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Vorrichtung zur Aufbewahrung und zum Transport von Wiedergabeplatten,
insbesonderen solchen für Diktiergeräte.
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Vorrichtungen zur Aufbewahrung und zum Transport von Wiedergabeplatten,
wie Schallplatten, Platten von Diktiergeräten und dgl. sind in verschiedenen Ausführungsformen
bekannt und im allgemeinen als Taschen aus Oberblatt und Unterblatt ausgeführt.
Die Taschen haben dabei eine Tiefe, die dem Durchmesser der Wiedergabeplatten entspricht,
so daß die Taschen die Wiedergabeplatten ganz aufnehmen. Nachteilig ist, daß aus
diesen Taschen die eingelegten Wiedergabeplatten bei ungeschickter Handhabung der
Taschen leicht herausfallen können. Zwar ist es bekannt, an den Taschen Verschlußklappen
vorzusehen, doch sind deren Verschlußmittel im allgemeinen nicht hinreichend fest,
um ein Herausfallen bei ungeschickter Handhabung zu verhindern. Für manche Verwendungszwecke
sind im übrigen die bekannten Taschen kaum brauchbar : So ist es in Bürobetrieben
übliche besprochene Platten von Diktiergeräten nach der Übertragung des Diktates
hinten
in eine Unterschriftenmappe einzulegen, um auf diese Weise die Wiedergabeplatte
demjenigen wieder zuzuleiten, der das Diktat ausgeführt und folglich die Übertragung
zu unterschreiben oder abzuzeichnen hat.
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Die lose hinten in die Unterschriftenmappen eingelegten Platten fallen
aus diesen leicht heraus. Dieser Mangel bleibt, wenn die bekannten, in der beschriebenen
Weise als Taschen ausgeführten Vorrichtungen zur Aufbewahrung und zum Transport
von Wiedergabeplatten hinten in den Unterschriftenmappen befestigt, z. B. eingebunden
werden.
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Letzteres stört außerdem, da der Durchmesser der Wiedergabeplatten
größer ist als die Breite der Unterschriftenmappen, so daß die bekannten Taschen
aus den Blättern der Unterschriftenmappen hervorstehen, was insbesondere deshalb
stört, weil die Unterschriftenmappen häufig auch ohne Wiedergabeplatten verwendet
werden sollen.
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Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, eine Vorrichtung zur
Aufbewahrung und zum Transport von Wiedergabeplatten, insbesondere solchen von Diktiergeräten,
zu schaffen, die insbesondere für den letzterwähnten Zweck, nämlich zum Einbinden
in Unterschriftenmappen, aber auch für beliebige andere Aufgaben geeignet und von
den erwähnten Nachteilen frei ist.
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufbewahrung und zum Transport
von Wiedergabeplatten, insbesondere solchen für Diktiergeräte, bestehend aus einer
Aufnahmetasche, aus Oberblatt und Unterblatt sowie Verschlußklappe.
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Die Erfindung besteht darin, daß die Tiefe der Aufnahmetasche geringer
ist als der Durchmesser der aufzunehmenden Wiedergabeplatte und daß die Verschlußklappe
eine dem über die Tasche in eingeschobenem Zustand vorstehenden Teil der Wiedergabeplatte
entsprechende Ausnehmung aufweist sowie dadurch über diesen vorstehenden Teil zu
klappen ist. Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
so gestaltet, daß sie um eine Unterschriftenmappe unschwer einzubrinden ist.
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In diesem Falle kann im übrigen das Unterblatt der Tasche aus dem
Rücken oder Deckel der Unterschriftenmappe gebildet sein.
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Das Material der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist grundsätzlich beliebig.
Die Einzelteile, d. h. Oberblatt, Unterblatt und Verschlußklappe können aus Kunststoff,
Pappe oder dgl. bestehen. Im übrigen kann die erfindungsgemäße Vorrichtung im einzelnen
auch in der verschiedensten Weise weiter ausgebildet oder variiert werden, beispielsweise
kann man mit einem verhältnismäßig großen Unterblatt arbeiten, über das die aufzunehmende
Wiedergabeplatte nicht hervorragt, während der Verschlußdeckel in der beschriebenen
Weise derart angebracht ist, daß er mit einer Ausnehmung über die Wiedergabeplatte
geklappt werden kann. In diesem Falle wird durch das Unterblatt die in die Vorrichtung
eingeschobene Platte zugleich geschont.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind vor allem darin zu
sehen, daß bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
infolge der besonderen
Gestaltung der Verschlußklappe ein Herausfallen der eingelegten Wiedergabeplatte
praktisch nicht mehr möglich ist, wobei darüberhinaus insbesondere nach Einbinden
in eine Unterschriftenmappe oder dgl. die Tasche zur Aufnahme der Wiedergabeplatten
in ihrer Tiefe so gewählt werden kann, daß leer über die Unterschriftenmappe oder
dgl. Teile der Taschen nicht vorstehen.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert ; es zeigen : Fig. 1 perspektivisch
eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Aufbewahrung und zum Transport von Wiedergabeplatten,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch den Gegenstand nach Fig. 1.
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Die in den Figuren dargestellte Vorrichtung dient zur Aufbrwahrung
und zum Transport von Wiedergabeplatten 1, insbesondere solchen für Diktiergeräte.
In ihrem grundsätzlichen Aufbau besteht die Vorrichtung aus einer Aufnahmetasche
2 und einer Verschlußklappe 3. Die Aufnahmetasche 2 besteht ihrerseits aus Oberblatt
2a und Unterblatt 2b. Die Tiefe der Afunahmetasche 2 ist geringer als der Durchmesser
der aufzunehmenden Wiedergabeplatte, was in den Figuren angedeutet worden ist. Die
Verschlußklappe 3 besitzt eine dem über die Tasche 2 in eingeschobenem Zustand vorstehenden
Teil der Wiedergabeplatte 1 entsprechende Ausnehmung 4 und ist dadurch, was die
Figuren ebenfalls
in verschiedenen Funktionsstellungen andeuten,
über diesen vorstehenden Teil der Wiedergabeplatte 1 zu klappen.
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Im einzelnen kann die erfindungsgemäße Vorrichtung in der verschiedensten
Weise weiter ausgebildet und abgewandelt werden. So besteht die Möglichkeit, die
dargestellte Vorrichtung in eine Unterschriftenmappe oder dgl. einzubpinden, wobei
das Einbinden längs der vorderen Kante 5 erfolgt, die hierzu besonders eingerichtet
ist.
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In diesem Falle kann im übrigen das Unterblatt 2b aus dem Rücken des
Deckels der Unterschriftenmappe gebildet sein, wobei die Möglichkeit besteht, das
Unterblatt 2b auch größer auszubilden als in den Figuren dargestellt ist, so daß
es die Breite des Durchmessers der Wiedergabeplatte 1 besitzt.
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Ansprüche :