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Verfahren zum zweistufigen Beschichten von Unterlagen Die vorliegende
Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum zweistufigen Beschichten von Unterlagen
mit einem lösungsmittelhaltigen Lack und nach dem Trocknen des Lackes mit einer
Kunststoffdispersion.
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Es ist bekannt, Gegenstände durch Auftragen mehrerer Lackschichten
mit einem Lacküberzug zu versehen.
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Es ist ferner bekannt, hierbei verschiedene Lacksorten zu verwenden.
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So ist beispielsweise in der italienischen Patentschrift 377 713 vorgeschlagen,
zunächst einen Lack, der ein vollständig verdunstendes Lösungsmittel enthält, aufzutragen
und dann nach Verdunsten des Lösungsmittels einen zweiten Lack aufzutragen, der
aus einer wäßrigen Emulsion besteht, die das Lackhäutchen der ersten Schicht nicht
wieder auflöst.
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Zum überziehen von insbesondere metallischen Gegenständen wird in
der deutschen Patentanmeldung S 12916 IV a / 75c vorgeschlagen, auf die Gegenstände
zunächst eine aus einer Lösung eines thermoplastischen Kunststoffes bestehende Grundschicht
aufzutragen und nach Austreiben eines Lösungsmittels auf diese eine zweite, aus
einer Dispersion derselben oder eines artverwandten Kunststoffes in einem Weichmacher
bestehende zweite Schicht aufzutragen und zu erwärmen.
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Es ist schließlich bekannt, an Stelle von Lacken Kunststoffdispersionen
zu verwenden, mit denen man besonders hohe Anforderungen an die Oberflächenbeschaffenheit
erfüllen kann.
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Bei der Beschichtung von saugfähigen Unterlagen, wie Faserstoffbahnen,
mit derartigen Dispersionen ergaben sich infolge der hohen Saugfähigkeit des zu
beschichtenden Materials Schwierigkeiten bezüglich der Oberflächenbeschaffenheit
und der Güte des Auftrages, weil ein zu hoher Teil der aufgetragenen Dispersion
in die Bahn eindringt und deren Quellung bewirkt, was ein Welligwerden der Oberfläche
hervorrief und eine lange Trocknungszeit bedingte, da das in die Faserstoffbahn
nach dem Auftragen eingedrungene Wasser durch die sich bildende Lackschicht nur
langsam wieder verdunsten konnte.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese bei der
Beschichtung von saugfähigen Unterlagen, wie Faserstoffbahnen, auftretenden Schwierigkeiten
zu vermeiden und ein Verfahren anzugeben, mit dem sich auch stark saugfähige Unterlagen
einwandfrei mittels einer wäßrigen Kunststoffdispersion beschichten lassen.
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Die Erfindung besteht darin, daß man saugfähige Unterlagen, wie Faserstoffbahnen,
mit einem Lack, der einen Anteil von 5 bis 25 Ufo an Filmbildnern aufweist, überzieht,
trocknet und anschließend mit einer lösungsmittelfreien wäßrigen Kunststoffdispersion
beschichtet.
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Vorteilhaft wird ein Lack verwendet, dessen filmbildende Bestandteile
die gleiche oder ähnliche Zusammensetzung aufweisen wie die filmbildenden Bestandteile
der Dispersion.
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Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren können dabei die saugfähigen Unterlagen
in einem einzigen Arbeitsgang beidseitig beschichtet werden.
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Durch die Vorlackierung wird das Eindringen des Dispersionswassers
in die Faserstoffbahn vermieden, so daß auch bei höheren Arbeitsgeschwindigkeiten
ohne zusätzliche Trockeneinrichtung gearbeitet werden kann. Dazu wird durch die
feste Verbindung des Kunststoffes aus der Dispersion mit dem Grundlack eine große
Gleichmäßigkeit und ein hoher Glanz der Beschichtung in einem Arbeitsgang erreicht.
Man erspart sich unter Umständen eine zweite Dispersionsschicht und eine nachträgliche
Kalanderbehandlung, weil die erste Dispersionsschicht bereits mit erhöhtem Glanz
und ohne Schrumpfungserscheischeinungen im Papier zu erzeugen, auftrocknet.
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Die erfindungsgemäße Vorlackierung vermeidet außerdem einen großen
Nachteil der bisher bekannten Verfahren, der darin besteht, daß die Feuchtigkeit
der Dispersion von der Trägerbahn aufgesaugt und zunächst darin eingeschlossen wird,
dann aber allmählich wieder in die Dispersionsschicht auswandert und zu einem späteren
Verkleben des Materials führen kann.
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Da die Feuchtigkeit des Trägermaterials während der Behandlung konstant
bleibt, wird durch das erfindungsgemäße Verfahren außerdem in vorteilhafter Weise
eine gleichbleibende Elastizität der Trägerbahn erzielt.
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Für besondere technische Zwecke, beispielsweise für die Verbindung
einer Folie mit dem beschichteten
Trägermaterial durch Wärme- oder
Hochfrequenzverschweißung, ergeben sich weitere Vorteile dadurch, daß die Oberfläche
der Trägerbahn dicht mit schweißfähigem Kunststoff getränkt und überzogen ist, so
daß eine gute, gleichmäßige Haftung zwischen Folie und Trägerbahn erzielt wird,
während eine ohne die erfindungsgemäße Vorlackierung direkt mit der Dispersion beschichtete
Trägerbahn infolge des Eindringens von Feuchtigkeit eine ungleichmäßige, wellige
Oberfläche aufweist, an der die aufgeschweißte Folie nur ungenügend haftet.
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Es ist zwar an sich bereits bekannt, zur Herstellung von gununiertem
Papier auf das Papier eine Lackschicht aufzubringen, die nach dem Austrocknen mit
einer Klebschicht versehen wird. Die Lackschicht dient aber in diesem Fall lediglich
dazu, das Rollen des Papiers nach dem Aufbringen der Klebschicht zu verhindern.
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Nach dem Verfahren der Erfindung ist auch eine beiderseitige und gegebenenfalls
gleichzeitig durchzuführende beiderseitige Beschichtung der Trägerbahn ohne Schwierigkeiten
möglich.
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Zum Grundieren der Unterlagen wird zweckmäßig ein Lack verwendet,
der dem Kunststoff in der Dispersion gleich oder ähnlich ist. Hierdurch wird das
Auftreten von Spannungen zwischen den beiden auf der Unterlage aufgetragenen Schichten
vermieden.
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So kann die Unterlage mit einem Polyvinylacetat-Lack vorlackiert und
mit einer Polyvinylacetat-Dispersion beschichtet werden. Oder die Unterlage wird
mit Polyvinylchlorid- oder Polyvinylidenchloridlack grundiert und mit der Dispersion
von Vinylchlorid beschichtet. Beispiel 1 Eine Faserstoffbahn aus Zellulose, z. B.
eine Papierbahn von 0,1 bis 0,5 mm Stärke und mit einer beliebigen Wichte von etwa
0,8 bis 1,3, die in üblicher Weise geleimt ist, wird mit einem Polyvinylchloridlack
von etwa 10 bis 25 % Kunststoffgehalt in beliebigem Auftragsverfahren ein- oder
beidseitig überzogen und getrocknet.
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Es verbleiben nicht unter 5 g/m2 festes Harz, und die Oberfläche ist
dadurch wasserabstoßend geworden. Anschließend wird die Faserstoffbahn mit einer
wäßrigen Dispersion auf der Basis von Polyvinylchlorid oder Polyvinylidenchlorid
oder den Copolymeren der beiden ein- oder beidseitig überzogen. Die Dispersion kann
einen Kunststoffgehalt von 10 bis 55,% aufweisen. Sie wird zweckmäßigerweise durch
Verdünnen einer 50- bis 55o/oigen Dispersion mit Wasser erhalten. Beispiel 2 Ein
Faservlies mit bekanntlich sehr offener Struktur und geringer Leimung sowie hoher
Saugfähigkeit wird mit einer 5- bis 10o/oigen Lösung von Polyisobutylen in Toluol
getränkt und getrocknet. Anschließend wird mit einem Natur- oder Kunstkautschuklatex
oder mit einer Polyisobutylendispersion beschichtet, wobei die Konzentration an
Kunststoff zwischen wenigen Prozent und 30 % je nach Polymerisationsgrad der Kautschuksubstanz
schwanken kann.
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Beispiel 3 Eine Faserbahn, die eine Mischung von Fasern organischer
und anorganischer Natur enthält, z. B. Asbest und Glasfasern mit Zellulose oder
Polyamidkunstseide und Acetatfaser, wird mit einer 5- bis 20o/oigen Lösung von Polystyrol
in Toluol behandelt und getrocknet. Auf die so vorbehandelte Bahn wird dann eine
20- bis 40o/oige wäßrige Polystyroldispersion aufgebracht und getrocknet.