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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Verbinden
eines Spritzaggregats einer Spritzgießmaschine mit einem Kaltkanal
oder einem Kaltkanalblock, der an einem Formwerkzeug montiert ist.
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Ein
Spritzaggregat oder Spritzgussvorrichtung für Gummi, Kautschuk oder ähnliche
Werkstoffe ist in der
DE
196 01 556 A1 beschrieben. Dieses bekannte Spritzaggregat
weist eine Injektionseinheit mit einer am freien Ende angeordneten
Spritzdüse
auf. Das Spritzaggregat ist relativ zu einem Formwerkzeug bewegbar,
wodurch die Spritzdüse
mit einer Einspritzöffnung
des Formwerkzeugs in dichtenden Kontakt bringbar ist. Das Formwerkzeug
besteht aus mindestens zwei Teilen, die zusammen ein oder mehrere
Formnester bilden. Zur Funktionsweise und zum Aufbau des Spritzaggregats
mit dem zugehörigen
Formwerkzeug wird vollinhaltlich auf die
DE 196 01 556 A1 Bezug
genommen.
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In
der
EP 287 001 A2 wird
eine Vorrichtung zum Spritzgießen
von Gummi, Kautschuk oder dergleichen beschrieben. Bei dieser Vorrichtung
wird eine Injektionseinheit, die einen Spritzkolben sowie einen
Spritzkanal mit einer Abgabeöffnung
aufweist, zum Füllen
der Injektionseinheit mit einem Extruderausgang einer Plastifiziereinheit
verbunden. Nach dem Füllen
wird die Plastifiziereinheit von der Injektionseinheit entkoppelt,
und die Injektionseinheit ist für einen
Einspritzvorgang mit einem Formwerkzeug koppelbar. Das Formwerkzeug
besteht aus einem oberen Teil und einem relativ dazu verfahrbaren
unteren Teil. In dem Formwerkzeug sind ein oder mehrere Formnester
ausgebildet. Zu den weiteren Einzelheiten, insbesondere dem Aufbau
und der Funktionsweise dieser Spritzgießvorrichtung wird auf die
EP 287 001 A2 vollinhaltlich
Bezug genommen.
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Weiterhin
ist bekannt zwischen Spritzaggregat und Formwerkzeug einen Kaltkanal
oder Kaltkanalblock anzuordnen. Ein solcher Kaltkanalblock wird beispielsweise
thermisch getrennt durch eine Isolierplatte an einem Formteil des
Formwerkzeugs befestigt und dient zur Verteilung des von dem Spritzaggregat
zugeführten
Werkstoffs zu verschienen Einlässen
von in dem Formwerkzeug vorgesehenen Formnestern. Im Kaltkanal bzw.
Kaltkanalblock wird der Werkstoff auf einer Temperatur gehalten,
bei der der Werkstoff nicht vollständig reagiert, z. B. ein Gummi
nicht ausvulkanisiert. Im Einzelnen wird mittels des Spritzaggregats
z. B. Gummi über
den Kaltkanal bzw. Kaltkanalblock in das Nest oder die Nester des
geschlossenen Formwerkzeugs unter Druck eingespritzt. Das Einspritzen
erfolgt in der Spritzdruckphase unter dem Spritzdruck. An die Spritzphase schließt sich
in der Regel die Nachdruckphase an, in der die in dem Nest befindliche
Masse unter dem aufrecht erhaltenen Druck und bei der in dem Formwerkzeug
herrschenden Temperatur ausvulkanisiert. Anschließend wird
das Spritzaggregat von dem Kaltkanal bzw. Kaltkanalblock entkoppelt
und mit neuem Werkstoff für
den nächsten
Spritzgießvorgang
gefüllt. Durch
den im Kaltkanal bzw. Kaltkanalblock vorhandenen Innendruck kann
das darin enthaltene Material durch die freigewordene Einspritzöffnung oder
durch die freigewordenen Kaltkanaldüsen aus dem Kaltkanal austreiben,
was zu Verschmutzung führt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren
zum Verbinden eines Spritzaggregats mit einem Kaltkanal bzw. Kaltkanalblock
bereitzustellen, bei der das Spritzaggregat von dem Kaltkanal entkoppelt
werden kann und ein Austreiben des Werkstoffs nach Entkoppelung
der Spritzdüse
aus dem Kaltkanal vermieden wird.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch eine Vorrichtung und ein Verfahren mit den Merkmalen der Patentansprüche 1 und
11.
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Dabei
geht die Erfindung von dem Grundgedanken aus, zwischen dem Spritzaggregat
und dem Kaltkanal bzw. Kaltkanalblock eine Expansionskammer bereitzustellen,
die das in dem Kaltkanal bzw. Kaltkanalblock unter Druck stehende
Material aufnimmt, wenn nach einer vorgegebenen Nachdrückzeit der
Druck in dem Kaltkanal bzw. Kaltkanalblock entspannt wird.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung weist die Expansionskammer ein variables Volumen auf.
Vorzugsweise ist die Expansionskammer in Form eines Zylinders und
eines darin verschiebbar angeordneten Innenkolbens ausgebildet. In
einer ersten Position, in der der Innenkolben in den Zylinder eingefahren
ist, weist die Expansionskammer ein erstes Volumen auf. Beim Herausfahren
des Innenkolbens bis zu einer zweiten Position im Zylinder vergrößert sich
das Volumen der Expansionskammer.
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Vorzugsweise
wird der Innenkolben mittels einer Federeinrichtung in die ausgefahrene
Position gedrückt.
Der Innenkolben ist dabei gegen den Federdruck der Federeinrichtung
innerhalb des Zylinders einfahrbar.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung weist der Innenkolben einen Kanal auf, der an einem Ende
eine Aufnahmeeinrichtung mit einer Dichtfläche aufweist. Das Spritzaggregat
weist eine Spritzdüse
auf, die mit der Aufnahmeeinrichtung des Innenkolbens im Bereich
der Dichtfläche
in Kontakt steht, wenn das Spritzaggregat angekoppelt ist. Durch
die Anstellbewegung des Spritzaggregats wird der Innenkolben entgegen
dem Federdruck der Federeinrichtung in die eingefahrene erste Position
gebracht, in der die Expansionskammer ein kleines Volumen hat. In
dieser eingefahrenen Position des Innenkolbens wird der Werkstoff
von dem Spritzaggregat über
die Spritzdüse,
einen in dem Innenkolben vorhandenen Kanal, die Expansionskammer
und einen Austrittskanal in den Kaltkanal bzw. Kaltkanalblock und
anschließend
in die Formnester des Formwerkzeugs gespritzt. Während der Nachdrückzeit, während der
das Material in dem Formwerkzeug ausvulkanisiert, wird der Druck
in dem Kaltkanal aufrecht erhalten. Anschließend wird der Druck entspannt,
in dem das Spritzaggregat entkoppelt wird, d. h. die Spritzdüse von der
Mündung
des Innenkolbens abhebt. Dabei fährt
in Folge des Federdrucks zunächst der
Innenkolben gemeinsam mit dem Spritzaggregat in die ausgefahrene
Position, bevor die Spritzdüse von
der Aufnahmeeinrichtung abgehoben wird: Während der Ausfahrbewegung des
Innenkolbens vergrößert sich
das Volumen der Expansionskammer und das aus dem Kaltkanal bzw.
Kaltkanalblock austreibende Material wird in der Expansionskammer aufgenommen.
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Die
Größe der Expansionskammer
bzw. die Differenz des ersten Volumens der Expansionskammer bei
eingefahrenem Innenkolben und des zweiten Volumens bei ausgefahrenem
Innenkolben ist so gewählt,
dass es dem Austriebsvolumen des Materials in dem Kaltkanal oder
Kaltkanalblock entspricht. Auf diese Weise wird sicher vermieden,
dass aus dem Kaltkanal austreibendes Material nicht aus der Mündung des
Innenkolbens nach Außen
dringt und so zu einer Verschmutzung führt.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung ist zwischen der Expansionskammer und
dem Kaltkanal bzw. Kaltkanalblock eine Verschlusseinrichtung angeordnet.
Vorzugsweise besteht diese Verschlusseinrichtung aus einer Verschlusswelle
mit einer Durchgangsbohrung die in einer Wellenaufnahme mit einer
Eintrittsöffnung
und einer gegenüberliegend angeordneten
Austrittsöffnung
drehbar angeordnet ist. In einer ersten Position ist die Verschlusswelle
mit ihrer Durchgangsbohrung mit der Eintrittsöffnung und der Austrittsöffnung ausgerichtet,
d. h. zwischen der Expansionskammer und dem Kaltkanal besteht eine Verbindung.
In einer zweiten Stellung ist die Verschlusswelle derart verdreht,
dass die Eintrittsöffnung
und die Austrittsöffnung
verschlossen sind. Diese Weiterbildung der Erfindung hat den Vorteil,
dass beim Spritzvorgang nach Erreichen der zum Spritzgießen erforderlichen
Füllmenge
die Verschlusseinrichtung die Verbindung zwischen dem Spritzaggregat
und dem Kaltkanal bzw. Kaltkanalblock trennt bzw. den Kaltkanaleingang
verschließt
und somit der im Kaltkanal bzw. Kaltkanalblock erforderliche Innendruck
während
der Nachdrückzeit
aufrecht erhalten werden kann. Dabei kann das Spritzaggregat entkoppelt
werden, d. h. die Spritzdüse
wird von der Aufnahmeeinrichtung des Innenkolbens abgehoben, wobei der
Innenkolben unter dem Federdruck der Federeinrichtung in die ausgefahrene
Position gelangt und die Expansionskammer ihr großes Volumen
erreicht. Während
der Nachdrückzeit
kann das Spritzaggregat für
den nächsten
Spritzvorgang vorbereitet werden, beispielsweise kann das Spritzaggregat
mit einer Plastifiziereinheit gekoppelt werden und Material dosiert
in das Spritzaggregat aufgenommen werden. Nach dem Ende der Nachdrückzeit kann
die Verschlusseinrichtung geöffnet
werden und das in Folge des im Kaltkanal herrschenden Innendrucks
austreibende Material kann in der Expansionskammer aufgenommen werden.
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Als
spezielle Ausführungsform
der Erfindung wird die Verschlusswelle über zwei Zahnstangen zwischen
der ersten Position, in der die Durchgangsbohrung mit der Eintrittsöffnung und
der Austrittsöffnung ausgerichtet
ist, und der zweiten Position, in der die Eintritts- und Austrittsöffnung verschlossen
sind, in der ersten bzw. zweiten Richtung mit der jeweiligen Zahnstange
verdreht. Beide Zahnstangen sind unabhängig voneinander hydraulisch
ansteuerbar.
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Die
vorstehend beschriebene Vorrichtung zum Verbinden eines Spritzaggregats
mit einem Kaltkanal bzw. Kaltkanalblock kann als integraler Bestandteil
des Kaltkanals bzw. Kaltkanalblocks ausgebildet sein.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen und der Zeichnung
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht
einer Ausführungsform
der Erfindung,
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2 eine Vorderansicht der
erfindungsgemäßen Ausführungsform
von 1,
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3 eine Seitenansicht der
erfindungsgemäßen Ausführungsform
gemäß 1,
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4 eine Unteransicht der
erfindungsgemäßen Ausführungsform
gemäß 1,
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5 eine Schnittansicht entlang
der Linie A-A von 3,
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6 eine Schnittansicht entlang
der Linie B-B von 2 und
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7 eine Schnittansicht entlang
der Linie F-F gemäß 4.
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Die
Perspektivansicht der erfindungsgemäßen Ausführungsform von 1 zeigt die Vorrichtung 1 einer
Spritzdüse 3 eines
Spritzaggregats (nicht dargestellt), wobei ein Bereich einer Expansionskammer
mit 4 und ein Bereich mit einer Verschlusseinrichtung mit 5 bezeichnet
ist. Die Verschlusseinrichtung weist eine Anbringungsplatte 72 auf,
die zum Anschluss an einen Kaltkanal bzw. einen Kaltkanalblock (nicht
dargestellt) dient, wobei in diesem Beispiel sechs Zylinderschrauben 73 zur
Befestigung dienen. Weiterhin ist noch erkennbar eine Austrittsöffnung 75,
die im eingebauten Zustand mit einer Einspritzöffnung eines Kaltkanals bzw.
Kaltkanalblocks in Verbindung steht.
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Die 2, 3 und 4 zeigen
die Vorderansicht, die Seitenansicht und die Unteransicht der Ausführungsform
der Erfindung zusammen mit der Spritzdüse 3 eines nicht dargestellten
Spritzaggregats. Zur Erläuterung
des Aufbaus wird gleichzeitig Bezug genommen auf die Schnittansichten
in den 5, 6 und 7. Die Spritzdüse 3 ist konventioneller Bauart
und nicht auf die gezeigte Ausführungsform
beschränkt. In
dem Beispiel weist die Spritzdüse 3 eine
Mündung 31 auf,
die eine konvexe Dichtfläche
hat. Die Dichtfläche
dient zum dichtenden Anschluss an eine komplementäre Dichtfläche an einem
Aufnahmeende der Vorrichtung. Weiter ist die Spritzdüse mit einem
trichterförmigen
Einlass 32 und einem sich daran anschließenden kleineren
trichterförmig
erweiternden Auslaß 33 versehen.
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Die
Vorrichtung 1 weist eine Expansionskammer 4 mit
variablem Volumen auf. Die Expansionskammer 4 wird gebildet
durch einen Innenkolben 40, der in einem Zylinder 50 verfahrbar
angeordnet ist. Im Einzelnen weist der Innenkolben 40 an
einem Ende eine Aufnahmeeinrichtung 41 auf, die eine zur Spritzdüsenmündung komplementäre Dichtfläche hat.
Das der Aufnahmeeinrichtung 41 des Innenkolbens gegenüberliegende
Ende 42 ist dichtend innerhalb des Zylinders 50 verschiebbar
angeordnet. Im Abstand von der Aufnahmeeinrichtung 41 weist
der Innenkolben einen umlaufenden radial nach außen vorspringenden Kragen 43 auf.
In dem gezeigten Beispiel weist ein Durchtrittskanal im Innenkolben 40 in Fließrichtung
des Materials gesehen, einen ersten sich trichterförmig verengenden
Abschnitt 44, einen zweiten zylindrischen Abschnitt 45,
einen dritten, sich trichterförmig
erweiternden Abschnitt 46, einen vierten zylindrischen
Abschnitt 47 und einen fünften sich trichterförmig erweiternden
Abschnitt 48 auf. Die Größe der einzelnen Abschnitte,
insbesondere die jeweiligen Durchmesser, sind an die gewünschten
Eigenschaften hinsichtlich der Druckverteilung und Strömungsverteilung
jeweils anzupassen.
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Der
Zylinder 50 besteht im wesentlichen aus einem Vorderteil 51,
einem sich daran anschließenden
Mittelteil 52 mit größerem Außendurchmesser und
einem sich wiederum anschließenden
Endteil 53 mit noch größerem Außendurchmesser.
Der im Zylinder 50 vorgesehene Durchtrittskanal weist einen
zylindrischen ersten Abschnitt 54, einen sich trichterförmig verengenden
zweiten Abschnitt 55 und einen zylindrischen dritten Abschnitt 56 auf.
Der Innendurchmesser des zylindrischen ersten Abschnitts 54 entspricht
im wesentlichen dem Außendurchmesser
des Endes 42 des Innenkolbens 40. Die Vorrichtung
weist weiterhin eine als Druckfeder ausgeführte Schraubenfeder 60 auf,
die mit einem Ende im Bereich des Mittelteils 52 des Zylinders 50,
mit dem anderen Ende im Bereich des Kragens 43 des Innenkolbens 40 angeordnet
ist. Um diese Anordnung ist ein hohlzylindrischer Haltemantel 61 angebracht,
der an einem Ende am Mittelteil 52 des Zylinders 50 befestigt ist.
Am freien Ende des Haltemantels 61 ist ein radial nach
innen gerichteter Vorsprung 62 vorhanden, der als Anschlagfläche für den Kragen 43 dient.
Die Feder ist dabei so dimensioniert, dass, wenn die Spritzdüse 3 nicht
aufliegt, der Innenkolben so weit aus dem Zylinder herausgefahren
wird, dass der Kragen 43 an der Anschlagfläche des
Vorsprungs 62 anliegt. Andererseits ist der Federweg der
Feder 60 so ausgelegt, dass beim Anfahren der Spritzdüse 3 gegen die
Aufnahmeeinrichtung 41 der Innenkolben in den Zylinder
einfahren kann. Der Innenkolben ist soweit einfahrbar, bis der Kragen
mit der Stirnfläche
des Vorderteils 51 des Zylinders 50 in Berührung kommt.
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Wie
insbesondere in 1 erkennbar
ist, weist der Haltemantel über
den Umfang mehrere Inspektionsöffnungen
auf, durch die die Feder sichtbar ist.
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An
der freien Stirnseite des Endteils 53 ist eine Verschlusseinrichtung 5 angeordnet.
Im Einzelnen weist die Verschlusseinrichtung 5 ein Gehäuse 70 und
eine Verschlusswelle 80 auf. Das Gehäuse 70 besteht aus
einer oberen Platte 71 und der gegenüberliegenden Anbringungsplatte 72 und
zwei einander gegenüberliegenden
Seitenteilen 74. In der oberen Platte 71 ist eine
Eintrittsöffnung 76 ausgebildet, die
mit dem dritten Abschnitt 56 des Zylinders 50 fluchtend
ausgerichtet ist. In der Anbringungsplatte 72 ist eine
Austrittsöffnung 75 angeordnet,
die fluchtend mit der Eintrittsöffnung 73 ausgerichtet
ist. In den Seitenteilen 74 sind zylindrische Öffnungen
vorgesehen, die einander gegenüber liegen.
Das Gehäuse
bildet einen Aufnahmeraum, in dem die Verschlusswelle 80 angeordnet
ist.
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Die
Verschlusswelle 80 umfasst einen Mittelteil 81,
mit zwei einander gegenüberliegenden, sich
nach außen
erstreckenden Wellen 82, die in den zylindrischen Öffnungen
der Seitenteile 74 drehbar gelagert sind. In dem Mittelteil 81 ist
eine Durchgangsbohrung 83 angeordnet, die durch Drehen
der Verschlusswelle 80 in eine erste Position sowohl mit der
Eintrittsöffnung 73 als
auch mit der Austrittsöffnung 75 ausgerichtet
ist. Durch Drehen der Verschlusswelle 80 in eine zweite
Position, in der die Durchgangsbohrung vorzugsweise um 90° gegenüber der
ersten Position verstellt ist, bildet das Mittelteil 81 einen
Verschluss sowohl der Eintrittsöffnung 76 als
auch der Austrittsöffnung 75.
Zur Abdichtung des Mittelteils 81 gegenüber der oberen Platte 71 bzw.
der Anbringungsplatte 72 sind in dem gezeigten Beispiel
Dichtungsringe in Form von O-Ringen 84 im Abstand von der
Durchgangbohrung 83 angeordnet. Sie sind am Außenumfang
des Mittelteils, d. h. radial um die Drehachse der Verschlusswelle 80 angeordnet.
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Wie
in 6 gezeigt, ist die
Verschlusseinrichtung 5 mittels Schrauben 77 mit
der Expansionskammer 4 verbunden. Zur Abdichtung der Verschlusseinrichtung 5 gegenüber der
Expansionskammer 4 ist in dem gezeigten Beispiel ein Dichtring 78 in
einer Nut im Bereich der Oberseite der oberen Platte 71 eingelegt,
die die Abdichtung gegenüber
der Stirnfläche
des Endteils 53 des Zylinders 50 bewirkt. Dieser Dichtring 78 ist
ringförmig
um die Eintrittsöffnung 76 angeordnet.
In gleicher Weise ist ein Dichtring 79 in einer Nut an
der Unterseite der Anbringungsplatte 72 ringförmig um
die Austrittsöffnung 75 angeordnet, wodurch
ein dichtender Anschluss an einem Kaltkanal bzw. Kaltkanalblock
(nicht dargestellt) bewirkt wird.
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In
den Figuren ist die Verschlusswelle 80 in einer Position
gezeigt, in der die Achse der Durchgangsbohrung gegenüber der
Achse, die mittig durch die Eintrittsöffnung 76 und die
Austrittsöffnung 75 verläuft, um
etwa 45° verdreht.
In dieser Lage ist im gezeigten Beispiel sowohl die Eintrittsöffnung 76 als auch
die Austrittsöffnung 75 verschlossen.
Für die vorstehend
beschriebene zweite Position müsste
die Verschlusswelle um weitere 45° gedreht
werden, so dass die Achse der Durchgangsbohrung 83 im wesentlichen
senkrecht zur Achse der durch die Eintrittsöffnung 76 und Austrittsöffnung 75 hindurchgehenden
Achse verdreht ist.
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Wie
insbesondere aus 7 hervorgeht, weist
die Verschlusseinrichtung eine erste Zahnstange 91 und
eine zweite, diametral gegenüberliegend angeordnete
zweite Zahnstange 92 auf. Die Zahnstangen stehen jeweils
mit einem zugehörigen
Ritzel an der jeweiligen Welle 82 in Wirkverbindung. Mit
Hilfe eines jeder Zahnstange zugeordneten Hydraulikkolbens 93, 94 wird
die Verschlusswelle zwischen der ersten Position und der zweiten
Position verstellt. Dabei ist vorzugsweise jeweils nur ein Hydraulikkolben aktiv,
um die Verschlusswelle 80 in die erste bzw. zweite Position
zu bewegen. Mit anderen Worten sind die beiden Zahnstangen 91, 92 abhängig von der
jeweils gewünschten
Bewegungsrichtung der Verschlusswelle einzeln hydraulisch ansteuerbar. Diese
Ausführungsform
ermöglicht
einen integrierten Aufbau von Antriebselementen für die Verschlusseinrichtung.
Diese Einheit ermöglicht
einen platzsparenden Einbau in den Kaltkanal.
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Mit
Hilfe der zuvor beschriebenen Ausführungsform wird ein Spritzvorgang
in folgender Weise durchgeführt.
Durch die Anstellbewegung des Spritzaggregates wird die Spritzdüse 3 mit
der Mündung 31 auf
die Aufnahmeeinrichtung 41 des Innenkolbens 40 aufgesetzt
und der Innenkolben nach innen geschoben. Weiterhin befindet sich
die Verschlusswelle 80 in der ersten Position, in der die
Durchtrittsbohrung 83 in der Verschlusswelle mit der Eintrittsöffnung 76 und
der Austrittsöffnung 75 in
der Verschlusseinrichtung 5 ausgerichtet sind. In dieser
Situation wird von dem Spritzaggregat Material, z. B. Gummi, in
den an die Verschlusseinrichtung 5 angebauten Kaltkanal bzw.
Kaltkanalblock (nicht dargestellt) eingespritzt und von dort in
das Formwerkzeug (nicht dargestellt) eingespritzt. Nach Erreichen
der Füllmenge
wird die Verschlusswelle 80 in die zweite Position gedreht, wodurch
die Austrittsöffnung 75 und
damit der Kaltkanaleingang verschlossen ist. Anschließend kann das
Spritzaggregat entkoppelt werden, d. h. die Spritzdüse 3 wird
von dem Innenkolben 40 abgehoben, wobei sich der Innenkolben
in Folge der Federwirkung bis zum Anschlag 62 nach außen bewegt.
In dieser Lage weist die Expansionskammer 4 das größte Volumen
auf. Das Spritzaggregat kann beispielsweise zu einer Plastifiziereinheit
gefahren werden, wobei das für
den nächsten
Spritzvorgang erforderliche Material dosiert wird. Nach Ablauf einer Nachdrückzeit,
in der das Material in dem Formwerkzeug ausvulkanisiert, wird die
Verschlusswelle 80 wieder in die erste Position gedreht,
wodurch die Kaltkanalöffnung
freigegeben wird und das in dem Kaltkanal bzw. Kaltkanalblock unter
Druck stehende Material in die Expansionskammer 4 zurückfließen kann.
Dabei ist die Größe der Expansionskammer
so gewählt,
dass es dem Austriebsvolumen des Materials in dem Kaltkanal entspricht
und somit zu keiner Verschmutzung durch aus dem Innenkolben austretendes
Material kommt.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
und das erfindungsgemäße Verfahren
haben den Vorteil, dass die Nachdrückzeit zum Dosieren bzw. Befüllen des
Spritzaggregats verwendet werden kann. Weiterhin ist hervorzuheben,
dass die Kombination aus Expansionskammer mit Verschlusseinrichtung
eine Verschmutzung sicher vermeidet.
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Es
ist ersichtlich, dass das der Erfindung zugrunde liegende Prinzip
vielseitig einsetzbar ist und nicht auf die vorstehend beschriebene
Ausführungsform
begrenzt ist.