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DE19508826B4 - Transportbehälter für Zweiräder - Google Patents

Transportbehälter für Zweiräder Download PDF

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Abstract

Transportbehälter für Zweiräder, insbesondere Rennräder, Mountainbikes oder Triathlonbikes, die in Rahmen und Laufräder zerlegbar sind, bestehend aus einem Haltegestell für den Radrahmen, das der Fixierung des Radrahmens innerhalb eines kofferartigen Aufnahmebehälters für das Haltegestell dient und aus einem Standteil besteht, an dem zwei Stützen zur Abstützung der beiden Radrahmen-Gabeln befestigt sind, wobei die Fahrradteile einen Raumbereich einnehmen, dessen Länge der des Fahrradrahmens entspricht, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltegestell Stützen (4, 5) für die abmontierten Räder aufweist und dass die Breite des Raumbedarfs – einschließlich der abmontierten, fixierten Räder – der maximalen Breite des Fahrradrahmens bei in Richtung auf die Rahmen-Längsmittelebene hin verschwenkten Lenkers entspricht.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Transportbehälter für Zweiräder nach den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1.
  • Hauptanwendungsgebiet ist der Einzel- und Sammel-Transport von hochwertigen Zweirädern der vorstehend genannten Art, vor allem per Personenkraft-, Liefer- oder Lastwagen, Bahn, Flugzeug oder Schiff. Die Erfindung ist jedoch auch für jeden anderen Zweck anwendbar, wenn es darum geht, Zweiräder schonend, raumsparend und mit geringem zusätzlichem Gewichtsaufwand zu transportieren oder zu lagern bzw. zu stapeln.
  • Für den Transport von Fahrrädern sind bislang große, taschenartige Behälter aus flexiblem Material im Handel erhältlich gewesen, in denen die Fahrräder als Ganzes, d.h. unzerlegt, untergebracht werden können. Diese Taschen bieten zwar den Fahrrädern einen gewissen Schutz gegen mechanische Oberflächenbeschädigungen, jedoch können sie wegen ihrer Flexibilität keinen wirksamen Schutz gegen Beschädigungen durch kräftigere mechanische oder korrodierende Einwirkungen von Außen bieten. Eine nennenswerte Erleichterung des Zweiradtransportes ist mit den bekannten Taschen-Behältern infolge von deren Voluminösität und der schwierigen Handhabung der so verpackten Zweiräder nicht zu erzielen.
  • Es ist auch ein aus schalenartigen Hälften zusammengesetzter Transportbehälter für Fahrräder bekannt geworden, dessen parallele Seitenwandungen eine runde bis ovale Form haben. In diesen Kasten können die Fahrräder eingelegt werden. Für die Fixierung der Fahrräder im Kasten sind Schaumstoff-Einlagen vorgesehen. Eine sichere Fixierung ist auf diese Weise nicht möglich. Diese bekannten Behälter sind groß und schwergewichtig und daher nur umständlich zu transportieren. Ferner sind sie wegen ihrer ovalen Form platzraubend und nicht stapelbar.
  • Zum Stand der Technik ist im Einzelnen die US 4991715 bekannt geworden. Der hieraus vorbekannte Transportbehälter weist ein Haltegestell mit zwei Stützen auf. Die Stützen dienen zur Fixierung der Gabelenden. Die maximale Breite ist an der Breite des Lenkers in üblicher Lenkerstellung orientiert. Im Transportzustand sind die Räder über die Querstange des Fahrrades übergelegt. Darüber hinaus ist zum Stand der Technik die US 4353464 bekannt geworden. Diese Druckschrift beschreibt einen Koffer mit an die Fahrradteile eingepassten Einsenkungen. Hierin sind die Fahrradteile einzulegen. Darüber hinaus ist aus der DE 3934946 A1 auch ein entsprechendes Behältnis bekannt. Aus der US 4892190 ist ein Haltegestell bekannt, in dem ein Teil des Fahrrades fixiert werden kann. Ein Rad ist in einer Aufnahmeschale einzulegen. Es ist eine Stütze vorgesehen, an welcher die Rahmengabel befestigt ist.
  • Ausgehend von dem vorbeschriebenen Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Transportbehälter für Zweiräder anzugeben, in dem das Zweirad vorteilhaft, in zerlegtem Zustand, befestigbar ist bei zugleich hinsichtlich des Raumbedarfs vorteilhafter Ausgestaltung.
  • Diese Aufgabe ist beim Gegenstand des Anspruches 1 gelöst.
  • Die Erfindung ist nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert. Diese zeigen:
  • 1: eine Schrägansicht eines geschlossenen Transportbehälters,
  • 2a: eine Längsseitenansicht der Rückseite
  • 2b: eine Draufsicht auf die Oberseite
  • 2c: eine Schmalseitenansicht,
  • 2d: eine Längsseitenansicht der Rückseite
  • 2e: eine Unteransicht des Transportbehälters;
  • 3a: eine Positiv-Draufsicht,
  • 3b: eine Schnittansicht (positiv),
  • 3c: eine Negativ-Draufsicht und
  • 3d; eine Schnittansicht (negativ) einer Stapelecke für eine Transportbehälterwandung;
  • 4a und 4b: zwei schaubildliche Darstellungen eines Fahrrad-Haltegestelles zum Einlegen in den Transportbehälter, aus verschiedenen Perspektiven gesehen, wobei bei der 4a ein in einem Behälter fixiertes Fahrrad schematisch eingezeichnet ist.
  • 5: eine Draufsicht auf das Haltegestell gemäß den 4a und 4b, senkrecht von oben gesehen,
  • 6: eine Längsseitenansicht des Haltegestells gemäß den 4a und 4b, in Richtung des Pfeiles VI der 5 gesehen;
  • 7: eine Längsseitenansicht des Haltegestells gemäß den 4a und 4b, in Richtung des Pfeiles VII der 5 gesehen,
  • 8: eine Schmalseitenansicht des Haltegestells gemäß den 4a und 4b, in Richtung des Pfeiles VIII der 5 gesehen und
  • 9; eine Schmalseitenansicht des Haltegestells gemäß den 4a und 4b, in Richtung des Pfeiles IX der 5 gesehen.
  • Der Transportbehälter besteht aus einem Koffer gemäß den 1a und 2a2e und einem in diesen Koffer einlegbaren Haltegestell zur Fixierung des Fahrrades im Koffer. Das Haltegestell weist einen Standteil auf, mit dem es nach Einlegung in den Koffer gegen die bei nach Einlegung in den Koffer gegen die bei aufgestelltem Koffer dessen Bodenfläche bildende Kofferinnenfläche abstützbar ist. Den Standteil des Haltegestells bilden bei der dargestellten Ausführung ein die Gestell-Länge bestimmender, im wesentlichen geradlinig verlaufender Längs-Rahmenteil 1a sowie zwei im wesentlichen U-förmig verlaufende Rahmen-Endteile, die aus je einem zur Richtung des Rahmenteiles 1a senkrechten Querrahmenteil 1b und je zwei, diesen mit dem Längs-Rahmenteil 1a bzw. einer nach oben gerichteten Strebe 2a bzw. 3a verbindenden Rahmenteilen 1c, 1c' bestehen. Die den Standteil bildenden Rahmenteile 1a, 1b, 1c und 1c' bestimmen durch die U-förmig abgebogenen Endteile 1b, 1c, 1c' die Abstützebene des Haltegestells.
  • Der Gestell-Standteil 1a, 1b, 1c, 1c' trägt insgesamt vier Stützen 2, 3, 4, 5 für einen Fahrradrahmen mit abmontierten Rädern, und zwar zwei Stützen 2, 3 für die Abstützung der Fahrrad-Rahmengabeln und zwei Stützen 4, 5 für die Abstützung der Radachsen bzw. -naben der abmontierten Fahrradräder, die im Haltegestell in einander in Gestell-Längsrichtung überlappender Anordnung auf den Fahrrad-Rahmen aufgelegt sind. Die Stützen 2 und 3 sind (im wesentlichen) U-förmige Bügel, vorzugsweise aus Metallrohren oder -stäben, die bei. der dargestellten Ausführung aus einer eine Bügelstrebe 2a, 3a bildenden, nach oben abgebogenen Verlängerung der Rahmenteile 1c' bestehen, die mit je zwei anderen Bügelstreben 2b, 2c bzw. 3b, 3c zu einem Bügel verbunden sind. Die beiden Bügelstreben 2b, 2c bzw. 3b, 3c sind als gesonderter zusammenhängender Rahmenbestandteil an einem Ende mit dem Längs-Rahmenteil 1a und am anderen Ende mit der Strebe 2a bzw. 3a verbunden. Bei der Stütze 2 ist die Strebe 2a zur Bildung eines Anschlages 2d etwas über die Oberseite der Bügelstrebe 2c hinaus verlängert, während bei der Stütze 3 die Strebe 3a unter Bildung eines Fortsatzes 3d an der Strebe 3c etwas über das andere Ende der Strebe 3a hinaus verlängert ist.
  • Die Stütze 2 ist so angeordnet, daß sie die vordere Rahmengabel an deren oberem Ende abstützen kann, vorzugsweise durch Einhängen der Gabel über die obere Bügelstrebe 2c. Hingegen ist die Stütze 3 so angeordnet, daß sie die rückwärtige Gabel von unten her an deren unterem Ende abstützen kann. Der Abstand der Stützen 2 und 3 voneinander in Gestell-Längsrichtung entspricht dem Abstand der Gabelabstützstellen in Rahmenlängsrichtung. Um das Gestell in dieser Hinsicht einstellbar zu machen, sind an den Streben 2a und 2c an den angedeuteten Stellen 2e Gelenkverbindungen vorgesehen, welche das Uerschwenken der oberen Strebenteile gegenüber den unteren in Gestell-Längsrichtung gestatten mit der Möglichkeit der Feststellung bezüglich des eingestellten Neigungswinkels. Die Nähe der Stützen 2 bzw. 3 entspricht dem Abstand der Gabelabstützstellen vom untersten Fahrradrahmenteil. Um die Räder über dem Fahrradrahmen im Haltegestell zu fixieren, ist die Strebe 2b der Stütze 2 um einen der Dicke der aufeinander liegenden Räder Rechnung tragenden Betrag am unteren Ende in Richtung auf die Gestell-Längsmittelebene hin abgebogen, wie 9 zeigt. Die Stützenstrebe 3a weist eine (verschließbare) Aussparung anschließend an die Verbindungsstelle mit der Strebe 3a auf.
  • Die Stützen 4 und 5 sind bei der dargestellten Ausführung Streben mit einer Haltegabel 4a bzw. 5a an ihrem oberen Ende. Die Streben 4 und 5 sind an ihrem unteren Ende zur Gestell-Längsmittelebene hin abgebogen, um zwar um einen der Raddicke entsprechenden, unterschiedlichen Betrag (vergl. 5).
  • Der zur Aufnahme des Gestells bestimmte Behälter ist nach Art eines Koffers mit rechtreckigen Querschnittsformen ausgebildet, der aus zwei Halbschalen aus festem Material, vorzugsweise Kunststoff oder auch Leicht metall (Aluminium) in der bei verschließbaren Koffern üblichen Weise zusammmengesetzt ist. Die Innenabmessungen des Koffers sind so gewählt, daß das Haltegestell mit darin fixiertem Fahrrad (Rahmen und abmontierte Räder) bei in Richtung auf die Rahmenlängsmittelebene hin verschwenktem Lenker und eventuell abgesenktem Fahrradsitz mit hinreichendem Paßsitz des Gestell-Standteiles in den Koffer einlegbar ist. Die Länge L des Koffers ist somit mindestens gleich der Länge eines Fahrradrahmens bei abmontierten Rädern und in Richtung auf die Fahrradrahmen-Längsmittelebene hin verschwenktem Lenker. Die Gesamtbreite B des Kofferinnenraumes muß mindestens gleich der Breite des Haltegestell-Standteiles sein bzw. der maximalen Breite des Haltegestells mit darin fixiertem Fahrradrahmen mit verschwenktem Lenker und mit im Gestell fixierten abmontierten Rädern entsprechen. Die Höhe H des Kofferinnenraumes muß gleich der Höhe eines Fahrradrahmens mit abmontierten Rädern, verschwenktem Lenker und eventuell abgesenktem Fahrradsitz sein.
  • Der Koffer ist in den Eckbereichen einer seiner beiden Breitseitenaußenwandungen mit Stapelecken 7a in sog. positiver Ausführung (3a, 3b) versehen, während in den entsprechenden Eckbereichen der Außenwandung der anderen Kofferbreitseite Stapelecken 7b in sog. negativer Ausführung (3c, 3d) angebracht sind. Die Koffer bzw. Behälter können somit ohne Gefahr des Uerrutschens leicht aufeinander gestapelt werden, was wichtig ist beim Versand von Rennrädern von Rennteams.
  • Ferner weist der Koffer noch an den unteren äußeren Ecken der Halbschalen Aussparungen 8 auf, in denen Laufräder lagerbar bzw. gelagert sind. Die gegenüberliegenden, oberen Ecken der Halbschalen sind mit Eckverstärkungen 9 ausgerüstet. Es sind auch Kantenver stärkungen 10 an den oberen Kofferrändern vorhanden.
  • Ferner kann der Koffer an seiner Außerwandung mit Einsteckrahmen zur Aufnahme von beschrifteten Einlagen sowie mit Laschen zum Durchziehen von den Koffer umspannenden Verschnürungsriemen oder -bändern versehen sein.
  • Der Koffer kann an mindestens einer seiner Schmalseiten mit Haltegriffen ersehen sein.
  • Als Material für das Haltegestell und den Aufnahmebehälter (Koffer) für dieses kommt jedes geeignete Material mit hinreichend geringem spezifischen Gewicht infrage, insbesondere Kunststoff oder Leichtmetall, wie Aluminium.
  • Die Erfindung ist nicht auf die dargestellte Ausführungsform beschränkt. So kann z.B. das Gestell statt aus Rahmenteilen aus entsprechend dem Verlauf der Rahmenteile geformten plattenartigen Gebilden bestehen. Die Gestell-Rahmenteile können auch eine andere Querschnittsform haben als die dargestellte runde.

Claims (18)

  1. Transportbehälter für Zweiräder, insbesondere Rennräder, Mountainbikes oder Triathlonbikes, die in Rahmen und Laufräder zerlegbar sind, bestehend aus einem Haltegestell für den Radrahmen, das der Fixierung des Radrahmens innerhalb eines kofferartigen Aufnahmebehälters für das Haltegestell dient und aus einem Standteil besteht, an dem zwei Stützen zur Abstützung der beiden Radrahmen-Gabeln befestigt sind, wobei die Fahrradteile einen Raumbereich einnehmen, dessen Länge der des Fahrradrahmens entspricht, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltegestell Stützen (4, 5) für die abmontierten Räder aufweist und dass die Breite des Raumbedarfs – einschließlich der abmontierten, fixierten Räder – der maximalen Breite des Fahrradrahmens bei in Richtung auf die Rahmen-Längsmittelebene hin verschwenkten Lenkers entspricht.
  2. Transportbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltegestell-Standteil (1a, 1b, 1c, 1c') aus einem Längsrahmenteil (1a) mit U-förmig gebogenen Endteilen (1b, 1c, 1c') besteht.
  3. Transportbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Standteil plattenförmig ist.
  4. Transportbehälter nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (2) für die Rahmenvordergabel entsprechend dem Gabeloberteil ausgebildet und angeordnet ist.
  5. Transportbehälter nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (3) für die rückwärtige Rahmengabel entsprechend dem unteren Gabelende ausgebildet und angeordnet ist.
  6. Transportbehälter nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützen (2, 3) für die Rahmengabeln bügelförmig sind.
  7. Transportbehälter nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Strebe (2a, 3a) der Gabelstützen (2, 3) als aus der Standteil-Ebene heraus abgebogener Fortsatz des Standteil-Rahmenteiles (1c') ausgebildet ist.
  8. Transportbehälter nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (2) für die Vordergabel um einen der Dicke der überlappend angeordneten Räder Rechnung tragenden Betrag in Breitenrichtung des Haltegestell-Standteiles (1a, 1b, 1c, 1c') gegenüber dessen Außenrand zur Längsmittelebene hin versetzt angeordnet ist.
  9. Transportbehälter nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (3) für die rückwärtige Fahrrad-Gabel an ihrer oberen Strebe (3c) mit einer verschließbaren Unterbrechung versehen ist.
  10. Transportbehälter nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Radstützen (4, 5) aus einem Stab oder Rohr mit oberer Einlegehalterung bestehen.
  11. Transportbehälter nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Gabelstützen (4, 5) aus stab- oder rohrförmigen Elementen bestehen.
  12. Transportbehälter nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Radstützen (4, 5) mit ihrem oberen Ende jeweils um einen der Raddicke Rechnung tragenden Betrag gegeneinander bzw. gegenüber dem benachbarten Standteilrand in Gestellbreitenrichtung versetzt angeordnet sind, bei stab- bzw. rohrförmigen Stützen durch die Abbiegung des unteren Strebenendes in Richtung auf die Gestell-Längsmittelebene hin.
  13. Transportbehälter nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützen (2, 3, 4, 5) zumindest teilweise aus Plattenelementen bestehen.
  14. Transportbehälter nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Gestell-Aufnahmebehälter aus zwei rechteckigen Schalen zu einem verschließbaren Koffer zusammengesetzt ist.
  15. Transportbehälter nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Gestell und/oder der Gestell-Aufnahmebehälter aus festem Material mit geringem spezifischen Gewicht, vorzugsweise Kunststoff oder Leichtmetall, besteht.
  16. Transportbehälter nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 15, gekennzeichnet durch feststellbare Schwenklager (2e) zum Einstellen der Neigung der Stützen (2, 3) um eine zur Haltegestell-Längsmittelebene senkrechte Ebene.
  17. Transportbehälter nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Gestell-Aufnahmebehälter Laufräder aufweist.
  18. Transportbehälter nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Gestell-Aufnahmebehälter an seinen Breitseiten-Außenwandungen mit Stapelecken (7a, 7b) ausgerüstet ist.
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