DE1527957B1 - Verfahren zum Tiefziehen von entdroehntem Verbundblech - Google Patents
Verfahren zum Tiefziehen von entdroehntem VerbundblechInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Tiefziehen von entdröhntem Verbundblech, das aus
zwei Einzelblechen und einer Zwischenschicht aus einem Kunststoff besteht, der bei der Verwendungstemperatur des Erzeugnisses eine zwischen dem er-
starrten und dem flüssigen Zustand liegende Viskosität, jedoch bei erhöhter Temperatur eine geringere
Viskosität hat, z. B. Polyvinylacetat, das mit Trichresylphosphat weichgemacht und mit einem Maleinsäureester
als Klebemittel versehen ist.
Es hat sich gezeigt, daß das Tiefziehen derartiger Bleche unerwartete Schwierigkeiten bereitet, die beim
Ziehen von gewöhnlichem Blech, auch bei geschichtetem Stahlblech ohne Zwischenschicht aus Kunststoff,
nicht eintreten. Es mußte im Gegenteil angenommen werden, daß entdröhntes Verbundblech
wegen der Viskosität der Zwischenschicht sich leichter tiefziehen läßt als einfaches Stahlblech oder auch
geschichtetes Stahlblech ohne Kunststoffschicht zwischen den einzelnen Blechen. Verwendet man normal
ausgeführte und bemessene Tiefziehwerkzeuge zum Ziehen des eingangs genannten entdröhnten
Verbundbleches, so fällt das Grenzziehverhältnis sehr niedrig aus. Eine gewisse Verbesserung in dieser
Hinsicht wird erhalten, wenn man den Ziehspalt größer als die Summe der Dicken der beiden Einzelbleche,
aber kleiner als die Gesamtdicke des Verbundbleches macht (deutsches Gebrauchsmuster
1 925 510). Aber auch dann kommt man nur bis zu einem Grenzziehverhältnis von etwa 1,3. Demgegenüber
liegt das Grenzziehverhältnis bei ungeschichtetem Stahlblech bei etwa 2. (Unter dem Grenzziehverhältnis
soll das maximal mögliche Verhältnis des Durchmessers einer kreisrunden Blechscheibe zum
Durchmesser eines aus dieser Scheibe durch Tiefziehen hergestellten Topfes verstanden werden.)
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, beim Tiefziehen von entdröhntem Verbundblech der eingangs
bezeichneten Art ein wesentlich höheres Grenzziehverhältnis zu erreichen, als bisher erreicht werden
konnte.
Es wurde gefunden, daß diese Aufgabe dadurch gelöst werden kann, daß das Tiefziehen in an sich
bekannter Weise bei einer wesentlich oberhalb der Verwendungstemperatur liegenden Temperatur erfolgt.
Diese Temperatur liegt, wenn es sich um eine Zwischenschicht aus Polyvinylacetat, das mit Trichresylphosphat
weichgemacht und mit einem Maleinsäureester als Klebemittel versehen ist, zwischen
120 und 160° C, wobei man jedoch vorzugsweise mit einer Temperatur zwischen 130 und 150° C arbeitet.
Der günstigste Temperaturbereich hängt von dem für die Zwischenschicht verwendeten viskoseelastischen
Stoff ab und wird für jeden solchen Stoff experimentell durch Probezüge ermittelt.
Was den Stand der Technik betrifft, so wird in »Werkstatt und Betrieb«, Mai 1951, Seiten 225 ff.,
die Wahl höherer Arbeitstemperaturen beim Ziehen von Leichtmetallblechen empfohlen. Zugleich wird
jedoch zum Ausdruck gebracht, daß beim Ziehen von Stahltiefziehblechen und Anwendung von Temperaturen
von etwa 400° C in der Verformungszone nur ein Ziehverhältnis von 1,8 erreicht wurde, während
mit demselben Werkstoff und demselben unbeheizten Werkzeug ein Ziehverhältnis von 2,1 erreicht
werden konnte. Um entdröhntes Verbundblech im eingangs angegebenen Sinne handelt es sich in
dieser Veröffentlichung nicht.
Ebensowenig handelt es sich um derartiges Blech beim Verfahren nach der deutschen Patentschrift
47 708, in der vorgeschlagen wird, das Werkstück während der Verformung entlang seines Randes glühend
zu machen, eine Maßnahme, die offenbar dazu dient, die plastische Verformbarkeit des Bleches zu
erhöhen. Dazu sind Temperaturen nötig, bei denen ein entdröhnend wirkender Kunststoff chemisch zersetzt
wird, was bereits bei etwa 200° C der Fall ist, einer Temperatur, bei der der plastische Formänderungswiderstand
von Stahlblech noch keine nennenswerte Herabsetzung erfährt.
Aus der deutschen Patentschrift 1 084 020 ist sodann ein Verfahren zum Tiefziehen von thermoplastischen
Kunststoffolien bekannt. Um aus Blechen und Kunststoff geschichtetes Material handelt es sich
auch hier nicht. Im übrigen liegt es auf der Hand, daß thermoplastische Kunststoffolien, die bei Raumtemperatur
plastisch nicht verformbar sind, der Erhitzung bedürfen, um bleibend verformt werden zu
können. Gerade das Gegenteil gilt für die entdröhnend, also schwingungsdämpfenden Kunststoffe,
deren man sich bei der Herstellung von Verbundblechen nach der Erfindung bedient. Diese Kunststoffe
sind bei Normaltemperatur viskos und haben dann eine Festigkeit, die praktisch gleich Null ist. Es
bedarf keiner Erhitzung, um diese Stoffe plastisch verformbar zu machen. Dagegen verliert der entdröhnend
wirkende Werkstoff bei dem Verbundblech, um dessen Verformung es sich beim Erfindungsgegenstand
handelt, schon bei Temperaturen zwischen 100 und 150° C seine Dämpfung in hohem
Maße und wird zugleich dynamisch steif. Er verhält sich also gerade umgekehrt wie thermoplastische
Kunststoffe, die ihrerseits für den Zweck der Entdröhnung unbrauchbar wären. Wenn man sich dies
vor Augen hält, so muß man zu dem Ergebnis kommen, daß es bei der Verformung von entdröhntem
Verbundblech im Sinne der Erfindung gerade verfehlt wäre, das Werkstück zwecks bleibender Verformung
zu erhitzen. Somit gibt auch die deutsche Patentschrift 1 0-34 020 keine Anregung, bei entdröhntem
Verbundblech gemäß Anspruch 1 der Erfindung zu verfahren.
Besteht das tiefzuziehende Verbundblech aus verschieden dicken Einzelblechen, so wird es gemäß der
bevorzugten Ausführung der Erfindung in das Ziehwerkzeug so eingelegt, daß das dünnere Einzelblech
die Außenseite des Erzeugnisses bildet. Denn es hat sich gezeigt, daß andernfalls unter Umständen im
Innern des gezogenen Werkstücks Falten entstehen, wenn ein hohes Grenzziehverhältnis verlangt wird.
Dazu sei erwähnt, daß das Tiefziehen von Verbundblech, das aus verschieden dicken Einzelblechen,
jedoch ohne dazwischenliegende Kunststoffschichten besteht, aus der britischen Patentschrift 180 489 bekannt
ist.
Zweckmäßig ist es ferner, das Verfahren in der Weise durchzuführen, daß mit einem Niederhalterdruck
gearbeitet wird, der gleich einem Vielfachen des Druckes ist, der beim Ziehen von ungeschichtetem
Stahlblech angewendet wird. Aus »Werkstatt und Betrieb«, Mai 1955, S. 259 f., ist es zwar bekannt,
unter gewissen Umständen mit einem Druck des Niederhalters zu arbeiten, der den normalerweise
verwendeten Niederhalterdruck erheblich überschreitet, und zwar dann, wenn das Blech zuvor mit einem
schmierend wirkenden Kunststoffbelag überzogen
wurde. Beim Verfahren nach der Erfindung besteht keine Notwendigkeit für einen schmierend wirkenden
Belag an der Außenseite.
Handelt es sich um entdröhntes Verbundblech, bei dem die Zwischenschicht aus Polyvinylazetat besteht,
das mit Trichresylphosphat weichgemacht und mit einem Maleinsäureester als Klebemittel versehen ist,
dann hat es sich als zweckmäßig erwiesen, mit einem Niederhalterdruck zu arbeiten, der zwischen 40 und
80 at liegt.
Zur weiteren Erläuterung der Erfindung diene das nachstehend in Verbindung mit der Zeichnung erläuterte
Ausführungsbeispiel. Es zeigt
Fig. 1 einen übertrieben dick gezeichneten Querschnitt
durch eine dem Tiefzug zu unterwerfende kreisrunde Blechscheibe aus Verbundblech der hier
zur Erörterung stehenden Art,
F i g. 2 einen im Maßstab verkleinerten axialen Längsschnitt durch ein für die Durchführung des
Tiefziehens geeignetes Werkzeug und
F i g. 3 einen vergrößerten Teilschnitt durch das Werkzeug nach F i g. 2, der veranschaulichen soll,
wie Verbundblechscheiben eingelegt werden, deren Einzelbleche verschieden dick sind.
Das Verbundblech, eine kreisrunde Blechscheibe 1 vom Durchmesser D, besteht bei dem Ausführungsbeispiel
nach F i g. 1 aus zwei gleich dicken Einzelblechen 2 und 3, zwischen denen sich eine
Schicht 4 aus Kunststoff befindet, deren Viskosität einen Wert hat, bei dem sie weder völlig fest noch
völlig flüssig ist. Aus der Scheibe 1 soll mittels des in Fig. 2 schematisch gezeichneten Werkzeugs ein Topf
vom Durchmesser d gezogen werden. Das Ziehverhältnis beträgt somit DId. In F i g. 2 ist die Schichtung
des Verbundbleches nicht nochmals gezeichnet, um die Darstellung nicht zu verwirren.
Das Werkzeug nach Fig. 2 besteht aus einem Gesenk
5 als Unterteil und einem zweiteiligen Oberteil 6, das sich aus einem Stempel 7 und einem diesen
umschließenden Niederhalter 8 zusammensetzt. Der lichte Abstand b zwischen den zur Ziehrichtung c
parallelen Flächen 9 und 10 des Obergesenks und des Untergesenks ist um einen geringen Betrag kleiner
als die Stärke s, die das Verbundblech nach F i g. 1 vor dem Ziehen hat. Doch ist der Abstand in jedem
Falle größer als die Summe der Dicken e und / der Einzelbleche 2 und 3.
Alle drei Teile des Werkzeugs sind beheizbar.
Zu diesem Zweck ist das Gesenk 5 mit quer zur Zeichenebene verlaufenden Bohrungenil und parallel
zur Zeichenebene verlaufenden Bohrungen 12 versehen. Entsprechende Bohrungen 13 und 14 enthält
der Niederhalter 8. Die Bohrungen erstrecken sich aus fertigungstechnischen Gründen über die
ganze Breite bzw. Tiefe des Gesenks 5 und des Niederhalters 8, sind aber an ihren Enden durch Stopfen
15 und 16 verschlossen. Die Kanäle werden von einem flüssigen, dampfförmigen oder gasförmigen
Heizmittel durchströmt. Zur Zuführung und Abführung dienen beim Gesenk 5 Kanäle 17 und 18 mit
Anschlußstutzen 19 und 20. Entsprechende Kanäle 21 und 22 zur Zuführung und Abführung des Heizmittels
befinden sich im Niederhalter 8. Die zugehörigen Anschlußstutzen erscheinen in der Zeichnung
nicht.
Der Stempel 7 ist ebenfalls mit Heizkanälen versehen, die aus zwei parallelen Sacklochbohrungen 23
und 24 und einer diese verbindenden Querbohrung 25 mit Stopfen 26 an den Enden bestehen. Die am
oberen Ende des Stempels 7 befindlichen Stutzen zur Zuführung und Abführung des Heizmittels erscheinen
in der Zeichnung nicht.
Es sei hier bemerkt, daß es in vielen Fällen genügt, lediglich das Gesenk 5 zu beheizen. Die Beheizung
des Stempels 7 oder diejenige des Niederhalters 8 oder beide können vielfach entfallen.
Vor dem Ziehen wird die Scheibe 1 in einem Ofen erhitzt und dabei, wenn die Zwischenschicht 4 aus
Polyvinylazetat mit Trichresylphosphat als Weichmacher und einem Maleinsäureester als Klebemittel
besteht, auf eine Temperatur von etwa 150° C gebracht. Unmittelbar nach dem Erhitzen wird die
Scheibe 1 in das Werkzeug eingelegt, das bereits beheizt ist, so daß die mit der Scheibe 1 beim Ziehen
in Berührung kommenden Werkzeugflächen auf einer Temperatur zwischen 130 und 150° C liegen. Damit
ist Gewähr dafür geschaffen, daß der Ziehvorgang bei einer Verbundblechtemperatur zwischen 130 und
150° C vonstattengeht.
Beim Verbundblech nach F i g. 3 ist die Dicke des Einzelbleches 2' größer als die Dicke des Einzelbleches
3'. Aus den eingangs erläuterten Gründen empfiehlt es sich bei verschiedenen Dicken der Einzelbleche,
das Verbundblech so in das Werkzeug einzulegen, daß das dünnere Blech 3' die Außenseite
des fertigen Erzeugnisses bildet, wie in F i g. 3 dargestellt ist.
Normalerweise würde der Niederhalter 8 eines Tiefziehwerkzeuges nach Fig. 2 auf der zu ziehenden
Blechscheibe mit einem Druck von 16 bis 20 at aufliegen. Für das Ziehen eines Bleches nach Fig. 1,
gleichgültig ob die Einzelbleche 2 und 3 verschieden oder gleich dick sind, erzielt man jedoch die besten
Ergebnisse mit Niederhalterdrücken zwischen 40 und 80 at, jedenfalls dann, wenn die Zwischenschicht 4
aus Polyvinylazetat mit Trichresylphosphat als Weichmacher und Maleinsäureester als Klebemittel
verwendet wird. Bei ähnlichen Zwischenschichten aus anderem Kunststoff ergeben sich unter Umständen
höher- oder tieferliegende Optimalwerte für den Niederhalterdruck, die experimentell bestimmt
werden.
Claims (5)
1. Verfahren zum Tiefziehen von entdröhntem Verbundblech, das aus zwei Einzelblechen und
einer Zwischenschicht aus einem Kunststoff besteht, der bei der Verwendungstemperatur des
Erzeugnisses eine zwischen dem erstarrten und dem flüssigen Zustand liegende Viskosität, jedoch
bei erhöhter Temperatur eine geringere Viskosität hat, z. B. Polyvinylazetat, das mit Trichresylphosphat
weichgemacht und mit einem Maleinsäureester als Klebemittel versehen ist, dadurch
gekennzeichnet, daß das Tiefziehen in an sich bekannter Weise bei einer wesentlich oberhalb
der Verwendungstemperatur liegenden Temperatur erfolgt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Zwischenschicht (4)
aus Polyvinylazetat, das mit Trichresylphosphat weichgemacht und mit einem Maleinsäureester
als Klebemittel versehen ist, das Tiefziehen bei einer Temperatur zwischen 120 und 160° C, vorzugsweise
zwischen 130 und 150° C, erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß Verbundblech (1) mit verschieden
dicken Einzelblechen (2', 3') in das Ziehwerkzeug (5 bis 8) so eingelegt wird, daß das
dünnere Einzelblech (3') die Außenseite des Erzeugnisses bildet.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mit einem Niederhalterdruck
gearbeitet wird, der gleich einem Vielfachen des Druckes ist, der beim Ziehen von
ungeschichtetem Stahlblech angewendet wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Zwischenschicht (4)
aus Polyvinylazetat, das mit Trichresylphosphat weichgemacht und mit einem Maleinsäureester
als Klebemittel versehen ist, mit einem Niederhalterdruck gearbeitet wird, der zwischen 40 und
80 at liegt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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