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DE112004001181T5 - Ausrüstung zum Führen eines Bahneinfädelungsendes in einer Papiermaschine - Google Patents

Ausrüstung zum Führen eines Bahneinfädelungsendes in einer Papiermaschine Download PDF

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DE112004001181T5
DE112004001181T5 DE112004001181T DE112004001181T DE112004001181T5 DE 112004001181 T5 DE112004001181 T5 DE 112004001181T5 DE 112004001181 T DE112004001181 T DE 112004001181T DE 112004001181 T DE112004001181 T DE 112004001181T DE 112004001181 T5 DE112004001181 T5 DE 112004001181T5
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DE
Germany
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nozzle
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Withdrawn
Application number
DE112004001181T
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English (en)
Inventor
Vesa Ahvenniemi
Bo Fagerström
Hannu Kasula
Jorma Kinnunen
Seppo Laine
Kenneth Widell
Juha Lipponen
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Valmet Technologies Oy
Original Assignee
Metso Paper Oy
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21GCALENDERS; ACCESSORIES FOR PAPER-MAKING MACHINES
    • D21G9/00Other accessories for paper-making machines
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H20/00Advancing webs
    • B65H20/14Advancing webs by direct action on web of moving fluid

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  • Paper (AREA)
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Abstract

Ausrüstung zum Führen eines Bahneinfädelungsendes in einer Papiermaschine, wobei die Ausrüstung mindestens zwei aufeinanderfolgende Flächen (11) in Bewegungsrichtung des Bahneinfädelungsendes (10) umfasst, zwischen denen eine Düse (12) zur Ausbildung einer gerichteten Luftblaswirkung und somit zum Transportieren des Bahneinfädelungsendes (10) angeordnet ist, welches auf eine erste Fläche (11) in Bewegungsrichtung des Bahneinfädelungsendes (10) vorwärts zu der nachfolgenden Fläche (11) geführt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrüstung ein Element (13) umfasst, in dem eine Auslasszone (20) in der Fläche (11) vor der Düse (12) in Bewegungsrichtung des Bahneinfädelungsendes (10) angeordnet ist, um die Luft von dem Element (13) weg zwischen das Bahneinfädelungsende (10) und die Fläche (11) zu führen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Ausrüstung zum Führen eines Bahneinfädelungsendes in einer Papiermaschine, wobei die Ausrüstung mindestens zwei aufeinanderfolgende Flächen in Bewegungsrichtung des Bahneinfädelungsendes umfasst, zwischen denen eine Düse zur Ausbildung einer gerichteten Luftblaswirkung und somit zum Transportieren des Bahneinfädelungsendes angeordnet ist, welches auf eine erste Fläche in Bewegungsrichtung des Bahneinfädelungsendes vorwärts zu der nachfolgenden Fläche geführt wird.
  • In Papiermaschinen und anderen bahnbildenden Maschinen sind aufeinanderfolgende Verarbeitungsstufen vorhanden, durch welche die Bahn mithilfe eines Bahneinfädelungsendes übertragen wird. In der Praxis wird das schmale Bahneinfädelungsende zuerst durch die Papiermaschine geführt, wobei es danach ausgebreitet wird, um eine Bahn mit voller Bahnbreite auszubilden. Die Bahneinfädelung kann auch aus mehreren unterschiedlichen Stufen bestehen. In einer Verarbeitungsstufe wird das Bahneinfädelungsende zum Beispiel mithilfe von Bahneinfädelungsseilen transportiert. Zwischen den Verarbeitungsstufen sind jedoch Unterbrechungen in den Bahneinfädelungsvorrichtungen vorhanden, wenn mehrere Vorrichtungen zum Transportieren des Bahneinfädelungsendes verwendet werden.
  • Es sind mehrere Blasplatten zum Führen des Bahneinfädelungsendes bekannt. Der Betrieb einer Blasplatte basiert auf dem Coanda-Phänomen, welches durch die Anordnung einer Luftblaswirkung parallel zu der Oberfläche der Blasplatte erzeugt wird. Ein Vakuum baut sich auf der Fläche auf und saugt das Bahneinfädelungsende in Richtung der Fläche. Gleichzeitig schiebt die Luftblaswirkung das Bahneinfädelungsende nach vorne. Wenn notwendig, kann die Blasplatte extrem klein und ohne sich bewegende Teile hergestellt sein. Andererseits wird durch die Verbindung mehrerer Blasplatten nacheinander eine Vorrichtung erzeugt, die einen Transportweg für das Bahneinfädelungsende schafft.
  • Vorhandene, auf Blasplatten basierende Ausrüstungen weisen viele Probleme und Mängel auf. Bei bekannten Ausrüstungen wird die Luftblaswirkung unter Verwendung von Hochdruckdüsen erzeugt. Mit anderen Worten ausgedrückt arbeiten die Blasplatten mit einem Luftdruck, der in Abhängigkeit von dem Druckluftnetzwerk der Papiermühle normalerweise in dem Bereich 2–6 bar (200–600 kPa) liegt. Zusätzlich können 10–30 Düsen in einer einzelnen Vorrichtung vorhanden sein, wobei der Verbrauch von Druckluft sehr groß ist. In der Praxis ist eine Düse aus einem Kanal ausgebildet, in dem Löcher nahe beieinander eingearbeitet sind. Die Löcher befinden sich in Abständen von etwa 10–20 mm voneinander, und weisen einen Durchmesser von etwa 1,5 mm auf. Die Luft wird mit Schallgeschwindigkeit aus den Löchern ausgestoßen. In der Praxis kann die Geschwindigkeit trotz Erhöhung des Druckes nicht darüber hinaus erhöht werden. Trotzdem wird eine Druckerhöhung die Bewegungsrate der Luft leicht erhöhen, wobei die Erhöhung in der Praxis trotzdem bedeutend sein wird.
  • Aus einem Loch mit Schallgeschwindigkeit austretende Luft erzeugt ein lautes Geräusch. Außerdem kann der Druck in der Düse nicht angepasst werden, wenn sich die Geschwindigkeit des Bahneinfädelungsendes oder die Papierqualität ändert. In der Praxis ist die Transportkraft immer dieselbe, wodurch es schwierig wird, die Ausrüstung in unterschiedlichen Positionen anzubringen. Weiterhin erzeugt die Hochgeschwindigkeitsluftblaswirkung genau an der Düse und insbesondere nach derselben ein hohes Vakuum. In der Praxis neigt das Bahneinfädelungsende dann dazu, auf die Fläche vor der Düse gesaugt zu werden. Durch diesen Abrieb wird viel Reibung erzeugt, was den Transport des Bahneinfädelungsendes nach vorne beeinträchtigt.
  • Insbesondere in langen Vorrichtungen ist der Abstand zwischen den Düsen in Maschinenrichtung oftmals zu groß. In der Praxis fällt die Geschwindigkeit der Luftblaswirkung nach dem Vakuumspitzenwert nach der Düse schnell ab. Daher variiert die Kraft in der das Bahneinfädelungsende transportierenden Ausrüstung in großem Umfang, wodurch die Bahneinfädelung beeinträchtigt wird. Mit anderen Worten ausgedrückt ist die Traktion unterbrochen. Zusätzlich kann die Hochgeschwindigkeitsluftblaswirkung das Bahneinfädelungsende sogar zum Reißen veranlassen. Weiterhin fehlt bei bekannten Ausrüstungen eine das Bahneinfädelungsende korrigierende Kraft, wenn das Bahneinfädelungsende seitlich von dem geplanten Weg abweichen sollte.
  • Mit der Erfindung soll eine neue Art von Vorrichtung zum Führen eines Bahneinfädelungsendes in einer Papiermaschine geschaffen werden, die vielseitiger als zuvor, und die insbesondere genauer einstellbar ist, und bei der die Nachteile des Standes der Technik vermieden werden. Die kennzeichnenden Merkmale der vorliegenden Erfindung sind in den dazugehörigen Ansprüchen aufgeführt. Bei der Ausrüstung gemäß der Erfindung wird die Luftblaswirkung unter Verwendung einer erstaunlichen Konstruktion erzeugt. Bei der Ausrüstung wird ein Düsenspalt verwendet, der bei bestimmten Ausführungsformen auch einfach angepasst werden kann. Mit Düsenspalt ist gemeint, dass eine gleichmäßige Traktion, die sich insbesondere über eine große Distanz erstreckt, mit einem beträchtlich niedrigeren Druck und einem niedrigeren Energieverbrauch als zuvor erzeugt werden kann. Zusätzlich ist die Traktionskraft leicht anpassbar, wodurch die Ausrüstung für unterschiedliche Positionen und unterschiedliche Papierqualitäten geeignet wird. Der Düsenspalt ist aus Elementen ausgebildet, die so kombinierbar sind, dass sie sogar sehr lange Vorrichtungen bilden können. Andererseits kann sogar ein einzelnes Element, in dem mehrere Düsenspalte ausgebildet sind, verwendet werden. Durch die Verwendung einfacher Elemente und Strukturen, die aus denselben ausgebildet sind, wird das Anhaften des Bahneinfädelungsendes an der Oberfläche des Elementes vermieden. Somit bewegt sich das Bahneinfädelungsende sanft und ruhig. Die Struktur der Elemente ermöglicht eine einfache Herstellung von Transportwegen, die eine sowohl vertikale als auch seitliche Verlagerung des Bahneinfädelungsendes ermöglichen. Zusätzlich kann der Düsenspalt asymmetrisch gestaltet werden, so dass Korrekturkräfte auch seitlich auf das Bahneinfädelungsende gerichtet werden können. Die gesteuerte Beseitigung überschüssiger Luft zwischen dem Bahneinfädelungsende und dem Element ist für den Erfolg der Bahneinfädelung ebenfalls von Bedeutung.
  • Nachfolgend wir die Erfindung unter Bezugnahme auf die dazugehörigen Zeichnungen, die einige Ausführungsformen der Erfindung darstellen, detaillierter untersucht, wobei
  • 1a einen Querschnitt der Ausrüstung gemäß der Erfindung darstellt,
  • 1b eine Draufsicht eines Teils der Ausrüstung von 1a darstellt,
  • 1c eine Vorderansicht des Elementes gemäß der Erfindung darstellt,
  • 2a eine teilweise Vergrößerung der Ausrüstung von 1a darstellt,
  • 2b eine axonometrische Ansicht des Elementes von 1c darstellt,
  • 3 drei Ausrüstungssätze gemäß der Erfindung darstellt, die aufeinanderfolgend in einer Papiermaschine installiert sind,
  • 4a ein schematisches Diagramm einer zweiten Ausführungsform des Düsenspaltes der Ausrüstung gemäß der Erfindung darstellt,
  • 4b eine Draufsicht einer zweiten Ausführungsform der Ausrüstung gemäß der Erfindung darstellt,
  • 4c eine Teilquerschnittsansicht der Ebene A-A von 4b darstellt.
  • In 1 ist die Ausrüstung gemäß der Erfindung zum Führen des Bahneinfädelungsendes dargestellt. Die Ausrüstung wird insbesondere in Papiermaschinen und anderen Bahnbildungsmaschinen verwendet. Die Ausrüstung umfasst mindestens zwei aufeinanderfolgende Flächen 11 in Bewegungsrichtung des Bahneinfädelungsendes 10. Ein Teil des Bahneinfädelungsendes 10 ist in Verbindung mit 2b dargestellt. Eine Düse 12 zur Erzeugung einer gerichteten Luftblaswirkung ist zwischen den aufeinanderfolgenden Flächen (2a) angeordnet. Auf diese Weise wird das zu der ersten Fläche geführte Bahneinfädelungsende in Bewegungsrichtung des Bahneinfädelungsendes vorwärts zu der nachfolgenden Fläche transportiert. In den Figuren ist die Bewegungsrichtung des Bahneinfädelungsendes mittels eines geraden Pfeiles dargestellt. Für funktionell ähnliche Komponenten werden dieselben Bezugszeichen verwendet.
  • Gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung umfasst die Ausrüstung mindestens zwei Zellelemente, die im Verhältnis zueinander versetzt angeordnet sind. Somit ist die Düse der zwischen den Elementen ausgebildete Spalt und die Fläche ist die Wand auf der Seite des Spaltes der durch das Element begrenzten Wände. Der Versatz der Elemente 13 ist aus 1a, und der Spalt 14 aus 2a klar ersichtlich. Das nachfolgende Element in Bewegungsrichtung des Bahneinfädelungsendes ist etwas niedriger als das Vorangegangene, so dass ein Spalt zwischen den die Flächen ausbildenden Wänden ausgebildet wird. Durch die Verwendung der dargestellten Elemente und insbesondere durch die Nutzung ihrer gegenseitigen Positionierung werden die Eigenschaften einfach in der Düse erzeugt und die Düse kann sogar eingestellt werden. In 1a sind fünf Elemente 13 gemäß der Erfindung miteinander verbunden.
  • In der Ausrüstung sind die aufeinanderfolgenden Elemente unter Verwendung von Verbindervorrichtungen lösbar aneinander befestigt. Deshalb können die Größe und Form des Spaltes durch Änderung der gegenseitigen Position und Ausrüstung der Elemente wie gewünscht eingestellt werden. Zusätzlich können die Elemente einzeln transportiert, und erst am Installationsort aneinander befestigt werden. Wenn notwendig, kann die Anzahl von Elementen später verändert, und einzelne Elemente können sogar ersetzt werden, wenn die Ausrüstung beschädigt ist. In diesem Fall umfassen die Verbindervorrichtungen 15 innerhalb des Elementes 13 eingepasste Ansätze 16, die zum Beispiel unter Verwendung von Schrauben in den aufeinanderfolgenden Elementen verbunden sind. Zusätzlich kann wenn notwendig eine geeignete Dichtung zwischen den Elementen verwendet werden.
  • Das Element ist vorzugsweise ein Kanal aus Blech mit einem im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt. Dank des hohlen Kanals bilden die aufeinanderfolgenden Elemente eine Überdruckkammer aus, die den Überdruck über die Gesamtlänge der Ausrüstung verteilt. Zusätzlich können die rechteckigen Elemente leicht im Verhältnis zueinander ausgerichtet werden. Weiterhin wird die Ausrüstung vorteilhafterweise leicht, jedoch starr, wenn Blech zur Herstellung der Elemente verwendet wird. Zusätzlich können Laserwerkzeuge zur Bearbeitung des Blechs, zum Schneiden und Schweißen verwendet werden. Die Elemente sind dann mit hoher Präzision von Abmessung und Form ohne spanende Formung gebrauchsfertig. Daher können die Elemente zuverlässig und leicht aneinander montiert werden. In 1a sind auch Endstücke 17 dargestellt, mit denen der Kanal verschlossen werden kann. Das Endstück 17 kann ebenfalls vorteilhafterweise an den zuvor erwähnten Ansätzen 16 befestigt werden.
  • Dank den Verbindervorrichtungen kann die gegenseitige Ausrichtung der Elemente wenn notwendig verändert werden. Mit anderen Worten ausgedrückt können die Form und Größe des Spaltes düsenspezifisch verändert werden, da die Düsen in den Fugen zwischen den Elementen ausgebildet sind. Die Verbindervorrichtungen sind so geformt, dass die Elemente neben der Vertikalpositionierung im Verhältnis zueinander gedreht werden können, wodurch das Umdrehen der Bewegungsrichtung des Bahneinfädelungsendes ermöglicht wird. So bildet sich zum Beispiel an der größeren Seite eines geneigten Spaltes ein entsprechend größerer Massenstrom als an der kleineren Seite aus. In diesem Fall ist der statische Druck in einem kleinen Abstand von der Düse niedriger als auf der Seite des größeren Spaltes. Daher bewegt sich das Bahneinfädelungsende in Richtung des niedrigeren statischen Druckes. Auf diese Weise kann das Bahneinfädelungsende durch einfaches Drehen der Elemente im Verhältnis zueinander quer nach rechts oder links geführt werden. Im Allgemeinen sollte die Breite des Spaltes in Abhängigkeit von dem Bedarf des Führens des Bahneinfädelungsendes in Querrichtung der Maschine 1–10 Mal breiter als das Bahneinfädelungsende sein. Typischerweise ist der Spalt jedoch 1,2–2,5 Mal breiter als das Bahneinfädelungsende. Auf Grund der oben beschriebenen Einstellungsmöglichkeit weist der Spalt eine viereckige Form auf. Das Viereck wird in Abhängigkeit von der gegenseitigen Position der Elemente entweder rechteckig oder rautenförmig sein. Weiterhin schrumpft das Viereck in extremen Fällen durch Drehen der Elemente so, dass es ein Dreieck bildet, wobei die Luftmasse in diesem Fall an einer Kante des Elementes aufhört zu strömen.
  • Gemäß der Erfindung beträgt die Länge des Elementes 50–400 mm, vorzugsweise 100–300 mm, die Länge der gesamten Ausrüstung so viel wie 20 m. In der Praxis ist das Element somit kürzer als es breit ist. Ohne Erhöhung der Komplexität der Konstruktion oder des Luftverbrauches der Ausrüstung kann der Abstand zwischen den Düsen leicht verkürzt werden, so dass eine ununterbrochene Traktion über das Bahneinfädelungsende erzeugt wird. Zusätzlich sind kurze Elemente leicht herstellbar und transportierbar. Die Länge der Elemente wird hauptsächlich auf der Grundlage des in den Düsen erforderlichen Druckpegels bestimmt. In der Praxis beträgt die Höhe des Spaltes 0,5–10 mm, vorzugsweise 1–4,5 mm, was hauptsächlich von dem Flächengewicht des Bahneinfädelungsendes abhängig ist. Mit einer Erhöhung des Flächengewichtes erhöht sich der erforderliche Druckpegel. Zusätzlich wird innerhalb des Elementes ein Überdruck von 1–30 kPa verwendet. Der relevante Druckpegel wird vorzugsweise unter Verwendung eines Ventilators erzeugt, wobei der Druckpegel außerdem regulierbar ist. Gleichzeitig liegt die Geschwindigkeit der aus dem Spalt austretenden Luft im Bereich von 40–200 m/s, was beträchtlich niedriger als beim Stand der Technik ist. Im Allgemeinen wird die Geschwindigkeit der Luft so reguliert, dass sie das Doppelte der Geschwindigkeit des Bahneinfädelungsendes beträgt. Mit einer unter der Schallgeschwindigkeit liegenden Luftblaswirkung wird das Bahneinfädelungsende außerdem beträchtlich weniger rau als mit Luft behandelt, die mit Schallgeschwindigkeit austritt, und die Möglichkeit eines Reißens des Bahneinfädelungsendes wird verringert. Gleichzeitig ist der Geräuschpegel der Ausrüstung wesentlich niedriger als derjenige von Ausrüstungen, bei denen Druckluft verwendet wird. In den Figuren bilden die Wände der Elemente 13 auch Seiten 18 aus, die das Ausbrechen des Bahneinfädelungsendes von oben auf der Ausrüstung verhindern. Alternativ ist die Verwendung zum Beispiel von an der Seite des Elementes befestigten Kunststoffbarrieren möglich.
  • In der Praxis hat die aus der Düse austretende Luft eine hohe Geschwindigkeit. Dementsprechend ist der statische Druck folglich im Vergleich zu dem ansonsten in dem Luftstrom vorherrschenden Druck niedrig. Daher neigt das Bahneinfädelungsende unmittelbar nach der Düse dazu, an der Fläche anzuhaften oder zumindest gegen die Fläche zu reiben. Um Anhaften und Abrieb zu vermeiden, ist nach jedem Spalt 14 in Bewegungsrichtung des Bahneinfädelungsendes eine Schmierzone 19 in der die Fläche 11 ausbildenden Wand vorhanden. Die Schmierzone soll Luft von innerhalb des Elementes zwischen das Bahneinfädelungsende und die Fläche führen. In der Praxis wird Luft aus in der Fläche ausgebildeten kleinen Löchern zwischen die Fläche und das Bahneinfädelungsende geblasen. Dadurch bildet sich ein Luftkissen zwischen der Fläche und dem Bahneinfädelungsende aus, und verringert die Reibung wesentlich. Der Durchmesser der Löcher in der Schmierzone sollte hauptsächlich in Abhängigkeit von dem Flächengewicht und der Bewegungsgeschwindigkeit des Bahneinfädelungsendes 0,2–8 mm, noch typischer 0,5–2,5 mm betragen. Dementsprechend sollte der Abstand der Löcher voneinander hauptsächlich in Abhängigkeit von der Größe der Löcher 1–50 mm, noch typischer 3–30 mm betragen. Die Schmierzone sollte vorzugsweise dieselbe Breite wie die Düse aufweisen. Dementsprechend sollte die Länge der Schmierzone in Abhängigkeit von dem Flächengewicht des Papiers 0,5–100 mm, noch typischer 1–25 mm betragen. Im Allgemeinen erstreckt sich die durch ein Loch oder Löcher ausgebildete Schmierzone über die Gesamtbreite des Elementes und weist eine Länge von 5–30%, vorzugsweise 10–20% der Länge des Elementes auf.
  • Die Geschwindigkeit der aus der Düse austretenden Luft verringert sich natürlicherweise, während sie sich weiter von der Düse weg bewegt, so dass das Bahneinfädelungsende dazu neigen wird, sich von der Fläche zu lösen. Dies ist wiederum in Bezug auf die Nutzung der Traktionskraft der nachfolgenden Düse nachteilig. Gemäß der Erfindung ist in der Bewegungsrichtung des Bahneinfädelungsendes eine Auslasszone 20 auf der Fläche 11 vor der Düse vorhanden. Die Auslasszone 20 soll die Luft von dem Element 13 weg zwischen das Bahneinfädelungsende und die Fläche 11 führen. Vorzugsweise befindet sich eine Auslasszone vor jeder Düse. In der ersten Ausführungsform werden auch Auslasskanäle 21 verwendet. Dadurch wird der optimale Abstand des Bahneinfädelungsendes von der Fläche an der nachfolgenden Düse sichergestellt. Gleichzeitig verbleibt das Bahneinfädelungsende über die gesamte Ausrüstung in einem passenden Abstand. Die Perforation der Auslasszone und ihre Breite in Querrichtung der Maschine sind im Wesentlichen dieselben wie in der zuvor erwähnten Schmierzone. Die Länge der Auslasszone in Maschinenrichtung sollte hauptsächlich in Abhängigkeit von der Länge des Elementes und der Geschwindigkeit des Bahneinfädelungsendes jedoch 5–250 mm, noch typischer 50–200 mm betragen. Die Auslasszone kann sogar sehr lang sein, da nach der Blaswirkung überschüssige Luft zwischen dem Bahneinfädelungsende und der Fläche vorhanden ist. Der Mittelpunkt der Auslasszone sollte jedoch weit genug von dem Beginn des Elementes entfernt angeordnet sein, um einen ungestörten Betrieb der Luftblaswirkung sicherzustellen. Die in 1b und 2b dargestellten Zonen sind aus kleinen Löchern ausgebildet. Anstatt von Löchern können auch in einem Winkel zu der Bewegungsrichtung des Bahneinfädelungsendes angeordnete schmale Schlitze verwendet werden. Die Zone wird dann umfassend, ohne isolierte Bereiche. Dieselbe Wirkung kann auch durch Versetzen der Positionen der Löcher erreicht werden.
  • Gemäß der Erfindung wird der Überdruck überraschenderweise unter Verwendung eines Ventilators 26 (1a und 3) erzeugt. Die Erzeugung des Druckes wird dann wirtschaftlich sein, und die Luftmenge kann leicht reguliert und erhöht werden. Zu diesem Zweck umfasst die Ausrüstung einen Ventilator zum Zuführen von Luft in die Elemente. Zusätzlich ist der Ventilator vorzugsweise ein Ventilator einer anderen Vorrichtung in der Nähe der Ausrüstung, wobei die andere Ausrüstung während der Bahneinfädelung ausgeschaltet ist. Dadurch werden die Beschaffungs- und Betriebskosten der Ausrüstung weiter verringert. So ist zum Beispiel der Ventilator des Trockners während der Bahneinfädelung ausgeschaltet, was die Verwendung des betroffenen Ventilators zur Druckbeaufschlagung der Ausrüstung ermöglicht.
  • Die für die Ausrüstung erforderliche Luft wird somit unter Verwendung eines Ventilators erzeugt, wodurch mit hohem Druck komprimierte Druckluft unnötig wird. Die durch den Ventilator erzeugte Luft wird über einen oder zwei lange Schläuche in die durch die Elemente erzeugte Kammer geleitet. Die für die Ausrüstung erforderliche Geschwindigkeit und Luft sind von der Geschwindigkeit des Bahneinfädelungsendes abhängig. Durch die Verwendung von Niederdruckluft und der Ausrüstung gemäß der Erfindung können die Geschwindigkeit und der Druck der Luft durch einfaches Einstellen des Ventilators reguliert werden. In der Praxis kann eine nahezu stufenlose Regulierung durch die Verwendung eines Frequenzwandlers zur Veränderung der Drehzahl des Ventilators erreicht werden. Daher kann trotz der durch den Wechsel von Papierqualitäten verursachten Veränderung des Flächengewichtes ein und dieselbe Ausrüstung zum Transportieren des Bahneinfädelungsendes verwendet werden. Beim Wechsel zwischen unterschiedlichen Qualitäten ist die Anpassung des Ventilators das Einzige, was benötigt wird. Die Investitionskosten der Ausrüstung werden ebenfalls durch das Fehlen von Druckluftschläuchen, Steckern und Ventilen verringert. Zusätzlich wird Druckluft mit einem Ventilator wirtschaftlicher erzeugt als mit einem Kompressor.
  • Dank der durch die Spalte ausgebildeten Düsen ist der erforderliche Überdruck sehr niedrig. Der Druckpegel innerhalb der Ausrüstung sollte 1–30 kPa, noch typischer 5–15 kPa, größer als der Umgebungsdruck sein. Der betroffene Überdruck kann bereits mit einem einzelnen Ventilator erreicht werden. Der erforderliche Überdruck ist hauptsächlich von der Geschwindigkeit und dem Flächengewicht des Bahneinfädelungsendes abhängig. In seiner einfachsten Form erfolgt der Auslass aus dem Auslasskanal unter der Auslasszone in die Umgebung. Um die Luft effektiver auszustoßen, kann auch ein Vakuum in dem Auslasskanal angeordnet sein. Der Druckpegel in dem Auslasskanal sollte dann in Abhängigkeit von der Größe der Löcher und der Auslasszone 0,01–15 kPa, noch typischer 0,05–5 kPa niedriger als der Umgebungsdruck sein.
  • Jedes Element ist im Wesentlichen identisch, wobei in mindestens einer Wand des Elementes eine Öffnung vorhanden ist. In 2b befindet sich die Öffnung 22 im Boden des Elementes 13, kann jedoch auch in den Seitenwänden angeordnet sein. Die Öffnung ist angeordnet, um unter Verwendung eines Anschlusses zum Einleiten von Luft in die Elemente ausgefüllt zu werden. In 1a ist der Anschluss 23 an dem Abschlusselement 13 befestigt, und ein von dem Ventilator 26 kommender Schlauch ist an dem Anschluss 23 befestigt. Alternativ wird die Öffnung unter Verwendung einer Befestigungshalterung verschlossen, um die Ausrüstung der Papiermaschine zu tragen. In 1a ist die Befestigungslasche 24 an dem mittleren Element 13 angepasst. Die Öffnungen in den anderen Elementen 13 sind unter Verwendung von Stopfen 25 verschlossen. In 1a ist auch der Luftstrom dargestellt. Die Luft wird durch einen Anschluss 23 in die Ausrüstung eingeleitet, von wo aus sie durch die Spalte 14 ausgestoßen wird, um das Bahneinfädelungsende zu transportieren. Die Luft strömt auch durch die Schmierzonen. In der Auslasszone bewegt sich die Luft dementsprechend durch die Löcher zu dem Auslasskanal und von dort aus der Ausrüstung hinaus.
  • In 3 sind drei Ausrüstungssätze gemäß der Erfindung dargestellt, die aufeinanderfolgend in einer Papiermaschine installiert sind. Der Weg des Bahneinfädelungsendes 10 während der Bahneinfädelung ist hier mittels einer gestrichelten Linie, und der Weg der Bahn mittels einer Volllinie dargestellt. Wenn die Bahneinfädelung beginnt, wird das Bahneinfädelungsende von der Fläche des letzten Trockenzylinders gelöst und zu dem ersten Ausrüstungssatz geführt. Die Ausrüstungssätze sind so angeordnet, dass das Bahneinfädelungsende ohne separate Hilfsvorrichtungen von einem Satz zu einem anderen läuft. In diesem Fall umfasst die Ausrüstung ein spezielles Endstück mit einem einstellbaren Führungsstreifen. Die dargestellten Elemente, wovon zusätzlich zu dem Endstück neun vorhanden sind, sind außerdem gekrümmt, und befinden sich in dem mittleren Ausrüstungssatz. Der Ventilator 26 ist schematisch dargestellt und wird zum Blasen von Luft in alle drei Ausrüstungssätze verwendet. Durch die Verwendung mindestens teilweise flexibler Anschlüsse 23 kann die Position der Ausrüstung wenn notwendig, durch Veränderung der Position der Befestigungslaschen 24 eingestellt werden.
  • Bei der Ausführungsform von 3 wird das Bahneinfädelungsende über mehrere Meter transportiert. In einer Papiermaschine können Stellen vorhanden sein, an denen es schwierig ist, selbst für zwei Elemente Raum zu finden. In diesem Fall kann die in 4b dargestellte Ausführungsform verwendet werden. In 4b ist ein einzelnes Element dargestellt, wovon wenn notwendig mehrere entweder aufeinanderfolgend installiert, oder einzeln verwendet werden können. In diesem Fall ist das Element 13 flach, weist jedoch mehrere Düsen 12 jeweils in Quer- und Längsrichtung auf. Auch hier ist die Düse 12 eine Spaltdüse, die aus einer in dem Grundmaterial angeordneten Blaswirkungsöffnung 27 der aus Bogenmaterial bestehenden Fläche 11 ausgebildet ist. Dementsprechend ist die Auslasszone 20 aus einer einzelnen oder mehreren Auslassöffnungen 28 ausgebildet, deren Konstruktion ähnlich, jedoch entgegengesetzt zu der Konstruktion der Blaswirkungsöffnung 27 sein soll. Daher bleibt das Bahneinfädelungsende in einem passenden Abstand von der Fläche. Außerdem wird durch die Verwendung des Elementes ein gesteuerter und sanfter Luftstrom auf der Fläche erzeugt, so dass die Empfindlichkeit des Bahneinfädelungsendes für Richtungsfehler verringert wird. Das Bahnende kann auch leicht gesteuert werden, während der Luftverbrauch kleiner als beim Stand der Technik ist. Durch die Verwendung mehrerer Blaswirkungsöffnungen wird eine ungestörte und geschichtete Luftblaswirkung für die gewünschte Distanz über das gesamte Element erzeugt.
  • Eine zweite Ausführungsform der Ausrüstung gemäß der Erfindung weist Blaswirkungsöffnungen in spezifischen Abständen über den Bereich der gesamten Fläche auf, wodurch die Luftblaswirkung über die gesamte Platte so gleichmäßig wie möglich gestaltet wird. Die Blaswirkungsöffnungen 27 sind so geformt, dass sie den Strom parallel zu der Fläche 11 möglichst wenig stören (4a). Die Struktur einer Auslassöffnung ist somit derjenigen einer Blaswirkungsöffnung ähnlich, jedoch gegen den Luftstrom eingestellt. Daher entfernt sie einen Teil der auf der Fläche strömenden Luft, ohne den Gesamtstrom zu stören, so wie zum Beispiel der Spoiler eines Sportwagens.
  • In dem Element gemäß der Erfindung liegen die Größen der Blaswirkungsöffnungen in einer Größenordnung von 1–2 mm. Die Anzahl und Größe der Blaswirkungs- und Auslassöffnungen sind wie erforderlich dimensioniert. Die Auslassöffnungen können entweder mit normalem Luftdruck betrieben oder mit einem Vakuum versehen werden, so dass der Ausstoß der Luft wirksamer gestaltet wird. 4c stellt einen Teilquerschnitt eines Elementes 13 gemäß der Erfindung dar. In diesem Fall werden die geblasene Luft und die gesaugte Luft so voneinander getrennt, dass dort zum Beispiel ein Luftkanal 29 vorhanden ist, in den die zu den Gebläseöffnungen gehende Luft geführt wird, der in Blechtechnik ausgeführt ist. In 4b sind mehrere Luftkanäle 29 dargestellt.
  • Auch in diesem Fall kann das Element außerdem ziemlich frei geformt werden, wodurch selbst komplizierte Bahneinfädelungen wie zum Beispiel diejenigen bei Oberflächenleimungs- und Streichstationen und in Kalandern möglich sind. Insbesondere ist ohne Saugen die Gehäusekonstruktion unnötig. In einem solchen Fall weist das Element nur eine obere Platte und die darin enthaltenen Kanäle auf. Andererseits kann das Element auch mit einem sich öffnenden Boden ausgestattet werden, wodurch die Vakuumkammer 31 und die Auslassöffnungen wenn notwendig leicht gereinigt werden können. Dementsprechend können Dampf oder Wasser auch in die Luftkanäle eingeleitet werden, um Verunreinigungen zu entfernen. Die Platte, welche die Oberfläche des Elementes bildet, kann zum Beispiel durch Rollen des Musters der Blaswirkungs- und Auslassöffnungen bereits in die Platte genauso wie in einer Platte mit tränenförmigen Mustern realisiert werden. In diesem Fall besteht die einzige verbleibende Arbeitsstufe im Öffnen der gerollten Aussparungen, um Öffnungen auszubilden. Eine andere Art der Herstellung der Öffnungen besteht im Stempeln, wobei eine genaue Form in den Öffnungen erzeugt wird. Das wesentliche Merkmal besteht im Fehlen separater Düsen, da die notwendigen Spalte zwischen den Elementen oder in dem Grundmaterial des Plattenwerkstoffes geschaffen werden.
  • Die Ausrüstung gemäß der Erfindung ist zuverlässig im Betrieb, und kann in Verbindung mit unterschiedlichen Papierqualitäten angewandt werden. Außerdem kann die Ausrüstung umfassend angepasst werden, und ist wirtschaftlich im Gebrauch. Weiterhin können aus den Elementen mehrere Wege zum Transportieren des Bahneinfädelungsendes ausgebildet werden. Zusätzlich können die aufeinanderfolgenden Elemente in einem Winkel zueinander angeordnet werden, so dass gekrümmte Wege hergestellt werden können. In der dargestellten Ausführungsform wird das Bahneinfädelungsende auf der oberen Fläche der Ausrüstung transportiert. Durch die auf den Kopf gestellte Anordnung der Ausrüstung kann das Bahneinfädelungsende auch auf der unteren Fläche transportiert werden. In diesem Fall bleiben die Ausrüstung und insbesondere die Fläche und die Zonen sauber. Andererseits ist es möglich, durch aufeinanderfolgende Anordnung mehrerer Spalte selbst ein einzelnes Element zu verwenden.
  • Zusammenfassung
  • Ausrüstung zum Führen eines Bahneinfädelungsendes in einer Papiermaschine
  • Die Erfindung betrifft eine Ausrüstung zum Führen eines Bahneinfädelungsendes in einer Papiermaschine. Die Ausrüstung umfasst mindestens zwei aufeinanderfolgende Flächen (11) in Bewegungsrichtung des Bahneinfädelungsendes (10), zwischen denen eine Düse (12) zur Ausbildung einer gerichteten Luftblaswirkung und somit zum Transportieren des Bahneinfädelungsendes (10) angeordnet ist. Die Ausrüstung umfasst ein Element (13), in dem eine Auslasszone (20) in der Fläche (11) vor der Düse (12) in Bewegungsrichtung des Bahneinfädelungsendes (10) angeordnet ist, um die Luft von dem Element (13) weg zwischen das Bahneinfädelungsende (10) und die Fläche (11) zu führen.

Claims (15)

  1. Ausrüstung zum Führen eines Bahneinfädelungsendes in einer Papiermaschine, wobei die Ausrüstung mindestens zwei aufeinanderfolgende Flächen (11) in Bewegungsrichtung des Bahneinfädelungsendes (10) umfasst, zwischen denen eine Düse (12) zur Ausbildung einer gerichteten Luftblaswirkung und somit zum Transportieren des Bahneinfädelungsendes (10) angeordnet ist, welches auf eine erste Fläche (11) in Bewegungsrichtung des Bahneinfädelungsendes (10) vorwärts zu der nachfolgenden Fläche (11) geführt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrüstung ein Element (13) umfasst, in dem eine Auslasszone (20) in der Fläche (11) vor der Düse (12) in Bewegungsrichtung des Bahneinfädelungsendes (10) angeordnet ist, um die Luft von dem Element (13) weg zwischen das Bahneinfädelungsende (10) und die Fläche (11) zu führen.
  2. Ausrüstung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Auslasszone (20) vor jeder Düse (12) angeordnet ist.
  3. Ausrüstung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein mit der Auslasszone (20) verbundener Auslasskanal (21) in dem Element (13) angeordnet ist.
  4. Ausrüstung nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrüstung mindestens zwei Zellelemente (13) umfasst, die im Verhältnis zueinander versetzt angeordnet sind, so dass die Düse (12) der zwischen den Elementen (13) ausgebildete Spalt ist, und die Fläche (11) die Wand auf der Seite des Spaltes (14) der durch das Element (13) begrenzten Wände ist.
  5. Ausrüstung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die aufeinanderfolgenden Elemente (13) unter Verwendung von Verbindervorrichtungen (15) lösbar aneinander befestigt sind, um die Größe und Form des Spaltes (14) durch Änderung der gegenseitigen Position und Ausrüstung der Elemente wie gewünscht einzustellen.
  6. Ausrüstung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (13) ein Kanal aus Blech mit einem Querschnitt von im Wesentlichen rechteckiger Form ist, der angeordnet ist, um an mindestens einem Ende mit einem Endstück (17) verschlossen zu werden, wobei die Luft vorgesehen ist, um in denselben eingeleitet zu werden.
  7. Ausrüstung nach einem der Ansprüche 4–6, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Elementes (13) 50–400 mm, vorzugsweise 100–300 mm beträgt.
  8. Ausrüstung nach einem der Ansprüche 4–7, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Spalt (14) in Bewegungsrichtung des Bahneinfädelungsendes (20) in der die Fläche (11) ausbildenden Wand eine Schmierzone (19) zum Führen von Luft von innerhalb des Elementes (13) zwischen das Bahneinfädelungsende (10) und die Fläche (11) vorhanden ist.
  9. Ausrüstung nach Anspruch 1 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich die aus Spalten oder Löchern ausgebildeten Zonen (19, 20) über die gesamte Breite des Elementes (13) erstrecken, und dass ihre Länge 5–30%, vorzugsweise 10–20% der Länge des Elementes (13) beträgt.
  10. Ausrüstung nach einem der Ansprüche 4–9, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Element (13) im Wesentlichen identisch ist, und dass in mindestens einer Wand des Elementes (13) eine Öffnung (22) vorhanden ist, die angeordnet ist, um mit einem Anschluss (23) zum Führen von Luft in das Element (13), oder mit einer Halterung (24) zum Tragen der Ausrüstung der Papiermaschine, oder mit einem Stopfen (25) ausgefüllt zu werden, der die Öffnung (22) verschließt.
  11. Ausrüstung nach einem der Ansprüche 4–10, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Spaltes (14) 0,5–10 mm, vorzugsweise 1–4,5 mm beträgt, wobei in diesem Fall die Geschwindigkeit der von innerhalb des Elementes (13) aus dem Spalt (14) mit einem Überdruck von 1–30 kPa austretenden Luft auf den Bereich von 40–200 m/s begrenzt wird.
  12. Ausrüstung nach einem der Ansprüche 1–11, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrüstung einen Ventilator (26) zum Zuführen von Luft in das Element (13) aufweist.
  13. Ausrüstung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Ventilator (26) vorzugsweise der Ventilator einer anderen Vorrichtung in der Nähe der Ausrüstung ist, wobei die andere Vorrichtung während der Bahneinfädelung ausgeschaltet ist.
  14. Ausrüstung nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass die Düse (12) eine Spaltdüse (14) ist, die aus einer in dem Grundmaterial der Fläche (11) aus Bogenmaterial angeordneten Blasöffnung (27) ausgebildet ist.
  15. Ausrüstung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslasszone (20) aus einem oder mehreren Auslassöffnungen (28) ausgebildet ist, deren Struktur so angeordnet ist, dass sie der Struktur der Blasöffnung ähnlich ist, jedoch umgekehrt.
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