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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum stirnseitigen Verschweißen zweier
rohrförmiger
Körper
unterschiedlicher Wandstärke,
nämlich
eines ersten rohrförmigen
Körpers
geringerer Wandstärke
und eines zweiten rohrförmigen
Körpers
höherer
Wandstärke.
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Das
stirnseitige Verschweißen
von Kunststoffrohren geschieht heutzutage bevorzugt mittels dem
so genannten Heizelement-Stumpfschweißen, das eine einfache und
kostengünstige
automatische Schweißverbindung
zweier Kunststoffrohre, beispielsweise durch Einsatz eines handelsüblichen Spiegelschweißgerätes, ermöglicht,
sofern die beiden miteinander zu verbindenden Rohre gleichen Durchmessers
sind und gleiche Wandstärke
aufweisen. Bei dieser Technik wird, wie etwa aus der
DE 41 36 349 C2 entnehmbar
ist, zwischen zwei miteinander zu verschweißende rohrförmige Teile ein Werkzeug zur
Erhitzung der Stoßflächen, also
grundsätzlich
ein Heizelement, eingebracht. Diese Heizeinrichtung ist bevorzugt
symmetrisch aufgebaut, um beide rohrförmigen Teile gleichzeitig im
Bereich ihrer Stoßflächen erhitzen
und erweichen zu können.
Sobald ein genügend
erweichter Zustand der Stoßflächen erreicht
wird, werden die Rohrteile in Richtung ihrer Längsachse von der Heizeinrichtung
weg verfahren, sodass die Heizeinrichtung in ihrer Gesamtheit aus der
Stellung zwischen den beiden Rohrteilen herausbewegt werden kann.
Nachfolgend werden beide Rohrteile wieder zusammenbewegt und zur
Anlage gebracht, sodass es beim Abkühlen der so gebildeten Schweißnaht zu
einer dauerhaften Verbindung beider Rohrteile kommt.
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Ein
gewisses Problem wird bei dieser Technik darin gesehen, dass sich
im Bereich der Schweißnaht
an der Rohrinnenseite sowie der Rohraußenseite eine Wulst aus erweichtem
Rohrmaterial beim Zusammenpressen der beiden rohrförmigen Teile
bildet. Eine solche Schweißwulst
kann insbesondere an der Rohrinnenwand störend sein, sodass sie nachträglich wieder
entfernt werden muss. Um die Ausbildung einer solchen Wulst bereits
beim Zusammenfügen
der beiden Rohrteile zu vermeiden, ist vorgeschlagen worden, dass
beim Zusammenfügen
der beiden Rohrteile die Innenfläche
der Rohrabschnitte in der Umgebung der Schweißnaht durch einen entsprechend
in den Innenraum eingeführten
Stützkörper abgestützt wird,
der für
einen möglichst
glatten Übergang
zwischen den beiden Rohrinnenflächen
im Schweißnahtbereich
sorgen soll, siehe hierzu beispielsweise die
DE 199 05 623 A1 oder
DE 36 36 891 C2 .
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Zur
Verbindung zweier rohrförmiger
Körper, die
jeweils unterschiedliche Wanddicken aufweisen, ist das oben genannte
Heizelement-Stumpfschweißverfahren
in der Fachwelt bislang als ungeeignet angesehen worden. Beispielsweise
ist in der Richtlinie DVS 2207 Teil 11 des Deutschen Verbands für Schweißtechnik,
Abschnitt 3.1.2, ausgeführt,
dass bei diesem Verfahren die Nominalwanddicken der zu schweißenden Teile
in der Fügezone
gleich sein müssen.
Das stirnseitige Verschweißen
von rohrförmigen
Körpern
unterschiedlicher Wanddicke muss daher bislang durch andere Schweißtechniken
erfolgen, beispielsweise dem Extrusionsschweißen. Da diese Verfahren jedoch
wesentlich schlechter automatisierbar sind, und erheblich mehr Handarbeit
erfordern, ergeben sich beim Verschweißen von rohrförmigen Körpern unterschiedlicher
Wanddicke derzeit erhebliche Zeit- und Kostennachteile, sodass in diesem
Bereich ein preisgünstiges,
einfach automatisierbares Schweißverfahren wünschenswert
wäre.
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Ein
Schweißspiegel-Schweißverfahren
für Kunststoffrohre
mit unterschiedlichen Außendurchmessern
und Wandstärken
ist in der
DE 44 25
784 A1 beschrieben. Allerdings geht aus dieser Druckschrift lediglich
eine Vorschrift für
eine Anordnung hervor, bei der ein Kunststoffrohr kleineren Durchmessers
in einem rechten Winkel in eine Öffnung
in der zylindrischen Wand eines Kunststoffrohrs mit größerem Durchmesser
geschweißt
werden soll. Bei dieser speziellen Anordnung wird vorgeschlagen,
dass eine gute Schweißspiegel-Schweißung ohne
Weiteres zu erhalten ist, wenn darauf geachtet wird, dass das Verhältnis des
Produkts aus Durchmesser und Wandstärke des Rohrs mit größerem Durchmesser zu
dem Produkt aus Durchmesser und Wandstärke des Rohrs mit kleinerem
Durchmesser immer 21 ergibt. Dies bedeutet also, dass je kleiner
der Durchmesser des Rohrs mit kleinerem Durchmesser ist, desto größer dessen
Wandstärke
sein muss. Liegt also der Durchmesser des Rohrs fest, so ist auch nach
diesem Verfahren eine freie Wahl der Wandstärke nicht mehr möglich.
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Darüber hinaus
offenbart die
CH 365
587 A ein Verfahren zum Verschweißen eines dünnwandigen Rohrs mit einer
stirnseitig auf dieses aufgesetzten, dickwandigen Muffe. Dabei werden
das Rohrende sowie die Muffe jeweils auf Erweichungstemperatur erwärmt und
koaxial übereinander
geschoben. Durch einen an der Innenwandung des Rohrs anliegenden
Stützring
wird das zu verschweißende
Ende des Rohrs beim Einführen
in die Muffe in Form gehalten.
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Um
eine stirnseitige Verschweißung
zweier Kunststoffrohre ohne Verengung des Innendurchmessers zu ermöglichen,
ist es ferner aus der
DE
41 13 408 A1 bekannt, die Außenseiten der Rohrwandungen
entlang der Verbindungsstelle stärker
zu erwärmen
als die jeweiligen Innenseiten und die plastifizierten Außenseiten
durch eine von außen
aufgesetzte ringförmige
Lehre derart zu formen, dass sich entlang der Verbindungsstelle
eine nur zur Außenseite
hin gewölbte
Schweißwulst
ausbildet. Dieses Verfahren ist für das Verschweißen von
Rohren gleichen Durchmessers und gleicher Wandstärke ausgelegt.
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Ferner
offenbart die
EP 0
186 168 B1 ein Verfahren zum Verschweißen eines Kunststoffrohrs mit
einem Verbindungsglied aus Kunststoff. Bei diesem Verfahren werden
die Außenseite
eines Endabschnitts des Rohrs sowie die Innenseite des Verbindungsglieds
jeweils erwärmt
und anschließend wird
der Endabschnitt des Rohrs in die Öffnung des Verbindungsglieds
eingeführt.
Um dabei einen festen Sitz des Rohrs in dem Verbindungsglied zu
gewährleisten,
sind die Außenwand
des Rohrs oder die Innenwand des Verbindungsglieds derart abgeschrägt, dass
ihre Wandstärken
in distaler Richtung abnehmen, sodass die beiden Bauteile keilartig übereinander
geschoben werden können.
Zusätzlich
wird die Innenwand des Verbindungsglieds in einem dem vordersten
Randbereich des einzuführenden
Rohrs zugeordneten Ringbereich weniger stark erwärmt, um das Ausbilden einer
Innenwulst zu verhindern.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Verfahren anzugeben, mittels dem ein stirnseitiges
Verschweißen
zweier rohrförmiger
Körper
unterschiedlicher Wandstärke
unter Einsatz eines kostengünstigen
und einfach automatisierbaren Verfahrens ermöglicht wird.
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Diese
Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung
gelöst
durch ein Verfahren zum stirnseitigen Verschweißen zweier rohrförmiger Körper unterschiedlicher
Wandstärke,
nämlich
eines ersten rohrförmigen
Körpers
geringerer Wandstärke
und eines zweiten rohrförmigen
Körpers
höherer
Wandstärke, bei
dem ein erster rohrförmiger
Körper
verwendet wird, der an seinem zu verschweißenden Ende wenigstens einen
radial nach innen weisenden Steg aufweist, in den ersten rohrförmigen Körper ein
den Steg schützender
Stützkörper eingeschoben
wird und die beiden rohrförmigen
Körper
mittels des Heizelement-Stumpfschweißverfahrens miteinander verschweißt werden.
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Gemäß diesem
Verfahren kann das ohne Weiteres automatisierbare und daher kostengünstige Heizelement-Stumpfschweißverfahren,
wie es z.B. in der DVS-Richtlinie 2207, Teil 2 beschrieben ist,
auch zum Verschweißen
von Kunststoffrohren mit unterschiedlichen Wandstärken eingesetzt
werden unter
Bildung einer ebenso zuverlässig festen und reproduzierbar
ausführbaren
Schweißverbindung.
Dies wird ermöglicht
durch Ausbilden des wenigstens einen radial nach innen weisenden
Stegs am zu verschweißenden
stirnseitigen Ende des ersten rohrförmigen Körpers geringerer Wandstärke. Dieser
Steg verhindert nämlich,
dass beim Erwärmen
dieses ersten rohrförmigen
Körpers
gemeinsam mit dem zweiten rohrförmigen
höherer
Wandstärke
sich der erste rohrförmige
Körper
auf Grund seiner geringeren Wandstärke und deshalb geringen Stabilität sowie geringeren
Wärmeaufnahmefähigkeit
beim Aufheizen stark verformt. Dieser Effekt wurde bislang allgemein
als Ursache dafür
angesehen, dass rohrförmige Körper mit
unterschiedlicher Wandstärke
nicht mittels des Heizelement-Stumpfschweißverfahrens
verschweißt
werden können.
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Allerdings
hat sich gezeigt, dass bei stärkerer
Aufheizung, wie sie für
Rohre größerer Wandstärke erforderlich
ist, auch der für
die Schweißverbindung
vorgesehene Steg nicht stabil genug wäre, sondern sich wölben würde bzw.
sogar umklappen kann. Eine zuverlässige und reproduzierbare Schweißverbindung
würde dann
nicht zustande kommen. Aus diesem Grund sieht die vorliegende Erfindung
vor, dass zusätzlich
in den ersten rohrförmigen
Körper
ein den Steg schützender
Stützkörper eingeschoben wird,
bevor die beiden Körper
mittels des Heizelement-Stumpfschweißverfahrens
miteinander verschweißt
werden, also die beiden zu verschweißenden Rohrenden zunächst erwärmt und
dann zusammengfügt
werden. Auf diese Weise wird verhindert, dass beim Erwärmen und
späteren
Zusammendrücken
der radial nach innen weisende Steg sich verformt bzw. umklappt.
Der Stützkörper sollte
folglich so eingeschoben werden, dass er an dem radial nach innen
weisenden Steg anliegt, um eine Stützfunktion für diesen
Steg ausüben
zu können.
Beispielsweise kann der Stützkörper ein
Einschubklotz sein, der an der Innenwand des ersten rohrförmigen Körpers anliegend
eingeführt
wird.
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Es
ist günstig,
wenn der radial nach innen weisende Steg sich über den im Wesentlichen gesamten
Umfang des ersten rohrförmigen
Körpers
erstreckt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Schweißverbindung
entlang des gesamten Rohrumfangs zuverlässig ausbildbar ist. Die zur
Ausbildung der Schweißverbindung
erforderlichen Parameter, beispielsweise die erforderlichen Zeitperioden
zum Angleichen, Anwärmen
und Abkühlen
der Kunststoffmasse, oder erforderlichen Anpressdrücke sind
in diesem Fall entlang des gesamten Rohrumfangs gleich und können auf
Grundlage der zu verschweißenden
Flächen
des Stegs und der Ringfläche
des dickwandigeren Rohres ermittelt werden.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass bei koaxialer Anordnung der beiden rohrförmigen Körper eine
in Achsrichtung projizierte Fläche
des wenigstens einen Stegs sich mit der Stirnfläche des zweiten rohrförmigen Körpers zumindest
teilweise überlappt. Der
Steg verhindert so auf alle Fälle,
dass die Stirnenden der beiden rohrförmigen Körper in axialer Richtung übereinander
verschoben werden können, also
an ihren Stirnenden koaxial ineinandergesteckt werden können. Unter
einer in Achsrichtung projizierten Fläche des Stegs soll hierbei
eine senkrecht zur Achse des ersten rohrförmigen Körpers stehende Fläche gemeint
sein, deren zur Rohrachse hin weisende Begrenzungslinie denselben
Abstand zur Rohrachse hat wie die entsprechende zur Rohrachse hin
weisende Begrenzungslinie des Stegs. Die hier beschriebene Anordnung
stellt sicher, dass die beiden rohrförmigen Körper beim Schweißvorgang
genau mit ihren stirnseitigen Enden aneinanderliegen.
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Die
projizierte Fläche
des Stegs sollte idealerweise die Stirnfläche im Wesentlichen vollständig überdecken,
sodass eine vollständig
entlang des Umfangs durchlaufende, zuverlässig dichte Schweißnaht aus
der Anlage von Steg und Stirnfläche
gebildet werden kann. Bei identischem Durchmesser der beiden rohrförmigen Körper ist
es günstig,
wenn die projizierte Fläche
des Stegs des ersten rohrförmigen
Körpers
und die Stirnfläche
des zweiten rohrförmigen
Körpers
im Wesentlichen identisch sind. In diesem Fall sind die zu wählenden
Schweißparameter
für beide
Rohre näherungsweise
gleich und durch die Stirnfläche
festgelegt.
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Durch
den Stützkörper kann
während
des Aneinanderdrückens
der beiden rohrförmigen
Körper eine
in axialer Richtung wirkende Kraft auf den Steg ausgeübt werden.
Hierzu kann der Stützkörper durch entsprechende
Krafteinleitungsanordnungen beaufschlagt werden. Die Kraftbeaufschlagung
des Stützkörpers kann
dabei entweder in Zusammenwirkung mit einer etwaigen Bewegung des
ersten rohrförmigen
Körpers
beim Zusammendrücken
hin erfolgen, oder auch unabhängig
hiervon. Es ist sogar denkbar, das Zusammendrücken lediglich durch eine entsprechende
axiale Beaufschlagung des Stützkörpers zu bewirken.
Durch die axiale Kraft auf den Stützkörper wird dieser zuverlässig zur
Anlage am Steg gebracht und damit verhindert, dass der Steg sich
während des
Anwärmens
und Zusammendrückens
verformt. Dies trägt
somit zur Erzeugung einer zuverlässig dichten
Schweißnaht
bei.
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Darüber hinaus
ist es günstig,
wenn zumindest ein Oberflächenabschnitt
des Stützkörpers aus einem
Material gefertigt ist oder/und mit einer Oberflächenbeschaffenheit ausgebildet
ist, das oder/und die ein Verkleben mit oder/und ein Anhaften an
dem Material zumindest des ersten rohrförmigen Körpers und vorzugsweise auch
dem Material des zweiten rohrförmigen
Körpers
verhindert. Ziel dieser Maßnahme
ist es, Beeinträchtigungen
der Beschaffenheit der Rohrinnenfläche des aus erstem und zweitem Körper zusammengesetzten
Rohrs zu vermeiden, die beim Entfernen des Stützkörpers nach Beendigung des Schweißvorgangs
entstehen können.
Je nach verwendetem Kunststoff der rohrförmigen Körper stehen hierfür geeignete
Werkstoffe aus Kunststoff oder Metall zur Verfügung, die sich mit dem verwendeten
Rohrmaterial nur schlecht verkleben lassen oder die zumindest im
Bereich der verwendeten Temperaturen an diesem Material nur schlecht
anhaften. Obwohl es grundsätzlich
genügt,
wenn der Stützkörper nur
am ersten Körper
schlecht haftet, kann es vor allem im Bereich der Schweißnaht auch vorkommen,
dass der Stützkörper in
Kontakt mit erwärmtem
Material des zweiten Körpers
kommt. In diesem Fall ist es natürlich
günstig,
wenn es auch hierbei nicht zu einer festen Haftung kommt.
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Es
ist günstig,
wenn der Stützkörper eine Wärmeleitfähigkeit
aufweist, die derart gewählt
ist, dass der erste rohrförmige
Körper
in einem durch das Heizelement-Stumpfschweißverfahren erwärmten Bereich
auf im Wesentlichen die gleiche Temperatur erwärmt wird wie der zweite rohrförmige Körper. Der Stützkörper dient
hierbei also zur Ableitung überschüssiger Wärme, die
andernfalls zu einer verstärkten
Erwärmung
des dünnwandigen
ersten Rohrkörpers
im Bereich der Schweißstelle
führen
würde,
mit den entsprechend nachteiligen Konsequenzen für die sich ergebende Schweißverbindung
wegen der sehr starken Erweichung des Materials. Der Stützkörper hat
daher keine aufheizende Funktion, sondern er dient im Gegenteil
der Wärmeableitung.
Zur Realisierung eines derartigen Stützkörpers kommt in erster Linie
die Fertigung des Stützkörpers aus
einem Material mit entsprechend hoher Wärmeleitfähigkeit und/oder Wärmekapazität in Frage.
Bei entsprechenden Anforderungen, oder wenn ein derartiges Material
aus anderen Gründen
nicht eingesetzt werden soll, kann allerdings auch daran gedacht
werden, im Stützkörper eine
entsprechende Kühlungsanordnung vorzusehen,
beispielsweise indem der Stützkörper von
Kühlungskanälen durchzogen
ist, in denen ein Kühlungsmittel
strömt.
Auch hierfür
sind zahlreiche Anordnungen bekannt.
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In
der Regel wird vorgesehen sein, dass die beiden rohrförmigen Körper aus
dem gleichen thermoplastischen Kunststoff gefertigt sind. Beispielsweise
kommt hier Polypropylen in Frage.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Schweißverfahren
kann durch den beim Zusammenfügen
der beiden stirnseitigen Enden ausgeübten Druck sich im Bereich
der Schweißnaht
eine Schweißwulst
sowohl an der Außenfläche des Rohrs
als auch an dessen Innenfläche
bilden. In diesem Fall kann vorgesehen sein, dass nach dem Verschweißen eine
ggf. an der Nahtstelle zwischen den beiden verschweißten rohrförmigen Körpern gebildete
Schweißwulst
entfernt wird. Beispielsweise kann dies durch ein entsprechendes
Schneidwerkzeug geschehen, das durch den Rohrinnenraum bewegt wird.
Auch hierfür
sind entsprechende Möglichkeiten
bekannt.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es
zeigt:
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1 eine
Querschnittsansicht zweier miteinander zu verschweißender rohrförmiger Körper unterschiedlicher
Wandstärke,
nämlich
eines ersten rohrförmigen
Körpers
geringerer Wandstärke
mit stirnseitig ausgebildetem, radial nach innen weisenden Steg
und eines zweiten rohrförmigen
Körpers
höherer
Wandstärke.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
soll im Folgenden anhand der in 1 gezeigten
Querschnittsdarstellung zweier jeweils an ihren Längsseiten
miteinander zu verschweißender
rohrförmiger Körper 10, 12 näher erläutert werden.
Ein erster rohrförmiger
Körper 10 geringerer
Wandstärke
ist hierbei an seiner mit einem zweiten Körper 12 höherer Wandstärke d2 zu verschweißenden Stirnfläche 14 mit
einem radial nach innen weisenden Steg 18 ausgebildet.
Der Innendurchmesser des ersten Körpers DI1,
ist hierbei deutlich größer als
der Innendurchmesser DI2 des zweiten Körpers 12,
und sogar noch größer als
der Außendurchmesser
DA2 des zweiten Körpers 12. Ohne den
radial nach innen weisenden Steg 18 könnten die beiden Körper 10, 12 also
durch Verlagerung entlang ihrer Achse A konzentrisch ineinandergeschoben
werden. Dies wird jedoch durch den Steg 18 verhindert,
der in Umfangsrichtung des ersten rohrförmigen Körpers 10 durchlaufend
ausgebildet ist und somit in axialer Richtung betrachtet ringförmige Gestalt
hat. Der Innendurchmesser des durch den Steg 18 gebildeten
Rings ist hierbei gleich dem Innendurchmesser DI2 des
zweiten rohrförmigen
Körpers 12.
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In
den ersten rohrförmigen
Körper 10 eingeschoben
ist ein Stützkörper 20,
der zylindrisch ausgebildet ist, mit einem Durchmesser, der gleich
dem Innendurchmesser DI1, des ersten rohrförmigen Körpers 10 ist,
sodass der Stützkörper 20 innerhalb
des ersten rohrförmigen
Körpers 10 in
axialer Richtung verschiebbar ist. In der in 1 gezeigten
Stellung ist der Stützkörper 20 so
weit nach rechts verschoben angeordnet, dass er an dem axial nach
innen weisenden Steg 18 anliegt.
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Die
beiden rohrförmigen
Körper 10, 12 sind aus
einem Kunststoffmaterial hergestellt, z.B. Polypropylen. Zu ihrer
Herstellung können
gängige Kunststofftormgebungsverfahren
eingesetzt werden, z.B. das kostengünstige Rotationsformverfahren,
für den
Fall, dass die Körper
rotationssymmetrisch ausgebildet sind (der zweite rohrförmige Körper und
bei entsprechender Ausgestaltung des Stegs 18 auch der
erste rohrförmige
Körper).
Alternativ – insbesondere
bei nicht-rotationssymmetrischer Ausgestaltung – können die Körper z.B. auch durch Spritzgießen hergestellt
werden.
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Zum
Verbinden bzw. Verschweißen
der beiden Rohrstücke 10, 12 an
ihren stirnseitigen Enden soll ein handelsübliches Spiegelschweißgerät eingesetzt
werden, mit Hilfe dessen die beiden miteinander zu verschweißenden Stirnflächen 14, 16 zunächst erwärmt werden
und daran anschließend
die beiden Stirnflächen
unter Aufbringung eines in axialer Richtung wirkenden Fügedrucks über eine
definierte Zeit zusammengepresst werden. Die grundsätzliche
Ausführung
dieses als Heizelement-Stumpfschweißen bekannten Verfahrens erfolgt
wie in der Richtlinie DVS 2207, Teil 2, des Deutschen
Verbands für Schweißtechnik
beschrieben.
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Grundsätzlich funktioniert
das Heizelement-Stumpfschweißverfahren
zur Verbindung zweier rohrförmiger
Körper
mit unterschiedlicher Wandstärke
wie folgt:
Nach Anordnung der beiden miteinander zu verschweißenden Rohrstücke 10, 12 in
der in 1 gezeigten Weise, mit in das erste Rohrstück 10 eingesetztem
Stützkörper 20 derart,
dass dieser am radial nach innen weisenden Steg 18 anliegt,
wie in 1 gezeigt, wird zwischen die beiden zu verschweißenden stirnseitigen
Enden 14, 16 ein Heizelement eingebracht, um das
Kunststoffmaterial an beiden zu verschweißenden Stirnseiten 14, 16 zu
erhitzten und dadurch zu erweichen. Das hierbei üblicherweise verwendete Heizelement
ist symmetrisch aufgebaut, sodass die beiden Rohrstücke 10, 12 bei
Anlage an das Heizelement jeweils gleichzeitig und – bei gleicher
Wandstärke
und gleichem Material – auch
in gleicher Weise erweicht bzw. verflüssigt werden können. Nach
einer vorbestimmten Anwärmzeit,
die vom Material und der Wandstärke
der verwendeten Kunststoffrohrteile 10, 12 abhängt, wird
das Heizelement entfernt und auf die beiden Rohrstücke 10, 12 wird
eine entlang der Achse A wirkende Kraft ausgeübt, durch die die beiden erweichten
Stirnseiten aneinandergepresst werden. Beim Zusammendrücken verbindet
sich die erweichte Kunststoffmasse im Bereich der Stirnseiten zur
Ausbildung der gewünschten
Schweißverbindung.
Nach einer vorbestimmten Abkühlzeit
ist die erweichte Kunststoffmasse wieder so weit erhärtet, dass
eine feste und dauerhafte Verbindung beider Rohrteile 10, 12 entsteht.
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Verwendet
man bei diesem Verfahren ein herkömmliches Spiegelschweißgerät zur Verbindung von
zwei Rohren unterschiedlicher Wandstärke, so tritt das folgende
Problem auf: die zur ausreichenden Erwärmung des dickwandigeren Rohres
erforderliche Heizenergie, die wegen der symmetrischen Anordnung
des Spiegelschweißgeräts auch
dem dünnwandigeren
Rohr zugeführt
wird, führt
bei letzterem bereits zu einer derart starken Verformung, dass beim
anschließenden
Zusammendrücken
eine zuverlässige
Schweißverbindung
nicht mehr gewährleistet
sein kann. Ursache hierfür
ist neben der wegen geringerer Masse auch geringeren Wärmeaufnahmefähigkeit
des dünnwandigeren
Rohrs, auch, dass dieses wegen der dünneren Wandstärke von vornherein
eine geringere mechanische Stabilität besitzt. Grundsätzlich müssten also
die beiden zu verschweißenden
Rohrstücke
entsprechend ihrer unterschiedlichen Wandstärken unterschiedlich stark
angewärmt
werden, was aber mit handelsüblichen Spiegelschweißgeräten nicht
ohne Weiteres möglich ist.
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Durch
Ausbilden des dünnwandigeren
Formstücks 10 an
seiner mit dem dickwandigeren Formstück 12 zu verschweißenden Stirnseite 14 mit
einem radial nach innen weisenden Steg 18 lässt sich
jedoch das oben beschriebene herkömmliche Heizelement-Stumpfschweißverfahren
auch zum Verschweißen
von rohrförmigen
Körpern
mit unterschiedlichen Wandstärken
einsetzen. Durch diesen Steg 18 wird nämlich einerseits sichergestellt,
dass zwischen den beiden Rohrstücken 10, 12 eine
definierte Fläche
für die
Schweißverbindung
vorgesehen wird, da sich bei koaxialer Anordnung der beiden rohrförmigen Körper eine
in Achsrichtung projizierte Fläche
des Stegs 18 mit der Stirnfläche 16 des zweiten
rohrförmigen
Körpers 12 zumindest
teilweise überlappt.
Bei der in 1 gezeigten Anordnung ist der
Steg 18 senkrecht zur Rohrwand nach innen ausgebildet,
sodass hier die in Achsrichtung projizierte Fläche des Stegs 18 mit
seiner Außenfläche übereinstimmt.
Auch ist zu erkennen, dass bei der in 1 gewählten Anordnung der
Steg 18 in Umfangsrichtung durchlaufend ausgebildet ist
und eine Ringfläche
bildet, deren Innendurchmesser gleich dem Innendurchmesser DI2 des dickwandigeren rohrförmigen Körpers 12 ist.
Somit steht also die gesamte Stirnfläche 16 des dickwandigeren
rohrförmigen
Körpers 12 zur
Schweißverbindung
mit dem Steg 18 zur Verfügung.
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Grundsätzlich stellt
der Steg 18 bereits die zur Schweißverbindung vorgesehene Fläche des ersten
(dünnwandigeren)
rohrförmigen
Körpers 10 bereit,
sodass die zur Ausbildung der Schweißverbindung benötigten Schweißparameter
(Angleichzeiten, Anwärmzeiten,
Abkühlzeiten,
Drücke
usw.) auf Grundlage der Fläche
(bzw. der Axialprojektion dieser Fläche) des Stegs 18 und
der Ringfläche
des dickwandigeren Rohres 12 bestimmt werden können. Allerdings
kann diese Anordnung noch nicht verhindern, dass der für die Schweißverbindung
vorgesehene Steg 18 sich unter der Einwirkung einer zu
großen
Anwärmenergie
selbst verformt und im Extremfall sogar umklappt. Sollte dieser
Fall eintreffen, so wäre
eine zuverlässige
Schweißverbindung
der beiden Rohre 10, 12 nicht mehr möglich. Dem
soll dadurch entgegengewirkt werden, dass in den ersten rohrförmigen Körper 10 der
als Einschubklotz ausgebildete Stützkörper 20 eingeschoben
wird (in 1 von der linken Seite her),
bevor der eigentliche Anwärmvorgang
beginnt, also bevor das Heizelement zwischen die beiden Stirnseiten 14, 16 der
Rohre 10, 12 eingeführt wird. Der Stützkörper 20 besitzt
eine im Wesentlichen zylindrische Gestalt mit einem Außendurchmesser,
der bis auf ein geringes Spiel gleich dem Innendurchmesser DI1, des (dünnwandigeren) ersten
zu verschweißenden
rohrförmigen
Körpers 10 ist.
Somit kann dieser Stützkörper 20 im
Inneren des ersten Körpers 10 in
axialer Richtung leicht verschoben werden, wobei er mit seiner Außenfläche im Wesentlichen
an der Innenfläche
des Mantels des ersten Körpers 10 anliegt
und diese somit stützt.
Der Stützkörper 20 wird
im Inneren des ersten Körpers 10 so weit
eingeschoben, d.h. in 1 nach rechts bewegt, bis er
an der Hinterseite des radial nach innen weisenden Stegs 18 anliegt.
In dieser Position stützt
der Stützkörper 20 also
sowohl die zylindrische Mantelfläche
des ersten Rohres 10 als auch den radial nach innen weisenden
Steg 18 gegenüber
Verformungen ab. Nun kann das Heizelement eingefügt werden und dann der Anwärmvorgang
beginnen.
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Nach
Entfernen des Heizelements, wenn beide rohrförmigen Körper 10, 12 an
ihren Stirnseiten 14, 16 genügend stark erweicht worden
sind, kann zum Zusammendrücken
der beiden Stirnseiten 14, 16 eine in axialer
Richtung wirkende Kraft auf den dickwandigeren Körper 12 oder/und auf
den dünnwandigeren
Körper 10 ausgeübt werden.
Im letzteren Fall bietet es sich an, die in axialer Richtung wirkende Kraft
nicht nur auf den Zylindermantel des ersten Rohrs 10 auszuüben, sondern
zusätzlich
noch eine ebenfalls in axialer Richtung wirkende Kraft auf den Stützkörper 20 auszuüben, sodass
durch den Stützkörper 20 zu
jeder Zeit eine in axialer Richtung wirkende Stützkraft auf den Steg 18 ausgeübt wird
und der Steg 18 somit stabil in Position gehalten wird. Hierbei
kann es sogar günstig
sein, zum Zusammendrücken
der beiden rohrförmigen
Körper 10, 12 an
ihren Stirnseiten 14, 16 erforderliche in axialer
Richtung wirkende Kraft nur über
den Stützkörper 20 auszuüben (wobei
dann z.B. der zweite Körper 12 fest eingespannt
sein kann).
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Um
den Stützkörper 20 wieder
einfach entfernen zu können,
nachdem der Schweißvorgang
beendet ist, sollte dieser Stützkörper 20 eine
Oberflächenbeschaffenheit
aufweisen, die ein Verkleben oder/und ein Anhaften an dem Material
des ersten rohrförmigen
Körpers 10 – auch bei
den zur Erwärmung
erforderlichen erhöhten
Temperaturen – verhindert.
Je nach verwendeten Rohrmaterial, z.B. Polypropylen, ist daher das
Material zumindest der Oberfläche
des Stützkörperes 20 geeignet
auszuwählen.
Dies gilt auch für
den Wärmeausdehnungskoeffizienten
des Stützkörperes 20,
der möglichst
so gewählt
sein sollte, dass der Stützkörper im
erwärmten
Zustand fest an der Mantelfläche
des ersten Körpers 10 anliegt,
sich jedoch im abgekühlten
Zustand leicht in axialer Richtung bewegen lässt.
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Der
Stützkörper 20 kann
darüber
hinaus eine Wärmeableitungsfunktion
aufweisen, die darin besteht, dass dieser Stützkörper überschüssige Wärme aufnimmt, die ansonsten
zu einer erhöhten
Erwärmung
des ersten Kunststoffrohrs 10 führen würde mit entsprechend starker
und unerwünschter
Plastifizierung und in der Folge Verformung dieses ersten Formstücks 10 im
Bereich der Stirnseite. Der Stützkörper 20 stellt
also eine zusätzliche
Wärmeleitfähigkeit
bzw. Wärmeaufnahmekapazität bereit,
sodass beim Anwärmen
die Temperatur des dünnwandigeren
ersten Körpers 10 und
des dickwandigeren zweiten Körpers 12 in
etwa gleich ist. Dies ist vor allem dann ganz einfach realisierbar,
wenn für
den Stützkörper 20 ein
Material mit ausreichender Wärmeleitfähigkeit
bzw. Wärmekapazität zur Verfügung steht.
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Alternativ
könnte
man auch den Stützkörper 20 aktiv
kühlen,
z.B. durch Einbringen entsprechender Kühlungsmittelkanäle, durch
die ein von außen eingebrachtes
Kühlmedium
strömt.
Hierdurch wird zwar der apparative Aufwand für den Stützkörper 20 höher, da
dieser jedoch zur Herstellung einer Vielzahl von Rohrverschweißungen eingesetzt
wird, kann sich dies letzten Endes bezahlt machen, da seine Wärmeableitungsfähigkeit
flexibel einstellbar ist. Außerdem
ist in diesem Fall eine genauere Steuerung der Temperatur des Stützkörpers 20 und
damit auch des Zustands des ersten rohrförmigen Körpers 10 während des
Schweißvorgangs
möglich.
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Bei
dem beschriebenen Verfahren lässt
sich in der Regel nicht verhindern, dass an der Nahtstelle nach
dem Schweißvorgang
eine Schweißwulst
gebildet wird. In Fällen,
in denen eine möglichst
glatte Fläche
an der Nahtstelle gewünscht
wird, ist deshalb vorgesehen, dass nach Beendigung des Schweißvorgangs
diese Schweißwulst
in einem separaten Verfahrensschritt entfernt wird.