DE19519221A1 - Annahmevorrichtung für Stückgüter - Google Patents
Annahmevorrichtung für StückgüterInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Annehmen von
Stückgütern. Insbesondere betrifft sie die Rücknahme von Leerflaschen.
Bei der Annahme von Stückgütern, beispielsweise der Rücknahme von Leerflaschen und
dergleichen, besteht ein Problem darin, daß die von Benutzern aufgegebenen Stückgüter
durch die Annahmevorrichtung zügig und störungsfrei zu einer Aufbewahrungseinrichtung
oder zurück zum Ort einer Eingabe für die Stückgüter transportiert werden müssen.
Bei Annahmevorrichtungen wie sie aus der DE 41 27 238 A1, der DE 42 124 250 A1 und
der DE 33 20 266 A1 bekannt sind, werden die Stückgüter auf einer Eingabe- und Trans
portfläche abgestellt und mittels eines gegenüber dieser Transportfläche drehenden Dreh
kreuzes, auch als Annahmerotor bezeichnet, transportiert. Die Stückgüter gleiten dabei auf
der Transportfläche. Solche Transporteinrichtungen sind bereits wegen der immer vorhande
nen Gefahr von Verschmutzungen störanfallig. Eine weitere Störquelle beim Transport ist
die Relativbewegung des Transportmittels, nämlich des Annahmerotors bzw. des Dreh
kreuzes, gegenüber der Abstell- bzw. Transportfläche. Ist die Transportfläche dann auch
noch verschmutzt, so ist die Gefahr des Kippens oder gar Verkantens eines Stückguts recht
hoch; schlimmstenfalls werden dadurch die Transporteinrichtung und somit die gesamte
Annahmevorrichtung blockiert.
Bei einem aus der DE 43 18 388 A1 bekannten Leerflaschenrücknahmegerät wird das
Leergut auf einem Transportschlitten von der Eingabe zur Aufbewahrungseinrichtung
transportiert. Der Schlitten ist zwischen der Eingabe und der Aufbewahrungseinrichtung
hin- und her geradverfahrbar. Der Transport der Leergüter ist deshalb zwangsläufig stets
diskontinuierlich. Desweiteren ist ein ständiges Umsteuern des Antriebs, entweder des
Motors oder eines entsprechenden Getriebes, erforderlich. Die Transportrate ist wegen des
zwischen zwei Annahmevorgängen stets doppelt zurückzulegenden Weges zwischen der
Eingabe- und der Aufbewahrungseinrichtung begrenzt.
Ein weiteres Problem bereitet der Umstand, daß entsprechende Annahmevorrichtungen nicht
eingrenzbaren Benutzerkreisen zugänglich sein müssen. Sollen unterschiedliche Stückgüter
bei oder nach der Annahme unterschiedlich behandelt werden, so müssen die Stückgüter
zunächst mittels einer entsprechenden Meßeinrichtung erkannt werden. Ein typischer Fall
ist die Rücknahme von Leerflaschen, bei der nicht annehmbare Stückgüter erst gar nicht
angenommen oder zumindest von den zurückzunehmenden Leerflaschen getrennt werden
und zusätzlich auch noch zu entscheiden ist, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe für
eine anzunehmende Pfandflasche Pfand zu zahlen ist. Eine Störung der Meßeinrichtung,
insbesondere durch unbefugte Manipulation, hat zur Folge, daß die Differenzierung zwi
schen den einzelnen Stückgütern und - soweit dies durchgeführt wird - deren Trennung
nicht oder nicht mehr zuverlässig durchgeführt werden können.
Bei bekannten Leerflaschenrücknahmegeräten sind die Meßwertaufnehmer zum Erkennen
der zurückgegebenen Stückgüter, die nicht notwendig nur Leerflaschen sind, im Bereich
einer für den Benutzer zugänglichen Eingabeöffnung für die Leerflaschen angeordnet.
Rücknahmegeräte mit solch einer Anordnung der Meß- bzw. Tasteinrichtung sind aus der
DE 41 27 238 A1, der DE 42 124 250 A1 und der DE 33 20 266 A1 bekannt. Weitere An
ordnungen, bei denen die Tasteinrichtungen zumindest durch die Eingabeöffnung ohne
weiteres zuganglich sind, werden in der DE 43 18 388 A1 und der DE 42 17 925 A1
offenbart. Bei diesen bekannten Leerflaschenrücknahmegeräten findet die Messung in der
Eingabekammer für die Leerflaschen statt und ist dadurch ebenfalls leicht vom Benutzer
manipulierbar.
Die Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Annahmevorrichtung für Stückgüter
zu schaffen, bei der ein in eine Eingabe der Annahmevorrichtung aufgegebenes Stückgut
soweit als möglich störungssicher von der Eingabe zu einer Aufbewahrungseinrichtung für
das Stückgut transportiert werden kann. Vorteilhaft wäre es, wenn die unbefugte Manipula
tion eines zur Erkennung eines aufgegebenen Stückguts erforderlichen Meßvorgangs bei der
Annahme von Stückgütern, insbesondere von Leerflaschen und dergleichen, verhindert,
zumindest erschwert werden würde.
Die Aufgabe wird durch die Gegenstände der Ansprüche 1 und 17 gelöst.
Die Annahmevorrichtung nach der Erfindung weist eine Eingabe für Stückgüter, eine
Aufbewahrungseinrichtung für eingegebene Stückgüter, vorzugsweise für solche Stückgüter,
die als anzunehmende Stückgüter erkannt worden sind, und ein Transportmittel für den
Transport eines Stückguts von der Eingabe zur Aufbewahrungseinrichtung auf. Eine Erken
nung des Stückguts kann mittels eines entsprechenden Meßwertaufnehmers erfolgen, der ein
mechanisches, optisches, elektro-magnetisches oder ein anderes geeignetes Tastorgan
aufweisen kann.
Erfindungsgemäß weist das Transportmittel einen in die Eingabe bzw. die Eingabekammer
reichenden Drehteller auf, auf dem der Benutzer ein abzugebendes Stückgut abstellen kann.
Durch Verwendung des erfindungsgemäßen Transportmittels mit einem Drehteller, vorzugs
weise zusätzlich noch mit einem aufgesetzten Transportprisma, kann einem Verklemmen,
was durch Reibung und durch Verschmutzungen verursacht werden kann, sowie einem
Umfallen der transportierten Stückgüter, insbesondere Leerflaschen, entgegengewirkt
werden. Das Risiko des Blockierens wird erheblich verringert. Die erfindungsgemäße
Transporteinrichtung ermöglicht den störungssicheren Transport. In Verbindung mit der
erhöhten Störsicherheit trägt die Drehbewegung beim Transport zu dessen Kontinuität und
damit zur Verbesserung der möglichen Transportrate insgesamt bei.
Erfindungsgemäß sperrt eine durchgriffsichere Sperrwand die Eingabe zum Meßwertauf
nehmer hin. Der Benutzer hat weiterhin ungehinderten Zugriff zur Eingabe, nicht jedoch
zum Meßwertaufnehmer. Er kann sich hierzu allenfalls durch mechanische Zerstörungen
Zugriff verschaffen. Bevorzugterweise ist auch ein Positioniermittel, mit dem das aufgege
bene Stückgut in eine für den nachfolgenden Meßvorgang geeignete Referenzstellung ge
bracht wird, für den Benutzer nicht zugänglich angeordnet, indem die gleiche oder eine
weitere durchgriffsichere Sperrwand die Eingabe auch zu dem Positioniermittel hin sperrt.
Falls, wie dies einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung entspricht, die
Annahmevorrichtung in einem geschlossenen Gehäuse angeordnet und die Eingabe lediglich
über eine entsprechende Eingabeöffnung im Gehäuse zugänglich ist, wird dementsprechend
auch die Eingabe durch eine Eingabekammer gebildet. Von der Eingabekammer gelangt das
Stückgut in eine Meßkammer und von dort zu einer als Aufbewahrungseinrichtung dienen
den Flaschenkammer. Die Meßkammer ist von der Eingabekammer und somit von der
Eingabeöffnung her nicht zugänglich. Vorzugsweise gelangt das Stückgut erst über eine
Positionierkammer in die Meßkammer. In dieser Anordnung sind weder die Positionierung
noch der Meßvorgang einer unbefugten Manipulation zugänglich. Grundsätzlich muß die
erfindungsgemäße Annahmevorrichtung jedoch nicht von einem kompakten Gehäuse um
schlossen sein. Es ist ebenso denkbar, daß beispielsweise eine Leerflaschenrücknahme in
einem Supermarkt, für Benutzer bzw. Käufer nicht zugänglich, hinter einer Trennwand mit
einer Eingabeöffnung für das Leergut angeordnet ist.
Vorzugsweise wird die Sperrwand durch einen Drehflügel gebildet. Besonders bevorzugt
sind mehrere Drehflügel, die zwischen sich prismenartige Räume ausbilden, um eine
gemeinsame, zum Transportmittel in etwa lotrechte Achse, drehgelagert. Wenn die Dreh
flügelanordnung mit einer Hüllwand umgeben wird, an der das Drehflügelende beim
Drehen mit einem ausreichend geringen Abstand vorbeifährt, genügen grundsätzlich bereits
zwei Drehflügel, die im Winkel von 180° zueinander von der gemeinsamen Drehachse
wegweisen. Sicherer ist eine Anordnung mit wenigstens drei Drehflügeln, die im Winkel
von 120° zueinander angeordnet sind. Um mit solch einer Drehflügelanordnung sowohl eine
Eingabe- als auch eine Positionier- und Meßkammer zu erhalten, weist sie vier, vorzugs
weise kreuzartig angeordnete Drehflügel auf. Je zwei zueinander weisende Drehflügel
bilden zusammen mit der die Drehflügelanordnung umhüllenden Wand in Drehrichtung
gesehen nacheinander die Eingabekammer, die Positionierkammer und die Meßkammer.
Die erfindungsgemäße Absicherung des Meßwertaufnehmers gegen unbefugte Manipulation
entsprechend Anspruch 2 bedarf nicht notwendig der erfindungsgemäßen Ausbildung des
Transportmittels, obgleich beide Lösungen sich gegenseitig ergänzen und in Verbindung
eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der jeder Einzellösung zugrundeliegenden Auf
gabe darstellen.
Vorzugsweise ist die Drehflügelanordnung mit dem Drehteller drehfest verbunden. Auf
diese Weise ist keine Synchronisation von Transportmittel und Drehflügelanordnung
erforderlich, wie dies bei einer ebenfalls realisierbaren Trennung, beispielsweise bei
Verwendung eines Förderbandes, der Fall wäre.
In einer bevorzugten Ausführungsform werden Stückgüter, die als nicht annehmbare
Stückgüter erkannt worden sind, zur Eingabe zurücktransportiert. Hierfür ist bevorzug
terweise die Transportrichtung des Transportmittels umkehrbar, besonders bevorzugt wird
das Transportmittel durch einen umpolbaren Motor angetrieben. Ebenso vorteilhaft wäre
jedoch auch einfach der Weitertransport in die gleiche Transportrichtung zurück zur
Eingabe möglich. Es kann auch vorteilhaft sein, zunächst alle Stückgüter, die überhaupt in
die Eingabe aufgegeben werden können, anzunehmen und durch eine entsprechende
nachgeordnete Separiervorrichtung, beispielsweise in Pfandgüter und andere Güter zu
trennen, diese auszusondern und danach einem Abfallsammelbehältnis zuzuführen. Um die
erfindungsgemäße Annahmevorrichtung den unterschiedlichen Bedarfsfällen anpassen zu
können, ist eine Steuerung für das Transportmittel und gegebenenfalls die Meßkammer
nachgeordnete Einrichtungen, beispielsweise eine Separiervorrichtung, veränderbar. Dies
kann durch Austausch von Speicherbausteinen vor Ort geschehen. Die Steuerung kann
vorteilhafterweise auch frei programmierbar sein, beispielsweise mittels eines transportablen
Computers oder über Datenfernübertragung und ist derart als systemprogrammierbare
Steuerung (SPS) ausgebildet.
Vorzugsweise übernimmt solch eine SPS-Elektronik sämtliche Auswertungs- und Steue
rungsfunktionen der Annahmevorrichtung, insbesondere jedoch die des Transportmittels und
der Pfandrückgabe.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand von Figuren
beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ein Stückgutrücknahmegerät mit einem geschlossenen Gehäuse,
Fig. 2 eine Vorderansicht einer Eingabe des Rücknahmegerätes nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Transportebene des Rücknahmegerätes nach Fig. 1, wobei
ein Stückgut in der Eingabe abgestellt ist,
Fig. 4 die gleiche Draufsicht wie Fig. 3, wobei jedoch das Stückgut bereits von der
Eingabe in eine Positionierkammer transportiert worden ist,
Fig. 5 die gleiche Draufsicht wie die Fig. 3 und 4, wobei das Stückgut jedoch bereits in
eine Meßkammer transportiert worden ist,
Fig. 6 ein Transportmittel und einen mittels einer Nockenscheibe steuerbaren Antrieb
hierfür und
Fig. 7 einen Meßwertaufnehmer zum Erfassen eines Stückguts.
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Stückgutrücknahmegeräts, im Ausführungs
beispiel ein Leerflaschenrücknahmegerät. Das Rücknahmegerät weist ein geschlossenes
Gehäuse mit einer Gehäusetür 20 auf, die durch eine Schließeinrichtung mit einem Schloß
21 gesichert ist. Auf drei Flaschenaufbewahrungsebenen 14 ist die Aufbewahrung von
zurückgenommenen Leerflaschen möglich. Jede dieser Ebenen 14 bildet für sich eine Fla
schenaufbewahrungseinrichtung. Leerflaschen, aber grundsätzlich auch andere Stückgüter,
können durch drei mittels Schiebetüren 1 verschließ- und verriegelbare Gehäuseöffnungen
eingeführt werden. Die Auszahlung eines Pfandbetrags für eine zurückgegebene Pfand
flasche wird digital über eine Münzauszahleinheit 22 eingeleitet, wobei die Pfandausgabe
durch eine Öffnung 18 in der Gehäusetür 20 erfolgt. Im unteren Bereich des Gehäuses des
Rücknahmegeräts ist eine Auswerteelektronik 13 zum Auswerten von Meßsignalen eines
bzw. mehrerer Meßwertaufnehmer zum Erfassen und Erkennen der durch eine der Gehäu
seöffnungen aufgegebenen Leeerflasche angeordnet.
Fig. 2 zeigt beispielhaft eine der Gehäuseöffnungen 1a im geöffneten Zustand, wodurch der
Blick in eine sich hinter die Gehäuseöffnung 1a anschließenden Eingabe für Leerflaschen
eröffnet wird. Nach dem Öffnen der Schiebetüre 1 kann eine Flasche in die als Kammer 23
ausgebildete Eingabe (Fig. 3) aufgegeben werden. Wie mit Blick auch auf Fig. 3 zu
erkennen ist, wird eine Flasche 2 auf einen in die Eingabekammer 23 hineinreichenden
Drehteller 4 mit einem aufgesetzten Transportprisma 3 gestellt. Nach Schließen der Schie
betür 1 wird diese Information über einen Mikroschalter 6 der Auswerteelektronik 13 mit
geteilt. Die Auswerteelektronik 13 sperrt die verschlossene Schiebetür 1 daraufhin mittels
eines Verriegelungsmagneten 5 für die weitere Dauer des Annahmevorgangs. Der Ver
riegelungsmagnet 5 wird von dem Mikroschalter 6 überwacht.
Das fest mit dem Drehteller 4 verbundene Transportprisma 3 wird durch vier gleiche,
wandartige Drehflügel 3a gebildet, die rechtwinklig zueinander stehen und auf diese Weise
das als Drehkreuz ausgebildete Transportprisma 3 bilden. Die Symmetrielängsachse des
Transportprismas 3 fallt mit der Rotationsachse des Drehtellers 4 zusammen. Die Dreh
flügel 3a des Transportprismas 3 reichen zumindest bis zum äußeren Umfangsrand des
Drehtellers 4; im Ausführungsbeispiel schließen sie mit diesem Umfangsrand ab. Jeder der
Drehflügel 3a weist die Form eines aufrecht stehenden Kamms auf, dessen Zacken von der
Rotationsachse wegweisen. Damit die Drehflügel 3a durchgriffssicher ausgebildet sind,
beträgt der lichte Durchlaß zwischen zwei benachbarten Zacken höchstens 7 mm.
In den freien Querschnitt zwischen den Zacken reicht im unteren Bereich des Transport
prismas 3 ein Positioniermittel. Das Positioniermittel weist zumindest einen, vorzugsweise
mehrere übereinander angeordnete Positionierstäbe 9 auf, der bzw. die beim Drehen des
Transportprismas 3 jeweils zwischen zwei Zacken jedes Drehflügels 3a hindurchgreifen.
Die Positionierstäbe 9 sind um eine zur Rotationsachse des Transportprismas 3 parallele
Achse in Transportrichtung der Flasche gegen eine elastische Rückstellkraft, beispielsweise
gegen eine Feder, verschwenkbar.
Fig. 3 zeigt den Drehteller 4 mit aufgesetztem Transportprisma 3 in Draufsicht. Der
Drehteller 4 ist von Seitenwänden eng umschlossen. Zum Eingeben einer Leerflasche 2
bilden zwei benachbarte, sich zur Gehäuseöffnung hin öffnende Drehflügel 3a zusammen
mit zwei Seitenwänden 24 und 25 und dem als Förderunterlage dienenden Drehteller 4 die
Eingabekammer 23. Die beiden Seitenwände 24 und 25 sind eng beabstandet zum Drehtel
ler angeordnet, um den Durchgriff zu verhindern, wobei die Eingabekammer 23 in Drauf
sicht einem an einer Ecke abgeschnittenen Quadrat gleicht. Ebenso wäre es möglich, die
umschließende Seitenwand kreisförmig um den gesamten Drehteller 4, mit Ausnahme der
Eingabeöffnung, herumzuziehen. Die Decke der Eingabekammer 23 kann einfach durch die
darüber liegende Aufbewahrungsebene oder durch den darüber angeordneten Drehteller 4
der nächsten Aufbewahrungsebene gebildet werden.
Der in Fig. 3 eine Trennwand der Eingabekammer 23 bildende, in Drehrichtung D gesehen
vorlaufende Drehflügel 3a bildet zusammen mit dem nächsten, in Drehrichtung gesehen
wiederum davor angeordneten Drehflügel 3a und entsprechenden äußeren Begrenzungswän
den 25, 26 und 27 eine von der Eingabekammer 23 durchgriffsicher abgeschlossene Positio
nierkammer, an die sich in Drehrichtung D gesehen als weitere, gegenüber der Eingabe
kammer 23 durchgriffsicher abgeschlossene Kammer, eine Meßkammer anschließt. Bei der
erfindungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung werden die Eingabekammer 23, die Positionier
kammer und die Meßkammer nacheinander durch jedes der benachbarten Paare von
Drehflügeln 3a gebildet.
In der Darstellung nach Fig. 4 hat ein Motor 7 (Fig. 6) den Drehteller 4 nach Verriegelung
der Schiebetür bereits um einen Winkel von 90° in Richtung auf die Meßkammer 8 zu
gedreht. Die beiden Drehflügel 3a, die zuvor die Eingabekammer 23 bildeten, bilden
nunmehr die Positionierkammer. Dabei wird die Flasche 2 auf dem Weg zur Meßkammer
8 durch Andruck gegen die Positionierstäbe 9 angedrückt und durch deren Rückstellkraft in
eine Referenzstellung 10, wie in Fig. 4 dargestellt, gebracht. Im Ausführungsbeispiel wird
die Flasche 2 dazu in die hintere, durch die Drehflügel 3a gebildete Ecke verschoben.
Durch weiteres Drehen des Drehtellers 4 in die gleiche Richtung gelangt die positionierte
Flasche 2 schließlich in die Meßkammer 8. Es wird, genauer gesagt, die Meßkammer 8 erst
mittels der gleichen, benachbarten Drehflügel 3a des Transportprismas 3 gebildet, die zuvor
bereits die Eingabekammer 23 und die Positionierkammer mitgebildet haben.
Befindet sich die Flasche 2 durch Drehen des Drehtellers 4 in einer für den Meßvorgang
geeigneten Stellung, wird der Motor 7 abgeschaltet, wodurch der Drehteller 4 in dieser
"Meßstellung" festgesetzt wird. Nunmehr beginnt der Meßvorgang.
In Fig. 5 ist der Drehteller 4 um eine Vierteldrehung weitergedreht dargestellt, so daß er
sich und damit die Flasche 2 in Meßstellung befinden. An einer von der Eingabeöffnung
aus gesehen rückwärtigen Seitenwand der Meßkammer 8 sind mehrere, vorzugsweise
mindestens fünf übereinander angeordnete Meßwertaufnehmer 12a-12e angebracht. Im
Ausführungsbeispiel weisen die Meßwertaufnehmer mechanische Tastorgane bzw. Taststäbe
12.1 auf, die, wie bereits die Positionierstäbe 9, kammartig die Drehflügel 3a durchgreifen.
Jeder dieser Taststäbe ist um eine zur Rotationsachse des Drehtellers 4 parallele Achse in
Transportrichtung des Drehtellers 4 schwenkbar gegen eine elastische Rückstellkraft
gelagert.
Die Meßwertaufnehmer 12a-12e mit ihren Taststäben können als Spannungsteiler, Strom
teiler oder als Drehwinkelgeber bzw. Inkrementalgeber ausgebildet sein. Auch eine Kom
bination daraus ist möglich. Statt einer mechanischen Abtastung kann auch eine optische,
insbesondere photoelektronische Abtastung vorgesehen sein. Die Signale der Meßwertauf
nehmer 12a-12e werden der Auswerteelektronik 13 mit nachgeordneter Vergleichselek
tronik zugeleitet.
Wird die betreffende Flasche 2 durch die Auswerte- und Vergleichselektronik als zulässig,
im Ausführungsbeispiel somit als Pfandflasche, erkannt, so wird sie in die Flaschenaufbe
wahrungsebene 14 weitertransportiert, und die Auszahlung des Pfandbetrags wird digital
über die Münzauszahleinheit 22 eingeleitet. Anschließend wird der Verriegelungsmagnet 5
wieder stromlos geschaltet und die Schiebetür 1 zur Eingabekammer 23 kann wieder
geöffnet werden. Zum Weitertransport in die Flaschenaufbewahrungseinrichtung 14 wird
der Drehteller D weitergedreht. Dabei wird die als zulässig erkannte Flasche 2 gegen einen
den vorlaufenden Drehflügel 3a durchgreifenden Anschlag 31 gefahren und entlang dieses
Anschlags in die Aufbewahrungseinrichtung 14 befördert.
Wird die Flasche 2 jedoch als nicht annehmbar identifiziert, wird der Motor 7 nach dem
Meßvorgang umgepolt. Der Drehteller 4 wird in diesem Fall entgegen der normalen
Transportrichtung D zurückgedreht, so daß die nicht angenommene Flasche 2 in die
Eingabekammer 23 zurückbefördert wird.
In Fig. 6 ist die Umpoleinrichtung für den Motor 7 dargestellt. Im wesentlichen wird sie
durch eine an der Unterseite des Drehtellers 4 drehfest angeordneten Nockenscheibe 11 und
zwei sich gegenüberliegende Motorendschalter 19 gebildet. Die Nockenscheibe 11 weist
zwei entsprechend um 180° zueinander versetzt angeordnete Nocken auf, mit denen sie die
Motorendschalter 19 schaltet. Auf diese Weise dreht der Motor 7 entweder ständig in die
normale Transportrichtung, wobei er jeweils in der Meßstellung bzw. in der Eingabestel
lung festgesetzt wird, oder er dreht zwischen seinen beiden Endstellungen, nämlich der
Meßstellung und der Eingabestellung, vor und zurück, falls eine Flasche als nicht annehm
bar erkannt worden ist. Signalisiert der Motorendschalter 19 die vordere Endstellung, die
Eingabestellung des Transportprismas 3, so wird der Verriegelungsmagnet 5 von der
Auswerteelektronik 13 abgeschaltet. Danach kann die Schiebetür 1 geöffnet und die nicht
annehmbare Flasche wieder entnommen werden.
Ist eine der Flaschenaufbewahrungseinrichtungen bzw. -ebenen 14 mit Flaschen gefüllt, so
wird diese Ebene über einen Endschalter 17 (Fig. 3, 4 und 5) abgeschaltet. Es sind in
diesem Falle im Ausführungsbeispiel noch zwei Ebenen 14 des Rücknahmegeräts betriebs
fähig, sofern diese nicht bereits ebenfalls gefüllt sind. An der Gehäusetür 20 sind für jede
Aufbewahrungseinrichtung 14 zwei Signalleuchten 15 und 16 angebracht (Fig. 1). Solange
die Signalleuchte 15 leuchtet, kann die betreffende Flaschenaufbewahrungseinrichtung 14
genutzt werden. Die Signalleuchte 16 zeigt eine Störung an. Sind in der Münzauszahleinheit
22 keine Geldmünzen mehr vorhanden, so wird dies der Auswerteelektronik 13 durch ein
entsprechendes Signal mitgeteilt. Die Auswerteelektronik 13 schaltet daraufhin alle Fla
schenaufbewahrungseinrichtungen 14 ab. Sowohl dieser als auch der gefüllte Zustand der
einzelnen Flaschenaufbewahrungseinrichtungen 14 wird über die Signalleuchten 16 ange
zeigt. Entsprechend wird nach Entleerung des Rücknahmegeräts sowie nach einem Wieder
füllen der Münzauszahleinheit die Betriebsbereitschaft durch die Signallampen 15 angezeigt.
In Fig. 7 ist einer der Meßwertaufnehmer 12a-12e in einer Seitenansicht (oberes Bild) und
in Draufsicht (unters Bild) dargestellt. Jeder der im Ausführungsbeispiel lotrecht überein
ander angeordneten Meßwertaufnehmer 12a-12e weist einen Taststab 12.1 auf, der, wie
in den Fig. 3-5 zu erkennen ist, in die Meßkammer 8 hineinragt. Jeder der Taststäbe
12. 1 ist auf einem Zahnrad 12.2 befestigt. Im Ausführungsbeispiel erfolgt die Befestigung
exzentrisch zur Drehachse 12.4 des Zahnrads 12.2. Mit jedem Zahnrad 12.2 kämmt ein
zweites Zahnrad 12.3 mit einer geringeren Zahl von Zähnen als das Zahnrad 12.2. Hier
durch erfahrt die Verdrehung des Taststabs 12.1, d. h. der Verdrehwinkel, eine Überset
zung, bevor sie an die jeweils nachgeordnete Elektronik der Meßwertaufnehmer 12a-12e
weitergeleitet wird. Die Zahnradpaare 12.2, 12.3 sind mechanisch unabhängig voneinander
drehgelagert.
Claims (22)
1. Annahmevorrichtung für Stückgüter, insbesondere Leerflaschen und dergleichen, bei
der ein in eine Eingabe (23) aufgegebenes Stückgut (2) durch ein Transportmittel (4)
zu einer Aufbewahrungseinrichtung (14) transportiert wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Transportmittel einen in die Eingabe (23) reichenden Drehteller (4) aufweist, auf
dem das Stückgut (2) abgestellt und transportiert wird.
2. Annahmevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Stückgut
(2) zur Aufbewahrungseinrichtung (14) transportiert wird, nachdem es mittels
wenigstens eines der Erkennung des Stückguts (2) dienenden Meßwertaufnehmers
(12a-12e) erfaßt worden ist, und daß eine durchgriffsichere Sperrwand (3a) die
Eingabe (23) zum Meßwertaufnehmer (12a-12e) hin sperrt.
3. Annahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Sperrwand durch einen Drehflügel (3a) gebildet wird.
4. Annahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß ein die Eingabe (23) zum Meßwertaufnehmer (12a-12e) hin sperren
der Drehflügel (3a) mit dem Drehteller (4) drehfest verbunden ist.
5. Annahmevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere
Drehflügel (3a), die zwischen sich prismenartige Räume ausbilden, vorzugsweise
vier kreuzartig angeordnete Drehflügel (3a), vorgesehen sind.
6. Annahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Stückgut (2) von der Eingabe (23) her nicht zugänglich durch ein
Positioniermittel (9), vorzugsweise in einer Positionierkammer, in eine Referenz
stellung (10) für die Meßwertaufnahme gebracht wird.
7. Annahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Meßwertaufnehmer (12a-12e) in einer von der Eingabe (23) her
nicht zugänglichen Meßkammer (8) angeordnet ist.
8. Annahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Transportrichtung des Transportmittels (4) zum Rücktransport
eines als nicht annehmbar erkannten Stückguts (2) zur Eingabe (23) umkehrbar ist;
vorzugsweise wird das Transportmittel (4) durch einen umpolbaren Motor (7)
angetrieben.
9. Annahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Transportmittel (4) in einer Stellung, in der das Stückgut (2) eine
für einen Meßvorgang geeignete Position einnimmt, festsetzbar ist.
10. Annahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Transportmittel (4) in einer Stellung, in der das Stückgut (2) aus
der Eingabe (23) entnommen werden kann, festsetzbar ist.
11. Annahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß durch eine an dem Transportmittel (4) befestigte Nockenscheibe (11)
ein Antriebsmotor (7) für das Transportmittel (4) abschaltbar ist.
12. Annahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Eingabe (23) eine verriegelbare Eingabeöffnung für das Stückgut
(2) aufweist.
13. Annahmevorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß zur Umkehr
der Transportrichtung des Transportmittels (4) eine Steuerung vorgesehen ist, die
mit einer SPS-Auswerteelektronik (13) zum Auswerten eines Meßsignals des Meß
wertaufnehmers (12a-12e) und vorzugsweise auch mit einer Eingabeverriegelung
(5) verbunden ist.
14. Annahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet
durch ein Anzeigemittel (15, 16) zum Anzeigen des Betriebszustands der Annahme
vorrichtung.
15. Annahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine mit einer Auswerte- und Vergleichselektronik (13) für die Meßsi
gnale des Meßwertaufnehmers (12a-12e) verbundene Steuerung für das Trans
portmittel (4) veränderbar ist, vorzugsweise durch Austausch von Speicherbausteinen
oder durch Programmierung mittels eines transportablen Computers oder Datenfern
übertragung.
16. Leerflaschenrücknahmegerät mit einer in einem geschlossenen Gehäuse angeord
neten Annahmevorrichtung, die eine durch eine verschließbare Gehäuseöffnung (1a)
zugängliche Eingabe (23) für eine Leerflasche (2) aufweist, gekennzeichnet durch
die Verwendung einer Annahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche.
17. Verfahren zum Annehmen von Stückgütern, bei dem ein in einer Eingabe (23)
aufgegebenes Stückgut (2) zu einer Aufbewahrungseinrichtung (14) transportiert
wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Transport des Stückguts (2) auf einer rotierenden Abstellfläche (4) erfolgt.
18. Verfahren nach Anspruch 1, bei ein in eine Eingabekammer (23) aufgegebenes
Stückgut (2) abgetastet und zumindest nach dem Erkennen als annehmbares Stückgut
(2) zu einer Aufbewahrungseinrichtung (14) transportiert wird
dadurch gekennzeichnet, daß
das Stückgut (2) erst abgetastet wird, nachdem es aus der Eingabekammer (23)
heraus transportiert worden ist.
19. Verfahren nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Stückgut (2)
in einer Meßkammer (8) abgetastet wird.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das
Stückgut (2) in einer Positionierkammer in eine Referenzstellung (10) für die
Abtastung gebracht wird.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das
Stückgut (2) nur transportiert wird, wenn eine Öffnung (1a) zum Aufgeben des
Stückguts (2) in die Eingabe (23) geschlossen und vorzugsweise gegen unbefugtes
Öffnen verriegelt ist.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das
Stückgut (2) aus einer Meßstellung zur Eingabe (23) zurücktransportiert wird, wenn
das Stückgut nicht als annehmbar erkannt worden ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1995119221 DE19519221A1 (de) | 1995-05-24 | 1995-05-24 | Annahmevorrichtung für Stückgüter |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1995119221 DE19519221A1 (de) | 1995-05-24 | 1995-05-24 | Annahmevorrichtung für Stückgüter |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19519221A1 true DE19519221A1 (de) | 1996-11-28 |
Family
ID=7762856
Family Applications (1)
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---|---|---|---|
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Country Status (1)
Country | Link |
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DE (1) | DE19519221A1 (de) |
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: SCHURZ, GERHARD, 73207 PLOCHINGEN, DE |
|
8181 | Inventor (new situation) |
Free format text: SCHURZ, GERHARD, 73207 PLOCHINGEN, DE |
|
8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |