DE19504652A1 - Vorrichtung zur Erzeugung eines Flüssigkeitsstrahls - Google Patents
Vorrichtung zur Erzeugung eines FlüssigkeitsstrahlsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erzeugung
eines Flüssigkeitsstrahls, insbesondere zum Auftragen von
Leim und/oder Softflüssigkeit auf eine Bahn mit einem
Düsenkopf, der eine mit einer am Ende eines mit der
Flüssigkeit beaufschlagbaren Kanals angeordneten
Austrittsöffnung versehene Düse trägt.
Mit einer gattungsgemäßen Auftragsdüse ist mit verglichen
mit anderen Auftragsverfahren geringem Aufwand der
präzise und berührungsfreie Auftrag einer Leimspur auf
einen z. B. in einer Druckmaschine bedruckten Bedruckstoff
möglich. Längs jeweils einer derart erzeugten Leimspur
sind jeweils zwei Lagen des Bedruckstoffes miteinander
verklebbar.
Die Eigenschaften des Bedruckstoffes, insbesondere
Papiers, variieren in Abhängigkeit vom erwünschten Druck
produkt. Niedrige Leimaufsaugfähigkeit, insbesondere bei
glatten Papiersorten führt dazu, daß beim
Übereinanderlegen zweier Papierlagen der Leim in der
Papierebene auseinandergedrückt und die Leimspur
unerwünscht verbreitert wird, während in der Regel eine
möglichst schmale Leimspur erzeugt werden soll.
Problematisch ist auch, daß überdies die
Oberflächeneigenschaften einer Papiersorte bei den
einzelnen Papierrollen durchaus Schwankungen unterliegen
und daß das Eindringen des Leims auch von der
Produktionsgeschwindigkeit abhängt.
Um für eine bestimmte Produktion eine befriedigend
schmale Leimspur zu erhalten, wird aus einer bereitge
haltenen Serie von Düsen verschiedenen Austritts-
Durchmessers eine Düse geeigneten Austritts-Durchmessers
ausgewählt und eingesetzt. Neben dem Montageaufwand ist
insbesondere von Nachteil, daß dafür die Produktion
angehalten werden muß, was aufgrund der Ausfallzeit und
der beim Hochfahren der Druckmaschine anfallenden
Makulatur kostenintensiv ist.
Ein weiteres Problem der bekannten Anordnungen ist, daß
oft erst während der Produktion, insbesondere bei einer
Veränderung der Produktionsgeschwindigkeit der optimale
Düsenaustrittsöffnungsdurchmesser ersichtlich wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, mit
möglichst einfachen und kostengünstigen Mitteln die
Steuerung der Querschnittsfläche des Flüssigkeitsstrahls,
insbesondere in Form von Leim oder Softflüssigkeit, zu
ermöglichen.
Diese Aufgabe wird überraschend einfach und effizient
dadurch gelöst, daß im Bereich der Austrittsöffnung ein
elastisches Element vorgesehen ist, das eine mit dem
Kanal kommunizierende Durchgangsöffnung aufweist und das
zwischen zwei relativ zueinander verstellbaren
Anpreßelementen angeordnet ist.
Mit der erfindungsgemäßen Anordnung wird die Veränderung
des Flüssigkeitsstrahl-Durchmessers durch Veränderung des
Durchgangsöffnungs-Durchmessers der Düse ohne Auswechseln
der Düse und damit ohne Anhalten der Druckmaschine zum
Auswechseln der Düse möglich. Auch entfällt das
Bereithalten mehrerer Düsen verschiedenen Austritts
öffnungs-Durchmessers.
Überdies kann die Düse durch Zusammenpressen des
elastischen Elements völlig verschlossen werden, so daß
ein sonst erforderliches Absperrventil entfällt. Bei
völligem Absperren durch das elastische Element kann eine
Systemspülung durchgeführt werden, bei der der
insbesondere in den Leitung befindliche Leim bzw. die
Softflüssigkeit in Auffangbehälter etc. gespült werden
kann.
Auch kann bei völlig geöffneter Düse wegen des großen
Austritts-Querschnitts in sehr kurzer Zeit die Düse mit
befriedigender Qualität gespült werden, wobei Spülzeiten
unter einer Sekunde erzielbar sind. Damit verringert sich
die Spülmakulatur erheblich. Auch ist es z. B. möglich,
beim Herunterfahren der Druckmaschine im Zeitrahmen des
Herunterfahrens zuverlässig eine Spülung durchzuführen,
während bei herkömmlichen Anlagen bei schnellem
Herunterfahren der Düsenspülvorgang im zur Verfügung
stehenden Zeitraum nicht zuverlässig abgeschlossen wird,
so daß unter Umständen ein Teil der Spülflüssigkeit nicht
von der Bahn mitgenommen wird, was Korrosion von
Druckmaschinenteilen zur Folge haben kann.
Von besonderem Vorteil ist die kontinuierliche
Veränderbarkeit des Durchgangsöffnungs-Durchmessers in
der Düse, da somit der Flüssigkeitsstrahl-Durchmesser
exakt und stufenlos an die gegebenen Verhältnisse ange
paßt werden kann und auch eine Nachregelung bei laufender
Produktion möglich ist.
Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
So besteht das elastische Element vorzugsweise aus
gummielastischem Material hoher Rückprallelastizität, da
es damit nach einer elastischen Verformung wieder
zuverlässig und schnell in seine ursprüngliche Position
zurückkehrt und auch bei häufiger oder langandauernder
Verformung eine hohe Standzeit erzielt. Als besonders
geeignet hat sich dabei Material mit einem Shore-
Härtegrad von 60-80 erwiesen.
Nach einer bevorzugten Ausführung besteht das Material
aus Polyurethan, da dies einen besonders präzise steuerbaren
Flüssigkeitstrahl ermöglicht.
Das elastische Element ist vorzugsweise ringförmig
ausgebildet, was eine über die Querschnittsfläche des
Flüssigkeitsstrahls gleichmäßige Veränderung des Strahl-
Durchmessers erlaubt. Auch ist ein ringförmiges Element
einfach herstellbar und in der Düse einsetzbar.
Zweckmäßig ist dabei insbesondere die Ausbildung des
elastischen Elements mit rechteckigem Querschnitt, da so
der Ring den Durchmesser der Durchgangsöffnung sehr
präzise regeln kann.
Vorteilhaft ist überdies, wenn zumindest eine Außenfläche
des Rings an der Innenseite eines Anpreßelements anliegt.
Damit wird die Richtung in die das Material bei
elastischer Verformung ausweicht, genau festgelegt.
Nach einer bevorzugten Ausführung der Erfindung sind als
Anpreßelemente ein starr im Düsenkopf angeordneter
Druckbolzen und ein relativ zu diesem beweglicher, hohler
Außenzylinder vorgesehen. Diese Anordnung ist einfach und
raumsparend in einem Düsenkopf anbringbar und sehr
präzise und zuverlässig bewegbar.
Zweckmäßig ist dabei der Außenzylinder mit einem sich
nach innen erstreckenden, am elastischen Element
anliegenden Bund versehen, so daß zwischen diesem und dem
Druckbolzen das elastische Element zuverlässig und exakt
deformierbar ist.
Außerdem ist vorzugsweise der hohle Außenzylinder über
sich in axialer Richtung erstreckende Stellstangen mit
einer Stelleinrichtung verbunden. Diese robuste Anordnung
ermöglicht in einfacher Weise eine sehr exakte und ver
schleißarme Übertragung von der Steuereinrichtung auf die
Anpreßelemente.
Für verdrehsichere Ausbildung ist es überdies
vorteilhaft, wenn die Stellstangen in ein Gehäuse
angebrachten Bohrungen angeordnet sind.
Zweckmäßig ist auch die Ausbildung der Stelleinrichtung
als Stellkolben, weil dies einen verkantungssicheren
einfachen Verstellvorgang ermöglicht.
Besonders verschleißarm und effizient ist dabei die
einseitige Beaufschlagung des Stellkolbens mit Druckluft.
Vorzugsweise ist außerdem ein Anschlag vorgesehen, durch
den einfach und zuverlässig die axiale Bewegung des
Stellkolben begrenzbar ist. Dabei ist der Anschlag
zweckmäßig positionierbar, um durch Regelung des
Deformationsbereiches des elastischen Elementes den
Bereich einstellen zu können, in welchem der Querschnitt
der Durchschnittsöffnung veränderbar ist.
Um möglichst einfach und kostengünstig eine Rückstellung
des beweglichen Anpreßelements zu ermöglichen, ist
zweckmäßig eine Rückstellfeder vorgesehen.
Weitere Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der
Beschreibung zweier Ausführungsbeispiele anhand der
Zeichnung. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer
erfindungsgemäßen, in einer
Druckmaschine angeordneten
Leimauftragsvorrichtung
Fig. 2 eine geschnittene Darstellung eines
Ausführungsbeispiels eines Düsenkopfes mit
einer Düse zur Erzeugung eines
Flüssigkeitsstrahls
Fig. 3 eine weitere Düse.
Fig. 1 zeigt eine über eine in einer
Rollenrotationsdruckmaschine angeordnete Umlenkwalze 1 zu
einem Paar Andruckwalzen 2 verlaufende Bedruckstoffbahn
3, auf welche von einer erfindungsgemäßen, einen
Düsenkopf 5 mit einer Düse 6 aufweisenden Leim- und
Softflüssigkeitsauftragsvorrichtung 4 eine Leim- bzw.
Softflüssigkeitsspur 7 aufgebracht wird, in deren Bereich
die Andruckwalzen 2 zur Vermeidung von Kontakt zwischen
ihnen und der Leim- bzw. Flüssigkeitsspur 7
Umfangsnuten 8 aufweisen.
Der Leim- und Softflüssigkeitsvorrichtung 4 wird von hier
je einem druckbeaufschlagten Leim-Vorratsbehälter 9 und
Softflüssigkeits-Vorratsbehälter 10 wahlweise Leim 12
oder Softflüssigkeit 13 zugeführt.
Der Leim 12 bzw. die Softflüssigkeit 13 werden durch
einen aus der Düse 6 austretenden Flüssigkeitsstrahl 14
einstellbaren Querschnitts berührungslos auf die Bedruck
stoffbahn 3 aufgetragen.
Fig. 2 verdeutlicht den Aufbau des Düsenkopfes 5. Der im
Düsenkopf 5 angeordneten Düse 6 wird Leim 12 bzw.
Softflüssigkeit 13 über eine hier durch ein
Absperrventil 15 verschließbare Zuleitung 16 zugeführt
worauf der Leim bzw. die Softflüssigkeit den Kanal 33
bis zur Austrittsöffnung 34 durchläuft, wo er bzw. sie
die Anordnung als Flüssigkeitsstrahl 14 verläßt.
Zur Steuerung des Querschnittes, hier des Durchmessers D1
des Flüssigkeitstrahles 14 kann der Durchmesser D2 der
hier etwas oberhalb der Austrittsöffnung 34 liegenden
Durchgangsöffnung 17 verringert werden, indem das
elastische, hier ringförmige Element 18 in axialer
Richtung A-A durch zwei an ihm anliegende Anpreßelemente
19, 20 zusammengepreßt wird, so daß das Material in etwa
radialer Richtung nach innen ausweicht und die hier als
Ausnehmung des ringförmigen elastischen Elements 14
ausgebildete Durchgangsöffnung 17 verengt. Die
Durchgangsöffnung 17 kann auch seitlich eines elastischen
Elements, zwischen einem elastischen und einem festen
Element oder zwischen mehreren Elementen gebildet werden.
Das elastische Element besteht aus gummielastischem
Material hoher Rückprallelastizität, wie Polyurethan,
Silikon o. dgl. mit einer Shore-Härte von vorzugsweise
60-80. Es wird nur im elastischen Bereich verformt.
Zur Abdichtung gegen Austreten von Leim 12 oder
Softflüssigkeit 13 ist hier ein Dichtring 30 vorgesehen.
Die starre, also unbewegliche Festlegung des Druckbolzens
20 im Düsenkopfgehäuse erfolgt hier durch eine in die Nut
31 eingreifende, gestrichelte Madenschraube 32.
Das Zusammenpressen des elastischen Elements 18 erfolgt
durch eine aufeinanderzugerichtete Relativbewegung des
Außenzylinders 19 und darin angeordneten Druckbolzens 20.
Dabei wird in der gezeigten Anordnung der bewegliche
Außenzylinder 19 relativ zum starr im Düsenkopf 5
angeordneten Druckbolzen 20 bewegt. Alternativ ist ebenso
die starre Anordnung des Außenzylinders 19 und die
bewegliche Anordnung des Druckbolzens 20 möglich.
Der Außenzylinder 19 wird relativ zum Druckbolzen 20 über
mehrere axial verlaufende Stellstangen 21 bewegt. Die
Stellstangen 21 verlaufen in sich parallel zur Achse A-A
in im Gehäuse des Düsenkopfes 5 erstreckenden
Ausnehmungen, was die Anordnung verdrehsicher macht.
Die Stellstangen 21 sind über eine geeignete
Stelleinrichtung, hier über einen mit ihnen verbundenen
Stellkolben 22 bewegbar. Dessen Bewegung wird durch die
Anschlagfläche 23 nach unten und durch den Anschlag 24
nach oben begrenzt, wobei hier der Anschlag 24 als
Stellschraube und damit positionierbar ausgebildet ist.
Zur Rückstellung des Stellkolbens 22 und damit der das
elastische Element 18 zusammenpressenden Anpreßelemente
19, 20 ist hier eine Rückstellfeder 25 in Form einer
Druckfeder vorgesehen.
Der Stellkolben 22 ist in einer Bohrung im
Düsenkopfgehäuse angeordnet.
Die Bewegung des Stellkolbens 22 kann in verschiedener
Weise, wie z. B. durch einen Solenoid etc. erfolgen. Hier
ist der Stellkolben 22 durch Einführung von Druckluft in
die Kammer 26 anhebbar, bis er gegen den Anschlag 24
stößt. Dabei wird über die Stellstangen 21 der
Außenzylinder 19 angehoben und preßt das elastische
Element unter Verengung des Querschnitts D2 der
Durchgangsöffnung 17 gegen den Druckbolzen 20.
Die Zufuhr der Druckluft erfolgt über eine (auch in Fig.
1) angedeutete Druckluftzuleitung 27. Die Druckluft-
Einstellung ist über ein Druckluftventil 28 möglich,
dessen Ansteuerung z. B. von einem Leitstand oder einem
Panel aus erfolgen kann. Der wesentliche Vorteil bei der
Verwendung von Druckluft gegenüber der Verwendung von
elektrisch betriebenen Stellelementen besteht darin, daß
damit die Entzündung des Leims oder insbesondere von aus
diesem austretenden Gasen nicht zu befürchten ist, was
die Zuverlässigkeit der Anlage erheblich steigert.
Alternativ zur dargestellten und oben beschriebenen
Ausgestaltung ist auch die gestrichelt (36) angedeutete
Durchführung der Stellstangen durch die Wand möglich.
Derart kann die Positionierung der Stellstangen und somit
die Steuerung des Querschnitts der Durchgangsöffnung 17
durch eine Stelleinrichtung oder auch manuell erfolgen.
Anstatt des hier gezeigten, ringförmigen, elastischen
Elements 18 etwa rechteckigen Querschnitts ist auch eine
beliebige andere Ausbildung des elastischen Elements 18
möglich. Neben der ringförmigen Ausbildung ist
insbesondere jede Ausführung vorteilhaft, bei welcher die
Außenfläche des elastischen Elements 18 zumindest
teilweise an der Innenfläche des Außenzylinders 19
anliegt.
Auch kann das elastische Element durchaus aus mehreren
Einzelteilen bestehen und der Querschnitt der Durchgangs
öffnung 17 kann anstatt wie hier symmetrisch radial, auch
in anderer Weise verengt werden.
Fig. 3 zeigt eine im wesentlichen konische Ausbildung
des elastischen Elements 18. Hier verläuft der Bund 35
des Außenzylinders 19, der gegen das elastische Element
18 drückt, schräg radial nach innen, während der Andruck
des Druckbolzens 20 auf das elastische Element 18 auch
hier in Richtung der Achse A-A erfolgt. Die Verengung der
Durchgangsöffnung 17 ist dabei teilweise auf eine
Verschiebung des elastischen Elements schräg radial nach
innen, also parallel zur ebenfalls schräg radial nach
innen verlaufenden Innenwandung des Bundes 35 des
Außenzylinders 19 unter elastischer Deformation des
elastischen Elementes 18 zurückzuführen.
Überdies können die Anpreßelemente 19, 20 anders als
dargestellt ausgebildet sein. Z.B. ist die Verwendung von
zwei relativ zueinander bewegbaren, das elastische
Element 18 zwischen sich zusammenpreßenden Druckkolben in
einem Außenzylinder möglich. Auch sind Ausbildungen
möglich, bei welcher die Anpreßelemente nicht in einem
gemeinsamen Außenzylinder verlaufen.
Claims (17)
1. Vorrichtung zur Erzeugung eines Flüssigkeitsstrahls
(14), insbesondere zum Auftragen von Leim (12)
und/oder Softflüssigkeit (13) auf eine Bahn (3) mit
einem Düsenkopf (5), der eine mit einer am Ende
eines mit der Flüssigkeit (12, 13) beaufschlagbaren
Kanales (33) angeordneten Austrittsöffnung (34)
versehene Düse (6) trägt, dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich der Austrittsöffnung (34) ein
elastisches Element (18) vorgesehen ist, das eine
mit dem Kanal (32) kommunizierende Durchgangsöffnung
(17) aufweist und das (18) zwischen zwei relativ
zueinander verstellbaren Anpreßelementen (19, 20)
angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das elastische Element (18) aus gummielastischem
Material hoher Rückprallelastizität besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das elastische Element (18) aus einem Material
mit einem Shorehärtegrad von 60-80 besteht.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Element
(18) aus Polyurethan besteht.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Element
(18) ringförmig ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das elastische Element (18) als Ring etwa
eckigen Querschnitts ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine
Außenfläche des Rings an der Innenseite eines
Anpreßelements (19) anlegt.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß als Anpreßelemente ein
starr im Düsenkopf (5) angeordneten Druckbolzen (20)
und ein relativ zu diesem beweglicher, hohler
Außenzylinder (19) vorgesehen sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Außenzylinder (19) mit einem
sich nach innen erstreckenden, am elastischen
Element (14) anliegenden Bund (35) versehen ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der hohle Außenzylinder
(19) über sich in axialer Richtung (A-A)
erstreckende Stellstangen (21) mit einer
Stelleinrichtung verbunden ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stellstangen in im Gehäuse
angebrachten Bohrungen angeordnet sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stelleinrichtung als
Stellkolben (22) ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stellkolben (22) in einer im
Düsenkopf (5) angebrachten Bohrung angeordnet ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet, daß der Stellkoben (22)
durch einseitige Beaufschlagung mit Druckluft
bewegbar ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die axiale Bewegung
(A-A) des Stellkolbens (22) durch einen Anschlag
(24) begrenzt ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der Anschlag (24) positionierbar
ist.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Rückstellfeder (25)
für die Rückstellung des beweglichen Anpreßelementes
(19) vorgesehen ist.
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