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DE10319672A1 - Tragbares elektrisches Gerät - Google Patents

Tragbares elektrisches Gerät Download PDF

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DE10319672A1
DE10319672A1 DE10319672A DE10319672A DE10319672A1 DE 10319672 A1 DE10319672 A1 DE 10319672A1 DE 10319672 A DE10319672 A DE 10319672A DE 10319672 A DE10319672 A DE 10319672A DE 10319672 A1 DE10319672 A1 DE 10319672A1
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Günter Dr. Jost
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Siemens AG
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Abstract

Offenbart ist ein tragbares elektrisches Gerät (MFG) mit einer Lichtquelle (LQ) zum Abgeben von Licht und einem faserartigen Medium (F) mit einem Eingangsabschnitt (EA) zum Einlassen bzw. Einkoppeln des von der Lichtquelle (LQ) abgegebenen Lichts und zumindest einem Austrittsabschnitt (F11, F12, F13) zum Auslassen des Lichts in Richtung der Außenseite des tragbaren elektrischen Geräts (MFG). Durch die Verwendung eines faserartigen Mediums zum Leiten und Abgeben von Licht (entweder punktförmig oder homogen über einen ausgedehnten Abschnitt) ist eine große gestalterische Freiheit beim Design des Mobiltelefons gegeben, da die Lichtquelle zum Abgeben von Licht in das faserartige Medium quasi beliebig im oder am Mobiltelefon angeordnet werden kann. Außerdem hat ein faserartiges Medium, insbesondere in der Ausführung einer polymeroptischen Faser oder einer Glasfaser, eine große Flexibilität und ist auch stoßunempfindlich, so dass ein sicherer Betrieb gewährleistet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein tragbares elektrisches Gerät, insbesondere in der Form eines Mobilfunkgeräts bzw. Mobiltelefons, mit einer flexiblen Gestaltung einer Lichtabgabemöglichkeit.
  • Im Stand der Technik sind Mobiltelefone bekannt, die an der Außenseite eine Lichtquelle in Form einer LED (LED: light emittting diode = lichtemittierende Diode) aufweisen, welche eine optische Signalisierungsmöglichkeit an den Benutzer bei bestimmten Ereignissen bietet. Aufgrund des Strebens nach immer kleineren Mobiltelefonen sind dabei der designerischen Freiheit, derartige LED's an der Gehäuseoberfläche anzuordnen, Grenzen gesetzt.
  • Es ist somit die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Möglichkeit zur Lichtabgabe eines elektrischen Geräts mit großer Gestaltungsfreiheit zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird durch ein elektrisches Gerät nach Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Dabei hat ein elektrisches Gerät, insbesondere ein tragbares elektrisches Gerät, zunächst eine Lichtquelle zum Abgeben von Licht. Die Lichtquelle kann dabei beispielsweise eine LED sein. Ferner weist das elektrische Gerät ein faserartiges (optisches) Medium mit einem Eingangsabschnitt zum Einlassen des von der Lichtquelle abgegebenen Lichts und zumindest einem Austrittsabschnitt zum Auslassen des Lichts aus dem faserartigen Medium, insbesondere in Richtung der Außenseite des elektrischen Geräts, auf. Durch die Verwendung eines faserartigen Mediums zur Lichtleitung kann das von der Lichtquelle abgegebene Licht vorteilhafterweise mit geringem vor richtungstechnischem Aufwand an einen beliebigen Ort des tragbaren elektrischen Geräts transportiert werden. Dies wiederum hat den Vorteil, dass die Lichtquelle an einem beliebigen Ort im tragbaren elektrischen Gerät angeordnet werden kann, und somit das Design des tragbaren elektrischen Geräts nicht mehr von der Lichtquelle abhängig ist. Beispielsweise kann so die Lichtquelle nun im Inneren des tragbaren elektrischen Geräts angeordnet sein, wobei das Licht von der Lichtquelle in das faserartige Medium eingekoppelt wird und nach außen geleitet bzw. transportiert wird. In dem Fall, dass das faserartige Medium eine Mehrzahl von Austrittsabschnitten aufweist, besteht der Vorteil darin, dass nur eine leistungsstarke Lichtquelle, wie eine LED, (oder bei einem Aufbau mit einer Mehrzahl von faserartigen Medien mit zugeordneten Lichtquellen wenige leistungsstarke Lichtquellen) vorzusehen ist, um an mehreren Stellen des tragbaren elektrischen Geräts einen Beleuchtungseffekt zu erzielen. Auf diese Weise ist es somit beispielsweise möglich, eine Beleuchtung für eine Tastatur bereitzustellen, die die Ausleuchtung jeder Taste (z.B. eine Ausleuchtung vom inneren des elektrischen Geräts aus bei transparenten Tasten) bei minimalem vorrichtungstechnischem Aufwand gewährleistet. Im Stand der Technik wären hier eine Vielzahl einzelner (leistungsschwacher) Lichtquellen nötig, die jedoch zu einer Vergrößerung der Abmessungen des tragbaren elektrischen Geräts führen. Ein weiterer Vorteil der Verwendung eines faserartigen Mediums zur Leitung von Licht in oben beschriebener Weise besteht in einer Verminderung der elektromagnetischen Störungen durch Zuleitungen u.ä.
  • Die herkömmliche Verwendung eines faserartigen Mediums bzw. faserartigen optischen Mediums besteht darin, in das Medium eingekoppeltes Licht mit großer Effizienz, d.h. mit geringem Verlust, von einem Anfangsort (der Lichtquelle) zu einem Zielort zu leiten bzw. zu transportieren. Eine derartige effiziente Lichtleitung wird in einem faserartigen Medium bzw. einer (optischen) Faser durch Totalreflexion erreicht. Diese tritt dann auf, wenn ein Lichtstrahl von einem optisch dich ten Medium (höherer Brechungsindex) unter einem bestimmten Minimalwinkel vom Lot auf ein optisch dünnes Medium (niedriger Brechungsindex) auftrifft. Bei einem faserartigen Medium wird dieser Brechungsindexunterschied durch einen hochbrechenden Kern und einen den Kern umgebenden niedrigbrechenden Mantel erreicht, aus denen das faserartige Medium ausgebildet ist. Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung werden jedoch Störstellen in bzw. an dem faserartigen Medium vorgesehen, so dass es an diesen Störstellen zu einem Austritt von Licht aus dem Medium kommt. Diese Störstellen können dabei Störelemente oder Störpartikel umfassen, die sich im Inneren des faserartigen Medium, genauer gesagt in dessen Kern, befinden. Hierbei ist es möglich, diese Partikel, wie reflektierende (Metall-)Partikel schon während der Herstellung des faserartigen Mediums, d.h. beim Ziehen der Fasern, einzubringen. Die Partikel können dabei derart ausgebildet sein, dass sie weißes Licht reflektieren oder aber auch Licht in einer oder mehreren verschieden Farben. Ferner können die Störstellen bearbeitete Abschnitte der Oberfläche des faserartigen Mediums umfassen. Das bedeutet, bestimmte Stellen der Oberfläche, d.h. des Mantels, werden beispielsweise mechanisch durch Anschleifen, Anritzen usw., aber auch durch Einwirkung eines Lasers bearbeitet, so dass eine Totalreflexion im Medium verhindert und bewusst Auskopplungsstellen an den Störstellen geschaffen werden. Diese Auskopplungsstellen bzw. Austrittsabschnitte können dabei punktförmig bzw. im wesentlichen punktförmig sein, sie können sich aber auch über eine ausgedehnte Fläche erstrecken, die einen bestimmten Abschnitt des faserartigen Mediums oder gar die gesamte Länge des Mediums bzw. der Faser umfasst. Eine weitere Möglichkeit eine Störstelle in der faserartigen Medium zu erzeugen besteht darin, das Medium bzw. die Faser in einem derartigen übermäßigem Grad (von der Geraden aus gesehen) zu biegen, dass im Inneren des Mediums der zur Totalreflexion führende Minimalwinkel eines Lichtstrahls überschritten wird, und es somit wiederum zum Austritt von Licht an diesen Abschnitten übermäßig großer Biegung kommt.
  • Das faserartige Medium kann gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung eine oder mehrere Glasfasern oder polymer-optische Fasern (POF) aufweisen bzw. aus derartigen Fasern bestehen. Der Vorteil dieser Fasern ist, dass sie klein, preiswert und mechanisch belastbar, d.h. beispielsweise unempfindlich gegen Stöße, sind. Polymer-optische Fasern haben ferner den Vorteil, dass sie, sofern das gewünscht ist, einen relativ großen Querschnittsdurchmesser von einigen 100 μm bis mehrere Millimeter aufweisen können, und einen guten Einkopplungswirkungsgrad von Licht haben. Außerdem weisen sie vorteilhafterweise weiterhin grosse Justiertoleranzen auf.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung hat das tragbare elektrische Gerät ein Gehäuse, entlang dem das faserartige Medium zumindest abschnittsweise geführt ist. Dabei kann das faserartige Medium beispielsweise an der Außenseite des Gehäuses geführt sein. Hierbei kann das faserartige Medium im Fall eines Gehäuses in der Form eines rechtwinkligen länglichen Parallelepipeds beispielsweise einmal um das Gehäuse, d.h. entlang der rechten, oberen, linken und unteren Seitenfläche, geführt werden. Dies hat den Vorteil, dass von dem fasertigen Medium abgegebenes Licht von allen Seiten gesehen werden kann, insbesondere, wenn das elektrische Gerät beispielsweise auf eine Ablage, wie einen Tisch, gelegt wird. Sofern das tragbare elektrische Gerät eine Anzeigeeinrichtung hat, kann das faserartige Medium auch um diese Anzeigeeinrichtung geführt werden.
  • Es ist auch denkbar, das faserartige Medium an der Innenseite des Gehäuses zuführen. Hierbei wird jedoch vorausgesetzt, dass das Gehäuse zumindest abschnittsweise transparent ausgebildet ist, um Licht von dem zumindest einen Austrittsabschnitt des faserartigen Mediums in Richtung der Außenseite durchzulassen. Dabei kann der zumindest eine Austrittsabschnitt des faserartigen Mediums direkt derart ausgerichtet sein, dass Licht in Richtung des transparenten Gehäuseab schnitts abgegeben wird, es ist jedoch auch möglich, dass der zumindest eine Austrittsabschnitt in Richtung des Inneren des elektrischen Geräts ausgerichtet ist, wobei das dorthin abgegebene Licht von Komponenten im Inneren des elektrischen Geräts in Richtung des transparenten Gehäuseabschnitts reflektiert wird. Besondere Effekte können dabei erzielt werden, wenn das Gehäuse hier zwar lichtdurchlässig, aber mit einer oder mehreren Farben eingefärbt ist. Es können auch graphische Muster im Gehäuse bzw. dessen Gehäusewand vorgesehen sein, die dann durch einen darunter liegenden Austrittsabschnitt eines faserartigen Mediums hintergrundmäßig beleuchtet werden.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung kann das tragbare elektrische Gerät als ein tragbarer Computer, wie ein PDA (personal digital assistant) oder ein Organizer, oder eine Uhr ausgebildet sein. Außerdem kann das tragbare elektrische Gerät als ein Mobilfunkgerät, wie ein Mobiltelefon oder ein Smartphone (eine Kombination aus Mobiltelefon und tragbarem Computer) ausgebildet sein. Vorteilhafterweise umfassen diese tragbaren elektrischen Geräte eine Steuereinrichtung, die derart mit der Lichtquelle verbunden ist, um über die Lichtquelle und somit das faserartige Medium optische Signale ansprechend auf bestimmte Ereignisse in dem tragbaren elektrischen Gerät abzugeben. Diese Ereignisse können beispielsweise ein aufgrund eines Alarms bzw, einer Terminerinnerung abgegebenes Warnsignal, aber im Falle eines Mobilfunkgeräts auch eine Kontaktierungssignalisierung eines Kommunikationspartners sein. Dabei kann die Kontaktierungssignalisierung einen eingehenden (Telefon-)Anruf, eine eingehende Nachricht gemäß dem SMS (short message service) oder eine eingehende Nachricht gemäß dem MMS (multimedia message service) umfassen.
  • Derartige als Mobilfunkgeräte bzw. Mobiltelefon verwendete Geräte können beispielsweise gemäß dem GSM (Global System for Mobile Communication)-Standard oder dem UMTS (Universal Mobile Telecommunications System)-Standard usw. arbeiten.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend bezugnehmend auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Ansicht von links eines Mobiltelefons, bei dem an der linken Seite ein faserartiges Medium mit Austrittsabschnitten für Licht gemäß einer ersten Ausführungsform angeordnet ist;
  • 2 eine schematische Vorderansicht des Mobiltelefons von 1, wobei die obere Abdeckung des Mobiltelefons zur Veranschaulichung weggelassen worden ist;
  • 3 eine Rückansicht eines Mobiltelefons, bei dem an der Rückseite zwei faserartige Medien mit Austrittsabschnitten für Licht entlang der gesamten Länge der Fasern gemäß einer zweiten Ausführungsform angeordnet sind;
  • 4 eine Vorderansicht eines Mobiltelefons, bei dem an der Vorderseite ein faserartiges Medium mit einem Austrittsabschnitt für Licht entlang der gesamten Länge der Faser gemäß einer dritten Ausführungsform um ein Display angeordnet ist.
  • Es sei nun zunächst auf 1 verwiesen, in der eine Ansicht von links eines tragbaren elektrischen Geräts in der Form eines Mobiltelefons MFG gezeigt ist. Das Mobiltelefon MFG hat dabei an seiner linken Seite ein faserartiges Medium bzw. eine Faser F, die im Beispiel als eine polymer-optische Faser ausgebildet ist. Die polymer-optische Faser F besteht aus einem hochbrechenden Kern und einem den Kern umgebenden niedrigbrechenden Mantel.
  • Wie es in der Figur zu sehen ist, hat die Faser dunkle Abschnitte, in denen kein Licht nach außenabgegeben wird, und hat helle Abschnitte F11, F12, F13, die Austrittsabschnitte für Licht zur Abgabe eines optischen Signals darstellen. Diese Austrittsabschnitte F11, F12, F13 stellen dabei Störstellen der Lichtleitung in der Faser F dar. Bei diesen Störstellen ist die Oberfläche der Faser F, genauer gesagt dessen Mantel, durch Laser oder mechanisch (Anschleifen, Anritzen) bearbeitet worden, so dass keine Totalreflexion im Kern bzw. an der Grenzfläche zwischen Kern und Mantel zustande kommt und das Licht an den Austrittsstellen ausgekoppelt bzw, nach außen abgegeben wird. Das bedeutet, es wird der Mantel mit niedrigem Brechungsindex an den Austrittsabschnitten entfernt, um so keine Totalreflexion der in der Faser F geführten Lichtstrahlen mehr zu ermöglichen. Wie es in der Figur zu sehen ist, wurden diese Störstellen oder Austrittsstellen F11, F12, F13 nur abschnittsweise vorgesehen, nicht über die gesamte Länge der Faser F.
  • In 2 ist nun eine schematische Vorderansicht des in 1 dargestellten Mobiltelefons MFG bei abgenommener Vorderabdeckung gezeigt. Wie es bereits zu 1 erläutert worden ist, ist an der linken Seite des Mobiltelefons MFG eine Faser F vorgesehen, die an einem unteren Abschnitt des Mobiltelefons MFG aus dem Inneren des Gehäuses austritt und dann im wesentlichen mit seiner gesamten Länge an der Außenseite der Gehäusewand GW verläuft bzw. geführt wird. Die Faser F hat, wie oben bereits erwähnt, Austrittsabschnitte F11, F12, F13 für Licht, das in die Faser F eingeleitet bzw. eingekoppelt wird.
  • Wie es in der Figur ferner zu sehen ist, hat das Mobiltelefon MFG eine Lichtquelle LQ, beispielsweise in der Ausführung einer LED, die im Inneren des Mobiltelefons angeordnet ist. Die Lichtquelle kann dabei weißes Licht abgeben, sie kann aber zur Erzielung eines optisch wirksameren Effekts auch farbiges Licht abgeben. Dabei kann in der Lichtquelle oder an einer Lichtaustrittsstelle der Lichtquelle LQ ein entsprechend farbiger Farbfilter angeordnet sein. Die Lichtaustrittsstelle der Lichtquelle LQ ist derart benachbart zu einem als Eingangsabschnitt EA dienenden Ende der Faser F angeordnet, dass das von der Lichtquelle Q abgestrahlte Licht direkt in die Faser eingekoppelt wird. Insbesondere die Ausführung der Faser F als polymer-optische Faser bietet dabei einen hohen Einkopplungswirkungsgrad. Wie es an der Darstellung in der Figur zu sehen ist, hat die Verwendung eines faserartigen Mediums bzw. einer Faser zur Lichtleitung und Lichtabgabe dabei den Vorteil, dass die Lichtquelle LQ an quasi einem beliebigen Ort im oder am Mobiltelefon MFG angeordnet sein kann, da das faserartige Medium aufgrund seiner Biegsamkeit bzw. Flexibilität auf einfache Weise von der Lichtquelle an einen anderen gewünschten Ort des Mobiltelefons geführt werden kann. Somit ist es möglich das Design des Mobiltelefons unabhängig von einer Lichtabgabeeinrichtung bzw. optischen Signalisierungseinrichtung zu gestalten.
  • Die Lichtquelle LQ ist im Beispiel ferner mit einer Steuereinrichtung ST verbunden, die wiederum zum einen mit einer Energieversorgungsquelle bzw. einer Batterie EQ und zum anderen mit einem Funkmodul FM verbunden ist. Dabei ist die Steuereinrichtung ST derart mit dem Funkmodul FM verbunden, dass das Funkmodul bei Eintreffen eines Anrufs eines Kommunikationspartners ein Anrufsignal an die Steuereinrichtung ST abgibt. Entsprechend ist es auch denkbar, dass das Funkmodul ein SMS-Signal oder ein MMS-Signal an die Steuereinrichtung ST abgibt, wenn eine Nachricht eines SMS- oder MMS-Dienstes eines Kommunikationspartners beim Mobiltelefon MFG bzw. dessen Funkmodul FM eintrifft. In Abhängigkeit eines der oben genannten Signale von dem Funkmodul FM kann die Steuereinrichtung ST dann die Lichtquelle LQ ansteuern, damit diese ein optisches Signal über die Faser F abgibt. Dabei führt die Steuereinrichtung ST der Lichtquelle LQ dann Strom von der Batterie EQ derart zu, dass die Lichtquelle in einem bestimmten zeitlichen Intervall bzw. zeitlichen Muster (z.B. Blin ken) Licht bzw. kein Licht abgibt. Im Falle einer Lichtquelle mit mehreren Lichterzeugungsmitteln (z.B. LED's), die unterschiedliche Farben aufweisen, ist es auch denkbar, dass die Steuereinrichtung nur bestimmten Lichterzeugungsmitteln Strom zuführt, so dass auch Licht mit unterschiedlicher Farbe je nach Anwendungsfall abgegeben werden kann. Zur Unterscheidung, welches Signal von dem Funkmodul FM an die Steuereinrichtung ST geleitet wurde, kann die Steuereinrichtung ST für jedes Signal ein unterschiedliches zeitliches Muster (und/oder im Falle einer Lichtquelle mit mehreren Lichterzeugungsmitteln ein Signal für eine bestimmte Farbe) bereitstellen und an die Lichtquelle LQ abgeben. Dadurch wird es einem Benutzer des Mobiltelefons MFG ermöglicht, anhand des von der Faser F abgegebenen Lichts zu erkennen, dass ein Anruf oder eine Nachricht eines Kommunikationspartners beim Mobiltelefon MFG eingeht, und eventuell zu unterscheiden, ob es sich um einen Anruf oder eine Nachricht handelt bzw. um welche Nachricht es sich handelt. Eine derartige optische Signalisierung hat den Vorteil, dass insbesondere in ruhiger Umgebung, beispielsweise in einer Besprechung, das Mobiltelefon MFG auf den Tisch gelegt werden kann, und eingehende Anrufe oder Nachrichten dem Benutzer signalisiert werden können, ohne andere Personen zu stören.
  • Gemäß einer Ausgestaltung kann die Steuereinrichtung ST mit einer weiteren Steuereinrichtung (nicht dargestellt) des Mobiltelefons MFG verbunden sein, die der Steuereinrichtung ST Signale zukommen lässt, um andere beliebige Ereignisse über die Lichtquelle LQ und die optische Faser F an einen Benutzer zu signalisieren. Beispielsweise kann die weitere Steuereinrichtung dafür ausgelegt sein, Erinnerungen an Termine oder Aufgaben einem Benutzer zu signalisieren. Ist ein vom Benutzer eingegebener Termin bzw. Aufgabe fällig, so sendet die weitere Steuereinrichtung ein entsprechendes Signal an die Steuereinrichtung ST, die dann wiederum die Lichtquelle veranlasst, ein optisches Signal mit bestimmtem zeitlichen Muster über die Faser F abzugeben.
  • Es sei bemerkt, dass das optische Signal nicht nur in der zeitlichen Struktur und der Farbe variieren kann, sondern auch in der Intensität. Beispielsweise können eingehende Nachrichten des SMS-Dienstes mit geringerer Lichtintensität abgestrahlt werden als eingehende Anrufe, da hier keine unmittelbare zeitliche Reaktion erforderlich ist.
  • Obwohl es im folgenden bezüglich der in den 3 und 4 dargestellten Ausführungsformen nicht ausführlich erläutert werden wird, kann die Einkopplung des Lichts in das faserartige Medium F sowie die Ansteuerung einer Lichtquelle über eine Steuereinrichtung (einschließlich deren Verbindung zu einem Funkmodul, einer Energieversorgungsquelle und einer weiteren Steuereinrichtung usw.) ebenso erfolgen, wie bereits zu der bezüglich den 1 und 2 gezeigten Ausführungsform erläutert worden ist.
  • Es sei nun auf 3 verwiesen in der eine zweite Ausführungsform eines Mobiltelefons MFG mit einer Lichtabgabeeinrichtung bzw. einer optischen Signalisierungseinrichtung gezeigt ist. Das Bezugszeichen F bezeichnet hier ein faserartiges Medium, das zwei Abschnitte, nämlich einen oberen und einen unteren Abschnitt, aufweist, die beide in der Form eines "U" ausgebildet sind. Das faserartige Medium F bzw. dessen einzelne Abschnitte besteht vorteilhafterweise wieder aus polymer-optischen Fasern, die im Beispiel jeweils aus dem Inneren des Mobiltelefons MFG heraustreten, entlang der Gehäuseaußenseite geführt, und schließlich wieder ins Gehäuse hineingeführt werden. Wie es in der Figur zu sehen ist, sind die beiden Faserabschnitte derart ausgeführt, dass sie zumindest entlang ihres gesamten Abschnitt an der Gehäuseaußenseite Lichtaustrittsabschnitte F31 bzw. F32 aufweisen. Das bedeutet, im Gegensatz zur ersten Ausführungsform, bei der die Austrittsabschnitte lediglich auf kleine Abschnitte bzw. Punkte beschränkt waren, wird hier eine ausgedehnte homogene Lichtaustrittsmöglichkeit geschaffen. Diese ausgedehnten Lichtaustrittsabschnitte F31, F32 können wieder einfach durch bearbeiten der Oberflächen der Faserabschnitte der Faser F (durch Laser oder mechanisch) geschaffen werden.
  • Anstatt die Faserabschnitte an der Außenseite des Mobiltelefongehäuses zu führen, ist es ferner möglich die Faserabschnitte an der Innenseite zu führen, wobei in diesem Fall das Gehäuse transparent, zumindest an Lichtaustrittsstellen, ausgebildet sein muss.
  • Es sei nun auf 4 verwiesen in der eine dritte Ausführungsform eines Mobiltelefons MFG mit einer Lichtabgabeeinrichtung bzw. einer optischen Signalisierungseinrichtung gezeigt ist. Das Bezugszeichen F bezeichnet hier wieder ein faserartiges Medium bzw. eine Faser F, die um eine Anzeigeeinrichtung DSP ausgebildet sind. Die Faser F besteht vorteilhafterweise wieder aus einer polymer-optischen Fasern. Auch hier ist wiederum ein Lichtaustrittsabschnitt F41 entlang der gesamten Länge des nach außen sichtbaren Teils der Faser F vorgesehen. Das bedeutet wiederum, dass durch die Bearbeitung der Oberfläche der Faser F auf einfache Weise ein ausgedehnter homogener Lichtaustrittsabschnitt geschaffen werden kann. Kennzeichen dieser Ausführungsform ist, dass wie in der Figur schematisch angedeutet, entlang des sichtbaren Bereichs der Faser F Störelemente oder Störpartikel STE, wie Metallpartikel, in der Faser vorgesehen sind, an denen die Lichtleitung gestört ist, so dass es zur Abgabe von Licht nach außen kommt.
  • Obwohl in den oben dargestellten Ausführungsformen davon gesprochen wurde, dass ein faserartiges Medium F eine einzelne oder zwei einzelne Fasern aufweist, ist es auch denkbar, dass ein faserartiges Medium ein Faserbündel bestehend aus einer Mehrzahl von Fasern aufweisen kann, die mittels einer speziellen Einrichtung, wie einem Band einer Mantelschicht usw., zusammengebunden sind. Außerdem sei angemerkt, dass neben den erwähnten polymer-optischen Fasern zur Lichtleitung und Lichtabgabe auch die Verwendung von Glasfasern möglich ist.
  • Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass durch die Verwendung eines faserartigen Materials zum Leitung und Abgeben von Licht (entweder punktförmig oder homogen über einen ausgedehnten Abschnitt) eine große gestalterische Freiheit beim Design des Mobiltelefons gegeben ist, da die Lichtquelle zum Abgeben von Licht in das faserartige Medium quasi beliebig im oder am Mobiltelefon angeordnet werden kann. Außerdem sei angemerkt, dass die erwähnten Fasern trotz ihrer großen Flexibilität auch stoßunempfindlich sowie ESD (electrostatic discharge = elektrostatische Entladung)- unempfindlich sind, so dass ein sicherer Betrieb gewährleistet ist, bei dem insbesondere weniger Störstrahlung im Gerät entsteht bzw. auf das faserartige Medium einwirkt.

Claims (12)

  1. Tragbares elektrisches Gerät (MFG) mit folgenden Merkmalen: einer Lichtquelle (LQ) zum Abgeben von Licht; einem faserartigen Medium (F) mit einem Eingangsabschnitt (EA) zum Einlassen des von der Lichtquelle (LQ) abgegebenen Lichts und zumindest einem Austrittsabschnitt (F11, F12, F13; F31, F32; F41) zum Auslassen des Lichts in Richtung der Außenseite des tragbaren elektrischen Geräts (MFG).
  2. Tragbares elektrisches Gerät nach Anspruch 1, bei dem das faserartige Medium (F) im Bereich des zumindest einen Austrittsabschnitts Störstellen aufweist.
  3. Tragbares elektrisches Gerät nach Anspruch 2, bei dem die Störstellen Störelemente im faserartigen Medium (F), bearbeitete Abschnitte der Oberfläche des faserartigen Mediums oder Abschnitte großer Biegung umfassen.
  4. Tragbares elektrisches Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem das faserartige Medium Glasfasern oder polymer-optische Fasern aufweist.
  5. Tragbares elektrisches Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, das ferner ein Gehäuse (GW) aufweist, entlang dem das faserartige Medium zumindest abschnittsweise geführt ist.
  6. Tragbares elektrisches Gerät nach Anspruch 5, bei dem das faserartige Medium (F) an der Außenseite des Gehäuses (GW) geführt ist.
  7. Tragbares elektrisches Gerät nach Anspruch 5, bei dem das faserartige Medium an der Innenseite des Gehäuses geführt ist, wobei das Gehäuse zumindest abschnittsweise transparent ausgebildet ist, um Licht von dem zumindest einen Austrittsabschnitt des faserartigen Mediums in Richtung der Außenseite durchzulassen.
  8. Tragbares elektrisches Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, das als ein tragbarer Computer oder eine Uhr ausgebildet ist.
  9. Tragbares elektrisches Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, das als ein Mobilfunkgerät (MFG) ausgebildet ist.
  10. Tragbares elektrisches Gerät nach Anspruch 9, das ferner eine mit der Lichtquelle (LQ) verbundene Steuereinrichtung (ST) aufweist, die bei einer Kontaktierungssignalisierung eines Kommunikationspartners ein Lichtsignal über die Lichtquelle erzeugt.
  11. Tragbares elektrisches Gerät nach Anspruch 10, bei dem die Kontaktierungssignalisierung einen eingehenden Anruf, eine eingehende Nachricht gemäß dem SMS oder eine eingehende Nachricht gemäß dem MMS umfasst.
  12. Tragbares elektrisches Gerät nach einem der Ansprüche 9 bis 11, bei dem das Mobilfunkgerät gemäß dem GSM oder UMTS Standard arbeitet.
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