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DE1168990B - Nulleiter-Trennklemmleiste - Google Patents

Nulleiter-Trennklemmleiste

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Publication number
DE1168990B
DE1168990B DEW27409A DEW0027409A DE1168990B DE 1168990 B DE1168990 B DE 1168990B DE W27409 A DEW27409 A DE W27409A DE W0027409 A DEW0027409 A DE W0027409A DE 1168990 B DE1168990 B DE 1168990B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
terminal
rail
neutral
screw
terminal according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEW27409A
Other languages
English (en)
Inventor
Wilhelm Staffel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Weidmueller Interface GmbH and Co KG
Original Assignee
CA Weidmueller GmbH and Co
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Filing date
Publication date
Application filed by CA Weidmueller GmbH and Co filed Critical CA Weidmueller GmbH and Co
Priority to DEW27409A priority Critical patent/DE1168990B/de
Priority to GB340361A priority patent/GB951802A/en
Publication of DE1168990B publication Critical patent/DE1168990B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R9/00Structural associations of a plurality of mutually-insulated electrical connecting elements, e.g. terminal strips or terminal blocks; Terminals or binding posts mounted upon a base or in a case; Bases therefor
    • H01R9/22Bases, e.g. strip, block, panel
    • H01R9/24Terminal blocks
    • H01R9/26Clip-on terminal blocks for side-by-side rail- or strip-mounting

Landscapes

  • Connections Arranged To Contact A Plurality Of Conductors (AREA)

Description

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Internat. Kl.: H 02 b
Deutsche Kl.: 21c-27/02
Nummer: 1168 990
Aktenzeichen: W 27409 VIII d / 21 c
Anmeldetag: 7. März 1960
Auslegetag: 30. April 1964
Die Erfindung betrifft eine Nulleiter-Trennklemmleiste und eine Klemme hierfür und hat die Aufgabe, die Anordnung von Nulleiter-Trennklemmleisten wesentlich zu vereinfachen und zu verbilligen und diese betriebssicherer und übersichtlicher zu gestalten.
Es sind bereits nach Art der Anreihklemmen zusammensetzbare Nulleiter-Trennklemmleisten für mehrere Abzweige bekannt, die aus aufsteckbaren oder aufschraubbaren Isolierkörpern bestehen, an deren einer Seite die gemeinsame Nulleiterschiene befestigt ist und die mit Abstand rechtwinklig dazu eine Auflagefläche zur Aufnahme eines Zweiganschlußstücks aufweisen, das mit der Nulleiterschiene durch ein an sich bekanntes Trennglied verbindbar ist. Diese Nullleiter-Trennklemmen sind eingangsseitig für eine mehreren Trennklemmen gemeinsame Nulleiterschiene eingerichtet, indessen die Ausgangsseite mit den Trenngliedern zu einzelnen Stromkreisen gehört.
Diese Anordnung setzte die Verwendung genormter Klemmentragschienen voraus und hatte verschiedene Nachteile, z. B. daß in die Nulleiterschiene Löcher eingebohrt werden mußten.
An sich ist es auch bekannt, eine als Leiter ausgebildete rechteckige Schiene als Tragschiene für aufreihbare Klemmenkörper zu verwenden, wobei auch der zur Klemmschraube führende Leiter zur Erzielung einer einwandfreien elektrischen Verbindung mit seinem unteren Ende noch gegen eine weitere Schiene gepreßt wurde. Es waren also mehrere leitende Schienen als Tragorgan vorgesehen.
Für den Schaltanlagenbau in der Industrie ist die Normtragschiene meist vorgeschrieben, weil damit diese Anlagen vereinheitlicht werden. In der Installationstechnik aber kommt es nach wie vor in erster Linie auf äußerste Raumausnutzung und Billigkeit an. Die Phasenklemmen sind hier meist getrennt von den Nulleiter-Trennklemmen angeordnet, denn die Nullleiterschiene ist bereits wegen der Stromleitung so stark bemessen, daß sie ohne weiteres zugleich als Tragschiene verwendet werden kann. Damit erübrigt sich eine gesonderte Klemmentragschiene.
Die Erfindung besteht nun darin, daß bei einer Nulleiter-Trennklemmleiste mit einer glatten, keine Bohrungen aufweisenden Nulleiterschiene von rechteckigem Querschnitt die Nullschiene als alleiniges Tragorgan für aufreih- bzw. aufsteckbare Klemmenkörper aus Isolierstoff dient, die mit einer Trennschraube ausgerüstet sind, die dadurch leitend mit der Nulleiterschiene verbunden werden kann, daß die in einem Gewinde des Klemmkörpers geführte Trennschraube sich mit ihrem Schaftende an der Nulleiterschiene mittelbar oder unmittelbar abstützt, ohne Nulleiter-Trennklemmleiste
Anmelder:
C. A. Weidmüller K. G., Berlebeck bei Detmold
Als Erfinder benannt:
Wilhelm Staffel, Königswinter/Rhein
diese zu durchdringen. Damit kann eine normale Kupfer- oder Messingflachschiene, wie sie überall auf
■ Lager liegt, ohne Vorbereitung — etwa durch Bohren oder Gewindeschneiden — verwendet werden. Sie wird lediglich auf die sich aus der Anzahl der Nullleiter-Trennklemmen und der sich aus dem Bedarf für Befestigungssockel, die zweckmäßig als Klemmsockel vorzusehen sind, und dem Bedarf für den einen An-
ao schlußbügel für den Hauptnulleiter der Anlage ergebende Länge abgeschnitten. Die vorgesehene Anzahl Nulleiter-Trennklemmen der erfindungsgemäßen Art werden entweder mit einer dem Schienenquerschnitt entsprechenden Aussparung auf die Nulleiterschiene gefädelt, oder die Nulleiter-Trennklemmen haben an Stelle der rechteckigen Aussparung einen Isolierfuß, in dem ein Federglied zum Aufstecken der Klemme auf die Nulleiterschiene als Tragschiene angeordnet ist. In diesem Fall kann jede einzelne Klemme unabhängig von den Nachbarklemmen rechts und links aus der Reihe genommen und ersetzt werden.
Wegen der gerade auch in der Installationstechnik zu Störungen führenden, wenn auch häufig nicht besonders starken, so aber zeitlich lange wirksamen Er- schütterungen erfolgt die Kontaktverbindung federnd. Ein weiterer Grund hierfür ist aber, daß verhindert werden muß, daß beim Anziehen der Trennschraube der Druck auf die Nulleiterschiene und damit den Isonerkörper zu stark wird, so daß dieser brechen würde. Die Federung erfolgt zweckmäßig z. B. dadurch, daß zwischen dem Schaftende der Schraube und der Nulleiterschiene eine Kontaktfeder im Isolierstoffgehäuse eingesetzt ist, oder auch dadurch, daß die Trennschraube am Schaftende ein federndes Druckstück hat.
Will man auf diese Sicherungseinrichtung verzichten, so ist es erforderlich, in den Preßstoffisolierkörper einen den Druck abfangenden Rahmen oder Bügel einzupressen.
Vorzugsweise sind heute in der Klemmentechnik Anschlußstellen für den Anschluß des geraden Leiterendes üblich. Dabei ist ein zeitraubendes Ösenbiegen
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oder Kabelschuhlöten hinfällig. Diese sogenannten Buchsenklemmen sind insbesondere als aus Messingoder Stahlblech gebogene Klemmkörper wegen der hier vorhandenen elastischen Klemmung bevorzugt hergestellt. Das Biegen der Stanzteile und die weitere Materialbehandlung erfordern besondere Einrichtungen. Es ist daher ein wesentliches Merkmal der Erfindung, daß ein normaler Durchgangsklemmkörper mit einem zusätzlichen Durchgangsloch für die Trennschraube verwendet wird. Damit hat also das Stanzteil lediglich ein zusätzliches Durchgangsloch, indessen der andere Herstellungsablauf wie bei der Fertigung der Durchgangsklemmkörper erfolgt.
Die Trennschraube durchdringt den Buchsenklemmkörper an der Stelle, wo sonst eine Klemmschraube das Leiterende der ankommenden Leitung klemmt. Der abgehende Nulleiterzweig wird in den Klemmkörper von der anderen Seite, wie bisher die abgehende Leitung bei einer Durchgangsklemme, eingeführt. Dabei könnte er zu weit eingeführt werden und so in den Bereich der Trennschraube kommen und unter Umständen diese in ihrer Bewegung blockieren. Es ist daher wichtig, daß der Durchgangsklemmkörper einen Steg zur Einführbegrenzung der abgehenden Leitung hat.
Die große Bedeutung der Nulleiter-Trennklemmen liegt darin, daß die Installationsanlagen von öffentlichen Versammlungsstätten zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen genügen müssen, weil hier Brände eine Panik auslösen und diese Brände häufig durch Kurzschluß infolge schlecht gewordener Isolation hervorgerufen werden. Eine verschärfte Bestimmung schreibt daher heute vor, daß die Isolation in gewissen Zeitabständen zu prüfen ist. Hätte man nur Durchgangsklemmen in den Stromkreisen, so müßten bei jeder Isolationsprüfung die Anschlüsse gelöst werden, wodurch die neue Gefahr des schlechten Anschließens entstünde. Außerdem wäre eine solche Isolationsprüfung jedesmal eine sehr zeitraubende Arbeit. Die entsprechende neue Einrichtungsvorschrift sagt daher, daß Nulleiter-Trennklemmen vorzusehen sind. Zur Isolationsprüfung werden also die Nulleiter-Trennklemmen geöffnet. Die Messung würde aber dann ein falsches Bild geben, wenn das Öffnen der Nulleiter-Trennklemmen nicht ausreichend erfolgt wäre. Es genügt daher nicht, daß die Trennschraube nur mit ihrem Ende kurz von der Nulleiterschiene abgehoben wird, sondern es ist erforderlich, daß die Trennstrecke so groß ist, wie es dem Isolationswert der übrigen Anlagenteile entspricht. Diese ausreichende Trennstrecke muß daher gut merkbar sein, was durch Herausdrehen bis zur Ebene der Oberfläche oder bis zur Hemmung der Herausdrehung durch sperrendes Druckstück od. dgl. am Schaftende der Trennschraube erzielt wird.
Nachdem es sich bei den Nulleiter-Trennklemmen um zwar möglichst billig herstellbare Reihenklemmen handelt, die aber für besonders hochwertige Isolation verwendet werden sollen, gehört es zur weiteren Ausgestaltung der Erfindung, daß der Klemmkörper und die Trenneinrichtung berührungssicher in ein raumsparendes scheibenförmiges Isolierstoffgehäuse eingebettet sind. Dabei wird die offene Breitseite beim Aneinanderreihen jeweils durch die nächste Klemme abgedeckt und die letzte durch eine anzubringende Abdeckplatte.
Dabei kann die Montage auf der zugleich Tragschiene bildenden Nulleiterschiene so vorgesehen sein, daß bei aufreihbaren Isolierkörpern die Klemme mit geringem Spiel auf der Flachschiene sitzt und erst beim Schließen der Trenneinrichtung auf der Schiene festsitzt, oder es kann ebenfalls bei aufreihbarem Isotierkörper die Klemme auch bei geöffneter Trenneinrichtung, z. B. durch zusätzliche Feder oder durch die Kontaktfeder selbst bereits vor dem Anziehen der Trennschraube festsitzen.
Die Zufuhr zur Nulleiterschiene geschieht zweckmäßig ebenfalls ohne Bohrung durch Aufsetzen eines
Klemmzugbügels, dessen Klemmschraube sich an der Schiene abstützt und deren Bügel den Hauptnulleiter umfaßt und an die Nulleiterschiene preßt. Dabei kann dieser Klemmzugbügel auch unverlierbar an der NuIlleiterschiene dadurch befestigt sein, daß auf ihren beiden Schmalseiten je ein Stift oder ausgedrückte Ansätze vorhanden sind, die in seitliche Schlitz« des Zugbügels eingreifen.
Wen auch die Phasenklemmen als normale Anreihao klemmen für die aufsteckbare Befestigung auf einer C-förmigen Tragschiene ausgebildet sind, so kann auch deren Befestigungseinrichtung für die Befestigung auf der Nulleiterschiene vorgesehen werden. In diesem Fall hat das Isolierstoffgehäuse an Stelle der Trennschraube eine zweite Klemmschraube und eine entsprechende Einführöffnung für die ankommende Phasenleitung.
Der Gegenstand der Erfindung sei an Hand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert, in der
Fig. 1 eine vollständige Nulleiter-Trennklemmleiste in ihrem Aufbau auf einer Unterlage in perspektivischer Ansicht darstellt;
F i g. 2 zeigt in einer Ansicht von der offenen Seite her eine aufreihbare Nulleiter-Trennklemme;
F i g. 3 eine aufsteckbare Trennklemme in gleicher Ansicht und
F i g. 4 eine weitere Ausführungsform einer aufreihbaren Trennklemme.
Mit 1 ist in Fi g. 1 eine Grundplatte, beispielsweise aus Isolierstoff, bezeichnet, auf der mittels Halteböcken 2 die rechteckige Nulleiterschiene 3, und zwar im Abstand oberhalb der Grundplatte 1, gelagert ist. Mit 4 ist eine Anschlußklemme, beispielsweise eine Zugbügelklemme bezeichnet, die zum Anschluß des Hauptnulleiters 5 an die Nullschiene 3 dient. Mit 6 sind die einzelnen Trennklemmen bezeichnet, die auf der Nullschiene 3 aufgereiht bzw. aufgesteckt sind. Da diese im allgemeinen einseitig offen ausgeführt sind, ist die letzte, vorderste Trennklemme 6 mit einer Abschlußplatte 7 verschlossen. 8 sind die Einführungsöffnungen für die einzelnen Nulleiteranschlüsse 9.
Bei der Ausführungsform gemäß F i g. 2 ist innerhalb des Isolierkörpers 6 eine normale Buchsenklemme 11 angeordnet, die jedoch auch an der Unterseite eine Durchgangsöffnung für die Trennschraube 14 aufweist. Mit 12 ist die Anschlußschraube, Klemmschraube, bezeichnet, die in an sich bekannter Weise mit einem federnden Drahtschutzbügel 13 sich auf die Leitung abstützen kann. Dabei kann der Bügel so umgebogen sein, daß er gleichzeitig eine Begrenzung für die Einführung des Leiters 9 darstellt. Mit 15 ist eine Kontaktfeder bezeichnet, auf die sich die Trennschraube 14 abstützt. In eine Ausnehmung des Gehäuses ist die Nullschiene 3 eingelegt, d. h., das Gehäuse ist auf dieser aufgefädelt. Beim Anziehen der Trennschraube 14 legt sich das untere Schaftende der Trennschraube auf das Ende der Feder 15 und drückt
damit den Kontakt 16 auf die Nullschiene 3 auf. Gleichzeitig wird hierdurch die gesamte Trennklemme in ihrer Lage fixiert.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3 ist das Gehäuse 6 an der Unterseite offen, so daß die Klemme auf die Nullschiene 3 aufgesteckt werden kann. Sie wird hierbei durch eine Feder 18, die in einen entsprechenden Schlitz des Gehäuses eingelegt sein kann, in ihrer Lage festgehalten. Grundsätzlich ist es dabei auch möglich, die Feder 18 mit der Feder 15 zu kornbinieren, beispielsweise beide Federn aus einem Stück bestehen zu lassen, das in entsprechender Weise umgebogen ist. Dadurch, daß die Trennklemme einseitig offen ist, ist das Einlegen der Feder einfach möglich.
In Fig. 4 ist eine andere Ausführungsform der Trennklemme dargestellt. Hier ist wiederum der Isolierkörper 6 an der Unterseite geschlossen und die Klemme auf die Nullschiene aufgeschoben. An Stelle einer Kontaktfeder ist hier am Schaftende der Schraube 14 ein Druckstück 19 vorgesehen, das sowohl zur Herstellung der elektrischen Verbindung als auch zur mechanischen Halterung der Trennklemme bei angezogener Trennschraube 14 dient. In der gezeichneten Stellung ist die Trennschraube 14 so weit nach oben herausgeschraubt, daß der Kopf der Schraube mit dem Gehäuse bündig liegt. Dadurch wird angezeigt, daß ein ausreichender Isolierabstand zwischen dem Druckstück 19 und der Schiene 3 vorhanden ist. Ein weiteres Herausschrauben der Schraube 14 ist dadurch unmöglich, daß sich das Druckstück 19 von unten an die Buchsenklemme 11 anlegt. Auch hierdurch ist eine Anzeige für den ausreichenden Isolationsabstand gegeben.

Claims (10)

Patentansprüche: 35
1. Nulleiter-Trennklemmleiste mit einer glatten, keine Bohrungen aufweisend'enNulleiterschiene von rechteckigem Querschnitt, dadurch gekennzeichnet, daß die Nullschiene als alleiniges Tragorgan für aufreih-bzw. aufsteckbare Klemmenkörper aus Isolierstoff dient, die mit einer Trennschraube ausgerüstet sind, die dadurch leitend mit der Nulleiterschiene verbunden werden kann, daß die in einem Gewinde des Klemmenkörpers geführte Trennschraube sich mit ihrem Schaftende an der Nulleiterschiene mittelbar oder unmittelbar abstützt, ohne diese zu durchdringen.
2. Klemme für Nulleiter-Trennklemmleisten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Inneren des Isolierkörpers ein Druckverteilungsstück, beispielsweise in Form eines Rahmens, Bügels oder einer Feder vorgesehen ist, mittels dessen die Abstützung der Trennchraube auf der Nullschiene bzw. gegenüber dem Isolierkörper erfolgt.
3. Klemme nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Kontaktfeder in eine Nut des Isolierkörpers eingelegt ist, deren Auflage auf der Nullschiene gegenüber dem Angriffspunkt der Trennschraube versetzt angeordnet ist.
4. Klemme nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktfeder gleichzeitig als Rastfeder zum Aufstecken der Klemme auf die Nullschiene ausgebildet ist.
5. Klemme nach Anspruch 1 und folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß als leitender Klemmkörper ein normaler Durchgangsklemmkörper mit einer zusätzlichen Öffnung am Boden für den Durchgang der Trennschraube Verwendung findet.
6. Klemme nach Anspruch 1 und folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchgangsklemmkörper alsBuchsenklemmkörper ausgebildet ist und einen Steg zur Einführbegrenzung der abgehenden Leitung aufweist.
7. Klemme nach Anspruch 1 und folgenden, gekennzeichnet durch Mittel zur Anzeige eines ausreichenden Isolationsabstandes der Trennschraube vom Nulleiter beim Prüfen, wie z. B. eine Hemmung durch ein sperrendes Druckstück od. dgl. am Schaftende der Trennschraube oder eine solche Länge der Trennschraube im Verhältnis zur Länge des Durchbruches im Isolierkörper, daß beim Herausdrehen bis zur Ebene der Oberfläche des Isolierkörpers der ausreichende Abstand erreicht ist.
8. Klemme nach Anspruch 1 und folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmkörper mit der Trenneinrichtung in einem scheibenförmigen Isolierstoffgehäuse mit einer offenen Breitseite berührungssicher eingebaut ist.
9. Klemme nach Anspruch 1 und folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß bei aufreihbaren Isolierkörpern die Klemme mit geringem Spiel auf der Nulleiterschiene als Tragschiene sitzt und erst beim Schließen der Trenneinrichtung auf der Schiene festsitzt.
10. Klemme nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine Haltevorrichtung, beispielsweise eine Feder, die auch die Kontaktfeder sein kann, im Inneren des Isolierkörpers vorgesehen ist, die die Klemme auf der Nullschiene auch bei geöffneter Trenneinrichtung zu halten vermag.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Französische Patentschrift Nr. 1120 593.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
409 587/415 4.64 © Bundesdruckerei Berlin
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