wasser ausgepumpt werden kann, wonach die Mannschaft über eine dritte,
dicht abschliessende Tür zum Zwecke von Reparaturarbeiten an der Schiffsschraube
in diesen unter der Wasserlinie gelegenen Raum während der Fahrt einsteigen kann.
Das Fahrzeug kann also sogar während der Fahrt instand gesetzt werden, da es im
allgemeinen zwei getrennte unabhängige Maschinen mit zugehörigen Schiffsschrauben
besitzt. Unmittelbar hinter der zugehörigen Schiffsschraube ist jeder Heckabschnitt
mit einem Ruder versehen, das vor Beschädigungen, beispielsweise von den Leichtem
oder in anderer Weise durch eine unmittelbar aussen rundum efü'iirte,nach rückwärts
reichende
Flosse geschützt ist.
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Das Verhalten des vereinigten Fahrzeugverbandes auf See wird dadurch
noch verbessert, daß jeder der Zwischenabschnitte des Trägerschiffes mit gesonderten
und jeweils unabhängigen Vorrichtungen zum Aufnehmen und Abgehen von Seewasserbalast
versehen ist, die jeweils unmittelbar neben dem zugehörigen Leichter angeordnet
sind, so daß die Schiffsladung schrittweise über die gesamte Schiffslänge hin ausbalanciert
werden kann und ein Ausgleich bezüglich besonders schwer oder leicht beladener Leichter
sowie bezüglich derjenigen Stellen geschaffen wird, an denen ein oder mehrere Leichter
fehlen. Damit lässt sich eine beträchtliche Erhöhung der Lebensdauer des Schiffes
erzielen.
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Zweckmässig werden für ein die Leichter umfassendes Trägerschiff
jeweils stets drei Sätze von Leichter verwendet, so daß einige Leichter sich zum
Zwecke der Beladung an einem Haltepunkt befinden, während ein weiterer Satz von
Leichter an einem anderen Haltepunkt abgefertigt wird und ein dritter Satz von Leichtem
sich auf der Fahrt zwischen den Haltepunkten befindet. Das Trägerschiff kann also
in eine Abfertigungsstation einfahren, die beladenen Leichter innerhalb eines Zeitraumes
von Minuten abgeben und eine neue Gruppe von Leichter aufnehmen, wonach sich das
Schiff nach weiteren Minuten wieder auf dem Wege befindet, während hierzu früher
Stunden, Wochen oder Monate erforderlich waren. Es ergeben sich also beträchtliche
Einsparungen bezüglich der Liegezeit des Tahrzeuges, bezüglich der Wartezeiten der
Mannschaft auf die Möglichkeit zur Beladung
und Entladung des
Schiffes vom Lande her und bezüglich der Zahlung von Sondertarifen für die Entladung
des Schiffes zu einer Zeit, welche hinsichtlich der am Lande zur Verfügung stehenden
Lademannschaften ungünstig ist. Die von einem Trägerfahrzeug getrennten Leichter
können als Speicher für die darin befindliche Ladung dienen, bis Transportmöglichkeiten
für die Beförderung über Land zur Verfügung stehen, so daß teure Lagerräume am Lande
nicht mehr notwendig sind und der zusatzliche Schritt eines Umladens von den lagerräumen
auf die Transportfahrzeuge für die Beförderung über Land entfällt. Dieser zusätzliche
Schritt hatte bisher die Gefahr einer Beschädigung des Ladegutes erhöht und die
Handhabungskosten verdoppelt.
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Kanalgebühren und andere Gebühren für inländische Wasserstrassen
werden dadurch gespart, daß die Leichter bezüglich ihrer quer zum Mutterschiff verlaufenden
Längsabmessung in beliebiger Grösse ueführt werden können, so daß innerhalb eines
Trägerschiffes eine Anordnung mehrerer Leichter
vorteilhafterweise
in beliebiger Zahl nebeneinander befördert wird, wobei das Trägerschiff die wirtschaftlich
vorteilhaften grossen Abmessungen aufweisen kann, ohne daß Beschränkungen bezüglich
der durch inländische Wasserstrassen einzuhaltenden Grenzen zu beachten sind. Muß
die Ladung eine inländische Wasserstrasse durchlaufen, so gibt das die Leichter
umfassende Trägerschiff die Leichter ab, welche dann gedreht werden, so daß ihre
kleinsten Abmessungen quer zum Kanal verlaufen und die Leichter werden dann durch
den Kanal gezogen oder fahren mit eigenem Antrieb hindurch, um nachfolgend wieder
von einem anderen Träger schiff auf der gegenüberliegenden Seite des Kanales aufgenommen
za werden. Es bestehen also bezüglich der Abmessungen keine Begrenzungen der seetüchtigen
Fahrzeuge auf Grund enger Kanäle oder dgl. und ausserdem wird eine beträchtliche
Einsparung an Kanalgebühren erzielt, da hinsichtlich des Trägerfahrzeuges keine
nach der Tonnage bemessenen Gebühren gezahlt werden müssen.
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Auch für militärische Zwecke ist das erfindungsgemäße Transportsystem
sehr geeignet, da die Ladung an der Küste nahe der Stelle, an welcher sie benutit
wird, abgesetzt werden kann, ohne daß besondere Anlegestellen, tiefe Kanäle oder
dgl. erforderlich sind. Ferner kann ein mit Leichter gekuppeltes oder beladenes
Trägerschiff nur sehr schwer durch Geschosse oder Torpedos versenkt werden, da zwei
vollständig unabhängige, schwimmfähige Rümpfe und/oder htthmenteile vorgesehen sind,
die ihrerseits zweckmässig wIe der jewells aus einer grösseren Zahl unabhä'nr,iger,
schwimmfähiger Abschnitte zusammengesetzt sind. Doch selbst, wenn sämtlich@
'bschnitte
der beiden schwimmfähigen Teile des Rumpf-Rahmens durchlöchert und mit rasser gefüllt
würden, würde das gesamte Fahrzeug immer noch schwimmen, da es von der grösseren
Zahl von Leichtem getragen würde, die im Inneren des Fahrzeubes angeordnet sind.
Ein Versenken dieser Leichter wäre ausserordentlich schwierig, da sie durch die
Gesamtdicke der hümpfe des Trägerschiffes zu beiden Seiten geschützt würden, welche
nach ihrer Durchlöcherung überdies mit Wasser gefüllt wären.
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Die Erfindung umfasst auch Konstruktionsmerkmale auf den Trägerschiffen
oder ihren korbartigen Hubeinrichtungen zum erleichtern der Führung der einzuführenden
oder auszuschiebenden Leichter. Ferner werden Maßnahmen und konstruktive Ausbildungen
zur Entfernung des Bugabschnittes von der Auflagestellung auf dem inneren Hohlraum
des Schiffes vorgeschlagen, so daß eine Eingangsöffnung für die Leichter freigegeben
wird. Auch werden 1'aßnahmen vorgeschlagen, um mittels bestimmte Konstruktionsmerkmale
an dem Schiff oder seiner korbartigen Hubvorrichtung Stöße abfangen und Beschädigungen
der Leichter innerhalb des Schiffes vermeiden zu können.
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in weiteres erwähnenswertes Merkmal der Erfindung ist eine Konstruktion
bzw. Maßnahme zur Vergrösserung des Aufnahme vermörrens eines seetüchtigen rachtschiffes
bezüglich in d@eses einzubringender Leichter.
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fernerhin ist bedeutsam, daß erfindungsgemass die Möglichkeit geschaffen
wird, mittels des Auftriebes der Leichter einen Beitrag zum Auftrieb des Schiffes
zu leisten.
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Weiter werden Einrichtungen und Maßnahmen zur Verminderung
des
Wasser-Strömungswiderstandes an den Böden der Leichter vorgeschlagen. Fernerhin
werden bestimmte Maßnahmen zur Verminderung des Wasser-Strömungswiderstandes im
Bodenbereich des Bugabschnittes angegeben.
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Ausserdem bezweckt die Erfindung die Angabe von Mitteln und Maßnahmen
zur Verbesserung der selbständigen Aktionsfähigkeit jedes einzelnen Leichters bezüglich
der Lagerung und Handhabung seiner Ladung.
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Hierbei ist bemerkenswert, daß erfindungsgemäß auch eine Möglichkeit
geschaffen wird, durch welche ein Leichter sich aus einem schlammigen Untergrund
oder einem schlammigen Küstenbereich selbst befreien kann.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung ist die Verminderung des Wasserdruckes
im Bugbereich jedes der schwimmfähigen Rumpf-oder Rahmenteile und eine Erhöhung
der wirksamen Lei -stangen der Schiffsschrauben.
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Die Erfindung erlaubt ferner das Heben und Transportieren bestimmter
schwimmender Einrichtungen zu Bergungs-, Reparatur - oder Versuchszwecken.
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Durch die Erfindung werden auch Mittel und Maßnahmen zur Verminderung
oder gänzlichen Vermeidung einer Berührung zwischen dem Schiff und/oder seinen Leichtem
einerseits und der Wasseroberfläche andererseits während der Fahrt angegeben. Weiter
lässt sich die Erfindung in einer bestimmten abgewandelten Form zum Fischfang verwenden.
Hierbei kann mittels bestimmter Einrichtungen ein Sortieren und Transportieren der
Fische nach Grösse erfolgen, während zu kleine
Fische automatisch
freigelassen werden.
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Ferner sei auf das Merkmal hingewiesen, daß die Querspanten eines
Trägerschiffes nach der Erfindung einstellbar verkürzt oder verlängert werden können.
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Wie zuvor bereits erwähnt, kann durch besondere Maßnahmen erreicht
werden, daß ein Schiff nach der Erfindung auch dann weiterhin schwimmt, wenn eine
grössere Zahl ursprünglich vorgesehener Schwimmkörper beschädigt ist.
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Eine bestimmte abgewandelte Form der Erfindung ermöglicht die Anpassung
des Trägerschiffes und/oder der Leichter an den Verwendungszweck als Hubschrauber-Start-oder
Landeplatz.
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Mittels bestimmter Vorrichtungen ist ferner ein sehr vorteilhaftes
Ankuppeln der Leichter innerhalb und/oder ausserhalb des Trägerschiffes möglich.
Der grössere Teil der Kupplungseinrichtungen zum Kuppeln der Leichter ist zweckmässig
am Trägerschiff angeordnet, während der kleinere Teil von den jeweiligen Leichter
mitgeführt wird. Wichtig sind bestimmte Vorkehrungen, welche es ermöglichen, sämtliche
Leichter im wesentlichen augenblicklich abzukuppeln. Zuvor wurde bereits darauf
hingewiesen, daß auf Grund einer besonderen Ausbildung der Leichter Lastkraftwagen
zu diesen hin und von ihnen weg gebracht werden können, welche das Laden und Beladen
übernehmen Es sei noch bemerkt, daß die Leichter der erfindungsgemässen Einrichtung
mit Stützbeinen versehen sein können, welche zum Zwecke des Anlegens gegen den Gewässerboden
hin ausgefahren werden können.
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Treibgut oder Treibholz wird zweckmässig von den
Schiffsschrauben
ferngehalten , um ihre Beschadigung wirksam zu vermeiden.
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Im übrigen bilden besondere Ausführungsformen der Erfindungsowie
vorteil-hafte Kombinationen der vorstehend kurz angegebenen Merkmale Gegenstand
der anliegenden Patentansprüche.
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Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen stellen dar:
Figur 1 eine etwas schematisierte Seitenansicht eines erfindungsgemässen Trägerschiffes
und der von ihm aufgenommenen Leichter, Figur 2 eine Aufsicht auf die Anordnung
nach Fig.1, Figur 3 eine Abbildung eines in senkrechter Richtung bewegbaren Bugabschnittes
im Schnitt entsprechend einer senkrechten Längsebene, Figur 4 einen vergrösserten
Querschnitt entsprechend der in Fig. 3 angedeuteten Schnittebene IV - IV, Figur
5 einen vergrösserten Querschnitt durch den mittleren Teil des erfindungsgemässen
Trägerschiffes unter Weglassung des Mittelbereiches, wobei in dem mittleren Hohlraum
des Trägerschiffes ein frei schwimmender Leichter gezeigt und die Hubvorrichtungen
in die für das Aufnehmen oder Ausschicben der Leichter eingenommenen Stellung dargestellt
sind,
Figur 6 einen Fig. 5 entsprechenden Teil-Querschnitt, wobei
jedoch die Hubvorrichtungen und ein Leichter in die Beförderungsstellung angehoben
dargestellt sind, Figur 7 einen Teil-Querschnitt entsprechend einer Horizontalebene
durch den mittleren Teil des Schiffes, wobei bestimmte Bereiche der Leichter zur
Verdeutlichung der Hubvorrlchtungen aufgebrochen wiedergegeben sind, Figur 8 einen
Teilschnitt entsprechend einer vertikalen Längsebene durch die Konstruktionsteile
nach Fig. 6, Figur 9 einen Teilschnitt entsprechend einer vertikalen Längsebene
durch die Konstruktionsteile nach Fig. 5, wobei zur besseren Darstellung der Hubvorrichtung
der oder die Leichter weggelassen ist bzw. sind, Figur io elne Aufsicht auf zwei
teilweise dargestellte, miteinander gekuppelte Leichter, wobei insbesondere die
Kuppeleinrichtungen wiedergegeben sind, figur i1 einen Teilschnitt entsprechend
einer senkrechten Mittellängsebene durch die Anordnung nach Figur io, Figur 12 eine
perspektivische Ansicht der ineinander greifenden Teile der Kuppelorgane eines Leichters,
Figur 13 eine perspektivische Ansicht einer aus dem Trägerschiff herausgenommenen
korbartigen
Hubvorrichtung für einen Leichter, Figur 14 einen Teilquerschnitt
entsprechend der in Figur 13 angedeuteten Schnittlinie 14-14> Figur 15 eine perspektivische
Untersicht eines Leichters, wobei der obere Teil des Leichters weggelassen ist,
Figur 16 eine etwas schematisch angegebene Aussicht auf einen Leichter unter Weglassung
bestimmter Teile, Figur 17 einen Querschnitt längs einer senkrechten Mittellängsebene
durch den Leichter nach Figur 16> Figur 18 eine ähnliche Darstellung wie Figur
17, wobei jedoch verschiedene Stellungen des Kranes während dessen Anhebung und
während des Auslegens einer Brücke wiedergegeben sind und wobei zwei Stellungen
der Brücke angedeutet sind, Figur 19 einen Teilquerschnitt entsprechend der in Figur
17 angegebenen Schnittlinie 19-19 zur Darstellung des auf Schienen laufenden Brückenabschnittes,
Figur
20 eine ähnliche Abbildung wie Figur 19, welche jedoch den Kran zeigt, der nun anstelle
des Brückenabschnittes auf den Schienen steht, Figur 21 einen vergrößerten Teil
eines Teiles des Schiffes nach Figur 1 zur Darstellung eines Schraubenkanales, Figur
22 eine abgewandelte Form eines Teiles der Anordnung nach Figur 5, und zwar eine
auf der Innenseite der korbartigen Hubvorrichtung drehbar gelagerte Schwenkrolle,
Figur 23 eine Seitenansicht eines abgewandelten Bugabschnittes unter Andeutung von
Einrichtungen zur Anhebung- desselben in senkrechter Richtung, Figuren 24A und 24B
perspektivische Darstellungen weiterer abgewandelter Formen des Bugabschnittes,
wobei Mittel zum Hochschwenken desselben um die Oberkante angegeben sind, Figur
25 eine Vorderansicht einer weiteren, abgewandelten Form des Bugabschnittes, welche
einen flachen, drei eckigen Boden aufweist, der sich mit dreieckigen Seitenwandungen
in einem Punkte trifft
Figur 26 eine weitere Abwandlung eines Teiles
der Anordnung nach Figur 5, und zwar eine andere Form der Rollenführung zwischen
einem Leichter und der korbartigen Hubvorrichtung, Figur 27 eine abgewandelte Ausführungsform
eines Trägerschiffes nach der Erfindung mit einem Dreifach-Rumpf und zwei Sätzen
korbartiger Hubvorrichtungen, Figur 28 eine abgewandelte Form eines anderen Teiles
der Anordnung nach Figur 5, und zwar eine Einrichtung zum Niederdrücken der Außenborde
oder Flansche eines Leichters, Figur 29 einen Querschnitt durch einen Leichter,
welcher bei der dargestellten Ausführungsform in Strömungsrichtung verlaufende Einkerbungen
in seinem Boden aufweist, Figur 30 eine Untersicht des Bodens eines Leichters nach
Figur 29 sowie eines zugehörigen Bugabschnittes, Figur 31 eine Seitenansicht eines
Leichter Kranes mit einem zurückklappbaren Ausleger,
Figur 32 eine
ähnliche Darstellung eines Leichter-Kranes mit einem zusammenschiebbaren Ausleger,
Figur 33 eine perspektivische Ansicht einer abgewandelten Form eines Leichters mit
Düsen zum Auspressen von Wasser zur Befreiung des Leichters aus schlammigem Grund,
Figur 34 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Trägerschiffes mit vorderen
und hinteren Schiffsschrauben1 welche zum Antrieb des Schiffes in einer gewünschen
Richtung gleichzeitig antreibbar sind, Figur 35 eine abgewandelte Form der Anordnung
nach Figur 5, in welcher anstelle der korbartigen Hubvorrichtungen Ketten oder Drahtseile
eingesetzt sind, Figur 36 eine perspektivische Darstellung einer abgewandelten Form
der erfindungsgemäßen Einrichtung als Luftklssenfahrzeug, Figur 37A eine perspektivische
Ansicht eines Fischkastens, welcher in die korbartige Hubvorrichtung des Trägerschiffes
oder
anstelle dieser Hubvorrichtung eingesetzt ist, Figur 37B eine abgewandelte Ausführungsform
des kastens nach Figur 37A, Figur 37C einen Querschnitt durch die Anordnung nach
Figur 37A, Figur 37D eine perspektivische Darstellung einer nochmals abgewandelten
Form eines anstelle eines Leichters einzubringenden Einsatzes, Figur 38 eine Aufsicht
zur Verdeutlichung einstellbarer Querstreben zur Veränderung der Breite des erfindungsgemäßen
Fahrzeuges, Figur 39 eine perspektivische Ansicht des gesamten Trägerfahrzeuges
nach der Erfindung, Figur 40A eine den Figuren 5 und 6 entsprechende Querschnittsdarstellung
einer abgewandelten Anordnung der Leichter und der Schiffsrümpfe, welche die Beförderung
zusätzlicher Leichter längs der Außenseiten der Rumpf e des Katamaran-Fahrzeugs
ermöglicht, Figur 40B eine Aufsicht auf die Anordnung nach ligur 40A und schließlich
Figuren
41A und 41B Typische Ausführungsformen von Strahlrudern, beispielsweise der in Figur
1 bei 19 angedeuteten Art.
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Wie in den Figuren 1 und 2 der Zeichnungen dargestellt ist, besitzt
das erfindungsgemäße Trägerschiff oder mehrrümpfige Schiff einen Bugabschnitt 2,
auf welchem die Aufbauten 3 zur Unterbringung der Mannschaften und des Kapitans
angeordnet sind, ferner eine größere Zahl von Zwischenabschnitten 4, auf denen sich
unter anderem ein Kamin befinden kann, sowie einen Heckabschnitt 6, in welchem die
Antriebseinrichtungen untergebracht sind. Alle diese Abschnitte sind normalerweise
zu Paaren vorgesehen, so daß sich zwei in Längsrichtung erstreckende Schwimmkörper
oder Rahmenteile 7 und 8 ergeben, die ihrerseits jeweils beispielsweise aus einem
Bugabschnitt, mehreren identischen Zwischenabschnitten und einem Heckabschnitt bestehen.
Diese Schwimmkörper oder Rahmenteile sind in Querrichtung miteinander vermittels
oberhalb der Wasserlinie verlaufender, sich in Querrichtung erstreckender Rahmenteile
9, ferner mittels eines iieckrahmenteiles 10 sowie mittels eines Bugrahmenteiles
11 verbunden, so daß sich eine Konstruktion ergibt, welche im wesentlichen dem SchifEskörper
eines Katamarans entspricht.
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Einer oder mehrere der Rahmenteile 9, 10 und 11 können ihrerseits
ebenfalls in sich geschlossene Schwimmkörper bilden, so daß das Schiff auch dann
noch schwimmt, wenn eine größere Anzahl der anderen Rahmenteile 7 und 8 beschädigt
worden sind.
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An den vier Ecken des Fahrzeuges können Strahlruder 19 jeweils einzeln
oder in größerer Zahl vorgesehen sein, die eine Drehung in der einen oder anderen
Richtung oder eine Seitwärtsbewegung des Fahrzeuges ermöglichen und die hierfür-vorgesehenen
Pumpen können umsteuerbar ausgebildet sein und das Antriebs-Strömungsmittel, beispielsweise
das Meerwasser, wahlweise einsaugen oder ausstoßen, indem beispielsweise der in
den Figuren 41A und 41B angedeutete Motor M wahlweise in der einen oder anderen
richtung umgesteuert wird. Wie aus Figur 41A ersichtlich, wird der Propeller oder
das Pumpenrad voii dem umsteuerbaren Motor M so angetrieben, daß der Strömungsmittelstrahl
des Strahlruders entweder in der einen oder der anderen dichtung wirkt.
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Gemäß einer abgewandelten, in Figur 41B gezeigten Bauform ist für
denselben Zweck eine Förderschnecke mit dem umsteuerbaren rotor M gekuppelt.
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Die dargestellten Schwimmrahmenkörper 7 und d sind einander gleich,
so daß nur einer von ihnen in seinen Einzelheiten beschrieben zu werden braucht.
Jeder der
Schwimmrahmenkörper 7 oder 8 enthält in seinem Heckabschnitt
6 eine Antriebsmaschine 12, welche über eine Schraubenwelle 13 eine an deren Ende
befindliche Schiffsschraube 14 in der üblichen Weise antreibt. Ein Teil der Schraubenwelle
13 und die Schiffsschraube 14 befinden sich in einem unterhalb der Wasserlinle 16
gelegenen Kanal 15. Für normale Steuerungszwecke ist in oder auf der Innenseite
unmittelbar neben einer sich nach rückwärts erstreckenden Flosse 18 ein Ruder 17
vorgesehen. Die Flosse 18 schützt das Ruder 17 vor Beschädigungen durch Anstoß eines
Leichters oder dergleichen.
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Zur Ausführung engerer Wendungen oder zum Manövrieren ist das erfindungsgemäße
Trägerschiff mit einem oder mehreren der an sich bekannten Strahlruder 19 oder mit
anderen Ruderhilfen ausgerüstet, welche sich an oder nahe den jeweiligen Enden der
Schwimmrahmenkörper 7 und 8 befinden. Die Strahlruder 19 können selektiv in solcher
Weise betätigt werden, daß das Trägerschiff zwischen den Leichtem durch und um diese
herum manövriert werden kann, so daß es in eine Stellung gelangt, welche zur Umfassung
oder Aufnehmung der Leichter geeignet ist, wobei dieses Manövrieren beispielsweise
unter Zuhilfenahme der Schiffsschrauben des Schiffes oder auch der Leichter ausgeführt
werden kann. Die Schwimmrahmenkörper 7 und 8 können an ihren Decks mit Schienen
versehen sein, auf welchen Zugmaschinen entlangfahren können, welche Fahrzeuge vorwärts
und rückwärts bewegen können, die beispielsweise
an Drahtseilen
zwischen den Rumpfteilen des Katamaran-Trägerschiffes angehängt sind. Ähnliche Schienen
können an der Oberseite der anderen, in Querrichtung verlaufenden Rahmenteile 9,
lO und/oder 11 vorgesehen sein.
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Das Trägerschiff 1 besitzt einen verhältnismäßig geringen Tiefgang,
der nur wenig größer als der Tiefgang der aufzunehmenden Leichter im vollbeladenen
Zustand ist. Hierdurch ergibt sich ein beträchtlicher Vorteil bezüglich der Manövrierfähigkeit
in nicht ausgebauten Häfen oder Küstenbereichen. Die Länge des Trägerschiffes bestimmt
sich durch die Summe der Längen des Bugabschnittes, des Heckabschnittes und der
dazwischen in der jeweils gewünschten Anzahl vorgesehenen Zwischenabschnitte. Sämtliche
Schiffsabschnitte 2, 4 und 6 sind vorgefertigte Teile und können zur Fertigstellung
eines Schiffes jeweils gewünschter Länge zusammengesetzt werden.
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Wie nachfolgend genauer beschrieben wird, sind in Figur 1 mehrere
Leichter 20 angedeutet, welche nebeneinander Innerhalb des Trägerschiffes 1 untergebracht
sind, wobei die größte Abmessung der Leichter jeweils quer zum Trägerschiff verläuft,
d.h. die Längserstreckung der Leichter ist quer zur normalen Fahrtrichtung des Trägerschiffes
1 ausgerichtet.
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Die Leichter 20 fahren in das Innere des Trägerschiffes 1, nämlich
in den Raum Zwischen den Schwimmrahmenkörpern 7 und 8 und unter den Rahmenteilen
9, io und 11, vorzugsweise über eine Eingangsöffnung 21 ein, die im Bugabschnitt
2 vorgesehen ist, wie teilweise Figur 3 der Zeichnungen entnommen werden kann. Der
Einlaß 21 kann vermittels eines Bugwandungsteiles 22 wahlweise geöffnet und geschlossen
werden, indem das Bugwandungsteil von der in Figur 3 gezeigte-n Schließstellung
in die durch unterbrochene Linien angedeutete Offnungsstellung angehoben wird, so
daß voll beladene oder vollständig leere Leichter unter diesem Bugwandungsteil durchschwimmen
können und in den mittleren Innenraum des Trägerschiffes 1 gelangen können. Zusätzlich
zu dieser Einrichtung oder anstelle derselben kann das Trägerschiff so nach vorwärts
Fahrt aufnehmen, daß es die Leichter über einen im Heck des Trägerschiffes vorgesehenen
Auslaß hinter sich lässt. Das Bugwandungsteil 22 erstreckt sich bei der dargestellten
Austührungsform über die gesamte Breite des Trägerschiffes 1, doch kann es auch
nur einen Teil dieser Breite überspannen und beispielsweise nur zwischen den Schwimmrahmenteilen
7 und 8 vorgesehen sein. Zwar ist dieses Merkmal nicht unbedingt erforderlich, doch
hat das Bugwandungsteil 22 vorzugsweise in der Aufsicht im wesentlichen V-förmige
Gestalt und ist nach hinten und nach rückwärts abgeschrägt, damit sich ein das Wasser
teilender Bug ergibt, welcher die Fahreigenschaften und den Strömungswiderstand
des Trägerschiffes 1 verbessert. Auch ist es
möglich, einen ähnlichen
Einlaß oder Auslaß am Heck des Schiffes 1 vorzusehen, welcher mit einem entsprechenden
oder einem anderen Verschlußstück abgeschlossen werden kann.
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Bestimmte Teile der Aufbauten des Trägerschiffes 1, welche normalerweise
für die Fahrgastbeförderung mit Aufenthaltsräumen, Unterhaltungsräumen und Frachträumen
versehen sind, können auf ihrer Oberseite so ausgebildet sein, daß sie als Start-
und Lande platz für Hubschrauber verwendet werden können. Ähnliches gilt für die
Decks der einzelnen Leichter.
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Die Gesamthöhe eines Schiffes nach der Erfindung von der Unterseite
des Bodens eines Leichters 20 bis zur Oberseite eines Rahmenteiles 9 beträgt beispielsweise
etwa 20 m.
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Aus den Figuren 4 und 5 ist zu entnehmen, daß das Bugwandungsteil
22 auf seinem im wesentlichen senkrecht verlaufenden Weg zwischen der Öffnungsstellung
und der SchließstelLing durch eine Anzahl von Rollen 23 und Schienen 24 geführt
ist. Vorzugsweise sind die Rollen 23 drehbar an stillstehenden Teilen jedes der
Schwimmrahmenkörper 7 und 8 und des Bug-Rahmenteiles 11 gelagert und die Schienen
24 sind so andem Bugwandungsteil 22 befestigt, daß sie mit den jeweils zugehorigen
Rollen 23 zusammenwirken können.
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Die Schienen sind jeweils mit nach innen gebogenen flanschen 25 versehen,
die mit den Rollen 23 in Berührung stehen und gleichzeitig eine Iferausbewegung
der Rollen aus dem Inneren
der Schienen 24 verhindern. In den Figuren
3 und 4 sind zwar nur die Rollen und Schienen einer Führungskonstruktion im mittleren
Bereich des Bugwandungsteiles 22 dargestellt, doch sind entsprechende Führungskonstruktionen
mit Schienen und Rollen zwischen dem Bugwandungsteil 22 und jedem der Schwimmrahmenkörper
7 und 8 vorgesehen, wobei aber an den letzteren die Rollen 23 im wesentlichen über
die gesamte senkrechte Höhe des betreffenden Schwimmrahmenteiles hin angeordnet
sind. Das Bugwandungsteil 22 ist mit einer Aussenwandung 26 versehen, die im wesentlichen
über die ganze Breite und Höhe der Schwimmrahmenteile 7 und 8 verläuft und mit deren
oberen Rand ein im wesentlichen horizontal verlaufender Plattenteil 27 längs dessen
Vorderkante verbunden ist und schliesslich ist eine im wesentlichen senkrecht verlaufende
Rückwandung 28 vorgesehen, die an ihrem oberen Ende wiederum mit dem hinteren Rand
der Platte 27 verbunden ist, so daß die von den Rollen 23 und den Schienen 24 gebildete
Führungskonstruktion im wesentlichen geschützt in einem Gehäuse unte'rgebracht ist.
Als Sicherheitsmaßnahme ist das untere Ende der hinteren Wandung 28 in der dargestellten
Weise ein bestimmtes Stück über dem benachbarten Teil des Decks des Bugrahmenteiles
11 gehalten, so daß Verletzungen von Besatzungsmitgliedern des Schiffes beispielsweise
durch Einklemmen der Füße, verhindert werden. Innerhalb des durch die Teile 26,
27 und 28 gebildeten Schutzgehäuses befindet sich ausserdem eine von teleskopartigen
hydraulischen Hebern oder von Kolben und Zylindern gebildete
Ahtriebseinrichtung
29, welche jeder der aus Rollen und Schienen gebildeten Führungen zugeordnet ist,
so daß also an den beiden vorderen Enden der Schwimmrahmenteile 7 und 8-und an der
Spitze des Bugwandungsteiles 22 jeweils ein Antriebsorgan vorgesehen ist. Das unterste
Ende 30 der Vorderwandung 26 des Bugwandungsteiles 22 findet in einem entsprechenden
Schlitz Aufnahme, der an dem Bugabschnitt 2 an dessen tiefsten Stellen jeweils nur
im Bereich der Schwimmrahmenteile 7 und 8 vorgesehen ist. Dies bedeutet, daß sich
zwischen den Schwimmrahmenteilen 7 und 8 unterhalb der Einlaßöffnung 21 keine feststehenden
Konstruktionselemente befinden.
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Der Bugabschnitt des Schiffes kann auch noch abgewandelt werden,
wie in den Figuren 23, 24A, 24B und 25 dargestellt ist. In Figur 23 ist eine Ausbildung
des Buges gezeigt, bei der die Seiten zu einem Vordersteven 116a zus'ammenlaufen.
In Figur 24A ist der Vordersteven 116b geschwungen nach unten verlaufend dargestellt
und endet an dem quer verlaufenden Schiffsboden. Bei dieser Ausführungsform sind
an der Oberseite Scharniere 122 vorgesehen, so daß der Bug zur Öffnung des Einlasses
für die Leichter nach vorne und nach oben um die Scharniere hochgeschwenkt werden
kann. Der Bug kann mittels eines in einem Druckmittelzylinder 193 geführter Kolbens
angehoben werden, wie in Figur 24A gezeigt ist, oder es kann zu diesem Zwecke ein
Flaschenzugsystem 125 gemäß Figur 24B verwendet werden. Ein Fenster 120
ermöglicht
es dem Kapitän, durch den Bugabschnitt hindurchzusehen, wenn der Bugabschnitt angehoben
ist.
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Eine dritte Ausbildungsmöglichkeit des Buges ist in Figur 25 angedeutet.
Bei dieser Ausführungsform ist die Unterseite 124 des Vorderstevens 116 c abgeflacht
und zu dem Schiffsboden hin nach unten abgeschrägt, so daß sich eine strömungsgünstige
Form ergibt. Alle gezeigten Butformen sind vorzugsweise mit Bugrillen 129 versehen,
welche mit entsprechenden Rillen 126 in den Leichter fluchten, wie in den Figuren
25, 29 und 30 angedeutet ist.
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Der Aufbau der Zwischenabschnitte 4 der Schwimmrahmenteile 7 und
8 ist genauer in den Figuren 5 bis 7 abgebildet.
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Die Trennungslinien 32 zwischen nebeneinanderliegenden, identischen
Zwischenabschnitten 4 sind deutlich in Figur 7 eingezeichnet.
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Normalerweise weisen die Schwimmrahmenteile 7 und 8 jeweils zwei
Unterabschnitte für etwa jede Leichterbreite auf, wobei jeder Unterabschnitt vorzugsweise
einen oberen und einen unteren Ausgleichstank besitzt.
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Wie schon zuvor erwähnt, sind die Abschnitte 2, 4 und 6 vorgefertigt
und durch Schweissung und/oder Verschraubung, durch Nieten oder ähnliche Befestigungsmittel
längs der Linien 32 so zusammengefügt, daß sich ein einheitlicher, starrer Baukörper
ergibt. Jeder der Abschnitte 4 enthält einen hohlen, inneren Ballastraum 33, welcher
wahlweise oder zum Teil derart mit Meerwasser gefüllt werden kamin, daß der Gewichtsausgleich
und die Gewichtsverteilung innerhalb des gesamten Trägerschiffes 1 verbessert werden.
Das
Füllen oder Entleeren der Ballastkammern 33 kann durch geeignete
Pumpen od.dgl. erfolgen, welche hier nicht dargestellt sind. Ein Leichter 20 ist
zwischen je einem Paar in Querrichtung einander gegenüber liegender Zwischenabschnitte
4 dargestellt. Unterschiede in der Beladung zwischen den Leichtem oder das Fehlen
eines Leichters an einer Stelle können demgemäß durch Aufnahme oder Entfernung von
Ballast in dem zugehörigen Zwischenabschnitt 4 jeweils unabhängig von den Vorgängen
in anderen Zwischenabschnitten 4 ausgeglichen werden.
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Jeder der Zwischenabschnitte 4 und auch der Bugabschnitt 2 sowie
der Heckabschnitt 6 besitzen in charakteristischer Weise jeweils einen unterhalb
der Wasserlinie nach einwärts weisenden Flansch 34, und diese Flanschen enthalten
in ihrem Inneren eine Anzahl teleskopartiger hydraulischer Heber oder in Zylindern
geführter Kolben 35 oder ähnlicher Hebezeuge. Die oberen Enden der Kolbenstangen
der Heber sind an nach aussen gerichteten Flanschen 36 befestigt, welche einstückig
mit einer Hub- oder Aufhängungsvorrichtung oder einem Korb 37 verbunden sind, Eine
solche Hub- oder Aufhängungsvorrichtung 37 ist jeweils einem Paar einander gegenüberstehender
Zwischenabschnitte 4 zugeordnet. Aus einem Vergleich der Figuren 5 und ergibt sich,
daß die hydraulischen Heber 35 zur Absenkung (Figur 5) oder zur Anhebung (Figur
6) der Hub- oder Aufhängungsvorrichtungen 37 verwendet werden.
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Die korbartige Hub- oder Aufhngungsvorrichtung kann, wie in Figur
35 bei 127 angedeutet ist, durch Keten, Drahtseile od. dgl. ersetzt werden, welche
vorzugsweise mit
beiden Seiten des Catamaran-Trägerschiffes verbunden
sind und zum Anheben gesunkener Schiffe oder U-Boote oder anderer Unterwasser-Geräte,
wie Tauchglocken oder Tauchkugeln dienen oder mittels welchen zu untersuchende Fahrzeuge,
wie beispielsweise U-Boote aufgehängt oder geschleppt werden können. Allerdings
können diese Einrichtungen auch anstelle der korbartigen Hubvorrichtungen zum Anheben
der Leichter in die Verriegelungsstellung verwendet werden.
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ie ferner in Figur 28 dargestellt ist, kann der Heber 35 auch an der
Oberseite des Schiffes oder nahe dem Deck verankert sein und nach abwärts drücken,
um sich gegen den Aussenflansch 42 eines Leichters abzustützen und den Leichter
tiefer in das Wasser zu drücken, wobei das Trägerschiff gehoben wird und einen grösseren
Auftrieb erhält.
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Der Aufbau der korbartigen Hubvorrichtungen 37 ist genauer in Figur
13 gezeigt. Eine derartige Hubvorrichtung enthält mehrere, in Querrichtung verlaufende
Träger 38 und in Längsrichtung verlaufende Träger 39, welche mit den Flanschteilen
36 so starr verbunden sind, daß sie sich zusammen mit ihnen bewegen. Jeder der Träger
38 und 39 weist zweckmässig Jeweils eine nach oben gerichtete Profilflache auf,
die keilartig mit einer entsprechend geformten, nach unten weisenden Profil ierung
von Rillen 40 bzw. 41 im Boden der Leichter 2o zusammenwirkt, wie in Figur 15 der
Zeichnungen angedeutet ist. Hebt sich also die korbartige Hubvorrichtung 20 so weit
an, daß sie sich gegen den Boden eines Leichters 20 anlegt, so finden die Träger
38
und 39 in den Rillen 40 bzw. 41 Aufnahme und richten auf Grund
der keilförmigen Ausbildung den jeweiligen Leichter 20 innerhalb der Hubvorrichtung
37 aus, wobei sich gleichzeitig eine sehr zweckmässige, starre Verbindung zwischen
der Hubvorrichtung und dem Leichter ergibt, welche Verschiebungen in horizontaler
Richtung wirsam verhindert. In figur 6 ist zwar der Boden des Leichters 20 oberhalb
der Unterseite des Trägers 38 gelegen dargestellt, durch liegen diese Flächen normalerweise
aus strömungstechnischen Gründen in derselben Ebene. ist die korbartige Hubvorrichtung
37 so angehoben, daß sie sich unten an den Leichter 20 anlegt, so kommen die Flanschteile
36 der Vorrichtung 37 auch mit dem nach aussen weisenden Flanschen 42 der Leichter
20 in Berührung, so daß das Gewicht des betreffenden Leichtere teilweise durch die
Flanschteile 36 der korbartigen ISubvorrichtung und teilweise durch deren Träger
38 und 39 aufgenommen wird. Die Flansche 42 der Leichter können zu diesem Zwecke
Kräftig verstärkt und verdickt ausgebildet sein, so daß sie den grösseren Teil des
Gesamtgewichtes eines beladenen Leichters aufzunehmen vermögen, wenn sich der Leichter
in der Verriegelungsstellung befindet. Gleichzeitig können Speicherräume oder Lagerungsräume
und aufenthaltsraume für die Besatzung des Leichtere geschaffen werden, nachdem
die Flanschen beispielsweise eine senkrechte höhe von etwa 3 m besitzen.
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Die Innenseite der Rümpfe des Catamaran-Trägerschiffes kann auch
in der aus figur 37O ersichtlichen eise ausgebildet
werden, wobei
getrennte, unabhängig voneinander arbeitende hydraulische Antriebszylinder vorgesehen
sind, welche normalerweise synchron betätigt werden, wenn ein Leichter angehoben
und verriegelt wird und von denen eine Gruppe zur Anhebung der korbartigen Hubvorrichtung
37 dient, während eine davon unabhängige zweite Gruppe zum Anheben des lansches
des Leichters verwendet wird.
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In jedem Falle ist zu vermeiden, daß der Flansch 42 des Leichtere
weiter ausladet als das jeweilige Flandschteil 36, welches dann um ein solches Stück
länger auszubilden ist, daß der Flansch 42 keinesfalls gegen die am Schiff ungeordneten,
T-förmigen Führungsschienen 44 anschlagen kann.
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Die @@den der Leichter sind zweckmässig mit Rillen oder Kanälen versehen,
die in Querrichtung verlaufen und den Fahrwiderstand im Wasser verringern, wenn
der Leichter sich in der korbartigen Hubvorrichtung befindet, wobei dann die rillen
oder Kanäle 126 in Längsrichtung des Schiffes verlaufen. Aus Figur 29 ist beispielsweise
zu senen, daß von den genannten Kanälen vorzugsweise bestimmte Kanäle nahe dem Boden
des Leichters keilartig erweitert sind, so dafs .9iCfl profilierte Kanäle 12d ergeben,
welche die in Figur 15 gezeigten Trager 39 auf'nehmen, während sich darüber noch
die in Strömungsrichtung verlaufenden Kanäle zum Durchlaß des Wassers befinden.
Aus Figur 30 geht hervor, daß auch der Bugabschnitt einen mit entsprechenden Kanälen
oder Öffnungen versehenen Boden besitzt, wobei diese im Bugabschnitt vorgesehenen
Kanäle mit den Kanälen 126 und 128 der Leichter fluch ton.
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Die Leichter können mit Pumpen ausgerüstet sein, welche Wasser ansaugen
und über Düsen unterhalb und längs der Vorderseite, der Seitenwände und des bodens,
vorzusweise unter veränderlichem Y)'inkel in verschiedenen Kichtungem auspressen,
wie in Figur 33 gezeigt, um auf diese eise den Leichter aus schlammigem @ferbereichen
freizubekommen.
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on den Düsen können die seitlichen Düsenöffnungen vorzugsweise einzeln
und gesondert betestigt werden unci als Strahlruder zur Unterstützung der Ruderanlage
des Leichters dienen. In Figur 33 ist gezeigt, daß eine Grund um den Bug geführte
Rohrleitung 130 nach der Seite gerichtete eisen 132 und längs des Bodens angeordnete,
nach unten und rückwärts gerichtete Düsen 134 aufweist.
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Das Innere des Trägerschiffes oberhalb der Flansche 34 zeichnet sich
im wesentlichen durch zwei aufeinander zu geöffnete kanalförmige Ausnehmungen aus,
welche die vorstehenden oberen Aussenborde oder Flansche 42 der Leichter aufnehmen.
Bs sei darauf hingewiesen, daß diese Anordnung auch umgekehrt gewählt werden kann,
so daß von den Schwimmrahmenteilen 7 und 8 Vorsprnge nach innen ragen, während in
den Seitenwandungen der Leichter kanalförmige Ausnehmungen vorgesehen sind. Auch
können die Flansche 42 und die kanalförmigen Ausnehmungen näher dem Boden der Leichter
angeordnet sein.
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Ferner sei bemerkt, daß die Träger 38 und 39 auch iloltl ausgebildet
sein können und in ihren iniieren dicht eingeschlossen ein auftriebsfahiges Mittel,
beispielsweise
eingeschlossenes Gas oder Luft enthalten, so daß
die Träger zu dem Gesamtauftrieb beitrage. Auch können die Träger 38 entweder in
fester Stellung angeordnet oder weggelassen sein.
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Eine Führung der korbartigen Hubvorrichtungen 37 für die Bewegung
zwischen den in den figuren 5 und 6 gezeigten Stellungen wird beispielsweise durch
sich nach aussen öffnende, im Querschnitt T-förmige Schlitze 43 gebildet, welche
in jedem der j'lanschteile 36 der Vorrichtung 37 vorgesehen sind und welche mit
entsprechenden, im Querschnitt T-förmigen, senkrechten Schienen 44 zusammenwirken,
welche an der Innenwandung der Schwimmrahmenteile 7 und # befestigt sind. Eine weitere
rührung wird durch ollen 45 gebildet, die an der senkrechten Innenwandung aer Flansche
34 der Schwimmrahmenteile 7 und 8 drehbar gelagert sind und innerhalb sie umsahliessenden,
im Querschnitt T'-förmigen Schienen 46 laufen, die jeweils an den gegendberliegenden
teilen der genauer in den Figuren 5, 13 und 14 dargestellten, korbartigen Hubvorrichtung
37 angeordnet sind.
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@enn die Leichter 20 bei ihrer Einführung in das Trägerschiff 1 in
der aus figur 5 ersichtlichen Weise in die zugehörigen Hubvorrichtungen 37 eingefährt
werden, wirken mit den abgerundeten nten und den Seitenwandungen der Leichter 20
mehrere ollen 47 zusammen, die um senkrechte Achsen drehbar an der jeweiligen Hubvorrichtung
37
gelagert sind. Auf diese Weise können die Leichter ohne Schwierigkeiten
in die in Figur 5 gezeigte Stellung gebracht werden, indem lediglich das Trägerschiff
1 über einen freischwimmenden Leichter hinweggefahren wird, da die seitlichen Rollen
47 eine fehlerhafte Ausrichtung zwischen dem jeweiligen Leichter 20 und dem Trägerschiff
1 verhindern und eine genaue Horizontalführung für die gegen sie anlaufenden Seitenwandungen
der Leichter bilden.
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Eine senkrechte Führung zwischen dem jeweiligen Leichter 20 und der
zugehörigen Iiubvorrichtung 37 während des Anhebevorganges zur Bewegung des Leichter
von der in Figur 5 gezeigten Stellung in die in figur 6 gezeigte Stellung wird durch
eine Vielzahl von Rollen 48 erreicht, die jeweils um horizontale Achsen drehbar
an der Vorrichtung 37 gelagert sind und sich gegen die Seitenwandung des betreffenden
Leichters anlegen und dadurch dessen Bewegung gegenüber der Vorrichtung 37 erleichtern,
wie bei Betrachtung der Figuren 5, 6, 13 und 14 einzusehen ist. Als Alternative
für die Rollen 47 oder 48 oder für beide ollen können in Pfannen gelagerte Kugeln
136 vorgesehen sein, welche in Figur 26 gezeigt sind und durch stoßabsorbierende
Einrichtungen 138 beispielsweise unter Verwendung einer puder nachgiebig ausgebildet
sein können. Auch kann eine Schwenkrolle 140 verwendung finden, wie sie in figur
22 angegeben ist, wobei eine Abfangrolle 142 vorgesehen sein kann.
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Befindet sich ein Leichter in der Verriegelungsstellung,
so
versteht es sich, daß jede seiner Seitenwandungen einen beträchtlichen Abstand von
der ihr gegenüberliegenden Seite der zugehörigen Hubvorrichtung hat. Die Rollen
und die stoßabsorbierenden Binrichiungen müssen daher nicht die Aufgabe übernehmen,
die Leichter in senkrechter Richtung oder in Querrichtung innerhalb des Trägerschiffes
abzuspitzen.
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Wenn der Leichter schmäler als die korbartige Hubvorrichtung ist,
werden die Seitenwandungen des Leichters vorzugsweise jeweils in bestimmtem Abstand
von dem Flansch 34 des Schiffes gehalten. Ein anderes Flanschteil 36 der Hubvorrichtung
erstreckt sich auch nicht so weit über den kllanschbereich 34 hin. Unter diesen
Umständen werden die hydraulischen Heber 35 jeweils so auf dem Flansch 3;s gegenüber
dem Körper des Schiffes 1 versetzt, daß die Stifte oder Bolzen 49 unterhalb der
Offnungen 50 in den Flanschteilen 36 zu liegen kommen.
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Die senkrechten Stifte oder Bolzen 49, welche in grösserer Anzahl
vorgesehen sind, dienen zur Ausrichtung der Leichter 20, der korbartigen Hubvorrichtungen
37 und der Schwimmrahmenteile 7 und 8. Jeweils einer der Bolzen 49 ist je einem
der teleskopartigen fieber 35 zugeordnet und die Bolzen 49 sind in Figur 5 in der
zurückgezogenen Stellung und in figur 6 in der ausgefahrenen Stellung gezeigte Bei
der Betätigung der hydraulischen lieber 35 werden zweckmässig zuerst die Bolzen
oder Stifte 49 ausgefahren, welche sich dann durch die fluchtenden Bohrungen 75
(siehe Figur 10) in den
Flanschen 42 (siehe figur 6) der Leichter
20 schieben und dann in geeignete Öffnungen oder Ringe 41 eingreifen, die an der
Unterseite der Rahmenteile 9 angeordnet sind. Es versteht sich, daß entsprechende
tonstruktionen für die rahmenteile 1o und 11 vorgesehen sind. Nachdem die Leichter
20 vollständig in die Stellung nach Figur 6 angehoben worden sind, werden die Bolzen
49 vollstandig durch die klinge 51 hindurchgeschoben, wonach in Querrichtung verschiebbare
Sicherungssplinte 52 beispielsweise mittels Solenoiden, hydraulischen Hebern od.dgl.
entweder von Hand oder automatisch nach einwärts bewegt werden, so daß die Sichermgssplinte
52 in entsprechend ausgebildete Schlitze 54 der Bolzen 49 eingreifen (siehe Irigur
6) und die in senkrechter Richtung bewegbaren Bolzen 49 verriegeln. Dadurch wird
die gesamte Teleskopanordnung 35 unabhängig von ihrer Beaufschlagung in der in Figur
6 gezeigten Lage gesichert, so daß die Leichter 2o sicher in der Stellung nach Figur
6 gehalten werden, ohne daß die Gefahr besteht, daß sie herabfallen oder abgelassen
werden, wenn eine Störung an den Hebern 35 auftritt.
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Wie oben bemerkt, sind die Schwimmrahmenteile 7 und 8 oberhalb der
Wasserlinie mittels der Rahmenteile 9, 1o und 11 so starr miteinander verbunden,
daß sich ein Catamaran-Schiffsrumpf ergibt, doch besteht vorzugsweise keine feste
oder starre Verbindung zwischen den Schwimmrahmenteilen 7 und 8 unterhalb der Wasserlinie
16, wie aus den Figuren
5 und 6 der Zeichnungen zu entnehmen ist,
so daß ein freier Eintritt und eine freie Abgabe der Leichter 20 möglich ist, insbesondere,
wenn sowohl am Bug als auch am Heck des Trägerschiffes öffnungen zur Aufnahme bzw.
zur Abgabe von Leichter vorgesehen sind. Ein konstruktive Festigkeit zwischen den
Rahmenteilen 7 und 8 unterhalb der Wasserlinie wird notwendigenfalls während der
Fahrt durch die nachfolgend angegebene Konstruktion erzielt. Der unterste Teil der
korbartigen Hubvorrichtungen 37 ist jeziels mit nach aussen weisenden, in Längsrichtung
verlaufenden ilanschen 55 versehen, die besonders gut aus den figuren 5 und 13 zu
erkennen sind. Diese Ilansche 5, besitzen nach aufwärts und nach einwarts gerichtete,
keilförmige frofilleisten, welche so geformt sind, daß sie mit entsprechend ausgebildeten,
keilartigen Schlitzen 36 im Boden der Flanschen 34 zusammenwirken, wie man den figuren
5 und 6 entnehmen kann. Befinden sich die Leisten 55 und die Schlitze 56 gemäß figur
6 miteinander im Eingriff, so bilden sie eine feste Verbindung zwischen den Rahmenteilen
7 und 8 und der Hubvorrichtung 37, und insbesondere den Trägern 3o und 39 derselben,
so daß während der Fahrt eine starre Querverbindung zwischen den Schwimmrahmenteilen
7 und 8 hergestellt werden kann. Die Querverbindung oder Queraussteifung wird durch
die Schwimmkörper der Leichter 2o weiter verstärkt, da die Leichter in ähnlicher
Weise auf Grund ihrer Profilschlitze 40 bzw. 41 fest mit den Trägern 38 und 39 verbunden
sind.
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Wie aus Figur 1o der Zeichnungen Hervorgeht, können die Leichter
20 während der Lagerung oder Bereithaltung, während der Fahrt durch Kanäle, während
des Zubringens zum Trägerschiff sowie auch aus Stabilitätsgründen innerhalb des
Trägerschiffes zu einem Kettenverband zusammengeschlossen werden. Die Verbindung
wird mittels mehrerer Kupplungen 57 hergestellt, wobei an den Längsseiten der Leichter
zur Herstellung der Verbindung zwischen je zwei Leichtem je zwei Kupplungen vorgesehen
sind. Jede der Kupplungen 57 besteht aus einem negativen Kupplungsorgan 58 und einem
positiven Kupplungsorgan 59. An einem Leichter befinden sich die positiven Kupplungsorgane
auf einander gegenüberliegenden Seiten diametral gegenüber und ebenso liegen auch
die negativen Kupplungsorgane 58 auf gegenüberliegenden Seiten des Leichters einander
diametral gegenüber.
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Auf diese Weise kann jeder Leichter mit jeder beliebigen Seite an
jede Seite eines anderen Leichters angekuppelt werden. Diese Ausbildung erleichtert
das verhältnismässig mühsame Manövrieren und Handhaben der Leichter, wodurch sich
entsprechende Einsparungen bezüglich Zeit und Kosten ergeben.
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Für jede Kupplung kann am Leichter jeweils eine beispielsweise im
Querschnitt T-förmig ausgebildete, senkrecht verlaufende Schlitzführung oder Kanalschiene
vorgesehen sein, welche aus zwei gegeneinanderhin gerichteten, im Querschnitt Z-förmigen
Profilschienen oder dgl. hergestellt ist, die an den Längsseiten der Leichter 20
festgeschweisst oder in anderer Weise befestigt sind. Vorzugsweise ist mindestens
eines
der negativen oder positiven Kupplungsorgane mit zwei Rollen 61 versehen, welche
jeweils an einer zugehörigen, Z-förmigen, die Rollenführung 60 begrenzenden Schiene
angreift, wobei die Führungsrollen 61 paarweise an horizontalen Lagerzapfen gelagert
sind, die ihrerseits jeweils an dem Inneren Ende eines T-förmigen Befestigungselementes
befestigt sind, das in der aus den Figuren 11 und 12 zu er-Kennenden Weise mit einem
Halsstück 62 versehen ist. Das äussere nde des Halsstückes 62 trägt einen scheibenförmigen
nopf 63. Die Rollen 61, das Halsstück 62 und der Kopf 63 sind beispielsweise an
sämtlichen Kupplungsorganen 58 und 59 identisch ausgebildet. Bei dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel sind die positiven und negativen Kupplungsorgane 58 bzw. 59
jeweils mit einem in horizontaler Richtung verlaufenden Durchbruch 64 versehen,
welcher jeweils im Inneren des Kupplungsorganes mit einer dazu senkrecht verlaufenden
horizontalen Bohrung 65 Verbindung hat. Das Halsstück 62 hat jeweils im wesentlichen
gleichen Durchmesser, wie die Horizontalbohrung 65 und ist in diesei drehbar gelagert,
wobei der Kopf 63 drehbar innerhalb des Durchbruches 64 angeordnet ist. Auf Grund
der in den Schienen 60 geführten Rollen 61 kann sich die Kupplung 57 demgemäß in
senkrechter wichtung verschieBen und gleichzeitig ist auf Grund der drehbaren Lagerung
des fialsstückes 62 eine Freiheit bezüglich einer Verschwenkung gegeben, so daß
sich wirkungsmässig in bestimmten Grenzen eine UniversalVerbindung' zwischen zwei
benachbarten, zasammengeschloseenen Leichtem ergibt und Unterschiede bezüglich Tiefgang
und Bewegung auf Grund
verhältnismässig rauher See sowie bei getrennter
Anhebung der korbartigen Hubvorrichtungen im Trägerschiff ausgeglichen werden. Auch
kann diese Relativbewegung bei der Herstellung der Kupplung zwischen den Leichtem
ausgenützt werden.
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Wie besonders gut aus den Figuren 11 und 12 zu erkennen ist, besitzt
das negative Kupplungsorgan 58 ein U-förmiges Maul, das von einem den Durchbruch
64 und die Horizontalbohrung 65 enthaltenden Steg und zwei einander gegenüberliegenden
Schenkeln 66 gebildet wira. Das positive Kupplungsorgan 59 ist mit einer Zunge 67
versehen, die im gekuppelten Zustand zwischen die Schenkel 66 des Rupplungsorganes
58 eingreif c. rch die beiden Schenkel 66 und die Zunge 67 der Kupplungsorgane 58
bzw. 59 ist eine senkrechte Bohrung 68 geführt, wobei. sämtliche Abschnitte dieser
Bohrung im gekuppelten Zustand in senkrechter richtung fluchten und einen Kupplungszapfen
59 zur Verbindung zweier Leichter miteinander aufzunehmen vermögen Eines der Kupplungsorgane,
bei der Ausführungsform nach figur 11 das negative Kupplungsorgan 58, ist mit einer
in der Darstellung teilweise verdeckten Kette 70 ausgerüstet, an deren anderem Ende
sich Mittel zur ablösbaren Befestigung einer Öse 71 befinden, die ihrerseits an
dem Kupplungszapfen 69 befestigt ist* so daß beim Entkuppeln der Leichter der kupplungszapfen
69 von der Kette 70 festgehalten wird und ein Verlieren des Rupplungaæapfens verhindert
ist, Befinden
sich die Leichter 20 in der angehobenen Transportstellung,
wie sie in Figur 6 -der Zeichnungen angegeben ist, so ist eine Kette 72, die mit
ihrem oberen Ende an den Rahmenteilen 9, 1o oder 11 befestigt ist, mit ihrem unteren
Ende lösbar an die Öse 71 des Kupplungszapfens 69 angeschlossen. Das Ablösen des
Kupplungszapfens 69 von der Kette 70 und das Anschliessen an die Kette 72 wird von
einem Besatzungsmitglied des Leichters oder des Trägerschiffes ausgeführt.
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Die beschriebene Ausbildung stellt eine vorteilhafte Sicherheitsmaßnahme
dar, weil beim Ausbruch von Feuer auf einem der Leichter oder beim Auftreten anderer,
für die Mannschaft, das Trägerschiff oder die anderen Leichter gefährlichen Zustandes
auf einem Leichter vom Kapitän im Kommando stand ein geeigneter Nothebel bedient
werden kann, welcher eine rasche Absenkung der korbartigen Hubvorrichtungen 37 in
die untere Stellung nach Figur 5 auslöst, so daß die Leichter 2c rasch abgesenkt
werden. Wenn dies geschieht, so werden die Kupplungszapfen 69 selbsttätig aus den
Bohrungen 68 der Kupplungsorgane herausgezogen und die Leichter werden selbsttätig
auseinandergekuppelt. Danach kann das Trägerschiff rasch den Bugabschnitt anheben
und/oder den bereits offenen Auslaß am Heck freigeben und gibt so schnell wie möglich
die Leichter aus seinem Inneren ab (d.h. das Trägerschiff fährt mit eigener Kraft
über die Leichter hinweg), so daß eine Ausbreitung des Schadens auf das Trägerschiff
vermieden wird und die Leichter voneinander getrennt frei umherschwimmen, so daß
im ungünstigsten Falle nur ein
Leichter zerstört wird. Kann der
brennende oder in anderer' Weise beschädigte Leichter nicht gerettet werden, so
dreht das Trägerschiff ledeglich um, nimmt die verbliebenen Leichter wieder auf
und setzt seinen Weg fort.
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In den Figuren 1o und 12 sind die konischen, abgeschrägten oder zugespitzten
Flächen 73 der negativen Kupplungsorgane 58 dargestellt, welche als Gleit-Profilflächen
wirken, die in entsprechend ausgebildete, schräge Flächen 74 der positiven Kupplungsorgane
59 eingreifen. Durch das Ineinandergreifen der Schrägflächen 73 und 74 wird eine
Führung erreicht, bei welcher in Querrichtung verlaufende Kräfte erzeugt werden,
durch welche die Leichter mit Bezug aufeinander während des kuppelvorganges ausgerichtet
werden, so daß das einsetzen des Kupplungszapfens 69 keine Schwierigkeiten bereitet.
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Es sei darauf hingewiesen, daß beispielsweise die in Figur 12 gezeigten
Kupplungsorgane 58 und 59 und die ihnen zugeordneten, in Figur 11 gezeigten Führungsschienen
60 gemäß einer anderen Ausführungsform auch am Trägerschiff angeordnet sein können.
Bei dieser anderen Ausführungsform können die känalartigen Führungsschienen beispielsweise
Rücken an Rücken als Baueinheit zwischen den Leichter angeordnet und vorzugsweise
einstellbar am Trägerschiff befestigt sein. An den Leichter müssen dann nur noch
die entsprechenden, zusammengehörigen Zungenabschnitte 67 bzw.
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Kupplungsschenkel 66 vorgesehen sein, die an jedem Leichter
in
bestimmten, dauernd innegehabten Stellungen feststehand vorgesehen sind. Bei dieser
Ausführungsform ist die die Itahrungsschiene und/oder das Führungsschienenpaar enthaltende
Konstruktion vorteilhafterweise flexiebel an den auf der Oberseite des Schiffes
verlaufenden Rahmenteilen 9, 1o oder 11 angeschlossen-, was insbesondere mittels
eines Kugelgelenkes geschehen kann, wobei die l<'ührungsschienen mittels eines
Gegengewichtes angehoben werden können und durch eine das Gegengewicht entlastende
Vorrichtung in die Kupplungsstellung abgesenkt werden können.
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Die Ketten 72 können durch einholbare Drähte, Drahtseile oder dergleichen
ersetzt werden und sind vorzugsweise so lange gewählt, daß die Kupplungszapfen nicht
herausgezogen werden, wenn die Leichter zum Zwecke der Entfernung aus dem Trägerschiff
in die untere Stellung abgelassen werden. Wenn jedoch die Leichter in die Verriegelungsstellung
angehoben werden, so werden die Ketten oder Drahtseile verkürzt oder in anderer
Weise bezüglich ihres Anschlußpunktes an einen Betätigungshebel eingestellt, der
über einen Nothebel in solcher Weise bewegt werden kann, daß die Kupplungszapfen
69 augenblicklich zurückgezogen werden.
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Die Leichter können mit den jeweils benachbarten Leichter entweder
der Reihe nach einer nach dem anderen zusammengekuppelt werden oder sämtliche Leichter
werden an ihren Platz gebracht, dann gleichzeitig zusammengekuppelt und/oder gleichzeitig
angehoben.
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Die korbartigen liubvorrichtungen können in anderen Ausführungsformen
der erfindung weggc3laosen werden und
die hydraulischen Heber bilden
dann für sich alleine die Hubvorrichtung für die Leichter. Zur Ausbildung einer
genügend starren Verbindung zwischen den Rümpfen des rl'rägerschiffes ist aber nahe
dem Schiffsheck ein Querträger vorgesehen, welcher die hinteren Enden der rümpfe
miteinander verbindet. Um einen freien Eintritt oder einen freien-Austritt der Leichter
zu ermöglichen, kann ein solcher Querträger an einer Seite des Schwimmrahmens des
Trägerschiffes schwenkbar oder teleskopartig angeordnet sein, wobei der Querträger
hinter dem für den letzten Leichter vorgesehenen Platz gelegen ist. Eine Alternative
sieht vor, den Querträger so auszubilden, daß er während des zintrittes oder des
Austrittes von Leichtem mit Bezug auf das Trägerschiff in eine senkrechte Stellung
hochgeschwenkt werden kann und nach der Durchfahrt der Leichter in eine horizontale
Stellung abgeschwenkt wird, wonach der Träger auf der gegenüberliegenden Seite des
Schwimmrahmens des Trägerschifes verriegelt oder in anderer Weise gesichert wird.
Anstelle einer korbartigen Hubvorrichtung, welche sich über die gesamte Strecke
zwischen den Schiffsrümpfen erstreckt, kann auch eine zweiteilige Konstruktion verwendet
werden, wie sie in Figur 40A bei 177a angedeutet ist.
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Die senkrecht verlaufenden Öffnungen 75, welche gemäß Figur 1o in
den Flanschen 42 der Leichter 20 angeordnet sind, erfüllen eine zweifache Aufgabe.
Zum einen nehmen diese Öffnungen, wie schon vor erwähnt, die in senkrechter Richtung
vorwärts bewegten Zapfen 49 der zum Anheben der Leichter
verwendeten
hydraulischen Heber 35 auf. Zum anderen wirken die genannten Öffnungen mit geeigneten
Haken oder Greifmitteln zusammen, welche beim Schleppen der Leichter entweder einzeln
ihrer Länge nach oder als zusammengekuppelte Kette der Breite nach verwendet werden.
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Da die Kupplungen 57 einer-ganz beträchtlichen Beanspruchung sicher
standhalten müssen, wenn die Leichter zusammengekuppelt sind, sind sie verhältnismäßig
schwer konstruiert, so daß ihre Handhabung Schwierigkeiten bereitet.
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ie in Figur 11 der Zeichnungen gezeigt ist, sind daherbeispielsweise
Gegengewichte vorgesehen, die das Gewicht der upplungskonstruxtion 57 im wesentlichen
ausgleichen. Die Anordnung enthält einen Strang, ein Drahtseil, eine Kette 76 oder
dergleichen, die mit einem Ende 77A an das betreffende Kupplungsorgan 5 oder 59
angeschlossen ist und zwischen ihren Enden über eine Rolle 77B geführt ist, welche
an einer horizontalen Achse drehbar gelagert ist, welche ihrerseits an dem betreffenden
Leichter 20 befestigt ist. Das andere Ende des Drahtseiles oder der Kette 76 ist
an einem Gegengewicht 78 befestigt, das vermittels Rollen 79 in senkrechter Richtung
frei beweglich innerhalb eines Gehäuses 80 geführt ist, das an dem betreffenden
Leichter 20 vorgesehen ist.
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Weitere Einzelheiten der Konstruktion eines Leichters sind in den
Figuren 16 bis 20 der Zeichnungen gezeigt. Die
langen Seitenwandungen
@@ haben beispielsweise eine Länge von erwe 60m, während die beiden kurzen Seitenwendungen
S2 etwa 27 @ messen. Sind beispielswaise zehn Leichter in einem Trägerschiff unterzubringen,
so misst die Gesamt-Länge der in diesex Falle notwendigen zehn Zwischenabschritte
über 270 n. Die Tiefe der Leichter bis zu ihrem Boden @3 beträgt vorrugsweise annähernd
9 m, so daß sich zusammen mit den Seitenwandunger im wesentichen die Gestalt eines
nach oben hir offeren Kasters ergibt.
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Das Innere des Leichters ist vorzugsweise mit einer @ielzahl senkrechter
Stützen oder Sätlen @@ versehen, welche den Innenrau@ des betreffenden Leichters
in eine entsprechende Lahl im wesentlichen quaderförmiger Räume unterteilen. Die
Stützen oder Säulen 52 bilden jeweils vier rechtwinkelige Eckenbereiche aus, welche
die Kanten genormter Transportbehälter 85 umfassen und aufnehmen. Zusätzlich sind
die Stützen oder Säulen 8@ so geformt, daß vier Schlitze entsveher, in welche beim
Transport flüssiger Ladung Abteilungsplatten 86 eingesetzt werden können.
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Ein Leichter nach der Erfindung kann also dazu verwendet werden, schittfähiges
Material, wie beispielsweise Korn zu transportieren, er kann ferner zum Transport
einer großen Zahl genor@ter @ransportbehälter oder @ontainer 85 dienen, die an den
Stützen oder Säulen 8@ gehalten werden und schliesslich kann der Leichter zusätzlich
oder anstelle der angegebenen @wecke auch zur Beförderung von Flüssigkeiten eingesetzt
werden, wobei Abteilungsplatten 86 eingesstzt werden, die zweckmässig durchlöchert
sind, so daß
sich bezuglich Verschiebungen der ladung eine Dämpfungswirkung
ernielen lässt. Die Stützen oder Säulen 54 können auch durch quer verlaufende Schotten
gebildet sein, welche mit senkrechten Planschen auf jeweils beiden Seiten versehen
sind, so daß sich die durch die Stüzen zu erfüllenden Funktionen verwirklichen lassen.
Die Flanschen können unterbr@chen sein, sind aber vorzugsweise durchgehend ausgebildet,
damit die @ontainer 55 besser geführt werden.
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Die Ladung und das Innere des Leichters sind vorzugsweise durch eine
große @ahl von Deckplatten 8@ geschutzt, welche von den Stützen 8@ flu@htend mit
den Flanschen 42 des @eichters abgestitzt werden. Die @eckplatten, 8@ schliessen
Längs @hrer @änder dickt aneinander an und bilden so ein wasserdichtes Deck für
die gesante Chersette des Leichters-Die Deckplatten nessen vorzugsweuse2,7m x 9
n und entsprechen damit der recktecdkigen Form des von jeweils vier benachbarten
Stutzen 84 begrenzten Raumes und sie sind in ihrez Gewich@ so ausgelegt, daß sie
von Hand durch die Besat@ung des Leichters angehoben werden können.
-
Bevorzug@ermalen befindet sich innerhalb des mittleren Bereiches
des Leichters ein senkrecht nach abwärts reichender, langgestreckter, auf seinen
vier Seiten abgeschlossener Raum, in welchen ein Eran 88 mit einem verschwenkbaren
Ausleger 89 untergebracht ist. In der Fahrtstellung oder Ruhestellung des Kranes
88 liegt sein Ausleger 69 auf einer feststehenden Konsole 90 innerhalb eines horizontal
verlaufenden, oben offenen, trog@rtigen Raumes, welcher nur
den
oberen leil des leiehters einnimmt und von einem Boden 8@ und seitlichen wandungen
92 begrenzt wird. Der trogförmige Raum für den Ausleger kann durch zwei Deckplatten
üblicher Größe abgedeckt sein, während der Raun zur Unterbringung des Kranes, wenn
sich dieser in der Stellung nach Figur @-befindet, durch eine Deckplatte abgedeckt
werden kann, welche den neben der Eran 88 gelegenen Deckplatten entspricht.
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Auch kann die Deckplatte oberhalb des Kranes mit dessen Dach fest
verbunden sein, so daß sie abgehoben wird, wenn der Kran nach aufwärts bewegt wird.
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Soll nun der Kran in @ätigkeit treten, so werden die Deckplatten,
welche das Gehäuse des Kranes und den trogartigen Raum für den Ausleger überdecken,
vorzugsweise durch die Besatzung des Leichters von Hand entfernt und dann werden
vier in dem Gehäuse für den Kran befindliche hydraulische Heber 93 beaufschlagt,
so daß der Kran von der in Figur 17 gezeigten Stellung in die Stellung gelangt,
welche auf der linken Seite von Figur 18 angedeutet ist. Der Kran kann mit vier
Rädern 94 versehen sein, die in äblicher Weise einen Sturkranz besitzen und auf
zwei parallelen Schienen 95 laufen, welche durch die hydraulischen Heber 93 angehoben
werden. Ist die Stellung nach Figur 18 erreicht, so fluchten die Schienen 95 mit
entsprechenden, parallel laufenden Schienen 96, die auf der dem Auslegergehäuse
91, 92 gegenüberliegenden Seite des Krangehäuse ausgelegt sind, so daß der Kran
88 langs der Schienen 95 und 96 in eine Stellung
vorfahren kann,
in welcher er sich unmittelbar neben dem in Figur 18 rechts liegenden Flansch 42
befindet und zum Aufladen oder Abladen von @ransportgut eingesetzt wird.
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Selbstverständlich können die hydraulischen Heber 93 und auch die
@uvor erwähnten hydraulischen Heber 35 und auch die anderen erwähnten Antriebsorgane
durch geeignete Mittel zum Anheben oder Ansenken ersetzt werden, wofür beispielsweise
Winden, Drahtseile, Hebelanordnungen, @ahnstangengetriebe und ähnliche Konstruktion
in Betracht kommen.
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Auf der dem Auslegergehause 91, 92 gegenüberliegenden Seite des @ranes
befindet sich über den Schienen 96 vorzugsweise eine lange Abdeckplatre 97, welche
dicht an die übrigen Deckplatten anschliesst und zusatzlich als Brücke verwendet
werden kann, wozu sie mit in Figur 19 dargestellten Trägern 98 versehen ist. Das
ïnnere Ende der Brucke 97 weist zweckmässig mit Spurkranz versehene @äder 99 auf,
welche in den Figuren 18 und 19 angedeutet sind und auf den zueinander parallelen
Schienen 96 entlang laufen können.
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Das gegendberliegende oder äussere Ende der als Brücke dienenden Abdeckplatte
97 trägt mit dem Kranhaken des Auslegers 89 zusammenwirkende Verankerungsmittel
100, so daß der Kran das äussere Abdeckplattenende anheben kann und sich dann mittels
seines eigenen Antriebes längs der Schienen 96 vorwärts bewegt, so daß die Brücke
97 von der in Figur @6 gezeigten Stellung über die In Figur 18 mit durchgehenden
Linien
wiedergegebene Zwischenstellung schliesslich in eine Stellung gelangt, die in Figur
18 in strichpunktierten Linien angegeben ist, wobei die Brücke einen Abstand von
beispielsweise annähernd 30 m von dem Leichter 2o zum Ufer oder zur Küste lol überspannt.
Aus den Figuren 16 und 18 ist zu entnehmen, daß der rechts liegende Flansch 42 des
Leichters vorzugseise einen schlitzartigen Ausschnitt 1o2 aufweist, der von einem
Plattenteil 103 der Brücke 97 überdeckt ist, wenn sich die Brücke in der in Figur
16 gezeigten Stellung befindet und welcher das hindurchreichende Ende der Brücke
97 aufnimmt, wenn die Brücke in die rechte Lage nach Figur 18 gebracht ist, wobei
die hinteren Spurkranzräder 99 als -Schwenklagerungen gegen die Enden der Schienen
96 abgestützt sind.
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Befinden sich der Leichter 20 und die Brücke 97 in dem in Figur 18
auf der rechten Seite durch strichpunktierte Linien angegebenen Zustand, so kann
ein Lastkraftwagen von der Küste aus die Brücke 97 befahren, so daß er durch den
mit Eigenantrieb versehenen Kran unmittelbar aus dem Leichter beladen werden kann
und sich die Notwendigkeit besonderer Anlegebauten, Hafenanlagen, Entladungseinrichtungen
oder eines Uferausbaues erübrigt. Auch kann der Kran 88, nachdem er einmal in die
in Figur 18 gezeigte Stellung gebracht worden ist, zum Abnehmen der verbleibenden
Deckplatten 87 verwendet werden, so daß die gesamte Ladung freigelegt wird.
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Bei der in Figur 31 gezeigten, abgewandelten Ausführungs--Forrn kann
ein Verlängerungsstück 156 schwenkbar an ein Ende des Auslegers 98 angelenkt sein,
so daß der Ausleger innerhalb eines kleineren Stauraumes im Leichter untergebracht
werden kann. Gemäß einer Alternative kann das Verlängerungsstück 156 gemäss Figur
32 statt eines scharnierartigen Zurückklappens auf den Ausleger 98 auch teleskopartig
in den Ausleger 98 zurückziehbar sein, so daß er sich auf kleinem Raum innerhalb
des Auslegergehäuses 91, 92 unterbringen lässt.
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An einer der kürzeren Seiten 82 des Leichters sind zweckmässig normalerweise
zwei Motorgehäuse angeordnet, die sich in senkrechter Richtung erstrecken und oben
offen sind, so daß Antriebsmaschinen 104 entweder von Hand oder mittels geeigneter
Antriebe hochgezogen werden können. Die Antriebsmaschinen 1o4 können um 90 Grad
verschwenkt werden, so daß die fliegend angeordnete und nach unten gerichtete Schiffsschraube
umgeschwenkt und über den oberen Rand der Wandung 82 hinwegbewegt und dann über
den Ausschnitt 1o6 des benachbarten Flansches 42 wieder ab'gelassen werden kann,
so daß die Schiffsschraube unter die Wasserlinie 16 gelangt und den Leichter 20
anzutreiben vermag. Diese allgemeine Art von Antriebsmaschinen mit Aussenbord-Schiffsschraube
ist an und für sich bekannt, doch die besondere Ausbildung im /1usammenhang mit
der vorliegenden Erfindung ist von besonderer bedeutung, insbesondere im jjinblick
auf die befestigung
und Aufhängung der Antriebsaggregate,der Möglich
keit des Anhebens, Umschwenkens und Ablassens aus dem Stauraum in das Wasser zum
Zwecke des Antriebs des Leichters.
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Der Leichter kann auch in einer Bauform ausgeführt werden, bei welcher
sich ein Endabschnitt öffnet oder nach der Art von Landungsbooten heruntergeschwenkt
werden kann und eine Rampe beispielsweise für die Einfahrt und Ausfahrt von Transportfahrzeugen
oder Zugmaschinen bildet, an welche beispielsweise in dem Leichter befindliche Anhänger
angekuppelt werden können. Weiter können Leichter nach der Erfindung mit Stahlfüssen
versehen sein, die vorzugsweise jeweils an den Ecken und auch in bestimmten Abständen
dazwischen vorgesehen sein können und welche gegen den Gewässerboden abgestützt
werden, so daß mittels dieser Füße der Leichter so sicher wie eine Hafenmole verankert
wird.
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Der in Figur 1 gezeigte Schraubenkanal des Trägerschiffes 1 ist in
Figur 21 genauer dargestellt, wobei die Schiffsschraube und die Schraubenwelle aus
GrLinden besserer obersichtlichkeit weggelassen sind. Der Schraubenkanal 15 weist
einen Wassereinlaß 107 und einen Wasserauslaß 1o8 auf.
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Der Wassereinlaß 1o7 kann durch zwei in entgegengesetzter Richtung
verschiebliche Tore 109 verschlossen werden, welche entweder ineinander greifende
V-f'örmige Kanten oder ähnliche Mittel aufweisen, welche einen dichten Abschluß
ergeben, wobei vorzugsweise ein nicht dargestellter, nacilglebiger Dichtungsstre
ifen zwischengelegt ist. Jedes der S iebetore
1o9 ist mittels
eines geeigneten hydraulischen Antriebes oder durch ähnliche Antriebsmittel 110
betätigbar.
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In entsprechender Weise dienen durch hydraulische Heber 112 betätigte
Schiebetore 111 zum Abschluß des Wasserauslasses 1o8. Der untere Heber ist teleskopartig
ausfahrbar und wirkt auf einen zwischengeschalteten Ubertragungshebel 113, so daß
eine einwandfreie Betätigung innerhalb des begrenzten, unter dem Schraubenkanal
15 zur Verfügung stehenden Raumes erfolgen kann. Ein für die Besatzung zugänglicher,
wasserdichter Raum 114 hat über eine wasserdichte Türe 115 mit dem Schraubenkanal
15 Verbindung.
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Während des normalen Betriebes des Trägerschiffes 1 sind die Tore
109 und 111 geöffnet, während die Türe 115 abgeschlossen ist, wie man Figur 21 entnehmen
kann, so daß das Plasser ungehindert durch den Kanal 15 strömt, wenn es von der
Schiffsschraube hindurchgetrieben wird. Ist die Schiffsschraube beschädigt worden
oder bedarf sie in anderer Weise einer Reparatur oder Wartung, so werden die Tore
1o9 und in1 mittels der jeweils zugehörigen hydraulischen Antriebe 11o bzw. 112
geschlossen, so da(3 die Einlaß und Auslaßöffnungen 107 bzw. 108 abgeschlossen werden
und ein wasserdichter Abschluß des Schraubenkanales 15 erreicht wird.
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Danach wird die Pumpe 116 in Betrieb -gesetzt, welche aus dem nun
dicht abgeschlossenen Schraubenkanal 15 das Wasser herauspumpt. Nach einer genügenden
Entleerung des Schraubenkanales 15 wird die Türe 115 geöffnet, so daß Arbeiter zu
der Schiffsschraube und ihrer Welle Zugang erhalten und
die notwendigen
Arbeiten durchführen können. Diese Konstruktion ist ausserordentlich vorteilhaft,
da sie dieöglichkeit für eine Reparatur der Schiffsschraube und ihrer Welle auf
hoher See in einfacher und wirtschaftlicher Weise gestattet, wobei solche Reparaturarbeiten
sogar während der Fahrt des Schiffes durchgeführt werden können, welches dann von
der anderen Schraube weiter angetrieben wird.
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In Figur 34 ist eine gegenüber Figur 21 abgewandelte Schiffsschraubenanordnung
gezeigt, bei welcher sich der Schraubenkanal 15 über die gesamte Länge des Schiffes
hin erstreckt, wie in Figur 34 durch den Kanal 144 verdeutlicht ist. Die Antriebsmaschineneinheit
146 kann auf beiden Seiten mit Schraubenwellen 147 und 148 gekuppelt sein, an deren
Enden sich eine Bug-Schiffsschraube 149 bzw. eine Heck-Schiffsschraube 151 befinden.
Es ist jedoch auch möglich, gesonderte Antriebsmaschinen für die einzelnen Schiffsschrauben
vorzusehen. Vorzugsweise ist der Kanal 144 an jedem Ende mit einem Gitter oder einer
hblenkeinrichtung versehen, welche -Treibholz oder anderes Treibgut fernhalten,
das in den Schrautenka-nal gelangen könnte und zu einer Beschädigung der Schiffsschraube
bzw. der Schiffsschrauben führen würde.
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Aus dem Vorstehenden ergibt sich, daß durch die, Erfindung ein Trägerschiff
geschaffen wird, welches sehr wirtschaftlich aus einer Vielzahl vorgefertigter Rahmenabschnitte
hergestellt werden kann, so daß sich schliesslich
ein fertiges
Trägerschiff ergibt, welches unabhängig von Beschränkungen auf Grund der Abmessungen
inländischer Wasserwege oder von Hafen- und Dockanlagen die gewünschte Größe aufweist.
An den verschiedenen Beladungs- und Entladungsstationen kann eine Vielzahl von Leichtem
bereitgehalten werden, welchen je rcc'1 Bedarf die Aufgabe des Lagerns, Beladens
oder Entladens zufällt, was vollständig unabhängig vom Betrieb des Trägerschiffes
erfolgt, das zwischen den Haltestationen verkehrt und in der gewünschen Weise Leichter
aufnimmt oder wieder abgibt.
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Die Leichter sind selbständig aktionsfähig, was durch ihre eigenen
Antriebsmaschinen zum Manövrieren, einen Kran für das Entladen und Beladen, eine
Brücke zum Anlegen unabhängig von Dockanlagen oder Diolen und durch einen geringen
Tiefgang erreicht wird, so daß auch an nicht ausgebauten Ufern oder Küsten angelegt
werden kann. Auch können die Leichter zu Lagerungszwecken eingesetzt werden, da
sie eine wasserdichte Abdeckung besitzen und nicht betriebsmässig oder konstruktiv
an das verhältnismässig teure Trägerschiff gebunden sind.
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Während des Transportes können die Leichter zum Zwecke der Durchquerung
von Kanälen, welche für das Tragerschiff zu klein sind, von diesem abgegeben werden,
so daß nach der Tonnage bemessene Gebühren gespart werden. Nach Durchquerung des
Kanales werden die Leichter auf der' andere Kanalseite von einem anderen Trägerschift
wieder aufgenommen.
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Auch hier erweist sich der eigene Antrieb der Leichter als vorteilhaft.
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Die Leichter können, gleichgültig ob sie schwer oder ur leicht beladen
sind, ohne Schwierigkeiten mit eigenem Antrieb und frei schwimmend in den mittleren
T-förmigen Hohlraum des Trägerschiffes eintreten, da die Flanschen der Leichter
in Schlitzräumen Aufnahme finden, welche von den Rahmenteilen 9, 10, 11 und den
Flanschen 34 der Schwimmrahmenteile des Trägerschiffes gebildet sind und welche
so bemessen sind, daß sie dem gesamten Bereich möglicher Tiefgänge der Leichter
angepasst sind. Die Leichter können ohne Schwierigkeiten mittels des Hub- oder Auf'hängungssystemes
angehoben und festgelegt werden, während gleichzeitig eine Ausrichtung und Festspannung
erfolgt, was mittels der ineinander eingreifenden Profilflächen erreicht wird. Vorzugsweise
werden die Leichter unabhängig von möglichen Störungen im hydraulischen System sicher
festgelegt und können automatisch einzeln freigegeben und entkuppelt werden, wenn
ein Notfall auftritt, so daß sie in der kürzestmöglichen Zeit voneinander und von
dem Trägerschiff getrennt werden können.
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Wie beschrieben, können auf Grund des wasserdicht abschließbaren
Schraubeni-anale 5 Reparaturen an der Schiffsschraube durchgef'hi't werden. Die
Schwimmrahmenteile oder Rumpfteile des Trigerschiffes lassen sich leicht und ohne
hohe Kosten
durch -Auswechseln einzelner, vorgefertigter Abschnitte
reparieren. Diese vorgefertigten Abschnitte bilden- im Falle militärischer Anwendung
einen wirksamen Schutz für die Leichter und sind zusammen mit diesen ein nahezu
unversenkbarer Verband. Ein weiterer Vorteil des Aufbaues der Schwimmrahmenteile
aus einzelnen Abschnitten besteht darin, daß in jedem Abschnitt unabhängig Ballast
aufgenommen werden kann, so daß die Ladung sowohl bezüglich jedes einzelnen Leichters
als auch zwischen den Leichter ausgeglichen werden kann.
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Wie schon oben bei der' Beschreibung der verschiedenen Antriebsmittel
zur Vorwärtsbewegung des Trägerschiffes erwähnt wurde, enthält jeder Einzelrumpf
sein eigenes Antriebssystem. Zwar können die Antriebssysteme der verschie denen
Rumpf normalerweise zweckmässig synchron betrieben werden, so daß sie als Einheit
zusammenwirken, doch ist auch eine getrennte Steuerung der Antriebssysteme möglich,
so daß sie jeweils einzeln oder zusammen oder in Verbindung mit den Strahlrudern
19 betrieben werden, um eine Steuerung und/oder eine Manövrierung des Trägerschiffes
zu erleichtern.
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Auch können die Rumpf des Catamaran-Trägerschiffes leicht zu Reparaturzwecken
auseinandergenommen werden.
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Weiter können die Querträger oder Rahmenteile entfernbar sein, scharnierartig
angeschlossen seín oder teleskopartig ausgebildet werden, so daß die Breite des
Trägerschiffes erhöht oder verringert werden wann. Werden keine Leichter im Inneren
mitgeführt, so können die Schwimmrahmenteile im wesentlichen Seite an Seite gebracht
werden,
so daß das Schiff durch einen engen Kanal fahren kann,
wobei die Leichter vor oder hinter dem SChiff fahren oder es lässt sich bei einer
Leerfahrt die Fahrtgeschwindigkeit erhöhen. Zu diesen und anderen Zwecken können
also die beiden Schwimmrahmenteile 7 und 8 zusammenziehbar ausgebildet werden, indem
die Querträger 9 einstellbar oder teleskopartig ausgebildet oder scharnierartig
angeschlossen werden. Beispielsweise sind die Querträger an einem, in Figur 38 bei
152 angedeuteten Ende gelenkig mit dem Schwimmrahmenteil 7 verbunden, während das
jeweils andere Ende in oberen und unteren Schienen verschieblich geführt ist oder
aber, wie in Figur 38 gezeigt-, in Schlitzen 154 verschiebbar ist, die an der Innenseite
des Schwimmrahmenteiles 8 vorgesehen sind, so daß also die Querträger in entgegengesetzte
Richtungen geschwenkt werden können und sich-in Zwischenstellungen auch überkreuzen,
wobei sie am Kreuzungspunkt und an den Schlitzführungen zweckmässig mittels Kupplungsstiften
156 gesichert werden. Ähnliche Einrichtungen können am Boden der korb artigen Hubvorrichtung
bezüglich des Querträgers 39 vorgesehen sein.
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Wie aus Figur 27 der Zeichnungen hervorgeht, kann das Trägerschiff
auch mit einem mit-tleren Schwimmrahmenteil 160 versehen sein, welches in gleichem
Abstand zwischen den Rahmenteilen 7 und 8 angeordnet ist. Auf diese Weisekann jeweils
ein Leichter:zwischen den Schwimmrahmenteilen 7 und 160 und ein weiterer Leichter
zwischen den Schwimmrahmenteilen
160 und 8 untergebracht werden.
Das Schwimmrahmenteil 160 besitzt einen am Boden quer durchlaufenden Flansch 134,
wobei auf jedem Absatz dieses mittleren Schwimmrahmenteiles je ein hydraulischer
Antriebszylinder 164 angeordnet ist. Die Breite des Schwimmrahmenteiles 160 beträgt
beispielsweise 12 m, die Breite der Schwimmrahmenteile 7 und 8 beträgt jeweils etwa
7,5 m und die Leichter haben eine Länge von etwa 60 m, so daß sich eine Gesamtbreite
einer solchen Ausführungsform des Trägerschiffes von etwa 147 m ergibt.
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Den Schwimmrahmenteilen,7 und 160 kann ein Bugabschnitt Zugeordnet
sein, während den Schwimmrahmenteilen 160 und 8 ein weiterer Bugabschnitt zugeordnet
ist, wobei beide Bugabsehnitte entsprechend den Figuren 23 bis 25 ausgebildet sein
können.
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Der mittlere Rumpf der dreirümpfigen Anordnung nach Figur 27 entspricht
jedem der beiden aussenliegenden Rumpfteile nach den Figuren 5 und 6 und ist vorzugsweise
etwa zweimal so breit, wie diese usseren Rümpfe, da er jeweils einen Teil des Gewichtes
der beiden Reihen von Leichter aufnehmen muß. Die Breite des Bodens des mittleren
Schwimmrahmenteiles oder sumpfes kann daher bis zu zweimal so breit wie die äusseren
Schwimmrahmenteile sein, damit sich ein stärkerer Auftrieb ergibt. Vorzugsweise
enthält der mittlere Rumpf ein vollständiges Antriebssystem, genauso,
wie
es in den aussenliegenden Rümpfen vorgesehen ist.
-
Bei einer anderen Ausführungsform eines Trägerschiffes mit drei Rümpfen
ist der Abstand zwischen dem mittleren Rumpf und den jeweiligen äusseren Rümpfen
so gewählt, daß er der Spantbreite eines einzelnen Leichters entsifficht, so daß
die Längsachse des Leichters sowohl zu dem mittleren als auch den äusseren Rümpfen
parallel verlauft und zwischen Bug und Heck des Mutterschiffes ausgerichtet ist.
-
In ähnlicher Weise können die Ausführungsformen mit zwei Rümpfen,
d.h. die Trägerschiffe mit catamaranartigem Schiffskörper die Leichter jeweils so
aufnehmen, daß deren Längs achsen parallel zur Längsachse des Mutterschiffes liegen.
Ausserdem kann bei Ausführungsformen mit drei Rümpfen jeweils auch nur eine einzige
Hubvorrichtung 37 vorgesehen sein, welche von einem aussen liegenden Rumpf ausgeht,
unter dem mittleren Rumpf durchläuft und zu dem jeweils anderen aussenliegenden
Rumpf hinreicht. bei solchen Ausführungsformen ist die Mitte der korbartigen Elubvorrichtung
37 vorzugsweise mit positiven oder negativen Bereichen ausgestattet, welche mit
entsprechenden negativen bzw. positiven Bereichen des mittleren Rumpfes in Eingriff
kommen, wenn die korbartige IIubvorrichtung angehoben ist, so daß sie mit den Böden
der Rümpfe fluchtet und zweckmässig sind Verriegelungsbolzen zur Verriegelung der
mittleren Eingriffsorgane der Hubvorrichtung an dem Boden des mittleren Rumpfes
vorgesehen. Es versteht sich, daß bei Ausf
Ührungsformen, in welchen
ein Transport der Leichter mit ihrer Längsachse parallel zur Längserstreckung der
Rümpfe erfolgt, die Leichter selbstverständlich die zu unterstützenden Flanschen
auf der Steusrbordseite und der Backbordseite tragen, wie dies beispielsweise in
Figur 40A bezüglich der seitlich angeschlossenen Leichter gezeigt ist.
-
Ausserdem ist noch zu bemerken, daß bei Ausführungsformen mit drei
Rümpfen und mit einer einzigen korbartigen Hubvorrichtung, die von einem aussenliegenden
Rumpf zu dem anderen aussenliegenden Rumpf reicht, gesonderte Hebezeuge an jeder
Seite des mittleren Rumpfes vorgesehen sind, die jeweils mit den entsprechenden
Flanschen der Leichter zusammenwirken.
-
Bei einer anderen Ausführungsform wiederum werden die Leichter mit
ihrer Längsabmessung parallel zu den Rümpfen des Trägerschiffes eingeordnet, doch
ist mindestens ein Hohlraum für eine Reihe hinhereinander angeordneter Leichter
vorgesehen, der zwischen zwei oder mehreren Rümpfen vom Bug zum Heck des Mutterschiffes
verläuft. Bei einer nochmals anderen Ausführungsform sind die äusseren Seiten jedes
der äusseren Rümpfe des Trägerschiffes so ausgebildet, daß sie zusätzlich Reihen
von Leichtem aufzunehmen bzw.
-
anzuschliessen vermögen, wie beispielsweise in Figur 40A gezeigt ist.
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Wenn in einem Leichter mehrere Transportbehälter übereinander gestapelt
werden sollen, so ist der Leichter zweckmässig mit einer Aufzugsbühne versehen,
welche einen Antrieb
beispielsweise in Form eines hydraulischen
Hebers und/oder eines Kettenzuges aufweist, wobei ein Steuerschalter beispielsweise
mit einem elektrischen System vorgesehen sein kann, das so eingestellt ist, daß
die Hebebühne normalerweise mit-dem Deck des Leichters fluchtet, bevor ein Transportbehälter
oder mehrere Transportbehälter darauf abgesetzt werden.
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Wenn der erste Container auf die Hebebühne abgesetzt wird, so kann
der Schalter automatisch betätigt werden und der Container wird abgesenkt, so daß
seine Oberseite nun mit dem Deck des Leichters fluchtet. Wird der zweite Container
auf die Oberseite des ersten Containers gesetzt, so erfolgt abermals eine automatische
Betätigung des Schalters und die Hebebühne wird wieder um die Tiefe eines Containers
abgesenkt. Dieser Vorgang wiederholt sich nacheinander,-bis die Oberseite des letzten,
einzubringenden Containers etwa mit dem Deck des Leichters fluchtet. Werden die
Container ausgeladen, so wird der Steuerschalter im umgekehrten Sinne betätigt,
was vorzugsweise durch Handbetätigung des Steuersystems erfolgt, wodurch der oberste
Container in eine Stellung gebracht wird, in welcher sein Boden etwa mit dem Deck
des Leichters fluchtet. Nach Entfernung jeweils eines Containers wird der Schalter
von neuem, vorzugsweise von Hand betätigt, so daß in der beschriebenen Weise der
nächste Container auf die gewünschte
Höhe angehoben wird.
-
Die Schwimmrahmenteile 7 und 8 können auch nach dem Luftkissenprinzip
aufgebaut und betätigt werden und sind dann von einem Luftkissen getragen, das von
vorzugswwise in Ausnehmungen angeordneten Düsen erzeugt wird, durch welche Druckgas,
insbesondere Luft normalerweise nach unten gegen die Wasseroberfläche ausgepresst
wird. Dies ist beispielsweise in Figur 36 der Zeichnungen angedeutet.
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Auch jeder der Leichter kann in dieser Weise ausgebildet und betrieben
werden.
-
Ausserdem können die Schiffsschrauben des Trägerschiffes und diejenigen
der Leichter durch Triebwerke ersetzt werden, wie sie bei Flugzeugen vorgesehen
sind, wobei ein Antrieb mittels Kolbenmaschine oder Turbine oder durch Rückstoßtriebwerke
od. dgl. in Betracht kommt. Wie man Figur 36 entnehmen kann, ist es möglich, den
Bugabschnitt fortzulassen und die Schwimmrahmenteile 7 und 8 sowie auch die Leichter
sind mit hohlen, pontonartigen Füßen 150 versehen, in denen die Verdichereinrichtungen
zur Erzeugung der Druckluft für die Hub- und/oder Vortriebsdiisen untergebracht
sind. Ist das Trägerschiff beladen und befindet sich in Fahrt, so können die Luft-Vortriebseinrichtungen
der Leichter zupeschaltet werden, so daß sie die Vortriebseinrichtungen des Mutterschiffes
unterstützen und zur Luftkissenwirkung beitragen.
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Eine andere \Terwendungsmöglichkei L des erfindungsgemässen Schiffes
in einer bestimmten Ausführungsform stellt
der Fischfang dar. Zu
diesem Zwecke ist ein Stahleinsatz beispielsweise aus Drahtgitter vorgesehen, welcher
kastenförmige Gestalt aufweist und einen Boden, Seitenwände und eine Rückwand besitzt,
jedoch normalerweise oben und vorne offen ist. Der Einsatz kann mit einer Klappe
oder Falle zusätzlihh zu einem Leitorgan versehen sein, welche entweder von der
Vorderseite oder dem Boden des vorderen Bereiches getragen werden und die Seitenwände
sowie die Rückwand sind in senkrechter Richtung mittels einander überlappender Wandungsteile
einstellbar, wobei die Wandungsteile teleskopartig gegeneinander verschiebbar sind,
so daß die Leiteinrichtung oder die Reuse ein bestimmtes Stück unterhalb der Wasserlinie
angeordnet werden kann. S'in voideres Gitter oder eine perforierte Platte kann als
Leiteinrichtung dienen und kann scharnierartig mit dem Boden des Einsatzes an dessen
Vorderseite verbunden sein, so daß sich der Einsatzkäfig öf'fnen lässt und die Leiteinrichtung
nach unten geschwenkt wird, wodurch die Fische nach aufwärts geleitet werden und
über die Leiteinrichtung indem schwimmen, um dann über die Falle hinweggetragen
zu werden, während sich das Schiff vorwärts bewegt. Da- die Vorwärts bewegung des
Schiffes im wesentlichen verhindert, daß die Fische der Leiteinrichtung oder Reuse
entflieheu können, ist eine falle nicht unbedingt erforderlich und kann unter Umständen
auch weggelassen werden. Die Leiteinrichtung oder teure kann c;eschlossen werden
und dient dann als vordere Wandung oder Bugseitige Abschlußwandung des Einsatzkäfiges.
Das
Gitter des Einsatzes oder die Löcher der zur Herstellung des Einsatzes verwendeten,
'perforierten Stahlplatten besitzt eine lichte Weite, die im allgemeinen kleiner
als die jeweils zu fangende Fischart gewählt ist und beispielsweise etwa 5 cm betragen
kann. Innerhalb des Einsatzkäfiges können einzelne kleinere Käfige angeordnet sein,
wobei auf der Seite des Buges eine größere Maschenweite zur Aufnahme größerer Fische
vorge-sehen ist und die Maschenweiten an den folgenden Käfigen allmählich kleiner
werden, um kleinere Fische aufzunehmen. Ist ein ausreichender Fang erzielt, so wird
die Vorderwand oder die Leiteinrichtung nach aufwärts geschwenkt, doch bleiben die
Böden der Einsatzkörbe mit den Fischen vorzugsweise unterhalb der Wasserlinie, damit
die tische frisch bleiben.
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Legt das Schiff an, so werden die Käfige aus dem Wasser gezogen, um
die Fische daraus zu entnehmen.
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Wie aus Figur 37C zu versehen ist, kann anstelle der Leichter und
der zugehörigen korbartigen Hubvorrichtungen ein Stahlrahmen eingesetzt werden,
welcher obere Querträger 131 aufweist, von welchem aus sich ein Paar Schwimmtanks
133 nach abwärts erstreckt. Die Schiffsrümpfe sind mit einem Flansch 135 versehen,
auf welchem jeweils ein hydraulischer Heber 137 mit einer Kolbenstange angeordnet
ist, welche einen Absatz 139 zum Anheben des Quertragers 131 aufweist. Die KOlbenstange
reicht durch entsprechend fluchtende Offnungen in dem Querträger 131 hindurch und
in
eine Sicherungseinrichtung 53 hinein.
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An dem Flansch 34 der Schwimmrahmenteile ist der hydraulische Heber
35 angeordnet, mittels welchem das Flanschteil 36 der korbartigen Hubvorrichtung
37 anhebbar ist, wobei die Vorrichtung 37 wieder mit in Schlitze 56 eingreifenden
Leisten 55 versehen ist. Die korbartige Hubvorrichtung 37 trägt den zum Fischfang
dienenden Einsatzkäfig nach den Figuren 37A und 37B. Zum Einsatz anstelle der Leichter
weist der kastenartige Stahl-Käfigeinsatz charakteristischerweise einen durchbrochenen
Boden und durchbrochene- Vorder- und Rückwandungen auf, während die Seitenwandungen
undurchlässig sind.
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Diese Seitenwandungen können an der Innenseite der Schwimmtanks 133
befestigt sein oder von deren Innenseite gebildet sein. Der Käfigeinsatz ist mit
einem teleskopartig bewegbaren Boden 141 versehen, wobei aber Anschläge 143 vorgesehen
sind, welche die Abwärtsbewegung des Käfigbodens begrenzen können. Ausserdem sind
Verriegelungsmittel zur Verriegelung des Bodenteiles in der angehobenen Stellung
vorgesehen. In der letztgenannten Stellung nimmt aber der Baden jedenfalls eine
solche Höhe ein, daß die Fische unter Wasser und daher am Leben bleiben.
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Aus Figur 37A kann man ersehen, daß eine vordere Platte oder Gitterwand
184 bei 186 scharnierartig an den Boden des Käfigeinsatzes angelenkt ist und mittels
Drahtseilen 18S angehoben oder angesenkt werden kann. Bei dieser Ausführungsform
verlässt man sich auf die Schiffsbewegung, durch welche die Fische im Käfig zurückgehalten
werden.
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In Figur 37B ist ein Wehr oder eine Falle 190 angedeutet, über welches
bzw. welche die Fische durch die Bewegung des Schiffes und/oder hochgespültes Wasser
hinweggeschwemmt werden, so daß es für die Fische bedeutend schwieriger ist, zu
entkommen.
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Der große Käfigeinsatz kann entweder in einzelne Kammern unterteilt
sein oder er kann von der Vorderseite bis zur Rückseite durchgehend ausgebildet
sein. Im Falle einzelner Abteilungen sind diese von vorne nach rückwärts jeweils
mit abnehmender Größe der Perforationen oder mit abnehmender fiaschenweite ausgestattet.
Vorzugsweise enthält ein durchgehender Käfigeinsatz mehrere kleinere Unterkafige
192 von jeweils kleiner werdender Perforations-oder Maschenweite, wobei der äussere
große Käfigeinsatz an den Seiten, der Rückwand und dem Boden eine genügend geringe
Maschenweite besitzt, daß in den Unterkäfigen eingefangene Fische hier nicht entweichen
können. Vorzugsweise sind ausserdem Sinrichtungen zum Abschluß des vorderen Einganges
oder der Bugseite jedes kleineren Käfiges vorgesehen, damit verhindert wird, daß
kleinere Fische, die über diesen Einlaß in den betreffenden Unterkäfig gelangt sind,
auf dem selben Weg zu den größeren Fischen zurückkehren können, damit einmal sortierte
Fische auch sortiert bleiben.
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'Der große Käfigeinsatz hat vorzugsweise solche Gestaut und sollhen
Aufbau bezüglich seines Querschnitte, daß er den Leichtem entspricht und in gleicher
Weise innerhalb
des Hohlraumes des Catamaran-Trägerschiffes festgelegt
werden kann.
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Zweckmässig sind die großen Käfigeinsätze und/oder auch die kleinen
Körbe oder Käfige mit einem od v mehreren Schwimmtanks ausgerüstet, welche mit Pumpen
z-ur Erhöhung oder Verminderung des Auf triebes ausgerüstet sind, so daß der Einsatz
oder die Einsätze aus dem Hohlraum des Trägerschiffes schwimmend herausgeführt und
danach an einem Bestimmungsort verankert oder dorthin geschleppt werden können.
Die Schwimmtankanordnung hat zweckmässig die Form jeweils eines oder mehrerer Schwimmtanks
auf mindestens zwei einander gegenüberliegenden Seiten, vorzugsweise den Längsseiten
des großen Käfigeinsatzes (nämlich Steuerbord und Backbord).
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Nach einer anderen Ausführungsform des Trägerschiffes kann eine Catamarankonstruktion
mit zwei Rümpfen beispielsweise an den Aussenseiten jedes der beiden Rümpfe mit
Einrichtungen zur Festlegung einer Längsreihe von Leichtem ausgestattet sein, die
zusåtzIich zu der innerhalb der beiden Rümpfe breitseits gebildeten Kette von Leichter
an das Trägerschiff angeschlossen werden.
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Wie den Figuren 40A und 40B zu entnehmen ist, kann das Trägerschiff
ein Mittelteil nach den Figuren 5 und 6 aufweisen, doch sind die oberen Querträger
so verlÆinoXert, daß sie, wie bei 165 gezeigt, aussen über die SchIffsrümpfe vorstehen.
Die Leichter werden längsseite angefügt und sind beispielsweise mit einem in Längsrichtung
verlauf enden, an der Oberseite des Leichters gelegenen Aussenflansch 166
versehen,
der jeweils unter die seitliche vorstehenden Querträger 165 hineingefahren werden
kann.
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Unterhalb des Flansches 166 sind die Schwimmkörper mit Verankerungseinrichtungen
für einen hydraulischen Heber 168 versehen, welcher jeweils eine Kolbenstange 169
besitzt, die zum Anheben einer Hubvorrichtung mit mehreren Hubarmen 170 dient. Die
Hubvorrichtung ist mit einer nach aufwärts stehenden Bodenleiste 172 versehen, welche
durchgehend ausgebildet sein kann und in eine entsprechende Rille oder Nut im Boden
des betreffenden Leichters, eingreift. Die Kolbenstange des hydraulischen Hebers
169 reicht auch oben durch eine Öffnung in dem Flansch 166 des Leichters hindurch
sowie durch eine sich damit deckende Öffnung in dem auskragenden Querträger 165,
ws sie zweckmäßig in einer Sicherungseinrichtung 137 Aufnahme findet, die den Sicherungsbolzen
nach den Figuren 5 sind entspricht C-egebenenfalls können die positiven und negativen
Elemente auch vertauscht werden.
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Zur Festlegung der außenliegenden Seite je eines Leichters kann beispielsweise
an dem äußeren Ende des hinausragenden Querträgerteiles 165 ein teleskopartig höhenveranderlicher
Schwimmkörper oder ein ähnliches Teil angelenkt sein, welches vorzugsweise ein oberes,
äußeres Gehäuse 174 und ein inneres, unteres Gehäuse 175 enthält. Das obere, äußere
Gehäuse 174 ist, wie schon gesagt, bei 176 verschwenkbar
an den
vorstehenden Querträgerabschnitt 165 angeschlossen und mit letzterem ist außerdem
verschwenkbar ein hydraulischer Antrieb 177 verbunden, dessen Kolbenstange bei 178
an das obere, äußere, Gehäuse 174 angelenkt ist und dieses um seinen Drehpunkt 176
hochschwenken kann.
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Das untere, innere Gehäuse 175 kann zur Erhöhung des Auftriebes als
Schwimmrahmenteil ausgebildet sein und am unteren Ende einen nach innen ragenden
Hubarm 177a tragen, welcher an der entsprechenden, ihm gegenüberliegenden Seite
des Bodens des Leichters angreift. In dem oberen, äußeren Gehäuse 174 können beispielsweise
jeweils zwei hydr-aulische Heber 178 untergebracht sein, deren Kolbenstangen 179
an dem Boden des unteren Gehäuses 175 befestigt sind. Die oberen Enden dieser Kolbenstangen
reichen durch miteinander fluchtende Offnungen des oberen Gehäuses 174 und des vorstehenden
Trägerabschnittes 165hindurch und in Verriegelungseinrichtungen 180 hinein, welche
auf den Trägerabschnitten 165 angeordnet sind.
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Die Kolbenstangen 179 sind vorzugsweise mit geeigneten Absätzen, Bünden
oder dergleichen 182 versehen, die sich gegen die Unterseite des oberen Gehäuses
175 abstützen und dieses vermittels der Sicherungs- oder Verriegelungseinrichtungen
180 unterstützen. Die Absätze oder Bünde bilden in dieser Lage eine sichere Befestigung
für das obere Gehäuse.
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Die Anordnung nach den Figuren 40A und 40B ermöglicht einen Ausgleich
des Auftriebes der außen angeordneten
Beichter mit dem Auftrieb
der zwischen den Rümpfen befindlichen Leichter, wodurch der Druck auf die Katamaran-Rümpfe
und das Biegemoment an den Querträgern 9, 10 und 11 vergleichmäßigt werden, welchletztere
dann jeweils von den verlängerten Trägern4165 gebildet werden. Die Konstruktion
nach den Figuren 40A und 40B kann weitgehend auch auf Trägerschiffe mit einem einzigen
Rumpf angewendet werden, welcher dann die Gestalt des Mittelrumpfes nach Figur 27
haben kann, an welchem dann zu seinen beiden Seiten jeweils Leichter festgelegt
werden.
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Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann das Trägerschiff
einen unteren Abschnitt und einen darüber angeordneten, teleskopartig bewegbaren
oberen Abschnitt enthalten. Der untere Abschnitt weist zwei oder mehrere, gesonderte
Rümpfe auf, welche im wesentlichen parallel zueinander verlaufen und durch, geeignete
Verbindungsorgane zusammengeschlossen sind. Diese Verbindungsorgane können die Gestalt
von Querträgern haben, die entweder unterhalb der Wasserlinie -zwischen den Rümpfen
und mit diesen fluchtend verlaufen und/oder oberhalb der Rümpfe zwischen diesen
angeordnet sind und sich oberhalb der Wasserlinie befinden, so daß die Verbindungsmittel
das Einfahren oder Ausfahren von Leichter in den Hohlraum zwischen den Rümpfen nicht
behindern. Der erwähnte obere, teleskopartig bewegbare Abschnitt enthält ein Deck,
das zwischen und/oder
oberhalb der verschiedenen Schiffsrümpfe
angeordnet ist und gegen: jeden der Schiffsrümpfe durch Hubezrichtungen abgestützt
ist, so daß die Leichter beim Einfahren mit ihren Flanschen die Oberseiten der jeweiligen
Schiff srümpfe überdecken und nach dem Einfahren der Leichter der obere Abschnitt
des Mutterschiffes auf die Flanschen der Leichter abgesenkt werden kann und dann
weiter gegen die Flanschen der Leichter nach abwärts gezogen bzw. gedrückt wird,
wobei einmal die Leichter weiter in das Wasser gedrückt werden und der untere Abschnitt
des Schiffes unter Verringerung des Tiefganges angehoben wird. Der obere und der
untere Abschnitt des Schiffes werden dann gegeneinander versplintet und verriegelt,
wobei zwischen diesen Seilen die Flanschen der Leichter vorzugsweise fluchtend gelegen
sind und einen starren Konstruktionsverband mit dem Mutterschiff bilden.
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Die Erfindung umfaßt auch eine Ausführungsform, bei welcher die Rümpfe
des Trägerschiffes einen ausreichenden Auftrieb erzeugen, um die Böden des oder
der Leichter mittels der korbartigen Hubvorrichtung 37 vollständig über das Wasser
anzuheben.
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Die in dem erfindungsgemäßen Transportsystem zu verwendenden Leichter
haben zwar vorzugsweise die vorstehend im einzelnen beschriebene Form und sind mit
eigenem Antrieb
versehen, doch umfaßt die Erfindung auch die Verwendung
von anderen Leichterarten mit geeigneten Merkmalen zur Befestigung oder Festlegung
des jeweiligen Leichters in der beschriebenen Weise oder in einer entsprechenden
Weise innerhalb des Trägerschiffes, was beispielsweise mit Hilfe von feststehenden
oder abnehmbaren Planschelementen erfolgen kann.
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Durch die Erfindung wird also ein grundsätzlich neuartiges Transportsystem
mit Transportfahrzeugen geschaffen, welche beispielsweise die Gestalt von Schiffen
haben können, in denen Einrichtungen zum Anschließen und sicherem Pestlegen weiterer
Gegenstände, beispielsweise von Leichtem in solcher Weise vorgesehen sind, daß der
von dem Trägerfahrzeug zu befördernde Gegenstand im wesentlichen ein integrierter
Bestandteil der Tragkonstruktion des Trägerfahrzeuges wird, wobei vorzugsweise ein
solcher Anschluß des zu befördernden Gegenstandes an das Trägerfahrzeug erfolgt,
daß der zu befördernde Gegenstand zumindest teilweise sich selbst und möglicherweise
auch anteilig in bestimmtem Maße das Trägerfahrzeug mitträgt.
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Der Erfindungsgedanke umfaßt also auch andere Einrichtungen, welche
zum Zwecke des gegenseitigen Eingriffes und/ oder der gegenseitigen Verriegelung
zwischen Trägerfahrzeug und ,zu beförderndem Gegenstand zusammenwirken, beispielsweise
an sich bekannte, ineinander greifende Organe, Klinken
oder dergleichen
und andere, beispielsweise an sich bekannte Konstruktionselemente.
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Auch kann der grundsätzliche Gedanke, den zu transportierenden Gegenstand
lediglich so an dem Trägerfahrzeug festzulegen und/oder zu einem Teil des Trägerfahrzeugs
zu machen, auch auf andere Trägerfahrzeuge und nicht lediglich auf Seeschiffe angewendet
werden. Als Beispiele für andere Anwendungsgebiete seien Trägerfahrzeuge in Form
von Flugzeugen oder Hubschraubern mit Propeller- oder Strahltriebwerken; ferner
Lastkraftwagen genannt, mit welchen eine beladene Palette, ein beladener Anhänger
oder ein beladener Leichter oder dergleichen zusammengespannt werden kann.
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Besitzt der zu transportierende Gegenstand eine oder mehrere Achsen
und/oder ein oder mehrere Räder, so kann bzw. können das Rad bzw. die -Räder in
Berührung mit dem Boden bleiben, wenn sich das Trägerfahrzeug gegen den Boden abstützt,
so daß der zu transportierende Gegenstand sowohl zu seiner eigenen Abstützung beiträgt
als auch möglicherweise eine gewisse Abstützung des -Trägerfahrzeuges mit übernimmt.
Bei einer bestimmten Form eines Luftfahrzeuges oder Landfahrzeuges kann beispielsweise
das Trägerfahrzeug zwei oder-wthrere miteinander verbundene hahmenteiJe besitzen,
die in solcher Weise zusammengeschlossen sind, daß der zu transportierende Gegenstand
in eine Lage entweder unterhalb oder zwischen vorzugsweise
zwei
solche Rahmenteile gebracht und in dieser Stellung verriegelt werden kann. Bei einem
Luftfahrzeug könnte beispielsweise ein in geeigneter Weise ausgebildetes Trägerfahrzeug
im Querschnitt hufeisenförmige Gestalt besitzen, wobei die Öffnung auf dem Boden
angeordnet wäre, so daß ein transportierbarer Gegenstand oder ein Transport fahrzeug
in den Hohlraum hineingefahren und dort festgelegt werden kann, wonach das Flugzeug
oder der betreffende Hubschrauber startet. Zwar sind vorzugsweise mindestens zwei
Rahmenteile vorgesehen, doch kommt auch ein Trägerfahrzeug mit einem einzigen Tragrahmen
in Betracht, an welchen zu transportierende Gegenstände angeschlossen werden können.
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Ein Trägerfahrzeug nach der Erfindung kann daher als ein Fahrzeug
beschrieben werden, welches, mindestens ein tragendes Organ mit Befestigungs- und
Verriegelungseinrichtungen zum Anschluß mindestens eines zu transportierenden Gegenstandes
in einer Lage aufweist, in welcher der zu transportierende Gegenstand bzw. die zu
transportierenden Gegenstände eine starre einheitliche Rumpfkonstruktion mit dem
Trägerfahrzeug bildet bzw. bilden. Bevorzugt ist eine Ausführungsform der Erfindung,
bei welcher das Trägerfahrzeug mehrere, miteinander verbundene, zueinander im wesentlichen
parallele tragende Organe besitzt, die einen Aufnahmeraum für ein den zu transportierenden
Gegenstand bildendes Transportfahrzeug umschließen
und-mit Befestigungs-
und Verriegelungsmitteln zum Anschluß dieses Transportfahrzeuges in einer Lage versehen
sind, in welcher das Transportfahrzeug eine starre, einheitliche Konstruktion mit
den tragenden Organen des Trägerfahrzeugs bild-et.
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Wie zuvor schon beschrieben wurde, können Leichter nach der Erfindung
so ausgebildet werden, daß beim Aufeinanderstapeln von Container auf dem Leichter
eine auf dem Leichter vorgesehene Hebebühne in Tätigkeit tritt, die mit einem Antrieb,
beispielsweise einem hydraulischen Heber und/oder einem Kettenzug versehen ist,
wobei ein Steuerschalter mit einem elektrischen System Verwendung findet.
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Die Hebebühne ist normalerweise in fluchtende Stellung mit dem Deck
des Leichters gebracht, bevor ein oder mehrere Transportbehälter auf die Hebebühne
abgesetzt werden.
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Eine nochmals andere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß
das Trägerfahrzeug die Form eines seetüchtigen Schiffes hat, welches zwei oder mehrere
Rümpfe besitzt, die durch einen in der -oben beschriebenen Weise für die Aufnahme
von Leichter bestimmten Zwischenraum voneinander getrennt sind, wobei die beiden
Rümpfe oder mehrere Rümpfe lediglich durch unter dem Wasser befindliche Konstruktionsteile,
beispielsweise durch einen oder mehrere Querträger miteinander
in
Verbindung stehen, während die Leichter, wenn sie im wesentlichen starr an die Rümpfe
angeschlossen sind, die einzige, im wesentlichen über dem Wasser befindliche Verbindungskonstruktion
zwischen den Rümpfen des Trägerfahrzeuges bilden.
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Zwar ist das Trägerschiff vorzugsweise mit Öffnungen sowohl am Bug
als auch am Heck versehen, doch ist nur ein einziger Eingang oder Auslaß notwendig.
Abhängig von der Bauart des zu transportierenden Gegenstandes oder Fahrzeuges kann
darüberhinaus die Eingangsöffnung auch nur unterhalb der Wasserlinie gelegen sein,
was beispielsweise im Falle der Aufnahme von U-Booten und/oder Tauchfahrzeugen oder
Tauchglocken und/oder von gesunkenen und zu bergenden Schiffen zweckmäßig sein kann.
Die Einlaßöffnung braucht nicht notwendigerweise entweder am Bug oder am Heck vorgesehen
sein sondern kann auch lediglich unter dem Aufnahmeraum liegen, in welchem eine
Taucherglocke, ein U-Boot oder ein geborgenes Fahrzeug nach dem Anheben aus dem
Wasser verriegelt wird. In Fällen, in denen ein Eingang oder ein Ausgang sowohl
oberhalb als auch unterhalb der Wasserlinie des Trägerschiffes liegt, wie dies zum
Einbringen von Leichter der Fall ist, können bei einer anderen Ausführungsform auch
ein oder mehrere Eingangs öffnungen auf Steuerbord und/odei Backbord des Trägerschiffes
yorgesehen sein, wobei die Leichter in jeder
beliebigen Richtung
mit Bezug auf die Längsachse des Trägerschiffs angeschlossen und/oder aufgehängt
werden können, wofür die gleichen oder entsprechende Mittel 'dienen können, wie
sie vorstehend angegeben worden sind.
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Bezüglich der Bauformen von Leichtem, die oben beispielsweise in
Figur 33 in Zusammenhang mit der Beschreibung verschiedener Ausführungsbeispiele
angegeben sind und welche keine seitlichen Ansätze, Flansche oder Ausnehmungen besitzen,
mit denen ein Anschluß und eine Verriegelung an dem Träger-.
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schiff erfolgen kann, sei bemerkt, daß in solchen Fällen ein besonderer
Mechanismus der oben angedeuteten oder eine entsprechenden Art vorgesehen ist, der
ein Verbinden und Festlegen an dem Trägerschiff auch bei solchen Leichter gestattet.
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Weiter kommt erfindungsgemäß auch in Betracht, für die Leichter eines
oder mehrere Merkmale der verschiedenen Ausführungsformen für das Trägerschiff z;u,
verwenden, beispielsweise also eine in einem Kanal angeordnete Schiffsschraube und/oder
vordere und hintere Schiffsschrauben und/oder einen Schraubenkanal, der sich unterhalb
der Wasserlinie von vorne nach hinten erstreckt. So kann beispielsweise ein Schraubenkanal
vom Boden oder vom Bug im vorderen Abschnitt eines Rumpfteiles zum Heck verlaufen
und zum Antrieb des Leichters kann eine Schiffsschraube oder können mehrere Schiffsschrauben
dienen. Zusätzlich oder alternativ ist es möglich,
Tore zum dichten
Abschluß einer in einem Kanal angeordneten Schiffsschraube innerhalb eines wasserdichten
Raumes vorzusehen, so daß eine Reparatur und/oder ein Auswechseln der Schiffsschraube
stattfinden kann. Auch kann ein Leichter jeweils als Katamaran ausgebildet sein
und seinerseits wieder eine oder mehrere, beladene Paletten oder Behälter oder Fahrzeuge
umfassen, die einzeln oder in Reihe eingebracht und mit dem Leichter verbunden werden,
so daß es möglich ist, einen Leichter im wesentlichen augenblicklich zu beladen,
wonach der betreffende Leichter sofort zum Trägerschiff zurückkehren kann.
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Bei allen Leichter-Bauformen kann der Leichter entweder ein Amphibienfahrzeug
sein oder leicht in ein mit Rädern versehenes Landfahrzeug umgewandelt werden, in
dem lediglich Einrichtungen zum Anschluß von Rädern und/oder von Zugmaschinen und/oder
von Anhängerfahrgestellen an die Seiten und/oder den Boden und/oder dem Bug und/oder
das Heck des Leichters vorgesehen sind, wobei die Räder oder Fahrgestelle mit einem
zusätzlichen eigenen Antrieb versehen sein können oder nicht. Ist für die Überlandfahrt
kein eigener Antrieb vorgesehen, so kann der gesamte, auf Räder gestellte Leichter
als Anhänger gezogen oder geschoben werden.
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Figur 37D zeigt noch eine Form eines leichterartigen Einsatzes für
den Fischfang und die Speicherung von Fischen , welcher unterteilte Flansche aufweist,
in denen Offnungen zur Aufnahme hydraulisch betätigter Verriegelungsbolzen zum Festlegen
des Leichters in dem Trägerschiff vorgesehen sind. Die unterteilten Flansche bilden
eine Konstruktionseinheit mit zwei Schwimmtanks, wobei die einander zugekehrten
Seiten der zwei zueinander parallelen Tanks als Seitenwan-dungen des Einsatzkorbes
dienen, welcher perforierte bugseitige und heckseitige Wandungen besitzt. Die bugseitige
Wandung weist ein Reusenteil auf, das auch als Verschluß zum Öffnen und Schließen
des Einlasses zu dem Fischfang-und Speicherkäfig dient. Bemerkenswert ist, daß bei
diesem leichterartigen Fischkäfig die Flanschen nicht ein einziges, durchgehendes
Teil bilden, das längs des betreffenden Leichters verläuft, sondern vielmehr die
Form einer Reihe gesonderter Flansche haben, die jeweils ganz über die Oberseite
des Käfigeinsatzes hin verlaufen und sich in dem entsprechenden Flansch auf der
gegenüberliegenden Seite des Leichter-Käfigs fortsetzen. Auch ist in Figur 37D ein
Käfigeinsatz gezeigt, dessen unterer Teil nicht teleskopartig bewegbar ist.
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Eine Reihe weiterer Abwandlungsmöglichkeiten und/ oder qui;ralenter
Ausführungsformen der verschiedenen, beschriebenen Beispiele liegen innerhalb des
der Erfindung
zugrunde liegenden Gedankens. Beispielsweise können
Kettenzüge zum Anheben und Absenken der Hubvorrichtungen und der Leichter verwendet
werden, welche möglicherweise weniger kompliziert sind, wobei lediglich Haken oder
ähnliche Greiforgane zum Anschluß vorsehen sind. Auch können die hydraulischen Heber
durch Zahnstangengetriebe oder andere, an sich bekannte Antriebssysteme ersetzt
werden.