DE1168990B - Nulleiter-Trennklemmleiste - Google Patents
Nulleiter-TrennklemmleisteInfo
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- H01R—ELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
- H01R9/00—Structural associations of a plurality of mutually-insulated electrical connecting elements, e.g. terminal strips or terminal blocks; Terminals or binding posts mounted upon a base or in a case; Bases therefor
- H01R9/22—Bases, e.g. strip, block, panel
- H01R9/24—Terminal blocks
- H01R9/26—Clip-on terminal blocks for side-by-side rail- or strip-mounting
Landscapes
- Connections Arranged To Contact A Plurality Of Conductors (AREA)
Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Internat. Kl.: H 02 b
Deutsche Kl.: 21c-27/02
Nummer: 1168 990
Aktenzeichen: W 27409 VIII d / 21 c
Anmeldetag: 7. März 1960
Auslegetag: 30. April 1964
Die Erfindung betrifft eine Nulleiter-Trennklemmleiste
und eine Klemme hierfür und hat die Aufgabe, die Anordnung von Nulleiter-Trennklemmleisten
wesentlich zu vereinfachen und zu verbilligen und diese betriebssicherer und übersichtlicher zu gestalten.
Es sind bereits nach Art der Anreihklemmen zusammensetzbare Nulleiter-Trennklemmleisten für mehrere
Abzweige bekannt, die aus aufsteckbaren oder aufschraubbaren Isolierkörpern bestehen, an deren
einer Seite die gemeinsame Nulleiterschiene befestigt ist und die mit Abstand rechtwinklig dazu eine Auflagefläche
zur Aufnahme eines Zweiganschlußstücks aufweisen, das mit der Nulleiterschiene durch ein an
sich bekanntes Trennglied verbindbar ist. Diese Nullleiter-Trennklemmen sind eingangsseitig für eine
mehreren Trennklemmen gemeinsame Nulleiterschiene eingerichtet, indessen die Ausgangsseite mit den
Trenngliedern zu einzelnen Stromkreisen gehört.
Diese Anordnung setzte die Verwendung genormter Klemmentragschienen voraus und hatte verschiedene
Nachteile, z. B. daß in die Nulleiterschiene Löcher eingebohrt werden mußten.
An sich ist es auch bekannt, eine als Leiter ausgebildete rechteckige Schiene als Tragschiene für aufreihbare
Klemmenkörper zu verwenden, wobei auch der zur Klemmschraube führende Leiter zur Erzielung
einer einwandfreien elektrischen Verbindung mit seinem unteren Ende noch gegen eine weitere Schiene
gepreßt wurde. Es waren also mehrere leitende Schienen als Tragorgan vorgesehen.
Für den Schaltanlagenbau in der Industrie ist die Normtragschiene meist vorgeschrieben, weil damit
diese Anlagen vereinheitlicht werden. In der Installationstechnik aber kommt es nach wie vor in erster
Linie auf äußerste Raumausnutzung und Billigkeit an. Die Phasenklemmen sind hier meist getrennt von den
Nulleiter-Trennklemmen angeordnet, denn die Nullleiterschiene ist bereits wegen der Stromleitung so
stark bemessen, daß sie ohne weiteres zugleich als Tragschiene verwendet werden kann. Damit erübrigt
sich eine gesonderte Klemmentragschiene.
Die Erfindung besteht nun darin, daß bei einer Nulleiter-Trennklemmleiste mit einer glatten, keine
Bohrungen aufweisenden Nulleiterschiene von rechteckigem Querschnitt die Nullschiene als alleiniges
Tragorgan für aufreih- bzw. aufsteckbare Klemmenkörper aus Isolierstoff dient, die mit einer Trennschraube
ausgerüstet sind, die dadurch leitend mit der Nulleiterschiene verbunden werden kann, daß die
in einem Gewinde des Klemmkörpers geführte Trennschraube sich mit ihrem Schaftende an der Nulleiterschiene
mittelbar oder unmittelbar abstützt, ohne Nulleiter-Trennklemmleiste
Anmelder:
C. A. Weidmüller K. G., Berlebeck bei Detmold
Als Erfinder benannt:
Wilhelm Staffel, Königswinter/Rhein
diese zu durchdringen. Damit kann eine normale Kupfer- oder Messingflachschiene, wie sie überall auf
■ Lager liegt, ohne Vorbereitung — etwa durch Bohren oder Gewindeschneiden — verwendet werden. Sie
wird lediglich auf die sich aus der Anzahl der Nullleiter-Trennklemmen und der sich aus dem Bedarf für
Befestigungssockel, die zweckmäßig als Klemmsockel vorzusehen sind, und dem Bedarf für den einen An-
ao schlußbügel für den Hauptnulleiter der Anlage ergebende Länge abgeschnitten. Die vorgesehene Anzahl
Nulleiter-Trennklemmen der erfindungsgemäßen Art werden entweder mit einer dem Schienenquerschnitt
entsprechenden Aussparung auf die Nulleiterschiene gefädelt, oder die Nulleiter-Trennklemmen haben an
Stelle der rechteckigen Aussparung einen Isolierfuß, in dem ein Federglied zum Aufstecken der Klemme
auf die Nulleiterschiene als Tragschiene angeordnet ist. In diesem Fall kann jede einzelne Klemme unabhängig
von den Nachbarklemmen rechts und links aus der Reihe genommen und ersetzt werden.
Wegen der gerade auch in der Installationstechnik zu Störungen führenden, wenn auch häufig nicht besonders starken, so aber zeitlich lange wirksamen Er-
schütterungen erfolgt die Kontaktverbindung federnd. Ein weiterer Grund hierfür ist aber, daß verhindert
werden muß, daß beim Anziehen der Trennschraube der Druck auf die Nulleiterschiene und damit den
Isonerkörper zu stark wird, so daß dieser brechen würde. Die Federung erfolgt zweckmäßig z. B. dadurch,
daß zwischen dem Schaftende der Schraube und der Nulleiterschiene eine Kontaktfeder im Isolierstoffgehäuse
eingesetzt ist, oder auch dadurch, daß die Trennschraube am Schaftende ein federndes
Druckstück hat.
Will man auf diese Sicherungseinrichtung verzichten, so ist es erforderlich, in den Preßstoffisolierkörper
einen den Druck abfangenden Rahmen oder Bügel einzupressen.
Vorzugsweise sind heute in der Klemmentechnik Anschlußstellen für den Anschluß des geraden Leiterendes
üblich. Dabei ist ein zeitraubendes Ösenbiegen
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oder Kabelschuhlöten hinfällig. Diese sogenannten Buchsenklemmen sind insbesondere als aus Messingoder
Stahlblech gebogene Klemmkörper wegen der hier vorhandenen elastischen Klemmung bevorzugt
hergestellt. Das Biegen der Stanzteile und die weitere Materialbehandlung erfordern besondere Einrichtungen.
Es ist daher ein wesentliches Merkmal der Erfindung, daß ein normaler Durchgangsklemmkörper
mit einem zusätzlichen Durchgangsloch für die Trennschraube
verwendet wird. Damit hat also das Stanzteil lediglich ein zusätzliches Durchgangsloch, indessen
der andere Herstellungsablauf wie bei der Fertigung der Durchgangsklemmkörper erfolgt.
Die Trennschraube durchdringt den Buchsenklemmkörper
an der Stelle, wo sonst eine Klemmschraube das Leiterende der ankommenden Leitung
klemmt. Der abgehende Nulleiterzweig wird in den Klemmkörper von der anderen Seite, wie bisher die
abgehende Leitung bei einer Durchgangsklemme, eingeführt. Dabei könnte er zu weit eingeführt werden
und so in den Bereich der Trennschraube kommen und unter Umständen diese in ihrer Bewegung
blockieren. Es ist daher wichtig, daß der Durchgangsklemmkörper einen Steg zur Einführbegrenzung
der abgehenden Leitung hat.
Die große Bedeutung der Nulleiter-Trennklemmen liegt darin, daß die Installationsanlagen von öffentlichen
Versammlungsstätten zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen genügen müssen, weil hier Brände eine
Panik auslösen und diese Brände häufig durch Kurzschluß infolge schlecht gewordener Isolation hervorgerufen
werden. Eine verschärfte Bestimmung schreibt daher heute vor, daß die Isolation in gewissen Zeitabständen
zu prüfen ist. Hätte man nur Durchgangsklemmen in den Stromkreisen, so müßten bei jeder
Isolationsprüfung die Anschlüsse gelöst werden, wodurch die neue Gefahr des schlechten Anschließens
entstünde. Außerdem wäre eine solche Isolationsprüfung jedesmal eine sehr zeitraubende Arbeit. Die
entsprechende neue Einrichtungsvorschrift sagt daher, daß Nulleiter-Trennklemmen vorzusehen sind. Zur
Isolationsprüfung werden also die Nulleiter-Trennklemmen geöffnet. Die Messung würde aber dann ein
falsches Bild geben, wenn das Öffnen der Nulleiter-Trennklemmen nicht ausreichend erfolgt wäre. Es
genügt daher nicht, daß die Trennschraube nur mit ihrem Ende kurz von der Nulleiterschiene abgehoben
wird, sondern es ist erforderlich, daß die Trennstrecke so groß ist, wie es dem Isolationswert der übrigen
Anlagenteile entspricht. Diese ausreichende Trennstrecke muß daher gut merkbar sein, was durch
Herausdrehen bis zur Ebene der Oberfläche oder bis zur Hemmung der Herausdrehung durch sperrendes
Druckstück od. dgl. am Schaftende der Trennschraube erzielt wird.
Nachdem es sich bei den Nulleiter-Trennklemmen um zwar möglichst billig herstellbare Reihenklemmen
handelt, die aber für besonders hochwertige Isolation verwendet werden sollen, gehört es zur weiteren Ausgestaltung
der Erfindung, daß der Klemmkörper und die Trenneinrichtung berührungssicher in ein raumsparendes
scheibenförmiges Isolierstoffgehäuse eingebettet sind. Dabei wird die offene Breitseite beim
Aneinanderreihen jeweils durch die nächste Klemme abgedeckt und die letzte durch eine anzubringende
Abdeckplatte.
Dabei kann die Montage auf der zugleich Tragschiene bildenden Nulleiterschiene so vorgesehen sein,
daß bei aufreihbaren Isolierkörpern die Klemme mit geringem Spiel auf der Flachschiene sitzt und erst
beim Schließen der Trenneinrichtung auf der Schiene festsitzt, oder es kann ebenfalls bei aufreihbarem Isotierkörper
die Klemme auch bei geöffneter Trenneinrichtung, z. B. durch zusätzliche Feder oder durch
die Kontaktfeder selbst bereits vor dem Anziehen der Trennschraube festsitzen.
Die Zufuhr zur Nulleiterschiene geschieht zweckmäßig ebenfalls ohne Bohrung durch Aufsetzen eines
Klemmzugbügels, dessen Klemmschraube sich an der Schiene abstützt und deren Bügel den Hauptnulleiter
umfaßt und an die Nulleiterschiene preßt. Dabei kann dieser Klemmzugbügel auch unverlierbar an der NuIlleiterschiene
dadurch befestigt sein, daß auf ihren beiden Schmalseiten je ein Stift oder ausgedrückte
Ansätze vorhanden sind, die in seitliche Schlitz« des Zugbügels eingreifen.
Wen auch die Phasenklemmen als normale Anreihao klemmen für die aufsteckbare Befestigung auf einer
C-förmigen Tragschiene ausgebildet sind, so kann auch deren Befestigungseinrichtung für die Befestigung
auf der Nulleiterschiene vorgesehen werden. In diesem Fall hat das Isolierstoffgehäuse an Stelle der
Trennschraube eine zweite Klemmschraube und eine entsprechende Einführöffnung für die ankommende
Phasenleitung.
Der Gegenstand der Erfindung sei an Hand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele
näher erläutert, in der
Fig. 1 eine vollständige Nulleiter-Trennklemmleiste
in ihrem Aufbau auf einer Unterlage in perspektivischer Ansicht darstellt;
F i g. 2 zeigt in einer Ansicht von der offenen Seite her eine aufreihbare Nulleiter-Trennklemme;
F i g. 3 eine aufsteckbare Trennklemme in gleicher Ansicht und
F i g. 4 eine weitere Ausführungsform einer aufreihbaren Trennklemme.
Mit 1 ist in Fi g. 1 eine Grundplatte, beispielsweise
aus Isolierstoff, bezeichnet, auf der mittels Halteböcken 2 die rechteckige Nulleiterschiene 3, und zwar
im Abstand oberhalb der Grundplatte 1, gelagert ist. Mit 4 ist eine Anschlußklemme, beispielsweise eine
Zugbügelklemme bezeichnet, die zum Anschluß des Hauptnulleiters 5 an die Nullschiene 3 dient. Mit 6
sind die einzelnen Trennklemmen bezeichnet, die auf der Nullschiene 3 aufgereiht bzw. aufgesteckt sind. Da
diese im allgemeinen einseitig offen ausgeführt sind, ist die letzte, vorderste Trennklemme 6 mit einer Abschlußplatte
7 verschlossen. 8 sind die Einführungsöffnungen für die einzelnen Nulleiteranschlüsse 9.
Bei der Ausführungsform gemäß F i g. 2 ist innerhalb
des Isolierkörpers 6 eine normale Buchsenklemme 11 angeordnet, die jedoch auch an der Unterseite
eine Durchgangsöffnung für die Trennschraube 14 aufweist. Mit 12 ist die Anschlußschraube, Klemmschraube,
bezeichnet, die in an sich bekannter Weise mit einem federnden Drahtschutzbügel 13 sich auf
die Leitung abstützen kann. Dabei kann der Bügel so umgebogen sein, daß er gleichzeitig eine Begrenzung
für die Einführung des Leiters 9 darstellt. Mit 15 ist eine Kontaktfeder bezeichnet, auf die sich die Trennschraube
14 abstützt. In eine Ausnehmung des Gehäuses ist die Nullschiene 3 eingelegt, d. h., das Gehäuse
ist auf dieser aufgefädelt. Beim Anziehen der Trennschraube 14 legt sich das untere Schaftende der
Trennschraube auf das Ende der Feder 15 und drückt
damit den Kontakt 16 auf die Nullschiene 3 auf. Gleichzeitig wird hierdurch die gesamte Trennklemme
in ihrer Lage fixiert.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3 ist das
Gehäuse 6 an der Unterseite offen, so daß die Klemme auf die Nullschiene 3 aufgesteckt werden kann. Sie
wird hierbei durch eine Feder 18, die in einen entsprechenden Schlitz des Gehäuses eingelegt sein kann,
in ihrer Lage festgehalten. Grundsätzlich ist es dabei auch möglich, die Feder 18 mit der Feder 15 zu kornbinieren,
beispielsweise beide Federn aus einem Stück bestehen zu lassen, das in entsprechender Weise umgebogen
ist. Dadurch, daß die Trennklemme einseitig offen ist, ist das Einlegen der Feder einfach möglich.
In Fig. 4 ist eine andere Ausführungsform der Trennklemme dargestellt. Hier ist wiederum der Isolierkörper
6 an der Unterseite geschlossen und die Klemme auf die Nullschiene aufgeschoben. An Stelle
einer Kontaktfeder ist hier am Schaftende der Schraube 14 ein Druckstück 19 vorgesehen, das sowohl zur
Herstellung der elektrischen Verbindung als auch zur mechanischen Halterung der Trennklemme bei angezogener
Trennschraube 14 dient. In der gezeichneten Stellung ist die Trennschraube 14 so weit nach
oben herausgeschraubt, daß der Kopf der Schraube mit dem Gehäuse bündig liegt. Dadurch wird angezeigt,
daß ein ausreichender Isolierabstand zwischen dem Druckstück 19 und der Schiene 3 vorhanden ist.
Ein weiteres Herausschrauben der Schraube 14 ist dadurch unmöglich, daß sich das Druckstück 19 von
unten an die Buchsenklemme 11 anlegt. Auch hierdurch ist eine Anzeige für den ausreichenden Isolationsabstand
gegeben.
Claims (10)
1. Nulleiter-Trennklemmleiste mit einer glatten, keine Bohrungen aufweisend'enNulleiterschiene von
rechteckigem Querschnitt, dadurch gekennzeichnet, daß die Nullschiene als alleiniges
Tragorgan für aufreih-bzw. aufsteckbare Klemmenkörper aus Isolierstoff dient, die mit einer Trennschraube
ausgerüstet sind, die dadurch leitend mit der Nulleiterschiene verbunden werden kann, daß
die in einem Gewinde des Klemmenkörpers geführte Trennschraube sich mit ihrem Schaftende
an der Nulleiterschiene mittelbar oder unmittelbar abstützt, ohne diese zu durchdringen.
2. Klemme für Nulleiter-Trennklemmleisten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im
Inneren des Isolierkörpers ein Druckverteilungsstück, beispielsweise in Form eines Rahmens,
Bügels oder einer Feder vorgesehen ist, mittels dessen die Abstützung der Trennchraube auf der
Nullschiene bzw. gegenüber dem Isolierkörper erfolgt.
3. Klemme nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Kontaktfeder in eine Nut des
Isolierkörpers eingelegt ist, deren Auflage auf der Nullschiene gegenüber dem Angriffspunkt der
Trennschraube versetzt angeordnet ist.
4. Klemme nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktfeder gleichzeitig als
Rastfeder zum Aufstecken der Klemme auf die Nullschiene ausgebildet ist.
5. Klemme nach Anspruch 1 und folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß als leitender
Klemmkörper ein normaler Durchgangsklemmkörper mit einer zusätzlichen Öffnung am Boden
für den Durchgang der Trennschraube Verwendung findet.
6. Klemme nach Anspruch 1 und folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchgangsklemmkörper
alsBuchsenklemmkörper ausgebildet ist und einen Steg zur Einführbegrenzung der abgehenden
Leitung aufweist.
7. Klemme nach Anspruch 1 und folgenden, gekennzeichnet durch Mittel zur Anzeige eines
ausreichenden Isolationsabstandes der Trennschraube vom Nulleiter beim Prüfen, wie z. B.
eine Hemmung durch ein sperrendes Druckstück od. dgl. am Schaftende der Trennschraube oder
eine solche Länge der Trennschraube im Verhältnis zur Länge des Durchbruches im Isolierkörper,
daß beim Herausdrehen bis zur Ebene der Oberfläche des Isolierkörpers der ausreichende
Abstand erreicht ist.
8. Klemme nach Anspruch 1 und folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmkörper
mit der Trenneinrichtung in einem scheibenförmigen Isolierstoffgehäuse mit einer offenen
Breitseite berührungssicher eingebaut ist.
9. Klemme nach Anspruch 1 und folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß bei aufreihbaren
Isolierkörpern die Klemme mit geringem Spiel auf der Nulleiterschiene als Tragschiene sitzt und erst
beim Schließen der Trenneinrichtung auf der Schiene festsitzt.
10. Klemme nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine Haltevorrichtung,
beispielsweise eine Feder, die auch die Kontaktfeder sein kann, im Inneren des Isolierkörpers
vorgesehen ist, die die Klemme auf der Nullschiene auch bei geöffneter Trenneinrichtung zu
halten vermag.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Französische Patentschrift Nr. 1120 593.
Französische Patentschrift Nr. 1120 593.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
409 587/415 4.64 © Bundesdruckerei Berlin
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE1168990B true DE1168990B (de) | 1964-04-30 |
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GB (1) | GB951802A (de) |
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CN102315528A (zh) * | 2010-06-30 | 2012-01-11 | 上海友邦电气(集团)股份有限公司 | 一种母线接线模块的导线接线结构 |
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FR1120593A (fr) * | 1955-01-25 | 1956-07-09 | Electr De Tournon Atel | Dispositif de montage des barres de raccordement |
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1960
- 1960-03-07 DE DEW27409A patent/DE1168990B/de active Pending
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1961
- 1961-01-30 GB GB340361A patent/GB951802A/en not_active Expired
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GB951802A (en) | 1964-03-11 |
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