DE1466871B1 - Chirurgische Vorrichtung zum Verbinden von Hohlorganen - Google Patents
Chirurgische Vorrichtung zum Verbinden von HohlorganenInfo
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Description
- Nachfolgend wird die Erfindung an Hand der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels und der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt F i g. 1 einen Längsschnitt der erfindungsgemäßen Vorrichtung, Fig. 2 Schnitt nach der Linie A-A, Fig. 3 Schnitt nach der Linie B-B, Fig. 4 Schnitt nach der Linie C-C, F i g. 5 das Anlegen einer End-zu-End-Anastomose, F i g. 6 das Anlegen einer Seit-zu-End-Anastomose, F i g. 7 das Anlegen einer End-zu-Seit-Anastomose, F i g. 8 das Anlegen einer Seit-zu-Seit-Anastomose.
- Die chirurgische Vorrichtung besitzt ein verlängertes Rohrgehäuse 1 (F i g. 1), einen beweglichen Griff 2, welcher im hinteren Teil des Gehäuses 1 augelenkt ist, und einen feststehenden, mit dem Gehäuse starr verbundenen Griff 3.
- Im Inneren des Gehäuses 1 läuft ein Hohistab 4, an dessen vorderem Ende ein zylindrischer StößelS und ein Ringmesser 6 starr befestigt sind. Dieses weist eine Stirnschneidkante 7 auf, die nach vorn zum vorderen offenen Ende des Gehäuses 1 hin gewandt ist.
- Auf der inneren Oberfläche des vorderen Endes des Gehäusesl sind am Kreisumfang Nuten 8 (Fig. 4) ausgeführt, in welche vor der Operation Klammern eingebracht werden.
- Der Hohlstab 4 kann längs der Achse des Gehäuse ses mittels eines Hebelmechanismus verschoben werden, welcher aus den Griffen 2 und 3 besteht.
- An dem vorderen Ende des KlammernstößelsS sind Stirnzähne 9 vorgesehen, die in die Nuten 8 des Gehäuses eingreifen und bei Verschiebung des Hohlstabs 4 die Klammern (nicht gezeigt) aus den Nuten 8 herausstoßen.
- Im Inneren des Hohlstabes 4 läuft eine Schubstange 10, welche ein zugespitztes vorderes Ende 11 aufweist, an dem ein zusammengesetztes konisches Kopfstück 12 abnehmbar befestigt ist, das mit der Schubstange mittels einer Bohrung unrunder Form verbunden wird (F i g. 3).
- Zur : Befestigung des Kopfstücks 12 auf der Schubstange 10 dient eine Gegenmutter 13, welche auf den Gewindeteil des Endes der Schubstange 10 aufgeschraubt wird und eine sphärische Kuppe 14 aufweist.
- In dem hinteren Stirnteil des Kopfes 12 ist eine zy lindrische Vertiefung 15 ausgeführt, in welche das Messer 6 beim Ausfahren des Hohlstabes4 hineinpaßt. In dem Bodenteil der Vertiefung 15 gibt es eine radiale Ringausnehmung 16 und eine axiale Ringnut 17, deren Durchmesser dem Durchmesser der Schneidkante des Messers 6 gleich ist.
- In der Ausnehmung 16 befindet sich eine halbstarre auswechselbare Scheibe 18, welche die Schneidkante des Messers 6 vor dem Ab stumpfen schützt und das vollständige Abschneiden des Gewebes bei der Operation ermöglicht.
- In der Peripherie des Stirnteils des Kopfes 12 sind Stützausnehmungen 19 angebracht (F i g. 1, 2).
- An dem hinteren Ende des Gehäuses 1 ist ein Schraubenpaar angebracht, welches aus einer Mutter 20 als Antrieb der Schubstange 10 und einer Verbindungsmufter 21 besteht. Die Antriebsmutter 20 ist mittels der Verbindungsmutter 21 drehbar am Gehäuse befestigt. Im Inneren der Mutter 21 befindet sich eine Riegelscheibe 22, welche im Gehäusel in einer bestimmten Lage gegenüber den Nuten 8 des Vorderteils des Gehäuses liegt.
- Vor dem Verwenden wird der Apparat zum Betrieb vorbereitet, wofür man die Nuten 8 mit Klammern ausfüllt, den Kopf bis zum Anschlag mit dem Gehäuse 1 annähert und den Apparat in diesem Zustand sterilisiert.
- Die zu vernähenden Darmwandungen werden zwischen den Stirnteilen des Gehäuses 1 und des Kopfes 12 eingebracht.
- Zur gegenseitigen Annäherung der zu vernähenden Gewebe wird die Schubstange 10 mit dem Kopfstück 12 gegenüber dem Gehäuse 1 durch Drehung der Antriebsmutter 20 verschoben. Danach wird durch das Zusammendrücken der Griffe2 und 3 der Hohlstab 4 herausgeschoben, wodurch unter der Einwirkung der Zähne 9 des sich bewegenden Stößels 5 aus den Nuten 8 Klammern herausgeschoben werden, welche mit ihren spitzen Enden die zu vernähenden Gewebe durchstechen und B-förmig gebogen werden, indem sie gegen die Stützausnehmungen 19 des Kopfes 12 stoßen.
- Dann drückt das Messer 6 bei seiner Bewegung zusammen mit dem Hohlstab 4 die zu vernähenden Gewebe innerhalb der entstandenen Ringnaht zusammen, erreicht die halbstarre Scheibe 18, dringt in diese ein und schneidet das Gewebe ab, wobei eine runde Öffnung als Lumen gebildet wird.
- Mit dem Apparat kann man End-zu-End-, Endzu-Seit-, Seit-zu-End- und Seit-zu-Seit-Anastomosen von Mastdarm mit dem Dick-oder Dünndarm anlegen. Dabei kann der Apparat durch die Analöffnung sowie von der Seite der Bauchhöhle eingeführt werden.
- 1. Anlegen der End-zu-End-Anastomose Nach der Mobilisierung des zu entfernenden Teiles des Darmes werden an beiden Enden Klemmen angelegt. Hinter den Klemmen werden an den zu- und abführenden Enden, ohne zusammengezogen zu werden, serös-muskuläre Tabaksbeutelnähte 23, 24 angelegt (Fig. 5). Nach dem Abschneiden des Darmes wird der Apparat ohne Kopf mit in das Gehäuse eingetauchter Schubstange 10 durch die Analöffnung in den Mastdarna eingeführt. Das Gehäuse des Apparates mit der eingetauchten Schubstange führt man bis an die Tabaksbeutelnaht an dem Mastdarm. Man nimmt die Klemme ab, schiebt aus dem Gehäuse die Schubstange auf 5 bis 6 cm heraus und zieht um diesen herum die Tabaksbeutelnaht 23 zusammen (Fig. 5).
- Der Faden 25 wird abgeschnitten. Von der Seite der Bauchhöhle wird der Kopf 12 an die Schubstange 10 angeschlossen. Über den Kopf 12 zieht man, nachdem die Kleflune abgenommen worden ist, das zuführende Ende des Dick- oder Dünndarms. Man zieht die Tabaksbeutelnaht 24 des zuführenden Endes hinter dem Kopf 12 zusammen und schneidet den Faden 26 ab.
- Dann wird der Kopf 12 dem Gehäuse 1 bis zur vollständigen Berührung der zu vernähenden Wandungen mit ihren äußeren Schichten angehähert.
- Durch Zusammendrücken der Griffe des Apparates wird die gesamte Klammernaht auf der ganzen Kreislinie der Anastomose gleichzeitig gelegt. Gleichzeitig damit schneidet das Ringmesser überschüssiges Gewebe zusammen mit den Fäden der Tabaksbeutelnähte heraus, wonach eine dem Lumen der vernähten Därme zugekehrte Anastomosefalte von 2,5 bis 3 mm Höhe entsteht.
- Der Kopf wird von dem Gehäuse auf 3 bis 5 mm entfernt und der Apparat zusammen mit dem ausgeschnittenen Gewebe durch die Analöffnung durch leichtes Ziehen herausgenommen.
- II. Anlegen der Seit-zu-Seit-Anastomose Im Schnittbereich des Mastdarms wird an dessen Ende eine Tabaksbeutelnaht angelegt, ohne zunächst zusammengezogen zu werden. Nach dem Abschneiden des Darmes wird in den Mastdarm durch die Analöffnung der Apparat mit dem abgetrennten Kopf 12 (Fig. 6) und der in das Gehäusel getauchten Schubstange 10 eingeführt. Das Gehäuse 1 des Apparates mit der eingetauchten Schubstange 10 führt man an die Tabaksbeutelnaht des Mastdarmes heran. Man führt aus dem Gehäuse 1 die Schubstange 10 auf 5 bis 6 cm heraus, zieht um diesen herum die Tabaksbeutelnaht 27 zusammen, schneidet den Faden 28 ab und schließt von der Seite der Bauchhöhle den Kopf an die Schubstange 10 an.
- An der Wandung des zuführenden Endes des Dick- oder Dünndarmes legt man von der Seite des gegenüberliegenden Gekröses eine ovalförmige Tabaksbeutelnaht 29 an, in deren Mitte man einen Querschnitt 30 des Darmes macht. Dann bringt man den Kopf des Apparates in den Schnitt des Darmes hinein und zieht dahinter die Tabaksbeutelnaht zusammen.
- Der Faden wird abgeschnitten. Der Kopf und das Gehäuse werden bis zur vollständigen Berührung der zu vernähenden Wandungen mit ihren äußeren Schichten gegeneinander angenähert, und das Vernähen wird durchgeführt.
- III. Anlegen der End-zu-Seit-Anastomose Nach der Mobilisierung des zu entfernenden Teiles des Dick- oder Dünndarmes wird hinter den Klemmen an dem zuführenden Ende des Darmes eine Tabaksbeutelnaht angelegt, ohne zunächst zusammengezogen zu werden.
- Der Kopf 12 wird dem Apparat entnommen, und die Schubstange 10 wird in das Gehäuse völlig eingetaucht. Das Gehäuse 1 des Apparates wird durch die Analöffnung eingeführt. Die Stirnseite des Apparates wird bis an die Stelle des vorgesehenen Anlegens der Anastomose geführt und der Mastdarm dicht über die Stirnseite des Gehäuses zur Seite weggezogen. Man führt, den Darm in dieser Lage haltend, die Schubstange 10 heraus, deren zugespitztes Ende den Darm durchsticht. Das Ende der Schubstange 10 wird in die Bauchhöhle auf 5 bis 6 cm herausgeführt. Der Kopf 12 wird an die Stange angeschlossen und ins Ende des zuführenden Dick- oder Dünndarmabschnittes eingeführt. Anschließend wird hinter dem Kopf 12 die Tabaksbeutelnaht 31 (Fig.7) zusammengezogen und der Faden abgeschnitten. Weiter werden der Kopf und das Gehäuse gegeneinander angenähert. Das Vernähen und Herausnehmen des Apparates erfolgen wie oben beschrieben.
- IV. Anlegen der Seit-zu-Seite-Anastomose An der Wandung des zuführenden Endes von Dick-oder Dünndarm von der Seite des gegenüberliegenden Gekröses wird, ohne zunächst zusammengezogen zu werden, eine ovalförmige Tabaksbeutelnaht 32 (Fig. 8) angelegt, in deren Mitte man einen Querschnitt 33 des Darmes macht.
- Der Apparat ohne Kopf 12 mit der Schubstange 10, die in das Gehäuse 1 vollständig eingetaucht ist, wird durch die Analöffnung in den Mastdarm eingeführt. Die Stirnseite des Apparates wird bis an die Stelle geführt, wo das Anlegen der Anastomose beabsichtigt ist. Der Mastdarm wird dicht über die Stirnseite des Apparates zur Seite weggezogen und man führt, indem man den Darm in dieser Lage hält, die Schubstange 10 heraus, deren zugespitztes Ende den Darm durchsticht.
- Das Ende der Stange führt man auf 5 bis 6 cm in die Bauchhöhle heraus und schließt an diesen den Kopf 12 an. Anschließend wird der Kopf 12 in den Schnitt 33 des zuführenden Endes des Dick- oder Dünndarms eingebracht, hinter dem Kopf die Tabaksbeutelnaht 32 zusammengezogen und der Faden 34 abgeschnitten. Man nähert den Kopf 12 und das Gehäuse 1 bis zur vollständigen Berührung der zu vernähenden Wandungen mit ihren Außenschichten gegeneinander an, wonach das Klammernlegen wie oben beschrieben erfolgt.
Claims (2)
- Patentansprüche: 1. Chirurgische Vorrichtung zum Verbinden von Hohlorganen mit Hilfe von Klammern, welche in einem Ringmesser und einen Klammernstößel führenden Rohrgehäuse eine zentrische Schubstange für ein daran befestigtes Kopfstück mit einer Schneidscheibe für das Messer und mit Widerlagern für die Klammern aufweist, für deren Aufnahme auf der vorderen Stirnfläche des Rohrgehäuses kreisförmig angeordnete Klammernuten vorgesehen sind, die den Widerlagern gegenüberstehen, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende (11) der Schubstange (10) zugespitzt ist, daß das Kopfstück (12) vom freien Ende (11) der Schubstange (10) lösbar ist und daß das freie Ende (11) der Schubstange (10) bei abgenommenem Kopfstück (12) vollständig in das Rohrgehäuse (1) zurückziehbar ist.
- 2. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein konisches, auf das Ende (11) der Schubstange (10) in bezug auf die Klammernuten (8) des Rohrgehäuses (1) lagefixiert aufsteckbares Kopfstück (12), welches mittels einer Gegenmutter (13) mit sphärischer Kuppe (14) an der Schubstange (10) befestigt ist.Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine chirurgische Vorrichtung zum Verbinden von Hohlorganen mit Hilfe von Klammern, welche in einem ein Ringmesser und einen Klammernstößel führenden Rohrgehäuse eine zentrische Schubstange für ein daran befestigtes Kopfstück mit einer Schneidscheibe für das Messer und mit Widerlagern für die Klammern aufweist, für deren Aufnahme auf der vorderen Stirnfläche des Rohrgehäuses kreisförmig angeordnete Klammernnuten vorgesehen sind, die den Widerlagern gegenüberstehen, gemäß der französischen Patentschrift 1 349 2oil.Es sind Geräte zum Legen von Anastomosen bekannt, mit denen die Resektion des kranken Darmteiles und die Verbindung der getrennten Darmteile durchgeführt wird. Dies geschieht in der Weise, daß mittels eines Kopfstücks zunächst der zu entfernende Darmteil reseziert wird, wozu es ein Ringmesser aufweist. Nach dem Schneidvorgang wird das Kopfstück, das zu diesem Zweck abnehmbar ausgebildet ist, aus der Bauchhöhle entfernt, und an seine Stelle tritt eine rohrförmige Einspannvorrichtung, die dazu dient, die zu verbindenden Darmenden einander zu nähern und die Verbindung so lange aufrechtzuerhalten, bis beide Darmteile zusammengewachsen sind. Diese Vorrichtung verbleibt also im Körper des Patienten, und es muß für diesen Zeitraum ein anuspraeter angelegt werden.Die Erfindung betrifft von vornherein nur Vorrichtungen, die zum Verbinden von Hohlorganen mit Hilfe von Klammern dienen und die vollständig während der Operation aus dem Körper des Patienten entfernt werden, so daß sich die Anlegung eines anus praeter erübrigt.Der aus der französischen Patentschrift 1 349201 bekannte Vorläufer der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ein chirurgischer Apparat zum Legen von Anastomosen mit Hilfe von Klammern, insbesondere zum Verbinden von Darmteilen, welcher ein Rohrgehäuse aufweist, in dessen Innerem eine zentrische Schubstange verschiebbar vorgesehen ist. An dem vorderen, nach außen hervorragenden Ende der Schubstange ist ein Kopf starr befestigt, in dessen hinterem Stirnteil eine halbstarr Scheibe auswechselbar eingelegt ist. Ein mit dieser Scheibe zusammenwirkendes Ringmesser und ein Klammernstößel ist im Rohrgehäuse vorgesehen.Nachteilig ist bei diesem bekannten Vorläufer des Erfindungsgegenstandes, daß Anastomosen im hinteren Teil des Beckens im Gebiet des Mastdarmes, insbesondere nach Resektion der Ampulle des Mastdarmes, nicht möglich sind. Das beengte Operationsfeld reicht hier nicht aus, um an die beiden zu verbindenen Darmenden eine Tabaksbeutelnaht anzubringen, wie dies bei Anwendung des bekannten Apparates erforderlich ist. Ein weiterer Nachteil liegt darin, daß während der Operation zusätzliche Schnitte erforderlich werden, wenn die Vorrichtung von der Bauchhöhle her in den Darm eingeführt werden soll. Schließlich sind bei der Einführung des bekannten Apparates durch den Darm in die Bauchhöhle Infektionen möglich.Die vorstehenden Ausführungen gelten auch gegenüber der Möglichkeit, den Kopf mit daran befestigter Schubstange aus dem Gehäuse zu entfernen.Die Einheit aus Kopf und Schubstange wäre zu lang und sperrig, um im beengten Operationsfeld in das Gehäuse eingeführt zu werden. Demgemäß ist bei der bekannten Ausbildung auch nicht daran gedacht, das Gerät erst während der Operation zusammenzubauen.Aufgabe der Erfindung ist es, die nach der französischen Patentschrift 1 349 201 bekannte chirurgische Vorrichtung dahingehend zu verbessern, daß sie das Verbinden von Hohlorganen unter Verminderung der Infektionsgefahr und ohne zusätzliche Schnitte im Gewebe auch im hinteren Teil des Beckens, insbesondere am hinteren Mastdarm, ermöglicht.Zur Lösung dieser Aufgabe ist, ausgehend von emer Vorrichtung der beschriebenen Art, das freie Ende der Schubstange zugespitzt, das Kopfstück vom freien Ende der Schubstange lösbar und das freie Ende der Schubstange bei abgenommenem vollständig in das Rohrgehäuse zurückziehbar.Die Erfindung wird im Zusammenwirken dieser vorstehend genannten Merkmale gesehen.Eine zweckmäßige Ausgestaltung ist hierbei, ein konisches Kopfstück zu verwenden, das mittels einer Gegenmutter mit sphärischer Kuppe lagefixiert an dem Ende der Schubstange befestigbar ist.
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- 1965-08-21 DE DE19651466871D patent/DE1466871B1/de active Pending
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