-
Abnehmbares Scharnier für Türen, Fenster od. dgl. Die Erfindung betrifft
ein abnehmbares Scharnier für Türen, Fenster od. dgl. mit einer einen Scharnierbolzen
aufweisenden und einer eine Bohrung für den Scharnierbolzen aufweisenden Scharnierhälfte,
welche in ihrer Auflagefläche mindestens zwei übereinander angeordnete Öffnungen
aufweisen, die in Einschubrichtung zunächst einen erweiterten, für den Durchlaß
des Kopfes einer am Rahmen bzw. Flügel befestigten Schraube vorgesehenen Einführungsteil
und anschließend einen verengten, nur den Schraubenhals durchlassenden Teil aufweisen.
-
Es ist bereits ein aushakbares Lappenscharnier bekannt, welches zwei
übereinander angeordnete, den Durchlaß eines Schraubenkopfes gestattende Bohrungen
aufweist, an die sich nach oben und unten Schlitze anschließen, deren Breite dem
Schraubenhals entspricht. Durch diese Ausbildung kann das Scharnier auf bereits
in einen Türflügel od. dgl. eingebrachte Schrauben aufgesetzt werden. Das bekannte
Scharnier hat einmal den Nachteil, daß bei Ausführung aus einem weniger festen Material
wie Kunststoff die Belastung durch den Türflügel nicht zu groß werden darf, da ansonsten
die Schlitze ausreißen könnten. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß beim Aushängen
des durch das Scharnier an einen Rahmen angelenkten Flügels der Schraubenkopf und
die in der Mitte vorgesehene erweiterte Öffnung genau in Ausrichtung gebracht werden
müssen, bevor eine Abnahme des Flügels möglich ist. Insbesondere bei einer schweren
Tür bedeutet dies einen so großen Nachteil, daß das bekannte Lappenscharnier für
diesen Zweck kaum anwendbar ist. Schließlich kommt das bekannte Lappenscharnier
für eine Verwendung in modernen Wohnungen kaum in Frage, weil nicht nur die Schraubenköpfe,
sondern auch die die Abnehmbarkeit gewährleistende Form der Befestigungsöffnungen
von außen sichtbar sind.
-
Es ist ferner bereits ein abnehmbares Scharnier ohne Befestigungslappen
bekannt, bei dem jedoch die einzelnen Scharnierhälften nur eine schlitzartige Öffnung
zum Aufschieben auf eine fest angeordnete Schraube aufweisen. Um die Stabilität
des bekannten Gelenkes zu sichern, muß zusätzlich eine Verbindungsstange zwischen
den oben und unten angeordneten Scharnierteilen vorgesehen sein. Außer diesem Nachteil
ist bei den bekannten Scharnierhälften die Einführungsöffnung für die Schraubenköpfe
nicht vollständig nach außen abgeschlossen, so daß das bekannte Scharnier nicht
nur ein unschönes Aussehen hat, sondern daß auch Fremdkörper bzw. Schmutz in die
vorhandenen Öffnungen eindringen können. Die bekannten Scharnierhälften können auch
kaum aus Kunststoff hergestellt werden, da ihre Festigkeit wegen des in erheblichem
Maße im Bereich des Schraubenkopfes weggeschnittenen Materials sehr begrenzt ist.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein abnehmbares Scharnier
der eingangs genannten Gattung zu schaffen, welches im eingebauten Zustand in keiner
Weise mehr die Anbringungsart erkennen läßt und bei dem jegliches Eindringen von
Fremdkörpern in den Befestigungsteil vermieden ist. Das Scharnier soll von der Konstruktion
her eine solche Festigkeit aufweisen, daß es auch aus Kunststoff hergestellt werden
kann. Eine weitere wichtige Forderung ist die, daß das Abnehmen des Scharniers durch
einfaches Abschlagen ohne vorheriges genaues Ausrichten zwischen Schraubenköpfen
und Einführungsöffnungen erfolgen kann.
-
Dies wird gemäß der Erfindung dadurch erreicht, daß das Material der
Scharnierhälften mit einem für die Einführung und Unterbringung der Köpfe der Schrauben
vorgesehenen Abstand die Öffnungen in der Auflagefläche vollständig umgibt und nach
außen abdeckt, wobei der der Einführung des Schraubenkopfes dienende erweiterte
Einführungsteil der Öffnung außer an der an den verengten Teil angrenzenden Seite
an allen Seiten glatte, senkrecht zur Auflagefläche verlaufende Wände aufweist.
-
Diese Ausbildung führt nicht nur zu einer völligen Unsichtbarkeit
der Befestigungsanordnung von außen her, sondern auch zu einer erheblichen Steigerung
der Festigkeit und Stabilität, so daß das Scharnier bevorzugt aus Kunststoff hergestellt
werden kann. Diese Ausbildung ermöglicht es weiter, nicht nur den Schraubenhals,
sondern auch den gesamten Schraubenkopf mit Ausnahme der Einführungsseite vollständig
mit dem Material des Bandes in Berührung zu bringen. Die durch den Türflügel auf
den Rahmen übertragenen Kräfte können also gleichmäßiger verteilt werden als das
bei bekannten Scharnieren der
Fall ist. Die glatte Ausbildung der
Wandungen des Einführungsteiles der Öffnung gewährleistet darüber hinaus, daß der
Schraubenkopf beim Abschlagen des Bandes einen Anschlag findet, so daß das Band
ohne Ausrichtmaßnahmen von den Schraubenköpfen abgezogen werden kann.
-
Der Zweck der leichten Abnehmbarkeit des Scharniers gemäß der Erfindung
ist unter anderem, eine Verunreinigung des Bandes beim Streichen des zugehörigen
Türrahmens oder Türflügels zu vermeiden. In vorteilhafter Weise werden die beim
Aufschieben der Scharnierhälften auf die gestrichenen Flächen entstehenden geringfügigen
Kratzspuren durch die zugeordnete Scharnierhälfte verdeckt. Die Abnehmbarkeit des
Scharniers erweist sich weiter dann als zweckmäßig, wenn ein normales Ausheben eines
Türflügels wegen zu geringer lichter Höhe über der Oberkante der Tür nicht möglich
sein sollte.
-
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen,
daß der verengte Teil der Öffnung nicht länger ist als der Schraubenkopfdurchmesser
und eine in Richtung des Anzuges ansteigende Abschrägung auf der Schraubenauflagefläche
besitzt. Das Scharnier besteht vorzugsweise aus Kunststoff, insbesondere Polyamid.
Zur Versteifung kann in die Scharnierhälften eine Metalleinlage mit eingespritzt
sein, welche die nach außen liegenden Öffnungen ebenfalls aufweist.
-
Die Erfindung wird im folgenden beispielsweise an Hand der Zeichnung
beschrieben; in dieser zeigt F i g. 1 teilweise im Schnitt ein an einer Tür angebrachtes
Scharnier gemäß der Erfindung, F i g. 2 einen Schnitt längs der Linie TI-II in F
i g. 1, F i g. 3 bis 5 drei aufeinander senkrecht stehende Ansichten einer Metalleinlage
des Scharniers und F i g. 6 einen Schnitt längs der Linie VI-VI in Fig. 1.
-
In der Zeichnung ist an einem Türrahmen 1 mittels des im nachstehenden
im einzelnen näher beschriebenen Scharniers gemäß der Erfindung ein Türflügel 2
einer überfälzten Tür angeschlagen.
-
Das Scharnier besteht aus der am Türrahmen 1 befestigten unteren Scharnierhälfte
3 mit einem Scharnierbolzen 5 und der an dem Türflügel 2 befestigten oberen Schamierhälfte
4 mit einer Bohrung 6. Die Scharnierhälften 3 und 4 liegen, wie insbesondere aus
F i g. 6 ersichtlich, mit einer flachen Auflagefläche 7 gegen den Türrahmen 1 bzw.
den Türflügel 2 an. In der Auflagefläche 7 sind gemäß der Erfindung völlig vom Scharniermaterial
nach außen abgeschlossene Öffnungen angeordnet, welche einen erweiterten, den Durchlaß
des Kopfes einer am Rahmen befestigten Schraube 11 gestattenden Einführungsteil
8 und anschließend einen verengten, nur den Schraubenhals durchlassenden, hinterschnittenen
Teil 10 aufweist. Hinter dem verengten Teil 10 ist ein Raum 9 zur Aufnahme des Schraubenkopfes
gelassen. Der Einführungsteil 8 der Öffnung ist außer an der an die Hinterschneidung
angrenzenden Seite an allen Seiten von glatten, senkrecht zur Auflagefläche 7 verlaufenden
Wänden umgeben.
-
In den Türrahmen 1 bzw. den Falz des Türflügels 2
sind
in entsprechendem Abstand übereinander die Schrauben 11 eingeschraubt, und zwar
so tief, daß die Scharnierhälften 3 und 4 auf die Schrauben
11
aufgeschoben werden können und dabei fest gegen den Türrahmen 1 bzw. Türfalz
angezogen werden. Um den Anzug zu vergrößern, kann der den Einführungsteil 8 überdeckende
Teil der Schamierhälfte auf der Innenseite in Richtung des Anzuges etwas angeschrägt
werden.
-
Das Scharnier ist vorzugsweise aus Kunststoff, insbesondere Polyamid,
hergestellt. Um die Gefahr eines Ausreißens herabzumindern, wird zweckmäßig eine
Metalleinlage 13 mit eingespritzt. Die Metalleinlage 13 weist dabei die COffnungen
für die Aufnahme der Schraubenköpfe auf. Die beiden Schenkel und der Steg der U-förmigen
Metalleinlage 13 sind zweckmäßig mit Bohrungen 12 versehen, durch die beim Spritzen
der Kunststoff hindurchfließen kann, so daß eine einwandfreie Verbindung zwischen
der Metalleinlage 13 und dem übrigen Scharniermaterial gewährleistet ist.
-
Die untere Schamierhälfte 3 wird vorzugsweise mit einer Bohrung gespritzt,
in die nachträglich der Schamierbolzen 5 eingeschlagen wird.
-
Als Schrauben finden vorzugsweise Schrauben mit Zylinderköpfen oder
Vier- bzw. Sechskantköpfen Verwendung. Um ein Aufspalten des Holzes zu vermeiden,
werden zweckmäßig zylindrische Holzschrauben verwendet, die in entsprechend vorgebohrte
Löcher eingeschraubt werden. Diese Löcher können mit Schablonen gebohrt werden,
wodurch eine einfache und maßgenaue Anbringung der Scharniere möglich wird.
-
Die Scharniere gemäß der Erfindung können auch für Metalltüren Verwendung
finden, ebenso für Holztüren mit Stahlzargen, welche an den Befestigungsstellen
für die Scharniere mit einem Verstärkungsblech versehen werden, in das beim Anbringen
der Holztüren entsprechende Gewindebohrungen eingeschnitten werden. Es ist selbstverständlich
aber auch möglich, entsprechende Bolzen bereits bei der Befestigung mit einzuschließen
oder einzunieten.
-
Das Scharnier gemäß der Erfindung kann auch in Metall ausgeführt werden.
Es kann Anwendung finden für Fenster, Türen, insbesondere auch Schranktüren, und
kann sowohl in senkrechter als auch in waagerechter Lage verwendet werden.