DE19523937A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Topfspinnen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum TopfspinnenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum
Topfspinnen auf einer Maschine mit einer Vielzahl von beim
Spinnen rotierten Spinntöpfen und jedem Spinntopf
zugeordnetem, das gesponnene Fasermaterial aus seiner Mündung
lieferndem Fadenführer, wobei der auf die rotierende
Topfinnenfläche abgelegte Garnkuchen nach Abschluß des
Spinnvorgangs oder bei Fadenbruch auf eine Umspulhülse
aufgewickelt wird. Die Erfindung betrifft ferner eine
Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens.
Das Topfspinnen wird auch als Zentrifugenspinnen bezeichnet,
man spricht daher von Topf- oder Zentrifugenspinnmaschinen.
Derartige Maschinen besitzen entweder rohrförmige Töpfe,
deren beide Enden nahezu gleich große Öffnungen aufweisen,
hängende Töpfe, die eine Öffnung zur Entnahme des gesponnenen
Garns auf der Unterseite besitzen oder stehende Töpfe, deren
Öffnung zur Entnahme des gesponnenen Garns sich auf der
Topfoberseite befindet. Es wird hierzu verwiesen auf die DE
41 08 929 A1. Es gibt ferner Topfspinnmaschinen, bei denen
nach Fertigstellung des Garnkuchens im Topf zunächst der
Fadenführer aus dem Topf gezogen und dann zum Einleiten des
Umspulvorgangs eine Hülse in den Topf gesteckt wird (vgl. CH-
PS 360 004). Es gibt auch Topfspinnmaschinen mit
zylindrischem, oben und unten geöffnetem Spinntopf, durch
dessen obere Öffnung beim Spinnen der Fadenführer eingeführt
und durch dessen untere Öffnung zum Umspulen eine
entsprechende Spulhülse eingeschoben wird (vgl. DE 43 24 039
A1). Schließlich gibt es Topfspinnmaschinen, bei denen die
Umspulhülse bereits während des Spinnens koaxial auf dem
Fadenführer bzw. Fadenführerrohr bereitgehalten wird; hierbei
kann es sich um stehende oder durchgehend zylindrisch
geöffnete Spinntöpfe handeln (vgl. DD-PS 21 834 und DE 43 24
039 A1). Für alle diese Typen von Zentrifugen- bzw.
Topfspinnmaschinen ist die vorliegende Erfindung anwendbar.
In jedem Fall wird zum Einleiten des Umspulvorgangs die
Umspulhülse in den Topf eingebracht. Schon seit alters her
ist es in diesem Zusammenhang bekannt, den aus der Mündung
des Fadenführers gelieferten Fadenschenkel mit Hilfe einer am
Längsende der Umspulhülse vorgesehenen Nut einzufangen (vgl.
US-PS 802 161, Seite 2, Zeilen 58/59) . Außerdem sind
mechanische Mittel bekannt, die von Hand (vgl. CH-PS 348 346,
Seite 1, Zeilen 18 ff) oder über einen Schwenkmechanismus
(vgl. DE-PS 8 42 916, Seite 4, Zeilen 13 bis 23) die inneren
Fadenlagen des Garnkuchens aufgreifen und so den
Umspulvorgang einleiten.
Bei allen diesen bekannten Vorrichtungen, die den
Umspulvorgang nach Fadenbruch einleiten, werden Fadenlagen
teilweise ungeordnet auf der Umspulhülse abgelegt. Die
ungeordneten Fadenlagen führen zu erheblichen Störungen im
späteren Spulprozeß, sie sind im allgemeinen nicht mehr von
der Hülse abspulbar. Es entsteht dadurch zusätzlicher Abfall
und die Hülsen müssen speziell gereinigt werden.
In dem DE-GM 76 25 081 wird eine rohrförmige Spulhülse
beschrieben, die durchweg zylindrisch ist und an einem
Längsende auf der Außenfläche in Umfangsrichtung einen
Fadenfangschlitz besitzt, dem ein Fadenhalteelement
zugeordnet sein kann. Ein ähnlicher umlaufender
Fadenfangschlitz wird in der DE 27 17 189 A1 für eine
ebenfalls zylindrische Spulhülse offenbart. Im letzteren Fall
kann der Fadenfangschlitz auch am stirnseitigen Rand (Seite
7, Absatz 4) vorgesehen werden. Ein Fadenfangschlitz mit
integriertem Fadenklemmittel an einem Längsende einer
zylindrischen Spulhülse wird in der EP 0 524 545 B1
angegeben. Alle diese bekannten Fadenfangschlitze können und
sollen nur einen Faden erfassen und festhalten, der unter
Spannung etwa radial in den jeweiligen Schlitz gedrückt wird.
Weiterhin wird in dem DE-GM 17 56 665 ein Spulkörper zum
Umwickeln von Spulen mit konischen Lagen beschrieben, der am
einen Längsende konisch erweitert ist. Nahe dem Längsrand des
konisch erweiterten Hülsenendes wird auf dessen Innenfläche
eine umlaufende Nut zum Einsetzen eines radial nach außen
klemmenden Sprengrings vorgesehen. Diese bekannte
Klemmvorrichtung dient dazu, einen über das konische
Hülsenende gestülpten konischen Strumpf auf der Innenfläche
festzulegen.
Schließlich wird in der DD-PS 58 022 (vgl. insbesondere
Spalte 2, Zeile 2 ff) eine Topfspinnmaschine mit stehenden
Spinntöpfen und changierenden Fadenführern beschrieben, die
auf dem Fadenführerrohr zusätzlich zur Umspulhülse einen
Fadenfänger besitzt. Dieser wird beim Spinnen in die
Umspulhülse zurückgezogen (sein Umfang ist kleiner als die
lichte Zylinderweite der Umspulhülse) und zum Einleiten des
Umspulens (von der Umspulhülse gesteuert) in die
Betriebsstellung abgesenkt. Dadurch soll vermieden werden,
daß während der Bildung des Garnkuchens entstehende
sogenannte Querzieher, die sehnenartig durch den Topf gehende
Fadenteile darstellen, bei der Changierbewegung des
Fadenführers mit dem Fadenfänger in Berührung kommen, das
Garn zerreißen oder einen fehlerhaften Umspulvorgang
einleiten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die vorgenannten
Nachteile zu beseitigen und den Umspulvorgang, insbesondere
nach Fadenbruch auch dann einzuleiten, wenn zwischen
Fadenführermündung und Garnkuchen kein umlaufender
Garnschenkel mehr vorhanden ist. Das heißt, den Umspulvorgang
so einzuleiten, daß das gesamte in der Spinnzentrifuge bzw.
im Spinntopf abgelegte Fadenmaterial geordnet auf die
Umspulhülse aufgespult wird und später von dieser wieder
verlustfrei abspulbar ist.
Die erfindungsgemäße Lösung besteht für das eingangs genannte
Verfahren zum Topfspinnen darin, daß ein sich als
Sehnenfadenstück in Umfangsrichtung an die Innenfläche des
Garnkuchens anlegendes Fadenende zum Einleiten des
Umspulvorgangs genutzt wird. Verbesserungen und weitere
Ausgestaltungen der Erfindung werden in den Unteransprüchen
beschrieben.
Erfindungsgemäß wird also bei Fadenbruch oder bei einer
ähnlichen Unterbrechung des Spinnens, zum Einleiten des
Umspulvorgangs, anstelle des nicht mehr vorhandenen, sich im
normalen Spinnbetrieb radial zwischen Mündung des
Fadenführerrohrs und gesponnenem Garnkuchen erstreckenden
Garnschenkels, ein anderes Fadenstück verwendet, nämlich ein
solches, welches bereits den radial verlaufenden Ablegeweg
verlassen und sich schon locker an der Innenwand des
Garnkuchens angelegt hat. Erfindungsgemäß wird ein solches
sich nach einem Fadenbruch oder dergleichen nicht exakt
kreisförmig, sondern zum Teil sehnenförmig an die
Garnkucheninnenwand anlegendes Fadenende, das im wesentlichen
in einer Radialebene des Topfes, also auch der Spule und
damit annähernd längs des Umfangs eines zugehörigen
Spulentellers erstreckt, dazu ausgenutzt, den Umspulvorgang
einzuleiten.
Gemäß weiterer Ausbildung der Erfindung besteht eine
Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens darin, daß die
Umspulhülse wenigstens am einen ihrer Längsenden eine radial
vorspringende, tellerförmige Erweiterung mit einer fast
berührend nahe am Innendurchmesser des Garnkuchens
positionierten, teilweise durch ein Federelement abgedeckten
Fangkerbe besitzt. Dadurch wird erreicht, daß das
erfindungsgemäß zum Einleiten des Umspulens vorgesehene
Sehnenfadenstück, das sich im wesentlichen parallel zur
Umfangsrichtung bzw. in der Ebene des Spulentellers
erstreckt, festgehalten werden kann.
Dieses Ergebnis ist überraschend: Herkömmliche Fangkerben an
Umspulhülsen können die Fadensehnen bekanntlich nicht
ordnungsgemäß festhalten und zum geordneten Abspulen
verwenden. Das jeweilige Sehnenstück liegt nämlich (in der
Radialebene des Fangmittels) nur locker und spannungslos an
der Innenfläche des Garnkuchens an. Die bekannten Fangmittel
sind geradezu so konzipiert, daß das Sehnenstück, wenn es
überhaupt berührt wird, lose durch die Fangkerbe
hindurchgleitet.
Die funktionelle Verschmelzung der zur Konstruktion der
erfindungsgemäßen Vorrichtung bevorzugt herangezogenen
Merkmale, nämlich der maximal mögliche Radius des
Spulentellers, die am Tellerrand vorgesehene Fangkerbe sowie
das Federelement der Fangkerbe führen jedoch zu einem
Gesamterfolg, der die der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe
löst, aber von vornherein von den Einzelmerkmalen nicht zu
erwarten war.
Wie gesagt, wird bevorzugt vorgesehen, daß die Fangkerbe
möglichst nahe am Innendurchmesser des Garnkuchens
positioniert wird, um eine große Zahl der sich ausbildenden
Fadensehnen erfassen zu können. Gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung ist es besonders günstig, wenn
die tellerförmige Erweiterung (Spulenteller) auf ihrer
axialen Außenfläche nach innen hin zum Aufnehmen eines
Federelements ausgearbeitet ist und wenn in einem von der
axialen Außenseite gemessenen Abstand, der gleich oder größer
einem Fadendurchmesser ist, das Federelement die Fangkerbe
teilweise abdeckt. Als Federelement wird vorzugsweise ein
Sprengring vorgesehen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in den
Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles näher
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 schematisch die Spinnstelle einer
Topfspinnmaschine, teilweise im Schnitt,
Fig. 2 einen Ausschnitt der erfindungsgemäßen Umspulhülse
in einem vergrößerten Maßstab,
Fig. 3 die Umspulhülse gemäß Blickrichtung des Pfeiles X
in Fig. 2.
Die in Fig. 1 schematisch dargestellte Spinnstelle 10 einer
Topfspinnmaschine besitzt einen in Lagern 11 um eine Achse 21
rotierenden Spinntopf 12. Die Art der Lager ist dabei ohne
Bedeutung, es ist jedoch bekannt, zum Beispiel zur Lagerung
von einzelmotorisch, angetriebenen Spinntöpfen Magnetlager
einzusetzen.
Oberhalb des Spinntopfes 12 ist eine
Faserbandverzugseinrichtung, zum Beispiel ein Streckwerk 13,
installiert, dem ein Faserband 14 zugeführt wird.
Der unter der Wirkung des umlaufenden Spinntopfes 12
entstehende Faden 15 gelangt über ein axial beweglich
gelagertes Fadenführungsrohr 16 ins Innere des Spinntopfes 12
und legt sich unter Bildung eines Garnkuchens 17 an der
Innenwandung 18 der Spinnzentrifuge an.
Auf dem Fadenführerrohr 16 ist in einer Bereitschaftsposition
19 eine Umspulhülse 1 festgelegt. Die Umspulhülse 1 wird
dabei mittels einer Riegeleinrichtung 20 fixiert, die
definiert ansteuerbar, ein Verlegen der Umspulhülse 1 in eine
(nicht dargestellte) Umspulposition ermöglicht.
Wie aus den Fig. 2 und 3 ersichtlich, besitzt die Umspulhülse
1 eine tellerförmige Erweiterung 2 mit wenigstens einer
Fadenfangkerbe 3. Die tellerförmige Erweiterung 2 wird innen
so ausgearbeitet, daß im Abstand a von der Unterkante 5 ein
Federelement 4 anzubringen ist, welches die Fangkerbe 3
teilweise überdeckt. Der Abstand a soll bevorzugt gleich oder
größer als der Fadendurchmesser des zu fangenden Fadens sein.
Das Federelement 4 ist bevorzugt als Sprengring oder
dergleichen ausgebildet.
Funktion der Einrichtung:
Bei einem Fadenbruch oder dergleichen legt sich das aus der Fadenführermündung ausgelaufene Garnende in der Regel nicht glatt, sondern in Sehnen 6, 7 auf den Garnkuchen 17. Gelangt ein als Sehne 6 oder 7 auf dem Garnkuchen 17 liegendes Fadenstück in den Bereich der tellerförmigen Erweiterung 2 der Umspulhülse 1, so wird es von einer in diesem Bereich angeordneten, erfindungsgemäß eine Fangkerbe 3 mit einem Federelement 4 aufweisenden Fadenfangeinrichtung erfaßt und durch das Federelement 4 geklemmt, ohne daß das Fadenstück vorher gespannt sein müßte. Das heißt, es wird, weil der Spinntopf zu diesem Zeitpunkt rotiert, automatisch ein Umspulvorgang eingeleitet. Der gesamte im Spinntopf abgelegte Garnkuchen 17 wird dabei geordnet auf die Umspulhülse 1 gespult und ist später von dieser verlustfrei abspulbar.
Bei einem Fadenbruch oder dergleichen legt sich das aus der Fadenführermündung ausgelaufene Garnende in der Regel nicht glatt, sondern in Sehnen 6, 7 auf den Garnkuchen 17. Gelangt ein als Sehne 6 oder 7 auf dem Garnkuchen 17 liegendes Fadenstück in den Bereich der tellerförmigen Erweiterung 2 der Umspulhülse 1, so wird es von einer in diesem Bereich angeordneten, erfindungsgemäß eine Fangkerbe 3 mit einem Federelement 4 aufweisenden Fadenfangeinrichtung erfaßt und durch das Federelement 4 geklemmt, ohne daß das Fadenstück vorher gespannt sein müßte. Das heißt, es wird, weil der Spinntopf zu diesem Zeitpunkt rotiert, automatisch ein Umspulvorgang eingeleitet. Der gesamte im Spinntopf abgelegte Garnkuchen 17 wird dabei geordnet auf die Umspulhülse 1 gespult und ist später von dieser verlustfrei abspulbar.
Bei einem Verfahren zum Topfspinnen läßt sich der
Umspulvorgang nach Erreichen der gewünschten Fadenmenge im
Spinntopf aber auch nach Fadenbruch bereits mit von
vornherein geordnet auf der Umspulhülse abgelegten Fadenlagen
beginnen, wenn ein sich als Sehnenfadenstück im wesentlichen
in Umfangsrichtung an die Innenfläche des auf die
Topfinnenwand abgelegten Garnkuchens anlegendes Fadenende zum
Einleiten des Umspulvorgangs genutzt wird.
Claims (5)
1. Verfahren zum Topfspinnen auf einer Maschine mit einer
Vielzahl von beim Spinnen rotierten Spinntöpfen und
jedem Spinntopf zugeordnetem, das gesponnene
Fasermaterial aus seiner Mündung lieferndem Fadenführer,
wobei der auf die rotierende Topfinnenfläche abgelegte
Garnkuchen nach Abschluß des Spinnvorgangs oder bei
Fadenbruch auf eine Umspulhülse aufgewickelt wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein sich als Sehnenfadenstück (6, 7) im wesentlichen
in Umfangsrichtung an die Innenfläche des Garnkuchens
(17) anlegendes Fadenende zum Einleiten des
Umspulvorgangs genutzt wird.
2. Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach Anspruch
1, dadurch gekennzeichnet, daß die Umspulhülse (1)
wenigstens an einem ihrer Längsenden eine radial
vorspringende, tellerförmige Erweiterung (2) mit einem
fast berührend nahe am Innendurchmesser des Garnkuchens
positionierten Fadenfang- und Klemmittel besitzt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
als Fadenfang- und Klemmittel eine Fangkerbe (3)
Verwendung findet, die auf ihrer Innenseite teilweise
durch ein Federelement (4) abgedeckt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 und 3, dadurch
gekennzeichnet, daß in die tellerförmige Erweiterung (2)
eine Aufnahme (9) für das Federelement (4) eingearbeitet
ist und daß in einem von der axialen Außenkante (5)
gemessenen Abstand (a), der gleich oder größer einem
Fadendurchmesser ist, das Federelement (4) die Fangkerbe
(3) teilweise abdeckt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Federelement (4) als Sprengring
ausgebildet ist.
Priority Applications (7)
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