DE1238617B - Vorrichtung zum Erleichtern oder Ermoeglichen des Sitzens fuer spastisch gelaehmte Kinder - Google Patents
Vorrichtung zum Erleichtern oder Ermoeglichen des Sitzens fuer spastisch gelaehmte KinderInfo
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Description
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. CL:
A61g
Deutsche KI.: 3Oe-4
Nummer: 1238 617
Aktenzeichen: M 61131IX d/30 e
Anmeldetag: 26. Mai 1964
Auslegetag: 13. April 1967
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Erleichtern oder Ermöglichen des Sitzens für spastisch
oder durch Kinderlähmung gelähmte Kinder mit einer Sitzfläche, zwei Seitenlehnen, einer Rückenlehne und
einer Fußstütze, die durch einen Rahmen zusammengefaßt sind, und dient zur Unterstützung ihrer Sitzhaltung.
Die Entstehung spastischer Lähmungen ist bekannt. Das geschädigte Gehirn einer spastisch gelähmten
Person regeneriert sich zwar nicht, jedoch besitzt der noch gesunde Teil des Gehirns die Möglichkeit, die
Funktion des ausgefallenen Teiles zu übernehmen. Die Schädigung kann mit einer sonstigen Amputation,
z. B. eines Beines, verglichen werden. Das Kind ist also an sich körperlich gesund, muß aber, wie bei
einer Amputation, eine Prothese erhalten, die seinem Zustand genau entspricht.
Mit dieser Prothese müssen die Kinder an eine normale Haltung herangebracht werden. Auf die
Dauer wird dann die angenommene Haltung des Kindes als normal erkannt und vom Gehirn übernommen,
gleichviel um welche Haltung es sich handelt. Auch wenn das Kind lange Zeit liegt, kann dieses
Liegen mit der Zeit als normale Haltung anerkannt werden. Deshalb dürften Kinder, die älter als 10 Jahre
sind und bis dahin das Sitzen noch nicht gelernt haben, kaum noch oder nur mit größten Schwierigkeiten
dieses Sitzen erlernen können. Die Kinder müssen also möglichst frühzeitig in eine sitzende Stellung
gebracht werden, und zwar in einer Vorrichtung, die für jedes Kind entsprechend seiner Behinderung
individuell herzustellen ist; nur dann können alle Formen der Behinderung weitgehend berücksichtigt
werden und eine Besserung wird ermöglicht.
Es ist eine Hilfsvorrichtung zur Behandlung von Fehlbildungen, insbesondere der Bewegungsorgane,
bei kranken Erwachsenen, Kindern und Säuglingen zu dem doppelten Zweck bekannt, eine Person in
aufrechter Sitzhaltung auf einem Sitz gegen Herunterfallen und daraus sich ergebender Verletzungen zu
sichern und gleichzeitig die schwachen menschlichen Körperteile zu unterstützen und Muskulatur und Knochenbau
zu stärken (USA.-Patentschrift 2739 642). Sie besteht aus einem Hauptband, das um die Rükkenlehne
eines Stuhls herumgelegt ist und einem zweiten Band, das in der Mitte des Hauptbandes verstellbar
befestigt ist, so daß es unabhängig von dem Hauptband um den Unterleib einer Person geschlungen
werden kann, die sich zwischen den zwei Bändern befindet. Diese orthopädische Hilfsvorrichtung
mag für Personen mit Fehlbildungen der Bewegungsorgane geeignet sein, für spastisch gelähmte Kinder
Vorrichtung zum Erleichtern oder Ermöglichen
des Sitzens für spastisch gelähmte Kinder
des Sitzens für spastisch gelähmte Kinder
Anmelder:
Fritz Malesky,
Mönchengladbach, Bismarckstr. 110
Als Erfinder benannt:
Fritz Malesky, Mönchengladbach
ist sie es jedoch nicht, weil diese Kinder nicht nur an Fehlbildungen der Bewegungsorgane leiden, sondern
der ganze Körper keinen Halt hat, also vollkommen schlaff und ohne Spannkraft ist. Wollte man
diesen Kindern mit der bekannten orthopädischen Körperstütze zum Sitzen verhelfen, so würde der
Körper des Kindes unter den Armen aufgefangen, weil Becken und Gesäß wegen mangelnden Halts
wegrutschen würden. Die Folge davon wäre, daß die Hüftgelenke auskugeln.
Ferner ist ein chirurgischer Stuhl, insbesondere zur Behandlung von Verkrümmungen der Wirbelsäule,
mit einer Kopf und Nacken nach oben ziehenden Stütze und einem drehbaren Sitz bekannt, der
mit einem vorzugsweise aus Leder bestehenden Bezug versehen ist, mit dem ein Band verschnürt ist,
das über den Beinen des Patienten geschlossen werden kann (USA.-Patentschrift 951560). An der
Rückenlehne sind Schlingen für die Schultern des Patienten angebracht und an einem Galgen hängt ein
Korb für den Kopf des Patienten, den er selbst von seinem Sitz aus in der Höhe verstellen kann. Dieser
chirurgische Stuhl mag für die Behandlung von Patienten mit verkrümmter Wirbelsäule eine wirksame
Hilfe sein, für spastisch gelähmte Kinder ist er es jedoch nicht, weil er keine Vorkehrung für die
Erzwingung der Sitzhaltung des Körpers hat. Bei spastisch gelähmten Kindern hat der ganze Körper
keinen Halt, weil diese Kinder keine Kontrolle über ihre Muskeln haben. Ein spastisch gelähmtes Kind
würde in diesem bekannten Stuhl mit Becken und Gesäß von dem Sitz nach vorn abrutschen und je
nach seinen Körpermaßen entweder in den Schulterschlingen und im Kopfkorb oder in den Riemen hängenbleiben,
mit denen der Sitz über den Beinen des Kindes geschlossen ist. In beiden Fällen käme keine
Sitzhaltung zustande, die für die Heilbehandlung spastisch gelähmter Kinder so wichtig ist.
709 549/2
3 4
Ein anderer bekannter chirurgischer Stuhl für Kin- gebildete Vorrichtung ein geistig behindertes, ein
der ist als kippbare Gipsschale ausgebildet, deren querschnittgelähmtes, aber auch ein blindes Kind einNeigungswinkel
einstellbar ist, so daß sie von einer gesetzt werden.
zurückgelehnten Stellung für kleine Kinder bis in eine Damit das gelähmte Kind nicht in die Hose hineinaufrechte
Stellung für größere Kinder gebracht wer- 5 zuschlüpfen braucht, und die Beine zur richtigen
den kann (USA.-Patentschrift 1 252 751). Die Rük- Sitzhaltung leicht gespreizt werden, besteht die Hose
kenlehne ist quer zu ihrer Längsrichtung stark ge- aus zwei spiegelbildlich zueinander angeordneten
krümmt und hat einen fast halbkreisförmigen Quer- Gurten, die am hinteren Ende der Sitzfläche beschnitt.
Sie geht weich und gleichmäßig in einen Sitz festigt, in ihrem mittleren Bereich jeweils zur Bildung
über, der in zwei Beinstützen ausläuft, die den Beinen io eines Umschlags etwa rechtwinklig nach außen gedes
Kindes angepaßt sind. Schale und Beinstützen führt und mit ihren freien Enden zwischen Sitzfläche
sind mit Gurten versehen, um das Kind sicher aber und Seitenlehnen hindurchgeführt und auf der Unternicht
unbeweglich festzuhalten. In einer solchen Gips- seite der Sitzfläche leicht lösbar befestigt sind. Zum
schale wird die Muskulatur des Kindes vollkommen leichteren Hindurchstecken der Hosengurte sind die
lahmgelegt, so daß die Muskeln mit der Zeit ver- 15 Seitenlehnen gegenüber der Sitzfläche bewegbar, vorkümmern.
Demgegenüber soll mit der Erfindung bei zugsweise an seitlichen Querstangen des Sitzrahmens
spastisch gelähmten Kindern die Muskulatur gerade verschiebbar gelagert. Damit die durch die Hosenangeregt
werden, so daß das Kind mit der Zeit das gurte leicht gespreizten Beine nicht an den harten
Sitzen erlernt. Damit entwickeln sich auch seine Seitenlehnen scheuern, sind an den Innenseiten
geistigen Fähigkeiten, denn ein liegender Mensch ist 20 Polster vorgesehen, die mit den Seitenlehnen und dem
immer um ein Vielfaches mehr bestimmten Krank- Rahmen leicht lösbar verbunden sind. Diese Polster
heiten ausgesetzt. Beides nun, ein entschieden höheres und Einlagen sind so nachgebend, daß sie dem Kind
geistiges Potential und eine normale körperliche Ge- immer eine eigene Muskelfunktion erlauben,
sundheit wirken naturgemäß weiter verbessernd auf Um auch dem Oberkörper einen Halt zu geben, die spastischen Lähmungen. Die Muskelfunktionen 25 besteht die Gurthalterung aus zwei in ihrer Länge fallen also nicht weg, sondern werden verstärkt. Mit verstellbaren Schultergurten, deren freie Enden mit der bekannten Gipsschale wird aber genau das Ge- einem Leibgurt leicht lösbar verbunden sind. Diese genteil dessen erreicht, was Aufgabe der Erfin- Halterungen können nachgegeben werden, so daß dem dung ist. Kind immer die für es dosierte Initiative gegeben
sundheit wirken naturgemäß weiter verbessernd auf Um auch dem Oberkörper einen Halt zu geben, die spastischen Lähmungen. Die Muskelfunktionen 25 besteht die Gurthalterung aus zwei in ihrer Länge fallen also nicht weg, sondern werden verstärkt. Mit verstellbaren Schultergurten, deren freie Enden mit der bekannten Gipsschale wird aber genau das Ge- einem Leibgurt leicht lösbar verbunden sind. Diese genteil dessen erreicht, was Aufgabe der Erfin- Halterungen können nachgegeben werden, so daß dem dung ist. Kind immer die für es dosierte Initiative gegeben
Bekannt ist ferner ein kombinierter Schulter- und 3° werden kann. So kann ein Kind aus einer liegenden
Leib-Sicherheitsgurt zum Festhalten von Personen auf Stellung nach und nach in eine sitzende Stellung ge-
ihren Sitzen, insbesondere in ihrer Fahrzeugen, in bracht werden mit jeweils kleinen Schritten entspre-
denen die Personen plötzlichen Beschleunigungen chend den Möglichkeiten. Die Schwankungen des
ausgesetzt sind (USA.-Patentschrift 2 710 649). Die- Kopfes werden dadurch begrenzt, daß im oberen Be-
ser Gurt hat eine ganz andere Aufgabe zu erfüllen 35 reich an jeder Seite der Rückenlehne eine Kopfstütze
als die Sitzvorrichtung gemäß der Erfindung und hat angebracht ist. Bei schweren Fällen ist der Körper
demzufolge auch eine abweichende Ausbildung. Vor erst mit allen diesen Mitteln in eine sitzende Stellung
allem ist es mit dem bekannten Sicherheitsgurt nicht zu bringen. Je nach Schwere der Krankheit benötigen
möglich, spastisch gelähmten Kindern das Sitzen zu aber manche spastisch gelähmten Kinder nur einige
ermöglichen oder auch nur zu erleichtern. Die Kin- 40 dieser Hilfen.
der, deren Körper keinen eigenen Halt hat, würden Um den Sitz dem Wachsen des Kindes anpassen
über die Sitzfläche hinaus nach vorn aus den Gurten zu können, sind die Sitzfläche, die Rückenlehne und
herausrutschen. die Fußstütze vergrößerbar. Bei Verbesserungen in
Spastisch gelähmte Kinder sind körperlich behin- der Haltung des Kindes können die einzelnen Haltederte
Kinder, deren Bewegungen mehr oder weniger 45 rungen je nach Erfordernis abgenommen und dem
verkrampft und auffallend gestört sind. Sie können Kind die eigene Initiative erweitert werden,
in schweren Fällen nur liegen. Um diesen Kindern Die Erfindung ist in der Zeichnung an einem Ausdas Sitzen überhaupt erst zu ermöglichen, und zu- führungsbeispiel veranschaulicht. Es zeigt
nächst den Anfang einer Besserung zu erhalten, ist F i g. 1 den Krankensitz in schaubildlicher Ansicht, gemäß der Erfindung an der Übergangsstelle der 50 Fig. 2 die Ansicht der Sitzfläche von unten und Sitzfläche in die Rückenlehne eine Hose und in an Fig. 3 die Ansicht der Rückenlehne von hinten, sich bekannter Weise an der Rückenlehne eine Gurt- Der Krankensitz 10 besteht wie der Sitz eines norhalterung für den Oberkörper angebracht. Dadurch malen Kindersportwagens aus einer Sitzfläche 11, kann ein spastisch schwerkrankes Kind überhaupt zwei Seitenlehnen 12 und 12 a, einer Rückenlehne 13 erst sitzen, und es wird zur erweiterten Gymnastik 55 und einer Fußstütze 14, die durch einen Rahmen 15 angeregt, die der Anfang für eine Besserung ist. Die zusammengehalten sind. Die Neigung der Rückeneinige Stunden in der Woche durch den Verein für lehne 13 ist in bekannter Weise mittels eines Gestänspastisch gelähmte Kinder durchgeführte Gymnastik ges 16 verstellbar. Dort wo die Sitzfläche 11 in die wird durch die Erfindung sehr gefördert, denn durch Rückenlehne 13 übergeht, ist eine Hose 20 andas Sitzen findet schon eine erweiterte Gymnastik 60 gebracht, die aus zwei spiegelbildlich zueinander anstatt. Der Krankensitz kann in Verbindung mit einem geordneten Gurten 21,21 α besteht, die an den hin-Beingestell als Stuhl, mit einem Fahrgestell als Wagen, teren Ecken 22,22 α der Sitzfläche 11 befestigt sind. Schlitten od. dgl. verwendet werden. Die Hosengurte 21, 21a nehmen in der Breite nach
in schweren Fällen nur liegen. Um diesen Kindern Die Erfindung ist in der Zeichnung an einem Ausdas Sitzen überhaupt erst zu ermöglichen, und zu- führungsbeispiel veranschaulicht. Es zeigt
nächst den Anfang einer Besserung zu erhalten, ist F i g. 1 den Krankensitz in schaubildlicher Ansicht, gemäß der Erfindung an der Übergangsstelle der 50 Fig. 2 die Ansicht der Sitzfläche von unten und Sitzfläche in die Rückenlehne eine Hose und in an Fig. 3 die Ansicht der Rückenlehne von hinten, sich bekannter Weise an der Rückenlehne eine Gurt- Der Krankensitz 10 besteht wie der Sitz eines norhalterung für den Oberkörper angebracht. Dadurch malen Kindersportwagens aus einer Sitzfläche 11, kann ein spastisch schwerkrankes Kind überhaupt zwei Seitenlehnen 12 und 12 a, einer Rückenlehne 13 erst sitzen, und es wird zur erweiterten Gymnastik 55 und einer Fußstütze 14, die durch einen Rahmen 15 angeregt, die der Anfang für eine Besserung ist. Die zusammengehalten sind. Die Neigung der Rückeneinige Stunden in der Woche durch den Verein für lehne 13 ist in bekannter Weise mittels eines Gestänspastisch gelähmte Kinder durchgeführte Gymnastik ges 16 verstellbar. Dort wo die Sitzfläche 11 in die wird durch die Erfindung sehr gefördert, denn durch Rückenlehne 13 übergeht, ist eine Hose 20 andas Sitzen findet schon eine erweiterte Gymnastik 60 gebracht, die aus zwei spiegelbildlich zueinander anstatt. Der Krankensitz kann in Verbindung mit einem geordneten Gurten 21,21 α besteht, die an den hin-Beingestell als Stuhl, mit einem Fahrgestell als Wagen, teren Ecken 22,22 α der Sitzfläche 11 befestigt sind. Schlitten od. dgl. verwendet werden. Die Hosengurte 21, 21a nehmen in der Breite nach
Innerhalb der spastischen Lähmungen sind die ihren freien Enden hin ab und sind so gekrümmt,
Krankheitsbilder so vielfältig, daß alle anderen 65 daß sie nach einmaligem Umschlagen um die Beine
Krankheitserscheinungen, die in der gleichen Linie des Spastikers mit ihren freien Enden 23,23 α zwiliegen,
durch die Erfindung ebenfalls erfaßt sind. So sehen Sitzfläche 11 und Seitenlehnen 12,12 α hinkann
in die als Wagen oder auch als Stuhl aus- durchgeführt und auf der Unterseite 24 der Sitzfläche
Claims (9)
1. Vorrichtung zum Erleichtern oder Ermöglichen des Sitzens für spastisch gelähmte Kinder,
mit einer Sitzfläche, zwei Seitenlehnen, einer Rükkenlehne und einer Fußstütze, die durch einen
Rahmen zusammengefaßt sind, dadurch, gekennzeichnet, daß an der Übergangsstelle
der Sitzfläche (11) in die Rückenlehne (13) eine Hose (20) und in an sich bekannter Weise an der
Rückenlehne eine Gurthalterung für den Oberkörper angebracht ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hose (20) aus zwei spiegelbildlich
zueinander angeordneten Gurten (21, 21 α besteht, die am hinteren Ende (22,22 d) der
Sitzfläche (11) befestigt in ihrem mittleren Bereich jeweils zur Bildung eines Umschlags etwa rechtwinklig
nach außen geführt, mit ihren freien Enden (23, 23 ä) zwischen Sitzfläche und Seitenlehnen
(12, 12 d) hindurchgefuhrt und auf der Unterseite (24) der Sitzfläche leicht lösbar befestigt
sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenlehnen (12,
12 α) zum leichteren Hindurchstecken der Hosengurte (21, 21 d) gegenüber der Sitzfläche (11) bewegbar
sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenlehnen (12,12 d) an
seitlichen Querstangen (26) des Sitzrahmens (15) verschiebbar gelagert sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß an den Innenseiten
der Seitenlehnen (12,12 a) Polster (28, 28 a) vorgesehen
sind, die mit den Seitenlehnen und dem Rahmen (15) leicht lösbar verbunden sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Gurthalterung
aus zwei in ihrer Länge verstellbaren Schultergurten (35, 35 a) besteht, deren freie
Enden mit einem Leibgurt (31) leicht lösbar verbunden sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß im oberen
Bereich an jeder Seite der Rückenlehne (13) eine Kopfstütze (36, 36 a) angebracht ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Sitzfläche
(11), die Rückenlehne (13) und die Fußstütze (14) dem Wachsen des Spastikers entsprechend vergrößerbar
sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Polster (28, 28 d) auswechselbar
und in verschiedenen Stärken vorgesehen sind, um dem Körper des Kindes einen zusätzlichen
Halt zu geben.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
709 549/2 4. 67 © Bundesdiuckerei Berlin
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1964M0061131 DE1238617B (de) | 1964-05-26 | 1964-05-26 | Vorrichtung zum Erleichtern oder Ermoeglichen des Sitzens fuer spastisch gelaehmte Kinder |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1964M0061131 DE1238617B (de) | 1964-05-26 | 1964-05-26 | Vorrichtung zum Erleichtern oder Ermoeglichen des Sitzens fuer spastisch gelaehmte Kinder |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE1238617B true DE1238617B (de) | 1967-04-13 |
Family
ID=7310039
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE1964M0061131 Pending DE1238617B (de) | 1964-05-26 | 1964-05-26 | Vorrichtung zum Erleichtern oder Ermoeglichen des Sitzens fuer spastisch gelaehmte Kinder |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE1238617B (de) |
Cited By (5)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
US4190287A (en) * | 1978-06-28 | 1980-02-26 | Ellen Lemisch | Knee abductor and restrainer |
US4234228A (en) * | 1978-08-25 | 1980-11-18 | Flamm Jonathan A | Modular articulating seating system for the handicapped |
US4509797A (en) * | 1983-07-18 | 1985-04-09 | Mullaly Maxine M | Wheel chair restraint |
US5156436A (en) * | 1991-02-15 | 1992-10-20 | Ethel Grene | Vehicle safety restraint |
US5352024A (en) * | 1991-02-15 | 1994-10-04 | Ethel Grene | Vehicle safety restraint |
-
1964
- 1964-05-26 DE DE1964M0061131 patent/DE1238617B/de active Pending
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US4190287A (en) * | 1978-06-28 | 1980-02-26 | Ellen Lemisch | Knee abductor and restrainer |
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