-
Die Erfindung bezieht sich auf einen Boiler für Brauchwasser, der
mit Kunststoff ausgekleidet ist und einen zylindrischen Boilermantel, mindestens
einen angeschweißten Boilerboden und einen äußeren Heizmantel aufweist.
-
Es ist bekannt, Boiler der vorstehenden Gattung mit Kunststoff auszukleiden,
um sie gegen Korrosion zu sichern. Dazu ist es erforderlich, daß die Innenoberfläche
der Boiler möglichst glatt gehalten wird. Werden nun die Boilerböden mit einer einfachen
V-Naht an den zylindrischen Boilermantel außen angeschweißt, so entsteht innen im
Bereich der Schweißnaht keine glatte Oberfläche, sondern es werden auskleidungsscliwache
bzw. korrosionsgefährdete Stellen gebildet. Man hat sich bisher dadurch - geholfen,
daß der zylindrische Boilermantel an den axialen Enden mit einer ringsum verlaufenden
Mantelsicke versehen wurde.. Über diese Mantelsicken wurden dann die Böden geschoben
und von außen verschweißt. Die auch dann noch innen verbleibenden Kanten der Mantelsicken
sowie der schmale Zwischenraum zwischen Mantelsicke und Boilerboden bilden aber
ebenfalls auskleidungsschwache, d. h. korrosionsgefährdete Stellen, so daß es notwendig
ist, Magnesiumanoden in den Boiler einzuführen, um eine Korrosion an den auskleidungsschwachen
Stellen zu verhindern. Diese Magnesiumanoden verbrauchen sich jedoch ihrer Natur
nach verhältnismäßig schnell und müssen spätestens nach einem oder zwei Jahren erneuert
werden. Unterbleibt die Erneuerung der Magnesiumanoden, so kommt es an den genannten
Stellen doch zu Korrosionsangriffen, und die Lebensdauer des Boilers wird wesentlich
herabgesetzt.
-
Weiterhin ist ein Warmwasserbehälter bekannt (deutsche Patentschrift
427 982), bei dem ein Schauglas vorgesehen ist, durch welches hindurch unter anderem
Rostkorrosionen beobachtet werden können. (Ebenso ist aus der französischen Patentschrift
863 550 ein Boiler bekannt, bei dem plattiertes Blech zum Schutz gegen Korrosion
verwendet wird). Es handelt sich hierbei aber nicht um Boiler der eingangs genannten
Gattung, denn bei letzteren treten keine so starken Rostkorrosionen auf, die von
außen beobachtet werden könnten. Das der Erfindung zugrunde liegende Problem tritt
bei den bekannten Warmwasserbehältern gar nicht auf.
-
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen mit Kunststoff ausgekleideten
Boiler zu schaffen, der auskleid4ngsgerecht gebaut ist und bei dem keine Magnesiumanoden
notwendig sind.
-
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, den
Boiler an beiden Enden mit verschließbaren Öffnungen zu versehen, die so groß sind,-daß
ein Schweiß= oder Schleifgerät eingeführt werden kann.
-
Dadurch wird es möglich, den Boilerboden mit einer Innen- und einer
Außenschweißnaht an den Boilermantel stumpfzuschweißen und die Innenschweißnähte
glattzuschleifen, so daß ein praktisch wartungsfreier Boiler geschaffen wird.
-
Die Erfindung wird an Hand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert,
und zwar zeigt F i g. 1 einen Boiler nach dem Stand der Technik, F i g. 2 einen
Ausschnitt II aus F i g. 1, F i g. 3 einen Boiler nach der Erfindung, F i g. 4 einen
Ausschnitt IV aus F i g. 3, F i g. 5 einen Ausschnitt V aus F i g. 3, während F
i g. 6 einen Boiler in einer abgewandelten Ausführungsform wiedergibt.
-
Zum Vergleich der Erfindung mit dem Stand der Technik soll zunächst
auf eine bekannte Boilerausführungsform eingegangen werden, wie sie in den F i g.
1 und 2 dargestellt ist. Der Boiler besteht aus einem zylindrischen Boilermantel
1, aus an den Enden angeschweißten Boilerböden 2 und aus einem Heizmantel
3, der den Boilermantel1 ganz oder zum größten Teil umgibt. An den Boilerböden 2
sind Brauchwasser.An sChlußstutzen 4 und am Heizmantel:ß Heizwasser- oder Dampfanschlußstutzen
5 vorgesehen.
-
Wie der Ausschnitt 11 nach F i g. 2 erkennen läßt, ist der Boilermantell
an beiden Enden mit einer Mantelsicke 6 versehen, auf welche der jeweilige Boilerboden
2 aufgeschoben und außen mit einer Schweißnaht 7 verschweißt wird. Beim Auskleiden
des Boilers mit Kunststoff hat sich in der Praxis gezeigt, daß sich der Kunststoff
an den scharfen Kanten der Mantelsicke 6 nicht mit der notwendigen Schichtstärke
niederschlägt, so daß an diesen Kanten auskleidungsschwache Stellen gebildet werden,
die korrosionsanfällig sind. Eine Korrosion kann nur dann einigermaßen verhindert
werden, wenn in den Boiler eine Magnesiumanöde (nicht dargestellt) eingeführt wird.
Das notwendige Auswechseln der Magnesiumanode, die sich verbraucht, ist jedoch umständlich
und kostspielig.
-
In F i g. 3 ist ein erfindungsgemäßer Boiler dargestellt, wobei für
gleiche Teile die gleichen Bezugszeichen wie in den F i g. 1 und 2 verwendet werden.
Die Boilerböden 2 sind mit Öffnungen 8 bildenden Deckelstutzen versehen, die nach
Fertigstellung des Boilers mit Deckeln 9 verschlossen werden. Zunächst werden die
Deckelstutzen an eine zentrale Öffnung 10 des Boilerbodens 2 (s. F
i g. 5) mit einer Innen-und einer Außenschweißnaht 11 bzw. 12 festgeschweißt. Insbesondere
die Innenschweißnaht 11 wird anschließend glattgeschliffen oder auf andere Weise
geglättet. Danach wird der. Boilerboden 2 mit einer Innenschweißnaht 13 und iner
Außenschweißnaht 14 an den zylindrischen Boilermantel 1 angeschweißt.
-
Durch den Deckelstutzen jedes Boilerbodens 2 hindurch kann die Innenschweißnaht
13 hergestellt und anschließend glattgeschliffen werden. Die Schweißelektrode sowie
das Schleifgerät lassen sich mühelos durch die Öffnung 8 des Deckelstutzens einführen.
Auf diese Weise wird ein auskleidungsgerechter Aufbau des Boilers ermöglicht, d.
h. die Innenoberfläche des Boilers kann glatt hergestellt werden, so daß beim Auskleiden
mit Kunststoff keine auskleidungsschwachen und daher korrosionsgefährdeten Stellen
entstehen.. Das bringt weiterhin den Vorteil mit sich, daß keine ägnesiumanöden
erforderlich sind.
-
Bei dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 3 stehen für den Brauchwasseranschluß
sechs Anschlußstutzen 4 zur Verfügung,. die eine baustellengerechte Installation
ermöglichen. Die nicht gebrauchten Anschlußstutzen 4 werden durch Blindstopfen verschlossen.
-
F i g. 6 zeigt die Anwendung der Erfindung bei einem Boiler, an dessen
durch den Boilermantel 1 begrenzte Öffnung 2 in an sich bekannter Weise ein
Boilerboden 2 angeflanscht ist.