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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Verschlußanordnung für eine Öffnung zum
Verschliessen derselben im Brandfall, welche Verschlußanordnung
ein Verschlußelement
aufweist, das aus einer die Öffnung
freigebenden Ruhelage in eine die Öffnung verschliessende Sperrlage
bewegbar ist.
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Derartige
Verschlußanordnungen
sind aus zahlreichen Literaturstellen und in der verschiedensten
Form bekannt geworden. Als Beispiel für einen Verschluß mit einer
Art Torblatt, das im Bereiche einer eine Transport- bzw. Fördereinrichtung
durchlassenden Öffnung
vorgesehen ist, sei die US-A-5,373,932 genannt, deren Inhalt – zur Vermeidung
einer zu umständlichen
Beschreibung – hier durch
Bezugnahme als geoffenbart gelten soll. Ein anderes Beispiel mit
einem Rauch- oder Brandschutzvorhang ist den DE-A-196 10 532 sowie
196 11 515 zu entnehmen. Auch diese beiden Schriften sollen im Rahmen
der folgenden Beschreibung durch Bezugnahme als geoffenbart gelten.
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Aus
vielen Brandberichten ist ersichtlich, daß Personenschäden nicht
unmittelbar durch die Hitze des Brandes ausgelöst werden, sondern durch die Einwirkung
der Rauchgase. Die in den oben genannten Literaturstellen geoffenbarten
Konstruktionen, soweit sie dem Verschließen einer Öffnung dienen behindern zwar
die Ausbreitung der Hitze, lassen aber immer noch Spalte frei, durch
welche Rauchgase hindurchgelangen können. Um nun diesem Übelstand
abzuhelfen, wurde in der Praxis dem Verschlußelement eine aufweitbare Dichtung
mit einem inneren Hohlraum zum Erzielen einer Dichtwirkung zwischen Öffnung und
Verschlußelement
zugeordnet, welche Dichtung mit einer Druckquelle zur Erzeugung
eines Fluiddruckes verbunden war.
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Die
aufweitbare Dichtung bestand in der Regel aus einem bis etwa 200°C beständigem Kunststoff,
wie Silikon, und wurde im Brandfall mittels einer Überdruckquelle
mit einem Kompressor, einem Gebläse
od.dgl. aufgeblasen und so aufgeweitet. Das hatte allerdings seine
Tücken;
denn gerade im Falle eines Brandes kommt es oft vor, daß der Strom
ausfällt
und somit ein Gebläse
gar nicht betrieben werden kann. Zwar hat man sich so beholfen,
daß man den
Kompressor an einen Akkumulator bzw. Druckspeicher angeschlossen
hat, der im Brandfall über ein
Ventil an die aufblasbare Dichtung angeschlossen wurde. Dann aber
benötigte
man eine relativ aufwendige Regelung zur Aufrechterhaltung des Druckes,
für die
Auslösung
etc., die – brandsicher – in einem
isolierten Gehäuse
untergebracht werden mußte.
Dies wiederum erforderte die Hin- und Wegleitung über brandgefährdete Schläuche. Dazu
kam, daß die aufblasbaren
Dichtungen leicht versagten, insbesondere bei höherem Alter, wenn der relativ
hohe Druck das Dichtungsmaterial belastete.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Abdichtung ohne
die vorstehenden Nachteile zu erreichen, und dies gelingt erfindungsgemäß dadurch,
daß die
Druckquelle eine in der Ruhelage die aufweitbare Dichtung mit Unterdruck
beaufschlagende Unterdruckquelle ist, wogegen in der Sperrlage sich
die Dichtung unter einem höheren Druck
aufweitet.
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Das
bedeutet nun, daß die
Dichtung im wesentlichen ähnlich
aufgebaut sein kann, wie dies die Praxis schon bisher vorsah, daß aber die
Aufweitung – und
damit die Dichtung – unter
ihrer Eigenelastizität mit
dem höheren
Druck dann erfolgt, wenn die Unterdruckquelle entweder absichtlich
abgeschaltet (d.h. wenigstens von der Dichtung weggeschaltet) wird oder
infolge Stromausfalls stillgesetzt wird. Hinzu tritt der Vorteil,
daß das
Dichtungsmaterial nicht mehr so großer Beanspruchung ausgesetzt
wird, weil ein Unterdruck das Material ja praktisch nicht belastet
und das Aufweiten unter höherem
Druck vorzugsweise unter Atmosphärendruck
erfolgen kann.
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Die
Erfindung bezieht sich aber auch auf besonders für die vorgenannte Anordnung
einsetzbare Dichtungen, die vorteilhaft so ausgebildet werden können, daß ihr Hohlkörper unter
Atmosphärendruck im
Querschnitt viereckig ausgebildet ist und zwei faltbare Seitenwände und
eine diese beiden Seitenwände überbrückende Dichtungswand
aufweist. Mit der Faltung erreicht man relativ große Wege,
so daß die Dichtung
in der Ruhelage unter Saugdruck in der Öffnung nicht behindert. Außerdem sichert
die viereckige Ausbildung, daß sich
die Größe der anliegenden Dichtungsfläche nicht
druckabhängig
oder wegabhängig
verändert,
was in manchen Fällen
unerwünscht
ist.
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Vorzugsweise
ist die Anordnung so getroffen, daß die Seitenwände spiegelbildlich
gegeneinander faltbar sind. Damit führt die Dichtungswand der Dichtung
beim Aufweiten eine im wesentlichen geradlinige Bewegung auf das
Verschlußelement
zu aus, wobei sie sich ohne Seitwärtsverschiebung (und damit
abnützende
Reibung) gegen die Fläche
des Verschlußelementes
legt.
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Für die Zwecke
der vorliegenden Erfindung läßt sich
aber auch eine Lippendichtung einsetzen, wenn an einem Randbereich
der Dichtungswand des Dichtungshohlkörpers eine vorragende Dichtlippe angelenkt
ist, die sich im aufgeweiteten Zustand abspreizt. Denn die Aufweitung
bewirkt eine Hebelwirkung mit Scharniereffekt, die die Lippe in
vorteilhafter Weise vom Hohlkörper,
beispielsweise zum Ausgleich sehr großer Toleranzen, abspreizt.
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Der
Hohlraum kann mindestens zum Teil von einem Füllmaterial ausgefüllt sein,
um der Dichtung eine mehr oder weniger große innere Steifheit zu verleihen,
die insbesondere dann von Vorteil ist, wenn die Dichtungen um Krümmungen
herumgeführt
werden soll. Es kommt dann nicht zu einem Einknicken des Hohlkörpers. Dieses
Füllmaterial
kann sogar gleichmäßig im Hohlraum
vorhanden sein, wenn das Füllmaterial
von einem offenporigen Schaum gebildet ist, das beispielsweise von
einem Polyurethanmaterial gebildet ist oder solches enthält, zumal
sich die Härte
gerade bei einem solchen Material gut einstellen läßt.
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Weitere
Einzelheiten der Erfindung ergeben sich an Hand der nachfolgenden
Beschreibung von in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen.
Es zeigen:
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1 eine Anordnung, wie sie
an sich aus der US-A-5,373,932 bekannt geworden ist und an der die
vorliegende Erfindung angewandt wird;
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2 einen vergrößerten Schnitt
nach der Linie II-II der 1;
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3 einen vergrößerten Schnitt
nach der Linie III-III der 1;
und
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4 einen vergrößerten Schnitt
nach der Linie IV-IV der 1;
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5 einen Schnitt durch ein
aus der DE-A-196 10 532 bekanntes Vorhanggehäuse, jedoch mit der erfindungsgemäßen Dichtung,
wozu die
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6 einen Schnitt nach der
Linie VI-VI der 5 samt
einer angedeuteten, ebenfalls aus der DE-A-196 10 532 bekannten
Seitenführungsschiene veranschaulicht,
welche letztere in
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7 in einem Schnitt nach
der Linie VII-VII der 6 in
vergrößertem Maßstab dargestellt
ist; die
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8a und 8b ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäß bevorzugten
Dichtungsprofiles in aufgeweitetem Zustand und in der Ruhelage,
wozu die
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9a, 9b und 10a, 10b weitere Ausführungsformen
zeigen.
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Zur
besseren Übereinstimmung
mit den beiden oben genannten Schriften, d.h. der US-A-5,373,932 und der
DE-A-196 10 532, deren Inhalt, wie gesagt, im Rahmen dieser Beschreibung
als geoffenbart gelten soll, erhalten nachfolgend diejenigen Bezugsziffern,
welche aus der US-A-5,373,932 stammen und mit deren Beschreibung übereinstimmen,
ein nachgestelltes „A", die Ziffern der
DE-A-196 10 532 ein nachgestelltes „B", wogegen die übrigen Bezugsziffern zur Beschreibung
der vorliegenden Erfindung fortlaufend, beginnend von 1, numeriert
sind.
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1 zeigt eine Verschlußanordnung
mit einem Verschlußelement 7A,
welches aus der dargestellten Ruhelage, in der es eine Maueröffnung 5A für den Durchtritt
einer Fördereinrichtung 204A,
beispielsweise eines Rollenförderers,
freigibt, in eine diese Öffnung 5A verschließende Sperrlage
entlang von Schienen 18A mit Hilfe von an Bügeln 20A montierten
Laufrollen 21A verfahrbar ist. Die die Öffnung 5a berandenden
Mauern 1 und 2 sind in 1 sichtbar.
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In
der Sperrlage, d.h. in der in 1 aus
der gezeigten Sperrstellung nach links verschobenen Lage, fällt das
schiebetorartige Verschlußelement 7A mit
seiner linken Kante in eine, beispielsweise aus Blech gebildete,
Einlauftasche 3 ein. Diese Situation wird in 2 deutlicher gezeigt und
später
noch besprochen. Wenn sich aber das Verschlußelement 7A in dieser
Sperrlage befindet, ist sein hinteres Ende vorzugsweise mit einer
an der Mauer 2 montierten Zarge verkrallt, die später an Hand
der 3 besprochen wird.
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Um
nun eine Abdichtung zwischen Maueröffnung 5A und Verschlußelement 7A zu
erzielen, ist eine im wesentlichen rundum gehende Abdichtung vorgesehen.
Diese wird an den drei oberen Seiten der Öffnung 5A durch eine
aufweitbare Dichtung 4 bewirkt, die von links unten, wo
sie an eine Unterdruckpumpe P, ein -gebläse od.dgl. angeschlossen ist,
nach oben, überquert
die Öffnung 5A zur
Mauer 2 und kann (aber muß nicht) hinter dem Verschlußelement 7A abwärts laufen,
wie strichliert angedeutet ist. An der Unterseite der Öffnung 5A kann
die Dichtung 4 ebenfalls vorgesehen werden, doch wird im
vorliegenden Fall beispielsweise ein aufschäumendes Material 15A verwendet,
wie es in der US-A-5,373,932 beschrieben
ist.
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Die
Situation im Bereich der Einlauftasche 3 ist am besten
aus 2 ersichtlich, welche
einen Schnitt nach der Linie II-II der 1 darstellt. Das Verschlußtor 7A ist
im Vergleich zu seiner in 1 gezeigten
Ruhelage nach links in die Sperrlage gefahren. In dieser Lage liegt
beispielsweise eine an einen Hauptabschnitt 6 aus Mineralfasermaterial
vordere Rahmenleiste 5 aus Schaummaterial in der aus Blech
gebildeten und an der Mauer 1 befestigten Einlauftasche 3,
die den vorderen Teil des Verschlußelementes umfaßt und so
eine Art Labyrinthdichtung bildet.
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Um
eine noch bessere Dichtung zu erzielen, ist an einem mittels eines
Bolzens 7 an der Mauer 1 befestigten Haltebleches 8 die
aufweitbare Dichtung 4 über
die ganze Höhe
der Mauer 1 (vgl. 1)
befestigt. Diese Dichtung 4 ist bevorzugt in derjenigen Art
ausgebildet, wie sie später
im Detail an Hand der 8 beschrieben
wird. 2 zeigt diese
Dichtung 4, die beispielsweise aus moosgummi-artigem Material
besteht, in einem zusammengefalteten Zustand, der dadurch zustande
kommt, daß sie
unter der Wirkung des von der Unterdruckquelle P (vgl. 1) erzeugten Unterdruckes
steht. Im Brandfall hingegen fällt
der die Pumpe P betreibende Strom unabsichtlich oder über einen
vom Brandmelder betätigten
Unterbrecher aus, die zusammengefaltete Dichtung 4 kann
sich in die Stellung nach 8a) unter
der Wirkung ihrer Eigenelastizität
entfalten und wird sich damit mit ihrer dem Verschlußelement 7A zugekehrten Dichtungswand
an die gegenüberliegende
Fläche 9 dieses
Verschlußelementes 7A dichtend
anlegen. Dasselbe passiert natürlich
auch an der Oberseite der Öffnung 5A,
wo ja die Dichtung 4 ebenfalls verlegt ist, wie 1 deutlich zeigt.
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Es
sei darauf hingewiesen, daß die
Dichtung 4 in der Ruhelage relativ weit von der Fläche 9 entfernt
ist, aber diesen weiten Abstand unter Ausgleich von Montagetoleranzen
ohne weiteres überbrücken kann,
wie später
an Hand der 8 noch deutlich wird.
In jedem Falle weist die erfindungsgemäß ausgebildete Dichtung gegenüber dem
Stand der Technik eine erhöhte
Standzeit auf und ist verläßlicher, weil
sie keinem belastenden Überdruck,
auch keiner Reibung an der Fläche 9,
ausgesetzt ist. Es versteht sich, daß es an sich möglich wäre, die
Dichtung 4 am Verschlußelement 7A anzubringen
und sie gegen die Mauer 1 hin aufzuweiten, doch ist klar,
daß damit
in wenig erwünschter
Weise mobile Zuleitungen für
den Unterdruck von der Pumpe P verbunden wären. Ferner ist zu erwähnen, daß die Fläche 9 in
der gezeigten Ausführungsform
eben ist, gegebenenfalls aber – der
Dichtung 4 in der Sperrlage gegenüberliegend – eine die Dichtungswand dieser Dichtung 4 wenigstens
teilweise aufnehmende Nut besitzen könnte; dies könnte besonders
dann nützlich
sein, wenn die später
an Hand der 10 beschriebene,
an der Dichtungswand eine Kante aufweisende Dichtung verwendet wird,
da dann die Kante in die Nut eintauchen würde und sich damit die Anlagefläche vergrößert.
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Es
wurde oben erwähnt,
daß die
Dichtung 4 mit dem in 2 dargestellten
Profil auch im Bereiche der – in 1 rechts gezeigten – Mauer 2 vorgesehen
werden kann. Bevorzugt ist jedoch eine aufweitbare Lippendichtung 4' vorgesehen,
wie sie nun an Hand der 3 besprochen
werden soll. Diese aufweitbare Lippendichtung 4' kann beispielsweise über die
an Hand der 2 gezeigte
Dichtung 4 über ein
Knie-Anschlußstück 10 (1) an die Unterdruckquelle
P angeschlossen sein, oder es ist ihr eine gesonderte Unterdruckquelle
gleicher oder verschiedener Art zugeordnet.
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Die
Lippendichtung 4' wird
an Hand der 9 im einzelnen
beschrieben werden. Das wesentliche ist dabei, daß sie einen
Hohlkörper
für die Aufweitung,
aber auch zum Betätigen
der Dichtlippe in einer derartigen Weise aufweist, daß diese
aus einer Ruhelage in eine Sperr- bzw. Dichtlage gelangt, in der
sie vom Hohlkörper
abgespreizt ist. Diese Lage ist in 3 dargestellt,
und die vom Hohlkörper 12 abstehende
Dichtlippe 11 legt sich im aufgeweiteten Zustand des Hohlkörpers 12 (nach
Wegfall des Unterdruckes innerhalb des Hohlkörpers 12) an eine Dichtfläche 13.
Diese Dichtfläche 13 befindet
sich vorzugsweise an einem gabelartig mit dem Verschlußelement 7A eine
Nut 14 begrenzenden Vorsprung 15. Wobei eine an
der Mauer 2 befestigte, aus zwei L-Blechen 16', 16'' aufgebaute, etwa U-förmige Zarge 16,
die sich gewissermaßen
in die Nut 15 „einkrallt" und so ebenfalls
eine Art Labyrinthdichtung bildet. Die Lippendichtung 4' sorgt dabei
dafür,
daß auch
zwischen dem Vorsprung 15 und der Mauer 2 der
Spalt 17 nicht undicht bleibt.
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Es
sei noch darauf hingewiesen, daß es sinnvoll
sein kann, das Verschlußelement 7A, ähnlich wie
an der in 2 gezeigten
Seite aus einem Faserteil 6 und einer Rahmenleiste 5' aus Brandschutzschaum
bestehen kann. Zur Vermeidung zu großer Toleranzen bzw. zu großer Spalte 17 kann
es zweckmäßig sein,
das Verschlußelement 7A auch
seitlich mittels einer ortsfest in nicht näher gezeigter Weise gelagerten
Führungsrolle 18 zu
führen.
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Eine ähnliche
Dichtfunktion, wie oben beschrieben, bezüglich dieses Spaltes 17 ergibt
sich an der Oberseite der Öffnung 5A,
zwischen den Mauern 1 und 2, wie dies in 4 dargestellt ist. Denn
zunächst
ist auch dort eine Nut 14' am
Verschlußelement 7A vorgesehen,
in die ein Winkel 19 eingreift. Ferner aber trägt das Verschlußelement 7A einen diese
Nut 14' an
einer Seite begrenzenden und mittels eines Formbleches 20 am
Verschlußelement 7A befestigten
Flachteil 21, dessen Stirnkantenfläche 22 der aufweitbaren
Dichtung 4 gegenüberliegt.
Die aufweitbare Dichtung wird dabei der Fläche 22 gegenüberliegend
von einem Halteblech 23 getragen, das an der Oberseite
der Öffnung 5a mittels
Bolzen 24 befestigt ist.
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Ein
anderes Verschlußelement
in Form eines Vorhanges 5B, vorzugsweise nach der DE-A-196 10 532, ist
an Hand der 5 bis 7 dargestellt. Dieser Vorhang 5B ist
auf einem Wickel 12B aufgewickelt, der in einer der möglichen
Arten gemäß der genannten
DE-A- innerhalb
eines Gehäuses 4B gelagert
ist. Am vorderen, unteren Ende des Vorhanges ist eine ein Gewicht
bildende Abschlußleiste 6B vorgesehen, wie
sie ebenfalls in der genannten DE-A- beschrieben ist. Der Vorhang 5B läuft in bekannter
Weise über
eine Ablaufkante 15B (oder eine entsprechende Ablaufrolle),
die etwa in der Ebene eines Austrittsspaltes 7B des Gehäuses 4B liegt.
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Es
wurde bereits in der DE-A- darauf hingewiesen, daß der Austrittsspalt 7B zusammen
mit der Form der Abschlußleiste 6B eine
gewisse Dichtwirkung ergibt, um das Eindringen von Rauchgasen in das
Innere des Gehäuses 4B zu
vermeiden. Denn der Rauch könnte
dann an einer Seite des Vorhanges 5B durch den Spalt 7B eintreten
und an der anderen Seite auf dessen Rückseite gelangen. Um daher
diese Dichtwirkung noch durch eine erfindungsgemäße Dichtungsanordnung zu verbessern,
wird eine aufweitbare Dichtung 104 der aus 5 ersichtlichen Form verwendet.
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Diese
Dichtung 104 besitzt einen dem Gehäuse 4B zugekehrten
streifenförmigen
Befestigungsteil 25 mit abstehenden seitlichen Rippen 25', an den ein
Hohlkörper 112 anschließt. Der
streifenförmige,
mit abstehenden Rippen 25' versehene
Befestigungsteil 25 kann einfach in eine aus zwei zueinander
parallelen Schienen bestehende Halterung 26 hineingesteckt
werden.
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Der
Hohlkörper 112 ist – wie 6 zeigt – an die Unterdruckquelle P
angeschlossen, so daß er
unter dem Unterdruck die in 5 mit
vollen Linien gezeigte zusammengefaltete Ruhelage einnimmt und damit,
ohne am Vorhang 5B zu reiben und damit einer Abnützung unterworfen
zu sein, den Vorhang 5B freigibt. Wird der Strom zur Unterdruckquelle
P jedoch unterbrochen, so nimmt der Hohlkörper 112 unter der
Wirkung seiner Eigenelastizität
die in 5 strichliert
gezeichnete Sperrlage ein, in der er unter Aussperrung von Rauchgasen
an dem Vorhang 5B anliegt. Die Tatsache, daß die Ablaufkante 15B den Vorhang 5B an
der Rückseite
abstützt,
verhilft dabei zu einer noch besseren Abdich tung, weil der Vorhang 5B dem
elastischen Druck des Hohlkörpers 112 nicht ausweichen
kann.
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Wie 6 zeigt, verläuft die – hier schematisch
durch zwei zueinander parallele Linien dargestellte – Dichtung 104 im
rechten Teil der Zeichnung horizontal, macht sodann links einen
Bogen mit dem Radius R und besitzt anschließend einen abwärts gerichteten
Ast, der mit der Unterdruckquelle P verbunden ist. Dieser abwärts führende Ast
ist in einer Seitenführungsschiene
FB untergebracht, die, wie bekannt, zum seitlichen Führen des
Vorhanges 5B dient. Im Bereiche der Krümmung mit dem Radius R kann – je nach
der Größe dieses
Radius – die
Gefahr des Einknickens der Wandung des Hohlkörpers 112 (5) gegeben sein, wodurch
dann in diesem Bereich die Dichtung nicht mehr vollständig gewährleistet
wäre. Deshalb
kann man das Innere des Hohlkörpers 112 bei
Vorhandensein solcher Krümmungen mit
einem Füllmaterial
ausfüllen,
wie es später
an Hand der 10 beschrieben
wird.
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7 zeigt die Situation im
Inneren der Seitenführungsschiene
FB in vergrößertem Maßstab. Es handelt
sich dabei um eine ähnliche
Schiene, wie sie in der DE-A-196 10 532 in den 6a, 6b dargestellt ist,
und welche mit an den Kanten des Vorhanges 5B mittels zu
beiden Seiten vorgesehenen Platten 42B befestigten Führungsrollen 47B zusammenwirkt. Selbstverständlich könnte aber
auch jede andere Art von Führungsschiene
für die
Anwendung der vorliegenden Erfindung ausgebildet werden. Auch ist
klar, daß eine
entsprechende Seitenführungsschiene auch
der anderen Seitenkante des Vorhanges 5B zugeordnet ist,
und daß diese
vorzugsweise ebenfalls mit der hier beschriebenen Dichtung versehen
sein kann.
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Die
Seitenführungsschiene
FB bietet für
eine Führungsrolle 47B eine
entsprechende Abrollbahn 48B, sobald sich der Vorhang 5B infolge
eines Luftzuges aufblähen
sollte und dadurch die Rolle 47B gegen die Abrollbahn 48B zieht.
Bei dieser letzteren Bewegung wird die Führungsrolle mittels einer an
der gegenüberliegenden
Seite des Vorhanges 5B montierten Scheibe 28 entlang
einer Führungsfläche 27' eines kastenartigen
Bleches 27 geführt,
an der sie anliegt.
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Im
Anschluß an
das kastenartige Blech 27 ist an dessen rechter Seite (bezogen
auf 7) eine Wandabwinkelung 29 mit
einer Gegendruckfläche 30 angeordnet.
Dieser Gegendruckfläche 30 an
der einen Seite des Vorhanges 5B liegt an der anderen Seite
eine den vorher besprochenen Schienen 26 ähnliche
Halterung 26' mit
der Dichtung 104 gegenüber.
An sich könnte
man darauf vertrauen, daß der Vorhang 5B sowieso
durch das Gewicht der Endleiste 6B straff gehalten ist
und sich die Gegendruckfläche 30 (oder
auch 15B) sparen, doch trägt eine solche Gegendruckfläche zur
Sicherung der Dichtwirkung bei.
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7 zeigt den Zustand, wenn
die Unterdruckquelle P (6)
in Tätigkeit
oder (z.B. über
ein Ventil) an den Hohlkörper 112 angeschlossen
ist, so daß der
Hohlkörper 112 unter
der Einwirkung des Unterdruckes zusammengefaltet ist. Wird der Unterdruck
unterbrochen, so weitet sich der Hohlkörper 112 unter der
Wirkung seiner Eigenelastizität,
gegebenenfalls aber auch unter der Wirkung von in sein Material
eingelegtem Federmaterial, derart auf, daß er sich dichtend gegen den
dargestellten Randbereich des Vorhanges 5B legt, der sich
in vorteilhafter Weise seinerseits an der Gegendruckfläche 30 abstützt. Es
versteht sich, daß,
wie dies auch in der genannten DE-A- eingehend beschrieben ist – mit Hilfe des
Vorhanges eine Öffnung
abgedeckt wird, die beispielsweise eine Maueröffnung der Art der Öffnung 5A sein
kann.
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An
Hand der 8a) (entspannte
Sperrlage) und 8b) (unter
Unterdruck zusammengefaltete Lage) soll nun die Dichtung 4 der 1, 2 und 4 besprochen
werden. Wie besonders 8a) zeigt,
besteht sie im wesentlichen aus einem viereckigen, hier eher rechteckigen,
gegebenenfalls aber auch trapezförmigen,
Hohlkörper 12' mit einem Befestigungswand 31 von
der zweckmäßig mindestens
ein streifenförmiger Befestigungsfortsatz 32 vorragt.
Die paarweise Anordnung von Befestigungsfortsätzen 32 ermöglicht und
erleichtert ihre Anbringung an dem Halteblech 8 (2), wo sich die Fortsätze 32 gegebenenfalls
mittels Füßchen 33,
beispielsweise in Nuten, Wellungen oder Öffnungen festkrallen können. Allerdings
sei erwähnt,
daß die
Befestigungsfortsätze
auch dübelartig ausgebildet
sein können.
Es sei auch daran erinnert, daß es
für aufblasbare
Dichtungen bekannt ist, eine Befestigungswand 31 überhaupt
wegzulassen und die Dichtung etwa Ω-förmig
in einer Fassung unterzubringen, die den Druck in die offene, im
Querschnitt Ω-förmige Dichtung einbringt. Ferner
ist es bekannt, die Befestigungswand seitlich , also anschließend an die
Dichtungswand, anzubringen. Bevorzugt ist jedoch die dargestellte
Ausführung.
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Der
viereckige Hohlkörper 12' besitzt eine sich
an die gegenüberliegende
Wand 9 (2)
bzw. 22 (4)
anlegende Dichtungwand 34. Diese Dichtungswand 34 verläuft zweckmäßig ein
wenig nach außen
gewölbt.
Diese Dichtungswand 34 wird von zwei faltbaren (vgl. 8b)) Seitenwänden 35 getragen,
die sie überbrückt. Wie
besonders 8b) andeutet,
können
diese Seitenwände
im Bereiche der Faltstelle 36 jeweils eine Materialschwächung aufweisen,
sei es, daß dort
weniger festes Material eingesetzt ist, sei es, daß eine Faltnut
vorgesehen wird, wie dies noch deutlicher an Hand des Ausführungsbeispieles
der 9a) ersichtlich
ist. Wie 8b) deutlich
zeigt, sind die Seitenwände 35 in
der unter Unterdruck stehenden Lage spiegelbildlich nach innen gefaltet,
was sichert, daß die
Bewegung aus der Lage nach 8b) in
die nach 8a) geradlinig
auf die jeweilige Fläche
(9 oder 22) zu vor sich geht. Denn es wäre auch
möglich,
die Seitenwände 35 nach
derselben Seite, als beide nach links oder beide nach rechts, ausknicken
zu lassen, doch wäre
damit eine seitliche Verschiebung der Dichtungswand 34 verbunden,
was unerwünscht
ist. Auch ist es bevorzugt, wenn die durch die Materialschwächung vorgegebenen
Faltstellen in einer senkrecht zur Aufweitrichtung (vgl. besonders
die 8 bzw. 9a) und 9b)) gelegenen Ebene angeordnet sind.
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Es
sei allerdings erwähnt,
daß die
Faltung auch dadurch begünstigt
werden kann, daß in
das Material der Faltstellen 36 Blattfederelemente eingesetzt
werden, die den Hohlkörper
in vorbestimmter Richtung, evt. sogar nach Überschreitung eines Totpunktes
in die eine oder andere Richtung, belasten. Die dargestellte Ausführung ist
jedoch einfacher und verläßlicher
und daher vorzuziehen. Ferner wäre
es denkbar, statt je ein Paar von Faltstellen 36 vorzusehen,
akkordeon-artig mehrere solcher Falten anzubringen.
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Aus
einem Vergleich der 8a) und 8b) ergibt sich, daß die Dichtungswand 34 in
jeder Stellung der Dichtung im wesentlichen gleich groß ist, damit wird
gesichert, daß selbst
bei Montagetoleranzen der in den 2 und 4 gezeigten Anordnung die
Dichtwirkung stets gleich groß ist.
Es versteht sich auch, daß die
Einsatzmöglichkeit
der in 8 gezeigten Dichtung 4 nicht
auf die in 2 und 4 gezeigten Ausführungen
beschränkt
ist, sondern auch die Dichtung 104 (5-7)
durch die Dichtung 4 ersetzt werden könnte. Schließlich soll
noch darauf hingewiesen werden, daß das Dichtungsprofil der 8 sich gegebenenfalls auch
für aufblasbare
Dichtungen einsetzen läßt, wenn
man etwa im Bereiche zweier Knickstellen 37 die schon erwähnte Blattfeder
in das Material einarbeitet und so elastisch die Lage nach 8b) erzwingt, aus der die
Dichtung 4 unter Überdruck
in die Lage nach 8a) gelangt.
Insofern beziehen sich die in den nachstehenden Patentansprüchen unter
Schutz gestellten aufweitbaren Dichtungen nur „insbesondere" auf die erfindungsgemäße Dichtungsanordnung.
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In 9 ist die an Hand der 3 in ihrer Wirkungsweise
beschriebene Dichtung 4' dargestellt. Sie
besteht aus dem Hohlkörper 12 mit
einer nach vorne gewölbten
Dichtungswand 34' und
der im Randbereich dieser Dichtungswand 34' vorragenden und an der Dichtungswand 34' angelenkten
Dichtlippe 11. Daß hier
tatsächlich
eine „Anlenkung" erfolgt, ist leicht
aus der Schwenkbewegung der Dichtlippe 11 zwischen den
Lagen nach
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9a) und 9b) zu erkennen. Denn die Aufweitung
bewirkt eine Hebelwirkung mit Scharniereffekt, die die Lippe 11 in
vorteilhafter Weise vom Hohlkörper 12,
beispielsweise zum Ausgleich sehr großer Toleranzen, aus der Lage
nach 9b), in der sie sich
unter Unterdruck befindet, in die Lage nach 9a) abspreizt, in welche Lage sie vorteilhaft
ohne Blattfeder und nur durch ihre Eigenelastizität bzw. ein „Formgedächtnis" gelangt. Der Bereich
unmittelbar an diesen Faltstellen bildet auch die Seitenwand des Hohlkörpers die
allmählich
in die Dichtungswand 34' übergeht.
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Dieser
Scharniereffekt wird noch durch die Wölbung der Dichtungswand 34' verstärkt, weil,
wie ersichtlich, die Aufwölbung
der Dichtungswand 34' die
Dichtlippe 11 in die abgespreizte Lage drängt. Für diese
Schwenkbewegung der Dichtungslippe 11 ist auch noch von
Bedeutung, daß die
Lippe im Randbereich der Dichtungswand angeordnet ist, d.h. daß sie – bezogen
auf 9a) gegebenenfalls
auch etwas weiter links angelenkt sein könnte, doch ist ebenfalls ersichtlich,
daß die
Anlenkung im Bereiche der Faltkante 36' ein Maximum an Schwenkbewegung
hervorruft. Wie schon erwähnt,
ist es günstig,
im Bereiche der Faltkante 36' eine
Materialschwächung,
hier durch eine Nut 38, vorzusehen. Zu beiden Seiten dieser
Nut 38 erstrecken sich Schrägwände, die hier auch die Rolle
von Seitenwänden
spielen.
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10 veranschaulicht ein Beispiel
einer Dichtung 204, bei der die Dichtungswand 34'' mit einem mittleren Abschnitt
von dem Hohlkörper 212 aus,
besonders im nicht unter Unterdruck stehenden Zustand nach 10a), vorragt und dabei – im Querschnitt
gesehen – eine
Spitze 39 bildet. Im Falle der Ausführungsform der 10 ist der Hohlkörper 212 von einem
offenporigen Schaumstoff 40 ausgefüllt, der somit die Anlegung
eines Unterdruckes erlaubt. Ein solches Füllmaterial 40 könnte – sei es über einen
Teil des Querschnittes, sei es über
einen Teil der Länge
der Dichtung – auch
im Falle der vorher besprochenen Dichtungen vorgesehen werden, denn das
Füllmaterial 40 sichert,
daß der
jeweilige Hohlkörper
an Rundungen, Umlenkstellen (vgl. 1,
an der Oberseite der Mauer 1; oder 6, im Bereiche der Rundung R) usw. nicht
einknickt und so die Weiterleitung des Unterdruckes verhindert.
Das Schaummaterial 40 ist vorzugsweise Polyurethanmaterial, weil
sich damit durch Auswahl bzw. Einstellung der Art am leichtesten
auch die Steifheit des Füllmateriales 40 einstellen
läßt. Das
Füllmaterial 40 kann
aber auch von anderen Materialien gebildet sein, beispielsweise
einem nicht offenporigen Material, bei dem die Weiterleitung des
Unterdruckes durch seitliche Längsriefen,
-nuten od.dgl. erfolgt; die einzige Bedingung ist, daß das Füllmaterial 40 – sei es
durch seine Konsistenz, sei es durch seine Form – so weit nachgiebig ausgebildet
ist, daß sich
die angestrebten Rundungen, Krümmungen
(vgl. R in 6) etc. erzielen
lassen.
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Im
Rahmen der Erfindung sind zahlreiche Modifikationen denkbar; beispielsweise
können
Einzelmerkmale der gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen
sowohl untereinander als auch mit Merkmalen des Standes der Technik
kombiniert werden. Beispielsweise könnten auch die Dichtungen nach
den 8 oder 10 mit im Randbereich angeordneten
Dichtlippen versehen werden. Ebenso ist es denkbar, an beiden Randbereichen
je eine halb so lange Dichtlippe anzubringen; die Anlenkung der Dichtlippe
könnte
dann an einer Faltkante 36 vorgesehen sein. Auch könnte es
Sinn machen, die erfindungsgemäße Dichtung
mit dem sich in der Hitze aufblähenden
Dichtungsmaterial 15A (1)
zu kombinieren, denn die erfindungsgemäße Dichtung wird aus einem
elastischen Material, wie Silikongummi, bestehen, welches im allgemeinen
bis etwa 200°C
beständig
ist, wogegen das Blähmaterial 15A im
allgemeinen erst ab 200°C
dichtet.
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Die
Unterdruckquelle P wurde als Gebläse beschrieben, doch kann außer Luft
auch ein flüssiges Fluid
aus der jeweiligen Dichtung abgepumpt werden, wogegen es – beispielsweise
aus einem höher gelegenen
Tank – wieder
in die Hohlkörper
zurückfließt, sobald
die Pumpe abgestellt oder abgeschaltet (Ventil) ist. Ferner wäre es möglich, drei
verschiedene Lagen der Dichtung vorzusehen, indem sie (über ein
Ventil) nach Entspannung noch zusätzlich mit einem Überdruck
aus einem Akkumulator beaufschlagt wird, doch wird dies im allgemeinen
nicht erforderlich sein; in einem solchen Falle bräuchte jedenfalls
der Akkumulator bei weitem nicht jenen Überdruck aufbringen, der bisher
bei aufblasbaren Dichtungen auftrat (mehrere bar), so daß die Vorteile
der Erfindung, nämlich
größere Standzeit
und größere Verläßlichkeit,
nicht verloren gehen.
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Bei
der obigen Beschreibung wurde davon ausgegangen, daß sich bei
Abschalten der Unterdruckquelle P automatisch ein Atmosphärendruck einstellt;
sollte dies auf Grund der gegebenen Konstruktion nicht zutreffen,
dann kann in der zwischen Dichtung und Unterdruckquelle gelegenen
Leitung ein Wegeventil vorgesehen werden, das in der Ruhelage, vor
Ausbruch eines Brandes, derart unter Strom gesetzt ist, daß es die
Fluidverbindung Dichtung und Unterdruckquelle herstellt, wogegen
es bei fehlendem oder abgeschaltetem Strom automatisch, gegebenenfalls
unter der Wirkung einer Rückholfeder,
den Hohlkörper
der Dichtung mit der Atmosphäre
verbindet.
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Es
wurde oben ein Vorhang nach der DE-A-196 10 532 als Anwendungsbeispiel
für die
Erfindung beschrieben. Selbstverständlich können auch andere Vorhänge oder
anderes Flachmaterial (etwa ein Blech) derart abgedichtet werden.
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Es
wurde gesagt, daß die
Bereiche der Nuten 36' bzw.
der Materialschwächungen 38' die Funktion
von Seitenwänden
haben; wie sich bei Betrachtung der 9b) und 10b) ergibt; knicken auch
hier die Seitenwände
spiegelbildlich, nämlich
nach außen,
was wiederum eine seitliche Verschiebung der Dichtungswand 34' bzw. 34'' verhindert. Hier allerdings wird
der Flächenbereich
der sich an die Gegenflächen 9 oder 22 anlegenden
Dichtungswand relativ klein sein (obwohl er durch Einbringen einer
die Kante 39 aufnehmenden Nut erweitert werden könnte), so
daß (im
Gegensatz zur Ausführung
nach 9) ein großer Umfangsbereich
dieser Dichtung 204 die Funktion der Seitenwand übernimmt.
Ferner versteht es sich, daß im
Falle der 1 bzw. 2 an Stelle der Dichtung 4 auch
eine der anderen hier beschriebenen Dichtungen zum Einsatz kommen
können.
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Es
wurde erwähnt,
daß es
vorteilhaft sein kann, im Bereiche der Faltstellen 36, 38 Federmaterial
bzw. Spannelemente vorzusehen. Diese können in das elastische Material
einvulkanisiert sein, oder außen
(oder innen) angeklebt werden, sie können aus Federmaterial (Metall)
oder aus elastischem Kunststoff oder Gummi bestehen. Derartige Spannelemente
könnten
auch im Falle der Ausführung
nach 8 selbst dann von
Vorteil sein, wenn die Dichtung unter Unterdruck in die in 8b) dargestellte Lage gelangt,
sei es daß damit
das Zusammenfalten in der dargestellten Weise begünstigt werden
soll (Vorspannkraft in Faltrichtung) oder daß damit die elastische Aufweitung
unterstützt
werden soll (Vorspannkraft in Aufweitrichtung). Natürlich sind
auch Kombinationen denkbar, bei denen über die Länge der Dichtung (oder über ihren
Umfang) einmal Spannelemente mit Vorspannkraft in einer Richtung
und dann wieder in der anderen Richtung angebracht werden. Wenn
daher im Rahmen dieser Erfindung von „Eigenelastizität" die Rede ist, so
soll dieser Begriff auch den Einbau solcher Spannelemente mitumfassen.