DE1245275B - Boden fuer ein- oder mehrlagige Saecke, Beutel, Tragtaschen oder sonstige Behaeltnisse aus Papier, Pappe, Kunststoffolien, Gewebe, Metallfolien od. dgl. und Verfahren zuseiner Herstellung - Google Patents
Boden fuer ein- oder mehrlagige Saecke, Beutel, Tragtaschen oder sonstige Behaeltnisse aus Papier, Pappe, Kunststoffolien, Gewebe, Metallfolien od. dgl. und Verfahren zuseiner HerstellungInfo
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Description
- Boden für ein- oder mehrlagige Säcke, Beutel, Tragtaschen oder sonstige Behältnisse aus Papier, Pappe, Kunststoffolien, Gewebe, Metallfolien od. dgl. und Verfahren zu seiner Herstellung Die Erfindung betrifft Säcke, Beutel, Tragtaschen oder sonstige Behältnisse aus Papier, Pappe, Kunststoffolien, Metallfolien, Gewebe od. dgl. oder Kombinationen dieser Werkstoffe. Für derartige Behältnisse kennt man Kreuzböden, Klotzböden oder Faltböden.
- Bei der Verwendung von Faltböden schlug man unter anderem für Seitenfalten-Flachsäcke auch vor (USA.-Patentschrift 2 314 819), eine über die ganze Bodenbreite sich erstreckende Lasche umzuschlagen und diese an beiden Enden nochmals zusätzlich an den Ecken einzufalten und den Umschlag mit einem U-förmig gefalteten Deckblatt festzulegen. Ein Standboden ließ sich bei einem derartigen Sack nach dem Füllen nicht bilden.
- Daneben kennt man Seitenfaltenbeutel (deutsche Patentschrift 144 506), bei denen bei eingezogenen Seitenfalten sich ein Umschlag über die ganze Bodenbreite erstreckt und gegebenenfalls zusätzlich im Bereich der gesamten Breite der eingezogenen Seitenfalten an jeder Bodenecke ein Eckeinschlag auf die Seitenfalten erfolgt. Beim Öffnen eines solchen Beutels befinden sich die eingeschlagenen Ecken an der Oberseite, und die Öffnung der Eckeinschläge verläuft im Bereich der schmalen Bodenkanten. Es ließ sich bei derartigen Beuteln zwar ein Standboden nach dem Füllen bilden, jedoch eignen sich derartige Beutel mit nach innen eingezogenen oder nach außen umgeschlagenen Ecklappen nicht für große Papiersäcke, die zumindest zwei Papierlagen besitzen müssen, da sich dann zu große Materialanhäufungen im Bereich der Ecken ergeben.
- Dasselbe gilt ebenfalls für Papierbeutel mit sechseckigem Boden (deutsche Patentschrift 257 203), an den sich nach dem Auffalten sechs senkrecht dazu stehende Seitenwandungen anschließen. Hierbei erhält der Schlauch an beiden Längskanten jeweils zwei eingezogene Seitenfalten, deren mittlere Teile weitgehend nach außen gezogen sind. Für derartige Säcke oder Beutel erweist sich bei der fabrikatorischen Herstellung die Schlauchfaltung als äußerst schwierig.
- Die Erfindung beschreitet einen völlig neuen Weg zur Schaffung eines Bodens für Säcke, Beutel, Tragtaschen, Kartons bzw. Schachteln od. dgl.
- Der Boden gemäß der Erfindung besteht darin, daß an dem noch offenen Boden an den mit Seitenfalten versehenen Seiten je zwei dreieckförmige Umfaltungen vorgesehen, diese jeweils nach innen oder außen umgeschlagen sind und zwischen diesen vier Eckumfaltungen die äußeren, offenen, beim aufgezogenen Boden als Schlitz in Erscheinung tretenden Werkstückkanten mit einer Lasche abgedeckt sind.
- Die Decklasche kann als Deckblatt aufgeklebt oder an einer Schlauchwandung angelenkt sein.
- Die Eckumfaltungen können jeweils an der freien Seite Verlängerungen besitzen, welche bei dem fertiggefalteten Boden ebenfalls von der mittleren Decklasche überklebt sind.
- Das Verfahren zum Herstellen des Bodens für ein-oder mehrlagige Säcke, Beutel, Tragtaschen oder sonstige Behältnisse aus Papier od. dgl. nach der Erfindung besteht darin, daß bei flach aufeinanderliegenden oder geöffneten Seitenfalten des Ausgangsschlauchwerkstückes ein Umfalten von Dreieckfeldem an den vier Ecken der Schlauchwandungen und angrenzenden Seitenfalten und das Überdecken der oberen Kante zwischen diesen Dreieckfeldern mit einer Lasche erfolgt, welche gleichzeitig Verlängerungen an den freien Seiten der Dreieckfelder überdecken kann.
- Derartige Böden eignen sich für ein- oder auch für mehrlagige Werkstücke. Bei mehreren Materiallagen können die Enden der Seitenfaltenschlauchwerkstücke im Bereich der Seitenfalten und/oder im Bereich der mittleren Decklasche gestaffelt sein.
- Nach der Erfindung erhält man einen Boden ohne Innennaht auch im Bereich der Eckfelder, wobei bei aufgezogenem Behältnis an allen vier Bodenkanten Falzkanten entstehen und nur in der Bodenmitte zwischen den eingeschlagenen Ecken ein nur teilweise über die volle Bodenbreite sich erstreckender Schlitz mit einer Abdeckung zu versehen ist, was durchaus keine Schwierigkeiten bereitet.
- Man erhält im Bereich des gesamten Bodens einen völlig dichten Abschluß, während an allen vier Ecken bzw. an zwei gegenüberliegenden Seiten der aufgefaltete Boden durch die Seitenfaltendreieckumfaltungen in Form von Kappen an den besonders gefährdeten Stellen des Bodens ohne Materialanhäufungen sehr weitgehend verstärkt ist.
- Die Herstellung eines derartigen Ecklappen- bzw.
- Kappenbodens nach der Erfindung gestaltet sich gegenüber der üblichen Herstellung von Papiersäcken oder Papierbeuteln äußerst einfach. Ein Standbodenbildung ist bei gefülltem Behältnis sehr erleichtert, zumal sich ein Boden nach der Erfindung ohne Mehraufwand in vorteilhafter Weise an den Kanten rillen läßt.
- Die Zeichnung zeigt beispielsweise Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes, und zwar Ab b. 1 eine schaubildliche Darstellung eines flachgelegten Ausgangswerkstückes mit Seitenfalten, A b b. 2 ein Schaubild eines zum Füllen aufgefalteten Beutels mit einem unteren Boden nach der Erfindung und einem oben offenen Ende, Ab b. 3 ein Schaubild eines in der ersten Arbeitsstufe gefalteten Beutels, Abt. 4 eine Teilansicht eines Bodens mit noch unverklebtem Deckblatt, A b b. 5 und 6 eine Oberansicht fertiggefalteter Böden nach Abb. 1 bei flachliegendem Werkstück, A b b. 7 ein Schaubild einer weiteren Ausführungsform eines Bodens nach der Erfindung, A b b. 8 ein Schaubild eines noch flachen Werkstückes mit aufgefalteten Seitenfalten in einer Ausführungsform nach Abb. 7 in vergrößerter Darstellung vor dem Einfalten der Ecken, A b b. 9 eine Oberansicht eines flachen Werkstükkes vor der Bodenfaltung nach Abb. 7, A b b. 10 eine Oberansicht eines Werkstückes mit gefaltetem Boden nach Abb. 7, Abb. 11 eine Oberansicht eines Werkstückes mit gestaffelten Enden, Abb. 12 und 13 eine weitere Ausführungsform eines Bodens nach der Erfindung, Ab b. 14 ein Schaubild eines Ventilbeutels od. dgl., der an beiden Enden mit einem Boden nach der Erfindung versehen ist.
- Für die Herstellung eines Sackes, Beutels, Kartons bzw. einer Schachtel, einer Tragtasche oder eines sonstigen Behältnisses aus Papier, Pappe, Kunststofffolien, Metallfolien, Gewebe od. dgl. oder Kombinationen dieser Werkstoffe mit einem Boden nach der Erfindung wird von einem schlauchförmigen Werkstück 1 ausgegangen, bei dem die gegebenenfalls gestaffelte Längsnaht unter Umständen auch später an dem abgetrennten Zuschnitt gebildet werden kann. In den Schlauch sind an den beiden Längskanten Seitenfalten 2 eingedrückt. Derartige Sackschläuche werden z. B. auf üblichen Sackschlauchmaschinen, welche das Eindrücken von Seitenfalten gestatten, hergestellt, oder man bildet an einem Zuschnitt nachträglich die Seitenfalten und die Längsnaht durch Verkleben, Überkleben, Verschweißen, Heften oder in sonstiger geeigneter Weise. Die Ab b. 1 zeigt ein von einem Schlauch abgetrenntes Schlauchwerkstück in einlagiger Ausführung, an dem ein Boden etwa nach Ab b. 2 angefaltet werden kann.
- Der Boden besitzt im Bereich der Seitenfalten 2, 2a, 2b Dreieckfelder 3, 4, 5 und 6, die aneinandergrenzen und ein geschlossenes Rechteck bilden.
- Diese Felder 3 bis 6 entstehen durch Dreieckumfaltungen 3, 3a und 6, 6a an den vier Ecken der Schlauchwandungen des Werkstückes, woselbst der Boden anzufalten ist. Die Felder 4 und 5 befinden sich in Verlängerung der Seitenfaltenstreifen 2 a und 2b, und an die Felder 4 und 5 schließen sich nach außen die Dreieckfelder 3 und 6 an. An diese schließen sich im Bereich der Schlauchwandungen gleich große Dreieckfelder an (nicht besonders bezeichnet). Die Falzkanten 3c und 6c zwischen den vier Dreieckfeldern 3 bis 6 verlaufen von der Mitte des äußeren Schlauchwerkstückrandes innerhalb der Seitenfalten 2a und 2b schräg nach außen. Die unteren quer zur Schlauchwerkstücklängsachse gerichteten Ränder 9 können mit den Außenbegrenzungen 10 des aufgefalteten Bodens zusammenfallen.
- Die Dreieckumfaltungen 3, 3 a und 6, 6 a können so erfolgen, daß sie sich entweder auf den Seitenfaltenstreifen 2 a und 2 b (Abb.3 und 6) oder auf den Schlauchwandungen 1 a oder 1 b (A b b. 2, 4 und 5) befinden und daselbst in geeigneter Weise, z. B. durch Verkleben, Heißsiegeln bzw. Verschweißen od. dgl., festgelegt werden können. Besitzt der Schlauch eine heißsiegelfähige Innenwandung, so können die Dreieckumfaltungen auch vor oder nach der Umfaltung in sich heiß versiegelt werden. Auch eine entsprechende Verklebung ist möglich.
- Bei an den Seitenfaltenstreifen 2 a, 2 b festgelegten Dreieckfeldern 3, 3 a, 6, 6 a befinden sich diese als Doppeldreiecke an zwei gegenüberliegenden Seiten entsprechend 4 und S der Ab b. 2, und die von den Schlauchwandungen abgebogenen Felder 4 und 5 liegen entsprechend 3 und 6 der A b b. 2 außen.
- Die offene Seite der Dreieckumfaltungen 3, 3 a, 6, 6a ist zum Schlauchwerkstückinnern gerichtet, und vom Ausgangspunkt der Dreiecke erstreckt sich zwischen diesen am äußeren Schlauchwerkstückende ein Schlitz 7. Bei der Ausführung nach Ab b. 2 kann der Schlitz 7 durch eine Lasche oder Deckblatt 8 überdeckt werden, das zweckmäßig die Felder 3 bis 6 teilweise überragt.
- Es besteht auch die Möglichkeit, die Dreiecke wechselseitig umzuschlagen, d. h. ein Dreieckfeld auf die Schlauchwandung und ein Dreieckfeld auf die Seitenfalte (nicht dargestellt).
- An Stelle eines gesonderten Deckblattes 8 kann man zur Abdeckung des Schlitzes 7 auch eine Decklasche 11 vorsehen, die man durch eine Verlängerung an dem im Bodenbereich abgebogenen Schlauchwandfeld 12 bilden kann (A b b. 7).
- Es besteht die Möglichkeit, die Dreieckumfaltungen 3, 3 a, 6, 6 a an der offenen Seite zu verlängern, was durch entsprechende Verlängerungen des Schlauchwerkstückes geschehen kann. Die A b b. 7 zeigt solche Verlängerungen 13, die sich auf beiden Dreieckseiten befinden. Besonders bei in sich nicht verklebten Dreieckumfaltungen kann man auch nur an den Dreieckfeldern 3 und 6 Verlängerungen vorsehen, welche somit das offene Ende der Dreiecke überragen und über einer Decklasche 11 auf dieser und auf den aus den Schlauchwandungen gebildeten Bodenfeldern 12, 12a in geeigneter Weise, z. B. durch Festkleben, verbunden werden können. Wenn der Schlauchzuschnitt es erforderlich macht, kann man gegebenenfalls die Verlängerungen 13 nur an einer Schlauchwandung vorsehen, so daß hier die Innenseite des Beutels mit dem Boden vereinigt wird.
- Bei mehrlagiger Ausführung werden hierbei Materialanhäufungen vermieden (A b b. 8).
- Für die Herstellung von Beuteln oder Tragtaschen usw. wird meist eine Lage Papier genügen. Daneben kann man auch aus stärkerem Papier oder sogar aus Pappe ein Behältnis mit einem Boden nach der Erfindung herstellen. Es ergeben sich nämlich bei dem aufgefalteten Boden nur an vier Ecken oder in der Mitte von zwei gegenüberliegenden Seiten mehrfache Materiallagen. Zusätzlich erfolgt noch durch das Deckblatt oder eine Decklasche 11 als Querriegel eine Verstärkung des Bodens.
- Für große Säcke wird man je nach dem Füllgut und dem gewählten Material zwei oder mehr Lagen heranziehen. aus denen in der vorbeschriebenen Weise die Böden bei bündigem Abschluß am äußeren Werkstückende formbar sind. Darüber hinaus sind jedoch auch Staffelungen an dem Werkstückende möglich, aus dem der Boden geformt wird.
- Die Abb. 11 zeigt ein gestaffeltes Werkstückende. Hier sind in Verlängerung der Seitenfaltenstreifen 2 a, 2 b Verlängerungen 14 a, 14 b vorgesehen, welche die angrenzenden Schlauchwandungen la, lb überragen. Die obere Lage der Schlauchwandungen ist jeweils mit einer Aussparung 15 versehen, so daß darunter die nächste Lage 16 sichtbar wird. In entsprechender Weise besitzt die Decklasche zwei Staffellagen 17, 18. Man kann diese Staffellagen gegenüber der Aussparung 16 auch ungleichförmig ausbilden. Im übrigen wird ein solcher gestaffelter Boden in gleicher Weise geformt wie die vorbeschriebenen Böden.
- Das Herstellen der Böden nach der Erfindung erfolgt in der Weise, daß man - wie die Ab b. 3 und 8 zeigen - zunächst die Seitenfalten 2 ganz oder teilweise öffnet, worauf dann an dem Bodenende die Dreiecke 3, 3a, 6, 6a nach außen oder innen umgefaltet werden. Hierauf legt man die Seitenfalten wieder übereinander und verschließt den Schlitz mit einem Deckblatt oder mit der Lasche. Bei Verwendung eines Deckblattes erweist es sich als vorteilhaft, dieses vor dem Umfalten der Dreiecke an einer Schlauchwandung festzukleben um dann erst nach dem Flachlegen der Seitenfalten das Deckblatt über den Schlitz hinweg bei gleichzeitigem Einfalten der Ecken des Deckblattes zwischen die Seitenfaltendreieckumschläge auf die andere Schlauchwandung umzubiegen.
- Besitzen die Dreieckumfaltungen an den offenen Seiten Verlängerungen, muß zunächst die Decklasche 11 umgeschlagen und an der angrenzenden Schlauchwandung festgelegt werden. Erst hierauf öffnet man die Seitenfalten, und bei gleichzeitigem Zusammenlegen derselben werden die Dreieckumfaltungen derart gebildet, daß die Verlängerungen sich über die Decklasche und die angrenzenden Bodenteile legen. Vorher müssen selbstverständlich die festzuklebenden Eckfelder einschließlich mit Klebstoffaufträgen versehen werden. Dies gilt ebenfalls für die Decklaschen.
- Um eine Schlauchmaschine einfacher zu gestalten, d. h. zur Vermeidung von Perforiervorrichtungen zum Bilden der Schlauchwerkstückverlängerungen usw., kann man die Decklaschen auch gemäß der Abb. 12 ausführen. Hier besitzt der Werkstückschlauch eine Verlängerung 20, die eine geradlinige Schnittkante 19 besitzt. Nach innen ist im Anschluß an diese Verlängerung 20 eine U-förmige Ausstanzung 21 in das Schlauchstück eingearbeitet, wodurch die Decklasche 11 gebildet wird. Die anschließende Lasche 22 an der Schlauchwandung 1 b kann, wie Abb. 12 zeigt, nach innen eingeschlagen werden.
- Das so vorbereitete Schlauchwerkstück wird dann in Höhe der Linie 23 abgetrennt. Es ergibt sich ein Werkstück nach Ab b. 13, bei dem die Ecklappen-Verlängerungen mit der mittleren Decklasche 11 bündig abschließen. Die Bodenfaltung erfolgt dann in üblicher Weise.
- Man kann die Decklasche 11 bei einer fortlaufenden Bahn auch durch Einschnitte bilden.
- Besonders bei im Innern heißgesiegelten Säcken oder Beuteln kann man die beiden Laschen 11 und 22 miteinander verschweißen und sie dann bei aufgefaltetem Boden flach auf diesen auflegen und festkleben oder auf diesen aufschweißen. Werden für solche Säcke oder Beutel zusätzlich noch die Dreieckumfaltungen jeweils in sich heiß versiegelt, entsteht ein völlig dichter heißgesiegelter Boden.
- Im Bereich der Überdeckungen können die Materialbahnen gegebenenfalls gestaffelt sein.
- Im Rahmen der Erfindung- können oben offene Säcke Beutel, Tragtaschen, Kartons bzw. Schachteln usw. hergestellt werden. Das offene Ende kann man bei derartigen Behältnissen in an sich bekannter Weise verschließen.
- Ordnet man an einem Sack oder Beutel an beiden Werkstückenden Böden nach der Erfindung an, so ergibt sich bei Einarbeitung eines Einfüllventils ein Ventilsack oder Ventilbeutel. Bei der Ausführungsform nach Ab b. 14 sind die Bodenfelder 3 bis 6 so weit nach innen gezogen, daß sich in der Mitte ein Einfüllschlitz 24 ergibt, der nach dem Füllen durch einen aufgeklebten Zettel verschlossen werden kann.
- Die Bodenfaltung läßt sich dadurch erleichtern, daß man in dem Schlauchwerkstück entsprechend dem zu bildenden Boden Falzlinien 25, 26 und eine entsprechende Falzlinie an der Biegekante der Decklasche vorsieht.
Claims (8)
- Patentansprüche: 1. Boden für ein- oder mehrlagige Säcke, Beutel, Tragtaschen, Kartons bzw. Schachteln oder sonstige Behältnisse aus Papier, Pappe, Kunststoffolien, Gewebe, Metallfolien od. dgl. oder aus Kombinationen dieser Werkstoffe, wobei die Behältnisse aus einem üblichen Seitenfaltenschlauch bestehen, an dessen Verschlußende im Bereich der Seitenfalten dreieckförmige Umfaltungen vorgesehen sind, d a d u r c h g e -kennzeichnet, daß an dem noch offenen Boden an den mit Seitenfalten versehenen Seiten je zwei dreieckförmige Umfaltungen (3, 3 a und 6, 6a) vorgesehen, diese - jeweils nach innen oder außen umgeschlagen sind und zwischen diesen vier Eckumfaltungen die äußeren, offenen, beim aufgezogenen Boden als Schlitz(7) in Erscheinung tretenden Werkstückkanten mit einer Lasche (z. B. 8) abgedeckt sind.
- 2. Boden nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Überdeckung zwischen den Eckumfaltungen (3, 3 a und 6, 6 a) aus einer an einer Schlauchwandung angelenkten Lasche (11 oder 17, 18) besteht.
- 3. Boden nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Eckumfaltungen (3, 3 a und 6, 6a) jeweils an der freien Seite eine Verlängerung (13) besitzen und diese bei fertig gefaltetem Boden die mittlere Decklasche (8 oder 11) überragt.
- 4. Boden nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zusammen mit der Decklasche (11) durch Ausstanzungen in beiden Schlauchwandungen gebildete Gegenlasche (22) nach innen umgeschlagen ist.
- 5. Boden nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der Seitenfaltenschlauchwerkstücke im Bereich der Seitenfalten und/oder im Bereich der mittleren Überdeckung gestaffelt sind.
- 6. Verfahren zum Herstellen des Bodens nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5 für ein- oder mehrlagige Säcke, Beutel, Tragtaschen oder sonstige Behältnisse aus Papier, Pappe, Kunststoffolien, Gewebe, Metallfolien od. dgl., dadurch gekennzeichnet, daß bei flach aufeinanderliegenden oder geöffneten Seitenfalten des Ausgangsschlauchwerkstückes ein Umfalten von Dreieckfeldern (3, 3a und 6, 6a) an den vier Ecken der Schlauchwandungen und angrenzen- den Seitenfalten und das Überdecken der oberen Kante (z. B. 7) zwischen diesen mit einer Lasche (8, 11 oder 17, 18) erfolgt.
- 7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine Lasche in Ausbildung als Deckblatt (8) aufgeklebt wird und dieses bei flachgelegtem Werkstück auf dessen andere Seite umgelegt wird, während gleichzeitig die Eckfelder (3, 3 a und 6, 6 a) umgefaltet werden.
- 8. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß bei noch flach liegendem Werkstück das Überdecken der oberen Kante (z. B. 7) zwischen den Dreieckfeldern (3, 3a und 6, 6a) mit einer an einer Schlauchwerkstückseite angelenkten Lasche (11) erfolgt.In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 144506, 257203; USA.-Patentschrift Nr. 2314 819.
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