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DE10315102B4 - Verriegelungsvorrichtung für die Schließlage von Fahrzeugteilen - Google Patents

Verriegelungsvorrichtung für die Schließlage von Fahrzeugteilen Download PDF

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DE10315102B4 DE2003115102 DE10315102A DE10315102B4 DE 10315102 B4 DE10315102 B4 DE 10315102B4 DE 2003115102 DE2003115102 DE 2003115102 DE 10315102 A DE10315102 A DE 10315102A DE 10315102 B4 DE10315102 B4 DE 10315102B4
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    • B60J7/00Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs
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Abstract

Verriegelungsvorrichtung für die Schließlage von Fahrzeugteilen, die gegeneinander zwischen einer Öffnungs- und einer Schließlage verstellbar sind, insbesondere zur Verriegelung eines zu öffnenden, verschwenkbaren Daches gegen den Windlauf einer Windschutzscheibe, mit einer dem einen der Fahrzeugteile zugeordneten Verschlussaufnahme und, dem anderen der Fahrzeugteile zugeordnet, mit einem schwenkbaren Verschlussglied, dem Verschlussglied zugeordneter Betätigungsvorrichtung und einer Zug-Druck-Verbindung zwischen dem Verschlussglied und der Betätigungsvorrichtung, die zwischen einer der Verriegelungsposition des Verschlussgliedes entsprechenden Verriegelungsstellung und einer Öffnungsstellung, die der die Verschlussaufnahme freigebenden Öffnungsposition des Verschlussgliedes entspricht, verstellbar ist und über die bei in Verriegelungsrichtung unnachgiebiger Zug-Druck-Verbindung das Verschlussglied in seine Verriegelungsposition zwangsverstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Zug-Druck-Verbindung (12) in Öffnungsrichtung des Verschlussgliedes (7) wegbegrenzt federnd nachgiebig ist, derart, dass, bei Verstellung der Betätigungsvorrichtung (11) in ihre Öffnungsstellung und Verstellung des Verschlussgliedes (7) in seine Öffnungsposition, das Verschlussglied (7) über die Zug-Druck-Verbindung (12) in einem ersten Teilbereich des Öffnungs weges unter Aufbau einer Federvorspannung und...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verriegelungsvorrichtung für die Schließlage von Fahrzeugteilen, die gegeneinander zwischen einer Öffnungs- und einer Schließlage verstellbar sind, insbesondere zur Verriegelung eines zu öffnenden, verschwenkbaren Daches gegen den Windlauf einer Windschutzscheibe, gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Verriegelungsvorrichtungen der vorgenannten Art sind aus der DE 296 22 540 U1 bekannt. Bei solchen Verriegelungsvorrichtungen wird mit Verschlussgliedern gearbeitet, die dem bei geschlossenem Dach an dem Windlauf anschließenden Dachteil, z. B. der Dachkappe eines Faltverdeckes längs seitlich zugeordnet sind und denen im Windlauf Verschlussaufnahmen angeordnet sind, deren Verriegelungssteg bei geschlossenem Dach von dem jeweiligen hakenförmigen Verschlussglied hintergriffen wird. Zur Verstellung des Verschlussgliedes zwischen seiner Verriegelungsposition und seiner Öffnungsposition ist an der Dachkappe zwischen den Verschlussgliedern eine Betätigungsvorrichtung vorgesehen, von der aus über jeweilige Zug-Druck-Verbindungen die hakenförmigen, in Fahrzeugquerrichtung verschwenkbaren Verschlussglieder verstellbar sind.
  • Die hakenförmigen Verschlussglieder laufen in langgestreckten Greifschenkeln aus, um die langen, im Hinblick auf arbeitsbedingt auftretende größere Toleranzen erforderlichen Greifwege zu realisieren, mit der Folge, dass sich, ausgehend von der Verriegelungsposition der Verschlussglieder bei geschlossenem Dach, ausladende Schwenkbewegungen der Verschlussglieder ergeben, bei denen deren Greifschenkel tief in den Windlauf eingreifen.
  • Um dies zu verhindern und einen flacher bauenden Windlauf realisieren zu können, ist bei der bekannten Verriegelungsvorrichtung das jeweilige hakenförmige Verschlussglied, dem Greifschenkel in Bezug auf den Verriegelungssteg der Verschlussaufnahme gegenüberliegend als Anschlag ausgebildet, der im Zusammenwirken mit dem Verriegelungssteg die Eingreiftiefe des Greifschenkels in den Windlauf schwenkwinkelabhängig begrenzt, und zwar ausgehend von der Öffnungsposition des Verschlussgliedes gegen dessen Verriegelungsposition abnehmend. Konstruktiv schränkt eine derartige Lösung die Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des Windlaufes weiter ein und steht damit in gewissem Widerspruch zu der Forderung nach einem möglichst flachen und das Sichtfeld oberhalb der Windschutzscheibe möglichst wenig einzuschränkenden Windlauf.
  • Verriegelungsvorrichtungen für gegeneinander verstellbare Fahrzeugteile sind auch aus der DE 199 36 99 A1 bekannt, und zwar in Verbindung mit einem Faltverdeck, dessen den flexiblen Verdeckbezug tragendes Verdeckgestänge karosserieseitig in seinem bezogen auf den Fahrgastinnenraum hinteren Bereich angelenkt ist und in geschlossenem Zustand an die Windschutzscheibe angrenzend den Fahrzeuginnenraum übergreift. Das Verdeckgestänge umfasst einen nach hinten auskragenden Spannbügel, der bei geschlossenem Verdeck auf einer Verdeckkastenabdeckung aufliegt und zum Öffnen des Verdeckkastens – zur Ablage des Faltverdecks im Verdeckkasten – in eine schräg nach hinten oben auskragende Abstützlage verschwenkbar ist.
  • In dieser Abstützlage ist der Spannbügel über eine Kolbenzylindereinheit zu halten, die zwischen dem nach hinten auskragenden Spannbügel und einem benachbart, bei geschlossenem Verdeck schräg nach vorne oben ragenden Teil des Verdeckgestänges liegt, wobei der Zylinder am Spannbügel und der Kolben an dem nach vorne oben ragenden Teil des Verdeckgestänges angelenkt ist.
  • Die Kolbenzylindereinheit umfasst eine zwischen Kolben und Zylinder liegende, den Kolben in Richtung auf seine eingefahrene, der angehobenen Position des Spannbügels entsprechende Lage abstützende Schraubendruckfeder und eine im Verschiebeweg des Kolbens liegende, überfahrbare Hakverbindung mit kolbenseitigem Haken und zylinderseitiger Raste. Über die Hakverbindung ist der Spannbügel in seiner mit Federkraftunterstützung erreichten, zum Aufschwenken der Verdeckkastenabdeckung angelenkten Abstützlage gehalten, die beim Zusammenfalten des Verdeckgestänges in eine zum Einlegen der Verdeckkastenablage geeignete Paketlage in Einfahrrichtung zu überfahren ist wie auch in Gegenrichtung beim Verschwenken des Spannbügels in seine Auflagestellung zur Verdeckkastenablage bei geschlossenem Faltverdeck.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Verriegelungsvorrichtung der eingangs genannten Art, bei der einem Fahrzeugteil eine Verschlussaufnahme zugeordnet ist und dem anderen Fahrzeugteil ein schwenkbares Verschlussglied, das Verschlussglied unabhängig von der Verschlussaufnahme in seiner Schwenkbewegung so zu beeinflussen, dass die Eingriffstiefe des Verschlussgliedes in den die Verschlussaufnahme enthaltenden Fahrzeugteil minimiert wird.
  • Erfindungsgemäß wird dies mit den Merkmalen des Anspruches 1 erreicht, wobei in Öffnungsrichtung des Verschlussgliedes durch Eingriff in die Zug-Druck-Verbindung ein Zusammenwirken des Verschlussgliedes mit der Verschlussaufnahme erreicht wird, durch das sich eine Führung des Verschlussgliedes gegenüber der Verschlussaufnahme ergibt, die zumindest in den raumkritischen Schwenkbereichen im Wesentlichen zu überdeckenden Bewegungswegen beim Öffnen und Schließen des Verschlussgliedes führt.
  • Insbesondere ist eine derartige erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung bei zu öffnenden, verschwenkbaren und gegen den Windlauf einer Windschutzscheibe verriegelbaren Fahrzeugdächern zweckmäßig, bei denen einerseits der Windlauf möglichst schlank gehalten werden soll und andererseits beim Schließen die erforderlichen Dichtelemente und zu überbrückenden Toleranzen für die Verriegelungsglieder weite Schwenk- und Eingriffswege sowie den Aufbau entsprechender Spannkräfte erfordern, und somit Verhältnisse, die von jenen beim Öffnen abweichen und die ohne die erfindungsgemäßen Maßnahmen beim Öffnen eine größere Eingriffstiefe in den Windlauf nach sich ziehen würden.
  • Die erfindungsgemäße Einflussnahme auf den Schwenkweg und den erforderlichen Schwenkraum für das Verschlussglied in der Aufnahme lässt sich bei Ausgestaltung der Zug-Druck-Verbindung als Gestänge in einfacher Weise gestalten, und zwar sowohl in Zugrichtung wie auch in Druckrichtung, so dass im Rahmen der Erfindung in Anpassung an die jeweiligen Verhältnisse die Zug-Druck-Verbindung als in Zug- oder in Druckrichtung starr und in Gegenrichtung begrenzt nachgiebig ausgebildet sein kann. Dies ist sowohl in Verbindung mit Gestängeverbindungen wie auch mit Zug-Druck-Kabeln möglich, wobei jeweils das gleiche Funktionsprinzip zum Einsatz kommt und wobei der konstruktive Aufbau des Verschlussgliedes von diesen Maßnahmen nicht tangiert wird.
  • Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles, in dem eine Verriegelung zwischen relativ zueinander verstellbaren Fahrzeugteilen am Beispiel einer Verriegelung eines zu öffnenden, verschwenkbaren Daches eines Fahrzeuges gegen dessen Windlauf mit weiteren erfindungsgemäßen Merkmalen erläutert wird, wobei die Darstellungen auf die Verriegelungsvorrichtung als solche beschränkt sind, da Fahrzeuge mit zu öffnenden verschwenkbaren Dächern sowohl in Form von Hardtops wie auch von Softtops vielfältig bekannt sind. Im Einzelnen zeigen:
  • 1 schematisiert den vorderen Endbereich eines zu öffnenden schwenkbaren Daches eines Fahrzeuges in Ansicht von unten mit dem dachseitigen Teil der Verriegelungsvorrichtung, der von oben auf den nicht gezeigten Windlauf des Fahrzeuges aufsetzt und der, geschlossen, mit seinen verschwenkbaren Verschlussgliedern in in 1 nicht gezeigte, windlaufseitige Verschlussaufnahmen eingreift,
  • 2 bezogen auf das nicht dargestellte Fahrzeug in perspektivischer Darstellung, von hinten entlang der Unterseite des Daches gesehen, den Ausschnitt II in 1 bei in die Schließlage verschwenktem Verschlussglied,
  • 3 in einer stark vereinfachten Darstellung bei zu 2 entgegengesetzter Blickrichtung das Verschlussglied bei auf den angedeuteten Windlauf aufgesetzter Dachkappe, wobei das Verschlussglied zur windlaufseitigen Verschlussaufnahme eine der Verriegelungsstellung benachbarte Öffnungsposition einnimmt,
  • 4 eine der 3 weitgehend entsprechende Darstellung, in der das Verschlussglied, bei ansonsten entsprechender Gesamtsituation, eine Öffnungsposition einnimmt, wie sie sich beim Öffnen ohne die erfindungsgemäßen Maßnahmen ergäbe,
  • 5 bis 7 Darstellungen von Teilen der in der erfindungsgemäßen Verriegelungsvorrichtung eingesetzten Zug-Druck-Verbindung in einer Ausgestaltung als in Zugrichtung wegbegrenzt längenveränderliches Gestänge in 5 in Ansicht, in 6 in einem Schnitt gemäß VI-VI in 5 und in 7 als Explosionszeichnung.
  • Eine Verriegelungsvorrichtung gemäß der Erfindung ist in den Figuren anhand eines Ausführungsbeispieles erläutert, bei dem von den gegeneinander verstellbaren und zueinander verriegelbaren Fahrzeugteilen der eine, karosseriefeste Fahrzeugteil 1 durch den Windlauf 4 einer Windschutzscheibe und der andere, gegen den Windlauf 4 als lagefesten Teil bewegliche Fahrzeugteil 2 durch die Dachkappe 3 eines zu öffnenden Fahrzeugverdeckes gebildet ist, das als Soft- oder Hardtop ausgebildet sein kann, wobei der diesbezügliche Grundaufbau des Fahrzeuges mit Windlauf 4 als karosserieseitig lagefestem Fahrzeugteil 1 und Dachkappe 3 als beweglichem Fahrzeugteil 2 zum allgemeinen Stand der Technik gehört und Dachkappe 3 und Windlauf 4 in den 3 und 4 in einem Ausschnitt angedeutet sind, bei schematischer Darstellung der Trennebene durch die Strichlinie 5.
  • Dem Windlauf 4 als karosseriefestem Fahrzeugteil 1 ist von der Verriegelungsvorrichtung die Verschlussaufnahme 6 zugeordnet, deren vom Verschlussglied 7 bei geschlossener Verriegelungsvorrichtung zu hintergreifender Verriegelungssteg 8 als Rolle angedeutet ist.
  • Das Verriegelungsglied 7 ist im Ausführungsbeispiel dem anderen, durch die Dachkappe 3 gebildeten, zur Karosserie verschwenkbaren Fahrzeugteil 2 zugeordnet und gegenüber der Dachkappe 3 um eine in der Schließlage des Daches liegende und in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Schwenkachse 9 schwenkbar, wobei das Verriegelungsglied 7 als Haken gestaltet ist, der in einem langgestreckten Greifschenkel 10 ausläuft.
  • 1 zeigt den der Dachkappe 3 zugeordneten Teil der Verriegelungsvorrichtung, der an den in Fahrzeugquerrichtung einander gegenüberliegenden Enden der Dachkappe 3 liegende Verschlussglieder 7 aufweist und eine dazwischen liegende Betätigungsvorrichtung 11 umfasst, die über Zug-Druck-Verbindungen 12 auf die Verschlussglieder 7 einwirkt. Die Zug-Druck-Verbindungen 12 sind im Ausführungsbeispiel als Gestängeverbindungen ausgebildet, wie insbesondere in den 5 bis 7 veranschaulicht, und mit den Verschlussgliedern 7, bzw. mit deren an zur Dachkappe 3 festen Konsolen 13 gelagerten Schwenkachsen 9 über Umlenkhebel 14 verbunden, wie dies insbesondere auch die perspektivische Darstellung gemäß 2 zeigt. Diese veranschaulicht auch, dass den Konsolen 13 jeweils flächige Führungszapfen 15 zugeordnet sind, denen seitens des Windlaufes 4, was hier nicht dargestellt ist, Einstecköffnungen zugeordnet sind, derart, dass über die Führungszapfen 15 eine Längsabstützung der Dachkappe 3 gegenüber dem Windlauf 4 erreicht wird.
  • In 1 sind die Verschlussglieder 7 in zwei Positionen gezeigt, nämlich in einer Verriegelungsposition 7a und einer Öffnungsposition 7b, wobei zur Verriegelungsposition benachbarte Öffnungspositionen in den 3 und 4 gezeigt sind, in 3 als durch die Erfindung erreichte Zwischenposition, in 4 als eine theoretische Zwischenposition beim Öffnen des Verschlussgliedes ohne erfindungsgemäßen Eingriff.
  • Die Betätigungsvorrichtung 11 mit den Zug-Druck-Verbindungen 12 ist in 1 in einer der Verriegelungsposition 7a der Verschlussglieder 7 entsprechenden Stellung veranschaulicht, und es wird zur Überführung der Verschlussglieder 7 in ihre Öffnungsstellung 7b die der Betätigungsvorrichtung 11 zugeordnete Anlenkplatte 16 für die Zug-Druck-Verbindungen 12 in Richtung des Pfeiles 17 verschwenkt, so dass die Zug-Druck-Verbindungen 12 beim Öffnen der Verschlussglieder 7 auf Zug belastet sind.
  • Die als Gestänge ausgebildeten Zug-Druck-Verbindungen 12 sind im Ausführungsbeispiel teleskopartig aufgebaut und weisen eine Stange 18 auf, die an ihrem der Betätigungsvorrichtung 11 zugeordneten Ende mit einer Anlenköse 19 versehen ist und die gegenüberliegend längsverschieblich in einer Führungskappe 20 gehalten ist, welche eine Anlenköse 21 zur gelenkigen Verbindung mit dem jeweiligen Umlenkhebel 14 aufweist. Die Führungskappe 20 übergreift die Stange 18 in ihrem auf die Anlenköse 21 auslaufenden Ende, und es ist die Stange 18 einlaufend in die Führungskappe 20 über eine Gleitführung 22 längsverschieblich zur Führungskappe 20 geführt, wobei die Gleitführung 22 durch einen Einsatz 23 zur Führungskappe 20 gebildet ist. Zwischen dem die Gleitführung 22 bildenden Einsatz 23 und dem der Anlenköse 21 benachbarten Ende 24 der Stange 18 ist eine Druckfeder 25 eingespannt, wobei diese im Bereich des Endes 24 der Stange 18 gegen einen zur Stange 18 lagefesten Stützring 26 abgestützt ist. 7 veranschaulicht diesen Aufbau grundsätzlich in einer Explosionsdarstellung, wobei zusätzlich eine Anschlaghülse 27 gezeigt ist, die die Feder 25 umschließend innerhalb der Führungskappe 20 liegt – dies ist in 6 nicht gezeigt – und die kürzer ist als die Druckfeder 25 in ihrer gestreckten Einbaulänge (6), so dass über die Anschlaghülse 27 die Kompressionslänge der Druckfeder 25 beschränkt ist. Auf Druck ist die Stange 18 bei 24 gegen die Führungskappe 20 abgestützt.
  • Die Druckfeder 25 ist derart ausgelegt, dass bei Überführung des hakenförmigen Verschlussgliedes 7 aus seiner Verriegelungsposition 7a in die Öffnungsposition 7b und entsprechender Zugbeaufschlagung für die Zug-Druck-Verbindung 12 durch Verdrehen der Anlenkplatte 16 zunächst die Zug-Druck-Verbindung 18 durch Kompression der Druckfeder 25 gelängt wird, und somit das Verschlussglied 7 gegenüber der Stellvorgabe durch die Betätigungsvorrichtung 11 zurückbleibt, d. h. zunächst in seiner Verriegelungsposition verbleibt, und aus dieser in Richtung auf die Öffnungsposition 7b erst verschwenkt wird, wenn die Zug-Druck-Verbindung 12 ihre maximale Strecklänge erreicht hat.
  • Dies hat zur Folge, dass, bezogen auf die maximale Strecklänge der Zug-Druck-Verbindung 12, der Offenstellung der Betätigungsvorrichtung 11 eine Zwischenposition des Verschlussgliedes 7 entspricht, wie etwa in 3 gezeigt. Diese veranschaulicht, dass in dieser Zwischenposition des Verschlussgliedes 7 dieses gegenüber der Verschlussaufnahme 6 noch nicht frei liegt, sondern mit seinem Greifschenkel 10 den Verriegelungssteg 8 der Verschlussaufnahme 6 nach wie vor untergreift, bei einer Erstreckung des Greifschenkels 10 etwa in Fahrzeugquerrichtung. Damit liegt das Verschlussglied 7 mit seinem Greifschenkel 10 noch innerhalb der Verkleidung des Windlaufes 4, der, die geschlossene Lage der Dachkappe 3 zum Windlauf 4 unterstellend, bei der Überführung zwischen der Verriegelungsposition und der Öffnungsposition beim weiteren Öffnen ohne die erfindungsgemäßen Maßnahmen in die Verkleidung des Windlaufes 4 einlaufen würde, wie in 4 veranschaulicht.
  • Bei der Überführung von der geöffneten Position in die Verriegelungsposition tritt dies nicht ein, da die Dachkappe 3 über die Verschlussglieder 7 in ihre Verschlusslage zum Windlauf 4 gezogen wird, die Verschlussglieder 7 mit ihrem langen Greif schenkel 10 somit gegen den Verriegelungssteg 8 sich abstützend in Richtung auf ihre Verriegelungsposition einschwenken, wobei entsprechende Spannkräfte, z. B. zum Überwinden von Dichtungswiderständen aufzubringen sind, wodurch für die Verschlussglieder 7 durch die Lage ihrer jeweiligen Schwenkachse 9 zum Verriegelungssteg 8, der Verriegelungssteg 8 eine Ablaufbahn für die Greifschenkel 10 bildet.
  • Bezogen auf die Umstellung des Verschlussgliedes 7 von der Verriegelungsposition 7a in die Öffnungsposition 7b wird über die Betätigungsvorrichtung 11 für das Verschlussglied 7 aufgrund der Nachgiebigkeit der Zug-Druck-Verbindung 12 nur eine Zwischenposition erreicht, etwa gemäß 3, und das Verschlussglied 7 ist in dieser Zwischenposition entsprechend der durch die Kompression der Feder 25 aufgebauten Kraft in Öffnungsrichtung vorgespannt. Wird nun die Dachklappe 3 vom Windlauf 4 abgehoben, wird also das Dach geöffnet, so ergibt sich aufgrund der Verlagerung der Dachkappe 3 zum Windlauf 4 aufgrund der Anlage des Greifschenkels 10 am Verriegelungssteg 8 auf das Verschlussglied 7 ein in Öffnungsrichtung wirkendes Drehmoment, durch das das Verschlussglied 7, unterstützt durch die über die Druckfeder 25 aufgebaute Zugkraft, in die Öffnungsposition verschwenkt wird, wobei durch die Überlagerung der Federkraft vermieden wird, dass für die Öffnung des Daches bzw. für das Abheben der Dachkappe 3 vom Windlauf 4 und das damit verbundene Aufziehen des Verschlussgliedes 7 wesentliche zusätzliche Kräfte aufgebracht werden müssen.
  • Die erfindungsgemäße Ausgestaltung hat zur Folge, dass sowohl in Öffnungs- wie auch in Schließrichtung für das Verschlussglied 7 bei dessen Umstellung zwischen den Endpositionen ein Schwenkweg gegeben ist, der durch eine Abstützung des Greifschenkels 10 gegen den Verriegelungssteg 8 und eine Minimierung des Übergriffes des Greifschenkels 10 über das Verschlussglied 7 nach der von der Schwenkachse 9 abgelegenen Seite gekennzeichnet ist, und der damit auch eine geringe Bauhöhe des Windlaufes 4 ermöglicht.
  • Im Ausführungsbeispiel liegen, wie insbesondere die 3 und 4 zeigen, der Verriegelungssteg 8 der Verschlussaufnahme 6 und die Schwenkachse 9 des hakenförmigen Verschlussgliedes 7 im Wesentlichen in einer Ebene, die sich aufrecht und in Richtung der Verstellbewegung der gegeneinander verstellbaren Fahrzeugteile, also der Dachkappe 3 und des Windlaufes 4 erstreckt, wobei der Greifschenkel 10 etwa senkrecht zum Schenkel 28 des Verschlussgliedes 7 verläuft, der in der Verbindung des Greifschenkels 10 zur Schwenkachse 9 liegt, und wobei für den Greifschenkel 10 trotz der erreichten geringen Eingriffstiefe in den Windlauf 4 eine Länge realisierbar ist, die der Länge des Verbindungsschenkels 28 entspricht oder diese sogar überschreitet.
  • Mit 29, 30 und 31 sind in den 3 und 4 Verkleidungsteile zum Einbauraum 32 für die Verschlussaufnahme 6 im Windlauf 4 bezeichnet, wobei es im Rahmen der Erfindung liegt, diesen Verkleidungsteilen, so insbesondere den Teilen 30 und 31, auch eine Führungsfunktion für das Verschlussglied 7 zuzuordnen. So ist es insbesondere im Rahmen der Erfindung auch möglich, über wenigstens eines dieser Verkleidungsteile, insbesondere das Verkleidungsteil 31, oder anderweitig, dem Verschlussglied 7 in Öffnungsrichtung eine Vorraststellung zuzuordnen, die der gestreckten Länge der Zug-Druck-Verbindung 12 bei in die Öffnungsstellung verfahrener Betätigungsvorrichtung 11 entspricht, wodurch bezüglich der Auslegung der Druckfeder 25 ein größerer Toleranzbereich erreichbar ist.

Claims (19)

  1. Verriegelungsvorrichtung für die Schließlage von Fahrzeugteilen, die gegeneinander zwischen einer Öffnungs- und einer Schließlage verstellbar sind, insbesondere zur Verriegelung eines zu öffnenden, verschwenkbaren Daches gegen den Windlauf einer Windschutzscheibe, mit einer dem einen der Fahrzeugteile zugeordneten Verschlussaufnahme und, dem anderen der Fahrzeugteile zugeordnet, mit einem schwenkbaren Verschlussglied, dem Verschlussglied zugeordneter Betätigungsvorrichtung und einer Zug-Druck-Verbindung zwischen dem Verschlussglied und der Betätigungsvorrichtung, die zwischen einer der Verriegelungsposition des Verschlussgliedes entsprechenden Verriegelungsstellung und einer Öffnungsstellung, die der die Verschlussaufnahme freigebenden Öffnungsposition des Verschlussgliedes entspricht, verstellbar ist und über die bei in Verriegelungsrichtung unnachgiebiger Zug-Druck-Verbindung das Verschlussglied in seine Verriegelungsposition zwangsverstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Zug-Druck-Verbindung (12) in Öffnungsrichtung des Verschlussgliedes (7) wegbegrenzt federnd nachgiebig ist, derart, dass, bei Verstellung der Betätigungsvorrichtung (11) in ihre Öffnungsstellung und Verstellung des Verschlussgliedes (7) in seine Öffnungsposition, das Verschlussglied (7) über die Zug-Druck-Verbindung (12) in einem ersten Teilbereich des Öffnungs weges unter Aufbau einer Federvorspannung und über einen zweiten Teilbereich des Öffnungsweges unter Abbau der Federvorspannung und in Abhängigkeit von der Relativbewegung der Fahrzeugteile (1, 2) zueinander gesteuert verstellbar ist.
  2. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beide der gegeneinander verstellbaren Fahrzeugteile (1, 2) zur Karosserie des Fahrzeuges beweglich sind.
  3. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das eine der gegeneinander verstellbaren Fahrzeugteile (1, 2) zur Karosserie lagefest ist.
  4. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das zur Karosserie lagefeste Fahrzeugteil (1) durch den Windlauf (4) der Windschutzscheibe des Fahrzeuges gebildet ist.
  5. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussaufnahme (6) dem zur Karosserie lagefesten Fahrzeugteil (1) zugeordnet ist.
  6. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussglied dem zur Karosserie lagefesten Fahrzeugteil zugeordnet ist.
  7. Verriegelungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eines der gegeneinander verstellbaren Fahrzeugteile (1, 2) durch ein Hardtop oder einen Teil eines Hardtops gebildet ist.
  8. Verriegelungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eines der gegeneinander verstellbaren Fahrzeugteile durch einen Frontabschnitt (Dachklappe 3) eines Softtops gebildet ist.
  9. Verriegelungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussglied (7) hakenförmig ausgebildet ist.
  10. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussglied (7) durch einen Winkelhaken gebildet ist.
  11. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussglied (7) um eine liegende Achse schwenkbar ist.
  12. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussglied um eine in Fahrzeugquerrichtung verlaufende Achse schwenkbar ist.
  13. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussglied (7) um eine in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Achse schwenkbar ist.
  14. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussglied um eine Hochachse schwenkbar ist.
  15. Verriegelungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zug-Druck-Verbindung (17) auf Zug längsnachgiebig ist.
  16. Verriegelungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Zug-Druck-Verbindung auf Druck längsnachgiebig ist.
  17. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Zug-Druck-Verbindung durch eine Kabelverbindung gebildet ist.
  18. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Zug-Druck-Verbindung (17) als Gestängeverbindung ausgebildet ist.
  19. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Gestängeverbindung als Teleskopgestänge mit axial federnd gegeneinander abgestützten Gestängeteilen ausgebildet ist.
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