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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zur Ausbildung eines Knochenschnitts, insbesondere am proximalen
Ende einer Tibia, mit einer dem Knochen zuordenbaren Anlagefläche für ein Schneid-
oder Sägewerkzeug,
eine Ausrichtlehre und/oder ein Messinstrument.
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Derartige Vorrichtungen sind allgemein
bekannt. Nachteilig ist jedoch die richtige Justierung am Knochen
so, dass ein Schnitt in vorbestimmter Ebene durchgeführt werden
kann. Die herkömmlichen
Vorrichtungen erlauben keine Nachjustierung der Anlagefläche für ein Schneid-
oder Sägewerkzeug,
eine Ausrichtlehre und/oder ein Messinstrument. Es muß entweder
die Vorrichtung insgesamt neu am Knochen gesetzt werden; oder es
müssen
am Werkzeug selbst Vorkehrungen getroffen werden, um eine Nachjustierung
zu ermöglichen.
Insofern ist der Operateur auf ein entsprechend aufwendiges Werkzeug angewiesen.
Die andere Alternative der Neuausrichtung der gesamten Vorrichtung
am Knochen ist ebenfalls problematisch.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten
Art zu schaffen, die eine uneingeschränkte Justierung der Anlagefläche für ein Schneid-
oder Sägewerkzeug,
eine Ausrichtlehre und/oder ein Messinstrument erlaubt, nachdem
die Vorrichtung am Knochen fixiert worden ist.
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Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruches 1 gelöst,
wobei bevorzugte konstruktive Details in den Unteransprüchen beschrieben
sind.
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Der Kern der vorliegenden Erfindung
liegt also an der universalgelenkigen Lagerung eines Justierelements,
welches Teil der Gesamtvorrichtung ist und das die erwähnte Anlagefläche umfaßt. Die
universalgelenkige Lagerung erlaubt eine Justierung um zwei zueinander
senkrechte Achsen, insbesondere Horizontal-Achsen, vorzugsweise
um eine sich posterior/anterior erstreckende Achse einerseits und
um eine sich medial/lateral erstreckende Achse andererseits.
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Zusätzlich kann noch vorgesehen
sein eine Justiermöglichkeit
um eine Achse etwa parallel zur Knochenlängsachse, zum Beispiel um eine
Achse parallel zur Tibialängsachse,
um z.B. einen unerwünschten
Versatz einer Schnittlehre beim Setzen am Knochen ausgleichen zu
können.
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Die letztgenannte Vorrichtung zeichnet
sich also durch eine Justiermöglichkeit
um drei zueinander senkrecht stehende Achsen aus
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Von besonderer konstruktiver Bedeutung
ist die Maßnahme
nach Anspruch 5, wonach das Justierelement samt erwähnter Anlagefläche über einen Zwischenlagerbock
am Lagerbock gehalten ist, wobei der Zwischenlagerbock am Lagerbock
um die erste Achse und das Justierelement am Zwischenlagerbock um
die zweite Achse schwenkbar gelagert ist. Die Einstellung erfolgt
jeweils durch zugeordnete Justierschrauben. Diese Justierschrauben
können entweder
gegen die Wirkung eines elastischen Elements, insbesondere gegen
die Wirkung einer Schraubendruckfeder verstellbar sein, oder zum Zwecke
der Verstellung rein formschlüssig
zwischen den relativ zueinander verschwenkbaren Teilen auf diese
einwirken, zum Beispiel wie in Anspruch 8 angegeben.
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Die Schwenklage der einzelnen Teile
relativ zueinander wird vorzugsweise durch entsprechende Markierungen
visuell angezeigt. Diese Markierungen können auch Skalen umfassen.
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Der Schwenkbereich um die jeweiligen
Achsen beträgt
zwischen etwa ± 2,0° und ± 6,0°, vorzugsweise
etwa ± 3° und ± 4°.
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Nachstehend wird eine bevorzugte
Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
anhand der beigefügten
Zeichnung näher
erläutert.
Diese zeigt in:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Vorrichtung zur Ausbildung eines Knochenschnitts von
der dem Knochen abgewandten Seite;
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2 eine
perspektivische Ansicht der Vorrichtung gemäß 1 von der Knochenseite;
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3 eine
Ansicht entsprechend 1,
bei der sich die Anlagefläche
bzw. das entsprechende Justierelement in Außer-Nullstellung befindet;
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4 die
Vorrichtung gemäß 1 oder 2 in Stirnansicht entsprechend Pfeil
IV in 2;
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5 die
Vorrichtung gemäß 1 und 2 in Stirnansicht von der gegenüberliegenden
Seite bzw. in Richtung des Pfeils V in 1;
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6 die
Vorrichtung gemäß 3 in Stirnansicht entsprechend 4 unter Darstellung eines sog. dorsalen
slope's der Anlagefläche;
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7 die
Vorrichtung gemäß den 1 bis 3 in Frontansicht von der knochenabgewandten
Seite unter Darstellung einiger Details innerhalb der Vorrichtung;
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8 die
Vorrichtung in Ansicht entsprechend 7,
wobei die Anlagefläche
bzw. das dazugehörige
Justierelement relativ zu einem Lagerbock, der am Knochen fixierbar
ist, verschwenkt ist (in Richtung varus oder valgus); und
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9 die
Vorrichtung gemäß den 1 bis 3 in Draufsicht.
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In den 1 bis 9 ist eine Vorrichtung 30 zur Ausbildung
eines Knochenschnitts, zum Beispiel am proximalen Ende einer Tibia,
mit einer dem Knochen (nicht dargestellt) zuordenbaren Anlagefläche 10 für ein Schneid-
oder Sägewerkzeug,
eine Ausrichtlehre und/oder ein Messinstrument dargestellt. Zur
Fixierung eines Messinstruments sind an der Anlagefläche 10,
d.h. der Oberseite der Vorrichtung 30 zwei Gewindebohrungen 26 vorgesehen.
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Die Befestigung einer Ausrichtlehre
erfolgt innerhalb eines in der Anlagefläche 10 ausgebildeten zentralen
Einschnitts 27, der eine mittig angeordnete Zentralbohrung 28 umfaßt.
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Die Anlagefläche 10 ist Teil eines
Justierelements 12, das an einem am (nicht dargestellten)
Knochen befestigbaren Lagerbock universalgelenkig gelagert ist.
Zur Befestigung des Lagerbocks 11 am Knochen weist dieser
mehrere Durchgangsbohrungen 13 zur Aufnahme von Knochenschrauben
oder Knochen-Fixationsstiften auf, wobei einige Bohrungen auch schräg ausgerichtet
sein können,
wie die Bohrungen 29 in 7.
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Vorzugsweise wird der Lagerbock 11 samt Justierelement 12 so
am Knochen fixiert, dass das Justierelement 12 um eine
sich senkrecht zum Knochen, insbesondere sich posterior/anterior
erstreckende erste Achse 14 sowie um eine sich senkrecht sowohl
zu dieser ersten Achse 14 als auch zur Knochenlängsachse,
insbesondere medial/lateral erstreckende zweite Achse 15 verschwenkbar
gelagert ist. Um diese Universalgelenkigkeit zu ermöglichen,
ist das Justierelement 12 über einen Zwischenlagerbock 17 am
Lagerbock 11 gehalten, wobei der Zwischenlagerbock 17 am
Lagerbock 11 um die erste Achse 14 und das Justierelement 12 am
Zwischenlagerbock 17 um die zweite Achse 15 schwenkbar
gelagert ist. Das Justierelement 12 samt Anlagefläche 10 ist
nach Art einer Wippe, und zwar über
dem Zwischenlagerbock 17 am Lagerbock 11 schwenkbar gelagert
und mittels einer am Lagerbock 11 einerseits und am Zwischenlagerbock 17 andererseits
abgestützten
ersten Justierschraube 23 um die erste Achse 14 verschwenkbar,
wobei die Verschwenkung gegen die Wirkung eines elastischen Elements,
nämlich einer
Schraubendruckfeder 16 erfolgt. Die Justierschraube 23 wirkt
also relativ zur ersten Schwenkachse 14 an einer Seite
des Zwischenlagerbocks 17, während die Schraubendruckfeder 16 an
der gegenüberliegenden
Seite wirksam ist. Die Schraubendruckfeder 16 dient gleichzeitig
zur Blockierung der Gewindeverbindung zwischen Justierschraube 23 und
Lagerbock 11. Die Schraubendruckfeder 16 ist innerhalb
topfförmiger
Ausnehmungen an der Oberseite des Lagerbocks 11 einerseits
und an der Unterseite des Zwischenlagerbocks 17 andererseits
platziert. Die erwähnten
Ausnehmungen sind in 7 mit
der Bezugsziffer 31 und 32 gekennzeichnet.
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Die Schwenkbewegung des Justierelements 12 um
die erste Schwenkachse 14 im Lagerbock 11 erfolgt
also unter gleichzeitigem Mitverschwenken des Zwischenlagers 17.
Es wird diesbezüglich
insbesondere auf 8 im
Vergleich zu 7 verwiesen. 8 zeigt auch den Schwenkbereich
von ± 3° ausgehend
von einer Horizontallage. Sofern sich die Schwenkachse 14 in
Richtung posterior/anterior erstreckt, kann somit eine vorbestimmte
varus/valgus-Stellung der Anlagefläche 10 eingestellt
werden. Die gewünschte
Stellung wird visuell durch eine an der knochenabgewandten Seite
der Vorrichtung angeordnete Markierung 25 angezeigt. Diese
Markierung kann noch mit einer Winkelgrad-Skala versehen sein. Die
Anzeige der Schwenklage des Justierelements 12 kann auch
durch einen sich in Tibialängsachse
erstreckenden Stab erfolgen, der z.B. in einer der in 8 oberhalb der Schwenkachse 14 angeordneten
Bohrungen 35 befestigt ist.
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Das Justierelement 12 ist
schließlich
noch am Zwischenlagerbock 17 um die zweite Schwenkachse 15 verschwenkbar,
wobei die Schwenklage durch eine zweite Justierschraube 18 eingestellt wird.
Diese zweite Justierschraube 18 ist in besonderer Weise
ausgebildet. Sie umfaßt
zwei gegenseitig zueinander geneigte Kegelflächen bzw. Kegelflächenabschnitte 19, 20,
die mit komplementären Schrägflächen 21, 22 am
Zwischenlagerbock 17 derart korrespondieren, dass durch
Verstellen der Justierschraube 18 das Justierelement 12 um
die zweite Achse 15 entweder nach dorsal oder nach ventral verschwenkt
und in dieser Lage gehalten wird. Der entsprechende Schwenkwinkelbereich
von ± 4° ist in 6 dargestellt. Die 4 und 6 lassen im übrigen auch noch erkennen,
dass die Justierschraube 18 seitlich zur Schwenkachse 15 versetzt
ist, und zwar in Richtung vom Knochen weg. Dadurch lässt sich mittels
der Justierschraube 18 die gewünschte Verschwenkung nach dorsal/ventral
um die Schwenkachse 15 erreichen. Wie insbesondere die 7 und 8 sehr gut erkennen lassen, erfolgt die
Schwenkbewegung und Fixierung des Justierelements 12 um
die zweite Schwenkachse 15 ausschließlich durch formschlüssige Zusammenwirkung
zwischen der am Justierelement 12 angeordneten Justierschraube 18 und dem
Zwischenlagerbock 17. Grundsätzlich ist natürlich auch
eine Justierung entsprechend der beschriebenen Justierung des Zwischenlagerbocks 17 relativ zum
Lagerbock 11 denkbar.
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Auch der zweiten Schwenkachse 15 ist
eine Markierung bzw. Skalierung 24 zugeordnet, um den Schwenkwinkel
nach dorsal oder ventral visuell an der dem Knochen abgewandten
Seite der Vorrichtung 30 erkennen zu können.
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Das Justierelement 12 umfaßt auch
noch zwei Bohrungen parallel zu den Durchgangsbohrungen 13,
und zwar an den beiden äußeren Seiten
des Justierelements. Diese Bohrungen, die mit der Bezugsziffer 33, 34 versehen
sind, dienen ebenfalls zur Fixierung einer Schnittlehre, eines Messinstruments, der
Halterung eines Schneid- oder Sägewerkzeuges od.
dgl.. Die Bohrungen 33, 34 können ebenfalls mit einem Innengewinde
versehen sein.
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Sämtliche
in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich
beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem
Stand der Technik neu sind.
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- 10
- Anlagefläche
- 11
- Lagerbock
- 12
- Justierelement
- 13
- Durchgangsbohrung
- 14
- erste
Schwenkachse
- 15
- zweite
Schwenkachse
- 16
- Schraubendruckfeder
- 17
- Zwischenlagerbock
- 18
- Zweite
Justierschraube
- 19
- Kegelfläche
- 20
- Kegelfläche
- 21
- Schrägfläche
- 22
- Schrägfläche
- 23
- erste
Justierschraube
- 24
- Markierung
- 25
- Markierung
- 26
- Gewindebohrung
- 27
- Einschnitt
- 28
- Zentralbohrung
- 29
- Schrägbohrung
- 30
- Vorrichtung
zur Ausbildung eines Knochenschnitts
- 31
- Ausnehmung
- 32
- Ausnehmung
- 33
- Bohrung
- 34
- Bohrung
- 35
- Bohrung