DE1634400C3 - Schlitzwand für Baugrubenumschlie-Bungen, Haussicherungswände oder bleibende Wände - Google Patents
Schlitzwand für Baugrubenumschlie-Bungen, Haussicherungswände oder bleibende WändeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schlitzwand für Baugrubenumschließungen,
Haussicherungswände oder bleibende Wände, wobei ein Bodenschlitz ausgehoben oder
ausgespült wird, in den Bewehrungskörbe eingebracht sowie danach Beton eingefüllt werden.
Bei allen Schlitzwänden stellt die Ansichtsfläche der freigelegten Wand auf Grund ihrer Herstellungsart ein
besonderes Problem dar, da es nur mit sehr aufwendigen Mitteln (zusätzliche meist verlorene Schalungen)
möglich ist, eine einigermaßen glatte Oberfläche zu erhalten. Im Normalfall müssen die freigelegten Schlitzwandoberflächen
daher abgespitzt und mit einer Ausgleichschicht, zumeist Spritzbeton, versehen werden,
um die Dichtung aufbringen zu können. Das ist in arbeitstechnischer Hinsicht störend und aufwendig. Es ist
zwar bei Bohrpfahlwänden bekannt (OE-PS 2 26 160), zur Baugrubenseite hin Bleche anzuordnen, die an der
Bewehrung befestigt sind und der Form der Innenwand des Bohrrohres angepaßt sind. Diese Bleche dienen nur
zur Verbesserung der Ansichtsfläche und üben keine abdichtende Funktion aus. Die Ausbildung von Schlitzwänden
ist durch diese Maßnahme nicht beeinflußt worden. Bei allen von der Oberfläche her hergestellten
Wänden gelingt darüber hinaus ein sicherer und einwandfreier Anschluß sowohl dichtungsmäßig sowie
auch in statischer Hinsicht nur unbefriedigend und mit großen Aufwand. Die Abdichtung der notwendigen Arbeitsfugen
und die Herstellung von einwandfreien Bewegungsfugen bleibt ebenfalls problematisch.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schlitzwand anzugeben, bei der im Zuge der Herstellung
die beschriebenen Nachteile vermieden werden und bei der neben der Dichtung auch die Bewehrung
verbessert und baugrubenseitig eine ebene Oberfläche der Schlitzwand erzielt wird.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht bei der Schlitzwand gemäß der Erfindung darin, daß die Bewehrungskörbe baugrubenseitig angeschlossene Wandbleche
aufweisen und die Wandbleche benachbarter Bewehrungskörbe abdichtend aneinander angeschlossen sind.
Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche 2 bis 10.
Durch die Erfindung erreichte Vorteile sind darin zu sehen, daß beim Arbeiten mit der Schlitzwand gemäß
der Erfindung aufwendige Abspitzarbeiten zur Erzielung einer ebenen Wandfläche vermieden werden. Darüber
hinaus erreicht man ohne weiteres absolut dichte Schlitzwände, während einfach und technisch einwandfrei
auch Anschlüsse horizontaler Bauweise an die Schlitzwand möglich sind, die dichtungsmäßig und statisch
allen Anforderungen genügen. Die Herstellung von Arbeits- und Bewegungsfugen ist ebenfalls ohne
Schwierigkeiten möglich.
Im folgenden wird die Erfindung an Hand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung
ausführlicher erläutert; es zeigen in schematischer Darstellung
F i g. 1 bis 3 Horizontalschnitte durch Schlitzwände der Erfindung,
F i g. 4 ebenfalls im Horizontalschnitt, aber gegenüber den F i g. 1 bis 3 in vergrößerter Darstellung, die
Arbeitsfugengestaltung in einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung,
F i g. 5 entsprechend der F i g. 4 die Dehnungsfugengestaltung,
F i g. 6 im Maßstab der F i g. 4 und 5 einen Vertikalschnitt durch eine Schlitzwand in erfindungsgemäßer
Ausbildung im Bereich eines statischen Auflagers für eine Sohle,
F i g. 7 entsprechend der F i g. 6 einen Vertikalschnitt im Bereich eines statischen Auflagers für eine Decke.
Die in den Figuren dargestellte Schlitzwand dient für Baugrubenumschließungen, Haussicherungswände oder
bleibende Wände. Dazu wird im Baugrund zunächst ein Bodenschlitz 1 ausgehoben oder ausgespült, dieser wird
gegebenenfalls mit Hilfe einer Stützflüssigkeit offen gehalten. In den Bodenschlitz 1 werden Bewehrungskörbe
2 eingebracht sowie danach Beton 4 eingefüllt. Die Bewehrungskörbe 2 besitzen erfindungsgemäß baugrubenseitig
angeschlossene Wandbleche 3, wobei die Wandbleche 3 benachbarter Bewehrungskörbe 2 abdichtend
aneinander anschließbar sind. Die Wandbleche 3 dienen zugleich als Schalung, Bewehrung und als
Dichtung. Die Bewehrungskörbe 2 selbst sind in üblicher Weise aus Rundstahl aufgebaut und an die Wandbleche
3 angeschraubt oder angeschweißt. Die Wandbleche 3 können, wie es die Figuren erkennen lassen,
durch aufgesetzte Stahlprofile 5,6 verstärkt sein, wobei die randseitigen Stahlprofile 6 zugleich zur Führung
und/oder zum Anschluß benachbarter Wandbleche 3 eingerichtet sind, die angepaßte Führungsleisten 7 od.
dgl. aus Stahl oder Holz aufweisen. Wird mit einfachen Blechen gearbeitet, so sind, wie es auch die Figuren
andeuten, die benachbarten Wandbleche 3 durch zusätzliche Verbindungsbleche 8 aneinander anzuschließen,
wobei die Verbindungsbleche 8 im Ausführungsbeispiel an die Wandbleche 3 angeschweißt sind. Die
Wandbleche 3 können im übrigen Abstellbleche 9 aufweisen, welche die volle oder teilweise Wanddicke der
Schlitzwand aufweisen, so daß dadurch Arbeitsfugen oder Bewegungsfugen 10 hergestellt werden können.
Auch an die Abstellbleche 9 sind regelmäßig besondere Führungsprofile 11 angeschlossen. Im übrigen können
die Wandbleche 3 Hilfselemente, z. B. sogenannte Klemmkonstruktionen 12 für horizontale Sohlen- oder
Deckenisolierungen 13 oder für statische Auflager 16 von Sohlen oder Decken 14, aufweisen. Diese sind
zweckmäßigerweise an die Wandbleche 3 angeschweißt. Man erkennt aus einer Betrachtung der
F i g. 1 und 2 unmittelbar, daß die Wandbleche 3 auch als handelsübliche Spundwandprofile ausgeführt sein
können, wobei deren übliche Schlösser als Führungsprofile u. dgl. dienen können. Die Abdichtung kann auf
einfache Weise durch Spachteln od. dgl. erfolgen. Immer ist es zweckmäßig, daß die Wandbleche 3 schlitzwandseitig
Verbundarmierungen 15 zur Aufnahme von Zug- und Schubbeanspruchungen aufweisen, was in der
F i g. 5 angedeutet worden ist.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (10)
1. Schlitzwand für Baugrubenumschließungen, Haussicherungswände oder bleibende Wände, wobei
ein Bodenschlitz ausgehoben oder ausgespült wird, in den Bewehrungskörbe eingebracht sowie
danach Beton eingefüllt werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewehrungskörbe (2)
baugrubenseitig angeschlossene Wandbleche (3) aufweisen und die Wandbleche (3) benachbarter Bewehrungskörbe
(2) abdichtend aneinander angeschlossen sind.
2. Schlitzwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandbleche (3) an die Bewehrungskörbe
(2) angeschraubt oder angeschweißt sind.
3. Schlitzwand nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandbleche (3)
durch aufgesetzte Stahlprofile (5,6) verstärkt sind.
4. Schlitzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die randseitig an die
Wandbleche (3) angeschlossenen Stahlprofile (6) zugleich zur Führung und/oder zum Anschluß benachbarter
Wandbleche (3) eingerichtet sind, die angepaßte Führungsleisten (7) od. dgl. aus Stahl oder
Holz aufweisen können.
5. Schlitzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß benachbarte Wandbleche
(3) durch zusätzliche Verbindungsbleche (8) aneinander anschließbar sind, wobei die Verbindungsbleche
(8) an die Wandbleche (3) angeschweißt sein können.
6. Schlitzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an die Wandbleche (3)
Abstellbleche (9), welche die volle oder teilweise Wanddicke der Schlitzwand aufweisen, angeschlossen
sind — und dadurch Arbeitsfugen abteilbar oder Bewegungsfugen (10) herstellbar sind.
7. Schlitzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an die Abstellbleche
(9) besondere Führungsprofile (11) angeschlossen sind.
8. Schlitzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an die Wandbleche (3)
Hilfselemente, z. B. sogenannte Klemmkonstruktionen (12) für horizontale Sohlen- oder Deckenisolierungen
oder statische Auflager (16) für Sohlen und Decken (14) angeschlossen, z. B. angeschweißt, sind.
9. Schlitzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandbleche (3)
schlitzwandseitig Verbundarmierungen (15) zur Aufnahme von Zug- und Schubbeanspruchungen
aufweisen.
10. Schlitzwand nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandbleche (3) als
handelsübliche Spundwandprofile ausgeführt sind.
Applications Claiming Priority (6)
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