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DE1755816A1 - Geraet zum Nassreinigen von grossflaechigen Gegenstaenden,insbesondere von Kraftfahrzeugen - Google Patents

Geraet zum Nassreinigen von grossflaechigen Gegenstaenden,insbesondere von Kraftfahrzeugen

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Publication number
DE1755816A1
DE1755816A1 DE19681755816 DE1755816A DE1755816A1 DE 1755816 A1 DE1755816 A1 DE 1755816A1 DE 19681755816 DE19681755816 DE 19681755816 DE 1755816 A DE1755816 A DE 1755816A DE 1755816 A1 DE1755816 A1 DE 1755816A1
Authority
DE
Germany
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water
working head
suction
cleaning
hose
Prior art date
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Pending
Application number
DE19681755816
Other languages
English (en)
Inventor
Geschka Hugo Werner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GESCHKA HUGO WERNER
Original Assignee
GESCHKA HUGO WERNER
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Publication date
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Publication of DE1755816A1 publication Critical patent/DE1755816A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60SSERVICING, CLEANING, REPAIRING, SUPPORTING, LIFTING, OR MANOEUVRING OF VEHICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60S3/00Vehicle cleaning apparatus not integral with vehicles
    • B60S3/04Vehicle cleaning apparatus not integral with vehicles for exteriors of land vehicles
    • B60S3/045Other hand-held cleaning arrangements, e.g. with sponges, brushes, scrapers or the like
    • B60S3/048Other hand-held cleaning arrangements, e.g. with sponges, brushes, scrapers or the like with rotary or vibratory bodies contacting the vehicle

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Cleaning, Maintenance, Repair, Refitting, And Outriggers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Gerät zum nassreinigen von großflächigen Gegenständen mit glatter Oberfläche, insbesondere von Personenkraftwagen, vornehmlich für private Fahrzeughalter, das mit einem am freien Ende eines Druckwasserschlauchs angeordneten Arbeitskopf mit auswechselbarer Reinigerbürste versehen ist.
Bei bekannten Reinigungsgeräten obiger Art tritt das unter Leitungsdruck stehende Wasser mit entsprechend vermindertem Druck aus der Reinigerbürste des Arbeitskopfes aus, wodurch der der zu reinigenden Fahrzeug-Oberfläche anhaftende Schmutz aufgeweicht und mittels entsprechender Bürstenbewegungen abgerieben werden kann. Diese Reinigungsgeräte erfordern aber noch eine zum Teil recht anstrengende und umständliche Tätigkeit und setzen in jedem Falle das Vorhandensein eines Leitungswasseranschlusses voraus. Sie verbrauchen nicht nur verhältnismäßig viel Wasser, sondern erfordern zugleich auch, dass man beim Reinigen eine Schutzkleidung zum Schutz gegen das Spritzwasser tragen muß. Es gibt auch Reinigungsgeräte, bei denen das Wasser aus dem Leitungsnetz durch eine zusätzliche Pumpe oder einen Kompressor in seinem Druck verstärkt wird, so dass ein sehr intensiver bzw. energiereicher Wasserstrahl auf die zu reinigende Oberfläche trifft. Dabei wird der Schmutz zwar ohne große körperliche Anstrengung gelöst. Jedoch macht sich hier das beim Reinigen auftretende Spritzwasser umso unangenehmer bemerkbar, so dass für die Reinigungsarbeit eine entsprechende Schutzbekleidung unerlässlich ist. Weiterhin ist es bei all diesen Reinigungsgeräten von Nachteil, dass das Schmutzwasser frei abläuft und im Boden versickern muß. Daher kann eine solche Reinigung in Räumen ohne Bodenentwässerung nicht durchgeführt werden.
Es sind weiterhin auch automatische Kraftfahrzeug-Reinigungsanlagen bekannt. Bei diesen ausschließlich gewerblichen Zwecken dienenden Anlagen werden die zu reinigenden Fahrzeuge an stationären, rotierenden Walzen oder Bürsten vorbeigeführt, während gleichzeitig die Fahrzeuge mit Wasser oder Lauge besprüht werden. Nach dem Abspülen werden sie mit Warmluft oder durch rotierende, aus wasseransaugendem Stoff bestehende Walzen getrocknet. Diese Anlagen haben den Nachteil, dass sie in der Anschaffung sehr teuer und somit für den privaten Fahrzeughalter ungeeignet sind. Darüber hinaus erfordern sie speziell eingerichtete
Waschräume, die wegen des auch hier unvermeidlich auftretenden Spritzwassers eine hinreichende Bodenentwässerung besitzen müssen.
Die vorliegende Erfindung vermeidet die Nachteile der vorerwähnten bekannten Reinigungsgeräte und -anlagen. Ihr liegt die Aufgabe zugrunde, ein zur Nassreinigung von insbesondere Kraftfahrzeugen bestimmtes Gerät zu schaffen, mit dem ein rasches und müheloses Reinigen der Fahrzeuge bei wirtschaftlich tragbarem Aufwand ohne große körperliche Anstrengung und ohne Belästigung durch Spritzwasser möglich ist. Das wird ausgehend von einem Reinigungsgerät der eingangs erwähnten Gattung erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch erreicht, dass außer dem Druckwasserschlauch ein weiterer zum Arbeitskopf führender Wasserschlauch vorgesehen ist, der an eine Saugpumpe angeschlossen ist und das der im Arbeitskopf umlaufend anzutreibenden Reinigerbürste zugeführte bzw. von letzterer aufgenommene Reinigungswasser absaugt. Dadurch wird die Kraftfahrzeug-Außenwäsche wesentlich vereinfacht, weil damit jede Spritzwasser-Bildung vermieden und das mit Schmutz beladene Reinigungswasser von dem Arbeitskopf bzw. der in ihm umlaufend anzutreibenden Reinigerbürste unmittelbar über den Saugschlauch zu einer geeigneten Stelle abgeleitet werden kann, mithin der eigentliche Reinigungsplatz verhältnismäßig trocken gehalten werden kann und demzufolge auch keine Bodenentwässerung erfordert.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn der zum Arbeitskopf führende Druckwasserschlauch an einen mit einer Druckwasserpumpe versehenen verfahrbaren Wasservorratsbehälter angeschlossen ist, in dem sich auch die in die vom Arbeitskopf kommende Saugleitung eingebaute Saugwasserpumpe und ein ihr nachgeschaltetes Filter befinden und der Wasservorratsbehälter weiterhin mit einem Stromanschlusskabel zum elektromotorischen Antrieb seiner Druck- und Saugwasserpumpe versehen ist. Auf diese Weise kommt man zu einem in sich geschlossenen Reinigungswasser-Kreislauf mit entsprechend sparsamem Wasserverbrauch, ohne dabei an das Vorhandensein von Leitungswasseranschlüssen gebunden zu sein. Der Wasservorratsbehälter ist dabei zweckmäßig in mindestens zwei Kammern unterteilt, deren eine mit Reinigungswasser und deren andere mit Spülwasser gefüllt ist, wobei die Kammern über ein eingebautes Umschaltventil wahlweise in den die beiden Pumpen, den Druck- und Saugwasserschlauch sowie den Arbeitskopf enthaltenden Wasserkreislauf einzuschalten sind. Dadurch kann auf einfache Weise zunächst mit dem Reinigungswasser-Kreislauf eine Grobreinigung und danach durch Umschalten des betreffenden Ventils, beispielsweise eines Dreiwegehahns, eine Feinreinigung mit Hilfe des Spülwasser-Kreislaufs durchgeführt werden.
Für die erfindungsgemäße Nassreinigung ist der Arbeitskopf vorteilhaft mit einem tellerartig ausgebildeten auswechselbaren Aufsatz ausgestattet, der mit einem peripher angeordneten, an den Druckwasserschlauch anzuschließenden Ringkanal mit sich nach innen öffnendem ringförmigem Wasseraustrittsschlitz versehen ist, während die Reinigerbürste als innerhalb des ringförmigen Wasseraustrittsschlitzes im Arbeitskopfteller umlaufend anzutreibende Bürstenscheibe ausgebildet ist, die an ihrem Umfang mit sich an den ringförmigen Wasseraustrittsschlitz anschließenden, schräg nach innen zu ihrer Arbeitsstirnfläche gerichteten Wasseraustrittsdüsen und in ihrem zentral gelegenen Teil mit einem an den Saugwasserschlauch anzuschließenden Absaugstutzen versehen ist. Hierdurch wird auf verhältnismäßig einfache Weise sichergestellt, dass das aus dem ringförmigen Wasseraustrittsschlitz und den sich daran anschließenden Wasseraustrittsdüsen austretende Reinigungswasser auf die zu reinigende Oberfläche unter einem solchen Winkel auftrifft, der ein Abprallen des Wassers in Richtung auf die Rotationsachse der Bürstenscheibe bewirkt, aus der dann das mit den aufgenommenen Verunreinigungen beladene Wasser über den hier zentral angeordneten Absaugstutzen in den Saugwasserschlauch gelangt, mithin störendes Spritzwasser während der Reinigungsarbeit vermieden wird.
Nach einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung ist die Druckwasserzuleitung zum Arbeitskopf unabhängig von der Saugwasserleitung abzusperren und der Arbeitskopf mit einem haubenartig ausgebildeten Trockneraufsatz versehen, in welchem ein gegensinnig rotierendes, unter Druck aneinander anliegendes Walzenpaar vorgesehen ist, von dem die eine aus der Haubenverkleidung teilweise herausragende Walze mit einem wassersaugfähigen weichen Belag ausgestattet ist, während die andere Walze aus einem wasserabstoßenden, harten Werkstoff, vorzugsweise aus Hartgummi besteht, und wobei weiterhin die Haubenverkleidung mit einem Wasserabsaugstutzen versehen ist, der an den Saugwasserschlauch anzuschließen ist. Auf diese Weise kann unmittelbar nach der vorhergehenden Nassreinigungsarbeit die gereinigte Fahrzeug-Oberfläche mit Hilfe des auf dem Arbeitskopf anzubringenden Trockner-Aufsatzes zugleich auch hinreichend getrocknet werden. Dabei ist dann jeweils immer nur die Saugwasserpumpe des Geräts eingeschaltet, wodurch das von der umlaufenden Walze mit saugfähigem Belag aufgenommene und von der dagegen drückenden anderen Walze abgepresste Wasser unmittelbar in den Vorratsbehälter zurückgeführt wird. Als besonders vorteilhaft hat es sich für diesen Trockner-Aufsatz erwiesen, wenn dessen Haubenverkleidung mit der aus ihr teilweise herausragenden, wassersaugfähigen Walze eine im wesentlichen ovalzylindrische Kontur besitzt und auf ihrer Unterseite mit Gleitrollen versehen ist. Dadurch kann der Arbeitskopf mit dem auf ihm montierten Trockner-Aufsatz bequem gehandhabt und zugleich der Wasseraufnahme- bzw. -abtrocknungseffekt noch gesteigert werden, wobei durch das Abreiben des Restwassers die sonst bei dessen Verdunstung entstehende Schlierenbildung vermieden wird.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäß beschaffenen Reinigungsgerätes dargestellt. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine Gesamtansicht des Gerätes mit im Arbeitskopf zum Zwecke der Nassreinigung vorhandener, umlaufend anzutreibender Bürstenscheibe,
Fig. 2 eine geschnittene Teilansicht auf den Arbeitskopf mit darin befindlicher Bürstenscheibe in vergrößerter Darstellung,
Fig. 3 eine Seitenansicht und
Fig. 4 die Draufsicht auf den Trockner-Aufsatz des Arbeitskopfes.
Das in Fig. 1 abgebildete Nassreinigungsgerät ist mit einem zwei getrennte Kammern für Reinigungs- und Spülwasser enthaltenden Wasservorratsbehälter 1 versehen, der mittels der Rollen 1' verfahrbar ist und einen Wassereinfüllstutzen 2 sowie einen Wasserablasshahn 3 besitzt. Weiterhin befindet sich an dem verfahrbaren Wasservorratsbehälter 1 die Kabeltrommel 4 für das Stromanschlusskabel 4' zum elektromotorischen Antrieb der am Vorratsbehälter 1 angeflanschten Pumpen 5 und 6 sowie zur Stromversorgung des im Arbeitskopf 7 untergebrachten Antriebsmotors für dessen auswechselbar angeordnete Reinigungswerkzeug-Aufsätze, also entweder für den gemäß den Fig. 1 und 2 vorhandenen Arbeitskopfteller 8 mit darin umlaufender Bürstenscheibe oder für den in den Fig. 3 und 4 abgebildeten
Trockner-Aufsatz mit dem gegensinnig rotierenden Walzenpaar. Der am Arbeitskopf 7 vorhandene Betätigungsgriff 9 ist so ausgebildet, dass er das Einstecken einer Verlängerungsstange gewährleistet, die die Handhabung des Arbeitskopfes bei größeren Flächen erleichtert. Der Arbeitskopf 7 ist über den Druckwasserschlauch 11 mit der Saugpumpe 5 und über den Saugwasserschlauch 12 mit der Saugpumpe 6 des Wasservorratsbehälters 1 flexibel verbunden.
Während der Nassreinigung drückt die Pumpe 5 Reinigungswasser aus der betreffenden Kammer des Wasservorratsbehälters 1 in den Arbeitskopf 7, wo es in dessen tellerartigen Aufsatz 8 und dadurch zu der darin rotierenden Bürstenscheibe gelangt, um von deren Zentrum über den Ansaugstutzen 13 und die Saugwasserleitung 12 sowie die Saugpumpe 6 wieder in den Vorratsbehälter 1 zurückgesaugt zu werden. Durch das darin befindliche Filter wird der Schmutz zurückgehalten.
Die Fig. 2 zeigt weitere Einzelheiten des Arbeitskopfes und der in ihm umlaufend anzutreibenden Bürstenscheibe 14. Letztere ist von dem tellerartigen Aufsatz 8 des Arbeitskopfes umgeben, der mit einem peripher angeordneten, an den Druckwasserschlauch 11 angeschlossenen Ringkanal 15 versehen ist. Der Ringkanal 15 besitzt einen sich nach innen öffnenden, ringförmigen Wasseraustrittsschlitz 16, an den sich die am Umfang der Bürstenscheibe 14 vorhandenen, schräg nach innen zu ihrer Arbeitsstirnfläche gerichteten Wasseraustrittsdüsen 17 anschließen.
Beiderseits des ringförmigen Wasseraustrittsschlitzes 16 sind im Arbeitskopfteller 8 zwei ringförmige Dichtungsflansche 18, 19 vorhanden, die am Umfang der umlaufenden Bürstenscheibe 14 dichtend anliegen. Der Dichtungsflansch 19 ist außen noch mit einem Dichtungswulst 20 versehen, der einige über seinen Umfang verteilt angeordnete Einschnitte 21 aufweist. Durch die Düsen 17 tritt das aus der Druckleitung 11 und über den Ringkanal 15 zugeführte Reinigungswasser mit hinreichendem Druck aus, wobei es auf die zu reinigende Fläche trifft und dabei in Richtung auf den in der Bürstenscheibe 14 zentral angeordneten Ansaugstutzen 22 abgelenkt wird, so dass es über die an diesen Stutzen 22 angeschlossene Saugleitung 12 durch die Saugpumpe 6 in den Vorratsbehälter 1 zurückgefördert wird. Das Ansaugen des Schmutzwassers wird dabei durch die im Dichtungswulst 20 vorhandenen Einschnitte 21 begünstigt, weil dadurch eine zum Rotations- bzw. Absaugzentrum der Bürstenscheibe 14 gerichtete Luftströmung entsteht. Die Bürstenscheibe 14 ist im Sinter-Gleitlager 23 des Arbeitskopftellers 8 gelagert und wird über ihren Innenzahnkranz 24 durch ein darin eingreifendes, nicht näher dargestelltes Ritzel des im Arbeitskopf 7 untergebrachten Getriebemotors angetrieben.
Der in den Fig. 3 und 4 dargestellte, haubenartig ausgebildete Trockner-Aufsatz, der anstelle des in den Fig. 1 und 2 dargestellten tellerartigen Aufsatzes 8 mit der darin umlaufend anzutreibenden Bürstenscheibe 14 auf dem Arbeitskopf 7 montiert werden kann, ist mit zwei gegensinnig rotierenden Walzen 25, 26 versehen, die größtenteils von dem Verkleidungsmantel 27 umgeben sind, der gleichzeitig die Lagerstellen für die Walzen 25, 26 trägt. Die Walze 25 ist mit einem wassersaugfähigen Belag 25' versehen, wohingegen die Walze 26 aus verhältnismäßig hartem wasserabstoßendem Werkstoff, vorzugsweise aus Hartgummi, besteht. Beide Walzen 25, 26 liegen unter einem verstellbaren, durch Federn erzeugten Druck aneinander an, so dass sich an der Berührungsstelle der beiden Walzen eine Art Quetschwirkung ergibt, derzufolge das von der teilweise aus der Verkleidung 27 herausragenden Walze 25 mit ihrem saugfähigen Belag 25' aufgenommene Restwasser an dieser Stelle durch die Walze 26 ausgepreßt wird, das dann zu dem in der Haubenverkleidung 27 angebrachten Wasserabsaugstutzen 28 gelangt, der an den Saugwasserschlauch 12 des Reinigungsgerätes angeschlossen ist. Die Haubenverkleidung 27 besitzt mit der aus ihr teilweise herausragenden, wassersaugfähigen Walze 25 eine im wesentlichen ovalzylindrische Kontur und ist auf ihrer Unterseite mit Gleitrollen 29 versehen, wodurch die Handhabung und Führung des Trockner-Aufsatzes entsprechend erleichtert wird, indem die Gleitrollen 29 die Lage des freien Teiles der Saugwalze 25 wie auch der Haubenverkleidung 27 in Bezug auf die abzutrocknende, von Restwasser zu befreiende Oberfläche 30 festlegen. Wie Fig. 4 zeigt, sind an den beiden Stirnseiten der Verkleidung 27 Flügel- muttern 31 vorgesehen, mit deren Hilfe die in den Seitenwangen 32 untergebrachten Walzenlager sowie deren nicht dargestellte Druckfedern verstellt werden können. Der Antrieb der Walzen 25, 26 erfolgt über die lösbare Welle 33 von dem im Arbeitskopf 7 des Reinigungsgerätes untergebrachten Getriebemotor.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind zahlreiche Abwandlungen möglich. So kann beispielsweise der über die Saugleitung 12 mit der Saugpumpe 6 verbundene Arbeitskopf 7 über die Druckleitung 11 gegebenenfalls auch unmittelbar an ein druckwasserführendes Leitungsnetz angeschlossen werden, weil auch dann der mit der Erfindung erzielbare Vorteil der Spritzwasser-Vermeidung voll erhalten bleibt und eine ordnungsgemäße Ableitung des Schmutzwassers gewährleistet ist. Weiterhin braucht der Antrieb der Bürstenscheibe 14 bzw. der Trockner-Walzen 25, 26 nicht unbedingt durch einem im Arbeitskopf 7 untergebrachten Elektromotor zu erfolgen. Vielmehr kann das auch über eine gemeinsam mit dem Druck- und Saugwasserschlauch 11 bzw. 12 verlegte, flexible Antriebsübertragungswelle geschehen, die von einem dann beispielsweise am verfahrbaren Wasservorratsbehälter 1 angebrachten Elektromotor angetrieben wird. Weiterhin besteht die Möglichkeit, jedenfalls die für die Nassreinigung vorgesehene und dabei rotierende Bürstenscheibe 14 durch das ihr über den Druckwasserschlauch 11 zugeführte Wasser anzutreiben, beispielsweise über ein im Arbeitskopf eingebautes, vom Druckwasser turbinenartig angetriebenes Schaufelrad.

Claims (10)

1. Gerät zum Nassreinigen von großflächigen Gegenständen mit glatter Oberfläche, insbesondere von Kraftfahrzeugen, mit einem am freien Ende eines Druckwasserschlauchs angeordneten Arbeitskopf mit auswechselbarer Reinigerbürste, dadurch gekennzeichnet, dass ein weiterer zum Arbeitskopf (7) führender Wasserschlauch (12) vorgesehen ist, der an eine Saugpumpe (6) angeschlossen ist und das der im Arbeitskopf (7) umlaufend anzutreibenden Reinigerbürste (14 bzw. 25) zugeführte bzw. von letzterer aufgenommene Reinigungswasser absaugt.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zum Arbeitskopf (7) führende Druckwasserschlauch (11) an einen mit einer Druckwasserpumpe (5) versehenen, verfahrbaren Wasservorratsbehälter (1) angeschlossen ist, in dem sich auch die in die vom Arbeitskopf (7) kommende Saugleitung (12) eingebaute Saugwasserpumpe (6) und ein ihr nachgeschaltetes Filter befinden, und der Wasservorratsbehälter (1) weiterhin mit einem Stromanschlusskabel (4') zum elektromotorischen Antrieb seiner Druck- und Saugwasserpumpe (5, 6) versehen ist.
3. Gerät nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Wasservorratsbehälter (1) in mindestens zwei Kammern unterteilt ist, deren eine mit Reinigungswasser und deren andere mit Spülwasser gefüllt ist, wobei die Kammern über ein eingebautes
Umschaltventil wahlweise in den die beiden Pumpen (5, 6), den Druck- und Saugwasserschlauch (11, 12) sowie den Arbeitskopf (7) enthaltenden Wasserkreislauf einzuschalten sind.
4. Gerät nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitskopf (7) einen tellerartig ausgebildeten, auswechselbaren Aufsatz (8) aufweist, der mit einem peripher angeordneten, an den Druckwasserschlauch (11) anzuschließenden Ringkanal (15) mit sich nach innen öffnendem ringförmigem Wasseraustrittsschlitz (16) versehen ist, und dass die Reinigerbürste als innerhalb des ringförmigen Wasseraustrittsschlitzes im Arbeitskopfteller (8) umlaufend anzutreibende Bürstenscheibe (14) ausgebildet ist, die an ihrem Umfang mit sich an den ringförmigen Wasseraustrittsschlitz (16) anschließenden, schräg nach innen zu ihrer Arbeitsstirnfläche gerichteten Wasseraustrittsdüsen (17) und in ihrem zentral gelegenen Teil mit einem an den Saugwasserschlauch (12) angeschlossenen Absaugstutzen (22) versehen ist.
5. Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitskopfteller (8) an seinem die umlaufende Bürstenscheibe (14) umgebenden Umfang mit zwei ringförmigen Dichtungsflanschen (18, 19) versehen ist, die seinen ringförmigen Wasseraustrittsschlitz (16) innenseitig wie auch stirnflächenseitig abdichten.
6. Gerät nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckwasserzuleitung (11) zum Arbeitskopf (7) abzusperren und letzterer mit einem auswechselbaren, haubenartig ausgebildeten Trockner-Aufsatz versehen ist, in welchem ein gegensinnig rotierendes, unter Druck aneinander anliegendes Walzenpaar (25, 26) vorgesehen ist, von dem die eine aus der Haubenverkleidung (27) teilweise herausragende Walze (25) mit einem wassersaugfähigen weichen Belag (25') ausgestattet ist, während die andere Walze (26) aus einem wasserabstoßenden, harten Werkstoff, vorzugsweise aus Hartgummi besteht, und wobei weiterhin die Haubenverkleidung (27) mit einem Wasserabsaugstutzen (28) versehen ist, der an den Saugwasserschlauch (12) anzuschließen ist.
7. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Haubenverkleidung (27) mit der aus ihr teilweise herausragenden, wassersaugfähigen Walze (25) eine im wesentlichen ovalzylindrische Kontur besitzt und auf ihrer Unterseite mit Gleitrollen (29) versehen ist.
8. Gerät nach den Ansprüchen 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Walzen (25, 26) in der Haubenverkleidung (27) verstellbar gelagert sind.
9. Gerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb der Bürstenscheibe (14) bzw. der Trocknerwalzen
(25, 26) durch einen Elektromotor erfolgt, ggfs. über eine gemeinsam mit dem Druck- und Saugwasserschlauch (11, 12) verlegte, flexible Antriebsübertragungswelle (z.B. 33).
10. Gerät nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb der Bürstenscheibe (14) durch das ihr über den Druckwasserschlauch (11) zugeführte Wasser erfolgt, beispielsweise über ein im Arbeitskopf (7) eingebautes, vom Druckwasser turbinenartig angetriebenes Schaufelrad.
DE19681755816 1968-06-26 1968-06-26 Geraet zum Nassreinigen von grossflaechigen Gegenstaenden,insbesondere von Kraftfahrzeugen Pending DE1755816A1 (de)

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1758284B1 (de) * 1968-05-07 1970-10-15 Becker Pruente Gmbh Drahtgittermatte fuer den Verzug von Ausbauprofilen im Berg- und Tunnelbau
EP0755835A1 (de) * 1995-07-28 1997-01-29 Pietro De Noia Scheibenwaschanlage, insbesondere für Kraftfahrzeugscheiben-Oberfläche

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