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DE10330526A1 - Sensor zur berührungslosen Detektion von Schmutzpartikeln - Google Patents

Sensor zur berührungslosen Detektion von Schmutzpartikeln Download PDF

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DE10330526A1
DE10330526A1 DE2003130526 DE10330526A DE10330526A1 DE 10330526 A1 DE10330526 A1 DE 10330526A1 DE 2003130526 DE2003130526 DE 2003130526 DE 10330526 A DE10330526 A DE 10330526A DE 10330526 A1 DE10330526 A1 DE 10330526A1
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DE
Germany
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receiving element
signal
transmissive material
sensor
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DE2003130526
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English (en)
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Friedhelm Kirchhoff
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Hella GmbH and Co KGaA
Original Assignee
Hella KGaA Huek and Co
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Sensor zur berührungslosen Detektion von Schmutzpartikeln 1 auf der Oberfläche eines IR-durchlässigen Werkstoffs 7, insbesondere einer Scheibe, mit einer IR-Lichtquelle 2 und einem Empfangselement 4, die so zueinander angeordnet sind, dass zumindest ein Reflexsignal 21 des Nutzsignals 20 der IR-Lichtquelle 2 über den IR-durchlässigen Werkstoff 7 in das Empfangselement reflektiert wird. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass eine von der IR-Lichtquelle 2 unabhängige, gegenphasige IR-Referenzlichtquelle 3 vorhanden ist, die so zum Empfangselement 4 angeordnet ist, dass deren Referenzsignal 30 direkt in das Empfangselement 4 gelangt und dass das Empfangselement 4 mit einer Auswerteeinheit 5 verbunden ist, in der das Differenzsignal 50, 51, 52, 53 zwischen dem Nutzsignal 20 und dem Referenzsignal 30 bestimmbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Sensor zur berührungslosen Detektion von Schmutzpartikeln auf der Oberfläche eines IR-durchlässigen Werkstoffs, insbesondere einer Scheibe, mit einer IR-Lichtquelle und einem Empfangselement, die so zueinander angeordnet sind, dass zumindest ein Reflexsignal des Nutzsignals der IR-Lichtquelle über den infrarotdurchlässigen (im Folgenden IR-durchlässigen) Werkstoff in das Empfangselement reflektiert wird.
  • Aus dem europäischen Patent EP 0 802 081 B1 ist es bekannt, eine Rückleuchte eines Fahrzeuges so auszubilden, dass sichergestellt wird, dass die von den Leuchtmitteln in der Rückleuchte ausgesandten Strahlen auch bei einem verschmutzten Lichtfenster von nachfolgenden Verkehrsteilnehmern zuverlässig erfasst werden können. Die Rückleuchte ist hierfür hinter einem Lichtfenster angeordnet, durch das die von den Leuchtmitteln ausgesandten Strahlen nach außen treten, wobei im Bereich des Lichtfensters ein lichtempfindlicher Sensor angeordnet ist, der an eines der Leuchtmittel über eine Regelung angeschlossen ist, die in Abhängigkeit von Signalen des Sensors die Leuchtstärke der Leuchtmittel steuert. Der Sensor liegt dabei im Strahlweg von an der Außenseite des Lichtfensters vorhandenen Schmutzteilchen reflektierten Strahlen, die vom Leuchtmittel ausgesandt worden sind. Die Regelung regelt das jeweilige Leuchtmittel in seiner Leuchtstärke so, dass der an den Schmutzteilchen reflektierte Strahlenanteil wenigstens teilweise ausgeglichen wird.
  • Diese Methode funktioniert jedoch nur, wenn ein Leuchtmittel im sichtbaren Bereich unterhalb der auf Verschmutzung zu überprüfenden Scheibe angeordnet ist. Bei einer Frontscheibe eines Kraftfahrzeugs oder auch einer Heckscheibe eines Kraftfahrzeugs ist dies jedoch regelmäßig nicht der Fall, so dass die bekannte Vorrichtung auf Kraftfahrzeugleuchten beschränkt bleibt. Aufgabe der Erfindung ist es, ganz allgemein die Messung des Verschmutzungsgrades auf Oberflächen von IR-durchlässigen Werkstoffen zu ermöglichen.
  • Die Aufgabe wird durch einen Sensor mit dem Merkmal des Patentanspruchs 1 gelöst. Durch den Abgleich zwischen dem Reflexsignal des Nutzlichtsignals der IR-Lichtquelle und dem Referenzsignal der Referenzlichtquelle im Empfangselement sowie der nachgeschalteten Auswerteeinheit ist es möglich, eine verschleißfreie, berührungslose und mechanikfreie sowie temperaturunabhängige, fremdlichtunabhängige optische Erfassung von Schmutzpartikeln auf der Oberfläche des IR-durchlässigen Werkstoffs zu erreichen.
  • Dadurch ist es möglich, dass beispielsweise Signalleuchten, Scheinwerfer und Fahrzeugscheiben, die durch die Beeinträchtigung Ihrer Lichtdurchlässigkeit in ihrer Funktion gestört werden, in Abhängigkeit des Verschmutzungsgrades der jeweiligen Lichtscheibe durch eine Reinigungsvorrichtung, die nicht Gegenstand der Erfindung ist, automatisch gereinigt werden kann. Dadurch erfolgt eine Reinigung nur noch im nötigen Fall, wodurch der Verbrauch des Waschmediums optimiert wird. Der erfindungsgemäße Sensor lässt sich somit auf zahlreiche Anwendungen, wie zum Beispiel die Reinigung verschmutzter Heckscheiben, Abdeckungen optischer System von Rückfahrkameras und vieles mehr übertragen.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die IR-Lichtquelle und die IR-Referenzlichtquelle jeweils eine IR-LED sind, insbesondere zwischen 740 und 950 nm mit eine spektralen Breite von 20 bis 50 nm, und das Empfangselement eine Photodiode ist. Durch die Verwendung einer IR-LED wird eine Unabhängigkeit von optischen Leuchtmitteln erreicht. Darüber hinaus sind solche IR-LEDs mit sehr wenig Energie zu betreiben. Besonders geeignet sind IR-LEDs im nahen Infrarotbereich.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass sowohl die IR-Lichtquelle als auch das Empfangselement unterhalb des IR-durchlässigen Werkstoffs angeordnet sind. Dadurch ist der Sensor besonders gut gegen Umwelteinflüsse geschützt und nahezu unzerstörbar.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass sowohl die IR-Lichtquelle als auch das Empfangselement innerhalb einer Beleuchtungseinrichtung einer Kraftfahrzeugleuchte angeordnet sind und sich in der Nähe des eigentlichen Leuchtmittels befinden. Dadurch wird die Baugröße der Kraftfahrzeugleuchte gering gehalten und man bekommt eine sehr kompakte Sensoranordnung, die in jede konventionelle Kraftfahrzeugleuchte eingebaut werden kann.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die IR-Lichtquelle, das Empfangselement und der IR-durchlässige Werkstoff so zueinander angeordnet sind, dass der Detektionsteil des Nutzsignals der IR-Lichtquelle an einem Schmutzpartikel auf dem IR-durchlässigen Werkstoff auf das Empfangselement reflektiert wird. Dies stellt einen besonders einfache Geometrie des Sensors dar, so dass dieser sehr preiswert hergestellt werden kann in Verbindung mit dem jeweiligen IR-durchlässigen Werkstoff, der auf Verschmutzung überwacht werden soll.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die IR-Lichtquelle mit dem IR-durchlässigen Werkstoff über eine optische Einkopplung und das Empfangselement mit dem IR-durchlässigen Werkstoff über eine optische Auskopplung verbunden ist. Dadurch verläuft das gesamte Nutzsignal der IR-Lichtquelle innerhalb des IR-durchlässigen Werkstoffs und man erhält eine sehr zuverlässige Detektion von Schmutzpartikeln auf dem IR-durchlässigen Werkstoff. Besonders gut arbeitet ein solcher Sensor, wenn zwischen der optischen Einkoppelung und der optischen Auskoppelung eine Reflexionsschicht im IR-durchlässigen Werkstoff angeordnet ist.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung werden weiter anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert. Hierbei zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Sensors, wobei der zu überwachende IR-durchlässige Werkstoff keine Schmutzpartikel aufweist,
  • 2 den Sensor aus 1 mit Schmutzpartikeln auf dem IR-durchlässigen Werkstoff,
  • 3 einen Schnitt durch eine Kraftfahrzeugleuchte mit einem integrierten Sensor gemäß den 1 und 2 und
  • 4 eine schematische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Sensors, bei dem sich das Nutzsignal innerhalb des IR-durchlässigen Werkstoffs ausbreitet.
  • In den 1 und 2 ist schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Sensors zur berührungslosen Detektion von Schmutzpartikeln 1 auf der Oberfläche eines IR-durchlässigen Werkstoffs 7 dargestellt. Eine IR-Lichtquelle 2 ist dabei so angeordnet, dass ein Teil des Nutzlichtsignals 20 nicht von dem IR-durchlässigen Werkstoff 7 reflektiert wird. Dies stellt ein anderes Arbeitsprinzip dar als das zweite erfindungsgemäße Ausführungsbeispiel des Sensors von 4, in dem das Nutzlichtsignal 20 innerhalb des IR-durchlässigen Werkstoffs 7 geführt wird.
  • In 1 ist die Arbeitsweise des Sensors dargestellt, wenn auf dem IR-durchlässigen Werkstoff 7 keine Schmutzpartikel 1 vorhanden sind. In dem Sensor ist eine IR-Lichtquelle 2 angeordnet, die ein Nutzsignal 20 in Richtung des IR-durchlässigen Werkstoffs 7 ausstrahlt. Der IR-durchlässige Werkstoff 7 ist bevorzugt eine Abschlusslichtscheibe einer Kraftfahrzeugleuchte oder auch eine Rückscheibe beziehungsweise Frontscheibe eines Kraftfahrzeugs. Im Folgenden wird deswegen zur Verkürzung anstatt des allgemeinen IR-durchlässigen Werkstoffs 7 von einer Scheibe 7 gesprochen, ohne dass die Erfindung darauf beschränkt wäre.
  • Ein nichtreflektierter Teil 22 des von der IR-Lichtquelle 2, die bevorzugt als eine IR-LED im nahen Infrarotbereich zwischen 740 und 950 nm und einer spektralen Breite von 20 bis 50 nm strahlt, abgestrahlten Nutzsignals 20 durchdringt die Scheibe 7. Ein Teil des Nutzsignals 20 wird jedoch von einer verschmutzten IR-durchlässigen Oberfläche, hier der Scheibe 7, als Reflexsignal 21 reflektiert. Innerhalb des Sensors ist ein Empfangselement 4, das bevorzugt als eine Photodiode mit einer hohen Empfindlichkeit im nahen IR-Bereich ausgebildet ist, so angeordnet, dass das an der Scheibe 7 reflektierte Reflexsignal 21 des Nutzsignals 20 in das Empfangselement 4 gelangt. Darüber hinaus ist im Sensor eine IR-Referenzlichtquelle 3 angeordnet, deren Referenzsignal 30 direkt auf das Empfangselement 4 ausgestrahlt wird. Als IR-Referenzlichtquelle 3 wird ebenfalls eine IR-LED im nahen Infrarotbereich verwendet. Bevorzugt handelt es sich dabei um die gleiche IR-LED wie bei der IR-Lichtquelle 2.
  • Das Nutzlichtsignal 20 der IR-Lichtquelle 2 und das Referenzsignal 30 der IR-Referenzlichtquelle 3 werden mittels eines einzigen Betriebssignals 6 gegenphasig zueinander betrieben. Die IR-Lichtquelle 2 und die IR-Referenzlichtquelle 3 werden dabei so geregelt, dass im Empfangselement 4 stets ein statisches Nullsummensignal empfangen wird. Das empfangene Signal wird durch eine der im Empfangselement 4 nachgeschaltete Auswerteeinheit 5 ausgewertet und durch einen Verstärker verstärkt. In dem dargestellten Fall, dass die Scheibe 7 keine Schmutzpartikel 1 aufweist, wird als Steuersignal 50 das erwähnte Nullsummensignal erhalten. Das Steuersignal 50 spiegelt somit die Unterschiede der beiden Lichtwege zwischen der IR-Lichtquelle 2 beziehungsweise der IR-Referenzlichtquelle 3 und dem Empfangselement 4 wieder. Der Auswerteeinheit 5 ist eine Hard- und Software (nicht gezeigt) nachgeschaltet, die bei dem dargestellten Nullsummensignal keine Reinigung der Scheibe veranlasst.
  • Anders sieht dies in dem in 2 dargestellten Fall desselben Sensors aus. Der Unterschied zu dem in 1 dargestellten Fall liegt darin, dass auf der Scheibe 7 eine Vielzahl von Schmutzpartikeln 1 angeordnet ist. An diesen Schmutzpartikeln 1 wird ein Teil des Nutzsignals 20 so reflektiert, dass es als Detektionsteil 23 ebenfalls in das Empfangselement 4 gelangt. Damit liegt ein anderes Signal vor, als das in 1 dargestellte. Hingegen bleibt das auf direktem Weg in das Empfangselement 4 eintretende Referenzsignal 30 unverändert. Man erhält somit ein Steuersignal 51, welches kein Nullsummensignal mehr ist. Es beinhaltet vielmehr die Information des Verschmutzungsgrades der überprüften Scheibe 7. Wenn gewisse vorgegebene Werte für das Steuersignal 51 durch die nachgeschaltete Hard- und Software erkannt werden, so wird eine vorher festgelegte Routine, beispielsweise das Waschen der Scheibe 7 durch geeignete Mittel veranlasst.
  • Durch den oben beschriebenen Sensor ist es somit möglich, unabhängig von der Umgebungslichthelligkeit oder auch getakteten Beleuchtungseinrichtungen im sichtbaren Wellenlängenbereich, wie beispielsweise getaktete Xenon-Scheinwerfer, Werbe- und Straßenbeleuchtungen, eine sichere Erfassung von Schmutzpartikeln 1 auf der überwachten Scheibe 7 zu erreichen. Der Detektor ist darüber hinaus keiner Alterungs- und Temperaturabhängigkeit unterworfen, da der Empfangspfad mit der Photodiode nicht in das Messsignal eingeht. Lediglich eine unterschiedliche Alterung der IR-Lichtquelle 2 und der IR-Referenzlichtquelle 3 könnte eine Verschmutzung vortäuschen. Diese Alterungsvorgänge sind jedoch wesentlich langsamer als Änderungen durch Verschmutzungen. Darüber hinaus kann durch den erfindungsgemäßen Sensor auch der Grad an Kratzern auf der Oberfläche der Scheibe 7 überwacht werden. Kratzer werden als Verschmutzung erkannt, da an ihnen auch Reflexionen erfolgen. Wenige Kratzer stellen eine leichte Verschmutzung dar, die unter der einstellbaren Detektionsschwelle liegt. Dagegen stellt eine starke Verkratzung eine Verschmutzung dar, die oberhalb der Detektionsschwelle liegt.
  • In 3 ist eine mögliche räumliche Anordnung der IR-Lichtquelle 2 und des Empfangselements 4 innerhalb einer Kraftfahrzeugleuchte 8 dargestellt. Die Kraftfahrzeugleuchte 8 weist einen Reflektor 81 auf, in den ein Leuchtmittel 80 eingesetzt ist. Das Ganze wird von einer Scheibe 7, hier eine Abschlussscheibe, gegen die Umwelt abgeschlossen. Da es sich hierbei um eine konventionelle Kraftfahrzeugleuchte 8 handelt, wird auf die weiteren Bestandteile nicht näher eingegangen, da diese nicht erfindungswesentlich und aus dem Stand der Technik wohl bekannt sind.
  • In unmittelbarer Nähe zum Leuchtmittel 80 ist der erfindungsgemäße Sensor eingebaut. Die IR-Lichtquelle 2 sendet das Nutzsignal 20 Richtung Scheibe 7. Durch die Scheibe 7 tritt der nichtreflektierte Teil 22 ungehindert aus der Kraftfahrzeugleuchte 8 aus. Ein Teil des Nutzsignals 20 wird an der Oberfläche der Scheibe 7 als Reflexsignal 21 in das Empfangselement 4 reflektiert. Dieser Teil hängt stark von der Verschmutzung der Scheibe 7 mit Schmutzpartikeln 1 ab, wie dies oben zu den 1 und 2 ausgeführt wurde. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde darauf verzichtet, die weiteren Bestandteile des Sensors, die IR-Referenzlichtquelle 3 sowie die Auswerteeinheit 5 darzustellen. Diese ergibt sich jedoch sofort aus den in den 1 und 2 dargestellten und beschriebenen Merkmalen.
  • Der direkte räumliche Anschluss des Sensors an das Leuchtmittel 80 ist möglich, da – wie oben ausgeführt – keine Beeinflussung zwischen den beiden Vorrichtungen erfolgt, da das Leuchtmittel 80 im sichtbaren Bereich Licht emittiert, dagegen die IR-Lichtquelle 2 im nahen Infrarotbereich.
  • In 4 wird ein zweites erfindungsgemäß Ausführungsbeispiel des Sensors dargestellt, das prinzipiell gleich arbeitet wie das erste, in den 1 bis 3 dargestellte Ausführungsbeispiel. Im Folgenden sind gleiche, beziehungsweise gleichwirkende, Teile mit demselben Bezugszeichen bezeichnet und es wird nur auf die Unterschiede zum ersten Ausführungsbeispiel näher eingegangen.
  • Die gesamte Scheibe 7 dient hier als Lichtleiter für das Nutzsignal 20. Das von der IR-Lichtquelle 2 kommende Nutzsignal 20 wird über eine optische Einkopplung in die Scheibe 7 eingekoppelt. Innerhalb der Scheibe 7 wird das Nutzsignal 20 auf eine Reflexionsschicht 72 innerhalb der Scheibe 7 geführt. Dort findet eine Reflexion statt, so dass das Reflexsignal 21 auf eine optische Auskopplung 71 trifft. Je größer die Verschmutzung durch Schmutzpartikel 1 in dem Teil der Scheibe 7 ist, der vom Nutzsignal 20 und vom Reflexsignal 21 passiert wird, desto größer ist auch die ausgekoppelte Strahlung, so dass weniger Detektionsteil 23 in das Empfangselement 4 fällt.
  • In der Auswerteeinheit 5 erfolgt wiederum der Vergleich zwischen dem Detektionsteil 23 des Nutzsignals 20 und dem Referenzsignal 30 der IR-Referenzlichtquelle 3. Im Fall, dass gar keine Schmutzpartikel 1 auf der Scheibe 7 vorhanden sind, wird ein Steuersignal 52 erhalten. Dagegen erhält man ein anderes Steuersignal 53 bei einer erheblichen Verschmutzung der Oberfläche der Scheibe 7 durch Schmutzpartikel 1. Durch die nachgeschaltete Hard- und Software können wieder Kriterien festgelegt werden, bei deren Überschreitung durch das jeweilige momentane Steuersignal 52, 53 beispielsweise eine Reinigung der Scheibe 7 durch geeignete Mittel erfolgt.
  • Auch beim zweiten Ausführungsbeispiel der 4 werden sämtliche oben schon zu den 1 bis 3 beschriebenen Vorteile erreicht.
  • Zum zweiten Ausführungsbeispiel ist über die schematische Darstellung der 4 hinaus keine mögliche räumliche Anordnung, wie dies gemäß 3 zum ersten Ausführungsbeispiel der Fall ist, angegeben.
  • Zusammenfassend kann gesagt werden, dass durch einen erfindungsgemäßen Sensor, egal ob nach dem ersten oder nach dem zweiten Ausführungsbeispiel, eine Reihe von bedeutenden Vorteilen gegenüber dem Stand der Technik erzielt werden können: Da ein echtes Nullsignal anliegt, wird der Einfluss des Empfangspfades vollständig kompensiert. Nichtlinearitäten des Empfangselements 4 und Schwankungen in der Sensitivität – insbesondere durch Umgebungslicht – haben keinen Einfluss auf das Steuersignal 50, 51, 52, 53. Aufgrund des Nullsignals kann ein in der Auswerteeinheit 5 enthaltener Empfangsverstärker mit einer sehr hohen Verstärkung sicher betrieben werden, womit eine höhere Empfindlichkeit erreicht wird. Darüber hinaus verbessert sich das Signal-Rauschverhältnis verglichen mit bekannten Reflektionslichtschranken erheblich. Aufgrund der höheren Empfindlichkeit kann auch mit kleineren Signalamplituden gearbeitet werden, wodurch der Stromverbrauch in der IR-Lichtquelle 2 und der IR-Referenzlichtquelle 3 erheblich sinkt. Es gibt keinen relevanten Fremdlichteinfluss, da die Charakteristik des Empfangspfades nicht in das Steuersignal 50, 51, 52, 53 eingeht. Es gibt keine Alterungs- und Temperaturabhängigkeit des Empfangselements 4, da der Empfangspfad nicht in das Messsignal eingeht. Im Betrieb ist eine Plausibilitätsprüfung der korrekten Arbeitsweise ständig gegeben, da beim Ausfall einer Komponente in der Regelschleife das Steuersignal 50, 51, 52, 53 sofort einen Extremwert annimmt.
  • 1
    Schmutzpartikel
    2
    IR-Lichtquelle
    3
    IR-Referenzlichtquelle
    4
    Empfangselement
    5
    Auswerteeinheit
    6
    Betriebssignal
    7
    IR-durchlässiger Werkstoff
    8
    Kraftfahrzeugleuchte
    20
    Nutzsignal
    21
    Reflexsignal
    22
    nichtreflektierter Teil
    23
    Detektionsteil
    30
    Referenzsignal
    50, 51, 52, 53
    Steuersignal
    70
    optische Einkopplung
    71
    optische Auskopplung
    72
    Reflexionsschicht
    80
    Leuchtmittel
    81
    Reflektor

Claims (7)

  1. Sensor zur berührungslosen Detektion von Schmutzpartikeln (1) auf der Oberfläche eines IR-durchlässigen Werkstoffs (7), insbesondere einer Scheibe, mit einer IR-Lichtquelle (2) und einem Empfangselement (4), die so zueinander angeordnet sind, dass zumindest ein Reflexsignal (21) des Nutzsignals 20 der IR-Lichtquelle (2) über den IR-durchlässigen Werkstoff (7) in das Empfangselement reflektiert wird, dadurch gekennzeichnet, dass eine von der IR-Lichtquelle (2) unabhängige, gegenphasige IR-Referenzlichtquelle (3) vorhanden ist, die so zum Empfangselement (4) angeordnet ist, dass deren Referenzsignal (30) direkt in das Empfangselement (4) gelangt, und dass das Empfangselement (4) mit einer Auswerteeinheit (5) verbunden ist, in der das Differenzsignal (50, 51, 52, 53) zwischen dem Nutzsignal (20) und dem Referenzsignal (30) bestimmbar ist.
  2. Sensor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die IR-Lichtquelle (2) und die IR-Referenzlichtquelle (3) jeweils eine IR-LED sind, insbesondere zwischen 740 und 950 nm mit eine spektralen Breite von 20 bis 50 nm, und das Empfangselement (4) eine Photodiode ist.
  3. Sensor nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl die IR-Lichtquelle (2) als auch das Empfangselement (4) unterhalb des IR-durchlässigen Werkstoffs (7) angeordnet sind.
  4. Sensor nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl die IR-Lichtquelle (2) als auch das Empfangselement (4) innerhalb einer Beleuchtungseinrichtung einer Kraftfahrzeugleuchte (8) angeordnet sind und sich in der Nähe des eigentlichen Leuchtmittels (80) befinden.
  5. Sensor nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die IR-Lichtquelle (2), das Empfangselement (4) und der IR-durchlässige Werkstoff (7) so zueinander angeordnet sind, dass der Detektionsteil (23) des Nutzsignals (20) der IR-Lichtquelle (2) an einem Schmutzpartikel (1) auf dem IR-durchlässigen Werkstoff (7) auf das Empfangselement (4) reflektiert wird.
  6. Sensor nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die IR-Lichtquelle (2) mit dem IR-durchlässigen Werkstoff (7) über eine optische Einkopplung (70) und das Empfangselement (4) mit dem IR-durchlässigen Werkstoff (7) über eine optische Auskopplung (71) verbunden ist.
  7. Sensor nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem optischen Weg des Nutzsignals (20) zwischen optischer Einkopplung (70) und optischer Auskopplung (71) eine Reflexionsschicht (72) im IR-durchlässigen Werkstoff (7) angeordnet ist.
DE2003130526 2003-07-05 2003-07-05 Sensor zur berührungslosen Detektion von Schmutzpartikeln Withdrawn DE10330526A1 (de)

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