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Einschiebbare Bodentreppe mit Gliederscheren Die Erfindung betrifft
eine einschiebbare, mit einer Bodenklappe verbundene, mit Zugfedem zum Gewichtsausgleich
und mit je aus einer Gliederschere bestehenden Seitenwangen ausgestattete
Bodentreppe.
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Bei einer bekannten Treppe dieser Art sind auf der Bodenklappe Führungsschienen
angeordnet. An den Gelenken der beiden Gliederscheren sind Rollen gelagert, die
in den Führungen abrollen. Um die maximale Auszugslänge der Scheren zu begrenzen,
sind eigene Anschläge vorgesehen. Diese Ausführungsform ist nicht nur sehr teuer,
sondern auch keineswegs störungsfrei und betriebssicher, da im Hinblick auf die
Herstellungstoleranzen ein Klemmen der Rollen in den Führungen nicht ausgeschlossen
ist. Ein weiterer erheblicher Nachteil der bekannten Scherentreppe besteht darin,
daß keine Sicherung gegen Herunterfallen der Treppe von der heruntergeklappten Bodenklappe
vorgesehen ist. Die Zugfedern wirken zwar auf die Scherentreppe ein; sie können
jedoch unmöglich so stark gemacht werden, daß sie die gesamte zusammengeschobene
Scherentreppe auf der heruntergeklappten Bodenklappe halten können. Wären nämlich
die Fedem hierfür ausreichend stark, dann würden sie dem Ausziehen der Scherentreppe
nicht nur einen erheblichen Widerstand entgegensetzen, sondern auch die unbelastete
Scherentreppe wieder nach oben ziehen. überdies sind bei der bekannten Bodentreppe
die Zugfedern in einem Deckenhohlraum untergebracht. Dieser Hohlraum muß bereits
beim Erstellen des Rohbaues vorgesehen werden, was zusätzliche Baukosten bedeutet.
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Bei einer weiteren bekannten Bodentreppe mit Gliederscheren liegen
die Scheren nur lose auf der Bodenklappe auf. Die Bodenklappe ist durch ein Hebelsystem
mit dem Rand der Lukenöffnung und einer Deckelklappe verbunden. Dieses Hebelsystern
dient dazu, die Boden- und die Deckelklappe in ihrer Lage zu halten und zwangläufig
eine gleichzeitige Bewegung dieser Klappen zu bewirken. Die Sicherung der Scherentreppe
gegen Herabfallen und ein Gewichtsausgleich werden bei dieser Treppe dadurch erzielt,
daß in der Lukenöffnung Torsionsfedern angeordnet sind und diese über Zugseile an
den Gliederscheren angreifen. Diese Zugfedern können nur einen Teil des Treppengewichtes
kompensieren, sie können die Treppe jedoch nicht in zusammengeschobener Lage auf
der heruntergeklappten Bodenklappe halten.
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Bei einer weiteren bekannten Scherentreppe sind keine Federn für den
Gewichtsausgleich vorgesehen, und es sind auch keine Sicherungen gegen das Herunterfallen
der Treppe beim öffnen der Bodenklappe vorhanden. Es ergibt sich dadurch nicht nur
eine schwierige, mit großem Kraftaufwand verbundene Handhabung der Bodentreppe sowohl
beim Öffnen als auch beim Schließen, sondern auch eine große Unfallgefahr. Die Bodenklappe
ist mittels einer Kette mit einem Lenkersystem verbunden, welches dazu dient, beim
Öffnen der Bodenklappe auch eine oberhalb der Durchstiegsluke vorgesehene Deckelklappe
zu öffnen. Dieses Lenkersystem hat jedoch auf das Öffnen und Schließen der Treppe
selbst keinen Einfluß.
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Schließlich ist eine zweiteilige Schiebetreppe mit starren Seitenwangen
bekannt. Der erste der beiden Treppenteile ist auf der Bodenklappe befestigt, während
der zweite Teil dem ersten gegenüber in Längsrichtung verschwenkbar ist; die beiden
Treppenteile sind durch ein Parallellenkersystern verbunden. Dieses besteht aus
jeweils zwei auf den beiden Treppenseiten angeordneten Lenkern. An einem der Lenker
greift jeweils eine Zugfeder an. Die Hauptfunktion dieser Lenker besteht darin,
den verschiebbaren zweiten Treppenteil parallel zum ersten Treppenteil zu führen,
damit er in der ausgezogenen Stellung der Treppe eine geradlinige Fortsetzung des
ersten Treppenteiles bildet. Durch die Federn soll dabei das Herunterfallen des
zweiten Treppenteiles gebremst und sein Hochschieben erleichtert werden. Zum Ausgleich
des gesamten Treppengewichtes einschließlich der Bodenklappe ist ein weiteres Zugfederpaar
erforderlich.
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Durch die Erfindung sollen bei einer einschiebbaren Bodentreppe mit
Gliederscheren die obenerwähnten Nachteile beseitigt werden. Dies wird dadurch erreicht,
daß jede Gliederschere etwa in der Mitte ihrer Länge mit dem unteren Teil
der Bodenklappe durch einen Lenker verbunden ist, die Zugfedern beiderseits der
Gliederscheren angeordnet und jeweils mit ihrem unte-C ren Ende an dem Lenker nahe
dessen Anlenkstelle an der Bodenklappe und mit ihrem oberen Ende in einem feststehenden
Teil oberhalb der Klappendrehachse befestigt
sind und die Anordnung
so getroffen ist, daß bei zusammengeschobener Treppe die Zugfedem in annähernd gleicher
Richtung liegen wie die zurückgeschwenkten Lenker.
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Die Lenker dienen zur Verbindun- der Gliederscheren mit der Bodenklappe
und gewährleisten zugleich eine gewisse Führung beim Ausziehen der Treppe. Daneben
haben die Lenker jedoch noch weitere Funktionen: Sie begrenzen sowohl die maximale
als auch die minimale Länge der Gliederscheren. Eigene Anschläge sind hierzu also
nicht eiforderlich. Feiner bilden die Lenker zusammen mit den Zugfedern eine Verriegelung
der Scherentreppe in zusammengeschobener Stellung. Es kann daher nicht vorkommen,
daß bei nach unten verschwenkter Bodenklappe die Treppe überraschend von der Klappe
herabgleitet und dadurch Unfälle verursacht. Die Treppe muß vielmehr erst von Hand
erfaßt, etwas angehoben und dann herabgezogen werden. Durch die Zugfedern und die
Wahl ihres Angriffspunktes an den Lenkern und an einem Widerlager oberhalb der Klappendrehachse
wird ein guter Gewichtsausgleich erzielt, ohne daß ein übermäßiger Kraftaufwand
beim Ausziehen der Treppe notwendig wäre. Die Treppe nach der Erfindung ist unfallsicher,
einfach, mit geringem Kraftaufwand zu handhaben und wegen ihres unkomplizierten
Aufbaues billig in der Herstellung und nicht störanfällig.
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In der Zeichnung ist die erfindungsgemäß ausgebildete Treppe in einem
Ausführungsbeispiel dargestellt. Es zeigt Fig. 1 die Bodentreppe in Gebrauchsstellung
in der Seitenansicht, Fig. 2 die in Fig. 1 dargestellte Treppe in der Vorderansicht
in Richtung des Pfeils A in Fig. 1,
Fig. 3 die zusammengeschobene
Bodentreppe bei nach unten geschwenkter Bodenklappe in der Seitenansicht, Fig. 4
die zusammengeschobene Bodentreppe bei geschlossener Bodenklappe in der Seitenansicht.
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Wie aus der Zeichnung hervorgeht, besteht die neue Bodentreppe aus
zwei, die Seitenwangen der Treppe bildenden Gliederscheren mit den Scherengliedern
1
und 2 und den Trittplatten 3, welche die Querverbindung der beiden
Scheren darstellen. Diese Trittplatten sind durch Befestigungsmittel 4 mit ihren
Enden fest mit den parallel zueinander liegenden Gliedern 1 der Scheren verbunden.
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Zum Erzielen eines Gewichtsausgleiches der Bodentreppe sind beidseitig
der Scheren Zugfedem 5 angeordnet. Jede Zugfeder ist mit ihrem oberen Ende
an einem feststehenden Pfosten 6 oberhalb der Klappendrehachse 12 befestigt.
Mit dem unteren Ende greifen die Zugfedern in öffnungen 8 von Lenkem
7 an, und zwar nahe deren Anlenkstellen 10 an der Bodenklappe
9. Durch diese Anordnung der Zugfedem gleichen diese nicht nur das Treppengewicht
aus, sondern bewirken zugleich auch nach dem Zusammenschieben der Scherentreppe
das Schließen der Bodenklappe in Schwenkrichtung B nach Fig. 3. Die Lenker
7 verbinden die Gliederscheren mit der Bodenklappe 9 und greifen an
den Gliederscheren über Gelenke 11 an, die etwa in der Mitte von deren Länge
liegen, Bei zusammengeschobener Treppe liegen die Zugfedem 5 in annähernd
gleicher Richtung wie die zurückgeschwenkten Lenker 7 (siehe Fig.
3 und 4). Jede ungewollte Verschiebung der Bodentreppe in Richtung
C, d. h. in Längsrichtuno, der Bodenklappe 9, ist dadurch unmöglich.
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Zur Benutzung der Bodentreppe ist es also notwendig, zunächst die
Bodenklappe um ihre Drehachse 12 in Richtung D (Fig, 4) gegen die Kraft der
Zugledern 3. nach unten zu verschwenken bis etwa in die Lage nach Fig.
D. Dann muß die Scherentreppe in Richtunor E von der Bodenklappe
9 abgehoben und nach unten gezogen werden, wobei die Lenkeri um die Anienkstelle
10 nach unten in die Lage nach Fig. 1
geschwenkt werden. Dabei ruht
die Bodentreppe in jedem Fall mit ihrem unteren, zweckmäßig mit Gummipuffern
1.3 versehenen Ende auf dem Boden 14 auf, und zwar unabhängig von der Höhenlage
dieses Bodens bzw. der Stockwerkshöhe.
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Soll die Scherentreppe wieder in ihre Ausgangslage gebracht werden,
so ist es lediglich nötig, die Treppe etwas anzuheben, wobei die Lenker
7 dann in die waagerechte Lage verschwenkt werden, in der sich dann die Kraft
der Zugfedern 5 voll auswirkt und dann mit dieser Federkraft die Schere weiterhin
zusammengezogen und in die Lage der Fig. 3 gebracht wird.
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Zweckmäßig sind am unteren Ende der Scherentreppe an den letzten der
Klappe zugekehrten Seherengelenken Rollen 15 gelagert, mit denen sich die
Scherentreppe auf der Bodenklappe abstützt. Es genügt dann eine leichte Schwenkbewegung
in Richtung B, um die Treppe unter dem Einfluß der Zugfedem 5
in die Schließlage
nach Fig. 4 zu bringen, in der sie durch die Federkraft gehalten wird.
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Die Pfosten 6 können aus Winkelprofilstäben bestehen und sind
mittels eines Lagerbocks 16 fest mit dem Rand der Bodenluke verbunden. Die
Bodenklappe 9 ist durch eine Verriegelung 17 in der Schließstellung
nach Fig. 4 gesichert.