DE19540527A1 - Vorrichtung zur Erkennung austauschbarer Teile in analytischen Meßgeräten - Google Patents
Vorrichtung zur Erkennung austauschbarer Teile in analytischen MeßgerätenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erkennung von austauschbaren Teilen
in analytischen Meßgeräten. Derartige austauschbare Teile sind zum Beispiel
Trennsäulen in der Flüssigkeitschromatographie oder in der Kapillarelektrophorese,
Probengefäße, Probenträger, Pumpenköpfe eines Flüssigkeitschromatographen,
Probeninjektionskapillaren, Detektorzellen oder Lampen in einem Spektrometer.
Die analytische Meßtechnik umfaßt unter anderem eine Reihe von Trennmethoden
wie Gaschromatographie, Flüssigkeitschromatographie, überkritische Flüssigkeits
chromatographie, Kapillarelektrophorese, Kapillarelektrochromatographie, sowie
Probenidentifizierungsmethoden wie Spektrophotometrie, Fluoreszenzspektro
metrie, elektrochemische Methoden. Die Meßgeräte, die diese Trenntechniken und
Detektionsmethoden zum Nachweis von Probensubstanzen benutzen, sind
weitgehend automatisiert. Diese Meßgeräte enthalten im allgemeinen Teile, die
nach einiger Zeit des Gebrauchs ersetzt werden müssen. Beispielsweise die
Trennsäule in einem Flüssigkeitschromatographen sowie Lampen in
Spektrometern sind nach einer gewissen Nutzungsdauer verbraucht und müssen
durch neue Teile ersetzt werden. Andere Teile in analytischen Meßgeräten,
beispielsweise Detektorzellen, sind austauschbar, um eine Anpassung an
besondere Anwendungen zu erreichen, zum Beispiel zur Erhöhung der
Meßempfindlichkeit.
Obwohl der Zustand derartiger Austauschteile teilweise erheblichen Einfluß auf die
Messung und die Qualität der Meßergebnisse hat, werden Informationen über
diesen Zustand im allgemeinen bei der Messung nicht berücksichtigt. Dies ist
heutzutage im Zusammenhang mit der Zertifizierung von Labormethoden von
besonderem Interesse. Eine Schwachstelle der Zertifizierung besteht darin, daß
keine Erkennung bzw. Rückmeldung über passive austauschbare Teile, die
typischerweise keine weitere Möglichkeit zum elektronischen Datenaustausch
besitzen (zum Beispiel mechanische Teile), gegeben ist.
Aus DE-A-43 01 401 ist eine Vorrichtung für die elektronische und berührungslose
Identifizierung von Trennsäulen für die Chromatographie bekannt, mit einem
elektronischen Bauteil, welches mit der Trennsäule verbunden ist, und mit einem
Schreib-Lesegerät, das die Informationen auf dem elektronischen Bauteil auf
elektromagnetischem Wege auslesen und weiterverarbeiten kann. Eine weitere
Säulenidentifizierungsvorrichtung ist aus US-A-4,975,647 bekannt.
Gegenüber dem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1 zu schaffen, welche
eine erhöhte Zuverlässigkeit und Betriebssicherheit bei der Durchführung
analytischer Messungen gewährleistet.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe für eine Vorrichtung gemäß dem
Oberbegriff durch die kennzeichnenden Merkmale von Patentanspruch 1 gelöst.
Gemäß Anspruch 4 kann ein austauschbares Teil eines analytischen Gerätes
selbsttätig ausgetauscht werden, wenn es bestimmten Bedingungen nicht mehr
genügt, zum Beispiel wenn es nicht mehr zufriedenstellend arbeitet, oder wenn die
Konfiguration des Analysensystems geändert werden soll.
Gemäß Anspruch 7 wird erfindungsgemäß auch ein analytisches Meßsystem mit
mehreren analytischen Geräten geschaffen, bei welchem die analytischen Geräte
austauschbare Teile mit zugehörigen Identifizierungsmodulen aufweisen, und bei
welchem eine Steuereinrichtung vorgesehen ist, die die mittels Sende-
/Empfangseinrichtungen aus den Identifizierungsmodulen ausgelesenen
Informationen auswertet und zur Steuerung des Meßsystems verwendet. Die in
den Identifizierungsmodulen gespeicherten Informationen werden
erforderlichenfalls aktualisiert bzw. ergänzt. Ein derartiges Meßsystem zeichnet
sich unter anderem dadurch aus, daß es das zuverlässige automatische Abarbeiten
von komplexen Analysensequenzen mit einer Vielzahl von Proben und mit
unterschiedlichen Trennverfahren ermöglicht.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung
näher erläutert.
Fig. 1 ist eine schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung im Zusammenhang mit einer
chromatographischen Säule.
Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung mit mehreren Säulen.
Fig. 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung im
Zusammenhang mit einem Probengefäß für die analytische
Meßtechnik.
Fig. 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung bei einem
analytischen Meßsystem mit mehreren Geräten.
Fig. 1 zeigt schematisch einen Flüssigkeitschromatographen 1. Ein wesentlicher
Bestandteil des Flüssigkeitschromatographen ist die Trennsäule 2 , aus welcher
unterschiedliche Probensubstanzen zeitlich nacheinander austreten. Weitere
Bestandteile eines Flüssigkeitschromatographen 1, die der Übersicht halber nicht
dargestellt sind, sind eine Probeninjektionseinrichtung sowie eine
Hochdruckpumpe, die die Probe und ein Lösungsmittel vor Eintritt in die Säule 2
auf hohen Druck bringen. Die aus der Trennsäule 2 zeitlich nacheinander
austretenden Substanzen werden anschließend in einem Detektor (nicht
dargestellt) nachgewiesen.
Die Trennsäule 2 ist üblichweise so im Chromatographen angeordnet, daß sie für
den Benutzer von außen gut zugänglich ist, um ein leichtes Austauschen zu
ermöglichen. Ein Austausch ist beispielsweise erforderlich, wenn die Säule
verbraucht ist. Außerdem kann bei einem bestimmten Trennproblem durch
Ersetzen eines bestimmten Säulentyps durch einen anderen Typ die Trennung der
Probensubstanzen verbessert werden; dazu ist ebenfalls ein Austausch der Säule
erforderlich. Die Säule 2 kann in einem thermostatisierten Raum (Säulenofen)
angeordnet sein, in dem verschiedene Temperaturen zur Optimierung der Trennung
eingestellt werden können.
Wie in Fig. 1 schematisch gezeigt, ist an der Säule 2 ein
Säulenidentifizierungsmodul 3 befestigt. Der Identifizierungsmodul 3 kann zum
Beispiel in einem Kunststoffklemmteil eingegossen sein, welches an die Säule 3
geklemmt wird. Der Identifizierungsmodul 3 enthält vorzugsweise einen Chip (z. B.
EEPROM) , welcher sowohl das Auslesen als auch das Einlesen und Löschen von
Informationen erlaubt.
Gegenüber dem Identifzierungsmodul 3 ist eine Sende-/Empfangseinrichtung 4
angeordnet, die Informationen von dem Identifizierungsmodul 3 empfangen und
Informationen zu diesem senden kann. Die Übertragung der Information erfolgt
dabei vorzugsweise drahtlos. Die Sende-/Empfangseinrichtung 4 ist mit der zum
Chromatographen gehörenden Geräteelektronik verbunden. Die Sende-
/Empfangseinrichtung 4 ist über die Geräteelektronik 9 und eine Steuerleitung 6
mit einer Steuereinrichtung 5 verbunden, die in einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel auch dazu verwendet wird, über eine Steuerleitung 7 die
anderen Funktionen des Chromatographen zu steuern. Dazu gehören
beispielsweise die Probeninjektion, und das Sammeln der gewonnenen
chromatographischen Meßdaten, sowie gegebenenfalls die Analyse und
Weiterverarbeitung der Meßdaten.
Die chromatographischen Meßdaten können auf einer Anzeigeeinrichtung 8
dargestellt werden, die mit der Steuereinrichtung 5 verbunden ist. Als
Anzeigeeinrichtung kann zum Beispiel der Bildschirm eines Computers verwendet
werden, von dem auch die Steuereinrichtung 5 einen Teil bildet. Außer zur
Anzeige von chromatographischen Meßergebnissen kann die Anzeigeeinrichtung
8 auch zur Darstellung von Betriebszuständen der einzelnen Komponenten des
Chromatographen verwendet werden. Schließlich ist es auch noch möglich, daß
der Benutzer über den Bildschirm 8 bestimmte Funktionen des Chromatographen
auslöst, indem er etwa mit Hilfe einer Computermaus ein bestimmtes Symbol auf
dem Bildschirm anwählt, wodurch von der Steuereinrichtung ein entsprechender
Steuerbefehl an den Chromatographen gegeben wird.
Der Säulenidentifizierungsmodul 3 enthält eine Vielzahl von Informationen über die
Säule 2, zum Beispiel: stationäre Phase, Partikelgröße, Säulengeometrie,
Säulentotvolumen, Produktnummer, Seriennummer, maximaler Druck, maximale
Temperatur, maximaler pH-Wert, Anzahl der jeweils durchgeführten Injektionen,
Kommentare des Benutzers. Sich ändernde Informationen, wie beispielsweise die
Zahl der Injektionen, werden automatisch erneuert, indem die Steuereinrichtung
5 die entsprechenden Signale an die Sende-/Empfangseinrichtung 4 gibt, die diese
wiederum in den Identifizierungsmodul 3 eingibt.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung erfolgt die Übertragung von
Informationen zwischen Sende-/Empfangseinrichtung 4 und Identifizierungsmodul
3 mittels Hochfrequenzsignalen. Der Identifizierungsmodul 3 umfaßt eine
Empfangsschaltung zum Empfang von Signalen von der Sende-
/Empfangseinrichtung 4, eine Sendeschaltung zum Senden von Informationen zu
der Sende-/Empfangseinrichtung 4 sowie ein Datenverabeitungs- und
Datenspeicherungsschaltung, die typischerweise ein EEPROM umfaßt. Die zum
Betrieb des Identifizierungsmoduls 3 erforderliche elektrische Energie wird von den
von der Sende-/Empfangseinrichtung 4 ausgesandten Hochfrequenzsignalen
geliefert. Gemäß einem praktischen Beispiel der Erfindung kann als
Identifizierungsmodul ein auf dem Markt erhältlicher "Programmable Identification
Transponder" eingesetzt werden.
Gemäß einem Merkmal der vorliegenden Erfindung sendet die Sende-
/Empfangseinrichtung 4 in regelmäßigen Zeitabständen ein Abfragesignal an den
Säulenidentifizierungsmodul 3, welcher daraufhin ein Antwortsignal an die Sende-
/Empfangseinrichtung 4 zurücksendet. Das von dem Identifizierungsmodul
ausgesandte Antwortsignal entspricht beispielsweise der für die jeweilige Säule
charakteristischen Seriennummer. Falls kein Antwortsignal von der Sende-
/Empfangseinrichtung 4 empfangen wird, bedeutet dies, daß die Säule mitsamt
dem Identifizierungsmodul 3 entfernt wurde. Wenn das Antwortsignal zwar
empfangen wird, aber mit der Seriennummer nicht übereinstimmt, bedeutet
dies,daß die bisherige Säule gegen eine andere Säule ausgetauscht wurde. Wenn
die Steuereinrichtung 5 eine dieser beiden Bedingungen feststellt, veranlaßt sie die
Ausgabe einer entsprechenden Meldung für den Benutzer auf der
Anzeigeeinrichtung 8. Beispielsweise kann ein entsprechender Text oder ein
graphisches Symbol oder eine Kombination von beidem auf dem Bildschirm
dargestellt werden.
Wenn mit Hilfe der Steuereinrichtung 5 festgestellt worden ist, daß die Säule
ausgetauscht wurde, wird dies zum einen für den Benutzer sichtbar auf dem
Bildschirm 8 dargestellt, weiterhin werden auch die auf dem Identifizierungsmodul
der neuen Säule gespeicherten Daten auf dem Bildschirm dargestellt. Der Benutzer
wird so zum Beispiel über die Art der Säule und deren Vorgeschichte, etwa die
Anzahl der Injektionen, informiert. Außerdem ist es für den Benutzer wichtig zu
wissen, daß tatsächlich eine Säule eingesetzt ist, denn sonst kann keine Trennung
durchgeführt werden. Insgesamt wird eine sichere Betriebsweise erreicht.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung werden die auf dem
Identifizierungsmodul 3 gespeicherten Daten entsprechend den
Betriebsbedingungen, denen die Säule ausgesetzt ist, fortlaufend aktualisiert. So
wird der "Lebenslauf" der Säule ständig fortgeschrieben. Insbesondere wird die
auf dem Identifizierungsmodul 3 gespeicherte Anzahl der auf die Säule
durchgeführten Injektionen bei jeder neuen Injektion um 1 erhöht. Dies geschieht,
indem ein entsprechendes Signal von der Steuereinrichtung 5, die auch die
Injektion selbst auslöst, an den Identifizierungsmodul 3 übertragen wird. Die
Anzahl der Injektionen ist unter anderem ein Maß für die Brauchbarkeit der Säule.
Weitere Betriebsdaten, die gemäß Ausführungsbeispielen der Erfindung auf dem
Identifizierungsmodul 3 ständig fortgeschrieben werden, sind das Produkt aus dem
jeweiligen Fluß durch die Säule und dem herrschenden Flüssigkeitsdruck. Das
integrierte Produkt aus Fluß und Druck ist, wie die Anzahl der Injektionen, ein
Maß für das Alter bzw. die Restlebensdauer der Säule. Druck und Fluß werden
dabei durch die im Chromatographen vorgesehenen Fluß- bzw. Drucksensoren
ermittelt und über die Steuereinrichtung 5 und die Sende-/Empfangseinrichtung
4 zu dem Identifizierungsmodul 3 übertragen. Alternativ oder kombiniert mit den
vorstehend genannten Betriebsdaten können auch das integrierte Produkt aus
Druck und Zeit oder die jeweiligen Druckwerte der durchgeführten Injektionen auf
dem Identifizierungsmodul fortgeschrieben werden.
In einem Datenspeicher der Steuereinrichtung 5 sind bestimmte Schwellwerte für
die Anzahl der Injektionen, für den Druck, und/oder das integrierte Produkt aus
Druck und Fluß enthalten. Diese Werte können vom Benutzer über eine Eingabe-
/Ausgabeeinrichtung 10 erforderlichenfalls verändert werden. Wenn diese
Schwellwerte für eine Säule 3 erreicht sind, wird dies von der Steuereinrichtung
5 festgestellt und veranlaßt, daß eine entsprechende Meldung auf dem Bildschirm
8 erscheint. Der Benutzer kann somit frühzeitig darauf aufmerksam gemacht
werden, daß die Säule demnächst verbraucht ist und durch eine neue ersetzt
werden muß. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung erscheint auf dem
Bildschirm 8 ein graphisches Symbol 11, das zum Beispiel solange grün ist, wie
die genannten Schwellwerte für die Säule noch nicht erreicht sind, und das gelb
wird, sobald die Schwellwerte erreicht werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, in den Identifizierungsmodul Maximalwerte von
Druck, Temperatur und pH-Wert einzugeben, die nicht überschritten werden
dürfen, ohne die Säule zu schädigen. Wenn beim Betrieb des Chromatographen die
Steuereinrichtung 5 mit Hilfe von entsprechenden Sensoren erkennt, daß diese
Maximalwerte überschritten werden, sorgt die Steuereinrichtung 5 dafür, daß
entweder die Messung abgebrochen oder für den Benutzer eine Warnung auf dem
Bildschirm ausgegeben wird.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung bezieht sich auf Anwendungen, bei
denen länger andauernde chromatographische Messungen ohne Benutzeraufsicht
automatisch durchgeführt werden. Ein Beispiel dafür ist die automatische
chromatographische Analyse einer Vielzahl von Probensubstanzen, die jeweils
nacheinander mittels eines Autosamplers in die Säule injiziert werden. Da solche
Analysen mehrere Stunden oder auch Tage dauern, könnte der Fall eintreten, daß
inmitten einer solchen Analyse die Säule verbraucht wäre. Da kein Benutzer
anwesend ist, der dies erkennen könnte, etwa aufgrund der vorhin beschriebenen
Anzeige eines Symbols 11 auf dem Bildschirm 8, würden die restlichen Analysen
bei schlechten Säulenbedingungen durchgeführt und möglicherweise sogar
wertlos sein.
Dieses Problem wird gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung dadurch gelöst,
daß die Steuereinrichtung 5 bei der Eingabe eines durchzuführenden
Meßprogramms durch den Benutzer auch überprüft, ob dieses Meßprogramm mit
der zur Zeit im Chromatographen eingesetzten Säule überhaupt durchgeführt
werden kann. Die Steuereinrichtung berechnet also zum Beispiel die Anzahl der bei
dem durchzuführenden Meßprogramm anfallenden Injektionen, addiert diese zu der
Anzahl der auf dem Identifizierungsmodul 3 gespeicherten Injektionen und
vergleicht die Summe mit dem oben genannten Schwellwert. Falls der Schwellwert
überschritten wird, wird dies dem Benutzer auf dem Bildschirm angezeigt. Der
Benutzer kann dann die Säule durch eine neue Säule ersetzen, mit der das
geplante Meßprogramm ohne Probleme durchgeführt werden kann.
Eine alternative Lösung zu dem vorstehend beschriebenen Problem besteht darin,
daß der Chromatograph mehrere Säulen sowie ein Schaltventil zum Umschalten
zwischen verschiedenen Säulen enthält, und daß bei Überschreiten des genannten
Schwellwertes für die benutzte Säule während des Meßprogrammes von der
verbrauchten Säule auf eine andere, unverbrauchte Säule umgeschaltet wird.
Dieses Umschalten erfolgt automatisch unter Steuerung durch die
Steuereinrichtung 5, so daß das ganze Programm ohne Benutzeraufsicht
durchgeführt werden kann. Eine weitere alternative Lösung besteht in der
Benutzung einer externen Kontaktsteuerung, zum Beispiel eines Roboters, der
während des Meßprogrammes die verbrauchte Säule durch eine neue Säule
ersetzt.
Es versteht sich, daß der genannte Schwellwert nicht notwendigerweise auf die
Anzahl der Injektionen bezogen sein muß, sondern daß auch andere auf dem
Identifizierungsmodul gespeicherte Parameter verwendet werden können, wie etwa
das integrierte Produkt von Druck und Fluß. Außerdem muß der Schwellwert nicht
auf einen einzigen Parameter bezogen sein, sondern kann auch über eine
Kombination verschiedener Parameter definiert sein. Einer dieser Parameter könnte
beispielsweise die über die Betriebszeit integrierte Säulentemperatur sein.
Eine weitere Anwendung der Erfindung besteht darin, daß die Steuereinrichtung
5 derart eingerichtet ist, daß bei Einsetzen einer neuen mit einem
Identifizierungsmodul versehenen Säule in den Chromatographen zunächst
überprüft wird, ob die Säule überhaupt geeignet ist, die vom Benutzer
beabsichtigte Analyse durchzuführen. Es ist bekannt, daß bestimmte Säulentypen
für bestimmte Arten von chromatographischen Analysen besser geeignet sind als
andere bzw. daß manche Säulentypen für bestimmte Analysen ungeeignet sind.
Die Steuereinrichtung 5 vergleicht nun die auf dem Identifizierungsmodul
gespeicherte Beschreibung des Säulentyps mit der vom Benutzer eingegebenen
Analyse und gibt auf dem Bildschirm 8 gegebenenfalls einen Hinweis für den
Benutzer aus, daß die momentan eingesetzte Säule für die geplante Analyse nicht
geeignet oder nicht optimal ist.
In einer Weiterführung dieser Anwendung ist es auch möglich, daß die für eine
Analyse jeweils am besten geeignete Säule automatisch ausgewählt und mit der
zu analysierenden Probe beaufschlagt wird. Dies kann dadurch erreicht werden,
daß mehrere Säulen verschiedenen Typs im Chromatographen 20 vorgesehen sind
und daß diese Säulen wahlweise mittels Schaltventilen in den
chromatographischen Pfad geschaltet werden können. In Fig. 2 ist eine solche
Ausführungsform schematisch dargestellt. Dort sind drei verschiedene
Trennsäulen A,B, und C gezeigt, die in einem Gehäuse 12, zum Beispiel einem
Ofen, angeordnet sind. An jeder Säule ist ein Identifizierungsmodul 3a, 3b bzw.
3c befestigt, welches Informationen über die entsprechende Säule enthält.
Der Einlaß jeder Säule ist mit einem Schaltventil 13 verbunden, über welches die
zu trennenden Substanzen zugeführt werden. Mittels des Schaltventils 13 kann
jeweils eine der drei Säulen ausgewählt werden. Die Ausgänge der Trennsäulen
sind mit mit einem weiteren Schaltventil 14 verbunden, von dem aus die
getrennten Substanzen weiterbefördert werden, beispielsweise zu einem Detektor.
Sende-/Empfangseinrichtungen 4a, 4b, 4c senden bzw. empfangen Informationen
von den jeweiligen Identifizierungsmodulen 3a, 3b, 3c. Die Sende-
/Empfangseinrichtungen 4a, 4b, 4c sind jeweils über elektrische Verbindungen
15a, 15b, 15c mit der zum Chromatographen gehörenden Geräteelektronik 17
verbunden. Diese wiederum ist über eine elektrische Verbindung 18 mit einer
Steuereinrichtung 21 verbunden, an welche entsprechend dem
Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 eine Anzeigeeinrichtung 22 und eine
Eingabe/Ausgabeeinrichtung 23 angeschlossen ist. Die Betätigung der
Schaltventile 13, 14 wird von der Steuereinrichtung 21 gesteuert. Auf der
Anzeigeeinrichtung 22 kann, wie im Zusammenhang mit Fig. 1 schon erläutert,
ein graphisches Symbol 24 dargestellt werden.
Eine alternative Möglichkeit der Säulenauswahl besteht darin, mittels eines
Roboters die jeweils am besten geeignete Säule in den Chromatographen
einzusetzen. Beide Ausführungsarten haben den Vorteil, daß der
Automatisierungsgrad chromatographischer Analysen erhöht wird, so daß eine
hohe Probenzahl mit unterschiedlichen chromatographischen Anforderungen an die
Trennsäule ohne Eingriffe oder Aufsicht durch einen Benutzers analysiert werden
können.
Entsprechend einer weiteren Ausführungsform der Erfindung enthält der
Identifizierungsmodul Daten über eine auf der zugehörigen Säule durchgeführte
Referenzanalyse. Eine solche Referenzanalyse wird mit der neuen Säule unter
bekannten Bedingungen mit einer Standardprobe durchgeführt und die
entsprechenden chromatographischen Daten werden im Identifizierungsmodul
abgespeichert. Im Laufe der Lebensdauer der Säule werden solche
Standardinjektionen immer wieder durchgeführt und mit der ursprünglich
durchgeführten Referenzanalyse verglichen. Aus dem Vergleich wird abgeleitet,
ob die Säule noch zufriedenstellende Ergebnisse liefert oder ob sie ausgetauscht
werden muß. Ein Kriterium kann zum Beispiel sein, ob bestimmte, im
Chromatogramm dargestellte Komponenten hinreichend voneinander getrennt sind,
um quantitativ ausgewertet werden zu können.
In einer Fortführung dieser Ausführungsform werden aus dem Vergleich der
ursprünglichen Referenzanalyse mit der jeweils aktuellen Injektion
Korrekturfaktoren gewonnen, mit denen Änderungen im Chromatogramm, die auf
die Alterung der Säule zurückzuführen sind, korrigiert werden können.
Es versteht sich, daß die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele
gleichermaßen für Trennsäulen in der Flüssigkeitschromatographie, der
Gaschromatographie, der Kapillarelektrophorese, der Kapillarelektrochromato
graphie oder jeder anderen Trennmethode anwendbar sind. Weitere Anwendungen
werden nachfolgend beschrieben.
In Fig. 3 ist ein wiederverwendbarer Identifizierungsmodul 31 dargestellt, welcher
an einem Probengefäß 30 für die analytische Meßtechnik befestigt werden kann.
Derartige Probengefäße werden zum Beispiel in der Flüssigkeitschromatographie
oder der Kapillarelektrophorese im Zusammenhang mit einem Autosampler
eingesetzt. Der Identifizierungsmodul 31 ist so auf das Gefäß 30 geklemmt, daß
er vom Benutzer wieder entfernt werden kann. Der bevorzugte Ort für den
Identifizierungsmodul ist am Oberteil des Gefäßes. Damit ist gewährleistet, daß der
Identifzierungsmodul leicht zugänglich ist und daß die Orientierung des Gefäßes
keinen Einfluß auf das Auslesen und Beschreiben des Moduls hat.
Die elektronischen Komponenten 33 des Identifizierungsmoduls sind in
Kunststoffmaterial eingekapselt. Der Identifizierungsmodul weist in der Mitte eine
Öffnung 32 auf, in welche die Nadel des Autosamplers eingeführt werden kann,
um das Septum 34 zu durchstechen, damit durch die Nadel die Probe aus dem
Gefäß 30 entnommen werden kann.
Die elektronischen Bauteile, welche mit dem Identifizierungsmodul 31
kommunizieren und welche die zu seinem Betrieb erforderliche Energie zur
Verfügung stellen, sind integraler Bestandteil des Transportmechanismus des
Autosamplers, zum Beispiel des Greifarms. Der Identifizierungsmodul kann durch
Bewegen des Greifarms über das Oberteil des Probengefäßes 30 ausgelesen
werden, ohne daß das Gefäß berührt wird. Auf diese Weise kann der Autosampler
die jeweils im Autosampler-Tray befindlichen Gefäße abtasten und die
entsprechenden Daten dem Benutzer bzw. der Steuereinrichtung zur Verfügung
stellen. Weiterhin können Meßreihen mit unterschiedlichen Probengefäßen
definiert werden, indem der Benutzer die auf dem Identifizierungsmodul
gespeicherte Identifizierungsnummer anstatt der bisher üblichen Position des
Gefäßes innerhalb des Autosampler-Trays eingibt. Nachdem der Autosampler das
Gefäß 30 an die Injektionsöffnung des analytischen Meßgerätes gebracht hat, wird
der Identifizierungsmodul erneut ausgelesen, um die Identität der Probe zu
verifizieren. Der Identifizierungsmodul 31 kann außer einer Identifizierungsnummer
noch weitere Informationen enthalten, zum Beispiel über eine eventuelle
Vorbehandlung der Probe und notwendige Methoden zur Analyse der Probe sowie
zur Probenverwaltung vom Eingang der Probe bis zum Analysenzertifikat.
Eine weitere Einsatzmöglichkeit eines Identifizierungsmoduls gibt es bei dem
Probenträger (Sample Tray) eines analytischen Instrumentes. Der Identifizierungs
modul ist dabei in den austauschbaren Träger eingebaut und enthält Informationen
über den Träger selbst und (indirekt) über die Proben in dem Träger. Wenn eine
Probe behandelt oder analysiert wird, wird diese Information aktualisiert. Eine
Information auf dem Identifizierungsmodul könnte zum Beispiel der Name des
Benutzers sein. Eine weitere Möglichkeit ist, daß jeder Benutzer nur die
Probenträger benutzt, die "ihm gehören": die Produktnummer des Trägers und die
Seriennummer ist dem Benutzer direkt zugeordnet. An dem Ort, wo Proben
entnommen oder behandelt werden, wird jeweils Information über Datum und
Uhrzeit und eine Kennung des jeweiligen Ortes auf den Identifizierungsmodul
geschrieben.
Ein Identifizierungsmodul gemäß der Erfindung kann auch im Zusammenhang mit
Detektorlampen eingesetzt werden. Detektorlampen altern im Laufe der Zeit, was
sich durch schlechte Meßergebnisse bemerkbar macht. Entsprechend der Erfindung
wird die Lampe mit einem Identifizierungsmodul versehen, auf welchem die
akkumulierte Brenndauer der Lampe mitprotokolliert wird. Als Maß für die
Brenndauer kann entweder der integrierte Lampenstrom verwendet werden oder
ein Signal vom Detektor, welches das Brennen der Lampe anzeigt. Wenn die
akkumlierte Brenndauer im Identifizierungsmodul einen vorbestimmten Schwellwert
überschreitet, wird ein entsprechender Hinweis an den Benutzer gegeben. Auf dem
Identifizierungsmodul sind auch Informationen über die Produktnummer und die
Seriennummer der Lampe gespeichert. Außerdem enthält der Identifizierungs
modul gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ein Referenz-
Intensitätsspektrum der Lampe. Dieses Referenz-Intensitätsspektrum kann mit
dem jeweils aktuellen Intensitätsspektrum der Lampe verglichen werden, um bei
Abweichungen von bestimmten Sollwerten dem Benutzer eine entsprechende
Warnung auf einer Anzeigeeinrichtung zu geben oder einen selbsttätigen
Austausch der Lampe zu veranlassen oder die festgestellten Abweichungen zur
Korrektur der Meßergebnisse zu verwenden.
Ein Identifizierungsmodul kann auch bei einer Detektorzelle verwendet werden. Im
allgemeinen kann der Benutzer zwischen verschiedenen Detektorzellen für
verschiedene Anwendungen wählen. Ein in eine Detektorzelle integrierter
Identifizierungsmodul enthält Informationen über Zellentyp, Schichtlänge der Zelle,
Zellvolumen und zum Beispiel Zellverwendung. Ein Auswechseln der Zelle kann
automatisch mit Hilfe einer Zellwechsler-Vorrichtung erfolgen.
Die Erfindung ist nicht nur bei einzelnen analytischen Geräten (wie vorstehend
beschrieben) einsetzbar, sondern in besonders vorteilhafter Weise auch in
analytischen Systemen, die aus mehreren miteinander gekoppelten analytischen
Geräten bestehen. Ein derartiges Ausführungsbeispiel wird nachfolgend unter
Bezugnahme auf Fig. 4 beschrieben.
Das analytische Meßsystem 40 umfaßt im dargestellten Beispiel die analytischen
Geräte 41, 42, 43 und 44, zum Beispiel Detektionsgerät, Trenngerät mit
Trennsäule, Autosampler und Pumpengerät. Das Gerät 41 enthält eine Probenzelle
6 und eine Lampe 7, die jeweils mit einem erfindungsgemäßen
Identifizierungsmodul 48 bzw. 49 versehen sind. Die Sende-
/Empfangseinrichtungen 50 bzw. 51, welche mit den Identifizierungsmodulen 48
bzw. 49 Informationen austauschen, sind mit der Geräteelektronik 52 verbunden.
Die Geräteelektronik 52 ist über eine Steuerleitung 53 mit einer Steuereinrichtung
54 verbunden. Das Gerät 42 enthält eine erste Trennsäule 55 mit einem
Identifizierungsmodul 56 und eine zweite Trennsäule mit einem
Identifizierungsmodul 58. Die zugehörigen Sende-/Empfangseinrichtungen 59 bzw.
60 sind mit der Geräteelektronik 61 verbunden, die wiederum mit der
Steuereinrichtung 54 verbunden sind. Das Gerät 43 enthält einen Probenträger mit
einer Anzahl von Probengefäßen (Sample Tray) 62, an dem ein
Identifizierungsmodul 66 befestigt ist, welcher mit einer Sende-
/Empfangseinrichtung 67 kommuniziert. Außerdem ist ein Probengefäß 63 mit
einem Identifizierungsmodul 64 dargestellt, welcher mit einer Sende-
/Empfangseinrichtung 65 kommuniziert. Die Sende-/Empfangseinrichtungen 65 und
67 sind mit der Geräteelektronik 68 verbunden und diese wiederum mit der
Steuereinrichtung 54. Das Gerät 44 enthält einen Pumpenkopf 69 mit einem
Identifizierungsmodul 70. Der Identifizierungsmodul tauscht mit der mit der
Geräteelektronik 72 verbundenen Sende-/Empfangseinrichtung 71 Informationen
aus. Die Geräteelektronik 72 ist über die Steuerleitung 53 mit der Sende-
/Empfangseinrichtung 54 verbunden. Weiterhin kann noch eine (nicht dargestellte)
Probentransportvorrichtung (z. B. Probenschleife) vorgesehen sein, in welche die
zu analysierende Probe aus dem Probengefäß 63 eingeführt wird.
Bei dem in Fig. 4 dargestellten analytischen System werden die aus den
Identifizierungsmodulen der einzelnen Geräte 41, 42, 43, 44 ausgelesenen
Informationen durch die Steuereinrichtung 13 ausgewertet und danach der Betrieb
des ganzen Systems gesteuert. Außerdem veranlaßt die Steuereinrichtung auch
das Einschreiben neuer Informationen auf die Identifizierungsmodule, wenn sich
bestimmte Parameter der mit den Identifizierungsmodulen jeweils verbundenen
austauschbaren Teile verändert haben, zum Beispiel die Zahl der mit der Säule
durchgeführten Injektionen, die Brenndauer der Lampe, die Vorbehandlung der
Probe etc.
Ein System der in Fig. 4 dargestellten Art zeichnet sich unter anderem dadurch
aus, daß es das automatische Abarbeiten von komplexen Analysensequenzen mit
einer Vielzahl von Proben und mit unterschiedlichen Trennverfahren ermöglicht.
Dabei wird etwa vor dem Start einer Sequenz geprüft, ob die jeweiligen mit einem
Identifizierungsmodul ausgestatteten Teile von solcher Art und in einem solchen
Zustand sind, daß die geplante Sequenz vollständig abgearbeitet werden kann.
Wenn dies nicht der Fall ist, wird entweder eine Meldung auf einer
Anzeigeeinrichtung ausgegeben, so daß der Benutzer die entsprechenden Teile
austauschen kann oder der Austausch geschieht automatisch unter Steuerung
durch die Steuereinrichtung 54. Alternativ dazu könnte die Sequenz von der
Steuereinrichtung auch unterbrochen werden, wenn aufgrund der in einem
Identifizierungsmodul gespeicherten Informationen unakzeptable Bedingungen für
eine Weiterführung der Messung festgestellt wurden. Insgesamt ermöglicht die
Erfindung somit eine integrierte Systemüberwachung und Systemsteuerung mit
erhöhter Zuverlässigkeit, bei großer Vielseitigkeit und einem Minimum an
Benutzeraufsicht bzw. ganz ohne Benutzeraufsicht.
Die Erfindung ermöglicht es auch, eine elektronische Bauteileverwaltung der mit
einem Identifizierungsmodul ausgestatteten Austauschteile aufzubauen. Wenn von
dem Identifizierungsmodul zum Beispiel gemeldet wurde, daß das zugehörige
Austauschteil ersetzt werden muß, wird automatisch eine entsprechende
Bestellung eines neuen Teils an ein geeignetes Lager gegeben. Schließlich ist es
aufgrund der Erfindung auch möglich, eine Analyse an einem von dem Labor weit
entfernten Ort zu überwachen, wenn die Informationen aus den Identifizierungs
modulen (gegebenenfalls auch weitere Informationen) an diesen Ort übertragen
werden.
Es versteht sich, daß zahlreiche Abwandlungen der oben beschriebenen
Ausführungsbeispiele, die noch im Rahmen des Konzepts der vorliegenden
Erfindung liegen, möglich sind. Zum Beispiel gibt es mehrere Möglichkeiten der
Datenübertragung zwischen Identifizierungsmodul und Sende-/Empfangs
einrichtung: Neben der beschriebenen Hochfrequenzübertragung könnte auch eine
Übertragung mittels Infrarot oder anderer Strahlung des elektromagnetischen
Spektrums verwendet werden. Außerdem könnte auch eine Drahtverbindung
zwischen Identifizierungsmodul und Sende-/Empfangseinrichtung vorgesehen sein.
Eine drahtlose Verbindung ist jedoch bevorzugt, denn sie ist benutzerfreundlicher,
da der Benutzer beim Einsetzen oder Entfernen des Austauschteils keine Kabel
anschließen oder lösen muß.
Claims (10)
1. Vorrichtung zur Erkennung austauschbarer Teile in analytischen
Meßgeräten, mit
- - einem mit dem austauschbaren Teil (2; 30) verbundenen Identifizierungsmodul (3; 31) und
- - einer Sende-/Empfangseinrichtung (4), welche Informationssignale von dem Identifizierungsmodul empfangen und Informationssignale zu dem Identifizierungsmodul senden kann,
gekennzeichnet durch
eine mit der Sende-/Empfangseinrichtung (4) verbundene Steuereinrichtung
(5), welche das Auslesen von auf dem Identifizierungsmodul (3; 31)
gespeicherten Informationen auslöst, und welche die Anzeige einer
Nachricht auf einer Anzeigeeinrichtung (8) veranlaßt, wenn die aus dem
Identifizierungsmodul ausgelesenen Informationen bestimmte Bedingungen
erfüllen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sende-
/Empfangseinrichtung (4), gesteuert durch die Steuereinrichtung (5), den
Identifizierungsmodul periodisch nach einer gespeicherten Identifizierungs
information abfragt, und daß die Steuereinrichtung die Anzeige einer
entsprechenden Nachricht auf der Anzeigeeinrichtung (8) auslöst, wenn die
Identifizierungsinformation durch die Sende-/Empfangseinrichtung nicht
mehr empfangen wird oder wenn diese Information sich seit der letzten
Abfrage geändert hat.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Steuereinrichtung (5) die Anzeige einer Warnung auf der Anzeigeeinrichtung
(8) auslöst, wenn aus dem Identifizierungsmodul ausgelesene
Informationen, die für die Qualität des austauschbaren Teiles
charakteristisch sind (z. B. Anzahl der Injektionen bei einer
Chromatographiesäule, oder die Brenndauer einer Lampe), einen
vorbestimmten Grenzwert erreichen.
4. Vorrichtung zur Erkennung austauschbarer Teile in analytischen
Meßgeräten, mit
- - einem mit dem austauschbaren Teil (2; 30) verbundenen Identifizierungsmodul (3; 31) und
- - einer Sende-/Empfangseinrichtung (4), welche Informationssignale von dem Identifizierungsmodul empfangen und Informationssignale zu dem Identifizierungsmodul senden kann,
gekennzeichnet durch
eine mit der Sende-/Empfangseinrichtung (4) verbundene Steuereinrichtung
(5), welche das Auslesen von auf dem Identifizierungsmodul (3; 31)
gespeicherten Informationen auslöst, und welche das selbsttätige Ersetzen
des austauschbaren Teiles oder das Umschalten auf ein anderes
austauschbares Teil auslöst, wenn die aus dem Identifizierungsmodul
ausgelesenen Informationen vorbestimmte Bedingungen nicht erfüllen.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das austauschbare Teil eine chromatographische Säule
ist und daß die aus dem Identifizierungsmodul ausgelesene Information die
Anzahl der mit der Säule durchgeführten Injektionen, der zulässige
Maximaldruck über die Säule oder das integrierte Produkt aus Druck und
Durchflußvolumen durch die Säule ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite
chromatographische Säule vorgesehen ist sowie eine Säulenschalt
vorrichtung, mittels welcher von der mit dem Identifizierungsmodul
ausgestatteten ersten Säule auf die zweite Säule umgeschaltet wird, wenn
die aus dem Identifizierungsmodul der ersten Säule ausgelesene Anzahl der
Injektionen oder das integrierte Produkte aus Druck und Durchflußvolumen
einen vorbestimmten Grenzwert erreicht.
7. Analytisches Meßsystem mit mehreren analytischen Geräten (41, 42, 43, 44),
welche austauschbare Teile (46, 47, 55, 58, 62, 63, 69) enthalten,
gekennzeichnet durch
- - mit den austauschbaren Teilen jeweils verbundene Identifizierungs module (48,49, 56, 58, 66, 64, 70),
- - Sende-/Empfangseinrichtungen (50, 51, 59, 60, 67, 65, 71), welche Informationssignale von einem Identifizierungsmodul empfangen und Informationssignale zu einem Identifizierungsmodul senden können, und
- - eine Steuereinrichtung (54), welche die Informationen aus den Identifizierungsmodulen auswertet.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
austauschbaren Teile zu folgender Gruppe von Teilen gehören: Probenzelle
(46), Lampe (47), Säule (55, 57), Probenträger (62), Probengefäß (63),
Pumpenkopf (69), Probentransportvorrichtung.
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