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Technischer Bereich
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Diese Offenbarung bezieht sich auf eine Induktionsheizeinrichtung die mittels Induktion ein Objekt, das zu erhitzen ist, wie etwa einen Metallkochtopf, der auf einer Deckplatte angeordnet ist, erhitzt, und insbesondere auf eine Induktionsheizeinrichtung, mit einer Konstruktion mit mehreren Spulen, die mehrere Heizspulen unmittelbar unter der Deckplatte aufweist.
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Stand der Technik
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Ein Induktionsheizkocher bzw. Induktionsherd, der allgemein als eine Induktionsheizeinrichtung verwendet wird, weist zum Beispiel eine oder zwei Heizspulen auf, die unmittelbar unter einer Deckplatte angeordnet sind, und ist konstruiert, um einen Metallkochtopf, usw., als zu erhitzendes Objekt, das auf der Deckplatte abgestellt ist, durch Heizspulen mittels Induktion zu erhitzen.
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Bei den Induktionsheizkochern wird eine Konstruktion mit mehreren Spulen vorgeschlagen, die mehrere Heizspulen aufweist, die unmittelbar unter der Deckplatte (siehe Patentliteratur 1) angeordnet sind. Der Heizkocher, der in der Patentliteratur 1 vorgeschlagen ist, hat mehreren Heizspulen, die unter der Deckplatte verstreut sind, die dicht angeordnet sind, und eine Konstruktion haben, um dazu in der Lage zu sein, mittels Induktion zu erhitzen, wo immer die Position des Objektes, das zu erhitzen ist, wie etwa einem Kochtopf, auf der Deckplatte platziert sein mag.
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Ferner wird im Hinblick auf die Konfiguration mit mehreren Spulen zum Erhitzen des Kochtopfes als dem durch die mehreren Heizspulen zu erhitzenden Objekt der Heizkocher bzw. Herd in der Patentliteratur 2 offenbart. Der in der Patentliteratur 2 offenbarte Heizkocher oder Herd ist konfiguriert, um Heizeinheiten von vergleichsweise kleiner hexagonaler Struktur anzuordnen, um sämtliche unter der Deckplatte zu verteilen und um zu kochen, indem der Kochtopf, der auf der Deckplatte abgestellt ist, durch die mehreren Heizeinheiten geheizt wird. Im Hinblick auf die Heizeinheit in dem Heizkocher, der in der Patentliteratur 2 offenbart ist, werden zwei Arten von Heizeinheiten, ein Strahlungserhitzer und ein Induktionserhitzer gemischt verwendet, und ein Erleuchtungssegment wird in der Form einer Honigwabe (hexagonale Form) entlang der Peripherie von jeder Heizeinheit angeordnet.
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Zitatliste
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Patentliteratur
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- Patentliteratur 1: Spanische ungeprüfte Patentveröffentlichung Nr. 2366511 Beschreibung
- Patentliteratur 2: Japanische ungeprüfte Patentveröffentlichung Nr. 2008-527294
- Patentliteratur 3: Japanische Patentveröffentlichung Nr. 4854596
- Patentliteratur 4: Japanische ungeprüfte Patentveröffentlichung Nr. 2003-100430
- Patentliteratur 5: Japanische ungeprüfte Patentveröffentlichung Nr. 2010-262884
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Zusammenfassung der Erfindung
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Technisches Problem
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Wie oben beschrieben hat der Heizkocher bzw. Herd, der in der Patentliteratur 1 offenbart ist, die Konstruktion, die dazu in der Lage ist, das zu erhitzende Objekt mittels Induktion zu erhitzen, und zwar an welcher Position der Deckplatte auch immer das Objekt abgestellt werden kann, hat dabei jedoch ein Problem, indem die Positionen, an welchen die Heizspulen angeordnet sind, dem Benutzer nicht bekannt sind, der Benutzer nicht sicher sein kann, ob das zu erhitzende Objekt, wie etwa ein Kochtopf, der auf der Deckplatte abgestellt ist, sicher erhitzt werden kann.
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Der in der Patentliteratur 2 offenbarte Heizkocher ist so aufgebaut, dass, wenn der Kochtopf als das zu erhitzende Objekt auf der Deckplatte angeordnet bzw. platziert ist, die Erleuchtungssegmente entlang der Peripherie der Heizeinheiten, die durch den Boden des Kochtopfes bedeckt sind, gestartet werden. Weil nur die Erleuchtungssegmente der honigwabenförmigen Heizeinheiten, die durch den Boden des Kochtopfes bedeckt sind, gestartet werden, jedoch der Heizkocher, der in der Patentliteratur 2 offenbart ist, konfiguriert ist, so dass der Benutzer unterbrochen den Boden, einen Griff, einen Deckel, usw. des Kochtopfes nicht einfach die gestarteten Beleuchtungssegmente erkennen kann und ein Problem hat, bezüglich der Sichtbarkeit hat. Deshalb hat der Heizkocher, der in der Patentliteratur 2 offenbart ist, ein Problem, indem der Benutzer einen Heizbereich bei einer Kochbetätigung nicht einfach erkennen kann und der Heizkocher ist insofern nicht leicht für den Benutzer zu gebrauchen.
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Wie ferner oben beschrieben, hat der Heizkocher bzw. Herd, der in der Patentliteratur 1 offenbart ist, eine Konstruktion, die dazu in der Lage ist, mittels Induktion zu erhitzen, selbst wenn das Objekt, das zu erhitzen ist, an irgendeinem Platz auf der Deckplatte abgestellt ist, wobei mehrere Heizspulen dicht beieinander unter der Deckplatte verstreut angeordnet sind. Der in der Patentliteratur 1 offenbarte Heizkocher ist aufgebaut, so dass jede der mehreren Heizspulen von unten durch eine Feder gegen die hintere bzw. untere Oberfläche der Deckplatte angedrückt wird, und jede Heizspule ist festgelegt, indem diese gegen die Deckplatte gedrückt wird.
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Deshalb ist es zu der Zeit der Montage des herkömmlichen Heizkochers, der wie oben aufgebaut ist, nötig gewesen, die mehreren Heizspulen genau an vorbestimmten Plätzen mit einem gewünschten Abstand dazwischen an der Deckplatte zu fixieren, wobei die Druckkraft der Feder verwendet wurde und eine komplizierte und äußerst harte Arbeit war damit verbunden.
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Der herkömmliche Heizkocher bzw. Herd mit der Konstruktion mit mehreren Spulen, der aufgebaut ist, so dass die Heizspule durch die Feder gegen die Deckplatte gedrückt wird, hat eine Möglichkeit gehabt, wonach Vibrationen und Erschütterungen beim Transport die dichte Anordnung von Heizspulen dazu veranlasste, zu schwingen (laterales Schwingen) und die benachbarten Heizspulen konnten in Kontakt zueinander gelangen. Weil mehrere Steuerleitungen, wie etwa Signalleitungen von verschiedenen Sensoren um die Heizspulen verlegt sind, ist es möglich gewesen, dass eine ausdehnende und kontrahierende Betätigung der Feder, die zu der Zeit von Vibrationen verursacht wurde, die Steuerleitungen beschädigten und in einigen Fällen die Steuerleitungen durchschnitten bzw. brachen, was zu einem Problem in Bezug auf die Zuverlässigkeit und die Sicherheit der Einrichtung führte.
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Deshalb muss bei dem herkömmlichen Heizkocher mit der Konstruktion mit mehreren Spulen ein spezieller Mechanismus vorgesehen werden, um die Heizspule davon abzuhalten, zu schwingen (seitlich Schwingen) aufgrund von den Vibrationen, den Schlägen, usw., beim Transportieren und es hat das große Problem bei der Erzielung einer geringeren Größe und einer geringeren Dicke der Einrichtung gegeben.
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Die Aufgabe von dieser Offenbarung ist es, eine Induktionsheizeinrichtung zur Verfügung zu stellen, die leicht für einen Benutzer zu bedienen ist, wobei diese eine Konstruktion mit mehreren Spulen, die mehrere Spulen hat, die unterhalb einer Deckplatte angeordnet sind, aufweist, und um eine Induktionsheizeinrichtung zur Verfügung zu stellen, die einen Heizbereich auf der Deckplatte für den Benutzer deutlich anzeigt, einfach zu verwenden ist und eine hohe Zuverlässigkeit hat.
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Die Aufgabe dieser Offenbarung ist es, eine Induktionsheizeinrichtung mit einer Konstruktion mit mehreren Spulen zur Verfügung zu stellen, die leicht durch ein einfaches Verfahren zusammengebaut werden kann und zu der gleichen Zeit davon abgehalten werden kann, die Heizspulen schwingen (laterales Schwingen) zu lassen, selbst wenn es zu Vibrationen kommt, wobei eine geringere Größe und eine geringere Dicke erzielt werden, und die eine hohe Zuverlässigkeit und Sicherheit bietet.
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Lösung des Problems
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Eine Induktionsheizeinrichtung bzw. ein Induktionsherd nach der vorliegenden Offenbarung weist auf:
eine Deckplatte, auf welcher ein zu erhitzendes Objekt platziert wird;
mehrere Heizspuleneinheiten, die unmittelbar unter der Deckplatte angeordnet sind und Heizspulen enthalten die mittels Induktion das Objekt, das zu erhitzen ist, das auf der Deckplatte abgestellt bzw. angeordnet ist, erhitzen;
eine lichtabstrahlende Anzeigeeinheit, die um jede der Heizspuleneinrichtungen angeordnet ist, um Licht sichtbar durch die Deckplatte abzustrahlen;
ein Erfassungsabschnitt für das zu erhitzende Objekt, das die Platzierung des Objektes, das zu erhitzen ist, über jeder der Heizspuleneinheiten detektiert bzw. erfasst;
einen Heizsteuerabschnitt, der basierend auf Ergebnissen der Erfassung bzw. Detektion durch den Erfassungsabschnitt für das zu erhitzende Objekt einen Betätigungszustand von jeder der Heizspuleneinheiten und einen Zustand der Abstrahlung von Licht von der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit steuert; und
einen federnden bzw. vorbelastenden Abschnitt, der die Heizspuleneinheit gegen die hintere bzw. untere Fläche der Deckplatte drückt, wobei
die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit aufweist:
ein lichtabstrahlendes Anzeigegehäuse bzw. Anzeigehülle, welche innerhalb eines Raumes angeordnet ist, der zumindest durch die Heizspuleneinheiten umgeben ist, die Seite an Seite angeordnet sind;
eine lichtabstrahlende Einrichtung als eine lichtabstrahlende Quelle, die innerhalb des lichtabstrahlenden Anzeigegehäuses angeordnet ist; und
eine lichtführende Einheit, die derart angeordnet ist, um die benachbarten lichtabstrahlenden Anzeigegehäuse bzw. -hüllen zu verbinden und die eine Deckfläche aufweist, die der Deckplatte gegenüberliegt und dazu veranlasst wird, Licht durch das Licht von der lichtabstrahlenden Einrichtung abzustrahlen, wobei
die Heizspuleneinheiten in Ebenen, vertikalen und horizontalen Reihen bzw. Spalten unmittelbar unter der Deckplatte aufgereiht sind, wobei
der Heizsteuerabschnitt aufgebaut ist, um eine Heizspuleneinheit zur Erhitzung des Objektes, das zu erhitzen ist, das auf der Deckplatte platziert ist, mittels Induktion zu erhitzen, zu identifizieren bzw. zu erkennen, auf der Grundlage der Ergebnisse der Detektion bzw. Erfassung durch den Erfassungsabschnitt für das zu erhitzende Objekt, und um zumindest einige der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten, die um die identifizierten Heizspuleneinheit angeordnet sind, dazu zu veranlassen, Licht abzustrahlen, um einen Erhitzungsbereich anzuzeigen, und wobei
die äußere Oberfläche der lichtführenden Einheit in Berührung zu der Heizspuleneinheit angeordnet ist, und aufgebaut ist, um die Vibrationsrichtung der Heizspuleneinheit durch den Vorbelastungsabschnitt bzw. Federabschnitt in eine vorbestimmte Richtung zu regeln bzw. zu richten.
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Vorteilhafte Wirkungen der Erfindung
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Die Induktionsheizeinrichtung nach dieser Offenbarung ist aufgebaut, um leicht verwendbar zu sein durch deutliche Wiedergabe eines Heizbereiches auf einer Deckplatte und ist auch dazu in der Lage, eine Konfiguration bzw. Konstruktion mit mehreren Spulen aufzuweisen, die leicht mittels des einfachen Verfahrens montierbar ist, wobei die Heizspulen davon abgehalten werden können, zu schwingen (laterales Schwingen bzw. seitliches Schwingen), wobei die geringere Größe und die geringere Dicke erzielt werden und wobei diese eine höhere Zuverlässigkeit und Sicherheit aufweist.
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Kurzbeschreibung der Darstellungen
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1 ist eine Draufsicht auf einen Induktionsheizkocher, von dem eine Deckplatte abgenommen worden ist, gemäß einer ersten Ausführungsform nach der vorliegenden Offenbarung.
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2 ist eine Draufsicht auf die Deckplatte in dem Induktionsheizkocher bzw. Induktionsherd nach der ersten Ausführungsform.
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3 ist eine perspektivische Ansicht einer vergrößerten Heizspuleneinheit und lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit, die Seite an Seite in dem Induktionsheizkocher nach der ersten Ausführungsform angeordnet sind.
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4 ist ein Teilquerschnitt, der entlang der Linie III-III in dem in 1 gezeigten Induktionsheizkocher angelegt ist.
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5 ist ein Teil einer querschnittlichen Ansicht, die entlang der Linie IV-IV in dem Induktionsheizkocher, der in 1 gezeigt ist, angelegt ist.
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6 ist eine Blockdarstellung von Bestandteilen, die eine Anzeigefunktion der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit in dem Induktionsheizkocher nach der ersten Ausführungsform ausbilden.
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7 ist eine Draufsicht, die einen lichtabstrahlenden Zustand der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit andeutet, wenn Objekte, die zu erhitzen sind, auf der Deckplatte platziert bzw. abgestellt sind, gemäß dem Induktionsheizkocher bzw. Induktionsherd nach der ersten Ausführungsform.
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8 ist eine Draufsicht von mehreren Heizspuleneinheiten und lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten, usw., die unmittelbar unter einer Deckplatte in einen Induktionsheizkocher nach einer zweiten Ausführungsform gemäß der vorliegenden Offenbarung angeordnet sind.
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9 ist eine Draufsicht auf die Deckplatte des Induktionsheizkochers nach der zweiten Ausführungsform.
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10 ist eine perspektivische Ansicht einer Vergrößerung der Heizspuleneinheiten und der lichtemittierenden Anzeigeeinheiten, die Seite an Seite in den Induktionsheizkocher nach der zweiten Ausführungsform angeordnet sind.
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11 ist eine teilweise querschnittliche Ansicht entlang der Linie IX-IX in dem in der 8 gezeigten Induktionsheizkocher.
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12 ist eine teilweise querschnittliche Ansicht entlang der Linie X-X in dem in 8 gezeigten Induktionsheizkocher.
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13 ist eine perspektivische Ansicht einer lichtleitenden bzw. führenden Einheit in dem Induktionsheizkocher nach der zweiten Ausführungsform.
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14 ist eine Draufsicht, die einen Lichtabstrahlungszustand der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit wiedergibt, wenn Objekte bzw. Gegenstände, die zu erhitzen sind, auf der Deckplatte in dem Induktionsheizkocher nach der zweiten Ausführungsform platziert sind.
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15 ist eine Draufsicht auf einen Induktionsheizkocher von welchem eine Deckplatte entfernt worden ist, gemäß einer dritten Ausführungsform nach der vorliegenden Offenbarung.
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16 ist eine Draufsicht, die eine Konstruktion von Hauptabschnitten in dem Induktionsheizkocher nach 15 zeigen.
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17 ist eine schematische querschnittliche Ansicht von einer querschnittlichen Struktur des Induktionsheizkocher, wie er von einer A-A-Richtung nach 15 zu sehen ist.
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18 ist eine Blockdarstellung einer Konfiguration des Induktionsheizkochers nach 15.
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19 ist ein Flussdiagramm einer Betätigungsweise bzw. eines Betätigungsverfahrens für den Induktionsheizkocher nach der dritten Ausführungsform gemäß der vorliegenden Offenbarung.
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20 ist ein Flussdiagramm eines Betätigungsverfahrens des Induktionsheizkochers gemäß einem Abwandlungsbeispiel nach der dritten Ausführungsform.
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21 ist eine teilweise querschnittliche Ansicht einer Konfiguration eines Nährungssensors und eines Betätigungsabschnittes eines Induktionsheizkochers nach einer vierten Ausführungsform gemäß der vorliegenden Offenbarung.
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22 ist eine Gesamtdraufsicht von einem Induktionsheizkocher nach einer fünften Ausführungsform gemäß der vorliegenden Offenbarung.
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23 ist eine querschnittliche Ansicht einer Konstruktion eines Hauptteils einer Induktionsheizeinrichtung nach einer sechsten Ausführungsform gemäß der vorliegenden Offenbarung.
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24 ist eine querschnittliche Ansicht von Hauptbestandteilen der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform.
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25 ist eine perspektivische Ansicht von Hauptabschnitten in der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform.
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26 ist eine perspektivische Ansicht von der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform.
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27 ist eine perspektivische Ansicht von der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform, wobei eine Deckplatte entfernt worden ist.
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28 ist eine ebene querschnittliche Ansicht von der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform, von welcher die Heizspuleneinheiten entfernt worden sind.
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29 ist eine Blockdarstellung von Steuerelementen in der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform.
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Beschreibung der Ausführungsformen
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem ersten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung weist auf:
eine Deckplatte auf welcher ein zu erhitzendes Objekt abgestellt wird bzw. platziert wird;
mehrere Heizspuleneinheiten, die unmittelbar unter der Deckplatte angeordnet werden und Heizspulen enthalten, die das zu erhitzende Objekt, das auf der Deckplatte abgestellt ist, mit Induktion erhitzen;
eine lichtabstrahlende Anzeigeeinheit, die um jede der Heizspuleneinheiten zur Abstrahlung von Licht angeordnet ist, das durch die Deckplatte sichtbar ist;
ein Erfassungsabschnitt für das zu erhitzende Objekt, der die Platzierung des zu erhitzenden Objektes oberhalb der Heizspuleneinheiten erfasst bzw. detektiert;
einen Heizsteuerabschnitt, der basierend auf der Erfassung durch den Erfassungsabschnitt für das zu erhitzende Objekt einen Betätigungszustand von jeder der Heizspuleneinheiten und einen lichtabstrahlenden Zustand der lichtabstrahlenden Anzeigeeinrichtung steuert; und
einen Vorbelastungs- bzw. Federabschnitt, der die Heizspuleneinheit gegen die Rückseite bzw. Unterseite der Deckplatte drückt wobei
die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit aufweist:
ein lichtabstrahlendes Anzeigegehäuse, welches innerhalb eines Raumes angeordnet ist, der zumindest durch die Heizspuleneinheiten, die Seite an Seite angeordnet sind, umgeben ist;
eine lichtabstrahlende Einrichtung als eine lichtabstrahlende Quelle, die innerhalb des lichtabstrahlenden Anzeigegehäuses angeordnet ist; und
eine Lichtleitereinheit, die derart angeordnet ist, um die benachbarten lichtabstrahlenden Anzeigegehäuse anzuschließen bzw. zu verbinden und welche lichtführende Einheit eine Deckfläche hat, die der Deckplatte gegenüber ist, die dazu veranlasst wird, Licht mittels des Lichtes von der lichtabstrahlenden Einrichtung abzustrahlen, wobei
die Heizspuleneinheiten in ebenen, vertikalen und horizontalen Reihen, bzw. in ebenen horizontalen Reihen und Spalten, unmittelbar unter der Deckplatte angeordnet bzw. aufgereiht sind, wobei
der Heizsteuerabschnitt konfiguriert ist, um eine Heizspuleneinheit, die das zu erhitzende Objekt, das auf der Deckplatte platziert ist, mittels Induktion erhitzt, zu erkennen bzw. zu identifizieren, basierend auf den Ergebnissen der Erfassung durch den Erfassungsabschnitt für das zu erhitzende Objekt, und zumindest einige der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten, die um die erkannte Heizspuleneinheit herum angeordnet sind zu veranlassen, zur Anzeige einer Heizfläche bzw. eines Heizbereiches abzustrahlen, und wobei
die äußere Oberfläche der lichtführenden bzw. leitenden Einheit in Kontakt bzw. Berührung zu der Heizspuleneinheit angeordnet ist, und konfiguriert ist, um die Vibrationsrichtung der Heizspuleneinheit mittels des Vorspannungsabschnittes bzw. Federabschnittes in eine bestimmte Richtung zu regulieren bzw. zu richten. Die so aufgebaute Induktionsheizeinrichtung nach dem ersten Gesichtspunkt wird zu einer einfach zu verwendenden, hochzuverlässigen Heizeinrichtung, deren Heizbereich deutlich auf der Deckplatte angezeigt wird, wobei deren gesamte Heizfläche bzw. Heizbereich ununterbrochen durch das zu erhitzende Objekt ist, und deren Heizbereich sicher zur Zeit einer Heizbetätigung erkannt bzw. bestätigt werden kann. Selbst wenn ein Vibrationszustand zum Beispiel während des Transports auftritt, schwingt die Heizspuleneinheit (seitliche Schwingungen) nicht, geregelt zu der Vibration bzw. Schwingung in einer vorbestimmten Richtung, wobei die Induktionsheizeinrichtung nach dem ersten Gesichtspunkt aufgebaut ist, um dazu in der Lage zu sein, die Heizspule davon abzuhalten, zu schwingen (seitliche Schwingungen), um eine geringere Größe und eine geringere Dicke zu erzielen, und eine hohe Zuverlässigkeit und Sicherheit für eine Heizeinrichtung zu erhalten. Die Induktionsheizeinrichtung nach dem ersten Gesichtspunkt wird zu einer leicht zu verwendenden Heizeinrichtung, die dazu in der Lage ist, den Heizbereich leicht und deutlich zu erkennen, wobei sie konfiguriert wird, um dazu in der Lage zu sein, einen Raum um die Heizspuleneinheit herum effektiv auszunutzen.
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Eine Induktionsheizeinrichtung gemäß einem zweiten Gesichtspunkt nach der vorliegenden Offenbarung kann derart konstruiert sein, dass die lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten nach dem ersten Gesichtspunkt nicht in einem gepunkteten Zustand um die Heizspuleneinheit abstrahlen und dass ein Bereich, der durch die gepunktete Lichtabstrahlung von den lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten umgeben wird, als der Heizbereich behandelt wird. Da der Heizbereich durch mehrere Stücke der punktartigen Lichtabstrahlung auf der Deckplatte angezeigt wird, wird die so aufgebaute Induktionsheizeinrichtung nach dem zweiten Gesichtspunkt zu einer leicht verwendbaren Heizeinrichtung bei welcher der Heizbereich leicht durch den Benutzer erkennbar ist, selbst wenn die punktartige Lichtabstrahlung von einigen lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten durch das zu erhitzende Objekt unterbrochen wird.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem dritten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann so konstruiert sein, dass der Heizsteuerabschnitt nach dem zweiten Gesichtspunkt derart konstruiert ist, dass, wenn das zu erhitzende Objekt auf der Deckplatte abgestellt ist, die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit Licht abstrahlt, um den Heizbereich zumindest an der Position des Apex bzw. der Spitze eines rechteckigen bzw. quadratischen Rahmenkörpers anzuzeigen. Die derart konfigurierte Induktionsheizeinrichtung nach dem dritten Gesichtspunkt wird zu einer leicht zu verwendenden Heizeinrichtung, bei welcher der Benutzer ohne Unterbrechung durch das zu erhitzende Objekt, zum Beispiel einen Griff, einen Deckel, usw. von einem allgemein zylindrischen Kochtopf, usw., leicht den quadratischen bzw. rechteckigen Heizbereich erkennen kann (punktartige Lichtabstrahlung von vier lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten).
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem vierten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann derart konfiguriert sein, dass jede der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten nach dem dritten Gesichtspunkt ferner aufweist:
Membranplatte bzw. ein Membranblech oder ein Membranbogen, der auf der oberen Oberfläche, die der Deckplatte in dem lichtabstrahlenden Anzeigegehäuse gegenüber ist, angeordnet ist, und einen lichtabstrahlenden Bereich hat, der in dem gepunkteten Zustand leuchtet bzw. scheint, bestrahlt durch das Licht von der lichtabstrahlenden Einrichtung, nachdem dieses durch die Wandoberfläche innerhalb des lichtabstrahlenden Anzeigegehäuses reflektiert worden ist. Die derart aufgebaute Induktionsheizeinrichtung nach dem vierten Gesichtspunkt wird zu einer leicht zu verwendenden Heizeinrichtung, bei welcher der Benutzer den Heizbereich leicht und deutlich erkennen kann, weil auf dem oberen Blatt bzw. der oberen Platte der Heizbereich Licht abstrahlt, und zwar an dem Ort der Scheitel eines im Wesentlichen rechteckigen bzw. quadratischen Rahmenkörpers, über den gesamten lichtabstrahlenden Bereich der Membranplatte, wobei keine Unterbrechung durch das zu erhitzende Objekt auftritt, wie etwa dem Griff, dem Deckel, etc., von dem allgemein zylindrischen Kochtopf, usw.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem fünften Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann derart ausgebildet sein, dass die lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten nach dem ersten Gesichtspunkt derart konfiguriert sind, um Licht in einem linearen Zustand um die Heizspuleneinheit herum abzustrahlen. Die so aufgebaute Induktionsheizeinrichtung nach dem fünften Gesichtspunkt wird zu einem leicht verwendbar Gerät zum Erhitzen bei welchem, da auf der Deckplatte umfasst den gesamten Erhitzungsbereich ein linearer Rahmenkörper durch Abstrahlung von Licht angezeigt wird, der Benutzer leicht den Heizbereich erkennen bzw. bestätigen kann, selbst wenn ein Teil der linearen Lichtabstrahlung von der Anzeigeeinheit zur Abstrahlung von Licht durch das zu erhitzende Objekt unterbrochen wird.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem sechsten Gesichtspunkt ist derart konstruiert, dass der Heizsteuerabschnitt nach dem fünften Gesichtspunkt derart konstruiert sein kann, dass, wenn das zu erhitzende Objekt auf der Deckplatte platziert bzw. abgestellt ist, die lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten Licht abstrahlen, um den Heizbereich zumindest an der Stelle eines rechteckigen bzw. quadratischen Rahmenkörpers anzuzeigen. Die so konfigurierte Induktionsheizeinrichtung nach dem sechsten Gesichtspunkt wird zu einem leicht verwendbaren Heizgerät, in welchem der Benutzer, weil der Heizbereich in einem im Wesentlichen quadratischen bzw. rechteckigen Rahmenkörper auf der Deckplatte Licht abstrahlt unbeeinträchtigt durch das zu erhitzende Objekt, zum Beispiel den Griff, den Deckel, usw., des Kochtopfes, usw., leicht den quadratischen bzw. rechteckigen Heizbereich erkennen kann.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem siebten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann derart ausgebildet sein, dass der Heizsteuerabschnitt von irgendeiner der ersten bis sechsten Gesichtspunkte so konstruiert wird, um den lichtabstrahlenden Zustand der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit so gesteuert wird, um den erhitzten Bereich anzuzeigen, abhängig von der Temperatur des Objektes, das zu erhitzen ist, das auf der Deckplatte abgestellt ist. Die so konfigurierte Induktionsheizeinrichtung nach dem siebten Gesichtspunkt wird konstruiert, um es dem Benutzer zu ermöglichen, um den Zustand des Erhitzungsbereiches, auf welchem das Objekt, das zu erhitzen ist, abgestellt ist, leicht und sicher zu erkennen, wie auch es dem Benutzer zu ermöglichen, einen Erhitzungszustand des Heizbereiches leicht zu erkennen.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem achten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Erfindung kann wie bei dem ersten Gesichtspunkt konstruiert sein, um einen Gleitführungsabschnitt aufzuweisen, der um die Heizspuleneinheit angeordnet ist und hat eine Gleitführungsfläche in Kontakt bzw. Berührung zu der Heizspuleneinheit, um eine Vibrationsrichtung der Heizspuleneinheit durch den Vorbelastungs- bzw. Federabschnitt in eine vorbestimmte Richtung zu regulieren. Die derart konfigurierte Induktionsheizeinrichtung nach dem achten Gesichtspunkt ist dazu in der Lage, leicht zusammengebaut zu werden, wie auch dazu, zu verhindern, dass die Heizspule schwingt (seitliches Schwingen), selbst in dem Fall von Vibrationen, wobei eine geringere Größe und eine geringere Dicke erzielt werden und diese eine hohe Zuverlässigkeit und Sicherheit hat.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem neunten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann derart aufgebaut sein, dass die Gleitführungsfläche des Gleitführungsabschnittes nach dem achten Gesichtspunkt in Berührung mit der äußeren peripheren Oberfläche der Heizspuleneinheit angeordnet ist und ist ausgebildet, um die Vibrationsrichtung der Heizspuleneinheit in die gleiche Richtung wie die des Drucks bzw. Andruckes gegen die Deckplatte durch den Vorbelastungs- bzw. Federabschnitt zu regulieren bzw. zu lenken.
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Die derart konfigurierte Induktionsheizeinrichtung nach dem neunten Gesichtspunkt kann die Heizspule sicher davon abhalten, zu schwingen (seitliche Schwingungen), selbst in dem Fall von Vibrationen, und weist eine hohe Zuverlässigkeit und Sicherheit auf.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem zehnten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann so konfiguriert sein, dass der Gleitführungsabschnitt nach dem neunten Gesichtspunkt auf jeder der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten ausgebildet ist. Die so konstruierte Induktionsheizeinrichtung nach dem zehnten Gesichtspunkt wird zu einem Heizgerät, das konstruiert ist, um den Erhitzungsbereich auf der Deckplatte sicher sichtbar zu machen, und ist dazu in der Lage den Raum innerhalb der Einrichtung bzw. des Gerätes effizient anzusetzen, indem der Gleitführungsabschnitt in der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit angeordnet ist, wobei die Heizspule davon abgehalten wird, zu schwingen (seitliches Schwingen), eine geringe Größe und eine geringe Dicke erzielt werden, und eine hohe Zuverlässigkeit und Sicherheit vorhanden sind.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem elften Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann konstruiert sein, so dass die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit nach dem zehnten Gesichtspunkt so konfiguriert ist, um Licht in dem gepunkteten Zustand um die Heizspuleneinheit abzustrahlen, und der Bereich, der von dem Licht umgeben ist, das von der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit abgestrahlt wird, wird als der erhitzte Bereich behandelt. Die so konstruierte Induktionsheizeinrichtung nach dem elften Gesichtspunkt wird zu einem Heizgerät, das leicht zu verwenden ist und hochzuverlässig ist, weil der Heizbereich durch mehrere punktartige Lichtabstrahlungen auf der Deckplatte angezeigt wird.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem zwölften Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann konstruiert sein, derart, dass jede lichtabstrahlende Anzeigeeinheit nach dem elften Gesichtspunkt ferner aufweist:
ein Membranblatt bzw. eine Membranplatte, die auf der Deckfläche gegenüber der Deckplatte in dem lichtabstrahlenden Anzeigegehäuse angeordnet ist, und die einen lichtabstrahlenden Bereich hat, der in dem gepunkteten Zustand leuchtet, der durch das Licht von der lichtabstrahlenden Einrichtung bestrahlt wird, nachdem dieses durch die Wandoberfläche innerhalb des lichtabstrahlenden Anzeigegehäuses reflektiert worden ist, wobei der Gleitführungsabschnitt mit der Oberfläche in Kontakt bzw. in Berührung zu der Heizspuleneinheit in dem lichtabstrahlenden Anzeigegehäuse, das als die Gleitführungsfläche konstruiert ist, ist. Die derart konfigurierte Induktionsheizeinrichtung nach dem zwölften Gesichtspunkt wird zu einem Heizgerät bzw. Kochgerät, das integral mit der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit konstruiert ist, die den Heizbereich auf der Deckplatte durch das emittierte Licht von dem gesamten lichtabstrahlenden Bereich des Membranblattes bzw. der Membranplatte anzeigt, der die geringere Größe und die geringere Dicke des Gerätes bzw. der Einrichtung erzielt und die eine hohe Zuverlässigkeit und Sicherheit hat.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem dreizehnten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann derart konstruiert sein, so dass der Gleitführungsabschnitt nach dem zwölften Gesichtspunkt eine Form von mehreren Rippen bzw. Flossen aufweist, die sich in der Richtung der Heizspuleneinheit erstrecken, wobei Enden der rippenartigen Erstreckung als die Gleitführungsfläche dienen und der Gleitführungsabschnitt in der gleichen Richtung erstreckt ist, wie die des Drucks bzw. Andrucks gegen die Deckplatte durch den Vorspannungs- bzw. Federabschnitt in dem lichtabstrahlenden Anzeigegehäuse. Die derart konstruierte Induktionsheizeinrichtung nach dem dreizehnten Gesichtspunkt wird zu einer Heizeinrichtung, die die Heizspule sicher davon abhalten kann, zu schwingen (seitliches Schwingen), selbst in dem Fall von Vibrationen, und sie weist eine hohe Zuverlässigkeit und Sicherheit auf. Die Induktionsheizeinrichtung nach dem dreizehnten Gesichtspunkt ist derart konstruiert, dass die Heizspuleneinheit sanft auf und ab vibrieren kann, weil die Gleitführungsfläche niedrig bzw. schmal ist und die Reibung zwischen der Heizspuleneinheit und der Gleitführungsfläche ist gering.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem vierzehnten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann konstruiert sein, derart, dass die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit nach dem zehnten Gesichtspunkt konstruiert ist, um Licht in einem linearen Zustand um die Heizspuleneinheit herum abgestrahlt wird, und wobei der Bereich bzw. die Fläche, die von dem abgestrahlten Licht von der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit umgeben ist, als der erhitzte Bereich bzw. die erhitzte Fläche behandelt wird. Die derart konfigurierte Induktionsheizeinrichtung nach dem vierzehnten Gesichtspunkt wird mit der durch die lineare Lichtabstrahlung auf der Deckplatte angezeigte Heizfläche bzw. Heizbereich zu einer Heizeinrichtung, deren Heizbereich durch den Benutzer leicht zu verstehen ist, einfach zu verwenden ist und eine hohe Zuverlässigkeit hat.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem fünften Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann derart aufgebaut sein, dass der Gleitführungsabschnitt nach dem vierzehnten Gesichtspunkt eine Oberfläche hat, die in Berührung bzw. in Kontakt zu der Heizspuleneinheit in der Lichtführungseinheit ist, die als die Gleitführungsfläche konfiguriert ist. Die derart konstruierte Induktionsheizeinrichtung nach dem fünfzehnten Gesichtspunkt wird zu einer Heizeinrichtung, die die geringere Größe und die geringere Dicke der Einrichtung erzielt und eine höhere Zuverlässigkeit und Sicherheit hat, wobei diese integral bzw. einstückig mit der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit konstruiert ist, die den Heizbereich auf der Deckplatte anzeigt. Die Induktionsheizeinrichtung nach dem fünfzehnten Gesichtspunkt ist aufgebaut, um dazu in der Lage zu sein, um eine Wärmeübertragung durch Konvektion und Strahlung zu unterdrücken und um eine große Unterdrückung eines Wärmeverlustes zu erzielen, weil die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit, insbesondere die Lichtführungseinheit in dem Spalt zwischen den Heizspuleneinheiten positioniert ist.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem sechzehnten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann derart konstruiert sein, dass der Gleitführungsabschnitt nach dem fünfzehnten Gesichtspunkt eine Funktion als ein Lichtabschirmkörper erhält, um das Licht von der Lichtführungseinheit abzuschirmen, wobei
die Kontakt- bzw. Berührungsfläche mit der Heizspuleneinheit in dem Gleitführungsabschnitt als die Gleitführungsfläche dient, und wobei
der Gleitführungsabschnitt in der gleichen Richtung wie der Druck gegen die Deckplatte durch den Vorbelastungs- bzw. Federabschnitt erstreckt ist. Die derart konstruierte Induktionsheizeinrichtung nach dem sechzehnten Gesichtspunkt wird zu einer Heizeinrichtung, die die Heizspule sicher davon abhalten kann, zu schwingen (seitliches Schwingen), wobei der Gleitführungsabschnitt eine Vorrichtung verwendet, die auch durch die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit verwendet wird, und die eine hohe Zuverlässigkeit und Sicherheit hat. Die Induktionsheizeinrichtung ist konstruiert, um dazu in der Lage zu sein, die Heizspuleneinheit sicher von Schwingungen (seitliche Schwingungen) abzuhalten, selbst wenn die Heizspuleneinheit stark nach unten verschoben wird, weil der Gleitführungsabschnitt in einer entgegengesetzten Richtung relativ zu der Deckplatte erstreckt ist.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem siebzehnten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung weist in der Konstruktion nach dem ersten Gesichtspunkt ferner auf:
einen Betriebsanzeigeabschnitt, der unter der Deckplatte angeordnet ist; und
einen Nährungssensor, der die Nähe eines Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt erfasst, wobei
die Heizmenge bzw. Heizstärke der Heizspuleneinheit gesteuert werden kann, wenn der Nährungssensor die Nähe des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt erfasst. Bei der wie oben aufgebauten Induktionsheizeinrichtung verringert die Heizspule eine Heizmenge oder stoppt das Heizen, wenn der Nährungssensor eine Platzierung eines Kochutensils wie etwa einem Topf, auf der Deckplatte in der Nähe des Betriebsanzeigeabschnittes erfasst. Im Ergebnis kann der Temperaturanstieg und das Brechen des Betriebsanzeigeabschnittes unterdrückt werden, wenn durch das Kochutensil, wie etwa den Topf, dieser erhitzt wird.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem achtzehnten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann konstruiert sein, so dass in der Konstruktion des siebzehnten Gesichtspunktes der Betriebsanzeigeabschnitt aufgebaut ist, um auch als der Nährungssensor zu dienen.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem neunzehnten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann aufgebaut sein, so dass die Struktur nach dem siebzehnten Gesichtspunkt der Nährungssensor in dem Betriebsanzeigeabschnitt integriert bzw. in diesen eingebaut ist.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem zwanzigsten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann konstruiert sein, so dass in der Konstruktion nach dem siebzehnten Gesichtspunkt der Nährungssensor in dem Bereich zwischen dem Betriebsanzeigeabschnitt und den benachbarten Heizspulen angeordnet ist.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem einundzwanzigsten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann konstruiert sein, um in der Konstruktion nach dem siebzehnten Gesichtspunkt, wenn der Nährungssensor die Nähe des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt erfasst, die Nähe des Objektes auf dem Betriebsanzeigeabschnitt angezeigt wird.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem zweiundzwanzigsten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann aufgebaut sein, so dass in der Konstruktion nach dem siebzehnten Gesichtspunkt der Nährungssensor das Touch-Panel enthält, das in der Nähe der Unterseite der Deckplatte angeordnet ist.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem dreiundzwanzigsten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann derart konstruiert sein, dass in der Konstruktion nach dem siebzehnten Gesichtspunkt der Nährungssensor eine elektrostatische Elektrode ist, die an der Unterseite der Deckplatte angeordnet ist.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem vierundzwanzigsten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann derart aufgebaut sein, dass bei der Konstruktion nach dem siebzehnten Gesichtspunkt der Nährungssensor eine elektrostatische Elektrode enthält, die auf die Unterseite der Deckplatte gedruckt ist.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem fünfundzwanzigsten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann derart konstruiert sein, dass bei der Konstruktion nach dem siebzehnten Gesichtspunkt der Nährungssensor ein Infrarotsensor ist, der die Nähe eines erhitzten Objektes erfasst.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem sechsundzwanzigsten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann derart konstruiert sein, dass bei der Konstruktion nach dem siebzehnten Gesichtspunkt der Nährungssensor ein Temperatursensor ist.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem siebenundzwanzigsten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann konstruiert sein, derart, dass bei der Konstruktion des sechsundzwanzigsten Gesichtspunktes, wenn der Temperatursensor eine Temperatur erfasst, die eine Schwellentemperatur übersteigt, die zulässig für den Betriebsanzeigeabschnitt ist, die Heizmenge der Heizspule gesteuert wird.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem achtundzwanzigsten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann derart konstruiert sein, dass bei der Konstruktion nach dem siebzehnten Gesichtspunkt der Nährungssensor ein piezoelektrisches Element ist, das einen Druck bzw. eine Verformung durch das auf der Deckplatte abgestellte Objekt detektiert bzw. erfasst.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem neunundzwanzigsten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann derart konstruiert sein, dass bei der Konstruktion nach dem siebzehnten Gesichtspunkt, wenn der Nährungssensor die Nähe des Objektes erfasst, während die zu dem Betriebsanzeigeabschnitt benachbarte Heizspule erhitzt wird, die Heizmenge der benachbarten Heizspulen gesteuert wird.
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Induktionsheizeinrichtung nach einem dreizehnten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung, mit dem Aufbau des siebzehnten Gesichtspunktes kann ferner aufweisen:
eine Kühleinrichtung, die den Betriebsanzeigeabschnitt kühlt, wobei
wenn der Nährungssensor die Nähe des Objektes detektiert, die Kühlfähigkeit von der Kühleinrichtung erhöht wird. Weil die obige Konfiguration verursacht, dass der Betriebsanzeigeabschnitt noch stärker gekühlt wird, können der Temperaturanstieg und der Bruch bzw. die Zerstörung des Betriebsanzeigeabschnittes, wenn es durch das Kochutensil, wie etwa einen Topf erhitzt wird, unterdrückt werden.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem einunddreißigsten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann aufgebaut sein, derart, dass bei der Konstruktion nach dem dreißigsten Gesichtspunkt, wenn der Nährungssensor die Nähe des Objektes erfasst, während die zu dem Betriebsanzeigeabschnitt benachbarte Heizspule erhitzt wird, die Kühlfähigkeit der Kühleinrichtung erhöht wird.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem zweiunddreißigsten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann derart aufgebaut sein, dass bei der Konstruktion nach dem dreißigsten Gesichtspunkt, wenn der Nährungssensor ein Temperatursensor ist, und der Temperatursensor eine Temperatur detektiert, die höher als eine Schwellentemperatur ist, die für den Betriebsanzeigeabschnitt zulässig ist, die Kühlfunktion bzw. -fähigkeit der Kühleinrichtung erhöht wird.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem dreiunddreißigsten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann aufgebaut sein, derart, dass bei der Konstruktion nach dem siebzehnten Gesichtspunkt der Betriebsanzeigeabschnitt ausgebildet wird, indem ein Betriebsabschnitt über einen Flüssigkristallanzeigeabschnitt überlappt wird. Gemäß der obigen Konfiguration sind, weil der Betriebsabschnitt und der Flüssigkristallanzeigeabschnitt als ein Körper integriert sind, der Betrieb und die Anzeige zur gleichen Zeit sichtbar, leicht zu verstehen und leicht zu verwenden.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem vierunddreißigsten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann derart aufgebaut sein, dass bei der Konstruktion nach dem dreiunddreißigsten Gesichtspunkt der Betriebsabschnitt einen Touch-Panel enthält, der über dem Flüssigkristall-Anzeigeabschnitt angeordnet ist.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem fünfunddreißigsten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann derart konstruiert sein, dass bei der Konstruktion nach dem dreiunddreißigsten Gesichtspunkt der Betriebsanzeigeabschnitt eine elektrostatische Elektrode ist, die auf der Unterseite der Deckplatte angeordnet ist.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem sechsunddreißigsten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann derart konfiguriert sein, dass bei dem Aufbau nach dem dreiunddreißigsten Gesichtspunkt der Betriebsabschnitt eine elektrostatische Elektrode enthält, die auf die Unterseite der Deckplatte gedruckt ist. Durch den obigen Aufbau können der Betriebsabschnitt und der Nährungssensor einfach konstruiert sein. Die elektrostatische Elektrode wird aus Metall hergestellt und deshalb ist die Hitzebeständigkeit hervorragend.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem siebenunddreißigsten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann konstruiert sein, derart, dass bei dem Aufbau nach dem siebzehnten Gesichtspunkt, wenn der Nährungssensor kontinuierlich die Nähe des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt für eine vorbestimmte Dauer erfasst hat, die Nähe bzw. das Nähern des Objektes auf dem Betriebsanzeigeabschnitt angezeigt wird.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem achtunddreißigsten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann derart aufgebaut sein, dass bei der Struktur nach dem siebzehnten Gesichtspunkt die Heizspule mehrere Heizspulen umfasst.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem neununddreißigsten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann basierend auf der Konstruktion des ersten Gesichtspunkts derart aufgebaut sein, um aufzuweisen:
eine Basis, auf welcher die Heizspuleneinheit mittels des Vorspannungs- bzw. Federabschnitts montiert ist; und
eine Kühleinrichtung, die eine kühlende Luft erzeugt, wobei
der Vorspannungs- bzw. Federabschnitt eine erste Sitzwicklung hat, die zwischen der Heizspuleneinheit und einem nichtelektrisch leitenden Montageabschnitt gehalten wird, und eine zweite Sitzwicklung bzw. Wicklungssitz hat, der zu der Basis angeordnet bzw. montiert wird und konstruiert ist, um die Heizspuleneinheit gegen die Deckplatte zu drücken, wie auch die Wärme der Heizspuleneinheit durch die kühlende Luft von der Kühleinrichtung zu zerstreuen bzw. zu verteilen.
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Bei der wie oben beschrieben aufgebauten Induktionsheizeinrichtung kann der durch die Heizspule erzeugte magnetische Fluss und insbesondere der magnetische Fluss an der unteren Seite der Heizspule in hohem Maße im Allgemeinen durch Ferrit aufgehoben werden, jedoch ist ein bestimmtes Maß an Leckage des magnetischen Flusses unvermeidbar. Weil jedoch der Vorspannungs- bzw. Federabschnitt, zum Beispiel eine Kompressionsspulenfeder linear ist, und nicht schleifenförmig (Ring-förmig) ist, kann der magnetische Fluss, der her ausleckt, keinen Wirbelstrom in der Kompressionsspulenfeder erzeugen und die Kompressionsspulenfeder kann sich nicht selbst erhitzen.
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Andererseits wird bei den Vorspannungs- bzw. Federabschnitt (Kompressionsspulenfeder) eine erste Sitzwicklung zwischen der Unterseite der Heizspuleneinheit und einem Montageabschnitt derart gehalten, dass die Drahtoberfläche der ersten Sitzwicklung einen Oberflächenkontakt herstellen wird und ein Wärmeübertragungsbereich ist damit sichergestellt. Aus diesem Grund arbeitet der Vorbelastungs- bzw. Federabschnitt (Kompressionsspulenfeder) als eine wärmeverteilende bzw. zerstreuende Rippe bzw. Flosse, um die Wärme mittels der ersten Sitzwicklung zu verteilen, die durch den Verlust der Heizspuleneinheit erzeugt wird.
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Da die Kühlluft von der Kühleinrichtung die Unterfläche bzw. Unterseite der Heizspuleneinheit und den Vorspannungs- bzw. Federabschnitt (Kompressionsspulenfeder) kühlt, kann ein Temperaturanstieg der Heizspuleneinheit unterdrückt werden. Im Ergebnis erfordert die Induktionsheizeinrichtung derartige Maßnahmen nicht, wie etwa die Steuerung, um einen Eingang zu der Heizspuleneinheit zu unterdrücken bzw. zu quetschen oder die Steuerung zur Erhöhung des Volumens der zugeführten Luft, um einen abnormalen Anstieg der Temperatur zu verhindern, und wird damit zu einer leicht verwendbaren Induktionsheizeinrichtung.
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Da der Vorspannungs- bzw. Federabschnitt (Kompressionsspulenfeder) die Heizspuleneinheit gegen die Deckplatte drückt, wird zwischen der Heizspuleneinheit und dem Objekt, das zu erhitzen ist, kein Raum bzw. Spalt verursacht. Deshalb ist es nicht nötig, einen zusätzlichen magnetischen Fluss einzustellen, der einen solchen Raum bzw. Spalt in der Heizspuleneinheit berücksichtigt und die Heizeinheit kann kompakt konstruiert werden.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem vierzigsten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann aufgebaut werden, derart, dass bei dem Aufbau nach dem neununddreißigsten Gesichtspunkt ein wärmeleitendes Material zwischen die Unterseite der Heizspuleneinheit und den Montageabschnitt, der die erste Sitzwicklung hält, gefüllt wird. Mit einer derartigen Konstruktion wird die erste Sitzwicklung thermisch und sicher mit der Unterseite der Heizspuleneinheit und dem Montageabschnitt verkopppelt, und die Wärme wird leichter von der Heizspuleneinheit zu der ersten Sitzwicklung bzw. -windung übetrtragen. Im Ergebnis wird die durch den Verlust der Wärmespuleneinheit erzeugte Hitze effizient zu der ersten Sitzwindung des Vorspannungs- bzw. Federabschnitts (Kompressionsspulenfeder) geleitet.
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Der Vorbelastungs- bzw. Federabschnitt (Kompressionsspulenfeder) funktioniert ausreichend als eine Wärmeverteilungsrippe. Da die Kühlluft von der Kühleinrichtung die Unterseite der Heizspuleneinheit und die Kompressionsspulenfeder kühlt, kann der Temperaturanstieg der Heizspuleneinheit unterdrückt werden.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem einundvierzigsten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann derart konfiguriert sein, dass bei dem Aufbau nach dem neununddreißigsten und vierzigsten Gesichtspunkt die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit als ein Führungskörper für die Kühlluft aufgebaut wird, indem innerhalb eines Raumes, der durch die Heizspuleneinheiten umgeben wird, die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit angeordnet wird, um derart den Raum zu verschmälern bzw. zu verringern. Mit einer derartigen Konstruktion fließt die Kühlluft von der Kühleinrichtung, nachdem sie auf die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit als einem Führungskörper trifft, entlang einer Seitenwandfläche der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit und fließt dann in Richtung des Zentrums der Unterseite der Heizspuleneinheit.
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Die Kühlluft von der Kühleinrichtung kühlt damit die Unterseite der Heizspuleneinheit und des Vorbelastungs- bzw. Federabschnitts (Kompressionsspulenfeder) sicher und kann davon abgehalten werden, nutzlos in den Raum zu strömen, der durch die mehreren Heizspuleneinheiten umgeben wird. Da die Kühlluft die Unterseite der Heizspuleneinheit und den Vorbelastungs- bzw. Vorspannungsabschnitt (Kompressionsspulenfeder) kühlt, kann eine Verkleinerung der Kühleinrichtung erzielt werden.
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Eine Induktionsheizeinrichtung nach einem zweiundvierzigsten Gesichtspunkt gemäß der vorliegenden Offenbarung kann derart aufgebaut sein, dass bei dem Aufbau nach dem neununddreißigsten Gesichtspunkt der Montageabschnitt ein ebener bzw. planarer Abschnitt ist, und dieser konstruiert ist, um einen Oberflächenkontakt zu der Unterseite der Heizspuleneinheit herzustellen. Bei einer derartigen Konstruktion kann, weil der Oberflächenkontakt bzw. die Oberflächenberührung zwischen der Unterseite der Heizspuleneinheit und der ebenen Oberfläche des Montageabschnittes auftritt, und eine Wärmeübertragungsfläche damit neu ausgebildet wird, der Vorbelastungs- bzw. Federabschnitt (Kompressionsspulenfeder) die Wärme aufnehmen, die durch den Verlust von der Heizspuleneinheit von der ebenen Oberfläche des Montageabschnittes wie auch durch die erste Sitzbindung erzeugt wird und die Wärme ausreichend verteilen bzw. ableiten.
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Weil die Kühlluft von der Kühleinrichtung die Unterseite der Heizspuleneinheit und den Vorbelastungs- bzw. Federabschnitt (Kompressionsspulenfeder) kühlt, kann der Temperaturanstieg der Heizspuleneinheit unterdrückt werden.
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Eine Ausführungsform der Induktionsheizeinrichtung gemäß der vorliegenden Offenbarung wird nun im Einzelnen beschrieben, wobei angemessen auf die Darstellung Bezug genommen wird. Zum Beispiel können eine detaillierte Beschreibung der bereits wohlbekannten Tatsachen und eine überlappende Beschreibung von im Wesentlichen identischen Konstruktionen weggelassen werden. Dies geschieht zu dem Zweck, eine unnötige Redundanz der folgenden Beschreibung zu vermeiden und eine leichte Verständlichkeit für den Fachmann zu gewährleisten.
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Der Erfinder stellt die beigefügten Darstellungen und die folgende Beschreibung für ein ausreichendes Verständnis dieser Offenbarung durch den Fachmann zur Verfügung und beabsichtigt nicht, die durch den Bereich der Ansprüche beschriebenen Gegenstände durch diese Darstellungen und die Beschreibung zu beschränken.
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Zu der Induktionsheizeinrichtung nach den folgenden Ausführungsformen wird eine Beschreibung über den Induktionsheizkocher gemacht, jedoch sind die Konstruktionen davon beispielhaft und die vorliegende Erfindung ist nicht auf die in den folgenden Ausführungsformen beschriebenen Konstruktionen beschränkt und enthalten die Induktionsheizeinrichtung, die technologische Merkmale nach dieser Offenbarung aufweist. Die vorliegende Erfindung enthält eine passende Kombination von willkürlichen Konstruktionen, die in jeder Ausführungsform in der folgenden Beschreibung beschrieben werden und weist individuelle Wirkungen in Bezug auf die kombinierten Konstruktionen auf.
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((Erste Ausführungsform))
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Die 1 ist eine Draufsicht von dem Induktionsheizkocher als der Induktionsheizeinrichtung nach einer ersten Ausführungsform gemäß dieser Offenbarung, wobei seine Deckplatte, auf welcher das zu erhitzende Objekt abzustellen ist, wie etwa dem Kochtopf, entfernt worden ist. Wie in 1 gezeigt, sind bei dem Induktionsheizkocher nach der ersten Ausführungsform verschiedene Abschnitte von einer Konstruktion mit mehreren Spulen, die mehrere Heizspuleneinheiten 2, lichtabstrahlende Anzeigeeinheiten 3, usw., enthalten, unmittelbar unter der Deckplatte, die eine obere Öffnung von einem Hauptkörpergehäuse 1 bedeckt, angeordnet.
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Wie in 1 gezeigt, sind innerhalb des Hauptkörpergehäuses 1 die Heizspuleneinheiten 2 Seite an Seite in ebenen, horizontalen und vertikalen Reihen angeordnet bzw. in einer horizontalen Ebene in Reihen und Spalten angeordnet, und bei dem Beispiel des Induktionsheizkochers nach der ersten Ausführungsform sind fünf Stücke in der vertikalen Reihe und neun Stücke in der horizontalen Reihe Seite an Seite angeordnet bzw. in Reihen und Spalten horizontal angeordnet, wobei fünfundvierzig Heizspuleneinheiten 2 angeordnet sind. Deshalb wird der Bereich der Deckplatte unmittelbar über den Bereich, in welchem mehrere Heizspuleneinheiten 2 Seite an Seite angeordnet sind zu einem heizbaren Bereich und selbst wenn mehrere zu erhitzende Objekte innerhalb des heizbaren Bereiches abgestellt werden, ist eine Erhitzung mittels Induktion möglich.
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In bzw. an der Deckplatte ist in dem Bereich, der nicht zu dem heizbaren Bereich, in welchem die Heizspuleneinheiten 2 angeordnet sind, gehört, ein Betriebsanzeigeabschnitt 5 angeordnet, und bei dem Induktionsheizkocher nach der ersten Ausführungsform wird der Betriebsanzeigeabschnitt 5 in dem Bereich des Zentrums auf der Vorderseite als der Benutzerseite angeordnet. Der Betriebsanzeigeabschnitt 5 wird durch Anordnung eines Touch-Panels über einem Flüssigkristallanzeigeabschnitt ausgebildet und ist derart konstruiert, dass, wenn der Induktionsheizkocher gestartet wird, Betätigungsknöpfe innerhalb des Betriebsanzeigeabschnitts 5 angezeigt werden und zur gleichen Zeit Betriebsinhalte und Aktionsinhalte durch Lichtabstrahlung angezeigt werden.
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2 ist eine Draufsicht von einer Deckplatte 6 in dem Induktionsheizkocher nach der ersten Ausführungsform. 3 ist eine perspektivische Ansicht einer Vergrößerung der Heizspuleneinheit 2 und der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit 3, die Seite an Seite in dem Induktionsheizkocher nach der ersten Ausführungsform angeordnet sind, und zeigt die Situation unmittelbar unter dem heizbaren Bereich unter der Deckplatte. Die 4 ist eine teilweise querschnittliche Ansicht, die entlang der Linie IV-IV in dem Induktionsheizkocher, der in 1 gezeigt ist, angelegt ist, und 5 ist eine teilweise querschnittliche Ansicht, die entlang der Linie V-V in dem Induktionsheizkocher, der in 1 gezeigt ist, angelegt ist.
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Die 4 und 5 zeigen durch einen Querschnitt die Konstruktion der Heizspuleneinheit 2 und der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten 3, die auf beiden Seiten davon angeordnet sind.
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Die Deckplatte 6 bei dem Induktionsheizkocher nach der ersten Ausführungsform setzt zum Beispiel transparentes kristallisiertes Glas ein und ein schwarz gefärbter Film bzw. Schicht 16 ist auf die Fläche gedruckt, die der Heizspuleneinheiten 2 (Rückseite der Deckplatte 6) aufgedruckt. Diese gefärbte Schicht 16 ist aus einer doppelten Struktur von einem schwarzen lichtdurchlässigen Film bzw. Schicht 16a, der Licht durchlässt bzw. transmittiert, und einer schwarzen lichtabschirmenden Schicht 16b, die Licht abschirmt. Auf der Rückseite der Deckplatte 6 ist die lichtdurchlässige Schicht 16a über die gesamte Oberfläche aufgedruckt, mit Ausnahme des Betriebsanzeigeabschnittes 5, und darüber ist die lichtabschirmende Schicht 16b auf einem vorbestimmten Bereich, zum Beispiel den vorbestimmten Bereich mit Ausnahme der Fläche aufgedruckt, die den Betriebsanzeigeabschnitt 5, der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit 3 und einem optischen Sensor 15, der später beschrieben wird, gegenüber ist. Deshalb ist die Deckplatte 6 so konstruiert, dass von außen der Benutzer die Bestandteile der Heizspuleneinheit 2, usw., innerhalb des Hauptkörpergehäuses 1 durch die Deckplatte 6 nicht sehen kann. Zwischen der gefärbten Schicht 16 und der Heizspuleneinheit 2 wird zum Beispiel ein wärmeisolierendes Material 17, zum Beispiel ein Glimmermaterial zu dem Zweck angeordnet, um die Wärme von der Heizspuleneinheit 2 zu isolieren. Auf der Rückseite der Deckplatte 6 ist, während das wärmeisolierende Material 17 auf der Fläche angeordnet ist, die der Heizspuleneinheit 2 gegenüber ist, das wärmeisolierende Material 17 nicht auf der Fläche angeordnet, die der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit 3 oder der hinteren Fläche des zentralen Abschnittes der Heizspuleneinheit 2 gegenüber ist. Der Induktionsheizkocher nach der ersten Ausführungsform ist derart konstruiert, dass das wärmeisolierende Material 17 an jeder Heizspuleneinheit 2 festgelegt ist und zu der Zeit der Montage werden jede Heizspuleneinheit 2 und jedes wärmeisolierende Material 17 zu einem Körper integriert bzw. zu einem Stück zusammengesetzt und werden innerhalb des Hauptkörpergehäuses 1 eingebaut.
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(Konstruktion der Heizspuleneinheit)
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Jede Heizspuleneinheit 2 in dem Induktionsheizkocher nach der ersten Ausführungsform weist zum Erhitzen des Objektes, das zu erhitzen ist, wie etwa einem Kochtopf, der auf der Deckplatte 6 angeordnet ist, neben einer Heizspule 13, zur Erzeugung eines Induktionsmagnetfeldes, ein Ferit (nicht gezeigt) als ein Magnetismus sammelndes Material und eine Glimmerplatte (nicht gezeigt) als ein wärmeisolierendes Material auf, und ein Teil der Heizspule 13, des Ferites und der Glimmerplatte sind innerhalb eines Heizspulengehäuses 14 enthalten. Der Vorbelastungsabschnitt als eine Erregungseinrichtung, zum Beispiel einer Kompressionsspulenfeder 11, ist zwischen der Rückseitenfläche des Heizspulengehäuses 14 und dem Hauptkörperabschnitt 19 angeordnet, und das Heizspulengehäuse 14 ist konstruiert, um konstant gegen die Deckplatte 6 durch die Andruckkraft der Kompressionsspulenfeder 11 gedrückt zu werden. Im Ergebnis ist die Oberfläche der Heizspule 13 (Oberfläche auf der Deckplattenseite) in einem konstant sicher engen bzw. dichten Kontakt zu der Deckplatte 6 mittels des Wärmeisolationsmaterials 17 und der gefärbten bzw. kolorierten Schicht 16.
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Wie in 5 gezeigt, ist jede Heizspuleneinheit 2 mit dem optischen Sensor 15 versehen und ist konstruiert, um die Temperatur des zu erhitzenden Objektes, das auf der Deckplatte 6 oberhalb der Heizspuleneinheit 2 abgestellt ist, zu detektieren. Der optische Sensor 15, der Infrarotstrahlen von dem zu erhitzenden Objekt über einen Temperaturerfassungsabschnitt verwendet, ist an einem Halteabschnitt 20 für den optischen Sensor befestigt, der ein Detektionsfenster hat, das an einer Öffnung an dem Zentrum der Heizspule 13 angeordnet ist, und ist unmittelbar unter dem Zentrum der Heizspule 13 angeordnet. Folglich ist die Deckplatte 6, die dem zentralen Abschnitt der Heizspule 13 gegenüber ist, mit dem lichttransmittierenden Film bzw. der lichttransmittierenden Schicht 16a ausgestattet und wird nicht mit dem wärmeisolierenden Material 17 versehen, und deshalb ist die Heizspuleneinheit 2 derart konstruiert, um die Temperatur des zu erhitzenden Objektes, das auf der Deckplatte 6 abgestellt ist, mit hoher Genauigkeit zu erfassen.
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(Konstruktion der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit)
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Die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 3 ist an vier Stellen um jede Heizspuleneinheit 2 angeordnet und ist konstruiert, um Licht in einem im Wesentlichen punktartigen Zustand abzustrahlen, um durch die Deckplatte 1 sichtbar zu sein. Die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 3 ist innerhalb eines Raumes angeordnet, der durch die Heizspuleneinheiten 2 umgeben bzw. eingefasst ist, die Seite an Seite in den ebenen vertikalen und horizontalen Reihen bzw. in einer horizontalen Ebene in Reihen und Spalten angeordnet sind, und ist in Berührung zu einer äußeren peripheren Oberfläche des Heizspulengehäuses 14 in der Heizspuleneinheit 2 zu sein. Die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 3 ist an dem Apex bzw. der Spitze eines Gitterrahmenkörpers eines Rechtecks bzw. Quadrates als einem im Wesentlichen Quadrat positioniert, das konstruiert ist, um die Heizspuleneinheiten 2 zu umgeben, die Seite an Seite in den vertikalen und horizontalen Reihen bzw. in den horizontal angeordneten Reihen und Spalten angeordnet zu sein.
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In der Induktionsheizeinrichtung nach der ersten Ausführungsform wird ein offener Raum in dem Bereich, der zum Beispiel durch vier Heizspuleneinheiten 2 umgeben ist, ausgebildet, weil die Heizspuleneinheit 2 im Wesentlichen kreisförmig ist, wie in der Draufsicht zu erkennen ist, und diese Heizspuleneinheiten 2 sind angeordnet um Seite an Seite in der Ebene in den horizontalen Reihen und Spalten verteilt zu sein. Die Induktionsheizeinrichtung nach der ersten Ausführungsform umfasst die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 3, die an dem offenen Bereich angeordnet ist, der zwischen den Heizspuleneinheiten 2 ausgebildet ist, und deshalb verwendet die Induktionsheizeinrichtung nach der ersten Ausführungsform den Raum innerhalb der Einrichtung effizient und weist eine wesentliche Konstruktion zur Erzielung einer geringeren Größe und einer geringeren Dicke auf.
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Die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 3 weist eine lichtabstrahlende Einrichtung 8 als eine lichtemittierende Quelle, zum Beispiel LED, ein lichtabstrahlendes Anzeigegehäuse 9, das die lichtabstrahlende Einrichtung 8 enthält, und eine innere Wandoberfläche hat, um das Licht zu reflektieren, das von der lichtabstrahlenden Einrichtung 8 abgestrahlt wird, und eine Membranplatte 12 auf, die einen kreuzförmigen Öffnungsabschnitt 10 als eine kreuzförmige Öffnung auf der Fläche hat, die der Deckplatte 6 in dem lichtabstrahlenden Anzeigegehäuse 9 gegenüber ist. Die Membranplatte 12 ist aus einem milchig weißen lichtdurchlässigen Material und die Membranplatte 12 weist einen Schichtkörper auf, der darauf gedruckt ist, um den kreuzförmigen Öffnungsabschnitt 10 auszubilden. Die lichtabstrahlende Einrichtung 8 ist innerhalb des lichtabstrahlenden Anzeigegehäuses 9 angeordnet, um so das Licht, das von der lichtabstrahlenden Einrichtung 8 abgestrahlt wird, nicht unmittelbar auf den kreuzförmigen Öffnungsabschnitt 10 abzustrahlen. Die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 3 ist derart konstruiert, dass das Licht von der lichtabstrahlenden Einrichtung 8 dem kreuzförmigen Öffnungsabschnitt 10 nämlich beleuchtet, nachdem dieses von der inneren Wandoberfläche des lichtabstrahlenden Anzeigegehäuses 9 reflektiert worden ist. Durch eine derartige Konstruktion ist diese so konstruiert, dass, wenn die lichtabstrahlende Einrichtung 8 Licht abstrahlt, das Licht in der Kreuzform mit der im Wesentlichen Punktförmigkeit glüht, nachdem es durch den kreuzförmigen Öffnungsabschnitt 10 der Membranplatte 12 hindurch ist und das Licht wird zu einem gleichmäßigen Licht über die Deckplatte 6 und der kreuzförmige Öffnnungsabschnitt 10 wird kein ungleichmäßiges Licht abstrahlen. Im Ergebnis wird der Induktionsheizkocher nach der ersten Ausführungsform zu einer Heizeinrichtung, die es ermöglicht, den Heizbereich durch die Deckplatte 6 sicher zu erkennen und damit hat er eine hohe Erkennbarkeit bzw. Sichtbarkeit, da die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 3 in dem lichtabstrahlenden Zustand konstruiert ist, um den Heizbereich durch mehrere Stücke der punktartigen Lichtabstrahlung anzuzeigen. In dieser Offenbarung enthält die Lichtabstrahlung in dem punktartigen Zustand die Lichtabstrahlung und diese kann visuell als im Wesentlichen punktartig durch das Licht von der kreuzförmigen Öffnung, wie oben beschrieben, erkannt werden, und die Form der lichtabstrahlenden Öffnung ist nicht auf die Kreuzform beschränkt, sondern enthält verschiedenste Formen, die dazu geeignet sind, Licht in einem im Wesentlichen punktförmigen Muster abzustrahlen, wie etwa einem Kreis, einem Dreieck, einem Quadrat.
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Wie in 4 gezeigt, ist der Induktionsheizkocher nach der ersten Ausführungsform derart konstruiert, dass, weil die lichtabstrahlende Einrichtung 8 angeordnet ist, um Licht nach oben in die Richtung der Deckplatte 6 abzustrahlen, jedoch nicht unmittelbar unter dem kreuzförmigen Öffnungsabschnitt 10 angeordnet ist, wird das Licht von der lichtabstrahlenden Einrichtung 8 den kreuzförmigen Öffnungsabschnitt 10 beleuchten, nachdem es durch die Rückseite der Membranplatte 12 reflektiert worden ist, anders als zumindest der kreuzförmige Öffnungsabschnitt 10 und die innere Wandfläche des lichtabstrahlenden Anzeigegehäuses 9. Die Membranplatte 12 und das lichtabstrahlende Anzeigegehäuse 9 sind zum Beispiel aus einem weißen Harzmaterial hergestellt und sind konstruiert, um eine Oberfläche aufzuweisen, die dazu in der Lage ist, das Licht von der lichtabstrahlenden Einrichtung 8 zu reflektieren. Vier lichtabstrahlende Einrichtungen 8 sind innerhalb des lichtabstrahlenden Anzeigegehäuses 9 angeordnet, sind gleichmäßig voneinander beabstandet und sind angeordnet, um einen gleichen Abstand auch von der Membranplatte 12 zu haben.
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(Konstruktion des Gleitführungsabschnitts)
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Wie in 5 gezeigt, ist die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 3 mit einem Gleitführungsteil 4 an der Stelle ausgestattet, die der Heizspuleneinheit 2 gegenüber ist. Der Gleitführungsabschnitt 4 ist angeordnet, um dazu in der Lage zu sein, die äußere periphere Oberfläche des Heizspulengehäuses 14 in der Heizspuleneinheit 2 gleiten zu lassen. Zu der Zeit der Beförderung, usw., des Induktionsheizkochers regelt der Gleitführungsabschnitt 4 die Vibrationsrichtung von jeder Heizspuleneinheit 2 in eine Richtung auf und ab und unterbindet eine Bewegung aufgrund einer Fehlfunktion sicher, wie etwa einen Kontakt oder eine Kollision von jeder der Heizspuleneinheiten 2, die durch Schwingen (seitliches Schwingen) verursacht wird, selbst wenn die Heizspuleneinheit 2 in einen vibrierenden Zustand durch die Kompressionsspulenfeder 11 versetzt wird. Die Richtung auf und ab bedeutet die Richtung orthogonal zu der Ebene der Deckplatte 6, unmittelbar darüber, gegen welche die Heizspuleneinheit 2 gedrückt wird.
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Bei dem Induktionsheizkocher nach der ersten Ausführungsform ist der Gleitführungsabschnitt 4 in einer Rippenform vorgesehen, wobei die Längsrichtung die vertikale Richtung ist, und ist aufgebaut, um drei Fortsätze aufzuweisen, die sich in der Richtung auf und ab bzw. vertikal erstrecken. Deshalb ist die Gleitfläche des Gleitführungsabschnittes 4 und der äußeren peripheren Oberfläche des Heizspulengehäuses 14 von einem linearen Zustand, der sich weit in die Richtung auf und ab (Vibrationsrichtung) bzw. vertikal erstreckt, und die Konstruktion mit drei Rippen des Gleitführungsabschnitts 4 ist ausgebildet, um sich an eine gebogene bzw. gekrümmte Oberfläche der äußeren peripheren Oberfläche des Heizspulengehäuses 14 anzupassen.
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Wie oben beschrieben, hat der Gleitführungsabschnitt 4 in der Induktionsheizeinrichtung nach der ersten Ausführungsform eine Form mit mehreren Rippen, die sich in der Richtung der Heizspuleneinheit 2 erstrecken und die Enden dieser rippenförmigen Fortsetzer arbeiten als eine Gleitführunugsfläche mit der äußeren peripheren Oberfläche des Heizspulengehäuses. Der rippenförmige Gleitführungsabschnitt 4, der auf der äußeren Oberfläche des lichtabstrahlenden Anzeigegehäuses ausgebildet ist, erstreckt sich in die gleiche Richtung wie die Richtung des Andrucks gegen die Deckplatte 6 durch die Kompressionsspulenfeder 11 als dem Vorbelastungs- bzw. Vorspannabschnitt. Da der so ausgebildete Gleitführungsabschnitt 4 auf der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit 3 angeordnet ist, kann die Induktionsheizeinrichtung nach der ersten Ausführungsform die Heizspule sicher von Schwingungen (seitliche Schwingungen) selbst in dem Fall von Vibrationen abhalten und weist eine hohe Zuverlässigkeit und Sicherheit als die Heizeinrichtung auf.
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Bei der ersten Ausführungsform wurde eine Beschreibung angegeben, die zum Beispiel den Gleitführungsabschnitt 4 derart beschrieb, dass dieser die Rippenform aufweist, und die Gleitfläche den linearen Zustand hat, jedoch ist diese Offenbarung nicht auf eine derartige Konstruktion beschränkt und die Gleitfläche kann eine Form haben, die zu der äußeren peripheren Oberfläche des Heizspulengehäuses 14 passt und der Gleitführungsabschnitt 4 kann eine Konstruktion aufweisen, die die Vibrationsrichtung der Heizspuleneinheit 2 regelt und die Heizspuleneinheit 2 davon abhält, zu schwingen (seitliches Schwingen). Bei der Induktionsheizeinrichtung nach der ersten Ausführungsform wird die Konstruktion erhalten, die den Raum innerhalb der Einrichtung effizient nutzen kann und die die Verhinderung des Schwingens (seitliches Schwingen) der Heizspule, wie auch eine geringere Größe und die geringere Dicke erzielen kann, indem der Gleitführungsabschnitt 4 auf der Seitenfläche der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit 3 angeordnet wird.
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(Lichtabstrahlung durch die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit)
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Die 6 ist eine Blockdarstellung von Bestandteilen, die eine Anzeigefunktion der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit in dem Induktionsheizkocher nach der ersten Ausführungsform bilden. Wenn in 6 der Induktionsheizkocher mittels einer Betätigung zum Beginnen des Kochens durch den Benutzer an dem Betriebsanzeigeabschnitt 5 gestartet wird, wird ein Startsignal in einem Heizsteuerabschnitt 22 von dem Betriebsanzeigeabschnitt 5 eingegeben. Der Heizsteuerabschnitt 22 veranlasst nur bei Eingabe des Startsignals die äußersten lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten 3 von den lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten 3, die unmittelbar unter der Deckplatte 6 angeordnet sind, zur Lichtabstrahlung, um den heizbaren Bereich in der Deckplatte 6 anzuzeigen.
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Der Heizsteuerabschnitt 6 veranlasst bei Eingabe des Startsignales einen Erfassungsabschnitt 21 für das zu erhitzende Objekt, eine Erfassungsbetätigung durchzuführen, um bei jeder Heizspuleneinheit 2 zu detektieren, oh das zu erhitzende Objekt platziert bzw. abgestellt ist. Diese Detektionsbetätigung wird durch Zuführen eines Detektionsstromes zu der Heizspule 13 in jeder Heizspuleneinheit 2 durchgeführt und die Gegenwart oder Abwesenheit des zu erhitzenden Objektes wird durch eine Änderung des Detektionsstromes erfasst.
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Wenn das zu erhitzende Objekt auf dem heizbaren Bereich auf der Deckplatte 6 angeordnet ist und an der Stelle im Wesentlichen aber einer Heizspuleneinheit 2 angeordnet ist, gibt der Erfassungsabschnitt 21 für das zu erhitzende Objekt basierend auf dem Detektionsstrom in der Heizspuleneinheit 2 ein Detektionssignal als Ergebnis der Detektion zu dem Heizsteuerabschnitt 22 aus. Wenn der Erfassungsabschnitt 21 für das zu erhitzende Objekt die Platzierung des zu erhitzenden Objektes auf dem heizbaren Bereich der Deckplatte 6 detektiert veranlasst der Heizsteuerabschnitt 22 die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 3 um die Heizspuleneinheit 2 dazu, Licht abzustrahlen. Wenn das zu erhitzende Objekt durch mehrere Heizspuleneinheiten 2 erfasst wird, kann es in diesem Fall so konstruiert sein, dass die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 3 die durch die Heizspuleneinheiten 2 umgeben wird, die das zu erhitzende Objekt detektieren, kein Licht ausstrahlen. Durch eine derartige Konstruktion werden nur die lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten 3 an dem peripheren Abschnitt des Heizbereiches, in welchem das zu erhitzende Objekt mittels Induktion erhitzt wird, dazu veranlasst, Licht abzustrahlen und eine unnötige Beleuchtung der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten, die von dem zu erhitzenden Objekt in dem Heizbereich bedeckt sind, wird vermieden.
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Wie oben beschrieben wird bei der Erfassung des zu erhitzendes Objektes durch den Erfassungsabschnitt 21 für das zu erhitzende Objekt der Heizsteuerabschnitt 22 auf dem Betriebsanzeigeabschnitt 5 einen Heizbetriebsbereich entsprechend zu einem Erhitzungsbereich anzeigen, in welchem das zu erhitzende, erfasste Objekt abgestellt ist. Der Benutzer bestätigt den Heizbetriebsbereich, der auf dem Betriebsanzeigeabschnitt 5 angezeigt wird führt einen Heizstartbefehlsbetrieb für den Heizbetriebsbereich durch. Bei Ausführung des Befehlsbetriebes zum Beginn des Erhitzens wird die Heizspule 13 der Heizspuleneinheit 2 in dem Heizbereich im Wesentlichen gestartet, um ein alternierendes magnetisches Feld zu erzeugen und die Betätigung zur Erhitzung mittels Induktion wird begonnen. Es kann derart eingerichtet sein, dass die Anzeigeeinheit 3 für die Abstrahlung von Licht, die den Heizbereich anzeigt, der die Heizspuleneinheit 2 umgibt, der Erhitzung mittels Induktion begonnen hat, in seinem Lichtvolumen gesteigert wird, um den Erhitzungsbereich anzuzeigen, der den Erhitzungsbetrieb mittels Induktion durchführt. In diesem Falle kann die Farbe des Rahmenkörpers, der den Erhitzungsbereich anzeigt, geändert werden, indem die Wellenlänge geändert wird. Folglich kann dem Benutzer mit Sicherheit angezeigt werden, dass der Betrieb zur Erhitzung mittels Induktion ausgeführt wird, indem der Heizbereich angezeigt wird, der den Betrieb zur Erhitzung mittels Induktion durch Änderung (Steuerung) des Lichtabstrahlungszustandes der Anzeigeeinheit 3 zur Abstrahlung von Licht angezeigt wird.
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7 ist eine Draufsicht, die einen Lichtabstrahlungszustand der Anzeigeeinheit 3 zur Abstrahlung von Licht anzeigt, wenn zwei Objekte, die zu erhitzen sind, 7 und 7, auf dem erhitzbaren Bereich der Deckplatte 6 abgestellt sind, bei dem Induktionsheizkocher nach der ersten Ausführungsform. In 7 wird der Lichtabstrahlungszustand der Anzeigeeinheit 3 zur Abstrahlung von Licht gezeigt, wobei die Deckplatte 6 entfernt ist und der kreuzförmige Öffnungsabschnitt 10a, der Licht abstrahlt, durch Schraffur angezeigt wird.
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Wie in 7 gezeigt, strahlt bei dem Induktionsheizkocher nach der ersten Ausführungsform, wenn das zu erhitzende Objekt 7 auf dem Heizbereich auf der Deckplatte 6 platziert ist, die Anzeigeeinheit 3 zur Abstrahlung von Licht um die Heizspuleneinheit 2 herum, die das zu erhitzende Objekt 7 umfasst hat, Licht ab. In diesem Falle ist die Induktionsheizeinrichtung so konstruiert, dass selbst wenn in einem derartigen Fall, dass das zu erhitzende Objekt 7 einen Abschnitt der Heizspuleneinheit 2 bedeckt, die Heizspuleneinheit 2 das zu erhitzende Objekt 7 detektieren wird und die Anzeigeeinheit 3 zur Abstrahlung von Licht um die Heizspuleneinheit 2 herum wird Licht abstrahlen. Bei dem Induktionsheizkocher nach der ersten Ausführungsform wird der Benutzer dazu in die Lage versetzt, den Heizbereich sicher erkennen zu können, ohne durch den Griff, dem Deckel, usw., des zu erhitzenden Objektes 7 gestört zu werden, weil der Heizbereich dem Benutzer durch die Deckplatte 6 durch die Lichtabstrahlung von der Kreuzform in Kenntnis gesetzt wird, d. h. im Wesentlichen die Strich- bzw. Punktform an der Position der Spitze des Rechtecks bzw. Quadrats, von im Wesentlichen quadratischer Form, wenn das Objekt 7, das zu erhitzen ist, auf dem heizbaren Bereich auf der Deckplatte 6 abgestellt ist.
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Bei der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit 3 wurde im Hinblick auf die Konstruktion der im Wesentlichen punktartigen Lichtabstrahlung die Lichtabstrahlung der Kreuzform beschrieben, welches die Form ist, die sich in vier Richtungen fortsetzt. Folglich haben durch Lichtabstrahlung in der Kreuzform erstreckte Abschnitte der Kreuzform die Wirkung, den Benutzer eine Grenze erkennen zu lassen, die den Heizbereich anzeigt. Wenn zum Beispiel die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 3, die Licht in der Kreuzform abstrahlt, an den Ecken des Heizbereiches ist, können zwei fortgesetzte Abschnitte, die angeordnet sind, um sich im rechten Winkel in der Kreuzform zu biegen, den Benutzer leicht visuell die Ecke des Heizbereiches erkennen lassen. Wenn die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 3, die das Licht in der Kreuzform abstrahlt, in der Mitte der Seite des Heizbereichs ist, können zwei sich erstreckende Abschnitte, die sich linear erstrecken, den Benutzer leicht visuell erkennen lassen, dass die sich erstreckenden Abschnitte die Seite des Heizbereiches anzeigen. Folglich kann der Benutzer mit den benachbarten lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten 3, die Licht in der Kreuzform abstrahlen, um die Grenze des Heizbereiches anzuzeigen, der Benutzer, geleitet durch den Lichtabstrahlungszustand der benachbarten Kreuzformen leicht die Grenzen des Heizbereiches erfassen.
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Da der Induktionsheizkocher nach der ersten Ausführungsform konstruiert ist, um es dem Benutzer zu ermöglichen, die Position der Heizspuleneinheiten 2 leicht zu erkennen, welche das zu erhitzende Objekt 7 mittels Induktion erhitzen, kann der Benutzer eine hocheffiziente Erhitzung mittels Induktion von dem zu erhitzenden Objekt 7 durchführen, indem das Objekt 7, das zu erhitzen ist, so angeordnet wird, dass das Objekt in dem Zentrum des Heizbereichs (Zentrierungsaktion) sein wird.
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Bei dem Induktionsheizkocher nach der ersten Ausführungsform wird der optische Sensor 15 im Hinblick auf den Temperaturerfassungsabschnitt für das zu erhitzende Objekt derart angeordnet, um die Temperatur des zu erhitzenden Objektes 7 zu erfassen, wenn das zu erhitzende Objekt 7 in dem heizbaren Bereich abgestellt wird und mittels Induktion erhitzt wird. Folglich wird die Bodentemperatur des Kochtopfes als dem zu erhitzenden Objekt konstant durch den Temperaturerfassungsabschnitt für das zu erhitzende Objekt erfasst und das Detektionssignal wird als Ergebnis der Detektion zu dem Heizsteuerabschnitt 22 eingegeben. Aus diesem Grund kann der Heizsteuerabschnitt 20 konstruiert sein, um das Lichtvolumen und/oder die Wellenlänge (Farbe) des Heizbereiches abhängig von der erfassten Temperatur des zu erhitzenden Objektes 7 zu ändern. Eine derartige Konstruktion erleichtert es dem Benutzer, eine Temperatursteuerung, eine Kochbetätigung, usw., zu der Zeit des Kochens im Hinblick auf das zu erhitzende Objekt 7 durchzuführen.
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Bei dem Induktionsheizkocher als der Induktionsheizeinrichtung nach der ersten Ausführungsform wird, nachdem die Platzierung von einem zu erhitzenden Objekt 7 auf der Deckplatte und die Anzeige des Heizbereiches durchgeführt worden sind, die Heizbetätigung mittels Induktion für das zu erhitzende Objekt 7 begonnen. Bei der ersten Ausführungsform kann, während die Konstruktion so beschrieben worden ist, dass sie den heizbaren Bereich nicht anzeigt, nach der Anzeige des heizbaren Bereiches, diese derart angeordnet sein, dass selbst nach der Anzeige des heizbaren Bereichs der heizbare Bereich weiterhin angezeigt wird. In diesem Falle kann der Lichtabstrahlungszustand der Anzeigeeinheit 3 zur Abstrahlung von Licht in dem heizbaren Bereich nach der Anzeige des heizbaren Bereiches geändert werden. Um zum Beispiel den heizbaren Bereich nach der Anzeige des heizbaren Bereiches anzuzeigen, kann Licht mit dem unterschiedlichen Lichtvolumen, Wellenlänge (Farbe) und/oder Lichtemissionszustand (zum Beispiel blinkender Zustand) von jenen des heizbaren Bereiches abgestrahlt werden, vor der Anzeige des heizbaren Bereichs.
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Die Induktionsheizeinrichtung nach der ersten Ausführungsform gemäß dieser Offenbarung, die wie oben beschrieben konstruiert ist, kann eine Konstruktion durchgeführt werden, um die punktartige Lichtabstrahlungsanzeige des heizbaren Bereiches und/oder des Heizbereiches durchzuführen, wobei die lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten, die um die Heizspuleneinheit 2 angeordnet sind, verwendet werden. Aus diesem Grund wird die Induktionsheizeinrichtung nach der ersten Ausführungsform gemäß dieser Offenbarung zu einer Heizeinrichtung, die leicht für den Benutzer in der Konstruktion mit mehreren Spulen verwendbar ist, bei welcher mehrere Heizspulen 13 unter der Deckplatte 6 angeordnet sind, und die Heizeinrichtung kann vorgesehen werden, um den Heizbereich deutlich auf der Deckplatte 6 für den Benutzer anzuzeigen, wobei eine Unterbrechung durch das zu erhitzende Objekt nicht geschieht und diese leicht und hoch zuverlässig verwendbar ist.
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((Zweite Ausführungsform))
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Der Induktionsheizkocher wird nun als ein Beispiel der Induktionsheizeinrichtung nach einer zweiten Ausführungsform gemäß dieser Offenbarung beschrieben. In dem Induktionsheizkocher nach der zweiten Ausfürungsform liegt ein Unterschied von dem Induktionsheizkocher nach der ersten Ausführungsform darin, dass die Konstruktion der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit unmittelbar unter der Deckplatte angeordnet ist.
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Bei der nachfolgenden Beschreibung des Induktionsheizkochers nach der zweiten Ausführungsform werden ausbildende Bestandteile, die die gleiche Funktion und Konstruktion wie die ausbildenden Bestandteile in dem Induktionsheizkocher nach der ersten Ausführungsform haben, mit den gleichen Bezugszeichen versehen und in Hinblick auf die detaillierte Beschreibung von diesem wird die Beschreibung der ersten Ausführungsform angewendet. Eine grundlegende Betätigung bei der zweiten Ausführungsform ist die gleiche, wie die Betätigung bei der ersten Ausführungsform, die oben beschrieben worden ist, und deshalb wird in der folgenden Beschreibung der zweiten Ausführungsform eine Beschreibung hauptsächlich der Unterschiede zu der ersten Ausführungsform gemacht.
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8 ist eine Draufsicht auf mehrere Heizspuleneinheiten 2 und lichtabstrahlende Anzeigeeinheiten 23, usw., die unmittelbar unter der Deckplatte 6 in dem Induktionsheizkocher als dem Beispiel der Induktionsheizeinrichtung nach der zweiten Ausführungsform gemäß dieser Offenbarung angeordnet sind. Die 9 ist eine Draufsicht der Deckplatte in dem Induktionsheizkocher nach der zweiten Ausführungsform.
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Wie in 8 gezeigt sind bei dem Induktionsheizkocher nach der zweiten Ausführungsform mehrere Heizspuleneinheiten 2 in der gleichen Weise wie bei der Konstruktion nach der ersten Ausführungsform Seite an Seite in der Ebene, in vertikalen und horizontalen Reihen bzw. in horizontalen Reihen und Spalten innerhalb des Hauptkörpergehäuses 1 angeordnet, und der Bereich unmittelbar über dem Bereich in welchem die mehreren Heizspuleneinheiten 2 Seite an Seite angeordnet sind, wird zu dem heizbaren Bereich und mit dem auf diesem Bereich abgestellten Objekt wird die Induktionsheizung durchgeführt.
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Bei dem Induktionsheizkocher nach der zweiten Ausführungsform sind die lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten 23, die in einem Gitterzustand konstruiert sind, um jede Heizspuleneinheit 2 angeordnet. Es ist nämlich jede Heizspuleneinheit 2 in einem Rahmenkörper mit einem rechten Winkel als einem im Wesentlichen Quadrat, das durch die lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten 23 gebildet wird, angeordnet.
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Wie oben beschrieben, sind die lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten 23 in dem Rahmenkkörperzustand um jede der Heizspuleneinheiten mit mehreren Heizspulen angeordnet und sind konstruiert, um Licht in dem Rahmenzustand sichtbar durch die Deckplatte 6 abzustrahlen. Bei dem Induktionsheizkocher nach der zweiten Ausführungsform wird die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 23 später im Einzelnen beschrieben, weil die Heizspuleneinheit 2 von der gleichen Konstruktion wie die der Heizspuleneinheit 2 bei der ersten Ausführungsform und die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 23 von einer unterschiedlichen Konstruktion ist.
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Die 10 ist eine perspektivische Ansicht einer Vergrößerung der Heizspuleneinheiten 2, und die lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten 23 sind Seite an Seite in dem Induktionsheizkocher nach der zweiten Ausführungsform angeordnet, und zeigt den Zustand unmittelbar unter dem Heizbereich der Deckplatte 6. 11 ist eine teilweise querschnittliche Ansicht entlang der Linie XI-XI nach 8 und zeigt die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 23, die eine Lichtleitereinheit 25 und ein lichtabstrahlendes Anzeigegehäuse 24 in Berührung mit der seitlichen Fläche der Heizspuleneinheit 2 hat. 12 ist eine teilweise geschnittene Ansicht entlang der Linie XII-XII in 8 und ist eine querschnittliche Ansicht, die das Zentrum der Heizspuleneinheit 2 im Wesentlichen schneidet. Die 11 und 12 zeigen die Konstruktion einer Heizspuleneinheit 2 und die lichtabstralenden Anzeigeeinheiten 23 sind auf beiden Seiten davon angeordnet.
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(Konstruktion der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit)
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Die lichtabstrahlende Anzeigeneinheiten 23 sind in dem Rahmenkörperzustand angeordnet, um jede Heizspuleneinheit 2 zu umgeben und sind konstruiert, um Licht in dem Gitterzustand sichtbar durch die Deckplatte 6 abzustrahlen. Die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 23 weist eine Lichtabstrahlungseinrichtung 8 auf, die zum Beispiel eine LED als eine lichtabstrahlende Quelle enthält, wobei das lichtabstrahlende Anzeigegehäuse 24 die lichtabstrahlende Einrichtung 8 darin eingebaut enthält, und die Lichtführungseinheit 25, die einen Lichtführungsabschnitt 26 hat, der hereinkommendes Licht von der lichtabstrahlenden Einrichtung 8 führt, und strahlt Licht durch Abstrahlung von Licht von seinen Flächenenden ab.
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Wie in 10 gezeigt, ist das lichtabstrahlende Anzeigegehäuse 24 der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit 23 innerhalb eines Raumes angeordnet, der von den Heizspuleneinheiten 2 eingefasst ist, die Seite an Seite in den vertikalen und horizontalen Reihen bzw. den Reihen und Spalten in einer horizontalen Ebene angeordnet, und die Lichtführungseinheit 25, die in vier Richtungen von dem lichtabstrahlenden Anzeigegehäuse 24 herausgezogen ist, ist angeordnet, um in Kontakt zu der äußeren peripheren Oberfläche des Heizspulengehäuses 14 in der Heizspuleneinheit 2 zu gelangen. Die lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten 23 sind nämlich angeordnet, um die Heizspuleneinheiten 2, die Seite an Seite horizontal und vertikal bzw. in Längs- und Querrichtung angeordnet sind, zu umgeben.
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Die Deckplatte 6 in dem Induktionsheizkocher nach der zweiten Ausführungsform verwendet zum Beispiel das transparente kristallisierte Glas und den schwarz kolorierten Film bzw. die schwarz kolorierte Schicht 16 ist auf die Rückseite bzw. Unterseite der Deckplatte 6 gedruckt. Diese gefärbte bzw. kolorierte Schicht 16 ist mit einer Doppelstruktur des schwarzen lichttransmittierenden Films bzw. Schicht 16a, die Licht durchlässt, und der schwarzes Licht abschirmenden Schicht 16b, die Licht abschirmt, ausgebildet. Auf der Rückseite der Deckplatte 6 ist die lichttransmittierende Schicht 16a über die gesamte Oberfläche mit Ausnahme des Betriebsanzeigeabschnitts 5 bedruckt, und darüber ist die lichtabschirmende Schicht 16b auf einem vorbestimmten Bereich, zum Beispiel den vorbestimmten Bereich mit Ausnahme der gegenüberliegenden Fläche des Betriebsanzeigeabschnitts 5, der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit 3 und des optischen Sensors 15 gedruckt. Deshalb ist die Deckplatte 6 so konstruiert, dass von außen der Benutzer die Bestandteile der Heizspuleneinheit 2, usw., innerhalb des Hauptkörpergehäuses 1 durch die Deckplatte 6 nicht sehen kann.
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Wie in 11 gezeigt, weist die Lichtführungseinheit 25 den plattenartigen Lichtführungsabschnitt 26, der aus einem lichtdurchlässigen Harz ausgebildet ist, Lichtführungs-Halteabschnitte 27 zum Halten von rechten und linken Enden des Lichtführungsabschnitts 26 und Hängen des Lichtführungsabschnitts 26 zwischen die benachbarten lichtabstrahlenden Anzeigegehäuse 24, einen Lichtführungs-Abstützabschnitt 28, der die Unterseite des Lichtführungsabschnitts 26 abstützt und einen konvexen Abschnitt hat, der nach unten an seinem zentralen Abschnitt fortgesetzt ist, und einen Gleitführungsabschnitt 29 (siehe 13) auf, der angeordnet ist, um beide Seitenflächen des Lichtführungsabschnitts 26 und des Lichtführungs-Abstützabschnitts 28 abzudecken.
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Die 13 ist eine perspektivische Ansicht der Lichtführungseinheit 25 nach der zweiten Ausführungsform. Wie in 13 gezeigt, ist die Deckfläche, die der Deckplatte 6 in dem Lichtführungsabschnitt 26 gegenüber ist, nicht abgedeckt, und ist konstruiert, derart, dass das Licht von der lichtabstrahlenden Einrichtung 8 von der Deckfläche als der oberen Seitenfläche des Lichtführungsabschnitts 26 abgestrahlt wird. Bei der Lichtführungseinheit 25, die in 13 gezeigt ist, ist die lichtabstrahlende Einrichtung 8 unter einem abgestuften Teil angeordnet, das auf beiden Seiten des Lichtführungsabschnitts 26 ausgebildet ist, und ist konstruiert, um Licht von beiden Seiten des Lichtführungsabschnittes 26 abzustrahlen. Im Ergebnis wird die Deckfläche (Fläche der Deckplattenseite) von dem Lichtführungsabschnitt 26 dazu veranlasst, Licht im Wesentlichen gleichmäßig in einem linearen Zustand durch das Licht, das von der lichtabstrahlenden Einrichtung 8 auf beiden Seiten abgestrahlt wird, abzustrahlen. Im Ergebnis wird die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 23 in dem Zustand der Lichtabstrahlung derart konstruiert, um eine sehr gute Sichtbarkeit durch die Deckplatte 6 zu haben.
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Bei dem Induktionsheizkocher nach der zweiten Ausführungsform sind die Seitenflächen, die nicht die Deckfläche des Lichtführungsabschnitts 26 darstellen, mit einem lichtabschirmenden Körper 30 beschichtet bzw. bedeckt, um zu verhindern, dass Licht herauskommt. Der abschirmende Körper 30 weist eine lichtabschirmende Funktion wie auch eine wärmeisolierende Funktion auf, und wird, wie später beschrieben wird, als der Lichtführungsabschnitt 29 verwendet. Aus diesem Grund wird der lichtabschirmende Körper aus einem Material hergestellt, dass eine glitschige Oberfläche hat. Bei der zweiten Ausführungsform wird ein Glimmermaterial als das lichtabschirmende Material verwendet. Weil die Lichtführungseinheit 25, die wie oben konstruiert ist, zwischen den benachbarten Heizspuleneinheiten 2 angeordnet ist, um so in Kontakt mit diesen zu sein, ist die Wärmeisolation zwischen den Heizspuleneinheiten 2 gesichert.
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(Konstruktion des Gleitführungsabschnitts)
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Wie in 13 gezeigt, ist die Gleitführungseinheit 25 in der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit 23 mit dem Gleitführungsabschnitt 29, der auch als lichtabschirmender Körper 30 verwendet wird, an der Position gegenüber der Heizspuleneinheit 2 vorgesehen. Der Gleitführungsabschnitt 29 ist aus der Glimmerplatte ausgebildet und ist angeordnet, um dazu in der Lage zu sein, auf der äußeren peripheren Oberfläche des Heizspulengehäuses 14 in der Heizspuleneinheit 2 zu gleiten. Der Gleitführungsabschnitt 29 weist einen nach unten erstreckten konvexen Abschnitt 18 auf, der an seinem zentralen Abschnitt ausgebildet ist
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Wie oben beschrieben ist der Induktionsheizkocher nach der zweiten Ausführungsform derart konstruiert, dass die äußere periphere Oberfläche des Heizspulengehäuses 14 in Kontakt zu einem zentralen Abschnitt in einer Längsrichtung des Gleitführungsabschnitts 29 sein wird, und der konvexe Abschnitt 18, der sich abwärts erstreckt, ist an dem zentralen Abschnitt in der Längsrichtung des Gleitführungsabschnitts 2 ausgebildet. Deshalb ist der Induktionsheizkocher nach der zweiten Ausführungsform derart konstruiert, dass ein solcher Abschnitt des Gleitführungsabschnitts 29, der in Kontakt zu dem Heizspulengehäuse 14 ist, in der Richtung auf und ab länglich erstreckt ist (Richtung des Andrucks gegen die Deckplatte). Aus diesem Grund ist der Induktionsheizkocher nach der zweiten Ausführungsform derart konstruiert, dass selbst wenn die Heizspuleneinheit 2 durch die Kompressionsspulenfeder 11 vibriert, die äußere periphere Oberfläche des Heizspulengehäuses 14 in einem konstanten Kontakt zu dem Gleitführungsabschnitt 29 bleiben wird, ohne außer Kontakt zu gelangen.
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Da der Gleitführungsabschnitt 29 wie oben beschrieben angeordnet ist, regelt der Gleitführungsabschnitt 29 die Vibrationsrichtung der Heizspuleneinheit 2 selbst wenn die Heizspuleneinheit 2 in einen Vibrationszustand durch die Kompressionsspulenfeder 11 beim Transport, usw., des Heizinduktionskochers versetzt wird, und verhindert sicher den Grund für eine Fehlfunktion, wie etwa einen Kontakt bzw. eine Berührung oder eine Kollision, die durch die Schwingung der Heizspuleneinheit 2 verursacht wird. Bei dem Induktionsheizkocher nach der zweiten Ausführungsform ist der Gleitführungsabschnitt 29 durch Verwendung der Glimmerplatte konstruiert, um Wärme zwischen benachbarten Heizspuleneinheiten 2 zu isolieren. Dieses macht es möglich, einen Anordnungsraum zwischen den Heizspuleneinheiten 2 zu verkleinern bzw. zu verkürzen, um eine geringere Größe und mehr Effektivität zu erzielen, und um einen zuverlässigeren Induktionsheizapparat aufzubauen. In dem ferner der Gleitführungsabschnitt 29, der auch als lichtabschirmender Körper 30 dient, auf der Seitenfläche der Lichtführungseinheit 25 der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit 23 angeordnet wird, ist die Induktionsheizvorrichtung bzw. -einrichtung nach der zweiten Ausführungsform konstruiert, um dazu in der Lage zu sein, den Raum innerhalb der Einrichtung effektiv zu nutzen und die Verhinderung des Schwingens (seitliche Schwingung) der Heizspule wie auch eine geringere Größe und eine geringere Dicke zu erzielen.
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Bei der zweiten Ausführungsform wird, während das Beispiel des Gleitführungsabschnitts 29 derart beschrieben worden ist, dass es eine Gleitfläche auf einer ebenen Form hat, diese Offenbarung nicht auf eine derartige Konstruktion beschränkt, sondern die gleitende Fläche kann auch eine gekrümmte Flächenform haben, die zu der äußeren peripheren Oberfläche des Heizspulengehäuses 14 passt. Jede Konfiguration ist gut, so lange diese die Schwingungen (seitliche Schwingungen) der Heizspuleneinheit 2 unterbindet, indem die Vibrationsrichtung davon nur in eine Richtung auf und ab geregelt bzw. abgelenkt wird.
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(Lichtabstrahlender Betrieb der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit)
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Da der lichtabstrahlende Betrieb der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit 23 in dem Induktionsheizkocher nach der zweiten Ausführungsform im Wesentlichen der gleiche wie bei der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit 3 in der ersten Ausführungsform ist und mit dem gleichen ausbildenden Bestandteilen arbeitet, wie bei der ersten Ausführungsform, wird die lichtabstrahlende Betätigung beschrieben, wobei die ausbildenden Bestandteile, die in der Blockdarstellung nach 6 gezeigt sind, verwendet werden.
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Wenn der Induktionsheizkocher mittels des Betriebs zum Starten des Kochen durch den Benutzer an dem Betriebsanzeigeabschnitt 5 gestartet wird, wird das Startsignal zu dem Heizsteuerabschnitt 22 von dem Betriebsanzeigeabschnitt 5 eingegeben. Der Heizsteuerabschnitt 22 verursacht durch Eingabe des Startsignals nur dass die äußersten lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten 23 unter den mehreren lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten 23, die unmittelbar unter der Deckplatte 6 angeordnet sind, Licht abstrahlen, um den erhitzbaren Bereich der Deckplatte 6 anzuzeigen.
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Der Heizsteuerabschnitt 6 veranlasst bei Eingabe des Startsignales den Erfassungsabschnitt 21 zur Erfassung des zu erhitzenden Objektes dazu, den Detektionsbetrieb durchzuführen, um an jeder Heizspuleneinheit 2 zu erfassen, ob das zu erhitzende Objekt 7 abgestellt worden ist oder nicht. Dieser Betrieb zur Detektion bzw. Erfassung wird durch Zuführen des Detektionsstromes zu den Heizspulen 13 in jeder Heizspuleneinheit 2 durchgeführt und die Gegenwart oder Abwesenheit des zu erhitzenden Objekts 7 wird durch Änderung des Detektionsstromes erfasst.
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Wenn das zu erhitzende Objekt 7 auf dem heizbaren Bereich auf der Deckplatte 6 abgestellt worden ist und an der Position im Wesentlichen über einer Heizspuleneinheit 2 angeordnet worden ist, gibt der Erfassungsabschnitt 21 für das zu erhitzende Objekt basierend auf dem Erfassungsstrom bzw. Detektionsstrom der Heizspuleneinheit 2 das Detektionssignal als Ergebnisse der Detektion zu dem Heizsteuerabschnitt 22 aus. Wenn der Detektions- bzw. Erfassungsabschnitt 21 für das zu erhitzende Objekt die Platzierung des zu erhitzenden Objekts 7 auf dem heizbaren Bereich auf der Deckplatte 6 detektiert, veranlasst der Heizsteuerabschnitt 22 die lichtabstrahlenden Einrichtungen 8 in den lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten 23 um die Heizspuleneinheit 2 herum dazu, Licht abzustrahlen. In diesem Falle kann es derart angeordnet sein, dass, wenn das zu erhitzende Objekt 7 durch die mehreren Heizspuleneinheiten 2 detektiert wird, der Lichtführungsabschnitt 26 der lichtführenden Einheit 25, die zwischen den Heizspuleneinheiten 2 zugegen ist, die das zu erhitzende Objekt 7 detektieren, dazu, Licht abzustrahlen.
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Die 14 ist eine Draufsicht, die den Zustand der Lichtabstrahlung der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit 23 dokumentiert, wenn zwei Objekte, die zu erhitzen sind, 7 und 7, auf dem erhitzbaren Bereich der Deckplatte 6 abgestellt sind, bei dem Induktionsheizkocher nach der zweiten Ausführungsform. Bei 14 wird der lichtabstrahlende Zustand der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit 23 gezeigt, wobei die Deckplatte 6 entfernt worden ist und der lichtführende Abschnitt 26a, der Licht abstrahlt, ist durch Stricheln angezeigt worden.
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Wie in 14 gezeigt, stahlen bei dem Induktionsheizkocher nach der zweiten Ausführungsform, wenn das zu erhitzende Objekt 7 in dem heizbaren Bereich auf der Deckplatte 6 abgestellt ist, die lichtabstrahlende Anzeigeneinheiten 23 um die Heizspuleneinheit 2 herum, die das zu erhitzende Objekt 7 detektieren, Licht ab. In diesem Fall ist der Induktionsheizkocher bzw. Induktionsherd derart konstruiert, dass selbst in dem Fall, dass das zu erhitzende Objekt 7 einen Teil einer Heizspuleneinheit 2 bedeckt, die Heizspuleneinheit 2 das zu erhitzende Objekt 7 detektieren wird und die lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten 23 um die Heizspuleneinheit 2 herum werden Licht abstrahlen. Bei dem Induktionsheizkocher bzw. Induktionsherd nach der zweiten Ausführungsform erkennt der Benutzer den Heizbereich durch die Form des rechtwinkligen Rahmenkörpers durch die Deckplatte 6 durch die Lichtemission von der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit 23 und wird dazu in die Lage versetzt, den Heizbereich auf der Deckplatte sicher zu erkennen, ohne durch den Griff, den Deckel, usw. des zu erhitzenden Objektes 7 gestört zu werden.
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Da der Induktionsheizkocher nach der zweiten Ausführungsform derart konstruiert ist, um den Benutzer in die Lage zu versetzen, leicht die Heizspuleneinheiten 2 zu erkennen, die mittels Induktion das zu erhitzende Objekt 7 erhitzen, kann der Benutzer das zu erhitzende Objekt so anordnen, dass es hocheffizient mittels Induktion durch die Heizspuleneinheit erhitzt wird, indem das Objekt 7, das zu erhitzen ist, an der besten Position angeordnet wird, so dass das Objekt in dem Zentrum des Heizbereichs sein wird (Zentrierungsbegegnung).
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Während der Induktionsheizkocher nach der zweiten Ausführungsform derart aufgebaut ist, dass, wenn das zu erhitzende Objekt auf der Deckplatte 6 angeordnet ist, die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 23 um die Heizspuleneinheit 2 herum, die das zu erhitzende Objekt detektiert, den Heizbereich durch Abstrahlung von Licht in dem Zustand des Rahmenkörpers anzeigen wird, kann diese derart konstruiert sein, dass ein Bereich, der eine Größe größer ist, als der Heizbereich angezeigt wird. Ein um eine Größe größerer Bereich, der die lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten 23 benachbart zu dem lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten 23 um die Heizspuleneinheit 2 herum enthält, die das zu erhitzende Objekt detektiert haben, wird nämlich durch Abstrahlen von Licht angezeigt werden. Diese Konstruktion erzeugt herausragende Effekte insbesondere wenn die Heizspuleneinheit unmittelbar unter der Deckplatte einen kleinen Durchmesser hat und diese Konstruktion ermöglicht es dem Benutzer, die Betätigung zur Zentrierung des zu erhitzenden Objektes zu dem Heizbereich sicher und einfach durchzuführen.
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Die Deckplatte muss nicht notwendigerweise den Körper mit der schwarzen Schicht, aufgedruckt auf die Rückseite des transparenten kristallisierten Glases, aufweisen und die Konstruktion, die das kolorierte bzw. gefärbte Glas selbst aufweist, ist ebenfalls gut. Für die Induktionsheizeinrichtung nach dieser Offenbarung ist jede Konfiguration gut, solange Bestandteile innerhalb des Hauptkörpergehäuses 1 unsichtbar für den Benutzer sind und der lichtabstrahlende Zustand der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit 3 und des Anzeigeabschnittes des Betriebsanzeigeabschnitts 5 visuell erkannt werden können.
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Die wie oben beschrieben konstruierte Induktionsheizeinrichtung nach der zweiten Ausführungsform gemäß dieser Offenbarung ist konfiguriert, um die lichtabstrahlende Anzeige in der Form des Rahmenkörpers von dem heizbaren Bereich und dem heizbaren Bereich auf der Deckplatte 6 durchzuführen, wobei die lichtabstrahlenden Anzeigeeinheiten 23, die um die Heizspuleneinheit 2 herum angeordnet sind, eingesetzt werden. Aus diesem Grund wird die Induktionsheizeinrichtung nach der zweiten Ausführungsform gemäß dieser Offenbarung zu einer Heizeinrichtung, die leicht für den Benutzer in der Konstruktion mit mehreren Spulen, die mehrere Heizspulen hat, die unter der Deckplatte 6 angeordnet sind, zu verwenden ist, und die Heizeinrichtung kann so vorgesehen werden, dass sie deutlich den Heizbereich auf der Deckplatte 6 für den Benutzer anzeigt und leicht und sehr zuverlässig verwendbar ist.
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((Dritte Ausführungsform))
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Der Induktionsheizkocher wird nun als ein Beispiel der Induktionsheizeinrichtung nach den dritten bis fünften Ausführungsformen gemäß dieser Offenbarung beschrieben. Bei den dritten bis fünften Ausführungsformen ist insbesondere der Induktionsheizkocher zu beschreiben, der konstruiert ist, um den Betriebsanzeigeabschnitt auf der Unterseite der Deckplatte bei der Konstruktion nach den ersten und zweiten Ausführungsformen, wie oben beschrieben, aufzuweisen. Zunächst werden dem Erfinder bekannte Probleme bei diesem derart konstruierten Induktionsheizkocher beschrieben.
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Im Hinblick auf den herkömmlichen Induktionsheizkocher ist ein Heizkocher zum Beispiel bekannt, der einen Abschnitt der oberen Oberfläche als ein Beobachtungsfenster verwendet, das aus einem durchsichtigen Material hergestellt ist und eine Flüssigkristallanzeigeeinrichtung hat, die darunter angeordnet ist (siehe zum Beispiel Patentliteratur 3). Der Induktionsheizkocher ist dafür bekannt, dass ein hochfrequenter elektrischer Strom der Heizspule nur zugeführt wird, die die Platzierung des zu erhitzenden Objektes oben detektiert hat (siehe zum Beispiel Patentliteratur 4).
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Kürzlich ist in dem Induktionsheizkochen die Konstruktion auch bekannt worden, die vier oder mehr Heizspulen hat (siehe zum Beispiel Patentliteratur 4).
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In dem Fall der Verwendung einer Flüssigkristallanzeigeeinrichtung als einem Anzeigeabschnitt, ist die Flüssigkristallanzeigeeinrichtung wärmeempfindlich und kann durch Hitze beschädigt werden, selbst wenn sie in der Größenordnung von ungefähr 60°C bis 70°C ist. Aus diesem Grund kann ein erhitztes Objekt, das zu erhitzen ist, wie etwa ein Topf, wenn er in der Nähe der Flüssigkristallanzeigeeinrichtung abgestellt ist, möglicherweise die Flüssigkristallanzeigeeinrichtung beschädigen.
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Es gibt einen Fall der Zusammenstellung eines Betriebsanzeigeabschnittes durch Überlappen eines Betriebsabschnittes in der Form eines Touch-Panels vom elektrostatischen Typ über der Flüssigkristallanzeigeeinrichtung und deren Anordnung in Kontakt zu der Unterseite der Deckplatte. Das Touch-Panel, das aus einem Harz hergestellt werden kann, ist nicht ausreichend wärmebeständig und wenn ein Kochutensil für eine hohe Temperatur, wie etwa ein Topf, nahekommt, wird die Wahrscheinlichkeit des Zerstörens des Touch-Panels aufgrund eines Temperaturanstieges höher. Insbesondere in dem Fall der mehreren Spulen, die mehrere Heizspulen angeordnet aufweist, kann, weil das Kochutensil relativ frei abgestellt werden kann, das Kochutensil, wie etwa ein Topf, in der Nähe des Betriebsanzeigeabschnittes platziert bzw. abgestellt werden. Ferner kann in dem Fall der mehreren Spulen der Betriebsanzeigeabschnitt von den Heizspulen (siehe zum Beispiel Patentliteratur 3) umgeben angeordnet sein und die Wahrscheinlichkeit steigt an, dass das Kochutensil, wie etwa der Topf, dem Anzeigeabschnitt (Betriebsabschnitt) nahekommen kann.
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Bei dem herkömmlichen Induktionsheizkocher wurde jedoch, weil der Anzeigeabschnitt (Flüssigkristallanzeigeabschnitt) und die Heizspule etwas voneinander entfernt in einer Ebene angeordnet waren, im Besonderen nichts im Hinblick auf den Anzeigeabschnitt in Betracht gezogen werden, der durch das zu erhitzende Objekt, wie etwa den Topf, beeinträchtigt wurde.
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Nun löst insbesondere die Induktionsheizeinrichtung nach der dritten bis zu der fünften Ausführungsform gemäß dieser Offenbarung das obige Problem der herkömmlichen Induktionsheizkocher bzw. Induktionsherd und stellt den Induktionsheizkocher zur Verfügung, bei dem der Betriebsanzeigeabschnitt unter der Deckplatte angeordnet ist und der die Platzierung des erhitzten, zu erhitzenden Objekts, wie etwa einem Topf, in der Nähe des Betriebsanzeigeabschnittes unterdrücken bzw. abwenden kann.
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Der Induktionsheizkocher als die Induktionsheizeinrichtung nach der dritten bis zu der fünften Ausführungsform gemäß dieser Offenbarung weist die Deckplatte, die Heizspule, die unter der Deckplatte angeordnet ist, den Betriebsanzeigeabschnitt, der unter der Deckplatte angeordnet ist, und den Näherungssensor auf, der die Nähe von einem Objekt zu dem Betriebsanzeigeabschnitt detektiert, und ist konstruiert, um die Heizmenge der Heizspule zu steuern, wenn der Näherungssensor die Nähe des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt detektiert.
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Gemäß dem Induktionsheizkocher, der wie oben beschrieben konstruiert ist, nach der dritten bis zu der fünften Ausführungsform, wird, wenn der Näherungssensor die Nähe des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt detektiert, die Heizmenge der Heizspule gesteuert. Im Ergebnis kann die Beschädigung des Betriebsanzeigeabschnittes durch die Erhitzung des Objektes, das zu erhitzen ist, wie etwa ein Topf, unterdrückt werden.
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Ein Beispiel des Induktionsheizkochers als der Induktionsheizeinrichtung nach der dritten Ausführungsform wird nun spezifisch mit Bezugnahme auf die beigefügten Darstellungen beschrieben werden.
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Die 15 ist eine Draufsicht von einem Induktionsheizkocher 110 nach der dritten Ausführungsform, bei der die Deckplatte entfernt worden ist. Die 16 ist eine Draufsicht einer schematischen Konstruktion des Betriebsanzeigeabschnittes in dem Induktionsheizkocher 110. Die 17 ist eine schematische querschnittliche Ansicht einer querschnittlichen Struktur des Induktionsheizkochers 110, wie diese aus der Richtung A-A nach 15 zu sehen ist. 18 ist eine Blockdarstellung der Konstruktion des Induktionsheizkochers 110. Der Induktionsheizkocher 110 nach der dritten Ausführungsform hat eine Deckplatte 111, eine Heizspule (Heizspuleneinheit) 117, einen Betriebsanzeigeabschnitt 115, der durch Überlappen einer Flüssigkristallanzeigeeinrichtung 113 und eines Betriebs- bzw. Betätigungsabschnitts 114 zusammengesetzt ist, und einen Näherungssensor 116. Die Heizspule 117, der Betriebsanzeigeabschnitt 115 und der Näherungssensor 116 sind in einem Gehäuse 112 enthalten und sind unter der Deckplatte 111 angeordnet. Der Näherungssensor 116, der in einem Bereich zwischen dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 und den benachbarten Heizspulen 117 angeordnet ist, detektiert die Nähe eines Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115. Wenn der Näherungssensor 116 das Nähern bzw. die Nähe des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 erfasst, kann die Heizmenge der Heizspule 117 gesteuert werden. Dies ermöglicht es, das Heizen der Heizspule 117 zu dem Objekt zu steuern und die Wirkung durch die Hitze auf den Betriebsabschnitt 115 zu steuern, selbst in dem Fall der Näherung des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115.
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Wenn der Näherungssensor 116 die Nähe bzw. das Nähern des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 detektiert, kann das Nähern des Objektes auf dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 angezeigt werden. Dieses macht es möglich, den Benutzer von der Näherung des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 zu informieren.
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Der Betriebsanzeigeabschnitt 115 kann derart aufgebaut sein, dass er einen Kühlventilator (Kühleinrichtung) 118 aufweist. Ferner kann ein Steuerabschnitt 130 angeordnet sein, um die Heizspule 117, den Betriebsanzeigeabschnitt 115, den Näherungssensor 116 und den Ventilator 118 bzw. das kühlende Flügelrad 118 zu steuern. Der Steuerabschnitt 130 ist nicht erforderlich, um unabhängig angeordnet zu sein, und kann durch Konstruieren von diesem auch als eine Schaltung zum Antreiben der Heizspule 117 oder als Betriebsanzeigeabschnitt 115 verwirklicht sein.
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Ausbildende Bestandteile, die den Induktionsheizkocher 110 nach der dritten Ausführungsform ausbilden, werden nun beschrieben.
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(Deckplatte)
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Die Deckplatte 111 ist eine Platte, um die obere Fläche des Gehäuses 112 abzudecken und ist eine, auf welcher das Kochutensil, wie etwa der Topf (zu erhitzendes Objekt) platziert bzw. abgestellt wird. Die Deckplatte 111 ist zum Beispiel ein transparentes kristallisiertes Glas mit einer lichtdurchlässigen Transmissionsschicht, usw., die auf ihre Unterseite gedruckt ist. Da die Deckplatte 111, die für den Benutzer schwarz aussieht, Licht durchlässt, macht diese im praktischen Gebrauch eines lichtabstrahlenden Abschnittes (Lichtführungs- bzw. Leitereinheit) 121, der Licht abstrahlt und einem Temperatursensor, der Infrarotstrahlen verwendet, kein Problem. Da die schwarze Bedruckung nicht auf der Fläche vorgenommen wird, die dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 gegenüber ist, ist die Deckplatte 111 auf diesem Teil der Fläche transparent. Die Deckplatte 111 ist notwendigerweise erforderlich, um die schwarze Farbe auf die Unterseite des kristallisierten Glases zu drucken und das Glas selbst kann gefärbt werden. In diesem Fall jedoch, da die Sichtbarkeit des Betriebsanzeigeabschnittes 115 schwach wird, wird eine Einrichtung des Anzeigeverfahrens erforderlich (zum Beispiel verstärkte Helligkeit, usw., des Flüssigkristallanzeigeabschnittes 113).
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(Gehäuse)
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Das Gehäuse 112 bildet das Äußere des Induktionsheizkochers 110 gemäß der dritten Ausführungsform und der Induktionsheizkocher 110 wird ausgebildet, indem die Deckfläche des Gehäuses 112 durch die Deckplatte 111 abgedeckt wird. Der Betriebsanzeigeabschnitt 115, der durch Überlappen des Flüssigkristallanzeigeabschnitts 113 und des Betriebsabschnitts 114 zusammengesetzt ist, der Näherungssensor 116, 45 Heizspulen 117, der Kühlventilator 118 als eine Kühleinrichtung, und die Schaltung (nicht gezeigt) zum Treiben der Heizspule 117 sind innerhalb des Gehäuses 112 aufgenommen.
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(Heizspule (Heizspuleneinheit))
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Die Heizspule 117 in der Heizspuleneinheit wird gegen die Unterseite der Deckplatte 111 durch eine Kompressionsspulenfeder (Vorbelastungsabschnitt) 120 gedrückt. Die Anzahl der Heizspulen 117, die verwendet wird, kann eins, zwei oder drei betragen. Alternativ kann die Heizspule 117 mehrere Spulen aufweisen, um ein zu erhitzendes Objekt, wie etwa den Topf, mittels mehrerer Heizspulen 117 zu erhitzen. Zum Beispiel kann die Heizspuleneinheit 45 Heizspulen 117, wie in der Draufsicht nach 15 gezeigt, aufweisen. Die Heizspulen 117 (Heizspuleneinheit) kann nur auf der Rückseite (obere Seite in 15) des Betriebsanzeigeabschnitts 115 angeordnet sein, wobei ein Raum auf der Seite des Betriebsanzeigeabschnitts 115 zur Verfügung gestellt ist. Indem der Raum auf der Seite (in rechten und linken Seitenbereichen in 15) des Betriebsanzeigeabschnitts 115 zur Verfügung gestellt wird, wird es ermöglicht, die Wahrscheinlichkeit, das zu erhitzende Objekt in der Nähe des Betriebsanzeigeabschnitts 115 anzuordnen, verringert.
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Wie in der Draufsicht bei der fünften Ausführungsform beschrieben und nach 22 gezeigt, die später zu beschreiben ist, kann die Heizspule 117 in allen drei Richtungen auf der Seite und der Rückseite (obere Seite in 22) von dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 angeordnet sein. Folglich wird es durch Anordnung der Heizspule 117 in drei Richtungen von dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 ermöglicht, einen ebenen Abschnitt der Deckplatte 111 weithin als den Heizbereich zu verwenden. Bei der Induktionserhitzung nach der dritten Ausführungsform wird die Heizmenge der Heizspule 117 gesteuert, wenn der Näherungssensor 116 die Nähe des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 detektiert.
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Wenn das Heizen mittels der Heizspule 117 benachbart zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 durchgeführt wird, kann die benachbarte Heizspule 117, die erhitzt, zu der Zeit der Detektion durch den Näherungssensor 116, der die Nähe des Objektes erfasst, gesteuert werden. Wenn die Heizspule 117 benachbart zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 das Erhitzen des Objektes als dem zu erhitzenden Objekt detektiert und in Konkurrenz dazu, wenn der Näherungssensor 116 die Nähe des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 detektiert, wird in Betracht gezogen, dass das durch die Heizspule 117 erhitzte Objekt in der Näher des Betriebsanzeigeabschnittes 115 ist. Dann kann durch Detektieren des Erhitzens des zu erhitzenden Objektes durch die Heizspule 117 benachbart zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 zusätzlich zu der Detektion des Objekts durch den Näherungssensor 116 die Nähe des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 noch sicherer erfasst werden.
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(Lichtabstrahlender Abschnitt)
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Die lichtabstrahlenden Abschnitte (Lichtführungseinheiten) 121 können zur Abstrahlung von Licht angeordnet sein und sind um die Heizspule 117 herum angeordnet. Durch Veranlassung der lichtabstrahlenden Abschnitte (Lichtführungseinheiten) 121, die eine aktive Heizspule 117 umgeben, Licht zu emittieren, kann es einfacher für den Verwender gemacht werden, visuell die aktive Heizspule 117 zu erfassen. Insbesondere wenn die Heizspule 117 die Mehrfachspule ist, wird es einfacher die aktiven Heizspulen visuell zu fassen. Der lichtabstrahlende Abschnitt (Lichtführungseinheit) 121 weist eine willkürliche Konfiguration auf und ist keine erforderliche Konstruktion bei dem Induktionsheizkocher nach der dritten Ausführungsform.
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(Betriebsanzeigeabschnitt)
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Der Betriebsanzeigeabschnitt 115 wird durch Überlappung des Flüssigkristallanzeigeabschnitts 130 und des Betriebsabschnittes 114 zusammengestellt. Der Betriebsanzeigeabschnitt 115 wird zu der Unterseite der Deckplatte 111 durch eine Kompressionsspulenfeder (Vorbelastungsabschnitt) 119 vorbelastet bzw. vorgespannt. Da nämlich ein Spalt zwischen dem Betriebsabschnitt 114 und einem Finger des Benutzers gering ist und auf einem vorbestimmten Raum stabilisiert wird, kann der Betriebsabschnitt 115 zusammengesetzt sein, um eine gute Empfindlichkeit zu haben und der Betriebs- bzw. Betätigungsabschnitt 114 wird einfacher zu verwenden. Während bei der Draufsicht nach den 15 und 22 nur ein Betriebsanzeigeabschnitt 115 in dem Bereich auf dem Zentrum der Vorderseite (auf unterer Seite in 15) angeordnet ist, ist die Platzierung des Betriebsanzeigeabschnitts 115 nicht notwendigerweise auf die Mitte der Vorderseite beschränkt und der Betriebsanzeigeabschnitt 115 kann zum Beispiel entweder auf der rechten oder der linken Seite der Deckplatte 111 angeordnet sein. Ferner ist die Anzahl der Betriebsanzeigeabschnitte 115 nicht auf eins beschränkt, sondern es können mehrere Betriebsanzeigeabschnitte 111 angeordnet sein.
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(Flüssigkristallanzeigeabschnitt)
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Eine herkömmliche Flüssigkristallanzeigetafel bzw. -schirm kann als der Flüssigkristallanzeigeabschnitt 113 verwendet werden. Wenn der Näherungssensor 116 die Näherung des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 detektiert, kann die Nähe des Objektes auf dem Betriebsanzeigeabschnitt 113 dargestellt werden. Wenn ferner der Näherungssensor 116 kontinuierlich die Nähe des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 über eine vorbestimmte Zeitdauer erfasst, kann die Nähe des Objektes auf dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 wiedergegeben werden.
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(Betriebs- bzw. Betätigungsabschnitt)
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Der Betätigungsabschnitt 114 ist durch ein Touch-Panel 123 vom elektrostatischen, kapazitiven Typ gebildet, das in Berührung zu der Unterseite der Deckplatte 111 angeordnet ist. Bei dieser Konstruktion verwendet der Betätigungsabschnitt 114 zum Beispiel ITO (Indiumzinnoxyd) als eine transparente Elektrode, wobei eine Matrix zur Verdrahtung vertikal und horizontal bzw. horizontal nach vom und hinten, wie in 16 gezeigt, vorgesehen wird, wobei detektiert wird, welcher Teil des Touch-Panels 123 durch den Finger berührt worden ist und sich selbst mit der Betätigungstaste verbindet, die auf dem Flüssigkristallanzeigeabschnitt 113 dargestellt wird. Die Verdrahtungen der vertikalen und horizontalen Matrix bzw. der Matrix nach vorne und hinten in einer Ebene sind elektrisch durch ein Isolationsmaterial, usw., isoliert.
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(Näherungssensor)
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Der Näherungssensor 116, der in dem Bereich zwischen dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 und den benachbarten Heizspulen 117 angeordnet ist, detektiert die Nähe des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115. Der Näherungssensor 116 ist zum Beispiel ein Touch-Panel 124 vom elektrostatischen, kapazitiven Typ, der in dem Bereich zwischen der Flüssigkristallanzeigeeinrichtung 113 und den benachbarten Heizspulen 117A angeordnet ist und durch eine Tragplatte 125 abgestützt wird, um einen Luftströmungsraum 116a auf der Unterseite der Deckplatte 111 auszubilden. Weil nämlich die Deckplatte 111 thermisch durch den Raum 116a isoliert wird, kann der Temperaturanstieg des Näherungssensors 116 (Touch-Panel 124) unterdrückt werden.
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Der Näherungssensor 116 (Touch-Panel 124) und der Betätigungsabschnitt 114 (Touch-Panel 123) können aus einem gleichen wärmeresistenten Material hergestellt sein und der Betätigungsabschnitt 114 ist konstruiert, um auch als der Näherungssensor 116 zu funktionieren. Der Betätigungsabschnitt 114 und der Näherungssensor 116 können nämlich in einen Körper integriert sein. Alternativ kann der Betätigungsabschnitt 114 etwas in die Richtung der Heizspule 117A erstreckt sein, um die Funktion des Näherungssensors 116 zu verwirklichen. Dann kann die Anzahl der Teile verringert werden und merklich niedrigere Kosten können erzielt werden.
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Wenn der Betriebs- bzw. Betätigungsabschnitt 114 konstruiert ist, um auch als der Näherungssensor 116 zu arbeiten, kann der Näherungssensor 116, anstatt in die Richtung der Heizspule 117A erstreckt zu sein, angeordnet sein, um auch als der Betriebs- bzw. Betätigungsabschnitt 114 nur auf dem Flüssigkristallanzeigeabschnitt 113 zu dienen. Zum Beispiel kann der Betätigungsabschnitt 114, indem er eine elektrostatische Elektrode enthält, konstruiert sein, um auch als der Näherungssensor 116 zu arbeiten. Ein elektrostatisches, kapazitives Erfassungssystem detektiert eine Änderung des Zustandes der Entladung von der elektrostatischen Elektrode, und nur falls das Objekt, wie etwa ein Topf, nahe an die elektrostatische Elektrode herankommt, ändert die elektrostatische Elektrode den Entladungszustand und kann die Rolle des Näherungssensors 116 erfüllen.
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Ferner ist der Näherungssensor 116 nicht auf einen Sensor vom elektrostatischen, kapazitiven Typ, wie etwa dem Touch-Panel, beschränkt. Der Näherungssensor 116 kann zum Beispiel ein Infrarotsensor sein, der die Nähe des erhitzten Objektes detektiert. Der Näherungssensor 116 kann ein Temperatursensor 122, wie etwa ein Thermistor oder ein Thermocouple, sein. In dem Fall, dass der Näherungssensor 116 ein Temperatursensor ist, wird, wenn der Temperatursensor eine Temperatur über eine Schwellentemperatur hinaus detektiert, die für den Betriebsanzeigeabschnitt 115 erlaubt ist, die Heizmenge für die Heizspule 117 gesteuert. Ferner kann der Näherungssensor 116 ein piezoelektrisches Element sein, das den Druck durch das Objekt detektiert.
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Bei dem Induktionsheizkocher 110 nach der dritten Ausführungsform wird die Näherung des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 durch den Näherungssensor 116 erfasst. Ferner kann es zusätzlich zu der Erfassung durch den Näherungssensor 116 der Näherung des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 entschieden werden, falls die folgenden zwei Bedingungen a) und/oder b) erfüllt werden.
- a) Detektiere die Erhitzung des zu erhitzenden Objektes durch die Heizspule 117 benachbart zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115. Durch eine Änderung der Impedanz der Schaltung einschließlich der Heizspule 117 abhängig von der Gegenwart oder der Abwesenheit des zu erhitzenden Objektes, wie etwa dem Topf, auf der Heizspule 117 wird der Wert des Stromes, der durch die Heizspule 117 fließt, geändert. Dann kann die Erhitzung des zu erhitzenden Objektes durch die Heizspule 117 detektiert werden, indem der Wert des Stromes gemessen wird, der durch die Heizspule 117 nach der dritten Ausführungsform fließt. Das Verfahren zur Erfassung der Erhitzung des Objektes, das zu erhitzen ist, durch die Heizspule 117 ist nicht auf das obige Verfahren beschränkt.
- b) Die Detektion der Näherung des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 wird durch den Näherungssensor 116 zu jeder vorbestimmten Zeit durchgeführt.
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Wenn die Erhitzung des zu erhitzenden Objektes durch die Heizspule 117 benachbart zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 in dem Fall a) oben erfasst wird und in Konkurrenz dazu, wenn die Näherung des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 durch den Näherungssensor 116 detektiert wird, wird es in Betracht gezogen, dass das Objekt, das durch die Heizspule 117 erhitzt wird, in der Nähe zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 ist. Dann kann die Näherung des erhitzten Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 noch sicherer durch Detektion des erhitzten Objektes, das durch die Heizspule 117 zu erhitzen ist, benachbart den Betriebsanzeigeabschnitt 115 erfasst werden, zusätzlich zu der Erfassung des Objektes durch den Näherungssensor 116. Die Detektion zu jeder vorbestimmten Zeit gemäß b), wie oben erläutert, kann eine Fehlfunktion durch die Erfassung der Näherung des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 ausschließen und eine genaue Detektion kann ermöglicht werden.
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(Kühleinrichtung)
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Zum Beispiel kann das Flügelrad 118 zum Kühlen bzw. der Ventilator 118 als ein Kühlmittel verwendet werden. Wie in der querschnittlichen Ansicht nach 17 gezeigt, ist der kühlende Ventilator 118 unter dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 angeordnet und kühlt den Betriebsanzeigeabschnitt 115 von unten zum Beispiel durch Blasen von Luft, wie durch einen Pfeil angedeutet wird, und kühlt den Näherungssensor 116 (Touch-Panel 124) durch die Luft, die durch den Raum 116a strömt. Die Richtung des Flusses der Luft, die durch den Pfeil angedeutet wird, ist ein Beispiel und die Richtung der Luft ist auf dies nicht begrenzt. Die Kühlfähigkeit des kühlenden Flügelrades bzw. Ventilators 118 kann in dem Falle erhöht werden dass die Näherung des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 erfasst wird. Es gibt keine Problematik bei der Erhöhung der Anzahl der Drehungen des kühlenden Flügelrades 118, insbesondere falls die Dauer eine kurze Zeitdauer ist. Die Kühlfähigkeit des kühlenden Flügelrades bzw. Ventilators 118 kann erhöht werden, wenn der Näherungssensor 116 die Nähe des Objektes detektiert, während die Heizspule 117 benachbart zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 erhitzt wird. Alternativ kann die Kühlfähigkeit des kühlenden Flügelrades 118 gesteigert werden, wenn der Temperatursensor 122 die Temperatur über die Schwellentemperatur hinaus erfasst, die für den Betriebsanzeigeabschnitt 115 erlaubt ist. Die Kühleinrichtung ist nicht auf das kühlende Flügelrad bzw. den Ventilator 118 beschränkt, sondern eine Wärmepumpe, usw., kann verwendet werden.
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(Steuerabschnitt)
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Der Steuerabschnitt 130 steuert die Heizspule 117, den Betriebsanzeigeabschnitt 115, den Näherungssensor 116 und das kühlende Flügelrad bzw. den kühlenden Ventilator 118. Es ist nicht erforderlich, den Steuerabschnitt 130 unabhängig anzuordnen und dieser kann durch eine Konstruktion als eine Schaltung jedenfalls verwirklicht werden, um die Heizspule 117 zu treiben oder als der Betriebsanzeigeabschnitt 115.
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(Bedienungsverfahren für den Induktionsheizkocher)
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Die 19 ist ein Flussdiagramm eines Betätigungsverfahrens des Induktionsheizkochers nach der dritten Ausführungsform.
- (a) Start eines Betriebes des Näherungssensors 116 (S01).
- (b) Einstellen des Ausganges der Heizspule 117 (S02).
- (c) Erfassung der Näherung des Objektes durch den Näherungssensor 116 (S03). Die Detektion der Näherung des Objektes durch den Näherungssensor 116 kann jede feste Zeit durchgeführt werden oder kann kontinuierlich durchgeführt werden. In dem Fall der kontinuierlichen Durchführung der Erfassung der Näherung kann dieser so angeordnet sein, dass es entschieden wird, dass das Objekt in der Nähe ist, wenn die Näherung des Objektes kontinuierlich über eine vorbestimmte Zeit erfasst worden ist. Die Näherung des Objektes kann detektiert werden, indem mehrere Näherungssensoren 116 in Konkurrenz zueinander verwendet werden oder diese in einer Reihenfolge verwendet werden. Die Genauigkeit der Detektion der Näherung des Objektes kann durch Verwendung von mehreren Näherungssensoren 116 verbessert werden.
- (d) Der Ausgang der Heizspule 117 wird gesteuert, wenn der Näherungssensor 116 die Näherung des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 (S04) detektiert. In diesem Fall kann die Heizmenge verringert werden oder auf null abgesenkt werden.
- (e) Nach S04, wird die Näherung des Objektes auf dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 (S05) angezeigt. Danach wird zu dem Schritt (S03) zu Erfassung der Näherung des Objektes zu dem Näherungssensor 116 zurückgekehrt.
- (f) Wenn andererseits der Näherungssensor 116 die Nähe des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 nicht detektiert, dann wird der Ausgang der Heizspule 117 auf den eingestellten Ausgang (S06) eingestellt. Dies wird zu dem Zweck durchgeführt, um den Ausgang der Heizspule 117 auf den ursprünglich eingestellten Ausgang zurückzusetzen, weil als Ergebnis der Steuerung der Heizmenge der Ausgang der Heizspule 117 niedriger sein kann, als der eingestellte Ausgang.
- (g) Nach S06 wird die Anzeige des Betriebsanzeigeabschnitts 115 auf die normale Anzeige (S07) geändert. Danach wird zu dem Schritt (S03) zur Erfassung der Nähe des Objektes durch den Näherungssensor 116 zurückgekehrt.
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Das Obige ermöglicht es, die Nähe des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 zu detektieren und vermeidet die Beschädigung des Betriebsanzeigeabschnitts 115, die durch Hitze verursacht wird.
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(Abwandlungen)
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Die 20 ist ein Flussdiagramm eines Betätigungsverfahrens für den Induktionsheizkocher bzw. Induktionsherd gemäß eines abgewandelten Beispiels der dritten Ausführungsform. Wie mit dem Flussdiagramm nach 19 verglichen, unterscheidet sich dieses Variationsbeispiel darin, dass in dem Fall der Erfassung der Nähe des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 die Kühlleistung bzw. -fähigkeit des kühlenden Flügelrades (Kühleinrichtung) 118, das dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 kühlt, erhöht wird.
- (a) Start des Betriebes des Näherungssensors 116 (S11).
- (b) Der Ausgang der Heizspule 117 (S12) wird eingestellt.
- (c) Die Näherung des Objektes durch den Näherungssensor 116 (S13) wird detektiert.
- (d) Steuerung des Ausganges der Heizspule 117, wenn der Näherungssensor 116 die Näherung des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 (S14) erfasst.
- (e) Nach S14, Anzeigen der Näherung des Objektes auf dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 (S15).
- (f) Nach S15, Erhöhung der Leistung des kühlenden Flügelrades bzw. Ventilators (Kühleinrichtung) 118 (S16). Danach Rückkehr zu dem Schritt (S13) zur Detektion der Näherung des Objektes durch den Näherungssensor 116.
- (g) Falls andererseits der Näherungssensor 116 nicht die Näherung des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 erfasst, dann Einstellen des Ausganges der Heizspule 117 auf den eingestellten Ausgang (S17).
- (h) Nach S17, Änderung der Anzeige des Betriebsanzeigeabschnitts 115 auf die normale Anzeige (S18).
- (i) Nach S18, Rückkehr der Leistung des kühlenden Flügelrades (Kühleinrichtung) 118 auf die normale. Danach Rückkehr zu dem Schritt (S13) der Erfassung der Näherung des Objektes zu dem Näherungssensor 116.
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Das Obige macht es möglich, die Näherung des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 zu detektieren und die Beschädigung des Betriebsanzeigeabschnittes 115 durch die Hitze zu vermeiden. In diesem Fall kann, weil die Kühlleistung des kühlenden Flügelrades (Kühleinrichtung) 118 erhöht wird, wenn die Näherung des Objektes zu dem Betriebsanzeigeabschnitt 114 detektiert wird, der Betriebsanzeigeabschnitt 115 schneller gekühlt werden und die Beschädigung des Betriebsanzeigeabschnitts 115, verursacht durch die Hitze, kann besser unterdrückt bzw. vermieden werden.
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((Vierte Ausführungsform))
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Die 21 ist eine teilweise querschnittliche Ansicht einer Konstruktion eines Näherungssensors 127 und eines Betriebsabschnittes 126 eines Induktionsheizkochers 110a nach einer vierten Ausführungsform gemäß dieser Offenbarung. Auch gemäß 21 wird in der gleichen Weise wie nach 17 der Strom der kühlenden Luft durch den Pfeil angezeigt. Der Strom der Luft, der durch den Pfeil angedeutet wird, ist ein Beispiel und der Strom der Luft ist darauf nicht beschränkt. Verglichen mit dem Induktionsheizkocher nach der dritten Ausführungsform unterscheidet sich der Induktionsheizkocher 110a nach der vierten Ausführungsform, indem der Betätigungs- bzw. Betriebsabschnitt 126 und der Näherungssensor 127 integral bzw. einstückig als ein Körper mittels einer elektrostatischen Elektrode 128 von lichtdurchlässigem Typ zusammengestellt sind, der auf der Unterseite der Deckplatte 111 aufgedruckt ist.
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Mit dem Betätigungsabschnitt 126 und dem Näherungssensor 125, enthaltend die lichtdurchlässige elektrostatische Elektrode 128, die auf der Unterseite der Deckplatte 111, wie unten beschrieben, aufgedruckt ist, kann, da ein Basismaterial kein Harz ist, sondern kristallisiertes Glas der Deckplatte 111, die Wärmewiderstandsfähigkeit erhöht werden und die Beschädigung des Näherungssensor 127 kann ferner selbst in dem Fall der Näherung des Objektes, das zu erhitzen ist, wie etwa den Topf, vermieden werden. Während die elektrostatische Elektrode 128 nicht nur über den oberen Fläche des Flüssigkristallanzeigeabschnitts 113 sondern auch über dem Raum zwischen der Heizspule 117 benachbart zu dem Flüssigkristallanzeigeabschnitt 113 und dem Flüssigkristallanzeigeabschnitt 113 angeordnet ist, es der Punkt ist, dass, falls die elektrostatische Elektrode 128 die Näherung des Objektes, wie etwa des Topfes, detektieren kann, dann die elektrostatische Elektrode 128 nur über der oberen Fläche des Flüssigkristallanzeigeabschnitts 113 angeordnet werden kann. Der Betätigungsabschnitt 126 und die elektrostatische Elektrode 128 können auch als der Näherungssensor 127 funktionieren. Im Allgemeinen detektiert das elektrostatische, kapazitive Detektionssystem eine Änderung des Zustandes der Entladung von der elektrostatischen Elektrode 128, und nur falls das Objekt, wie etwa der Topf, der elektrostatischen Elektrode 128 nahekommt, ändert die elektrostatische Elektrode 128 den Entladungszustand und kann die Rolle des Näherungssensors 127 übernehmen.
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((Fünfte Ausführungsform))
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Die 22 ist eine Gesamtdraufsicht des Induktionsheizkochers 110b nach der fünften Ausführungsform gemäß dieser Offenbarung. Wie mit dem Induktionsheizkocher nach der dritten Ausführungsform verglichen, unterscheidet sich der Induktionsheizkocher 110b nach der fünften Ausführungsform, indem die Heizspule nicht nur in einer Richtung nach oben von dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 angeordnet ist, sondern in alle drei Richtungen, einschließlich einer seitwärtigen Richtung von dem Betriebsanzeigeabschnitt 115. Der Induktionsheizkocher 110b unterscheidet sich von dem Induktionsheizkocher nach der dritten Ausführungsform, indem die Näherungssensoren 136a, 136b und 136c zwischen dem Betriebsanzeigeabschnitt 115 und den Heizspulen 117 in drei Richtungen angeordnet sind, die den Betriebsanzeigeabschnitt 115 umgeben.
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Bei dem Induktionsheizkocher nach der fünften Ausführungsform kann die Näherung des zu erhitzenden Objektes von jeder Richtung der Heizspulen 117, die in den drei Richtungen angeordnet sind, die den Betriebsanzeigeabschnitt 115 umgeben, detektiert werden, weil die Näherungssensoren 136a, 136b und 136c in drei Richtungen, die den Betriebsanzeigeabschnitt 115 umgeben, angeordnet sind.
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((Sechste Ausführungsform))
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Die Induktionsheizeinrichtung wird nun mittels einer sechsten Ausführungsform gemäß dieser Offenbarung beschrieben werden. Bei der sechsten Ausführungsform wird insbesondere eine Kühlkonstruktion in den Erregungs- bzw. Vorspannungsmittel in Bezug auf die Konstruktion nach der ersten bis zu der fünften Ausführungsform, die oben beschrieben sind, beschrieben. Probleme werden nun beschrieben, die dem Erfinder in Bezug auf Induktionsheizkocher, die derart konstruiert sind, bekannt sind.
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Die herkömmliche Induktionsheizeinrichtung weist die Deckplatte, auf welcher ein Kochbehälter abgestellt wird, und darunter die Deckplatte, eine Spuleneinheit, die die Heizspule zum Erhitzen des Kochbehälter enthält, mehrere Feritabschnitte bzw. -stücke, die unter der Heizspule angeordnet sind, und eine Spulenbasis, die unter der Heizspule angeordnet ist, eine Wärmeverteilungsplatte, auf welcher unmittelbar die Spuleneinheit platziert wird, und eine Blaseinrichtung zum Kühlen der Wärmeverteilungsplatte durch die kühlende Luft (siehe zum Beispiel Patentliteratur 5) auf.
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Um die Betätigung der obigen Konstruktion zu beschreiben wenn der Kochbehälter auf der Deckplatte abgestellt ist, wird die Heizspule erregt, ein magnetischer Fluss wird durch die Heizspule erzeugt, erzeugt durch einen Wirbelstrom in der Bodenfläche des Kochbehälters, und der Kochbehälter erhitzt sich selbst (Joulsche Wärme) auf eine vorbestimmte Temperatur.
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Die herkömmliche Induktionsheizeinrichtung hat jedoch ein Problem gehabt, wonach während der magnetische Fluss durch die Heizspule erzeugt wird und dies geschieht auf der Unterseite wird dieser zu einem großen Teil durch das Ferit zunichte gemacht, wobei der herausleckende magnetische Fluss den Wirbelstrom auf der wärmeverteilenden Platte ausbildet, was zu einer Selbsterhitzung führt. Der Kühleffekt der Heizspule wird nämlich schlechter durch die Menge der Selbsterhitzung der wärmeverteilenden Platte, wobei Maßnahmen erforderlich werden, wie etwa das Quetschen bzw. Drosseln des Einganges der Heizspule und das Erhöhen der Luftblasenmenge und es wird schwierig die Induktionsheizeinrichtung zu verwenden.
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Ferner weist die herkömmliche Induktionsheizeinrichtung ein Problem auf, wonach während die Heizspule einfach auf der Unterseite der Deckplatte angeordnet wird, ein Raum zwischen der Heizspule und dem Kochbehälter verursacht werden kann und die Einstellung des magnetischen Flusses von der Heizspule um die Menge erhöht werden, um welche die Effizienz der Induktionsheizung durch den Kochbehälter durch diesen Raum verringert wird.
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Im Ergebnis wird die Heizspule größer und um die Menge, um welche die Einstellung erhöht werden muss, um einen zusätzlichen magnetischen Fluss von der Heizspule zu erzeugen, erhöht sich der magnetische Fluss, der von der Heizspule herausleckt (Rate der Leckage des magnetischen Flusses ist ungeändert) erhöht wird, was zu einer Erhöhung der Selbsterhitzung der wärmeverteilenden Platte führt.
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Dann löst die Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform gemäß dieser Offenbarung das Problem bei der herkömmlichen Induktionsheizeinrichtung, die oben beschrieben ist, und stellt die Induktionsheizeinrichtung zur Verfügung, die eine verbesserte Kühlung der Heizspule hat und leicht zu verwenden ist.
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Die Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform gemäß dieser Offenbarung weist die Deckplatte, auf welcher das zu erhitzende Objekt abgestellt wird, mehrere Heizspuleneinheiten, die unter der Deckplatte angeordnet sind, um das zu erhitzende Objekt mittels Induktion zu erhitzen, eine Basis, auf welcher die Heizspuleneinheit mittels der Kompressionsspulenfeder (Vorbelastungsabschnitt) als einem Vorspannungsmittel installiert wird, und eine Kühleinrichtung auf, die die kühlende Luft erzeugt. Die Kompressionsspulenfeder hat eine erste Sitzwindung, die zwischen der Heizspuleneinheit und einem nichtleitenden Montageabschnitt eingefasst ist und eine zweite Sitzwindung, die an der Basis festgelegt ist, und ist konstruiert, um die Heizspuleneinheit gegen die Deckplatte zu drücken, wie auch dazu, die Wärme von der Heizspuleneinheit zu verteilen mit der kühlenden Luft von der Kühleinrichtung.
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Bei der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform, die wie oben beschrieben konstruiert ist, kann der herausleckende magnetische Fluss den Wirbelstrom auf der Kompressionsspulenfeder nicht ausbilden und die Kompressionsspulenfeder erfährt keine Selbsterhitzung, weil die Kompressionsspulenfeder (Vorbelastungsabschnitt) als der vorspannenden Einrichtung linear und nicht schleifenförmig (ringförmig) ist.
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Die Kompressionsspulenfeder (Vorbelastungsabschnitt) als der vorspannenden Einrichtung funktioniert wie die wärmeverteilende Rippe, die die Wärme durch den Verlust der Heizspuleneinheit mittels der ersten Sitzwindung der Kompressionsspulenfeder verteilt bzw. ableitet. Da die kühlende Luft von der Kühleinrichtung die Heizspuleneinheit und die Kompressionsspulenfeder kühlt, kann ein Temperaturanstieg der Heizspuleneinheit unterdrückt bzw. unterbunden werden.
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Weil andererseits die Kompressionsspulenfeder konstruiert ist, um die Heizspuleneinheit gegen die Deckplatte zu drücken, wird kein Raum zwischen der Heizspuleneinheit und dem zu erhitzenden Objekt verursacht. Da es deshalb nicht nötig ist, einen zusätzlichen magnetischen Fluss in der Heizspuleneinheit einzustellen, der einen solchen Raum berücksichtigt, kann die Heizspuleneinheit kompakt zusammengesetzt sein.
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Bei der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform gemäß dieser Offenbarung kann die verbesserte bzw. verstärkte Kühlkapazität der Heizspuleneinheit erzielt werden, weil die Kompressionsspulenfeder unbeeinträchtigt durch die Leckage magnetischen Flusses als die wärmezerstreuende bzw. -verteilende Rippe funktioniert.
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Ein Beispiel der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform gemäß dieser Offenbarung wird unter Bezugnahme auf die beigefügten Darstellungen im Einzelnen beschrieben.
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Die 23 ist eine querschnittliche Ansicht von Hauptteilen der Konfiguration der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform. Die 24 ist eine querschnittliche Ansicht einer Vergrößerung von Hauptabschnitten der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform. Die 25 ist eine perspektivische Ansicht einer Vergrößerung eines Teils der Heizspuleneinheit, der Kompressionsspulenfeder, usw., in der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform. Die 26 ist eine perspektivische Ansicht der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform. Die 27 ist eine perspektivische Ansicht der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform mit der abgenommenen Deckplatte. Die 28 ist eine ebene querschnittliche Ansicht eines Hauptteils der Konstruktion der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform, wobei die Heizspuleneinheit entfernt worden ist.
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Wie in den 23 bis 28 gezeigt, ist eine Deckplatte 201 eine Platte, ein zu erhitzendes Objekt 202 als dem Kochbehälter, wie etwa einem Topf, und eine Gusseisenplatte abgestellt werden können, und indem die obere Fläche des Hauptkörpergehäuses 203 durch die Deckplatte 201 bedeckt wird, kann eine interne Struktur des Hauptkörpergehäuses 203 aufgenommen werden.
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In dem Hauptkörpergehäuse 203 sind ein Betriebsanzeigeabschnitt 204 durch Überlappung eines Touch-Panels über einer Flüssigkristallanzeigeeinheit, 45 Heizspuleneinheiten 205, die in einem Gitterzustand (fünf Reihen in der vorderen/hinteren Richtung, neun Reihen in der rechten/linken Richtung), eine ebene Basis 206 bzw. Grundplatte 206, ein Heizsteuerabschnitt 207, der eine Inverterschaltung steuert, um die Heizspuleneinheit 205 zu treiben, ein Erfassungsabschnitt 208 für das zu erhitzende Objekt, das die Gegenwart oder Abwesenheit des Objektes 202, das zu erhitzen ist, auf der Deckplatte 201 basierend auf einem Strom detektiert, der durch die Inverterschaltung fließt, und einen Mikrocomputer enthält, der ein Programm ausführt, um den Betrieb, usw., des Heizsteuerabschnitts 207 und der Detektionseinheit 208 für das zu erhitzende Objekt zu verwirklichen.
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Die Inverterschaltung und die in der Innenseite bzw. dem Inneren des Hauptkörpergehäuses 203 enthalten sind, sind wie oben beschrieben nicht in den 23 bis 27 gezeigt.
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Die Heizsteuereinheit 205 enthält eine Heizspulenbasis 210, die aus einem nichtleitenden Material hergestellt ist, in welches Ferit 209 eingebaut ist, eine Heizspule 211, die einen Kupferdraht aufgewickelt enthält, Glimmerplatten 212 und 213, usw.
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In dem Inneren des Hauptkörpergehäuses 203 sind eine lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 226, die durch vier Heizspuleneinheiten 205 an der Vorderseite, der Rückseite, der rechten und der linken Seite, umgeben ist, ein lichtabstrahlendes Teil (Lichtführungseinheit) 225, die zwischen zwei benachbarten Heizspuleneinheiten 205 angeordnet ist, eine Kompressionsspulenfeder 214 als einem Vorspannungsteil bzw. -abschnitt, der unter jeder Heizspuleneinheit 205 angeordnet ist, eine Kühleinrichtung (Kühlabschnitt) 219, der das Innere des Hauptkörpergehäuses 203 kühlt, angeordnet.
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Vier lichtabstrahlende Teile (Lichtführungseinheit) 225 sind an jede lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 226 angeschlossen. Die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 226 ist mit einer LED an jedem Anschlussteil mit dem lichtabstrahlenden Teil 225 ausgestattet. Das Licht von der LED, die in der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit 226 angeordnet ist, geht durch die Lichtführungseinheit und wird nach oben von dem lichtabstrahlenden Teil 225 mittels der Deckplatte 1 abgestrahlt.
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Die Kompressionsspulenfeder 214 als dem Vorspannungs- bzw. Vorbelastungsabschnitt wird mit einer ersten Sitzwindung 215 als einem Spulenende auf der Deckplattenseite (obere Seite) zwischen der Unterseite der Heizspuleneinheit 205 und einem kreisförmigen ebengeformten Montageabschnitt 216, der aus einem nichtelektrisch leitenden Material hergestellt ist, gehalten, so dass die Drahtoberfläche der ersten Sitzwindung 215 einen Oberflächenkontakt damit herstellen wird. Eine zweite Sitzwindung 217 als dem anderen (untere Seite) Spulenende der Kompressionsspulenfeder 214 ist an der Basis 206 mittels eines Fixierungsmetalls 218 festgelegt. Ein wärmeleitendes Material (nicht gezeigt) ist zwischen der Unterseite der Heizspuleneinheit 205 und dem Montageabschnitt 216, das die erste Sitzwindung 215 der Kompressionsspulenfeder 214 hält, eingefüllt. Deshalb ist sie derart angeordnet, dass die Hitze schnell unter der unteren Oberfläche der Heizspuleneinheit 205, der ersten Sitzwindung 215 der Kompressionsspulenfeder 214 und dem Montageabschnitt 216 geleitet bzw. verteilt wird.
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Die Kühleinrichtung (Kühlabschnitt) 219 enthält ein Blasflügelrad 220 und eine Leitung 221 und bläst die kühlende Luft in die Richtung der mehreren Heizspuleneinheiten 205, die in der Gitterstruktur angeordnet sind, insbesondere in Richtung der Kompressionsspulengitter 214 als dem Vorbelastungs- bzw. Vorspannabschnitt, der die Heizspuleneinheit 205 gegen die Deckplatte 201 drückt.
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Wie in 28 gezeigt, sind eine Luftzufuhröffnung 222, um Luft von außen anzutragen, und eine Abgasöffnung 223, um die Kühlluft nach dem Kühlen nach außen auszutragen, in der Bodenfläche des Hauptkörpergehäuses 203 angeordnet. Das Innere bzw. die Innenseite des Hauptkörpergehäuses 203 ist konstruiert, derart, dass die kühlende Luft, die durch den Boden des Hauptkörpergehäuses 203 durch die Kühleinrichtung (Kühlabschnitt) 219 eingebracht wird, von der vorderen Seite zu der hinteren Seite strömt, um die Unterseite der mehreren Heizspuleneinheiten 205 und die Kompressionsspulenfedern 214 sicher zu kühlen, und wird durch die Abgas- bzw. Abluftöffnung (223) an dem Boden des Hauptkörpergehäuses 203 hinausgeblasen. In 28 wird die Strömung der kühlenden Luft durch einen Pfeil angedeutet.
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Der Temperatursensor 224, der die Temperatur des zu erhitzenden Objektes 202, wie etwa dem Topf, mittels Licht misst, ist in dem Zentrum der unteren Oberfläche der Heizspuleneinheit 205 angeordnet und ist in dem Durchgang der kühlenden Luft angeordnet.
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Bei der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform, sind die Betriebsanzeigeeinheit 204 und die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 225, wie in Bezug auf die oben zuvor beschriebene Ausführungsform beschrieben, konstruiert, um durch die Deckplatte 1 von oben gesehen zu werden.
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Der Betrieb und der Effekt der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform, die wie oben konstruiert ist, werden nun beschrieben. Die 29 ist eine Blockdarstellung von Steuerelementen in der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform.
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Wie in 29 gezeigt, wird, wenn die Induktionsheizeinrichtung durch den Kochstartbetrieb auf dem Betriebsanzeigeabschnitt 204 durch den Benutzer gestartet wird, das Startsignal zu dem Heizsteuerabschnitt 207 von dem Betriebsanzeigeabschnitt 204 eingegeben. Der Heizsteuerabschnitt 207 veranlasst den Detektionsabschnitt 208 für das zu erhitzende Objekt bei Eingabe des Startsignales einen Detektionsbetrieb auszuführen, um zu erfassen, an welcher Heizspuleneinheit 205 gegebenenfalls das Objekt 202, das zu erhitzen ist, abgestellt worden ist.
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Der Heizsteuerabschnitt 207 veranlasst bei Eingabe des Startsignals den Detektionsabschnitt 208 für das zu erhitzende Objekt dazu, einen Betrieb zur Erfassung auszuführen, um an jeder Heizspuleneinheit 205 zu detektieren, falls das zu erhitzende Objekt 202 abgestellt bzw. platziert worden ist.
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Der Detektionsbetrieb wird durch Zuführen eines Detektionsstromes zu der Heizspule 211 in jeder Heizspuleneinheit 205 durchgeführt, und die Anwesenheit oder Abwesenheit des zu erhitzenden Objektes wird durch Änderung des Detektionsstromes erfasst.
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Wenn das zu erhitzende Objekt 202 auf der Deckplatte 201 platziert ist und an der Position im Wesentlichen über der Heizspuleneinheit 205 angeordnet ist, gibt der Detektions- bzw. Erfassungsabschnitt 208 für das zu erhitzende Objekt basierend auf dem Detektionsstrom der Heizspuleneinheit 205 ein Detektionssignal als Ergebnis der Detektion zu dem Heizsteuerabschnitt 207 aus.
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Wenn der Detektionsabschnitt 208 für das zu erhitzende Objekt das Abstellen des zu erhitzenden Objektes 202 auf der Deckplatte 201 umfasst, erregt der Heizsteuerabschnitt 207 die einsetzbare Heizspuleneinheit 205, wobei die in der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit 226 angeordnete LED dazu veranlasst wird, aufzuleuchten, und der lichtabstrahlende Abschnitt (Lichtführungseinheit) 225 um die Heizspuleneinheit 205 wird veranlasst, Licht abzustrahlen.
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Zu der gleichen Zeit steuert der Heizsteuerabschnitt 207 das Lüfterflügelrad 220 und veranlasst es, die Luft von der Außenseite durch die Lufteinlassöffnung 222 einzuführen und die kühlende Luft von der Vorderseite der Heizspuleneinheiten 205, die in dem Gitterzustand angeordnet sind, mittels der Führung 221 auszublasen.
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Das Magnetfeld wird durch die Heizspule 211 der erregten bzw. angesteuerten Heizspuleneinheit 205 erzeugt. Der magnetische Fluss, der von der oberen Seite der Heizspule 211 erzeugt wird, erzeugt den Wirbelstrom auf der Unterseite des Objekts 222, das zu erhitzen ist, wobei sich das zu erhitzende Objekt 202 selbst erhitzt (Joulsche Wärme), und die Temperatur ansteigt.
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Dann erfasst der Temperatursensor 224 vorwährend bzw. konstant die Bodentemperatur des zu erhitzenden Objektes 202 und ein Detektionssignal wird als ein Ergebnis der Detektion in dem Heizsteuerabschnitt 207 eingegeben. Der Heizsteuerabschnitt 207 steuert die Erhitzung des zu erhitzenden Objekts 202 auf eine vorbestimmte Temperatur, indem der Eingang der Heizspuleneinheit 205 eingestellt wird, abhängig von dem Detektionssignal von dem Temperatursensor 224.
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Andererseits wird der auf der Unterseite der Heizspule 211 erzeugte magnetische Fluss zum großen Teil durch das Ferit 209, das unter der Heizspule 211 angeordnet ist, beseitigt, wobei jedoch eine bestimmte Leckage des magnetischen Flusses nicht zu vermeiden ist.
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Da die Kompressionsspulenfeder 214 linear und nicht schleifenförmig ist, kann der herausleckende magnetische Fluss über die Kompressionsspulenfeder 214 keinen Wirbelstrom ausbilden und die Kompressionsspulenfeder 214 unterliegt keiner Selbsterhitzung.
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Die erste Sitzwindung 215 der Kompressionsspulenfeder 214 wird zwischen der Unterseite der Heizspuleneinheit 205 und dem Montageabschnitt 216 gehalten, so dass die Drahtoberfläche der ersten Sitzwindung 215 einen Oberflächenkontakt dazu herstellen wird und damit ist der Wärmeübertragungsbereich sichergestellt. Insbesondere die Unterseite der Heizspuleneinheit 205 und des Montageabschnittes 216 stellen den Oberflächenkontakt miteinander her, wobei eine große Wärmeübertragungsfläche ausgebildet wird, und diese Teile, die jeweils ein wärmeleitfähiges Material verwenden, sind thermisch und abgesichert bzw. mechanisch gekoppelt. Aus diesem Grund wird ein herausragender wärmeleitender Pfad zwischen der Heizspuleneinheit 205 und dem Montageabschnitt 216 aufgebaut.
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Im Ergebnis wird die durch den Verlust in der Heizspuleneinheit 205 erzeugte Hitze effizient von der Unterfläche der Heizspuleneinheit 205 unmittelbar zu der ersten Sitzwindung 215 der Kompressionsspulenfeder 214 geleitet, und zusätzlich von der Unterseite der Heizspuleneinheit 205 zu der ersten Sitzwindung 215 über die ebene Oberfläche des Montageabschnitts 216 geleitet. Aus diesem Grund funktioniert die Konstruktion der sechsten Ausführungsform mit der Kompressionsspulenfeder 214 als der Vorspann- bzw. Vorbelastungseinrichtung ausreichend als die wärmeverteilende bzw. wärmeabführende Rippe.
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Die Konstruktion nach der sechsten Ausführungsform ist derart angeordnet, dass die kühlende Luft durch das Gebläseflügelrad 220, die in die Außenluft durch die Lufteinführöffnung 222 einführt, fließt durch die Leitung bzw. Führung 221 zu den Heizspuleneinheiten 205, die in der Gitterstruktur angeordnet sind, und wird insbesondere in Richtung der Kompressionsspulenfeder 214 unter die Heizspuleneinheit 205 geblasen. Da im Ergebnis die Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform konstruiert ist, um die Unterseite der Heizspuleneinheit 205 und die Kompressionsspulenfeder 214 zu kühlen, kann der Temperaturanstieg der Heizspuleneinheit 205 mit Sicherheit vermieden werden.
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Deshalb werden die Maßnahmen bei der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform überflüssig, wie etwa die Steuerung zum Drosseln des Eingangs zu der Heizspuleneinheit 205, um den abnormalen Temperaturanstieg zu verhindern und die Steuerung zur Erhöhung der Anzahl der Drehungen des Gebläseflügelrades 220 zur Erhöhung der Menge der zugeführten Luft. Bei der sechsten Ausführungsform macht es dieses möglich, die Kühlkapazität für die Heizspule zu verstärken und eine Induktionsheizeinrichtung zur Verfügung zu stellen, die leicht zu benutzen ist.
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Da bei der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform die Kompressionsspulenfeder 214 die Heizspuleneinheit 205 gegen die Deckplatte 201 drückt, wird kein Raum bzw. Abstand zwischen der Heizspuleneinheit 205 und dem zu erhitzenden Objekt 202 verursacht bzw. erzeugt, und deshalb ist es nicht nötig, einen zusätzlichen magnetischen Fluss einzustellen, der den Raum bzw. Spalt berücksichtigt. Im Ergebnis kann die Heizspuleneinheit 205 kompakt zusammengesetzt werden und im Ergebnis kann die geringere Größe und die geringere Dicke der Induktionsheizeinrichtung verwirklicht werden.
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Wie ferner in 28 gezeigt ist, fließt die kühlende Luft in der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform, die von der Leitung bzw. Führung 221 durch die Kühleinrichtung 219 geblasen wird, nachdem diese die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 226 trifft, die durch die Heizspuleneinheit 205 umgeben ist, entlang der Seitenwandoberfläche der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit 226 und fließt gebündelt bzw. konzentriert in Richtung des Zentrums der Unterseite der Heizspuleneinheit 205.
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Die lichtabstrahlende Anzeigeeinheit 226 arbeitet nämlich auch als ein Führungsabschnitt (Führungskörper), der die kühlende Luft von der Kühleinrichtung 219 in eine gewünschte Richtung führt. Nämlich wegen der Anordnung der lichtabstrahlenden Anzeigeeinheit 226 werden die Unterseite der Heizspuleneinheit 205 und die Kompressionsspulenfeder 214 mit Sicherheit gekühlt und die kühlende Luft wird davon abgehalten, nutzlos in dem Raum, der durch die mehreren Heizspuleneinheiten 5 umgeben wird, zu strömen.
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Zusätzlich ist die Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform derart konstruiert, dass die kühlende Luft, die gebündelt in Richtung des Zentrums der Unterseite der Heizspuleneinheit 205 fließt, den Temperatursensor 224, der an dem Zentrum der Heizspule angeordnet ist, treffen wird, wobei ihr Strom gestört wird. Im Ergebnis wird bei der Konfiguration der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform die Wärmeleiteffizienz verstärkt und zu dieser Zeit wird die Effizienz der Kühlung verstärkt. Als Ergebnis davon kühlt die kühlende Luft die Unterseite der Heizspuleneinheit 205 und die Kompressionsspulenfeder 214 effizient, und deshalb kann die Verkleinerung der Kühleinrichtung erzielt werden.
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Bei der Konstruktion der Induktionsheizeinrichtung nach der sechsten Ausführungsform ist diese derart in dem Hauptkörpergehäuses 203 ausgebildet, dass die kühlende Luft von der Kühleinrichtung 219 gebündelt bzw. konzentriert in Richtung des Zentrums der Unterseite von jeder Heizspuleneinheit 205 im Hinblick auf sämtliche der mehreren Heizspuleneinheiten 205 fließt, die in der Richtung von vorne nach hinten von der Windseite zu der dem Wind abgewandten Seite angeordnet sind, und wird durch die Abluftöffnung 223 ausgeblasen.
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Während die vorliegende Erfindung in einem bestimmten Ausmaß an Einzelheiten in jeder der Ausführungsformen beschrieben worden ist, können sich die offenbarten Inhalte dieser Ausführungsform in Einzelheiten der Konstruktion ändern und irgendwelche Änderungen von Kombinationen von Bestandteilen oder Reihenfolgen in jeder Ausführungsform sind erzielbar, ohne den Bereich der Ansprüche oder dem Gedanken der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Gewerbliche Anwendbarkeit
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Die vorliegende Offenbarung demonstriert die Induktionsheizeinrichtung, die leicht zu verwenden und hoch zuverlässig ist, wobei diese für verschiedene Anwendungen einsetzbar ist, die die Erhitzung mittels Induktion durchführen, wie etwa zum Beispiel für Induktionsheizkocher, und kann Kommoditätswert zur Verfügung stellen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Hauptkörpergehäuse
- 2
- Heizspuleneinheit
- 3
- lichtabstrahlende Anzeigeeinheit
- 4
- Gleitführungsabschnitt
- 5
- Betriebsanzeigeabschnitt
- 6
- Deckplatte
- 7
- zu erhitzendes Objekt
- 8
- lichtabstrahlende Einrichtung
- 9
- lichtabstrahlendes Anzeigegehäuse
- 10
- kreuzförmiger Öffnungsabschnitt
- 11
- Kompressionsspulenfeder (Vorbelastungsabschnitt)
- 12
- Membranplatte
- 13
- Heizspule
- 14
- Heizspulengehäuse
- 15
- optischer Sensor
- 16
- gefärbte Schicht
- 16a
- lichtdurchlässige Schicht
- 16b, 16c
- lichtabschirmende Schicht
- 17
- Wärmeisolationsmaterial
- 18
- konvexer Abschnitt
- 19
- Hauptkörperbasis
- 20
- Halteabschnitt des optischen Sensors
- 21
- Detektionsabschnitt für zu erhitzendes Objekt
- 22
- Heizsteuerabschnitt
- 23
- lichtabstrahlende Anzeigeeinheit
- 24
- lichtabstrahlendes Anzeigegehäuse
- 25
- Lichtführungseinheit
- 26
- Lichtführungsabschnitt
- 27
- lichtführender Halteabschnitt
- 28
- lichtführender Tragabschnitt bzw. Stützabschnitt
- 29
- Gleitführungsabschnitt