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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verdichten von Tabak, Rippen
oder dergleichen, umfassend seitliche Stützelemente, die im wesentlichen parallel
und beabstandet zueinander angeordnet sind, wobei zwischen den Stützelementen
zwei Verdichtungselemente zur Bildung eines Aufnahmeraums für einen
aus Tabak, Rippen oder dergleichen gebildeten Tabakkuchen oder dergleichen
zwischen den Stützelementen
und den Verdichtungselementen angeordnet sind, wobei die Verdichtungselemente
an den Stützelementen
gelagert sind.
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Derartige
Vorrichtungen kommen insbesondere in der tabakverarbeitenden Industrie
zum Einsatz. Die Vorrichtungen zum Komprimieren oder auch Verdichten
von Tabak, Rippen oder dergleichen zur Bildung eines sogenannten
Tabakkuchens sind Bestandteil eines Tabakschneiders, der vom Tabakkuchen
portionsweise Tabak trennt. Die Vorrichtung führt den Tabakkuchen durch Antrieb
der Verdichtungselemente in Richtung des Tabakschneiders, wobei
der verdichtete Tabakkuchen im Bereich eines Mundstücks von
der Vorrichtung zum Verdichten an den Tabakschneider übergeben
wird.
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Bekannte
Vorrichtungen weisen übereinander
angeordneten Verdichtungselemente auf, deren Achsen bzw. Antriebs-
oder Umlenkwalzen jeweils zu beiden Seiten an den seitlichen Stützelementen
gelagert sind. Mit anderen Worten stützt sich die Lagerung jedes
Verdichtungselementes auf beiden Seiten der als Verdichtungseinheit
ausgebildeten Vorrichtung ab. Derartige Vorrichtungen weisen jedoch
den Nachteil auf, daß ein
Austausch der Verdichtungselemente oder Teile derselben nur mit
großem
Aufwand möglich
ist. Auch Wartungs- oder Reinigungsarbeiten sind nur mit erheblichem
Aufwand möglich.
Die die beiden seitlichen Stützelemente
durchdringenden Achsen bewirken weiterhin einen Tabakdurchtritt,
der die Vorrichtung verschmutzt und zu Tabakverlusten führt.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine einfach handhabbare
Vorrichtung zu schaffen, die leicht zugänglich und variabel in der Verwendung
ist.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Vorrichtung der eingangs genannten An dadurch
gelöst,
daß mindestens
ein Verdichtungselement ausschließlich einseitig an einem Stützelement
gelagert ist. Durch die einseitige Lagerung des oder jedes Verdichtungselementes
ist die Vorrichtung insbesondere zu Reinigungs- und/oder Wartungszwecken
leicht zugänglich.
Mit der einseitigen Lagerung ist mindestens ein seitliches Stützelement,
insbesondere eine Seitenwand, zugänglich ausgebildet, wodurch
auch ein Austausch eines Verdichtungselementes erleichtert und vereinfacht
ist. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß das Verdichtungselement ein
endloser Förderer, z.B.
ein Bandförderer,
sein kann. Eine Öffnungsstelle im
Bereich des Förderers
bzw. des Bandes, die eine potentielle Schwachstelle darstellt, ist
damit entbehrlich.
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Vorteilhafterweise
ist mindestens eines der Verdichtungselemente, vorzugsweise das
obere Verdichtungselement, linear bewegbar ausgebildet. Dadurch
wird eine variable Mundstückhöhe erzielt.
Mit der erfindungsgemäßen Anordnung
bzw. Ausbildung der Vorrichtung ist die Bewegbarkeit mindestens
des oberen Verdichtungselements gewährleistet, ohne das hierfür Langlöcher oder
sonstige Führungsöffnungen
oder dergleichen in den seitlichen Stützelementen, insbesondere den
Seitenwänden
erforderlich sind. Das Austreten von Tabak, Rippen oder dergleichen
aus dem Aufnahmeraum durch die Seitenwände ist damit wirksam verhindert.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Vorrichtung sind die Verdichtungselemente an einander gegenüberliegenden
Seiten gelagert. Das bedeutet, daß eines der Verdichtungselemente
an einer ersten Seitenwand und das andere Verdichtungselement an
einer zweiten, der ersten Seitenwand gegenüberliegenden Seitenwand gelagert
ist. Dies ermöglicht
eine besonders einfache Zugänglichkeit
zu den Verdichtungselementen, da lediglich eines der seitlichen
Stützelemente
bzw. eine der Seitenwände
zugänglich
sein muß.
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Vorzugsweise
sind die Seitenwände
derart ausgebildet, daß der
Aufnahmeraum zu den Seitenwänden
hin in jeder Position der Verdichtungselemente vollständig geschlossen
ist. Dadurch ist der Austritt von Tabak, Rippen oder anderen Bestandteilen
wirksam verhindert, wodurch insbesondere der Reinigungsaufwand reduziert
ist. Des weiteren können
nicht unerhebliche Materialverluste vermieden werden.
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Weitere
vorteilhafte und bevorzugte Merkmale und Ausführungsformen der Vorrichtung
ergeben sich aus den Unteransprüchen
und der Beschreibung. Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der
Erfindung wird anhand der beigefügten
Zeichnung näher
erläutert.
In der Zeichnung zeigt
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1 eine
schematische Darstellung einer Vorrichtung mit einseitiger Lagerung
der Verdichtungselemente in Vorderansicht.
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Die
im folgenden beschriebene Vorrichtung dient zum Komprimieren bzw.
Verdichten, insbesondere Vorverdichten von Tabak, Rippen oder anderen Partikeln
zur Bildung eines Tabakkuchens, wie sie insbesondere in einem Tabakschneider
zum Einsatz kommt.
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Die 1 zeigt
eine vorzugsweise mobile Vorrichtung 10, die im wesentlichen
aus einem Stütz- oder
Tragrahmen 11 gebildet ist, der auf einem Basiselement 12 angeordnet
ist. Der Tragrahmen 11 ist aus zwei ortsfesten, am Basiselement 12 befestigten seitlichen
Stützelementen,
die als Seitenwände 13 und 14 ausgebildet
sind, gebildet. Die sich vertikal erstreckenden Seitenwände 13 und 14 sind
parallel und mit einem Abstand zueinander angeordnet. Zwischen den
festen Seitenwänden 13, 14 ist
ein weiteres seitliches Stützelement,
das als Seitenwand 15 ausgebildet ist, angeordnet. Die
Seitenwand 15 ist bewegbar an der Seitenwand 13 angeordnet.
Hierzu ist zwischen der ortsfesten Seitenwand 13 und der bewegbaren,
variablen Seitenwand 15 eine Linearführung 16 vorgesehen,
mittels der die Seitenwand 15 linear relativ zu der Seitenwand 13,
gleichzeitig aber auch zu der Seitenwand 14 auf- und abbewegbar
ist.
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Die
Linearführung 16 ist
aus einer Führungsschiene 17 und
vorzugsweise zwei auf der Führungsschiene 17 gleitend
gelagerten Führungsschuhen 18 oder
dergleichen gebildet.
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Die
Führungsschiene 17 ist
an der Seitenwand 13 auf der der bewegbaren Seitenwand 15 zugewandten
Seite befestigt. Die Führungsschuhe 18 sind
an der bewegbaren Seitenwand 15 auf der der Seitenwand 13 zugewandten
Seite angeordnet. Selbstverständlich
sind auch alle anderen Führungen,
die eine Linearbewegung ermöglichen
bzw. zulassen, verwendbar.
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Zwischen
der beweglichen Seitenwand 15 und der statischen Seitenwand 14,
die ebenfalls parallel und mit einem Abstand zueinander verlaufen, sind
Verdichtungselemente 19 und 20 angeordnet. Die
Verdichtungselemente 19, 20 sind hier übereinander
angeordnet und im Bereich der Seitenwände 14 und 15 abgestützt. Eine
Anordnung der Verdichtungselemente 19, 20 nebeneinander
ist ebenfalls möglich.
Jedes Verdichtungselement 19, 20 ist jeweils nur
an einer Seite abgestützt,
wobei die Abstütz- oder Befestigungspunkte
der Verdichtungselemente 19, 20 vorzugsweise auf
einander gegenüberliegenden
Seiten angeordnet sind. Das obere Verdichtungselement 19 ist
an der beweglichen Seitenwand 15 befestigt, während das
untere Verdichtungselement 20 an der ortsfesten Seitenwand 14 befestigt ist.
Mit anderen Worten sind die Verdichtungselemente 19, 20 jeweils
fliegend an einer der Seitenwände 15 bzw. 14 angeordnet.
Das obere Verdichtungselement 19 ist zur Auf- und Abbewegung
mit der Seitenwand 15 verbunden, wobei auf einen eigenen
Hubantrieb wegen der Kopplung an einen beweglichen Teil des (nicht
dargestellten) Hauptverdichters verzichtet werden kann. Die durch
das obere Verdichtungselement 19 aufbringbare Verdichtungskraft
auf den Tabak ist allein durch das Eigengewicht des Verdichtungselements 19 bzw.
der Einheit aus Verdichtungselement 19 und Seitenwand 15 erreichbar.
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Die
Verdichtungselemente 19 und 20 sind in der gezeigten
Ausführungsform
als endlose und umlaufend antreibbare Transport- oder Förderbänder ausgebildet.
Auch Ketten, Walzen oder andere gängige Transport- oder Fördermittel
sind als Verdichtungselemente 19, 20 einsetzbar.
Die bevorzugt eingesetzten Förderbänder sind
um jeweils zwei Achsen 21, 22 bzw. 23, 24 gewickelt,
von denen jeweils eine eine Antriebswalze und die andere eine Umlenkwalze
trägt.
Die Achsen 21 bis 24 können auch selbst als Antriebs-
oder Umlenkelement ausgebildet sein. Alle Achsen 21 bis 24 sind
an ihren beiden entgegengesetzten Enden in üblicher Form mit Gleitlagern 29 in nicht
näher gezeigten
Trägerelementen
oder dergleichen gelagert.
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Jeder
Antriebsachse bzw. Antriebswalze ist ein separater Antrieb 25, 26 zugeordnet.
Der Antrieb 25 ist dem unteren Förderband zugeordnet und dient zur
Rotation der entsprechenden Antriebsachse bzw. der Antriebswalze,
wobei die Drehrichtung variabel ist. Der Antrieb 26 ist
dem oberen Förderband
zugeordnet und dient der Rotation der entsprechenden Antriebsachse
bzw. Antriebswalze. Die Linearbewegung der Seitenwand 15 und
damit des oberen Förderbandes
nach unten ist allein durch Schwerkraft realisiert, also frei von
zusätzlichen
Antrieben. Die Aufwärtsbewegung
der Seitenwand 15 und damit des oberen Förderbandes
in linearer Richtung wird durch den zu verdichtenden Tabak bzw.
die Aufwärtsbewegung
eines beweglichen Teils des Hauptverdichters, an den die Seitenwand 15 gekoppelt
ist, realisiert. In alternativen Ausführungsformen sind den Förderbändern keine
separaten, eigenen Antriebe zugeordnet. Vielmehr sind die Förderbänder durch
Antriebselemente anderer Maschinenteile antreibbar, wobei mindestens
ein Antriebselement mit der Seitenwand 15 auf- und abbewegbar
ausgebildet sein muß.
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Die
Seitenwand 15 ist gegenüber
den Seitenwänden 13, 14 kürzer ausgebildet,
derart, daß die Seitenwand 15 in
der maximal nach oben gefahrenen Position (siehe 1)
einen Abstand A zum Basiselement 12 aufweist. Die Seitenwand 15 ist
jedoch so lang ausgebildet, daß sie
selbst in der genannten obersten Position über das untere Verdichtungselement 20 hinausragt,
so daß ein
durch die Seitenwände 14, 15 und
die Verdichtungselemente 19, 20 (Oberband und
Unterband) gebildeter Aufnahmeraum 27 zu den Seitenwänden 14, 15 und
den Förderbändern hin
vollständig
geschlossen ist. Die Vorrichtung 10 in 1 ist
ein Vorverdichter, der Tabak in einen nicht näher ausgeführten Hauptverdichter transportiert.
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Zur
Veränderung
der Auslaufhöhe
des Tabaks aus der Vorrichtung 10, nämlich dem Vorverdichter, bzw.
der Einlaufhöhe
des Tabaks in den (nicht dargestellten) Hauptverdichter), die durch
den Abstand der Förderbänder gebildet
ist, ist das obere Förderband
linear bewegbar (siehe Pfeil 28), und zwar stufenlos von
der beschriebenen und gezeigten obersten Position bis zu einer untersten
Position, die entweder durch einen Anschlag der Linearführung 16 oder
durch den Anschlag der Seitenwand 15 am Basiselement 12 definiert
ist. Durch die lineare Bewegung des oberen Verdichtungselementes 19 ergibt sich
eine senkrechte, in der Lage unveränderliche Auslaufhöhe. Dabei
erfolgt die Linearbewegung des Verdichtungselementes 19 ausschließlich durch
die Auf- und Abbewegung der Seitenwand 15. Das Verdichtungselement 19 weist
gegenüber
der Seitenwand 15 keine Relativbewegung auf.
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In
nicht gezeigten Ausführungsformen
können
die konstruktiven Verhältnisse
auch umgekehrt sein, derart, daß z.B.
die bewegliche Seitenwand 15 an der Seitenwand 14 angeordnet
ist, wobei in diesem Fall die Linearführung 16 zwischen
den Seitenwänden 15 und 14 angeordnet
ist. Es können
auch zwei bewegbare Seitenwände
vorgesehen sein, die jeweils über
eine Linearführung
an einer festen Seitenwand 13, 14 angeordnet sind.
Mindestens eine der festen Seitenwände 13, 14 kann
auch bewegbar auf dem Basiselement 12 angeordnet sein,
beispielsweise in einer Führungsschiene.
Auch andere übliche
Ausgestaltungen, beispielsweise die alternative oder kumulative
Bewegbarkeit des unteren Verdichtungselementes 20, sind
möglich.
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Die
gesamte Vorrichtung 10 ist modulartig aufgebaut und als
mobile Einrichtung flexibel einsetzbar. Auch eine Festmontage als
Einzelelement oder als Bestandteil eines kompletten Produktionssystems
ist jedoch möglich.