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Getriebe für Küchenmaschinen Die Erfindung betrifft ein Getriebe für
Küchenmaschinen mit senkrechter Motorwelle, dessen Gehäuseunterteil lösbar mit dem
elektromotorischen Antriebssockel kuppelbar ist und dessen senkrechte, mit der Motorwelle
verbindbare Antriebswelle über Zwischenzahnräder drei Arbeitswellen mit unterschiedlicher
Drehgeschwindigkeit antreibt.
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Das erfindungsgemäße Getriebe ist dadurch gekennzeichnet, daß die
beiden Arbeitswellen nebeneinander senkrecht angeordnet und an der Oberseite des
Getriebes mit übereinstimmenden Kupplungsmitteln zum Anschluß von Arbeitsgeräten
ausgestattet sind, wobei die zweite Arbeitswelle mit etwa gleicher und die erste
Arbeitswelle mit erheblich höherer Drehgeschwindigkeit als die Antriebswelle umläuft,
und daß die zweite Arbeitswelle mit einer Antriebsschnecke für ein Schneckenrad
zum langsamen Antrieb der senkrecht zur Antriebswelle angeordneten dritten Arbeitswelle
versehen ist.
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Die vorstehend beschriebene erfinderische Ausgestaltung des Getriebes
bietet eine Reihe von wesentlichen Vorteilen. Zunächst kann infolge der Anordnung
zweier gleicher Kupplungen an den mit verschiedener Drehgeschwindigkeit umlaufenden
Arbeitswellen ein und dasselbe Arbeitsgerät mit ganz verschiedenen Drehgeschwindigkeiten
betrieben werden. Wird beispielsweise ein Mixbecher mit Schlagmesserkreuz zum Zerhacken
von Nüssen oder zu anderen Zerkleinerungsarbeiten verwendet, so ist eine sehr hohe
Drehgeschwindigkeit erforderlich. Soll andererseits mit diesem Mixbecher ein leichterer
Teig gerührt werden, so ist schon mit Rücksicht auf das erheblich höhere Widerstandsmoment,
das bei der großen Geschwindigkeit zur Überlastung des Motors führen könnte, eine
geringere Geschwindigkeit erwünscht. Da ferner eine der Arbeitswellen eine Geschwindigkeit
hat, die derjenigen der Antriebswelle etwa entspricht, kann das Arbeitsgerät entweder
unmittelbar mit der Motorwelle oder in höherer Lage mit der entsprechenden Arbeitswelle
gekuppelt werden, wobei die niedrigere Lage beim Sitzen und die höhere Lage beim
Stehen der Hausfrau wünschenswert sein kann. Da außerdem die eine Arbeitswelle mit
einer wesentlich höheren Geschwindigkeit umläuft als die Motorwelle, können bestimmte
Arbeitsgeräte, etwa Hochgeschwindigkeits-Fruchtsaftzentrifugen, mit der erforderlichen
Geschwindigkeit angetrieben werden, ohne daß sich auch der Motor so schnell drehen
muß. Hierdurch wird die Lärmentwicklung auf ein Minimum beschränkt. Die Anordnung
einer waagerechten dritten Arbeitswelle erlaubt schließlich den Anschluß eines Fleischwolfes
oder eines ähnlichen Gerätes, das mit erheblich geringerer Geschwindigkeit als die
Motorwelle angetrieben werden muß.
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Die Erfindung ist in der nachstehenden Beschreibung an Hand der Zeichnungen
in einer Ausführungsform beispielhaft erläutert.
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F i g. 1 ist ein senkrechter Schnitt durch die Antriebseinrichtung
gemäß der Erfindung entlang der Linie 1-1 in F i g. 3; F i g. 2 ist eine Vorderansicht
der Antriebseinrichtung, wobei ein Teil der vorderen Wand weggelassen ist, um das
Innere offenzulegen, und wobei der obere Teil geschnitten ist; F i g. 3 ist ein
Grundriß der Antriebseinrichtung; F i g. 4 ist ein Schnitt eines Teils der Einrichtung,
und zwar entlang der Linie 4-4. in F i g. 1; F i g. 5 ist eine abgebrochene Ansicht
einer Einzelheit.
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Wie aus F i g. 1 ersichtlich, umfaßt das erfindungsgemäße Getriebe
das Getriebegehäuse 6, das Zwischenstück 7 und das Unterteil B. Ein ringförmiger
Zentrierbund 9 ist an der Unterseite 10 des Getriebegehäuses 6 angeformt,
welcher in eine entsprechend ringförmig ausgebildete Nut 11 in der oberen
Wand 12 des Zwischenstücks 7 eingreift. Das Zwischenstück 7 weist im Inneren
eine konzentrische Hülse 13
auf, welche von der oberen Wand 12 herabhängt
und mit einer ringförmigen Schulter 14 eines rohrförmigen Bauelements zusammenwirkt,
welches sich vom Boden 15 des Unterteils 8 aus nach oben erstreckt.
In
einem rohrförmigen Bauelement 5 des Unterteils 8
ist eine Kupplung
28 untergebracht, welche als ausrückbare Nockenkupplung ausgebildet und dem
Kopf der Motorwelle des elektromotorischen Antriebssockels angepaßt ist. Auf die
Kupplung 28 ist eine Antriebswelle 29 aufgekeilt, welche sich durch das Zwischenstück
7 bis in das Getriebegehäuse 6 hinein erstreckt.
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Wie in F i g. 2 dargestellt, sind innerhalb des Getriebegehäuses
6 zwei Arbeitswellen 30, 31 parallel und zu beiden Seiten der Antriebswelle
29 angeordnet. Die erste Arbeitswelle 30 wird über das am oberen Ende der
Antriebswelle 29 angeordnete Zahnrad 32 und das Ritzel 34 mit
gegenüber der Antriebswelle 29 höherer Drehzahl angetrieben und weist an
ihrem freien oberen Ende eine Kupplung 35 auf. Die zweite Arbeitswelle 31 ist über
ein weiteres Zahnrad 33 der Antriebswelle 29 und das gleich große
Zahnrad 36 angetrieben, so daß in diesem Falle das übersetzungsverhältnis für die
Drehgeschwindigkeiten 1: 1 beträgt. Die Arbeitswelle 31 weist an ihrem oberen Ende
ebenfalls eine Kupplung 37 auf. Mittels der Schnecke 39, die auf der Arbeitswelle
31 vorgesehen ist, und des Schneckenrades 40 wird die Kupplung
38
in der Vorderwand des Getriebegehäuses 6 angetrieben. Das Schneckenrad
40 ist unmittelbar über dem oberen Ende der Antriebswelle 29 angeordnet.
Wie aus F i g. 1 ersichtlich, reicht die Kupplung 38 in einen Rohrstutzen
43 hinein, welcher in einer abnehmbaren Platte 44 ausgebildet ist.
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Die Zusatzgeräte, welche durch die beiden Kupplungen 35 und
37 in der oberen Wandung des Getriebegehäuses 6 angetrieben werden
sollen, werden in bekannter Weise durch bajonettartige Verbindungsglieder in ihrer
Stellung gehalten. Hierzu ist die Standplatte 45, welche kreisförmige Ausnehmungen
46 aufweist, mit der oberen Wand des Getriebegehäuses 6
verbunden.
Rippen 47 (F i g. 3), welche an den Wänden jeder Ausnehmung 46 angeformt
sind, halten das Fußstück des Zusatzgerätes in Stellung. Das Verbindungsmittel für
die waagerechte Kupplung 38 ist, wie sich aus F i g. 5 ergibt, durch einen in senkrechter
Richtung unter Federeinwirkung stehenden Kolben 48 gebildet, welcher tangential
zu dem Rohrstutzen 43 gleitend verschiebbar ist und normalerweise gezwungen
ist, in eine tangentiale Ausnehmung in einem nichtdargestellten zylindrischen Montagezapfen
eines Zusatzgerätes einzugreifen, welches in dem Rohrstutzen angeordnet wird. Um
den Montagezapfen des Zusatzgerätes in den Rohrstutzen einzusetzen oder aus diesem
wieder zu entfernen, wird der Kolben 48 gegen die Federwirkung nach unten gedrückt,
um einen verjüngten Abschnitt 49 des Kolbens, welcher mit derselben Kurvenform
ausgebildet ist wie der Umfang des Rohrstutzens, in Deckung mit dem Rohrstutzen
zu bringen.