DE1219641B - Zerkleinerungs-, insbesondere Schneidvorrichtung in Verbindung mit einer von Hand tragbaren elektromotorisch angetriebenen Kuechenmaschine - Google Patents
Zerkleinerungs-, insbesondere Schneidvorrichtung in Verbindung mit einer von Hand tragbaren elektromotorisch angetriebenen KuechenmaschineInfo
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Description
- Zerkleinerungs-, insbesondere Schneidvorrichtung in Verbindung mit einer von Hand tragbaren elektromotorisch angetriebenen Küchenmaschine Kleine von Hand tragbare elektromotorisch angetriebene Küchenmaschinen, die sogenannten Quirle, sind bekannt. Antriebswellen von Rührbesen oder Haken werden dabei in das Küchenmaschinengehäuse eingesteckt. Diese Werkzeuge eignen sich nur zum Schlagen oder Rühren von Eiweiß, Sahne oder einem Teig.
- Es liegt die Aufgabe vor, die genannten kleinen, von Hand tragbaren Küchenmaschinen auch für das Zerkleinern, Schneiden, Schnitzeln oder Reiben von Gütern, insbesondere von Nahrungsmitteln, brauchbar zu machen.
- Nach der Erfindung besteht die Lösung der Aufgabe in einer Zerkleinerungs-, insbesondere Schneidvorrichtung in Verbindung mit einer von Hand tragbaren, elektromotorisch angetriebenen Küchenmaschine, wobei die senkrechte, an das Untersetzungsgetriebe der Maschine angeschlossene Antriebswelle der Vorrichtung unten am freien Ende das in einen Außenbehälter einstellbare Zerkleinerungs- bzw. Schneidwerkzeug trägt. Erfindungsgemäß ist diese Vorrichtung durch einen losen, nicht mit der Schneidvorrichtung verbundenen, unten geschlossenen zylindrischen Behälter und ein Zerkleinerungs- bzw. Schneidwerkzeug in Form einer ohne feste Führung auf das zu schneidende Gut aufsetzbaren Kreisscheibe gekennzeichnet, deren Durchmesser in bekannter Weise abgesehen von einem kleinen Spiel dem inneren Durchmesser des erwähnten Behälters entspricht, wobei die geschlossene Scheibe einen radialen, mit einem Schneidwerkzeug besetzten Durchlaß für das zerkleinerte Gut besitzt und wobei das noch nicht zerkleinerte Gut durch mit dem Behälter unmittel- oder mittelbar verbundene Mittel an einer Mitdrehung durch die Kreisscheibe gehindert ist.
- Das zu zerkleinernde Gut- wird einfach in den zylindrischen Behälter eingefüllt, worauf die Hausfrau die mit der Küchenmaschine verbundene, an einer einsteckbaren Welle sitzende Zerkleinerungsscheibe von oben in den Behälter einführt und auf das Gut aufsetzt. Durch den von der Hausfrau nach unten ausgeübten Druck wird das unter der Scheibe befindliche Gut zerkleinert. Das zerkleinerte Gut gelangt durch den Scheibendurchlaß in den Behälterraum oberhalb der Scheibe. Die Scheibe wandert gewissermaßen von oben nach unten durch das Schneidgut hindurch, bis die Scheibe den unteren Behälterboden erreicht hat. Mit dem Herausziehen der Scheibe aus dem Behälter erfolgt gleichzeitig und gewissermaßen selbsttätig die Leerung des Behälters von dem zerkleinerten Gut. Zum Stand der Technik sei erwähnt, daß ähnliche Schneidscheiben bekannt sind, wobei es sich aber im Gegensatz zum Erfindungsgegenstand um Vorrichtungen zum Portionenschneiden bzw. zum Herausschneiden von jeweils einer Scheibe aus dem Inhalt bekannter runder Konservendosen, insbesondere Wurstkonserven, handelt. Bei diesen Vorrichtungen muß die Schneidscheibe von Hand gedreht werden, denn mit einer schnelleren Drehung, insbesondere mit einer elektromotorisch angetriebenen Schneidscheibe, läßt sich eine Portion nicht aus der Konservendose herausschneiden.
- Zum Stand der Technik seien auch noch die kleinen, von Hand tragbaren Elektrowerkzeuge erwähnt, bei denen ein Schneid- oder Zerkleinerungswerkzeug am Ende der Motorwelle befestigt ist und sich infolgedessen mit der vollen Tourenzahl des Motors dreht. Diese Zerkleinerungswerkzeuge laufen in einem in bezug auf das Werkzeug feststehenden Schneidkorb oder einem Kranz von Vorsprüngen zusammen. Ein zufriedenstellendes Arbeiten ergibt sich nur, wenn sich das Schneidgut in einer Flüssigkeit befindet und wenn die Flüssigkeit durch das Werkzeug umgewälzt wird und dabei das Schneidgut mitnimmt und den Zerkleinerungswerkzeugen zuführt.
- Von den teilweise an sich bekannten Merkmalen der Unteransprüche sei hier noch hervorgehoben, daß der Durchmesser der Schneidscheibe erfindungsgemäß nach oben kleiner wird. Das hat den Vorteil, daß die Schneidscheibe auch dann nicht in dem engen Behälter klemmt, wenn die Hausfrau die Küchenmaschine nicht so hält, daß die Antriebswelle der Schneidscheibe eine genau senkrechte Lage einnimmt.
- In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Vorrichtung in Verbindung mit einer von Hand tragbaren Küchenmaschine dargestellt, wobei die Vorrichtungsteile in einem senkrechten Schnitt gezeichnet worden sind.
- F i g. 1 zeigt eine Seitenansicht; F i g. 2 zeigt in vergrößertem Maßstab den unteren Teil der Vorrichtung in Verbindung mit einer Festhaltevorrichtung für das Schneidgut.
- Die Zerkleinerungsvorrichtung weist einen zylindrischen Behälter 1 aus beliebigem Werkstoff auf, der oben einen sich erweiternden Teil 1' und eine Handhabe 2 besitzt.
- Der Behälterboden 1" kann in irgendeiner geeigneten Weise uneben oder. rauh gestaltet sein. Im gezeichneten Beispiel ist er mit nach oben gerichteten kleinen Vorsprüngen 3 versehen.
- Zur ..Vorrichtung gehört weiter eine zylindrische Scheibe 4, die mit einer zentralen Antriebswelle 5 fest verbunden ist. Die Scheibe 4 besitzt einen größten Durchmesser, der dem Innendurchmesser des Behälters 1 entspricht oder etwas kleiner ist. Aus der Zeichnung ist ersichtlich, daß der Scheibendurchmesser nach oben etwas kleiner werden kann, daß also der äußere Scheibenrand 4' eine kegelige Form aufweist. Die Scheibe-4 besitzt eine nach unten vorspringende Kante 6, die zu mehreren Zähnen 7 ausgebildet ist bzw. die aus einem vollständigen Zahnkranz bestehen kann. Jeder Zahn 7 kann als Schneiden ausgebildete Kanten aufweisen. Durch die Scheibe ist ein unterer Innenraum 8 des Behälters 1 gebildet, in den sich die Vorsprünge 3 erstrecken.
- Die aus Metall oder einem geeigneten Kunststoff bestehende Scheibe 4 besitzt einen Durchlaß 9, der sich im wesentlichen in radialer Richtung erstreckt. Eine den Durchlaß 9 begrenzende Kante der Scheibe 4 ist entweder selbst zu einem Zerkleinerungs- oder Schneidwerkzeug ausgebildet, oder es ist ein besonderer, in der Zeichnung voll ausgezogener Werkzeugstreifen 10 in eine entsprechende Führung der Scheibe 4 eingesetzt, wie es an sich bei großen Küchenmaschinen bekannt ist. Im. gezeichneten Beispiel handelt es. sich um ein Schneidmesser, dessen Schneide sich in den Durchlaß 9 und vorzugsweise etwas unter die untere Scheibenfläche erstreckt. Die Messerschneide erstreckt sich- in einer Richtung radial nach außen; sie kann sich auch in der anderen Richtung etwas über die Scheibenmitte erstrecken, derart, daß auch in der Mitte des Behälters 1 befindliches Gut geschnitten wird. Der Durchlaß 9 erstreckt sich dabei in die Nabe 4" der Scheibe 4 und unter das Ende der Antriebswelle 5. Die konische Nabe 4" besitzt einen .seitlichen Ausschnitt 9', so daß durch den gesamten Durchlaß 9, 9' das geschnittene Gut aus dem unteren Behälterraum 8 in den oberen Behälterraum 16 durchtreten kann.
- Für die Befestigung und Ausbildung des Werkzeugstreifens bietet der Stand der Technik genügend Beispiele. Hier sei nur erwähnt, daß an die Stelle eines Schneidmessers auch ein Schnitzel- oder Reibwerkzeug treten kann. Solche verschiedenen Werkzeuge sind auswechselbar ausgebildet; vorzugsweise läßt sich der einzelne Werkzeugstreifen vom Scheibenrand her in die Scheibe einschieben. Dabei ist der Werkzeugstreifen selbst mit einem Schlitz oder Löchern für den Durchtritt des Gutes versehen. Die Scheibe 4 könnte, abgesehen vom Durchlaß 9; nach oben hin voll oder massiv ausgebildet sein. Im gezeichneten Beispiel weist die Scheibe 4 eine obere Fläche 11 auf, die in Gestalt einer Schraubenfläche vom Durchlaß 9 ausgehend nach oben ansteigt und eine Auflage für das zerkleinerte Gut bildet.
- Die Antriebswelle 5 ist in das Gehäuse 12 einer von Hand tragbaren und mit einem Handgriff 13 versehenen Küchenmaschine einsteckbar. Im dargestellten Maschinengehäuse 12 ist ein Elektromotor mit waagerecht liegender Welle angeordnet, der ein Untersetzungsgetriebe, beispielsweise ein Schneckengetriebe, antreibt. Die Antriebswelle 5 greift beispielsweise in die Achse eines Schneckenrades ein. Die Mitnahmekupplung erfolgt durch einen in der Welle 5 befindlichen Querstift 14, der in Schlitze, beispielsweise der hohlen Nabe des Schneckenrades, eingreift. Die eingesteckte Antriebswelle 5 ist in bekannter Weise in der eingekuppelten Stellung in axialer Richtung. festgehalten, indem ein Sperrglied in die am oberen Ende der Welle 5 befindliche Ringnut 15 in bekannter Weise eingreift.
- Das zu schneidende Gut, beispielsweise Gemüse= stücke, wird von der Hausfrau in den Behälter 1 eingebracht, worauf mittels der Küchenmaschine die-Werkzeugscheibe 4 von oben in den Behälter 1 eingesetzt wird, bis zur Auflage auf dem im Behälter befindlichen Schneidgut. Die Behältererweiterung 1' erleichtert dabei die Einführung der umlaufenden Werkzeugscheibe 4. Mit der anderen Hand kann die Hausfrau den Behälter 1 entweder unmittelbar umfassen oder mittels der Handhabe 2 festhalten, wobei der Behälter unten auf einem Tisch aufgestellt sein kann oder nicht. Zum Schneiden, Schnitzeln oder sonstigen Zerkleinern des Schneidgutes hat die Hausfrau die umlaufende Werkzeugscheibe 4 lediglich im Behälter 1 nach unten zu drücken, bis in die in der Zeichnung dargestellte unterste Lage der Scheibe 4. Bei der Abwärtsbewegung findet die Zerkleinerung des Schneidgutes statt. Das Werkzeug frißt sich gewissermaßen von oben nach unten durch das Schneidgut hindurch. Das geschnittene Gut -gelangt durch den Durchlaß 9, 9' auf die Oberseite der Scheibe und damit in den mit 16 bezeichneten freien Behälterraum. Das geschnittene Gut gelangt zuerst auf die ansteigende Schraubenfläche 11, wodurch es angehoben und nach oben bewegt wird. Für den Eintritt neuen geschnittenen Gutes ist dadurch bei jeder Umdrehung der Scheibe 4 gesorgt.
- Die Zerkleinerungsarbeit wird beschleunigt, wenn das noch ungeschnittene Gut an einer drehenden Mitnahme durch die Werkzeugscheibe gehindert ist. Zu diesem Zweck sind die Vorsprünge 3 im Behälterboden 1" vorgesehen, die das Schneidgut gewissermaßen festhalten oder bei einer Mitnahme bremsen.
- Ist die unterste Stellung der Scheibe 4 erreicht, so kann die Hausfrau den Antriebsmotor ausschalten und die Scheibe 4 mittels der Küchenmaschine nach oben aus dem Behälter 1 herausziehen, wobei das geschnittene Gut mitgenommen wird und ausgeschüttet werden kann. Durch den kegeligen Scheibenrand 4' ist dafür gesorgt, daß eine Festklemmung der Scheibe im Behälter nicht eintreten kann, daß die Hausfrau also nicht gezwungen ist, genau auf eine zum Behälter zentrische Lage der Antriebswelle 5 zu achten. Durch die Scheibenzähne 7 wird auch ein an der Behälterwandung anliegendes Schneidgut erreicht. Die Vorrichtung zeichnet sich durch ihren einfachen Aufbau und weiter noch dadurch aus, daß der Werkzeugstreifen stets während einer vollen Umdrehung arbeitet.
- Um die Mitdrehung des zu schneidenden Gutes in dem Behälterraum 8 noch wirksamer zu verhindern, als dies durch die oben beschriebenen Vorsprünge 3 am Behälterboden erfolgen kann, ist beim Ausführungsbeispiel nach F i g. 2 ein Halter für den unteren Behälterraum 8 vorgesehen, in welchem Fall die Vorsprünge 3 am Behälterboden weggelassen werden könnten. Der Halter besteht aus einer unten mit einer Schneide 17 versehenen Messerleiste 18, die in ihrer Länge etwa dem Durchmesser der Werkzeugscheibe 4 entspricht. In der Mitte ist mit der Messerleiste 18, an deren Stelle auch ein Messerstern treten könnte, ein Zapfen 19 fest verbunden, der von unten lose in eine Bohrung der Antriebswelle 5 bzw. der Scheibe 4 eingesteckt ist. Dieser Halter 18 greift mit einer vorspringenden seitlichen Nase 20 in eine senkrechte Nut 21 der Behälterwandung 1 ein.
- Die Werkzeugscheibe 4 wird zusammen mit dem Halter 18 in den Behälter 1 eingesetzt, wobei die Schneide 17 des Halters 18 auf dem zu schneidenden Gut zur Auflage kommt. Durch die in die Nut 21 eingreifende Nase 20 kann sich der Halter 18 nicht drehen. Bei dem nach unten ausgeübten Arbeitsdruck bewegt sich der Halter 18 unterhalb der umlaufenden Werkzeugscheibe nach unten. Die Länge des Zapfens 19, der in eine Sackbohrung der Antriebswelle 5 eingreift, ist so bemessen, daß sich der Halter 18 und die Scheibe 4 nicht berühren.
Claims (7)
- Patentansprüche: 1. Zerkleinerungs-, insbesondere Schneidvorrichtung in Verbindung mit einer von Hand tragbaren elektromotorisch angetriebenen Küchenmaschine, wobei die senkrechte, an das Untersetzungsgetriebe der Vorrichtung angeschlossene Antriebswelle der Vorrichtung unten am freien Ende das in einen Außenbehälter einstellbare Zerkleinerungs- bzw. Schneidwerkzeug trägt, g e -kennzeichnet durch einen losen, nicht mit der Schneidvorrichtung verbundenen, unten geschlossenen, zylindrischen Behälter (1) und ein Zerkleinerungs- bzw. Schneidwerkzeug (4) in Form einer ohne feste Führung auf das zu schneidende Gut aufsetzbaren Kreisscheibe, deren Durchmesser in bekannter Weise abgesehen von einem kleinen Spiel dem inneren Durchmesser des Behälters (1) entspricht, wobei die geschlossene Scheibe einen radialen, mit einem Schneidwerkzeug (10) besetzten Durchlaß (9) für das zerkleinerte Gut besitzt, und wobei das noch nicht zerkleinerte Gut durch mit dem Behälter unmittel- oder mittelbar verbundene Mittel (3,18) an einer Mitdrehung durch die Kreisscheibe gehindert ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gokennzeichnet, daß die Werkzeugscheibe mindestens eine obere, in Form einer Schraubenfläche ansteigende, von dem Durchlaß ausgehende Fläche (11) aufweist.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkzeugscheibe (4) einen an sich bekannten, nach unten vorstehenden Rand (6) aus Zähnen, Messern (7) od. dgl. besitzt.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Scheibendurchmesser, auch der Durchmesser des sich von der Scheibe (4) nach oben erstreckenden Randes (4'), nach oben kleiner wird.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälterboden (1") uneben bzw. mit nach innen gerichteten Vorsprüngen (3) versehen ist.
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Behälter (1) oben erweitert und daß er einen seitlichen Handgriff (2) besitzt.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch mindestens einen das zu schneidende Gut an der Mitdrehung hindernden Halter, der lose drehbar mit der Antriebswelle oder der Werkzeugscheibe verbunden ist und der in eine senkrechte Nut (21) der Behälterwandung (1) eingreift. B. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter aus einer unten mit einer Schneide (17) versehenen Messerleiste (18) oder einem Messerstern besteht, die oder der mit einem Zapfen (19) lose in eine Bohrung der Antriebswelle (5) oder der Werkzeugscheibe (4) eingreift. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 823184, 1118 412; deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1690 320; USA.-Patentschrift Nr. 2 590 909.
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