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Es ist bekannt, auf Platten gestapelte Gegenstände
mit
Hauben, insbesondere Seitenfaltenhauben zu überziehen und diese Hauben anschließend
zu schrumpfen, so daß sie die gestapelten Gegenstände untereinander zusammenhalten
und die Gesamtheit der gestapelten Gegenstände auf der Palette fixieren.
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Um eine Vorstellung von der Größe der nach diesem Verfahren gebildeten
Packungseinheiten zu geben, sei bemerkt, daß die Seitenlänge der Paletten in der
Größenordnung von 1 m liegt und daß Stapelhöhen über der Palette bis zu 1,50m keine
Seltenheit sind.
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Bei dieser Größe der Packungseinheiten müssen zwei Mann eingesetzt
werden, um einzelne Hauben von Hand über die mit Stückgut beladenen Ladeplatten
überzuziehen.
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Dieses bekannte Verfahren ist der eine Ausgangspunkt der Erfindung.
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Aus der USA.-Patentschrift 3 374 599 ist es bekannt, Netzpackungen
in der Weise herzustellen, daß das zu verpackende Gut in auf einem Förderband befestigte,
oben offene zylindrische Behälter geschüttet wird, daß die gefüllten Behälter hierauf
mit dem Förderband in eine Netzüberzugstation gefahren werden, daß in der Netzüberziehstation
sodann von oben ein Netzschlauch über den gefüllten Behälter hinweg nach unten gezogen
und der den gefüllten Behälter einschließende Schlauch abschnitt von dem Schlauchmaterial
abgetrennt wird, daß der Behälter sodann in eine Abbindestation mit dem Förderband
weiterbewegt und in der Abbindestation abgebunden wird und daß schließlich der gefüllte
Behälter mit dem überzogenen und oben abgebundenen Netzschlauchabschnitt an einer
Umlenkstelle des Förderbandes um 1800 gekippt wird, wobei sich der Netzschlauchabschnitt
mit dem Füllgut von dem Behälter löst und die so gebildete, frei stehende, oben
noch offene Netzschlauchpackung mit dem früher nach oben weisenden und abgebundenen
Ende nach unten auf ein weiteres Förderband fällt.
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Dieses bekannte Verfahren kann als ein weiterer Ausgangspunkt der
Erfindung betrachtet werden.
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Unter Außerachtlassung der unterschiedlichen Größenverhältnisse wird
die zuletzt behandelte Anordnung als Grundlage der Erfindung angesehen.
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Grundlage der Erfindung ist also eine Vorrichtung zum Überziehen eines
Schlauches aus wärmeschrumpffähigem Kunststoff von oben über in mehreren Lagen auf
einer Unterlage gestapelte Gegenstände mit einer Einrichtung zum Öffnen und Überziehen
des flachgedrückt zugeführten Schlauches, Einrichtungen zum Abtrennen des über die
Gegenstände gezogenen Schlauchabschnitts oberhalb der Gegenstände und gegebenenfalls
zum Verschließen des Schlauchabschnitts unterhalb der Trennlinie sowie einer Fahrbahn
zum Einführen der Unterlage mit den gestapelten Gegenständen unter die an einem
Gestell angeordnete Öffnungs- und Oberzieheinrichtung.
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Aufbauend auf dieser Grundlage ist es Aufgabe der Erfindung, das
Aufbringen von Folienhauben auf Großpaletten der oben behandelten Art in einem Durchlaufverfahren
zu mechanisieren unter Berücksichtigung des Umstandes, daß die Stapel unregelmäßige
Konturen haben können, die das Überziehen erschweren.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß
zum Offnen und Überziehen des Schlauches an zwei sich quer zur Fahrbahn gegenüberliegenden
Seiten des Schlauches von Transportbändern oder -ketten getragene Greifeinrichtungen
vorgesehen
sind, welche oberhalb des Stapels quer zur Fahrbahnrichtung auseinanderbeweglich
sind und längs des Stapels nach abwärts beweglich sind.
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Die Anordnung der Greifeinrichtungen an zwei sich quer zur Fahrbahn
gegenüberliegenden Seiten des Schlauches ermöglicht es, in einer Beladestation die
Unterlage zu beladen, die beladene Unterlage sodann mittels eines Transportgerätes
längs der Fahrbahn in die Schlauchüberziehvorrichtung ohne Behinderung durch die
Greifeinrichtungen einzufahrei und sodann die mit Schlauch überzogene Ladeeinheit
in Richtung auf einen Schrumpfofen abzufahren.
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Die den Schlauch nach unten ziehenden Greifeinrichtungen stellen
sicher, daß der Schlauch auch dann über die ganze Stapelhöhe nach unten gezogen
wird, wenn die Kanten und Seitenflächen des Stapels unregelmäßig sind.
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Die Transportbänder können oberhalb des Stapels satteldachförmig
angeordnet sein. Diese Art der Anordnung bewirkt ein allmähliches Auseinanderziehen
des Schlauches oberhalb des Stapels.
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Die Transportbänder können in parallel zur Fahrbahnrichtung verlaufenden
Reihen angeordnet sein.
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Die Greifeinrichtungen können mit mechanischen Klemmeinrichtungen
ausgeführt sein; die Verwendung mechanischer Klemmeinrichtungen zum Überziehen von
Folienschläuchen über Verpackungsgut ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster 1 881
458 an sich bekannt. Weiterhin ist es denkbar, die Greifeinrichtungen mit Klebebändern
auszuführen, welche auf Transportbändern angebracht sind.
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Eine bevorzugte Ausführungsform besteht schließlich darin, die Greifeinrichtungen
mit Sauggreifern auszuführen; die Verwendung von Sauggreifern zum Erfassen von Verpackungsfolienmaterial
beim Verpackungsvorgang ist aus der französischen Zusatzpatentschrift 56890 bekannt.
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Statt Bändern können als Transportträger Ketten beispielsweise dann
verwendet werden, wenn als Greifeinrichtungen Saugrohre eingesetzt werden.
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Wenn als Transportträger Transportbänder angewandt werden, so können
die Sauggreifer in der Weise gebildet sein, daß die Transportbänder perforiert sind
und daß an der Rückseite der Transportbänder mit einer Evakuierungspumpe verbundene
Saugkästen angeordnet sind.
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Um die Saugwirkung an verschiedenen Stellen der Transportbänder einzeln
steuern zu können, schließt man die Saugkästen einzeln an die Evakuierungspumpe
an. Jeder Saugkasten kann über ein Magnetventil an eine mit der Evakuierungspumpe
verbundene Saugleitung angeschlossen werden.
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Um das Lösen eines über eine beladene Unterlage bereits übergezogenen
Schlauchabschnitts von den Sauggreifern zu beschleunigen, kann in der Saugleitung
eine Ventilweiche vorgesehen sein, über welche die Saugleitung wahlweise an die
Evakuierungspumpe bzw. eine Belüftungseinrichtung angeschlossen wird.
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Um die erfindungsgemäße Vorrichtung an verschiedene Stapelgrößen
anpassen zu können, kann man die Greifeinrichtungen an quer zur Fahrbahn verstellbaren
Rahmenteilen anordnen. Zum Beispiel kann man obere Rahmenteile zur Halterung der
sattelförmig angeordneten oberen Transportbandreihen an ihrem oberen Ende schwenkbar
an dem Gestell lagern und schwenkbar mit die senkrecht angeordneten unteren Transportbandreihen
tragenden unteren
Rahmenteilen verbinden, wobei dann die unteren
Rahmenteile in Schlitzführungen des Gestells verschiebbar gelagert werden.
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Kritisch ist die Übergabe des jeweils nach unten zu ziehenden Schlauchabschnitts
von den das Auseinanderziehen des Schlauchabschnitts bewerkstelligenden Greifeinrichtungen
an die das Abwärtsziehen besorgen den Greifeinrichtungen.
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An dieser kritischen Stelle kommt man zu einer besonders vorteilhaften
Lösung dadurch, daß man die satteldachförmig angeordneten oberen Transportbandreihen
und die senkrecht angeordneten unteren Transportbandreihen in Fahrbahnrichtung gegeneinander
versetzt auf Lücke anordnet und über eine gemeinsame Antriebswelle führt. Besteht
bei dieser Ausführungsform zusätzlich die Forderung, daß die oberen Rahmenteile
und die unteren Rahmenteile schwenkbar miteinander verbunden sind, um eine Anpassung
an verschiedene Stapelformate vornehmen zu können, so wird man die Schwenkachse
zwischen den oberen Rahmenteilen und den unteren Rahmenteilen in die Achse der gemeinsamen
Antriebswelle legen.
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Wenn in der erfindungsgemäßen Vorrichtung ein noch nicht in Abschnitte
unterteilter Schlauch verarbeitet werden soll, so wird man die Trenneinrichtung
mit einer das Abschweißen am jeweils oberen Ende eines jeden Schlauchabschnitts
bewirkenden Schweißeinrichtung kombinieren. Daneben ist es auch denkbar, auf der
Maschine ein Schlauchmaterial zu verarbeiten, das schon vor der Verarbeitung quer
zur Schlauchlängsrichtung abgeschweißt ist; in diesem Fall kann auf den Einbau einer
Schweißeinrichtung verzichtet werden.
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Will man auf ein und derselben Vorrichtung verschiedene Schläuche
verarbeiten, so können mehrere, auf einem waagerecht verschiebbaren Schlitten angeordnete,
mit einer Antriebseinrichtung verbindbare Zuführrollenpaare vorgesehen sein, welche
wahlweise in Arbeitsstellung einstellbar und an verschiedene Vorratsrollen angeschlossen
sind. Man kann diese Ausführung auch dann ins Auge fassen, wenn man sicherstellen
will, daß nach Verbrauch einer ersten Vorratsrolle die nächste bereits zum Einsatz
zur Verfügung steht.
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Die der Erfindungsaufgabe entsprechende Mechanisierung kann noch
dadurch weiter ausgebaut werden, daß die Trenneinrichtung durch ein die Länge des
transportierten Schlauchmaterials messendes Vergleichszählwerk gesteuert ist. Alternativ
kann die Trenneinrichtung auch durch ein auf das Passieren des Schlauchendes ansprechendes
Abtastorgan betätigbar sein, wie es in ähnlicher Weise aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift
1 951 940 bekannt ist.
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Muß man mit verschiedenen Stapelhöhen rechnen, so kann man das Abtastorgan
in seinem Abstand von der Trenneinrichtung veränderbar machen.
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Auch den Antrieb einer Zuführeinrichtung kann man durch das Vergleichszählwerk
bzw. die Abtasteinrichtung steuern.
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An Hand des in den Figuren der Zeichnung schematisch dargestellten
Ausführungsbeispiels soll die Erfindung nachstehend näher erläutert werden. Dabei
zeigt F i g. 1 eine zum Teil aufgebrochene Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
in Richtung der offenen Gestellseiten, Fig. 2 eine Seitenansicht gemäß dem Pfeil
II in
Fig. 1 auf die Rückseite einer Transportbandrolle und F i g. 3 einen vergrößerten
Ausschnitt III einer erfindungsgemäßen Transportbandreihe.
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Die F i g. 1 zeigt die wesentlichen Teile einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung. Im Gestell 1 sind Vorratsrollen 2, 102 gelagert, von welchen über verschiedene
Umlenkrollen ein Schrumpfschlauch 3 abgezogen werden kann, der oben in der Mitte
des Gestells durch Rollenpaare 4, 104 weiter transportiert wird.
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Dabei sind für jede Vorratswalze eigene Rollenpaare vorgesehen, die
auf einem verschiebbaren Schlitten 6 angeordnet sind und jeweils in eine Stellung
senkrecht oberhalb der Trenn- und Schweißvorrichtung 8, 9 gebracht werden können.
Die Trenn- und Schweißeinrichtungen sind in üblicher Weise aufgebaut und sollen
daher an dieser Stelle nicht näher beschrieben werden. Jedes Rollenpaar 4, 104 weist
eigene Leitbleche 5, 105 auf, die dafür sorgen, daß der aus den Rollen nach unten
heraushängende Schrumpfschlauch exakt in die Trenneinrichtung eingeführt werden
kann. Unterhalb der Schweißeinrichtung wird der Schrumpfschlauch 3 durch weitere
Leitbleche 10 in den Zwischenraum zwischen zwei Rollen 12 geführt über welche Transportbänder
schräg nach außen laufen. An den Achsen der Rollen 12 sind Rahmenteile 11 schwenkbar
gelagert, an denen weitere Rollen 18 und 19 für die Transportbänder sowie Saugkästen
14 gehaltert sind.
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Unter der Wirkung des Unterdrucks in den Saugkammern werden die Seitenteile
des zunächst zusammengefalteten Schrumpfschlauchs an die Transportbänder gepreßt
und mit diesen nach unten bewegt.
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Die unteren Gelenk- und Führungsrollen 18 der oberen Transportbänder
13 dienen gleichzeitig als Antriebs- und Führungsrollen für die unteren Transportbänder
23, die, wie am besten aus Fig. 2 zu erkennen ist, gegen die oberen Transportbänder
13 versetzt sind. Die Transportbänder 13 und 23 sind mit einer Perforation versehen,
die in F i g. 2 lediglich schematisch angedeutet ist.
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Wie aus den Figuren zu erkennen ist, sind die Saugkästen 14 bei der
dargestellten Ausführungsform geteilt und erstrecken sich nicht über die gesamte
Länge des zugehörigen Transportbandes. Diese Anordnung geteilter Saugkästen ist
in einfacher Weise durch Zwischenordnen von senkrecht zur Bandlängsrichtung verlaufenden
Zwischenrippen 27 zu erreichen. Jede Kammer ist mit einer die Saugkastenrückwand
17 durchsetzenden Verbindungsleitung 15 mit der Saugleitung 16 verbunden, wobei
Magnetventile in den Verbindungsleitungen, Ventilweichen in den Saugleitungen und
die Evakuierungspumpe nicht dargestellt sind.
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Durch die gemeinsame Rolle 18 für die unteren und oberen Transportbänder
wird ein nahtloser Übergang zwischen den beiden Transportbandgruppen erreicht, so
daß der Schrumpfschlauch bereits von den unteren Transportbändern 23 erfaßt wird,
ehe ihn die oberen Transportbänder 13 freigeben müssen.
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Die Achsen der Rollen 18, an denen sowohl die oberen Rahmenteile
11 als auch die unteren Rahmenteile 21 befestigt sind, sind in Schlitzführungen
des Gestells gelagert. Das untere Ende des Rahmenteils 21, in welchem die Antriebs-
und Umlenkrollen für die Transportbänder 23 sowie die Saugkästen für diese Bänder
gelagert sind, ist auf der Achse der unteren
Umlenkrolle 24 befestigt,
welche wiederum in Schlitzführungen 20 gelagert ist. Durch Verstelleinrichtungen,
welche schematisch durch Handräder 22 angedeutet sind, können die Rollen 18 bzw.
24 mit den daran befestigten Rahmenteilen seitlich nach außen verschoben werden,
so daß der Zwischenraum zwischen den Transportbandreihen auf die Breite der jeweiligen
Palette eingestellt werden kann. Da die oberen Rahmenteile 11 auf Grund ihrer Lagerung
an den festen Achsen der Rollen 12 nicht beliebig seitlich verschiebbar sind, sind
die Schlitzführungen kreisbogenförmig gekrümmt, wobei der Krümmungsradius jeweils
in der Achse der Rollen 12 liegt.
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Die mit irgendwelchen Gütern 31 beladene Palette 30 wird auf einem
Wagen 32 in das Gestell eingefahren, der auf im Boden eingelassenen Schienen läuft.
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Dadurch ist es möglich, fortlaufend neue Wagen in die Überziehvorrichtung
einzufahren, wobei die bereits mit dem Schrumpfschlauch versehenen Paletten anchließend
sofort in einen Temperofen eingefahren werden können.
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Durch in den Figuren nicht dargestellte Abtasteinrichtungen oder
ein Vergleichszählwerk werden die Trennvorrichtung 8 und die Schweißvorrichtung
9 betätigt, wenn der nach unten transportierte Schrumpfschlauch eine Länge erreicht
hat, die der Höhe der Beladung der Palette entspricht. Anschließend wird das nunmehr
eine Haube bildende Schrumpfschlauchstück durch die Transportbänder weiter nach
unten transportiert und fällt infolge des Umschaltens der Ventilweiche von diesem
ab, sobald der untere Rand des Schrumpfschlauches den Palettenrand erreicht hat.
Wie bereits beschrieben, kann dieses Umschalten der Ventilweiche sowohl durch separate
Fühleinrichtungen in Höhe des Palettenrandes gesteuert werden als auch durch die
Steuersignale des
die Trenn- und Schweißvorrichtung betätigenden Zählwerks oder Abtastorgans,
wobei diese Signale durch ein Verzögerungsglied so weit verzögert werden müssen,
daß sie erst dann die Ventilweiche schalten, wenn die Haube mit ihrem unteren Rand
am Palettenrand angekommen ist. Der Übersichtlichkeit halber sind die Überwachungsorgane
in den Figuren nicht mit eingezeichnet.
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Um zu verhindern, daß nach dem Betätigen der Trennvorrichtung weiterer
Schrumpfschlauch durch die Vorratsrollen nach unten transportiert wird, was den
Schneid- und Schweißvorgang nur behindern könnte, wird gleichzeitig mit dem Betätigen
der Trenn- und Schweißvorrichtung der Antrieb für die Transportpaare 4 abgeschaltet.
Dabei dreht sich die Vorratsrolle 2 zunächst noch weiter, was dazu führt, daß die
Wächterrolle 7, die als eine Art Tänzerwalze ausgebildet ist, auf Grund der Verlängerung
des Schrumpfschlauches3 in ihrer Schlaufe weiter nach unten sinkt. Bei Unterschreiten
einer bestimmten Höhe betätigt die Wächterrolle 7 dabei einen Schalter, welcher
den Antrieb der Vorratsrolle 2 ausschaltet. Das Vorsehen einer derartigen Wächterrolle
hat zusätzlich den Vorteil, daß beim Wiedereinschalten der Transportradpaare keine
schädlichen Spannungen im Schraumpfschlauch auftreten können, da in diesem Fall
zunächst einfach die Wächterrolle ein Stück nach oben wandert. Beim Überschreiten
der Abschaltstellung wird der Schalter durch die Wächterrollen in umgekehrter Richtung
betätigt und schaltet damit den Antrieb für die Vorratsrollen 2 wieder ein.
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Abweichend von dem beschriebenen Ausführungsbeispiel ist es beispielsweise
auch möglich, an Stelle der ortsfesten Saugkästen mit den darüber bewegten Transportbändern
Saugrohre zu verwenden, die über Ketten geführt werden.