DE1534094B2 - Verfahren und Vorrichtung zum Nivellieren eines Gleises - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Nivellieren eines GleisesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Nivellieren eines Gleises mit Hilfe mindestens einer Bezugsgeraden,
die sich von der zu berichtigenden Stelle des Gleises zu einer im noch nicht korrigierten Gleisbereich
gelegenen vorderen Station erstreckt und deren Verlauf an Hand mindestens einer sich noch weiter nach
vorn in den noch nicht korrigierten Gleisbereich zu einer vordersten Station hin erstreckenden, längeren
Bezugsgeraden bedarfsweise korrigiert wird, wobei das im noch nicht korrigierten Gleisbereich gelegene Ende
der kürzeren Bezugsgeraden erforderlichenfalls aufwärtsverstellt wird. Die Erfindung bezieht sich ferner
auf eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens mit einem die vorderen Enden der kürzeren Bezugsgeraden
tragenden, die vordere, ortsbewegliche Station bildenden Vorwagen. Aus der OE-PS 2 32 026
ist ein derartiges Verfahren und eine derartige Vorrichtung bekannt. Der Zweck dieses mit verschieden langen
Bezugsgeraden arbeitenden Verfahrens ist, über eine möglichst lange Strecke des Gleises einen möglichst
vollkommenen Ausgleich der Höhenlage des Gleises zu schaffen; es soll bei einem abschnittsweise
fortschreitenden Nivellement vermieden werden, daß die durch die Länge einer relativ kurzen Bezugsgeraden
ebenso kurz begrenzten einzelnen Abschnitte unregelmäßig und diskontinuierlich, gewissermaßen winkelig
also mit Knickstellen aneinander anschließen. Um dies zu vermeiden, wird das vordere Ende jener kürzeren
Bezugsgeraden, mit der die an einer Gleisstopfund -nivelliermaschine angeordneten Überwachungs-'
■ einrichtungen zusammenwirken, unter Bedachtnahme auf einen möglichst langen, weiter vornliegenden Abschnitt
des noch nicht korrigierten Gleisbereiches in seiner Höhenlage so geändert und auf den von der längeren
Bezugsgeraden erfaßten größeren Gleisbereich abgestimmt, daß ein weicher, kontinuierlicher Übergang
von einem kurzen Bezugsgeraden-Abschnitt zum nächsten zuverlässig gewährleistet ist. Dabei wird jene
längere Bezugsgerade, die zur Überwachung der kürzeren, der Steuerung der Hebewerkzeuge dienenden
Bezugsgeraden bestimmt ist, meist durch eine Visierlinie verkörpert, d. h., ein mit einem Visierinstrument,
z. B. einem Fernrohr, ausgerüsteter Beobachter überprüft laufend jeweils, ob sich der Vorwagen, der das
vordere Ende der kürzeren Bezugsgeraden trägt, in einer richtigen Höhenlage in bezug zu dem längeren,
von der längeren Bezugsgeraden erfaßten Gleisbereich befindet und nicht etwa in einer örtlichen Vertiefung
(Sutte) steht, wodurch der Verlauf der kürzeren Bezugsgeraden natürlich verfälscht würde.
Für den Standort des vorderen Endes der eigentlichen, zur Steuerung der Hubwerkzeuge dienenden kürzeren
Bezugsgeraden muß bei dem bekannten Verfahren jeweils ein sogenannter Hochpunkt gewählt werden,
also ein Punkt des Gleises, der keiner oder nur einer geringen Hebung bedarf, um in die Soll-Lage zu
gelangen. Hierbei kann aber die Länge der aufeinanderfolgenden Gleisabschnitte, innerhalb derer mit stehendem
Vorwagen nivelliert wird, nicht annähernd gleich bleiben, so daß eine wirtschaftliche Arbeitsweise
nicht möglich ist.
Wenn bei der Durchführung dieses bekannten Verfahrens innerhalb eines solchen durch die Länge der
kürzeren Bezugsgeraden bestimmten Gleisabschnittes eine Stelle des Gleises unerwünschterweise höher liegt
als die durch die Höhenlage der jeweils vordersten Stelle des bereits korrigierten Gleisbereiches einerseits
und durch die Höhenlage des Standortes des vorderen Endes der Bezugsgeraden andererseits bestimmten
Ebene, dann müßte das Gleis an einer solchen Stelle, die als »falscher Hochpunkt« bezeichnet wird, eigentlich
abgesenkt werden, um die Soll-Lage zu erreichen; da dies selbstverständlich nicht durchführbar ist, würde
dort beim Nivellieren des Gleises die richtige Lage durch einen Buckel verfälscht werden.
Der Erfindung liegt daher die Ai-.fgabe zugrunde, ein
Verfahren und eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art so auszugestalten, daß trotz Vorhandenseins
falscher Hochpunkte ein kontinuierlicher Gleisverlauf erreicht wird.
Diese Aufgabe wird bei dem Verfahren der eingangs beschriebenen Art dadurch gelöst, daß, sobald die das
vordere Ende der kürzeren Bezugsgeraden tragende vordere ortsbewegliche Station bei ihrer abschnittsweisen
Vorbewegung gegen die ortsfest verbleibende, das ortsfeste vordere Ende der längeren Bezugsgeraden
bildende vorderste Station hin eine Stelle des Gleises erreicht, die oberhalb der durch die Höhenlage der jeweils
vordersten Stelle des bereits korrigierten Gleisbereiches einerseits und durch die Höhenlage des
Standortes der vordersten Station andererseits bestimmten Ebene liegt, das vordere Ende der kürzeren
Bezugsgeraden um das Maß der Überhöhung der überhöhten Stelle des Gleises gegenüber der Ebene angehoben
und/oder das vordere Ende der längeren Bezugsgeraden so weit angehoben wird, daß die überhöhte
Stelle in der Ebene liegt.
Tritt ein falscher Hochpunkt an einer von der die hinteren Enden der Bezugsgeraden tragenden Gleisstopf-
und -nivelliermaschine verhältnismäßig weit entfernt gelegenen Stelle des Gleises auf, wird das vorderste
Ende der längeren Bezugsgeraden so weit höher verstellt, bis der falsche Hochpunkt sich zumindest in
der genannten, durch den Standort der Nivellierstopfmaschine und den Standort des vordersten Endes der
längeren Bezugsgeraden bestimmten Ebene befindet.
• Wird hingegen ein falscher Hochpunkt verhältnismäßig nahe der Nivellierstopfmaschine festgestellt, dann wird
er zweckmäßig als echter Hochpunkt benutzt, d. h., das Gleis wird vorerst nur bis zu dieser Stelle hin mit der
auf das Niveau des Hochpunktes entsprechend angehobenen kürzeren Bezugsgeraden nivelliert, und erst anschließend
wird von diesem Hochpunkt aus der Verlauf der kürzeren Bezugsgeraden wieder dem Verlauf der
längeren Bezugsgeraden angeglichen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens nach der Erfindung wird die Höhenlage der
auf der vorderen, ortsbeweglichen Station befindlichen höhenverstellbaren Enden der kürzeren Bezugsgeraden
in Abhängigkeit von der jeweils örtlichen Höhenlage der längeren Bezugsgeraden beim Vorfahren der
vorderen ortsbeweglichen Station stetig geregelt und gesteuert. Dadurch wird es möglich, im jeweils nächsten
zu bearbeitenden Gleisabschnitt auftretende falsche Hochpunkte unverzüglich zu erkennen und jene
Maßnahmen zu treffen, die von Fall zu Fall nötig sind, um eine Diskontinuität des Gleisverlaufes zu vermeiden.
. Vorteilhafterweise erfolgt die Regelung und Steuerung der Höhenlage der auf der vorderen, ortsbeweglichen
Station befindlichen Enden der kürzeren Bezugsgeraden durch einen am Standort der vordersten/ortsfesten,
das Ende der längeren Bezugsgeraden bildenden Station befindlichen Beobachter an Hand der zum korrigierten Gleisbereich hin gerichteten, die längere Be-
zugsgerade bildenden Visierlinie.
Die Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß
eine Signaleinrichtung vorgesehen ist, die ein Signal abgibt, sobald der Vorwagen eine Stelle des Gleises erreicht,
die oberhalb der durch die Gleishöhe an der vordersten Stelle des bereits korrigierten Gleisbereiches,
also am Standort der Gleisstopf- und -nivelliermaschine, einerseits und durch die Gleishöhe am Standort der
vordersten ortsfesten Station andererseits bestimmten Ebene liegt. Durch diese Signaleinrichtung wird dem
Beobachter, der im übrigen mit der ferngesteuerten Höhenverstellung der am Vorwagen befindlichen Enden
der kürzeren Bezugsgeraden beschäftigt ist, das Auftreten eines falschen Hochpunktes innerhalb des
von der kürzeren Bezugsgeraden erfaßten Gleisbereiches unverzüglich angezeigt.
Zweckmäßig wird diese vorzugsweise optische Signaleinrichtung auf dem das vordere Ende der kürzeren
Bezugsgeraden tragenden fahrbaren Vorwagen angeordnet und mit einer vorzugsweise fernsteuerbaren
Höhenverstelleinrichtung für das vordere Ende der kürzeren Bezugsgeraden, vorzugsweise einem Lichtstrahlsender
bzw. -empfänger, gekoppelt. Zur Steuerung der Höhenverstellung der Halterungen für die
vorderen Enden der kürzeren Bezugsgeraden ist dabei vorteilhaft eine vom Beobachter an der vordersten Station
bedienbare Fernsteuerung vorzusehen.
Weitere Ausführungsformen der Vorrichtung nach der Erfindung sind in den Ansprüchen 7,9 bis 12 und 14
bis 17 gekennzeichnet.
Konstruktive Einzelheiten der Vorrichtungen werden nachfolgend an Hand der Zeichnung erläutert. In
der Zeichnung zeigt
F i g. 1 eine Längsansicht der Vorrichtung nach der Erfindung,
Fig.2 die zugehörige Draufsicht nach Pfeil II in
Fig. 1.
F i g. 3 die Arbeitsweise der Vorrichtung nach den F i g. 1 und 2 in zwei Phasen,
F i g. 4 eine Frontansicht einer zur Vorrichtung nach der Erfindung gehörenden Gleisstopf- und -nivelliermaschine
in einem größeren Maßstab in schematischer Darstellung und
F i g. 5 im gleichen Maßstab in schematischer Darstellung die auf einem zur Vorrichtung gehörenden
Vorwagen befindlichen Einrichtungen ebenfalls in einer Stirnansicht.
Eine auf einem Gleis G verfahrbare Gleisstopf- und -nivelliermaschine N trägt auf ihrem Fahrgestellrahmen
1, der mit Rädern 2 auf dem Gleis G ruht, beiderseits einer Schwelle 3 in das Schotterbett eintauchende
Stopfwerkzeuge 4 sowie einen Gleisheber 5 an ihrer Front, mit dem das Gleis G auf seine Soll-Höhenlage
angehoben wird, und anschließend in dieser Höhenlage mittels der Stopfwerkzeuge 4 fixiert wird. Zur Überwachung
des Hebungsmaßes dient eine mittelbar gegen das Gleis G abgestützte Blende 6, die in der Höhe A
von der Schienenoberkante mit einer Bezugsgeraden 7 zusammenarbeitet. Die Bezugsgerade 7 kann beispielsweise
durch einen Lichtstrahl verkörpert werden, der von der Blende 6 unterbrochen wird, sobald das Gleis
G seine Soll-Höhenlage erreicht hat. Der Lichtstrahl verläuft von einem Sender (oder Empfänger) 8 auf der
Gleisstopf- und -nivelliermaschine N zu einem Empfänger (oder Sender) 9 auf einem eine fahrbare vordere
Station bildenden Vorwagen 14. Ein durch die Unterbrechung dieses Lichtstrahles verursachter elektrischer
Impuls veranlaßt den Gleisheber 5 zu einer Einstellung seiner Tätigkeit bei Erreichen der Soll-Höhenlage des
Gleises G, mit dem die Blende 6 beim Anheben des Gleises G gemeinsam hochwandert. Auch der auf der
Gleisstopf- und -nivelliermaschine N befindliche Sender 8 ist ebenso wie die Blende 6 mittelbar gegen das
Gleis G abgestützt und hat somit dem Gleis G gegenüber den festen Abstand A. Den Empfängern 9 auf dem
Vorwagen 14 sind mit ihnen gemeinsam höhenverstellbare, pendelnd an den Empfängern 9 gelagerte Skalen
9' zugeordnet, mittels derer die relative Höhenlage der Empfänger 9 in bezug zu einer längeren Bezugsgeraden
11 ablesbar ist.
In einem festen Abstand a von der Oberkante der Blende 6 ist zweckmäßig auf deren Haltearm eine Zieltafel
10 angeordnet, die beispielsweise durch eine waagerechte Unterteilung in eine schwarze und eine
weiße Hälfte geteilt ist und die das hintere Ende der ίο wesentlich längeren Bezugsgeraden 11 bildet. Die Zieltafel
10 ist zweckmäßigerweise um eine vertikale Achse schwenkbar, damit ihre Fläche senkrecht zur Bezugsgeraden
11 eingerichtet werden kann. Diese längere Bezugsgerade 11 erstreckt sich zu einem deren vorderes
Ende verkörpernden Visierinstrument, z. B. einem Fernrohr 12, das höhenverstellbar auf einem
trag- oder fahrbaren Gestell 13 gelagert ist, wobei Fernrohr 12 und Gestell 13 eine vorderste Station bilden.
Der das vordere Ende der kürzeren Bezugsgeraden 7, nämlich den Empfänger 9, tragende fahrbare Vorwagen
14 ist unter anderem mit einer Skala 15 ausgestattet, die mit den beiden Empfängern 9 für die jedem
Schienenstrang des Gleises G zugeordneten beiden Bezugsgeraden 7 gemeinsam höhenverstellbar ist. Ferner
trägt dieser Vorwagen 14, der mit einem eigenen, fernsteuerbaren Antrieb 16 versehen sein kann, eine optische
Signaleinrichtung, z. B. eine Kontroll-Lampe 17, die aufleuchtet, sobald die Skala 15 mit ihrer Nullmarke
eine bestimmte, durch eine Anzeigemarke 15' fixierte Höhe in bezug zur Schienenoberkante unterscheidet.
Diese auf dem Vorwagen 14 befindlichen Einrichtungen sind in größerem Maßstab in der F i g. 5 veranschaulicht,
wobei im Hintergrund auch die Zieltafeln 10 und die Blenden 6 der Gleisstopf- und -nivelliermaschine
N ersichtlich sind, wie sie im gleichen Maßstab auch die F i g. 4 zeigt. Die Empfänger 9 des Vorwagens 14
sind auch einzeln, unabhängig voneinander der Höhe nach einstellbar, und zwar mittels Handräder 18 an
Hand je einer Skala 19, um nämlich jedem einzelnen Schienenstrang in bezug zum jeweils anderen Schienenstrang
in Gleisbogen eine vorbestimmte Überhöhung vermitteln zu können. Beide Empfänger 9 sind auf
einer gemeinsamen höhenverstellbaren Halterung 20 angeordnet. Die Höhenverstellung dieser Halterung 20
erfolgt durch den am Fernrohr 12 befindlichen Beobachter willkürlich mit Hilfe einer Fernsteuerung und
mittels einer durch einen Kolben-Zylinder-Antrieb gebildeten Höhenverstelleinrichtung 21.
An dem lotrechten, in einer Führung 20" gleitenden Teil 20' der Halterung 20 befindet sich die Skala 15.
Ferner ist dieser lotrechte, höhenverstellbare Teil 20' und die Skala 15 mit einem Kontakt 22' verbunden,
. dem ein mit der Anzeigemarke 15' verbundener zweiter Kontakt 22 zugeordnet ist. Wird die Halterung 20
mit den Enden der beiden Bezugsgeraden 7, nämlich mit den beiden Empfängern 9, so weit abgesenkt, daß
die Anzeigemarke 15' von der Nullmarke der Skala 15 unterschritten wird, schließen sich die Kontakte 22 und
22'. In dem solcherart geschlossenen Stromkreis befindet sich die Kontroll-Lampe 17, die aufleuchtet und
dem Beobachter am Fernrohr 12 anzeigt, daß der Vorwagen 14 an einer Stelle des Gleises G steht, die höher
ist als die sich zwischen dem Standort der Gleisstopf- und -nivelliermaschine N und dem Standort des Beobachtungsfernrohres
12 erstreckende, gedachte Ebene E (Fig.3).
Die Wirkungsweise der Vorrichtung im Sinne des
Verfahrens nach der Erfindung ist — wie am besten an Hand der F i g. 3 ersichtlich ist — folgende:
Ist die Arbeit an einem durch die Länge der kürzeren Bezugsgeraden 7 bestimmten Gleisabschnitt beendet
worden und soll mit der Nivellierung eines weiteren solchen Gleisabschnittes fortgefahren werden, läßt der
am gebührend weit entfernten Fernrohr 12 stehende Beobachter, der den Vorwagen 14 fernzusteuern vermag,
diesen Vorwagen 14 in den noch nicht korrigierten Gleisbereich vorerst allmählich vorrücken, wobei er
unter Beobachtung der Zieltafeln 10 darauf zu achten hat, daß die Nullmarken jener pendelnd gelagerten
Skalen 9', die zu den auf dem Vorwagen 14 befindlichen Empfängern 9 gehören, stets mit der waagerechten Unterteilung
der Zieltafeln 10 übereinstimmen; dies erfordert eine stete Regelung und Steuerung der Höhenlage
der Halterung 20 mittels der Höhenverstelleinrichtung 21. Unterschreitet im Zuge dieser Regelung und Steuerung
die Nullmarke der mit der Halterung 20 höhenbeweglichen Skala 15 die Anzeigemarke 15', dann leuchtet
die Kontroll-Lampe 17 auf und macht den Beobachter aufmerksam; es wird damit dem Beobachter, auch
wenn er damit beschäftigt ist, durch das Fernrohr 12 die Zieltafel 10 zu beobachten, zuverlässig das Vorhandensein
eines falschen Hochpunktes aufgezeigt. Selbstverständlich kann das optische Signal auch durch ein
akustisches oder sonst gleichwertiges Signal ersetzt werden.
Der Beobachter wird den Vorwagen 14 an einer solchen
Stelle des Gleises G unverzüglich zum Stehen bringen. Befindet sich diese Stelle des Gleises G verhältnismäßig
nahe der Gleisstopf- und -nivelliermaschine N, N, also nahe dem vorderen Ende des bereits korrigierten
Gleisbereiches, wird es nicht ratsam sein, die längere Bezugsgerade 11 der Höhenlage dieses falschen
Hochpunktes anzupassen, weil dabei das vorderste Ende dieser längeren Bezugsgeraden 11 allzuhoch
verstellt werden müßte. Es wird vielmehr vorteilhafter sein, die Empfänger 9 des Vorwagens 14 so hoch zu
verstellen, daß die Anzeigemarke 15' auf die Nullmarke der Skala 15 zeigt und sodann bis zu dem gefundenen
falschen Hochpunkt die Gleislage an Hand der solcherart in ihrem Verlauf korrigierten kürzeren Bezugsgeraden
7 zu berichtigen.
Befindet sich hingegen die Stelle des Gleises G mit dem falschen Hochpunkt schon verhältnismäßig weit
von der Gleisstopf- und -nivelliermaschine N im noch nicht korrigierten Gleisbereich, dann kann der vorderste
Endpunkt der längeren Bezugsgeraden 11, nämlich das Fernrohr 12 auf dem trag- oder fahrbaren Gestell
13 höher verstellt werden, und zwar so hoch, daß beim Anvisieren der Zieltafein 10 die Nullmarken der Skalen
9' auch dann mit der waagerechten Unterteilung der Zieltafeln 10 übereinstimmen, wenn die Halterung 20
der beiden Empfänger 9 sich in einer Höhe befindet, bei der die Anzeigemarke 15' auf die Nullmarke der Skala
15 zeigt und diese nicht unterschreitet. Die Höhenlage des Fernrohres 12 in bezug zum Gleis G kann innerhalb
angemessener Grenzen schwanken; sie muß naturgemäß etwa dem Maß b — A — a entsprechen,
kann aber natürlich entsprechend der örtlich fehlerhaften Höhenlage des jeweiligen Standortes des Fernrohres
12 im noch unkorrigierten Gleisbereich hiervon etwas verschieden sein.
Jene Maßnahmen, die der Bedienungsmann zu treffen hat, wenn der Vorwagen 14 auf einen falschen
Hochpunkt gelangt und diesen anzeigt, können im allgemeinen nach Erfahrung und Belieben frei gewählt
werden; entscheidend ist jedoch im Sinne der Erfindung stets, daß es dem Bedienungsmann überhaupt
möglich wird, den Hochpunkt zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu treffen. Die Maßnahmen sind
gleichermaßen bei Arbeitsverfahren, die mit einer Bezugsgeraden für nur einen Schienenstrang oder mit
zwei parallelen Bezugsgeraden für beide Schienenstränge arbeiten, anwendbar.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
509533/5
Claims (17)
1. Verfahren zum Nivellieren eines Gleises mit Hilfe mindestens einer Bezugsgeraden, die sich von
der zu berichtigenden Stelle des Gleises zu einer im noch nicht korrigierten Gleisbereich gelegenen vorderen
Station erstreckt und deren Verlauf an Hand mindestens einer sich noch weiter nach vorn in den
noch nicht korrigierten Gleisbereich zu einer vordersten Station hin erstreckenden, längeren Bezugsgeraden
bedarfsweise korrigiert wird, wobei das im noch nicht korrigierten Gleisbereich gelegene Ende
der kürzeren Bezugsgeraden erforderlichenfalls aufwärtsverstellt wird, dadurch gekennzeichnet,
daß, sobald die das vordere Ende der kürzeren Bezugsgeraden tragende vordere ortsbewegliche
Station bei ihrer abschnittsweisen Vorbewegung gegen die ortsfest verbleibende, das ortsfeste
vordere Ende der längeren Bezugsgeraden bildende vorderste Station hin eine Stelle des Gleises
erreicht, die oberhalb der durch die Höhenlage der jeweils vordersten Stelle des bereits korrigierten
Gleisbereiches einerseits und durch die Höhenlage des Standortes der vordersten Station andererseits
bestimmten Ebene liegt, das vordere Ende der kürzeren Bezugsgeraden um das Maß der Überhöhung
der überhöhten Stelle des Gleises gegenüber der Ebene angehoben und/oder das vordere Ende der
längeren Bezugsgeraden so weit angehoben wird, daß die überhöhte Stelle in der Ebene liegt.
2. Verfahren nach Anspruch I1 dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhenlage der auf der vorderen ortsbeweglichen Station befindlichen, höhenverstellbaren
Enden der kürzeren Bezugsgeraden in Abhängigkeit von der jeweiligen örtlichen Höhenlage
der längeren Bezugsgeraden beim Vorfahren der vorderen ortsbeweglichen Station stetig geregelt
und gesteuert wird.
3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Regelung und Steuerung
der Höhenlage der auf der vorderen, ortsbeweglichen Station befindlichen Enden der kürzeren
Bezugsgeraden durch einen am Standort der vordersten, ortsfesten Station befindlichen Beobachter
an Hand der zum korrigierten Gleisbereich hin gerichteten, die längere Bezugsgerade bildenden Visierlinie
erfolgt.
4. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 3 mit einem die
vorderen Enden der kürzeren Bezugsgeraden tragenden, die vordere, ortsbewegliche Station bildenden
Vorwagen, dadurch gekennzeichnet, daß eine Signaleinrichtung vorgesehen ist, die ein Signal abgibt,
sobald der Vorwagen (14) eine Stelle des Gleises (G) erreicht, die oberhalb der durch die Gleishöhe
an der vordersten Stelle des bereits korrigierten Gleisbereiches, also am Standort der Gleisstopfund
-nivelliermaschine (N), einerseits und durch die Gleishöhe am Standort der vordersten, ortsfesten
Station, andererseits bestimmten Ebene fliegt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, bei der auf dem das vordere Ende der kürzeren Bezugsgeraden tragenden
fahrbaren Vorwagen eine Höhenverstelleinrichtung für die vorderen Enden der kürzeren Bezugsgeraden
vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Signaleinrichtung auf dem Vorwagen
(14) angeordnet und mit der Höhenverstelleinrich-
tung (21) gekoppelt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die kürzeren Bezugsgeraden
(7) durch Lichtstrahlen od. dgl. verkörpert werden.
7. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die vorderste ortsfeste Station
ein Fernrohr (12) aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Signaleinrichtung als optische
Signaleinrichtung ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die optische Signaleinrichtung durch
eine Kontroll-Lampe (17) gebildet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Höhenverstelleinrichtung
(21) eine Skala (15) gekoppelt ist, der eine mit dem Fahrgestell des Vorwagens (14) verbundene Anzeigemarke
(15') zugeordnet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Skala (15) mit einer mittels der Höhenverstelleinrichtung (21) höhenverstellbaren
Halterung (20) für die vorderen Enden der kürzeren Bezugsgeraden (7) verbunden ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß mit der höhenverstellbaren Halterung (20) einerseits und mit dem Fahrgestell
des Vorwagens (14) andererseits je ein Kontakt (22 bzw. 22') verbunden ist, die gemeinsam einen
zur Betätigung der Signaleinrichtung dienenden Stromkreis schließen, sobald sich die Nullmarke der
Skala (15) unterhalb der Anzeigemarke (15') befindet.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhenverstelleinrichtung
(21) fernsteuerbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß zur Überwachung
des jeweils erforderlichen Hubmaßes an der Gleisstopf- und -nivelliermaschine (N) Zieltafeln (10)
od. dgl. vorgesehen sind, die das hintere Ende der durch Visierlinien gebildeten längeren Bezugsgeraden
(11) verkörpern und Kennmarken aufweisen, die einen festen Abstand (a) von den Oberkanten
von mit den kürzeren Bezugsgeraden (7) zusammenwirkenden Blenden (6) haben.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennmarken durch eine
waagerechte Unterteilung der Zieltafeln (10) gebildet werden.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Zieltafeln (10) unterhalb der
Blenden (6) angeordnet und mit diesen im festen Abstand (a) verbunden sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Zieltafeln (10)
od. dgl. um eine vertikale Achse schwenkbar sind.
Applications Claiming Priority (3)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
AT549665A AT287767B (de) | 1965-06-18 | 1965-06-18 | Verfahren und Vorrichtungen zum Nivellieren eines Gleises |
AT549665 | 1965-06-18 | ||
DEP0039666 | 1966-06-10 |
Publications (3)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE1534094A1 DE1534094A1 (de) | 1969-05-22 |
DE1534094B2 true DE1534094B2 (de) | 1975-08-14 |
DE1534094C3 DE1534094C3 (de) | 1976-03-25 |
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Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
US3334593A (en) | 1967-08-08 |
CH464267A (de) | 1968-10-31 |
DE1534094A1 (de) | 1969-05-22 |
GB1151701A (en) | 1969-05-14 |
AT287767B (de) | 1971-02-10 |
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Date | Code | Title | Description |
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C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
E77 | Valid patent as to the heymanns-index 1977 | ||
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