DE19501696A1 - Geräuscharmer Gleiskörper - Google Patents
Geräuscharmer GleiskörperInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Gleiskörper und ein Verfahren zur Geräuschredu
zierung bei Gleiskörpern gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. 15.
Verkehrslärm wird heutzutage als eine der wesentlichen Ursachen für Unwohlsein von
Meschen und eine allgemeine Beeinträchtigung der Lebensqualität angesehen. Im Zuge
der allgemeinen Verringerung des Verkehrslärms gerät auch immer mehr die
Verringerung der Geräuschentwicklung im Eisenbahnverkehr in den Blickpunkt des
Geschehens. Gesellschaftliche und gesetzgeberische Zwänge, beispielsweise europäische
Richtlinien, erfordern nunmehr auch für diese Transportart eine Verringerung der
Schallemission. Störender Schallärm tritt im Eisenbahnverkehr insbesondere durch eine
Reflexion der in den Lokomotiven und Wagons erzeugten Schallwellen an dem
Gleiskörper auf, insbesondere an dem Schotterbett, auf dem das Gleis verlegt ist, von
wo er in die Umgebung gestreut wird und beispielsweise Anwohner erheblich in ihrer
Lebensqualität beeinträchtigt. Die Lärmemissionen werden gerade angesichts des
Trends zu immer schnelleren Zügen von immer größerer Bedeutung, da die
Lärmentwicklung überproportional mit steigender Geschwindigkeit steigt. Von
Bedeutung ist dabei auch, daß in letzter Zeit auch die Geschwindigkeit von Güterzügen
gesteigert wurde, die meist Nachts verkehren.
Eine Möglichkeit, die Schallemission von Eisenbahnverkehrsstrecken zu verringern,
besteht darin, seitlich des Gleisstrangs Lärmschutzwände der bekannten Art
anzubringen. Diese weisen jedoch mehrere Nachteile auf. Neben der optischen
Unverträglichkeit mit der Landschaft werfen sie in der Regel auch hohe Kosten auf.
Gerade bei einer Nachrüstung von bestehenden Eisenbahnstrecken hinsichtlich
Lärmreduzierung verursachen die bekannten Lärmschutzwände besonders hohen
Aufwand und Kosten. Außerdem müssen diese bei Wartungsarbeiten kostspielig entfernt
und wiedererrichtet werden.
Die vorliegende Erfindung hat zur Aufgabe, mit einfachen Mitteln die Lärmabstrahlung
an Eisenbahnverkehrswegen zu verringern.
Die oben stehende Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 bzw. 15 gelöst.
Die Unteransprüche bilden den Erfindungsgedanken in vorteilhafter Weise fort.
Erfindungsgemäß ist also ein Gleiskörper mit zwei Schienen und mehreren, quer zu den
Schienen auf einer Bettung verlegten und in Längsrichtung der Schienen voneinander
beabstandeten Schwellen vorgesehen, auf denen die Schienen durch Befestigungsmittel
angebracht sind. Die Geräuschverringerung wird dadurch erreicht, daß in dem
Halbraum, der durch die Bettung und die Schienen gebildet ist, ein schallabsorbierendes
Material vorgesehen ist.
Das Material kann dabei im wesentlichen bis zu solch einer Höhe vorgesehen sein, daß
die Spurkränze von Rädern von sich auf den Schienen bewegenden Fahrzeugen,
beispielsweise Lokomotiven oder Wagons, ungehindert in die Schienen eingreifen
können.
Alternativ dazu kann das Material im wesentlichen bis zur Höhe der Schiene vorgesehen
sein.
Vorteilhaft ist es, wenn seitlich angrenzend an die Schienen Ausnehmungen für die
Spurkränze von Rädern von Schienenfahrzeugen vorgesehen sind.
Eine weitere Schallreduzierung kann beispielsweise dadurch erreicht werden, daß auch
in den außen an die Schienen angrenzenden Bereichen schallabsorbierendes Material
vorgesehen ist.
Zur Verbesserung der Zugängigkeit der Befestigungsmittel können Ausnehmungen in
dem Material vorgesehen sein oder Teile des Materials im Bereich der
Befestigungsmittel entfernbar ausgebildet sein, wobei deren Breite zweckmäßig nicht
breiter als die zugeordnete Schwelle ist.
Das schallabsorbierende Material kann beispielsweise durch Schäumen vorgesehen sein.
Alternativ dazu kann das schallabsorbierende Material in Form modularer Platten
vorgesehen sein, deren Breite zweckmäßig dem Abstand zwischen mindestens zwei
benachbarten Schwellen entspricht.
Alternativ dazu kann das Material durch loses Befüllen vorgesehen sein.
Als Witterungs- und Schlagschutz kann das Material mit einer festen Abdeckung oder
einer festen Haut bedeckt sein.
Vorteilhafterweise kann das schallabsorbierende Material aus einem recycelten Material
bestehen.
Das schallabsorbierende Material kann körnig sein.
Weiterhin kann es sich bei dem Material um ein aufschäumbares Kunststoffmaterial
handeln.
In diesem Fall eignet sich insbesondere polystyrolhaltiges Kunststoffmaterial.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Geräuschreduzierung bei
Gleiskörpern, die zwei Schienen und mehrere quer zu den Schienen auf einer Bettung
verlegte in Längsrichtung der Schienen von einander beabstandete Schwellen, auf denen
die Schienen durch Befestigungsmittel angebracht sind, aufweisen. Dabei wird in den
Halbraum, der durch die Bettung und die Schienen gebildet ist, ein schallabsorbierendes
Material eingebracht.
Die Erfindung wird anhand von in den begleitenden Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Querschnittsansicht eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen
geräuscharmen Gleiskörpers,
Fig. 2 eine detaillierte Querschnittsansicht mehrerer Ausführungsmöglichkeiten eines
erfindungsgemäßen Gleiskörpers.
Fig. 1 zeigt im Querschnitt den Oberbau eines Fahrwegs einer Eisenbahnstrecke. Dazu
gehören die Gleise und das Schotterbett 4. Ein Gleis besteht aus einem Paar Schienen
1a, 1b, Schwellen 2 und Kleineisen 3, die Mittel zur Befestigung zwischen Schienen
und Schwellen darstellen. In Deutschland ist beispielsweise die in Fig. 1 dargestellte
Klammer-Befestigungsweise zur Anbringung der Schienen 1a, 1b auf den Schwelle 2
gebräuchlich. Natürlich ist auch jede andere bekannte Befestigungsweise, beispielsweise
direktes Aufschrauben oder Aufklammern der Schienen auf die Schwellen, möglich.
Das Gleis liegt, d. h. dessen Schwellen liegen, in einem Schotterbett, der sogenannten
Bettung 4. Die Bettung hat die Aufgabe, die statischen und dynamischen Belastungen
möglichst gleichmäßig auf den Unterbau zu verteilen. Die Schwellen 2 können wie in
Fig. 1 gezeigt eben mit der Bettung 4 abschließen oder teilweise oben aus dieser
herausragen. Die gebräuchlichsten Materialien für die Schwellen 2 sind Holz oder
Beton. Üblich ist eine Schwellenbreite von ungefähr 260 cm. Als Regelabstand ist für
hohe Belastungen ungefahr 63 cm üblich.
Das Grundmaß, d. h. der Abstand der beiden Schienen 1a, 1b, beträgt bei der
sogenannten Normalspurweite 1435 mm. Wie in Fig. 1 ebenfalls zu sehen ist, ist in
dem Halbraum, der durch die Bettung 4 und die Schienen 1a, 1b gebildet ist, ein
schallabsorbierendes Material 5 vorgesehen. Dieses Material 5 absorbiert die
beispielsweise von einer Lokomotive oder einem Wagon, der sich über den Gleiskörper
bewegt, ausgehenden Schallwellen zumindest in erheblichem Umfang. Diese können
sodann somit nicht mehr in die Umgebung gestreut werden. Schallabsorbierendes
Material 12 kann, wie in Fig. 1 ebenfalls gezeigt, auch in den außen an die Schienen
1a, 1b angrenzenden Bereich vorgesehen sein. Wie in Fig. 2 dargestellt ist, kann das
außerhalb der beiden Schienen befindliche schallabsorbierende Material 12
beispielsweise durch Verschrauben oder durch Nägel 13 an einer Schwelle 2 befestigt
oder gegebenenfalls (13′) auch in der Bettung 4 verankert sein, insbesondere wenn es
sich wie in Fig. 2 dargestellt sogar seitlich über die Schwellen hinaus auf der Bettung 4
befindet.
Wie detailliert in Fig. 2 dargestellt ist, weisen die Räder 7 von Schienenfahrzeugen
Spurkränze 8 auf, die innen an der Oberseite der Schienen 1a, 1b eingreifen. Wie in
Fig. 1 dargestellt ist, können für den ungehinderten Eingriff der Spurkränze 8 der
Räder 7 Ausnehmungen im schallabsorbierenden Material 5 innen angrenzend an die
Schienen 1a, 1b vorgesehen sein. Der Abstand der Spurkränze 8, gemessen von
Außenkante zu Außenkante ist in der Regel kleiner als der Innenabstand der beiden
Schienen 1a, 1b. Die Ausnehmungen sind daher vorteilhafterweise so bemessen, daß
auch bei dem üblichen Hin- und Herwandern der Spurkränze 8 quer zu der
Fahrtrichtung des Schienenfahrzeugs eine Berührung der Spurkränze 8 mit dem
schallabsorbierenden Material 5, 12 sicher vermieden wird. Der maximale Bereich der
Hin- und Herbewegung liegt dabei meist im Bereich von einigen Zentimetern, typisch
4 cm.
Alternativ kann das schallabsorbierende Material 5, 12 aber auch nur bis zu solch einer
Höhe vorgesehen sein, daß eine ungehinderte Bewegung der Spurkränze 8 der Räder 7
ermöglicht wird. Bei einer üblichen Schienenhöhe von typisch 15 bis 18 cm kann z. B.
bis zu einer Höhe von ungefähr 5 bis 10 cm schallabsorbierendes Material 5, 12
vorgesehen sein.
Bezugnehmend auf Fig. 2 ist ebenfalls zu sehen, daß zur Zugänglichkeit der
Befestigungsmittel 3 in dem schallabsorbierenden Material 5, 12 Ausnehmungen 10
vorgesehen sein können, wie es bei der Schiene 1a von Fig. 2 dargestellt ist. Wie bei
der Schiene 1b von Fig. 2 dargestellt ist, können aber auch Teile 11 des
schallabsorbierenden Materials 5, 12 im Bereich der Befestigungsmittel 3 entfernbar
ausgebildet sein, wobei die Breite der Ausnehmungen 10 oder der Teile 11 zweckmäßig
nicht breite als die zugeordnete Schwelle ist.
Hinsichtlich des Vorsehens des schallabsorbierenden Materials 5, 12 gibt es mehrere
Möglichkeiten. Möglich ist zum Beispiel, daß das Material 5, 12 durch Ausschäumen
vor Ort vorgesehen wird.
Das Material 5, 12 kann aber auch in Form modularer Platten vorgesehen sein, deren
Breite (in Schienenlängsrichtung) beispielsweise dem Abstand zwischen zwei (oder
mehr) benachbarten Schwellen 2 entspricht. Je geringer die Breite der modularen
Platten ist, desto besser können Krümmungen der Schienen in Kurven ausgeglichen
werden. Die Krümmung kann indessen falls erforderlich auch durch keilförmige Platten
ausgeglichen werden. Zwischen einzelnen modularen Platten und/oder den Schienen
1a, 1b sind Dehnfugen und/oder Füllungen aus einem elastischen Material von Vorteil,
um unterschiedliche Wärmeausdehnungen zu kompensieren. Gerade im Fall des
Vorsehens des schallabsorbierenden Materials 5, 12 durch modulare Platten bietet sich
eine Befestigung durch Verschrauben auf den Schwellen 2 oder Verankern in der
Bettung 4 an. Indessen ist jedoch auch ein Verkleben vorstellbar. Die
Verschraubung/Verankerung kann gegen eine Lockerung oder ein Entfernen durch
Unbefugte gesichert sein.
Das Material 5 kann zwar auch durch loses Befüllen vorgesehen werden, jedoch muß es
in diesem Fall gegen Wegfliegen (durch Wind) gesichert werden. Dabei ist es von
Vorteil, wenn das Material 5, 12 zum zusätzlichen Witterungs- und Schlagschutz mit
einer festen (dichten) Abdeckung oder Haut 6 bedeckt ist, wie in Fig. 1 dargestellt ist.
Diese Abdeckung oder Haut 6 verhindert eine Beschädigung des schallabsorbierenden
Materials 5, 12 durch Regen, Schnee, Hagel oder dgl. und auch durch auftreffende
Astteile, Steine oder dgl.
Die Oberseite des schallabsorbierenden Material 5, 12 kann allgemein so geformt sein,
daß Regen- oder Tropfwasser seitlich in die Bettung 4 abgeleitet wird oder gesammelt
und dann direkt nach unten in die Bettung 4 abgeleitet wird. Somit kann ein Eintreten
von Wasser in das Material 5, 12 selbst das beispielsweise zu Frostschäden führen
könnte, vermieden werden.
Eine solche Abdeckung 6 sollte dabei akustisch nicht zu steif sein, um eine unnötige
und unerwünschte Reflexion des von der Lokomotive oder den Waggons ausgehenden
Lärms und damit eine Verringerung der Geräuschreduzierungs-Eigenschaften der
Anordnung zu vermeiden.
Das Material 5, 12 kann beispielsweise recyceltes und/oder körniges Material sein.
Es kann sich alternativ aber auch um ein aufschäumbares Kunststoffmaterial handeln,
wobei sich in diesem Fall besonders polystyrolhaltiges Kunststoffmaterial eignet, z. B.
das unter der Handelsbezeichnung Styropor bekannte Produkt.
Bei modularen Platten kann z. B. eine vollständig eine lose Kernfüllung umgebende
hautartige Abdeckung vorgesehen sein. Hierdurch können beim Verlegen in üblichen
Kurven sehr großer Radien Sonderanfertigungen keilförmiger Platten vermieden
werden, da die Eigenelastizität solcher Platten die geringen Abmessungsunterschiede
ausgleicht.
Erwähnenswert ist, daß Unkrautvernichtungsmaßnahmen dort, wo das Material 5, 12
vorgesehen ist, nicht mehr erforderlich sind.
Wie aus der obigen Erläuterung von Ausführungsbeispielen ersichtlich ist, eignet sich
die erfindungsgemäße Vorrichtung insbesondere auch zur einfachen Nachrüstung von
bestehenden Eisenbahnstrecken, beispielsweise an Problemzonen wie Ortsdurchfahrten
oder dgl.
Claims (28)
1. Geräuscharmer Gleiskörper mit zwei Schienen (1a, 1b) und mehreren quer zu den
Schienen (1a, 1b) auf einer Bettung (4) verlegten und in Längsrichtung der Schienen
voneinander beabstandeten Schwellen (2), auf denen die Schienen (1a, 1b) durch
Befestigungsmittel (3) angebracht sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß in dem Halbraum, der durch die Bettung (4) und die Schienen (1a, 1b) gebildet ist,
ein schallabsorbierendes Material (5) vorgesehen ist.
2. Gleiskörper nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Material (5) im wesentlichen bis zu solch einer Höhe vorgesehen ist, daß die
Spurkränze (8) von Rädern (7) von sich auf den Schienen (1a, 1b) bewegenden
Fahrzeugen ungehindert in die Schienen (1a, 1b) eingreifen können.
3. Gleiskörper nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Material (5) im wesentlichen bis zur Höhe der Schiene (1a, 1b) vorgesehen ist.
4. Gleiskörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet,
daß angrenzend an die Schienen (1a, 1b) Ausnehmungen (9) für die Spurkränze (8) von
Rädern (7) von Schienenfahrzeugen vorgesehen sind.
5. Gleiskörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß auch in den außen an die Schienen (1a, 1b) angrenzenden Bereichen
schallabsorbierendes Material (12) vorgesehen ist.
6. Gleiskörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Zugänglichkeit der Befestigungsmittel (3) Ausnehmungen (10) in dem Material
(5, 12) vorgesehen sind oder Teile (11) des Materials (5, 12) im Bereich der
Befestigungsmittel (3) entfernbar ausgebildet sind, deren Breite zweckmäßig nicht
breiter als die zugeordnete Schwelle (2) ist.
7. Gleiskörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Material (5, 12) durch Ausschäumen vorgesehen wird.
8. Gleiskörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Material (5, 12) in Form modularer Platten vorgesehen ist, deren Breite
zweckmäßig dem Abstand zwischen mindestens zwei benachbarten Schwellen (2)
entspricht.
9. Gleiskörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Material (5, 12) durch loses Befüllen vorgesehen ist.
10. Gleiskörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Material (5, 12) zum Witterungs- und Schlagschutz mit einer festen Abdeckung
oder Haut (6) bedeckt ist.
11. Gleiskörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Material (5, 12) ein recyceltes Material ist.
12. Gleiskörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das schallabsorbierende Material (5, 12) körnig ist.
13. Gleiskörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei dem Material (5,12) um ein aufschäumbares Kunststoffmaterial handelt.
14. Gleiskörper nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei dem Kunststoffmaterial (5, 12) um polystyrolhaltiges Kunststoffmaterial
handelt.
15. Verfahren zur Geräuschreduzierung bei Gleiskörpern, die zwei Schienen (1a, 1b)
und mehrere quer zu den Schienen (1a, 1b) auf einer Bettung (4) verlegte und in
Längsrichtung der Schienen voneinander beabstandete Schwellen (2), auf denen die
Schienen (1a, 1b) durch Befestigungsmittel (3) angebracht sind, aufweisen,
dadurch gekennzeichnet,
daß in den Halbraum, der durch die Bettung (4) und die Schienen (1a, 1b) gebildet ist,
ein schallabsorbierendes Material (5) eingebracht wird.
16. Verfahren nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Material (5) im wesentlichen bis zu solch einer Höhe eingebracht wird, daß die
Spurkränze (8) von Rädern (7) von sich auf den Schienen (1a, 1b) bewegenden
Fahrzeugen ungehindert in die Schienen (1a, 1b) eingreifen können.
17. Verfahren nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Material (5) im wesentlichen bis zur Höhe der Schiene (1a, 1b) eingebracht
wird.
18. Verfahren nach Anspruch 15 oder 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß angrenzend an die Schienen (1a, 1b) Ausnehmungen (9) für die Spurkränze (8) von
Rädern (7) von Schienenfahrzeugen vorgesehen werden.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß auch in den außen an die Schiene (1a, 1b) angrenzenden Bereichen
schallabsorbierendes Material (12) aufgebracht wird.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Zugänglichkeit der Befestigungsmittel (3) Ausnehmungen (10) in dem Material
(5, 12) vorgesehen werden oder Teile (11) des Materials (5, 12) im Bereich der
Befestigungsmittel (3) entfernt werden können, deren Breite zweckmäßig nicht breiter
als die zugeordnete Schwelle (2) ist.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Material (5, 12) ausgeschäumt wird.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Material (5, 12) in Form modularer Platten eingebracht wird, deren Breite
zweckmäßig dem Abstand zwischen mindestens zwei benachbarten Schwellen (2)
entspricht.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Material (5, 12) durch loses Befüllen eingebracht wird.
24. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Material (5, 12) zum Witterungs- und Schlagschutz mit einer festen Abdeckung
oder Haut (6) bedeckt wird.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 24,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Material (5, 12) ein recyceltes Material verwendet wird.
26. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 25,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Material (5, 12) ein körniges Material verwendet wird.
27. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Material (5, 12) ein aufschäumbares Kunststoffmaterial verwendet wird.
28. Verfahren nach Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei dem Kunststoffmaterial (5, 12) um polystyrolhaltiges Kunststoffmaterial
handelt.
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