DE1708364B2 - - Google Patents
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Description
in seiner Schließlage gesteuert werden kann.
Ebenso wie im Falle der DT-PS 9 41413 ist aber
auch bei diesen Beschlägen als Nachteil die Fehlbedienungsmöglichkeit gegeben, indem bei in Schwenköffnungsstellung
bewegtem Flügel über das Gestänge die > Koppelung zwischen Flügel und Ausstellarm aufgehoben
werden kann. Nur dadurch, daß gemäß der DT-PS 10 86 147 zusätzlich eine Fehlbedienungssperre in den
Flügel eingebaut und mit dem Gestänge in Wirkverbindung gebracht wird, kann solchen Fehlbedienungen in ι ο
gewissem Umfange entgegengewirkt werden. Da die Fehlbedienungssperren aber in der Regel durch Federwirkung
beim Öffnen des Flügels mit dem Gestänge in Sperreingriff und beim Schließen desselben entgegen
der Wirkung der Feder durch den Rahmen außer Ein- ι«; griff gebracht werden, kann ihre Wirksamkeit beispielsweise
durch übermäßigen Farbanstrich am Flügel leicht in Frage gestellt werden. Trotz Vorhandenseins einer
Fehlbedienungssperre kann dann aber eine Fehlbedienung nicht vermieden werden.
Ebenso wie beim Beschlag nach der DT-PS 9 41 413 ist auch bei den oben beschriebenen Beschlagausführungen
der weitere Nachteil gegeben, daß die Bauweise des Riegelgestänges und der Ausstellvorrichtung genau
aufeinander abgestimmt werden muß. 2s
Zweck der Erfindung ist es, alle den bekannten Ausstellvorrichtungen
anhaftenden Nachteile zu vermeiden, aber deren Vorteile miteinander zu vereinigen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Ausstellvorrichtung der eingangs beschriebenen Gattung für Kipp- 3"
Schwenkflügel von Fenstern und Türen zu schaffen, die unabhängig vom Gestänge eines Kipp-Schwenkbeschlages
wirksam ist und sich dabei in der Nähe der lotrechten Schwenkgelenkachse mit dem Flügel zur
Bildung seines oberen Schwenklagers völlig selbsttätig kuppelt, während sie für das Kippen des Flügels ebenso
selbsttätig von diesem entkuppelbar ist.
Die Lösung dieses Problems ist nach der Erfindung in der Hauptsache dadurch gekennzeichnet, daß ein
Kupplungsglied fest und das andere Kupplungsglied beweglich am zugehörigen Flügel bzw. Ausstellarm angeordnet
ist und daß das bewegliche Kupplungsglied von einem Stellgetriebe, dessen Antriebsglied das am
Festrahmen sitzende Schwenklager bildet, in unmittelbarer Abhängigkeit von der Schwenklage des Ausstell- 4s
armes zwangläufig gegenüber dem festen Kupplungsglied aus einer der Schließlage des Flügels zugeordneten
Entriegelungsstellung in die beim Schwenköffnen erforderliche Verriegelungsstellung bewegbar ist.
Der besondere Vorteil einer solchen Ausstellvorrichtung liegt darin, daß zu ihrer Steuerung kein besonderes
Gestänge erforderlich ist und daher die Kippschwenkflügel von Fenstern und Türen mit jeder beliebigen,
handelsüblichen Gestängeausführung ausgerüstet werden können.
Nach einem weiterbildenden Erfindungsmerkmal ist das Kupplungsglied drehbar am Ausstellarm angeordnet
und mit dem Abtriebsteil des Stellgetriebes fest verbunden. Dabei ist es gemäß einem weiteren Erfindungsmerkmal
möglich, daß sich das Antriebsteil des Kupplungsgliedes mit angeformten Eingriffsteilen
formschlüssig in entsprechenden, drehfesten Eingriffsteilen am Schwenklager abwälzt.
Verschiedene Ausführungsformen sind hierbei im Rahmen der Erfindung möglich. So kann das Abtriebs- (>5
teil des Stellgetriebes ein Planetenrad sein, das in ein drehfestes Sonnenrad am Schwenklager dauernd eingreift.
Das Abtriebsteil des Stellgetriebes kann aber auch als eine Scheibe mit radialen Einschnitten oder
exzentrischen Nocken ausgebildet werden, die mit exzentrischen Nocken oder radialen Einschnitten am
Schwenklager in Dauereingriff stehen. Ebenso ist es möglich, an Stellgetriebe einen Band-, Seil- oder Kettenzug
vorzusehen, der das Kupplungsglied des Ausstellarmes kraft- oder formschlüssig mit dem Schwenklager
verbindet. Eine wirkungsmäßig ähnliche Ausgestaltung ist aber erfindungsgemäß auch dadurch möglich,
daß das Stellgetriebe für das Kupplungsglied durch in geschlossenen Führungen laufende biegsame Druckstäbe,
z. B. in Form von eng gewickelten Schraubenfedern oder Kugel- und Rollenreihen, gebildet ist, die einerseits
an einem ortsfesten Ansatz des Schwenklagers als Antriebsglied abgestützt sind und andererseits an
einem Radialansatz des beweglichen Kupplungsgliedes als Abtriebsglied angreifen.
Eine wieder andere Bauform der Ausstellvorrichtung zeichnet sich dadurch aus, daß das Stellgetriebe eine
Gelenkachse ist, die einerseits exzentrisch an einem drehbaren Kupplungsglied angreift und andererseits,
ebenfalls exzentrisch, am Schwenklager angelenkt ist.
In baulicher Hinsicht hat es sich nach der Erfindung als besonders zweckmäßig erwiesen, das Kupplungsglied des Ausstellarmes als eine einseitig geschlitzte
Hülse oder eine im Querschnitt U-förmige Klaue auszubilden, während das Kupplungsglied am Flügel aus
einem daran fest angeordneten Zapfen besteht, wobei der Schlitz der Hülse bzw. die Öffnung der U-förmigen
Klaue bei Schließlage des Flügels quer zur Flügelebene zum Rauminneren gerichtet ist.
Andererseits ist es jedoch im Rahmen der Erfindung auch möglich, das Kupplungsglied am Ausstellarm als
Bolzen mit sich am Umfang gegenüberliegenden Abflachungen zu gestalten, während das Kupplungsglied des
Flügels eine daran befestigte, einseitig geschlitzte Hülse ist, deren Schlitz in Schließlage des Flügels quer zur
Flügelebene und zur Raumaußenseite gerichtet ist.
Nach einer wieder anderen Bauart der erfindungsgemäßen Ausstellvorrichtung kann das Kupplungsglied
des Ausstellarmes ein in dessen Längsrichtung bewegbarer Schieber sein. Das Stellgetriebe für diesen Schieber
läßt sich dabei durch eine am Schwenklager angelenkte Schub- und Zuglasche bilden. Es kann jedoch
auch aus einer am Schwenklager ortsfest ausgebildeten Steuerkurve bestehen, mit der der Schieber formschlüssig
gekuppelt oder aber kraftschlüssig durch eine Feder in Stelleingriff gehalten ist.
Bei dieser Ausführungsform einer Ausstellvorrichtung kann das Kupplungsglied des Flügels erfindungsgemäß
eine Gleitführung sein, gegenüber der das als Schieber gestaltete Kupplungsglied des Ausstellarms
ein- und ausrückbar ist. Eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Ausstellvorrichtung ist im wesentlichen
dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsglied am Flügel drehbar gelagert und als ein mit
Abflachungen versehener Zapfen ausgebildet ist, der mit einem Ritzel verbunden ist, das mit einer am Ausstellarm
schiebbar geführten Zahnstange des Stellgetriebes durch die Kippbewegung des Flügels ein- und
ausrückbar ist und daß das feste Kupplungsglied des Ausstellarmes als Schlitzhülse ausgebildet ist.
Bei der Ausstellvorrichtung kann schließlich das bewegliche Kupplungsglied am Flügel ein Schieber mit
einem Mitnehmer sein, der in eine Aussparung eines am Ausstellarm verschieblichen Schubstückes des Stellgetriebes
eingreift und durch Kippbewegung des Flügels ein- und ausrückbar ist, und das feste Kupplungs-
glied des Ausstellarmes kann durch eine Gleitführung gebildet werden.
An Hand der Zeichnung sollen verschiedene Ausführungsbeispiele einer erfindungsgemäßen Ausstellvorrichtung
ausführlich erläutert werden. Es zeigt
F i g. 1 in schematischer Gesamtansicht ein Kipp-Schwenkflügel-Fenster
mit einer Ausstellvorrichtung bei in seiner Schließlage verriegeltem Flügel,
F i g. 2 etwa in natürlicher Größe und ausführlicher Darstellung den in F i g. 1 mit II bezeichneten Ausschnitt
einer Ausführungsform der Ausstellvorrichtung in Ansicht von vorne,
F i g. 3 den Teilausschnitt der Ausstellvorrichtung nach F i g. 2 in Ansicht von unten bei Schließlage des
Flügels,
F i g. 4 die der F i g. 3 entsprechende Ansicht, jedoch in Schwenköffnungslage des Flügels,
F i g. 5 die der F i g. 3 entsprechende Darstellung der Ausstellvorrichtung in Kippöffnungslage des Flügels,
F i g. 6 den Ausschnitt 11 nach F i g. 1 in Draufsicht und in Schließlage des Flügels bei einer abgewandelten
Ausführungsform einer Ausstellvorrichtung,
F i g. 7 wiederum in Draufsicht eine weitere Gestaltungsform der Ausstellvorrichtung,
F i g. 8 in Ansicht von unten eine noch andere Ausführungsform der Ausstellvorrichtung,
F i g. 9 in Draufsicht eine weitere Ausgestaltungsmöglichkeit für eine Ausstellvorrichtung,
Fig. 10 in Ansicht von vorne eine Ausstellvorrichtung
mit noch anders gestalteter Kupplungsvorrichtung zwischen Flügel und Ausstellarm,
F i g. 11 die Anordnung nach F i g. 10 in Draufsicht,
Fig. 12 eine abgewandelte Gestaltungsform der Ausstellvorrichtung nach den F i g. 10 und 11 in Draufsicht,
Fig. 13 ein weiterer Lösungsvorschlag für die Ausgestaltung
einer Ausstellvorrichtung in Ansicht von vorne,
F i g. 14 die Anordnung nach F i g. 13 in Draufsicht,
Fig. 15 eine Abwandlung der Ausstellvorrichtung nach den F i g. 13 und 14 in Ansicht von vorne und
F i g. 16 die Anordnung nach F i g. 15 in Draufsicht.
In F i g. 1 der Zeichnung ist ein Fenster gezeigt, bei dem am feststehenden Rahmen 1 der Flügel 2 sowohl
um eine seitlich lotrechte Achse x-x schwenkbar als auch um eine untere waagerechte Achse y-y kippbar
angeordnet ist.
Die seitliche lotrechte Schwenkachse A--.vfürden Flügel
2 wird dabei durch ein unteres Eckgelenk 3 sowie durch das ortsfeste Schwenklager 4 der Ausstellvorrichtung
5 bestimmt.
Das untere Eckgelenk 3 ist als Kugel- oder Kreuzgelenk ausgeführt und bestimmt zusammen mit einem
wahlweise ein- und ausrückbaren Kippriegellager 6 auch die untere waagerechte Kippachse y-y für den
Flügel 2.
Das Kippriegellager 6 kann dabei mittels eines durch einen Betätigungsgriff 7 bewegbares Gestänges 8 ein-
und ausgerückt werden, welches zugleich auch zur Betätigung von Riegelgliedern 9 benutzt werden kann, die
den Flügel 2 an seiner Öffnungsseite zuverlässig in Schließlage über Gegenriegelglieder 10 gegen den
Rahmen 1 andrücken und daran verriegeln.
Die die Kippbewegung des Flügels 2 gegenüber dem feststehenden Rahmen 1 begrenzende Ausstellvorrichtung
5 greift mit dem vorderen Ende ihres Ausstellarmes 11 schiebbar und schwenkbar in ein am oberen
waagerechten Schenkel des Flügels 2 sitzendes Führungsstück 12 ein.
Damit die Ausstellvorrichtung 5 neben der Kippöffnungsbegrenzung für den Flügel 2 auch noch als oberes
Schwenklager für diesen beim Schwenken benutzt werden kann, ist zwischen dem Flügel 2 und dem Ausstellarm
11 eine besondere Kupplungsvorrichtung 13 vorhanden, die möglichst nahe bei der seitlichen lotrechten
Schwenkachse x-x liegt. Sie besteht aus einem am Flügel 2 sitzenden Kupplungsglied 14 und einem am Ausstellarm
11 befindlichen Kupplungsglied 15. Diese Kupplungsglieder 14 und 15 stehen in der Schließlage
des Flügels 2 miteinander in losem Eingriff und sind in ihrer Eingriffslage selbsttätig relativ zueinander so verstellbar,
daß die beim Kippen des Flügels 2 ohne weiteres miteinander außer Eingriff treten, beim Schwenken
desselben aber zwangläufig eine Koppelung zwischen Flügel 2 und Ausstellarm 11 sowohl der Flügelebene als
auch quer dazu herbeiführen.
Durch die Kupplungsvorrichtung 13 wird daher beim Schwenken des Flügels 2 ein Abkippen desselben verhindert
und außerdem wird er auch gegen Pendelbewegungen um die Achse a festgehalten, welche einerseits
durch das Eckgelenk 3 und andererseits durch den Angriffspunkt des Ausstellarmes 11 am flügelseitigen Führungsstück
12 hindurchgeht.
Der Flügel 2 wird also zum Schwenken sozusagen in jeder Richtung mit dem Ausstellarm 11 verbunden und
erhält dadurch eine starre Gelenkverbindung zum Schwenklager 4 hin.
Die das Koppeln des Flügels 2 mit dem Ausstellarm 11 beim Schwenken des Flügels 2 herbeiführende Relativbewegung
zwischen den beiden Kupplungsgliedern 14 und 15 der Kupplungsvorrichtung 13 wird zwangläufig
in ausschließlicher Abhängigkeit von der Relativschwenkung des Ausstellarmes 11 gegenüber seinem
ortsfesten Schwenklager 4 abgeleitet.
Bei der Ausführungsform einer Ausstellvorrichtung 5, wie die in den F i g. 2 bis 5 dargestellt ist, wird das am
Ausstellarm 11 sitzende Kupplungsglied 15 exzentrisch aber achsparallel zum Schwenklager 4 drehbar angeordnet.
Es trägt ein Planetenrad 16 und steht über dieses mit einem drehfesten Sonnenrad 17 am
Schwenklager 4 dauernd in Eingriff, so daß sich beim Schwenken des Ausstellarmes U in seinem Schwenklager
4 das Kupplungsglied 15 planetenartig im Sonnenrad 17 abwälzt.
Das Kupplungsglied 15 ist an seiner Unterseite mit einer einseitig geschlitzten Hülse oder einer im Querschnitt
U-förmigen Klaue 18 versehen, die in der Schließlage des Flügels 2 mit ihrem Schlitz oder ihrer
öffnung 19 quer zur Flügelebene zum Rauminneren gerichtet ist, wie das deutlich aus F i g. 3 hervorgeht.
In die Hülse oder Klaue 18 ist nach den F i g. 2 und 3 in der Schließlage des Flügels 2 das an diesem ortsfest
sitzende, als Zapfen ausgebildete Kupplungsglied 14 lose eingerückt. Dabei liegt es zwischen den beiden
quer zur Flügelebene gerichteten Schenkeln 18a und 186 der Hülse oder Klaue 18. Wird der Flügel 2, beispielsweise
durch Ziehen am Betätigungsgriff 7, durch Schwenken geöffnet, nachdem zuvor das Kippriegellager
6 sowie die Verriegelungen 9 und 10 über das Gestänge 8 ausgerückt worden sind, dann sucht sich der
Flügel 2 um die schrägliegende Achse a mit seiner der lotrechten Schwenkgelenkachse x-x benachbarten oberen
Ecke in Richtung gegen den feststehenden Rahmen 1 zu verlagern. Da aber das Kupplungsglied 14 des Flügels
2 zwischen den beiden Schenkeln 18a und 186 an der bogenförmigen Rückseite der vom Ausstellarm 11
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getragenen Hülse oder Klaue 18 anliegt, wird er an dieser Bewegung gehindert.
Infolgedessen wird der Ausstellarm 11 einerseits an seinem vorderen Ende über das flügelseitige Führungsstück 12 und andererseits nahe seinem ortsfesten
Schwenklager 4 über die Kupplungsglieder 14 und 15 am Flügel 2 eingespannt und macht dessen Schwenkbewegung
mit. Dabei wälzt sich das Planetenrad 16 des Kupplungsgliedes 15 am ortsfesten Sonnenrad 17 des
Schwenklagers 4 ab und führt dabei zwangläufig eine Drehung relativ zum Ausstellarm 11 aus. Die Drehung
des Kupplungsgliedes 15 zieht natürlich auch eine entsprechende Drehung der Hülse oder Klaue 18 nach
sich, womit diese, wie die F i g. 4 erkennen läßt, mit ihrer öffnung 19 gegen das Schwenklager 4 hin verdreht
wird. Ein Herausgleiten des flügelseitigen Kupplungsgliedes 14 aus der Klaue 18 des Kuppjungsgliedes 15
wird damit ohne weiteres und sicher verhindert, weil die öffnung 19 der Hülse oder Klaue 18 aus ihrer Lage
quer zur Flügelebene verdreht ist und die Klauenschenkel 18a und 18i>
das Kupplungsglied 14 gegen eine Bewegung quer zur Flügelebene festlegen.
Für das Kippen des Flügels wird durch Bewegung des Betätigungsgriffes 7 das Kippriegellager 6 über das
Gestänge 8 eingerückt und nur die Riegelglieder 9 und 10 werden außer Eingriff gebracht. Damit ist der Flügel
dann in der Kippgelenkachse y-y mit dem Rahmen 1 in Gelenkverbindung gehalten, so daß er beim Ziehen am
Betätigungsgriff 7 quer zu seiner Ebene um die Achse y-y kippt.
Schon zu Beginn dieser Kippbewegung des Flügels tritt das daran sitzende Kupplungsglied 14 durch die
öffnung 19 der Hülse oder Klaue 18 aus, bevor der Ausstellarm 11 gegenüber dem feststehenden Rahmen
1 und dem Flügel 2 eine nennenswerte Schräglage eingenommen hat. Diese Wirkungsweise ist deutlich aus
F i g. 5 ersichtlich. Beim weiteren Kippen des Flügels 2 wälzt sich dann zwar das Planetenrad 16 des am Ausstellarm
11 befindlichen Kupplungsgliedes 15 im ortsfesten Sonnenrad 17 des Schwenklagers 4 ab und bewirkt
so eine zwangläufige Verdrehung der Kupplungsklaue 18. Da jedoch in diesem Fall das Kupplungsglied 14
schon mit dem Kupplungsglied 15 außer Eingriff gekommen ist, kann eine wirksame Kupplung des Ausstellarmes
11 mit dem Flügel 2 nicht mehr stattfinden. Der Flügel 2 läßt sich daher unbehindert bis in seine
Endstellung kippen.
Die Ausführungsform der Kupplungsvorrichtung 13 nach F i g. 6 unterscheidet sich von derjenigen gemäß
den F i g. 2 bis 5 im wesentlichen nur dadurch, daß das am Ausstellarm 11 drehbeweglich gelagerte Kupplungsglied
15 an Stelle des Planetenrades 16 eine Scheibe mit radialen Einschnitten 20 aufweist, die mit am
Schwenklager 4 ortsfest und exzentrisch vorgesehenen Nocken 21 in Dauereingriff stehen.
Bei dem Ausführungsbeispiel einer Kupplungsvorrichtung 13 nach Fig.7 wird das am Ausstellarm 11
drehbar gelagerte Kupplungsglied 15 über einen Seil-, Band- oder Kettenzug 22 mit dem Schwenklager 4 verbunden.
Eine solche Ausbildung des Stellgliedes für das Kupplungsglied 15 hat den Vorteil, daß die Kupplungsvorrichtung
13 praktisch beliebig weit von der gelenkseitigen Flügelecke entfernt zwischen Flügel 2 und
Ausstellarm 11 angeordnet werden kann. In diesem Falle ist das Kupplungsglied 15 auch nicht mit einer
Kupplungsklaue, sondern mit einem Kupplungszapfen 23 versehen. Dieser ist an sich diametral gegenüberliegenden
Umfangsseiten mit Abflachungen 24 versehen.
Das am Flügel 2 befindliche Kupplungsglied 14 ist eine einseitig geschlitzte Hülse, deren Schlitz 25 in Schließlage
des Flügels 2 quer zur Flügelebene und zur Raumaußenseite gerichtet ist. Die Breite des Schlitzes 25
wird bestimmt von der Breite des Kupplungszapfens 23 zwischen den Abflachungen 24, während der Innendurchmesser
der Hülse dem Durchmesser des Kupplungszapfens 23 entspricht.
Gemäß F i g. 8 besteht auch die Möglichkeit, als
Gemäß F i g. 8 besteht auch die Möglichkeit, als
ίο Stellgetriebe zwischen dem Schwenklager 4 der Ausstellvorrichtung
und dem am Ausstellarm 11 drehbar sitzenden Kupplungsglied 15 biegsame Druckstäbe 26,
beispielsweise in Form von enggewickelten Schraubenfedern oder Kugel- oder Rollenreihen, zu verwenden.
Die biegsamen Druckstäbe 26 laufen dabei in geschlossenen Führungen des Ausstellarmes 11 und stützen sich
einerseits an einem in diese Führungen hineinragenden Ansatz 27 des Schwenklagers 4 ab, während sie andererseits
an einem entsprechenden Radialansatz 28 des Kupplungsgliedes 15 angreifen.
In F i g. 9 ist eine Ausführungsform der Ausstellvorrichtung
gezeigt, bei der das Stellgetriebe zwischen dem am Ausstellarm 11 drehbar lagernden Kupplungsglied 15 und dem Schwenklager 4 durch eine Gelenk-
achse 29 gebildet ist, die exzentrisch am Kupplungsglied 15 und auch am Schwenklager 4 angelenkt ist.
Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit für eine Ausstellvorrichtung 5 ist in den Fig. 10 und 11 gezeigt.
Hierbei ist das am Ausstellarm 11 beweglich angeordnete Kupplungsglied 15 als in dessen Längsrichtung
verstellbarer Schieber ausgebildet, an dem eine Schub- und Zuglasche 30 angreift, die exzentrisch zur
Schwenkachse x-x am Schwenklager 4 der Ausstellvorrichtung 5 angelenkt ist. Beim Verschwenken des Ausstellarmes
11 in seinem Schwenklager 4 wird der Schieber 15 über die Schub- und Zuglasche 30 zwangläufig
bewegt, wobei er in das als Gleitführung ausgebildete Kupplungsglied 14 am Flügel 2 zum Eingriff kommt. In
diesem Falle befinden sich am Ausstellarm 11 Anschläge
31, zwischen die das als Gleitführung ausgebildete Kupplungsglied 14 eingreift und dadurch den Flügel 2
beim Schwenköffnen gegen Abkippen parallel zu seiner Ebene abstützt.
Die Ausstellvorrichtung nach Fig. 12 unterscheidet
sich von derjenigen nach den Fig. 10 und 11 praktisch
nur dadurch, daß das als Schieber ausgebildete, bewegliche Kupplungsglied 15 des Ausstellarmes 11 unmittelbar
mit einer ortsfesten Kurvenführung 4a am Schwenklager zusammenwirkt, über die es durch
Schwenken des Ausstellarmes 11 formschlüssig mit dem am Flügel vorgesehenen Kupplungsglied 14 in und
außer Kupplungseingriff gebracht werden kann.
Bei der in den F i g. 13 und 14 dargestellten Ausstellvorrichtung ist das am Flügel 2 befindliche Kupplungsteil
14 der Kupplungsvorrichtung 13 beweglich ausgebildet, während das Kupplungsglied 15 am Ausstellarm
11 fest angeordnet ist. Das Kupplungsglied 14 ist am Flügel drehbar gelagert und als Zapfen 33 ausgebildet,
der mit einem Ritzel 32 verbunden ist. Der Zapfen 33 hat dabei an sich diametral gegenüberliegenden Umfangsseiten
Abflachungen 34. Das am Ausstellarm 11 befestigte Kupplungsglied 15 besteht aus einer einseitig
geschlitzten Hülse, deren Schlitzbreite dem Abstand zwischen den sich gegenüberliegenden Abflachungen
34 des Zapfens 33 angepaßt ist, während ihr Innendurchmesser dem normalen Durchmesser des Zapfens
33 entspricht.
Am Ausstellarm 11 ist ein Schieber 35 geführt, der
zusammen mit einer exzentrisch am Schwenklager 4 angreifenden Schublasche 36 das Stellgetriebe bildet.
Der Schieber 35 ist mit einer Zahnstange 37 versehen und hat am Ausstellarm 11 eine; solche Lage, daß er in
der Schließlage des Flügels 2 mit dem Ritzel 32 des am Flügel 2 lagernden Kupplungsgliedes 14 in Eingriff
steht.
Wird der Flügel 2 in der eingangs bereits näher beschriebenen Weise in Schwenkrichtung bewegt, dann
macht der Ausstellarm diese Bewegung mit, so daß der r0
Schieber 35 verstellt und damit der Zapfen 33 des Kupplungsgliedes 14 gegenüber der das Kupplungsglied 15 am Ausstellarm 11 bildenden Schlitzhülse verdreht
wird. Ein Austreten des Zapfens 33 aus der Schlitzhülse ist damit nicht mehr möglich und der Flügel
2 ist mit dem Ausstellarm Il sicher gekuppelt.
Wird hingegen der Flügel 2 in der ebenfalls eingangs beschriebenen Art und Weise gekippt, dann kommt zu
Anfang der Kippbewegung das Ritzel 32 des flügelseitigen Kupplungsgliedes 14 mit der Zahnstange 37 des
Schiebers 35 außer Eingriff und auch der Bolzen 33 tritt seitlich aus der Schlitzhülse des Kupplungsgliedes 14
ohne weiteres aus.
Bei der Ausstellvorrichtung nach den F i g. 15 und 16
ist als bewegliches Kupplungsglied 14 am Flügel 2 ein Schieber angeordnet und am Ausstellarm 11 befindet
sich als Kupplungsglied 15 eine Gleitführung. Die Bewegung des am Flügel 2 angebrachten Kupplungsgliedes
14 wird von einem Schubstück 38 abgeleitet. Dieses ist am Ausstellarm 11 geführt und bildet zusammen mit
einer exzentrisch am Schwenklager 4 angelenkten Schub- und Zuglasche 39 das Stellgetriebe. Das am Flügel
2 schiebbar geführte Kupplungsglied 14 ist mit einem Mitnehmer 40 versehen, der in eine Aussparung
41 des Schubstückes 38 eingreift.
Wird der Flügel 2 geschwenkt, dann wird über das
Schubstück 38 das als Schieber ausgebildete Kupplungsglied 14 in das als Gleitführung ausgestaltete
Kupplungsglied 15 am Ausstellarm 11 zwangläufig eingerückt. Damit ist die Kupplungsverbindung zwischen
Ausstellarm 11 und Flügel 2 hergestellt.
Beim Kippen des Flügels 2 kommt der Mitnehmer 40 des am Flügel 2 sitzenden Kupplungsgliedes 14 mit der
Aussparung 41 des am Ausstellarm 11 befindlichen Schubstückes 38 schon zu Beginn der Bewegung außer
Eingriff und verhindert so eine wirksame Verstellung des Kuppfungsstückes 14 gegenüber dem Kupplungsstück 15.
Nach F i g. 1 der Zeichnung ist der Flügel 2 des Fensters mit einem sogenannten Zentralverschluß ausgestattet,
der außer einem verschlußseitigen Gestänge 8 mit Riegelzapfen 9 noch weitere Gestängeteile 8a und
8b mit Riegelgliedern 9a und 9b aufweist, damit der
Flügel in seiner Schließlage außer an der Öffnungsseite auch an der Kippgelenkseite und der Schwenkgelenkseite
mit dem feststehenden Rahmen 1 verriegelt werden kann. Die Gestängeteile 8a und Sb mit ihren Riegelgliedern
9a und 96 und den zugehörigen Gegenriegelgliedern 10a und 106 am Rahmen 1 können aber
auch getrennt vom Gestänge 8 betätigt werden.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
Claims (16)
1. Ausstellvorrichtung für Kipp-Schwenkflügel
von Fenstern und Türen mit einem Ausstellarm, der einerseits in der lotrechten Schwenkgelenkachse
des Flügels am feststehenden Rahmen in einem Schwenklager angelenkt ist und andererseits am
Flügel schiebbar und schwenkbar angreift, und mit einer Kupplungsvorrichtung, die aus einem am Ausstellarm
in der Nähe von dessen Schwenklager sitzenden Kupplungsglied und einem damit in Eingriff
bringbaren Kupplungsglied am Flügel besteht, wobei diese Kupplungsglieder für das Schwenken des
Flügels zur drehfesten Verbindung des Ausstellarms mit dem Flügel gegeneinander verriegelbar, für das
Kippen des Flügels aber voneinander entriegelbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Kupplungsglied (14 bzw. 15) fest und das andere Kupplungsglied (14 bzw. 15) beweglich am zugehörigen
Flügel (2) bzw. Ausstellarm (11) angeordnet ist, und daß das bewegliche Kupplungsglied (14 bzw.
15) von einem Stellgetriebe (16,17; 20,21; 26,27,28;
29; 30; 35, 36,37; 38,39,40,41), dessen Antriebsglied
das am Festrahmen sitzende Schwenklager (4) bildet, in unmittelbarer Abhängigkeit von der
Schwenklage des Ausstellarmes (11) zwangsläufig gegenüber dem festen Kupplungsglied (14 bzw. 15)
aus einer der Schließlage des Flügels (2) zugeordneten Entriegelungsstellung in die beim Schwenköffnen
erforderliche Verriegelungsstellung bewegbar ist.
2. Ausstellvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsglied (15) drehbar
am Ausstellarm (11) angeordnet und mit dem Abtriebsteil des Stellgetriebes (16, 17; 20, 21; 26, 27,
28; 29) fest verbunden ist.
3. Ausstellvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Abtriebsteil des Kupplungsgliedes
(15) mit angeformten Eingriffsteilen formschlüssig in entsprechenden drehfesten Eingriffsteilen
am Schwenklager (4) abwälzt (F i g. 2 bis
4. Ausstellvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Abtriebsteil des Steligetriebes
(16,17) ein Planetenrad ist, das in ein drehfestes Sonnenrad (17) am Schwenklager (4) dauernd
eingreift.
5. Ausstellvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Abtriebsteil des Stellgetriebes
(20, 21) eine Scheibe mit radialen Einschnitten (20) oder exzentrischen Nocken ist, die mit exzentrischen
Nocken (21) oder radialen Einschnitten am Schwenklager (4) in Dauereingriff stehen
(Fig. 6).
6. Ausstellvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Stellgetriebe ein Band-,
Seil- oder Kettenzug (22) ist, der das Kupplungsglied (15) des Ausstellarmes (11) kraft- oder formschlüssig
mit dem Schwenklager (4) verbindet (F i g. 7).
7. Ausstellvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Stellgetriebe (26,27,28) für
das Kupplungsglied (15) durch in geschlossenen Führungen laufende biegsame Druckstäbe (26), z. B.
in Form von eng gewickelten Schraubenfedern oder Kugel- und Rollenreihen, gebildet ist, die einerseits
an einem ortsfesten Ansatz (27) des Schwenklagers
(4) als Antriebsglied abgestützt sind und andererseits an einem Radialansatz (28) des beweglichen
Kupplungsgliedes (15) als Abtriebsglied angreifen (F ig. 8).
8. Ausstellvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Stellgetriebe eine Gelenklasche
(29) ist, die einerseits exzentrisch an dem drehbaren Kupplungsglied (15) angreift und andererseits,
ebenfalls exzentrisch, am Schwenklager (4) angelenkt ist (Fi g. 9).
9. Ausstellvorrichtung nach den Ansprüchen 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsglied
(15) des Ausstellarmes (11) eine einseitig geschlitzte Hülse oder eine im Querschnitt U-förmige Klaue
(18) ist, während das Kupplungsglied (14) am Flügel (2) aus einem daran fest angeordneten Zapfen besteht,
wobei der Schlitz der Hülse bzw. die Öffnung der U-förmigen Klaue (18) bei Schließlage des Flügels
(2) quer zur Flügelebene zum Rauminneren gerichtet ist (F i g. 2 bis 5).
10. Ausstellvorrichtung nach den Ansprüchen 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsglied (15) am Ausstellarm (11) ein Bolzen (23) mit
sich am Umfang gegenüberliegenden Abflachungen (24) ist, während das Kupplungsglied (14) des Flügels
eine daran befestigte, einseitig geschlitzte Hülse ist, deren Schlitz in Schließlage des Flügels (2)
quer zur Flügelebene zur Raumaußenseite gerichtet ist.
11. Ausstellvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsglied (15) des
Ausstellarms (11) ein in dessen Längsrichtung bewegbarer Schieber ist (F i g. 10 bis 12).
12. Ausstellvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Stellgetriebe für den
Schieber eine am Schwenklager (4) angelenkte Schub- und Zuglasche (30) ist (F i g. 10 und 11).
13. Ausstellvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Stellgetriebe für den
Schieber eine am Schwenklager (4) ortsfest ausgebildete Steuerkurve (4a) ist, mit der der Schieber
formschlüssig gekuppelt oder aber kraftschlüssig durch eine Feder in Stelleingriff gehalten ist
(F ig. 12).
14. Ausstellvorrichtung nach den Ansprüchen 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsglied (14) des Flügels eine Gleitführung ist, gegenüber
der das als Schieber gestaltete Kupplungslied (15) des Ausstellarms (11) ein- und ausrückbar ist
(Fig. 11 und 12).
15. Ausstellvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsglied (14) am
Flügel (2) drehbar gelagert und als ein mit Abflachungen (34) versehener Zapfen (33) ausgebildet ist,
der mit einem Ritzel (32) verbunden ist, das mit einer am Ausstellarm (11) schiebbar geführten
Zahnstange (37) des Stellgetriebes (35, 36, 37) durch die Kippbewegung des Flügels (2) ein- und ausrückbar
ist, und daß das feste Kupplungsglied (15) des Ausstellarms (11) als Schlitzhülse ausgebildet ist
(F ig. 14).
16. Ausstellvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das bewegliche Kupplungsglied
(14) am Flügel (2) ein Schieber mit einem Mitnehmer (40) ist, der in eine Aussparung (41)
eines am Ausstellarm (11) verschieblichen Schubstückes (38) des Stellgetriebes (38, 39, 40, 41) eingreift
und durch Kippbewegung des Flügels (2) ein-
und ausrückbar ist, und daß das feste Kupplungsglied (15) des Ausstellarms (11) eine Gleitführung ist
(Fig. 15 und 16).
Die Erfindung betrifft eine Ausstellvorrichtung für Kippschwenkflügel von Fenstern und Türen mit
einem Ausstellarm, der einerseits in der lotrechten Schwenkgelenkachse des Flügels am feststehenden
Rahmen in einem Schwenklager angelenkt ist und andererseits am Flügel schiebbar und schwenkbar angreift,
und mit einer Kupplungsvorrichtung, die aus einem am Ausstellarm in der Nähe von dessen
Schwenklager sitzenden Kupplungsglied und einem damit in Eingriff bringbaren Kupplungsglied am Flügel
besteht, wobei diese Kupplungsglieder für das Schwenken des Flügels zur drehfesten Verbindung des Ausstellarmes
mit dem Flügel gegeneinander verriegelbar, für das Kippoffnen des Flügels aber voneinander entriegelbar
sind.
Durch die DTPS 9 29 232 ist bereits eine Ausstellvorrichtung bekanntgeworden, bei der der einerseits in
der lotrechten Schwenkgelenkachse des Flügels am feststehenden Rahmen in einem Schwenklager angelenkte
Ausstellarm durch ein am Flügel befestigtes, taschenartiges Führungsstück greift und dabei einerseits
mit Abstand von seinem freien Ende an einer Wand und andererseits mit einem Ansatz seines freien Endes
in einer Rast des Führungsstückes liegt. Durch das Zusammenwirken zweier Punkte des Ausstellarmes mit
dem taschenartigen Führungsstück wird so in der Verschlußlage und beim Schwenköffnen des Flügels das
obere seitliche Schwenklager für diesen gebildet. Zum Kippöffnen des Flügels muß die Wirkung des Ausstellarmes
als oberes seitliches Schwenklager dadurch aufgehoben werden, daß mit der einen Hand an dem etwa
in halber Flügelhöhe angeordneten Betätigungsgriff des Flügelverschlusses gezogen und gleichzeitig mit der
anderen Hand die verschlußseitige untere Flügelecke gegen den feststehenden Rahmen angedrückt wird.
Nur dadurch kann nämlich der Ansatz am freien Ende des Ausstellarmes aus der Rast des Führungsstückes
gebracht werden, so daß sich der Ausstellarm gegenüber dem Führungsstück verschwenken läßt, bis der
Ansatz am Ausstellarm-Ende sich gegen eine zweite Rast anlegt.
Bei dieser bekannten Ausstellvorrichtung ist es nicht nur nachteilig, daß zum Kippöffnen des Flügels von der
Bedienungsperson eine indirekte Beeinflussung des Ausstellarmes unbedingt vorgenommen werden muß,
sondern ein anderer, beträchtlicher Nachteil liegt darin, daß die die Bildung des oberen Schwenklagers durch
den Ausstellarm herbeiführenden Abstützpunkte am Führungsstück verhältnismäßig nahe beieinander, aber
weit entfernt vom rahmenseitigen Schwenklager liegen, so daß der Flügel an seiner der Schwenkachse zugewendeten
oberen Ecke gegenüber dem Ausstellarm in größerem Ausmaß flattern kann.
Zur Vermeidung der bei einer Ausstellvorrichtung nach der DT-PS 9 29 232 vorliegenden Nachteile ist es
durch die DT-PS 9 41 413 bereits bekanntgeworden, die Koppelung zwischen Flügel und Ausstellarm über ein
von einem Handgriff aus bedienbares, am Flügel an- f>5
geordnetes Riegelgestänge vorzunehmen. Hierdurch wird eine sinnfällige, für die Bedienungsperson klar erkennbare
Betätigungsweise des Ausstellarmes für das Schwenköffnen und das Kippöffnen des Flügels erreicht.
Auch wird das unliebsame Flattern des in Schwenköffnungsstellung befindlichen Flügels gegenüber
dem Ausstellarm vermieden, weil das Riegelgestänge mit verhältnismäßig großem Abstand vom flügelseitigen
Führungsstück und nahe beim Schwenklager mit dem Ausstellarm zusammenwirken kann.
Die durch ein handbetätigtes Riegelgestänge erfolgende Beeinflussung des Ausstellarmes zum Schwenkoffnen
oder Kippöffnen des Flügels bietet aber besonders in der Schwenköffnungsstellung eine Fehlbedienungsmöglichkeit.
Diese ist dadurch gegeben, daß die Koppelung zwischen dem Ausstellarm und dem Flügel
durch Betätigung des Riegelgestänges aufgehoben und damit das Schwenklager aufgelöst wird. Die Folge hiervon
ist, daß der Flügel von der Gelenkseite weg absackt, so daß er auf die Fensterbank aufschlagen kann
und diese zerstört oder aber selbst beschädigt wird.
Zur Vermeidung der nachteiligen Folgen einer solchen Fehlbedienung kann dem Riegelgestänge eine besondere
Fehlbedienungssperre zugeordnet werden, die das Gestänge selbsttätig gegen Bewegung sperrt, sobald
der Flügel nur geringfügig geöffnet ist. Es kann aber auch zwischen dem Ausstellarm und dem Flügel
eine zusätzliche Hilfskupplung angeordnet sein, die in jeder Schwenköffnungsstellung des Flügels beim Ausrücken
des Riegelgestänges infolge der Lastwirkung des Flügels selbsttätig einrückt und dadurch den Ausstellarm
relativ zum Flügel in seiner das Schwenklager bildenden Lage festlegt.
Während die Zuordnung einer besonderen Fehlbedienungssperre zum Riegelgestänge einen erhöhten
baulichen Aufwand bedingt und die am Flügel durchzuführenden Anschlagsarbeiten vergrößert, hat die zusätzliche
Hilfskupplung den Nachteil, daß sie sich durch unvorsichtige Handhabung des Flügels ausrücken läßt
und dieser damit in der bereits erwähnten Art und Weise von der Gelenkseite weg absacken kann.
Durch die DT-PS 10 96 779 gehört es auch bereits zum Stande der Technik, eine Ausstellvorrichtung mit
einer Kupplungsvorrichtung zwischen dem Flügel und dem zum Schwenklager verriegelbaren Ausstellarm zu
versehen, die im Sinne der Hilfskupplung gemäß der DT-PS 9 41 413 arbeitet, indem ein Zapfen am Ausstellarm
in eine Rast am Flügel eingreift. Um zu verhindern, daß die Kupplungsvorrichtung bei in Schwenköffnungsstellung
befindlichem Flügel ausgerückt werden kann, ist ein weiterer Ausstellarm zwischen Flügel und
feststehendem Rahmen so angeordnet, daß er den mit der Kupplungsvorrichtung zusammenarbeitenden Ausstellarm
beim Kippöffnen des Flügels lose kreuzen kann. An diesem zweiten Ausstellarm ist etwa auf halber
Länge ein Zusatzarm ausschließlich schwenkbar angelenkt, der wiederum ausschließlich schwenkbar im
ortsfesten Schwenklager des ersten Ausstellarmes angreift.
Diese bekannte Ausstellvorrichtung hat wegen der Vielzahl der zu ihrer Funktion notwendigen Arme nicht
nur einen erheblichen Herstellungsaufwand zur Folge, sondern sie benötigt auch noch einen beträchtlichen
Einbauraum am Fenster oder an der Tür.
Bekannt ist es durch die DT-PS 10 86 147 und die DTPS 11 74 649 auch schon, Kipp-Schwenkflügelfenster
und -türen mit einem Gestänge auszustatten, durch das über nur einen Betätigungsgriff gleichzeitig die
Koppelung zwischen Flügel und Ausstellarm, die Verschiebung eines Bolzens für die Kippbewegung des Flügels
sowie auch die Ent- bzw. Verriegelung des Flügels
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DEJ0034740 | 1967-10-06 |
Publications (3)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE1708364A1 DE1708364A1 (de) | 1971-05-19 |
DE1708364B2 true DE1708364B2 (de) | 1975-04-10 |
DE1708364C3 DE1708364C3 (de) | 1975-11-20 |
Family
ID=7205188
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE1708364A Expired DE1708364C3 (de) | 1967-10-06 | 1967-10-06 | Ausstellvorrichtung für Kipp. Schwenkflügel von Fenstern und Türen |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE1708364C3 (de) |
-
1967
- 1967-10-06 DE DE1708364A patent/DE1708364C3/de not_active Expired
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE1708364A1 (de) | 1971-05-19 |
DE1708364C3 (de) | 1975-11-20 |
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