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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein tragbares elektrisches
Gerät,
insbesondere in der Form eines Mobilfunkgeräts bzw. Mobiltelefons, mit einer
flexiblen Gestaltung einer Lichtabgabemöglichkeit.
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Im
Stand der Technik sind Mobiltelefone bekannt, die an der Außenseite
eine Lichtquelle in Form einer LED (LED: light emittting diode =
lichtemittierende Diode) aufweisen, welche eine optische Signalisierungsmöglichkeit
an den Benutzer bei bestimmten Ereignissen bietet. Aufgrund des
Strebens nach immer kleineren Mobiltelefonen sind dabei der designerischen
Freiheit, derartige LED's
an der Gehäuseoberfläche anzuordnen,
Grenzen gesetzt.
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Es
ist somit die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Möglichkeit
zur Lichtabgabe eines elektrischen Geräts mit großer Gestaltungsfreiheit zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird durch ein elektrisches Gerät nach Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Dabei
hat ein elektrisches Gerät,
insbesondere ein tragbares elektrisches Gerät, zunächst eine Lichtquelle zum Abgeben
von Licht. Die Lichtquelle kann dabei beispielsweise eine LED sein.
Ferner weist das elektrische Gerät
ein faserartiges (optisches) Medium mit einem Eingangsabschnitt
zum Einlassen des von der Lichtquelle abgegebenen Lichts und zumindest
einem Austrittsabschnitt zum Auslassen des Lichts aus dem faserartigen
Medium, insbesondere in Richtung der Außenseite des elektrischen Geräts, auf.
Durch die Verwendung eines faserartigen Mediums zur Lichtleitung
kann das von der Lichtquelle abgegebene Licht vorteilhafterweise
mit geringem vor richtungstechnischem Aufwand an einen beliebigen
Ort des tragbaren elektrischen Geräts transportiert werden. Dies
wiederum hat den Vorteil, dass die Lichtquelle an einem beliebigen
Ort im tragbaren elektrischen Gerät angeordnet werden kann, und
somit das Design des tragbaren elektrischen Geräts nicht mehr von der Lichtquelle
abhängig
ist. Beispielsweise kann so die Lichtquelle nun im Inneren des tragbaren
elektrischen Geräts
angeordnet sein, wobei das Licht von der Lichtquelle in das faserartige Medium
eingekoppelt wird und nach außen
geleitet bzw. transportiert wird. In dem Fall, dass das faserartige
Medium eine Mehrzahl von Austrittsabschnitten aufweist, besteht
der Vorteil darin, dass nur eine leistungsstarke Lichtquelle, wie
eine LED, (oder bei einem Aufbau mit einer Mehrzahl von faserartigen
Medien mit zugeordneten Lichtquellen wenige leistungsstarke Lichtquellen)
vorzusehen ist, um an mehreren Stellen des tragbaren elektrischen
Geräts
einen Beleuchtungseffekt zu erzielen. Auf diese Weise ist es somit
beispielsweise möglich,
eine Beleuchtung für eine
Tastatur bereitzustellen, die die Ausleuchtung jeder Taste (z.B.
eine Ausleuchtung vom inneren des elektrischen Geräts aus bei
transparenten Tasten) bei minimalem vorrichtungstechnischem Aufwand gewährleistet.
Im Stand der Technik wären
hier eine Vielzahl einzelner (leistungsschwacher) Lichtquellen nötig, die
jedoch zu einer Vergrößerung der
Abmessungen des tragbaren elektrischen Geräts führen. Ein weiterer Vorteil
der Verwendung eines faserartigen Mediums zur Leitung von Licht
in oben beschriebener Weise besteht in einer Verminderung der elektromagnetischen
Störungen
durch Zuleitungen u.ä.
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Die
herkömmliche
Verwendung eines faserartigen Mediums bzw. faserartigen optischen
Mediums besteht darin, in das Medium eingekoppeltes Licht mit großer Effizienz,
d.h. mit geringem Verlust, von einem Anfangsort (der Lichtquelle)
zu einem Zielort zu leiten bzw. zu transportieren. Eine derartige effiziente
Lichtleitung wird in einem faserartigen Medium bzw. einer (optischen)
Faser durch Totalreflexion erreicht. Diese tritt dann auf, wenn
ein Lichtstrahl von einem optisch dich ten Medium (höherer Brechungsindex)
unter einem bestimmten Minimalwinkel vom Lot auf ein optisch dünnes Medium
(niedriger Brechungsindex) auftrifft. Bei einem faserartigen Medium
wird dieser Brechungsindexunterschied durch einen hochbrechenden
Kern und einen den Kern umgebenden niedrigbrechenden Mantel erreicht,
aus denen das faserartige Medium ausgebildet ist. Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung werden jedoch Störstellen in bzw. an dem faserartigen
Medium vorgesehen, so dass es an diesen Störstellen zu einem Austritt
von Licht aus dem Medium kommt. Diese Störstellen können dabei Störelemente
oder Störpartikel
umfassen, die sich im Inneren des faserartigen Medium, genauer gesagt
in dessen Kern, befinden. Hierbei ist es möglich, diese Partikel, wie
reflektierende (Metall-)Partikel schon während der Herstellung des faserartigen
Mediums, d.h. beim Ziehen der Fasern, einzubringen. Die Partikel
können
dabei derart ausgebildet sein, dass sie weißes Licht reflektieren oder
aber auch Licht in einer oder mehreren verschieden Farben. Ferner
können
die Störstellen
bearbeitete Abschnitte der Oberfläche des faserartigen Mediums
umfassen. Das bedeutet, bestimmte Stellen der Oberfläche, d.h.
des Mantels, werden beispielsweise mechanisch durch Anschleifen,
Anritzen usw., aber auch durch Einwirkung eines Lasers bearbeitet,
so dass eine Totalreflexion im Medium verhindert und bewusst Auskopplungsstellen
an den Störstellen
geschaffen werden. Diese Auskopplungsstellen bzw. Austrittsabschnitte
können
dabei punktförmig
bzw. im wesentlichen punktförmig
sein, sie können
sich aber auch über
eine ausgedehnte Fläche
erstrecken, die einen bestimmten Abschnitt des faserartigen Mediums
oder gar die gesamte Länge
des Mediums bzw. der Faser umfasst. Eine weitere Möglichkeit
eine Störstelle
in der faserartigen Medium zu erzeugen besteht darin, das Medium
bzw. die Faser in einem derartigen übermäßigem Grad (von der Geraden
aus gesehen) zu biegen, dass im Inneren des Mediums der zur Totalreflexion
führende
Minimalwinkel eines Lichtstrahls überschritten wird, und es somit wiederum
zum Austritt von Licht an diesen Abschnitten übermäßig großer Biegung kommt.
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Das
faserartige Medium kann gemäß einer vorteilhaften
Ausgestaltung eine oder mehrere Glasfasern oder polymer-optische
Fasern (POF) aufweisen bzw. aus derartigen Fasern bestehen. Der
Vorteil dieser Fasern ist, dass sie klein, preiswert und mechanisch
belastbar, d.h. beispielsweise unempfindlich gegen Stöße, sind.
Polymer-optische Fasern haben ferner den Vorteil, dass sie, sofern
das gewünscht
ist, einen relativ großen
Querschnittsdurchmesser von einigen 100 μm bis mehrere Millimeter aufweisen
können,
und einen guten Einkopplungswirkungsgrad von Licht haben. Außerdem weisen
sie vorteilhafterweise weiterhin grosse Justiertoleranzen auf.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung hat das tragbare elektrische
Gerät ein
Gehäuse,
entlang dem das faserartige Medium zumindest abschnittsweise geführt ist.
Dabei kann das faserartige Medium beispielsweise an der Außenseite des
Gehäuses
geführt
sein. Hierbei kann das faserartige Medium im Fall eines Gehäuses in
der Form eines rechtwinkligen länglichen
Parallelepipeds beispielsweise einmal um das Gehäuse, d.h. entlang der rechten,
oberen, linken und unteren Seitenfläche, geführt werden. Dies hat den Vorteil,
dass von dem fasertigen Medium abgegebenes Licht von allen Seiten gesehen
werden kann, insbesondere, wenn das elektrische Gerät beispielsweise
auf eine Ablage, wie einen Tisch, gelegt wird. Sofern das tragbare
elektrische Gerät
eine Anzeigeeinrichtung hat, kann das faserartige Medium auch um
diese Anzeigeeinrichtung geführt
werden.
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Es
ist auch denkbar, das faserartige Medium an der Innenseite des Gehäuses zuführen. Hierbei wird
jedoch vorausgesetzt, dass das Gehäuse zumindest abschnittsweise
transparent ausgebildet ist, um Licht von dem zumindest einen Austrittsabschnitt des
faserartigen Mediums in Richtung der Außenseite durchzulassen. Dabei
kann der zumindest eine Austrittsabschnitt des faserartigen Mediums
direkt derart ausgerichtet sein, dass Licht in Richtung des transparenten
Gehäuseab schnitts
abgegeben wird, es ist jedoch auch möglich, dass der zumindest eine Austrittsabschnitt
in Richtung des Inneren des elektrischen Geräts ausgerichtet ist, wobei
das dorthin abgegebene Licht von Komponenten im Inneren des elektrischen
Geräts
in Richtung des transparenten Gehäuseabschnitts reflektiert wird.
Besondere Effekte können
dabei erzielt werden, wenn das Gehäuse hier zwar lichtdurchlässig, aber
mit einer oder mehreren Farben eingefärbt ist. Es können auch
graphische Muster im Gehäuse
bzw. dessen Gehäusewand vorgesehen
sein, die dann durch einen darunter liegenden Austrittsabschnitt
eines faserartigen Mediums hintergrundmäßig beleuchtet werden.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung kann das tragbare elektrische Gerät als ein
tragbarer Computer, wie ein PDA (personal digital assistant) oder
ein Organizer, oder eine Uhr ausgebildet sein. Außerdem kann
das tragbare elektrische Gerät
als ein Mobilfunkgerät,
wie ein Mobiltelefon oder ein Smartphone (eine Kombination aus Mobiltelefon
und tragbarem Computer) ausgebildet sein. Vorteilhafterweise umfassen
diese tragbaren elektrischen Geräte eine
Steuereinrichtung, die derart mit der Lichtquelle verbunden ist,
um über
die Lichtquelle und somit das faserartige Medium optische Signale
ansprechend auf bestimmte Ereignisse in dem tragbaren elektrischen
Gerät abzugeben.
Diese Ereignisse können beispielsweise
ein aufgrund eines Alarms bzw, einer Terminerinnerung abgegebenes
Warnsignal, aber im Falle eines Mobilfunkgeräts auch eine Kontaktierungssignalisierung
eines Kommunikationspartners sein. Dabei kann die Kontaktierungssignalisierung
einen eingehenden (Telefon-)Anruf, eine eingehende Nachricht gemäß dem SMS
(short message service) oder eine eingehende Nachricht gemäß dem MMS (multimedia
message service) umfassen.
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Derartige
als Mobilfunkgeräte
bzw. Mobiltelefon verwendete Geräte
können
beispielsweise gemäß dem GSM
(Global System for Mobile Communication)-Standard oder dem UMTS
(Universal Mobile Telecommunications System)-Standard usw. arbeiten.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend bezugnehmend auf die
beiliegenden Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine Ansicht von links
eines Mobiltelefons, bei dem an der linken Seite ein faserartiges
Medium mit Austrittsabschnitten für Licht gemäß einer ersten Ausführungsform
angeordnet ist;
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2 eine schematische Vorderansicht
des Mobiltelefons von 1,
wobei die obere Abdeckung des Mobiltelefons zur Veranschaulichung
weggelassen worden ist;
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3 eine Rückansicht eines Mobiltelefons, bei
dem an der Rückseite
zwei faserartige Medien mit Austrittsabschnitten für Licht
entlang der gesamten Länge
der Fasern gemäß einer
zweiten Ausführungsform
angeordnet sind;
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4 eine Vorderansicht eines
Mobiltelefons, bei dem an der Vorderseite ein faserartiges Medium
mit einem Austrittsabschnitt für
Licht entlang der gesamten Länge
der Faser gemäß einer
dritten Ausführungsform
um ein Display angeordnet ist.
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Es
sei nun zunächst
auf 1 verwiesen, in der
eine Ansicht von links eines tragbaren elektrischen Geräts in der
Form eines Mobiltelefons MFG gezeigt ist. Das Mobiltelefon MFG hat
dabei an seiner linken Seite ein faserartiges Medium bzw. eine Faser F,
die im Beispiel als eine polymer-optische Faser ausgebildet ist.
Die polymer-optische Faser F besteht aus einem hochbrechenden Kern
und einem den Kern umgebenden niedrigbrechenden Mantel.
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Wie
es in der Figur zu sehen ist, hat die Faser dunkle Abschnitte, in
denen kein Licht nach außenabgegeben
wird, und hat helle Abschnitte F11, F12, F13, die Austrittsabschnitte
für Licht
zur Abgabe eines optischen Signals darstellen. Diese Austrittsabschnitte
F11, F12, F13 stellen dabei Störstellen
der Lichtleitung in der Faser F dar. Bei diesen Störstellen ist
die Oberfläche
der Faser F, genauer gesagt dessen Mantel, durch Laser oder mechanisch
(Anschleifen, Anritzen) bearbeitet worden, so dass keine Totalreflexion
im Kern bzw. an der Grenzfläche
zwischen Kern und Mantel zustande kommt und das Licht an den Austrittsstellen
ausgekoppelt bzw, nach außen abgegeben
wird. Das bedeutet, es wird der Mantel mit niedrigem Brechungsindex
an den Austrittsabschnitten entfernt, um so keine Totalreflexion
der in der Faser F geführten
Lichtstrahlen mehr zu ermöglichen.
Wie es in der Figur zu sehen ist, wurden diese Störstellen
oder Austrittsstellen F11, F12, F13 nur abschnittsweise vorgesehen,
nicht über
die gesamte Länge
der Faser F.
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In 2 ist nun eine schematische
Vorderansicht des in 1 dargestellten
Mobiltelefons MFG bei abgenommener Vorderabdeckung gezeigt. Wie
es bereits zu 1 erläutert worden
ist, ist an der linken Seite des Mobiltelefons MFG eine Faser F vorgesehen,
die an einem unteren Abschnitt des Mobiltelefons MFG aus dem Inneren
des Gehäuses
austritt und dann im wesentlichen mit seiner gesamten Länge an der
Außenseite
der Gehäusewand
GW verläuft
bzw. geführt
wird. Die Faser F hat, wie oben bereits erwähnt, Austrittsabschnitte F11,
F12, F13 für Licht,
das in die Faser F eingeleitet bzw. eingekoppelt wird.
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Wie
es in der Figur ferner zu sehen ist, hat das Mobiltelefon MFG eine
Lichtquelle LQ, beispielsweise in der Ausführung einer LED, die im Inneren des
Mobiltelefons angeordnet ist. Die Lichtquelle kann dabei weißes Licht
abgeben, sie kann aber zur Erzielung eines optisch wirksameren Effekts
auch farbiges Licht abgeben. Dabei kann in der Lichtquelle oder
an einer Lichtaustrittsstelle der Lichtquelle LQ ein entsprechend
farbiger Farbfilter angeordnet sein. Die Lichtaustrittsstelle der
Lichtquelle LQ ist derart benachbart zu einem als Eingangsabschnitt
EA dienenden Ende der Faser F angeordnet, dass das von der Lichtquelle
Q abgestrahlte Licht direkt in die Faser eingekoppelt wird. Insbesondere
die Ausführung der
Faser F als polymer-optische Faser bietet dabei einen hohen Einkopplungswirkungsgrad.
Wie es an der Darstellung in der Figur zu sehen ist, hat die Verwendung
eines faserartigen Mediums bzw. einer Faser zur Lichtleitung und
Lichtabgabe dabei den Vorteil, dass die Lichtquelle LQ an quasi
einem beliebigen Ort im oder am Mobiltelefon MFG angeordnet sein
kann, da das faserartige Medium aufgrund seiner Biegsamkeit bzw.
Flexibilität
auf einfache Weise von der Lichtquelle an einen anderen gewünschten Ort
des Mobiltelefons geführt
werden kann. Somit ist es möglich
das Design des Mobiltelefons unabhängig von einer Lichtabgabeeinrichtung
bzw. optischen Signalisierungseinrichtung zu gestalten.
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Die
Lichtquelle LQ ist im Beispiel ferner mit einer Steuereinrichtung
ST verbunden, die wiederum zum einen mit einer Energieversorgungsquelle
bzw. einer Batterie EQ und zum anderen mit einem Funkmodul FM verbunden
ist. Dabei ist die Steuereinrichtung ST derart mit dem Funkmodul
FM verbunden, dass das Funkmodul bei Eintreffen eines Anrufs eines
Kommunikationspartners ein Anrufsignal an die Steuereinrichtung
ST abgibt. Entsprechend ist es auch denkbar, dass das Funkmodul
ein SMS-Signal oder ein MMS-Signal an die Steuereinrichtung ST abgibt,
wenn eine Nachricht eines SMS- oder MMS-Dienstes eines Kommunikationspartners
beim Mobiltelefon MFG bzw. dessen Funkmodul FM eintrifft. In Abhängigkeit
eines der oben genannten Signale von dem Funkmodul FM kann die Steuereinrichtung
ST dann die Lichtquelle LQ ansteuern, damit diese ein optisches
Signal über
die Faser F abgibt. Dabei führt
die Steuereinrichtung ST der Lichtquelle LQ dann Strom von der Batterie
EQ derart zu, dass die Lichtquelle in einem bestimmten zeitlichen
Intervall bzw. zeitlichen Muster (z.B. Blin ken) Licht bzw. kein
Licht abgibt. Im Falle einer Lichtquelle mit mehreren Lichterzeugungsmitteln
(z.B. LED's), die
unterschiedliche Farben aufweisen, ist es auch denkbar, dass die
Steuereinrichtung nur bestimmten Lichterzeugungsmitteln Strom zuführt, so
dass auch Licht mit unterschiedlicher Farbe je nach Anwendungsfall abgegeben
werden kann. Zur Unterscheidung, welches Signal von dem Funkmodul
FM an die Steuereinrichtung ST geleitet wurde, kann die Steuereinrichtung
ST für
jedes Signal ein unterschiedliches zeitliches Muster (und/oder im
Falle einer Lichtquelle mit mehreren Lichterzeugungsmitteln ein
Signal für eine
bestimmte Farbe) bereitstellen und an die Lichtquelle LQ abgeben.
Dadurch wird es einem Benutzer des Mobiltelefons MFG ermöglicht,
anhand des von der Faser F abgegebenen Lichts zu erkennen, dass ein
Anruf oder eine Nachricht eines Kommunikationspartners beim Mobiltelefon
MFG eingeht, und eventuell zu unterscheiden, ob es sich um einen
Anruf oder eine Nachricht handelt bzw. um welche Nachricht es sich
handelt. Eine derartige optische Signalisierung hat den Vorteil,
dass insbesondere in ruhiger Umgebung, beispielsweise in einer Besprechung, das
Mobiltelefon MFG auf den Tisch gelegt werden kann, und eingehende
Anrufe oder Nachrichten dem Benutzer signalisiert werden können, ohne
andere Personen zu stören.
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Gemäß einer
Ausgestaltung kann die Steuereinrichtung ST mit einer weiteren Steuereinrichtung
(nicht dargestellt) des Mobiltelefons MFG verbunden sein, die der
Steuereinrichtung ST Signale zukommen lässt, um andere beliebige Ereignisse über die
Lichtquelle LQ und die optische Faser F an einen Benutzer zu signalisieren.
Beispielsweise kann die weitere Steuereinrichtung dafür ausgelegt
sein, Erinnerungen an Termine oder Aufgaben einem Benutzer zu signalisieren.
Ist ein vom Benutzer eingegebener Termin bzw. Aufgabe fällig, so
sendet die weitere Steuereinrichtung ein entsprechendes Signal an
die Steuereinrichtung ST, die dann wiederum die Lichtquelle veranlasst,
ein optisches Signal mit bestimmtem zeitlichen Muster über die
Faser F abzugeben.
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Es
sei bemerkt, dass das optische Signal nicht nur in der zeitlichen
Struktur und der Farbe variieren kann, sondern auch in der Intensität. Beispielsweise
können
eingehende Nachrichten des SMS-Dienstes mit geringerer Lichtintensität abgestrahlt
werden als eingehende Anrufe, da hier keine unmittelbare zeitliche
Reaktion erforderlich ist.
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Obwohl
es im folgenden bezüglich
der in den 3 und 4 dargestellten Ausführungsformen
nicht ausführlich
erläutert
werden wird, kann die Einkopplung des Lichts in das faserartige
Medium F sowie die Ansteuerung einer Lichtquelle über eine
Steuereinrichtung (einschließlich
deren Verbindung zu einem Funkmodul, einer Energieversorgungsquelle
und einer weiteren Steuereinrichtung usw.) ebenso erfolgen, wie
bereits zu der bezüglich
den 1 und 2 gezeigten Ausführungsform
erläutert
worden ist.
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Es
sei nun auf 3 verwiesen
in der eine zweite Ausführungsform
eines Mobiltelefons MFG mit einer Lichtabgabeeinrichtung bzw. einer
optischen Signalisierungseinrichtung gezeigt ist. Das Bezugszeichen
F bezeichnet hier ein faserartiges Medium, das zwei Abschnitte,
nämlich
einen oberen und einen unteren Abschnitt, aufweist, die beide in
der Form eines "U" ausgebildet sind.
Das faserartige Medium F bzw. dessen einzelne Abschnitte besteht
vorteilhafterweise wieder aus polymer-optischen Fasern, die im Beispiel
jeweils aus dem Inneren des Mobiltelefons MFG heraustreten, entlang
der Gehäuseaußenseite
geführt,
und schließlich
wieder ins Gehäuse
hineingeführt
werden. Wie es in der Figur zu sehen ist, sind die beiden Faserabschnitte
derart ausgeführt,
dass sie zumindest entlang ihres gesamten Abschnitt an der Gehäuseaußenseite
Lichtaustrittsabschnitte F31 bzw. F32 aufweisen. Das bedeutet, im
Gegensatz zur ersten Ausführungsform,
bei der die Austrittsabschnitte lediglich auf kleine Abschnitte
bzw. Punkte beschränkt
waren, wird hier eine ausgedehnte homogene Lichtaustrittsmöglichkeit
geschaffen. Diese ausgedehnten Lichtaustrittsabschnitte F31, F32
können
wieder einfach durch bearbeiten der Oberflächen der Faserabschnitte der Faser
F (durch Laser oder mechanisch) geschaffen werden.
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Anstatt
die Faserabschnitte an der Außenseite
des Mobiltelefongehäuses
zu führen,
ist es ferner möglich
die Faserabschnitte an der Innenseite zu führen, wobei in diesem Fall
das Gehäuse
transparent, zumindest an Lichtaustrittsstellen, ausgebildet sein
muss.
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Es
sei nun auf 4 verwiesen
in der eine dritte Ausführungsform
eines Mobiltelefons MFG mit einer Lichtabgabeeinrichtung bzw. einer
optischen Signalisierungseinrichtung gezeigt ist. Das Bezugszeichen
F bezeichnet hier wieder ein faserartiges Medium bzw. eine Faser
F, die um eine Anzeigeeinrichtung DSP ausgebildet sind. Die Faser
F besteht vorteilhafterweise wieder aus einer polymer-optischen Fasern.
Auch hier ist wiederum ein Lichtaustrittsabschnitt F41 entlang der
gesamten Länge
des nach außen
sichtbaren Teils der Faser F vorgesehen. Das bedeutet wiederum,
dass durch die Bearbeitung der Oberfläche der Faser F auf einfache
Weise ein ausgedehnter homogener Lichtaustrittsabschnitt geschaffen
werden kann. Kennzeichen dieser Ausführungsform ist, dass wie in
der Figur schematisch angedeutet, entlang des sichtbaren Bereichs
der Faser F Störelemente
oder Störpartikel
STE, wie Metallpartikel, in der Faser vorgesehen sind, an denen
die Lichtleitung gestört
ist, so dass es zur Abgabe von Licht nach außen kommt.
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Obwohl
in den oben dargestellten Ausführungsformen
davon gesprochen wurde, dass ein faserartiges Medium F eine einzelne
oder zwei einzelne Fasern aufweist, ist es auch denkbar, dass ein
faserartiges Medium ein Faserbündel
bestehend aus einer Mehrzahl von Fasern aufweisen kann, die mittels
einer speziellen Einrichtung, wie einem Band einer Mantelschicht
usw., zusammengebunden sind. Außerdem
sei angemerkt, dass neben den erwähnten polymer-optischen Fasern
zur Lichtleitung und Lichtabgabe auch die Verwendung von Glasfasern möglich ist.
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Zusammenfassend
kann also gesagt werden, dass durch die Verwendung eines faserartigen Materials
zum Leitung und Abgeben von Licht (entweder punktförmig oder
homogen über
einen ausgedehnten Abschnitt) eine große gestalterische Freiheit beim
Design des Mobiltelefons gegeben ist, da die Lichtquelle zum Abgeben
von Licht in das faserartige Medium quasi beliebig im oder am Mobiltelefon
angeordnet werden kann. Außerdem
sei angemerkt, dass die erwähnten
Fasern trotz ihrer großen
Flexibilität auch
stoßunempfindlich
sowie ESD (electrostatic discharge = elektrostatische Entladung)-
unempfindlich sind, so dass ein sicherer Betrieb gewährleistet ist,
bei dem insbesondere weniger Störstrahlung
im Gerät
entsteht bzw. auf das faserartige Medium einwirkt.