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Die
Erfindung betrifft eine Verriegelungsvorrichtung für die Schließlage von
Fahrzeugteilen, die gegeneinander zwischen einer Öffnungs-
und einer Schließlage
verstellbar sind, insbesondere zur Verriegelung eines zu öffnenden,
verschwenkbaren Daches gegen den Windlauf einer Windschutzscheibe, gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
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Verriegelungsvorrichtungen
der vorgenannten Art sind aus der
DE 296 22 540 U1 bekannt. Bei solchen Verriegelungsvorrichtungen
wird mit Verschlussgliedern gearbeitet, die dem bei geschlossenem
Dach an dem Windlauf anschließenden
Dachteil, z. B. der Dachkappe eines Faltverdeckes längs seitlich
zugeordnet sind und denen im Windlauf Verschlussaufnahmen angeordnet
sind, deren Verriegelungssteg bei geschlossenem Dach von dem jeweiligen
hakenförmigen
Verschlussglied hintergriffen wird. Zur Verstellung des Verschlussgliedes
zwischen seiner Verriegelungsposition und seiner Öffnungsposition
ist an der Dachkappe zwischen den Verschlussgliedern eine Betätigungsvorrichtung
vorgesehen, von der aus über
jeweilige Zug-Druck-Verbindungen die hakenförmigen, in Fahrzeugquerrichtung
verschwenkbaren Verschlussglieder verstellbar sind.
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Die
hakenförmigen
Verschlussglieder laufen in langgestreckten Greifschenkeln aus,
um die langen, im Hinblick auf arbeitsbedingt auftretende größere Toleranzen
erforderlichen Greifwege zu realisieren, mit der Folge, dass sich,
ausgehend von der Verriegelungsposition der Verschlussglieder bei
geschlossenem Dach, ausladende Schwenkbewegungen der Verschlussglieder
ergeben, bei denen deren Greifschenkel tief in den Windlauf eingreifen.
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Um
dies zu verhindern und einen flacher bauenden Windlauf realisieren
zu können,
ist bei der bekannten Verriegelungsvorrichtung das jeweilige hakenförmige Verschlussglied,
dem Greifschenkel in Bezug auf den Verriegelungssteg der Verschlussaufnahme
gegenüberliegend
als Anschlag ausgebildet, der im Zusammenwirken mit dem Verriegelungssteg die
Eingreiftiefe des Greifschenkels in den Windlauf schwenkwinkelabhängig begrenzt,
und zwar ausgehend von der Öffnungsposition
des Verschlussgliedes gegen dessen Verriegelungsposition abnehmend.
Konstruktiv schränkt
eine derartige Lösung
die Gestaltungsmöglichkeiten
im Bereich des Windlaufes weiter ein und steht damit in gewissem
Widerspruch zu der Forderung nach einem möglichst flachen und das Sichtfeld
oberhalb der Windschutzscheibe möglichst
wenig einzuschränkenden
Windlauf.
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Verriegelungsvorrichtungen
für gegeneinander
verstellbare Fahrzeugteile sind auch aus der
DE 199 36 99 A1 bekannt,
und zwar in Verbindung mit einem Faltverdeck, dessen den flexiblen
Verdeckbezug tragendes Verdeckgestänge karosserieseitig in seinem
bezogen auf den Fahrgastinnenraum hinteren Bereich angelenkt ist
und in geschlossenem Zustand an die Windschutzscheibe angrenzend
den Fahrzeuginnenraum übergreift.
Das Verdeckgestänge
umfasst einen nach hinten auskragenden Spannbügel, der bei geschlossenem
Verdeck auf einer Verdeckkastenabdeckung aufliegt und zum Öffnen des Verdeckkastens – zur Ablage
des Faltverdecks im Verdeckkasten – in eine schräg nach hinten
oben auskragende Abstützlage
verschwenkbar ist.
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In
dieser Abstützlage
ist der Spannbügel über eine
Kolbenzylindereinheit zu halten, die zwischen dem nach hinten auskragenden
Spannbügel und
einem benachbart, bei geschlossenem Verdeck schräg nach vorne oben ragenden
Teil des Verdeckgestänges
liegt, wobei der Zylinder am Spannbügel und der Kolben an dem nach
vorne oben ragenden Teil des Verdeckgestänges angelenkt ist.
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Die
Kolbenzylindereinheit umfasst eine zwischen Kolben und Zylinder
liegende, den Kolben in Richtung auf seine eingefahrene, der angehobenen Position
des Spannbügels
entsprechende Lage abstützende
Schraubendruckfeder und eine im Verschiebeweg des Kolbens liegende, überfahrbare Hakverbindung
mit kolbenseitigem Haken und zylinderseitiger Raste. Über die
Hakverbindung ist der Spannbügel
in seiner mit Federkraftunterstützung
erreichten, zum Aufschwenken der Verdeckkastenabdeckung angelenkten
Abstützlage
gehalten, die beim Zusammenfalten des Verdeckgestänges in
eine zum Einlegen der Verdeckkastenablage geeignete Paketlage in
Einfahrrichtung zu überfahren
ist wie auch in Gegenrichtung beim Verschwenken des Spannbügels in
seine Auflagestellung zur Verdeckkastenablage bei geschlossenem
Faltverdeck.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Verriegelungsvorrichtung
der eingangs genannten Art, bei der einem Fahrzeugteil eine Verschlussaufnahme
zugeordnet ist und dem anderen Fahrzeugteil ein schwenkbares Verschlussglied,
das Verschlussglied unabhängig
von der Verschlussaufnahme in seiner Schwenkbewegung so zu beeinflussen,
dass die Eingriffstiefe des Verschlussgliedes in den die Verschlussaufnahme
enthaltenden Fahrzeugteil minimiert wird.
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Erfindungsgemäß wird dies
mit den Merkmalen des Anspruches 1 erreicht, wobei in Öffnungsrichtung
des Verschlussgliedes durch Eingriff in die Zug-Druck-Verbindung
ein Zusammenwirken des Verschlussgliedes mit der Verschlussaufnahme
erreicht wird, durch das sich eine Führung des Verschlussgliedes
gegenüber
der Verschlussaufnahme ergibt, die zumindest in den raumkritischen Schwenkbereichen
im Wesentlichen zu überdeckenden
Bewegungswegen beim Öffnen
und Schließen des
Verschlussgliedes führt.
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Insbesondere
ist eine derartige erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung
bei zu öffnenden, verschwenkbaren
und gegen den Windlauf einer Windschutzscheibe verriegelbaren Fahrzeugdächern zweckmäßig, bei
denen einerseits der Windlauf möglichst
schlank gehalten werden soll und andererseits beim Schließen die
erforderlichen Dichtelemente und zu überbrückenden Toleranzen für die Verriegelungsglieder
weite Schwenk- und Eingriffswege sowie den Aufbau entsprechender
Spannkräfte erfordern,
und somit Verhältnisse,
die von jenen beim Öffnen
abweichen und die ohne die erfindungsgemäßen Maßnahmen beim Öffnen eine
größere Eingriffstiefe
in den Windlauf nach sich ziehen würden.
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Die
erfindungsgemäße Einflussnahme
auf den Schwenkweg und den erforderlichen Schwenkraum für das Verschlussglied
in der Aufnahme lässt sich
bei Ausgestaltung der Zug-Druck-Verbindung als Gestänge in einfacher
Weise gestalten, und zwar sowohl in Zugrichtung wie auch in Druckrichtung,
so dass im Rahmen der Erfindung in Anpassung an die jeweiligen Verhältnisse
die Zug-Druck-Verbindung als
in Zug- oder in Druckrichtung starr und in Gegenrichtung begrenzt
nachgiebig ausgebildet sein kann. Dies ist sowohl in Verbindung
mit Gestängeverbindungen
wie auch mit Zug-Druck-Kabeln möglich,
wobei jeweils das gleiche Funktionsprinzip zum Einsatz kommt und
wobei der konstruktive Aufbau des Verschlussgliedes von diesen Maßnahmen
nicht tangiert wird.
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Weitere
Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und
der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles, in dem eine
Verriegelung zwischen relativ zueinander verstellbaren Fahrzeugteilen
am Beispiel einer Verriegelung eines zu öffnenden, verschwenkbaren Daches
eines Fahrzeuges gegen dessen Windlauf mit weiteren erfindungsgemäßen Merkmalen
erläutert
wird, wobei die Darstellungen auf die Verriegelungsvorrichtung als
solche beschränkt
sind, da Fahrzeuge mit zu öffnenden
verschwenkbaren Dächern
sowohl in Form von Hardtops wie auch von Softtops vielfältig bekannt
sind. Im Einzelnen zeigen:
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1 schematisiert
den vorderen Endbereich eines zu öffnenden schwenkbaren Daches
eines Fahrzeuges in Ansicht von unten mit dem dachseitigen Teil
der Verriegelungsvorrichtung, der von oben auf den nicht gezeigten
Windlauf des Fahrzeuges aufsetzt und der, geschlossen, mit seinen
verschwenkbaren Verschlussgliedern in in 1 nicht gezeigte,
windlaufseitige Verschlussaufnahmen eingreift,
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2 bezogen
auf das nicht dargestellte Fahrzeug in perspektivischer Darstellung,
von hinten entlang der Unterseite des Daches gesehen, den Ausschnitt
II in 1 bei in die Schließlage verschwenktem Verschlussglied,
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3 in
einer stark vereinfachten Darstellung bei zu 2 entgegengesetzter
Blickrichtung das Verschlussglied bei auf den angedeuteten Windlauf
aufgesetzter Dachkappe, wobei das Verschlussglied zur windlaufseitigen
Verschlussaufnahme eine der Verriegelungsstellung benachbarte Öffnungsposition
einnimmt,
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4 eine
der 3 weitgehend entsprechende Darstellung, in der
das Verschlussglied, bei ansonsten entsprechender Gesamtsituation,
eine Öffnungsposition
einnimmt, wie sie sich beim Öffnen ohne
die erfindungsgemäßen Maßnahmen
ergäbe,
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5 bis 7 Darstellungen
von Teilen der in der erfindungsgemäßen Verriegelungsvorrichtung eingesetzten
Zug-Druck-Verbindung
in einer Ausgestaltung als in Zugrichtung wegbegrenzt längenveränderliches
Gestänge
in 5 in Ansicht, in 6 in einem
Schnitt gemäß VI-VI
in 5 und in 7 als Explosionszeichnung.
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Eine
Verriegelungsvorrichtung gemäß der Erfindung
ist in den Figuren anhand eines Ausführungsbeispieles erläutert, bei
dem von den gegeneinander verstellbaren und zueinander verriegelbaren Fahrzeugteilen
der eine, karosseriefeste Fahrzeugteil 1 durch den Windlauf 4 einer
Windschutzscheibe und der andere, gegen den Windlauf 4 als
lagefesten Teil bewegliche Fahrzeugteil 2 durch die Dachkappe 3 eines
zu öffnenden
Fahrzeugverdeckes gebildet ist, das als Soft- oder Hardtop ausgebildet
sein kann, wobei der diesbezügliche
Grundaufbau des Fahrzeuges mit Windlauf 4 als karosserieseitig
lagefestem Fahrzeugteil 1 und Dachkappe 3 als
beweglichem Fahrzeugteil 2 zum allgemeinen Stand der Technik
gehört und
Dachkappe 3 und Windlauf 4 in den 3 und 4 in
einem Ausschnitt angedeutet sind, bei schematischer Darstellung
der Trennebene durch die Strichlinie 5.
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Dem
Windlauf 4 als karosseriefestem Fahrzeugteil 1 ist
von der Verriegelungsvorrichtung die Verschlussaufnahme 6 zugeordnet,
deren vom Verschlussglied 7 bei geschlossener Verriegelungsvorrichtung
zu hintergreifender Verriegelungssteg 8 als Rolle angedeutet
ist.
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Das
Verriegelungsglied 7 ist im Ausführungsbeispiel dem anderen,
durch die Dachkappe 3 gebildeten, zur Karosserie verschwenkbaren
Fahrzeugteil 2 zugeordnet und gegenüber der Dachkappe 3 um eine
in der Schließlage
des Daches liegende und in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Schwenkachse 9 schwenkbar,
wobei das Verriegelungsglied 7 als Haken gestaltet ist,
der in einem langgestreckten Greifschenkel 10 ausläuft.
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1 zeigt
den der Dachkappe 3 zugeordneten Teil der Verriegelungsvorrichtung,
der an den in Fahrzeugquerrichtung einander gegenüberliegenden Enden
der Dachkappe 3 liegende Verschlussglieder 7 aufweist
und eine dazwischen liegende Betätigungsvorrichtung 11 umfasst,
die über Zug-Druck-Verbindungen 12 auf
die Verschlussglieder 7 einwirkt. Die Zug-Druck-Verbindungen 12 sind im
Ausführungsbeispiel
als Gestängeverbindungen ausgebildet,
wie insbesondere in den 5 bis 7 veranschaulicht,
und mit den Verschlussgliedern 7, bzw. mit deren an zur
Dachkappe 3 festen Konsolen 13 gelagerten Schwenkachsen 9 über Umlenkhebel 14 verbunden,
wie dies insbesondere auch die perspektivische Darstellung gemäß 2 zeigt. Diese
veranschaulicht auch, dass den Konsolen 13 jeweils flächige Führungszapfen 15 zugeordnet
sind, denen seitens des Windlaufes 4, was hier nicht dargestellt
ist, Einstecköffnungen
zugeordnet sind, derart, dass über
die Führungszapfen 15 eine
Längsabstützung der
Dachkappe 3 gegenüber
dem Windlauf 4 erreicht wird.
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In 1 sind
die Verschlussglieder 7 in zwei Positionen gezeigt, nämlich in
einer Verriegelungsposition 7a und einer Öffnungsposition 7b,
wobei zur Verriegelungsposition benachbarte Öffnungspositionen in den 3 und 4 gezeigt
sind, in 3 als durch die Erfindung erreichte
Zwischenposition, in 4 als eine theoretische Zwischenposition
beim Öffnen
des Verschlussgliedes ohne erfindungsgemäßen Eingriff.
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Die
Betätigungsvorrichtung 11 mit
den Zug-Druck-Verbindungen 12 ist in 1 in
einer der Verriegelungsposition 7a der Verschlussglieder 7 entsprechenden
Stellung veranschaulicht, und es wird zur Überführung der Verschlussglieder 7 in
ihre Öffnungsstellung 7b die
der Betätigungsvorrichtung 11 zugeordnete
Anlenkplatte 16 für
die Zug-Druck-Verbindungen 12 in Richtung des Pfeiles 17 verschwenkt,
so dass die Zug-Druck-Verbindungen 12 beim Öffnen der
Verschlussglieder 7 auf Zug belastet sind.
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Die
als Gestänge
ausgebildeten Zug-Druck-Verbindungen 12 sind im Ausführungsbeispiel
teleskopartig aufgebaut und weisen eine Stange 18 auf,
die an ihrem der Betätigungsvorrichtung 11 zugeordneten
Ende mit einer Anlenköse 19 versehen
ist und die gegenüberliegend
längsverschieblich
in einer Führungskappe 20 gehalten
ist, welche eine Anlenköse 21 zur
gelenkigen Verbindung mit dem jeweiligen Umlenkhebel 14 aufweist. Die
Führungskappe 20 übergreift
die Stange 18 in ihrem auf die Anlenköse 21 auslaufenden
Ende, und es ist die Stange 18 einlaufend in die Führungskappe 20 über eine
Gleitführung 22 längsverschieblich
zur Führungskappe 20 geführt, wobei
die Gleitführung 22 durch
einen Einsatz 23 zur Führungskappe 20 gebildet
ist. Zwischen dem die Gleitführung 22 bildenden Einsatz 23 und
dem der Anlenköse 21 benachbarten Ende 24 der
Stange 18 ist eine Druckfeder 25 eingespannt,
wobei diese im Bereich des Endes 24 der Stange 18 gegen
einen zur Stange 18 lagefesten Stützring 26 abgestützt ist. 7 veranschaulicht diesen
Aufbau grundsätzlich
in einer Explosionsdarstellung, wobei zusätzlich eine Anschlaghülse 27 gezeigt
ist, die die Feder 25 umschließend innerhalb der Führungskappe 20 liegt – dies ist
in 6 nicht gezeigt – und die kürzer ist als die Druckfeder 25 in
ihrer gestreckten Einbaulänge
(6), so dass über
die Anschlaghülse 27 die
Kompressionslänge
der Druckfeder 25 beschränkt ist. Auf Druck ist die
Stange 18 bei 24 gegen die Führungskappe 20 abgestützt.
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Die
Druckfeder 25 ist derart ausgelegt, dass bei Überführung des
hakenförmigen
Verschlussgliedes 7 aus seiner Verriegelungsposition 7a in
die Öffnungsposition 7b und
entsprechender Zugbeaufschlagung für die Zug-Druck-Verbindung 12 durch Verdrehen
der Anlenkplatte 16 zunächst
die Zug-Druck-Verbindung 18 durch Kompression der Druckfeder 25 gelängt wird,
und somit das Verschlussglied 7 gegenüber der Stellvorgabe durch
die Betätigungsvorrichtung 11 zurückbleibt,
d. h. zunächst
in seiner Verriegelungsposition verbleibt, und aus dieser in Richtung
auf die Öffnungsposition 7b erst
verschwenkt wird, wenn die Zug-Druck-Verbindung 12 ihre
maximale Strecklänge
erreicht hat.
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Dies
hat zur Folge, dass, bezogen auf die maximale Strecklänge der
Zug-Druck-Verbindung 12, der Offenstellung der Betätigungsvorrichtung 11 eine
Zwischenposition des Verschlussgliedes 7 entspricht, wie
etwa in 3 gezeigt. Diese veranschaulicht,
dass in dieser Zwischenposition des Verschlussgliedes 7 dieses
gegenüber
der Verschlussaufnahme 6 noch nicht frei liegt, sondern
mit seinem Greifschenkel 10 den Verriegelungssteg 8 der
Verschlussaufnahme 6 nach wie vor untergreift, bei einer Erstreckung
des Greifschenkels 10 etwa in Fahrzeugquerrichtung. Damit
liegt das Verschlussglied 7 mit seinem Greifschenkel 10 noch
innerhalb der Verkleidung des Windlaufes 4, der, die geschlossene Lage
der Dachkappe 3 zum Windlauf 4 unterstellend, bei
der Überführung zwischen
der Verriegelungsposition und der Öffnungsposition beim weiteren Öffnen ohne
die erfindungsgemäßen Maßnahmen
in die Verkleidung des Windlaufes 4 einlaufen würde, wie
in 4 veranschaulicht.
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Bei
der Überführung von
der geöffneten
Position in die Verriegelungsposition tritt dies nicht ein, da die
Dachkappe 3 über
die Verschlussglieder 7 in ihre Verschlusslage zum Windlauf 4 gezogen
wird, die Verschlussglieder 7 mit ihrem langen Greif schenkel 10 somit
gegen den Verriegelungssteg 8 sich abstützend in Richtung auf ihre
Verriegelungsposition einschwenken, wobei entsprechende Spannkräfte, z. B.
zum Überwinden
von Dichtungswiderständen
aufzubringen sind, wodurch für
die Verschlussglieder 7 durch die Lage ihrer jeweiligen
Schwenkachse 9 zum Verriegelungssteg 8, der Verriegelungssteg 8 eine Ablaufbahn
für die
Greifschenkel 10 bildet.
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Bezogen
auf die Umstellung des Verschlussgliedes 7 von der Verriegelungsposition 7a in
die Öffnungsposition 7b wird über die
Betätigungsvorrichtung 11 für das Verschlussglied 7 aufgrund
der Nachgiebigkeit der Zug-Druck-Verbindung 12 nur eine Zwischenposition
erreicht, etwa gemäß 3,
und das Verschlussglied 7 ist in dieser Zwischenposition entsprechend
der durch die Kompression der Feder 25 aufgebauten Kraft
in Öffnungsrichtung
vorgespannt. Wird nun die Dachklappe 3 vom Windlauf 4 abgehoben,
wird also das Dach geöffnet,
so ergibt sich aufgrund der Verlagerung der Dachkappe 3 zum Windlauf 4 aufgrund
der Anlage des Greifschenkels 10 am Verriegelungssteg 8 auf
das Verschlussglied 7 ein in Öffnungsrichtung wirkendes Drehmoment, durch
das das Verschlussglied 7, unterstützt durch die über die
Druckfeder 25 aufgebaute Zugkraft, in die Öffnungsposition
verschwenkt wird, wobei durch die Überlagerung der Federkraft
vermieden wird, dass für
die Öffnung
des Daches bzw. für
das Abheben der Dachkappe 3 vom Windlauf 4 und
das damit verbundene Aufziehen des Verschlussgliedes 7 wesentliche
zusätzliche
Kräfte
aufgebracht werden müssen.
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Die
erfindungsgemäße Ausgestaltung
hat zur Folge, dass sowohl in Öffnungs-
wie auch in Schließrichtung
für das
Verschlussglied 7 bei dessen Umstellung zwischen den Endpositionen
ein Schwenkweg gegeben ist, der durch eine Abstützung des Greifschenkels 10 gegen
den Verriegelungssteg 8 und eine Minimierung des Übergriffes
des Greifschenkels 10 über
das Verschlussglied 7 nach der von der Schwenkachse 9 abgelegenen
Seite gekennzeichnet ist, und der damit auch eine geringe Bauhöhe des Windlaufes 4 ermöglicht.
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Im
Ausführungsbeispiel
liegen, wie insbesondere die 3 und 4 zeigen,
der Verriegelungssteg 8 der Verschlussaufnahme 6 und
die Schwenkachse 9 des hakenförmigen Verschlussgliedes 7
im Wesentlichen in einer Ebene, die sich aufrecht und in Richtung
der Verstellbewegung der gegeneinander verstellbaren Fahrzeugteile,
also der Dachkappe 3 und des Windlaufes 4 erstreckt,
wobei der Greifschenkel 10 etwa senkrecht zum Schenkel 28 des
Verschlussgliedes 7 verläuft, der in der Verbindung
des Greifschenkels 10 zur Schwenkachse 9 liegt,
und wobei für
den Greifschenkel 10 trotz der erreichten geringen Eingriffstiefe
in den Windlauf 4 eine Länge realisierbar ist, die der
Länge des
Verbindungsschenkels 28 entspricht oder diese sogar überschreitet.
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Mit 29, 30 und 31 sind
in den 3 und 4 Verkleidungsteile zum Einbauraum 32 für die Verschlussaufnahme 6 im
Windlauf 4 bezeichnet, wobei es im Rahmen der Erfindung
liegt, diesen Verkleidungsteilen, so insbesondere den Teilen 30 und 31,
auch eine Führungsfunktion
für das
Verschlussglied 7 zuzuordnen. So ist es insbesondere im
Rahmen der Erfindung auch möglich, über wenigstens
eines dieser Verkleidungsteile, insbesondere das Verkleidungsteil 31,
oder anderweitig, dem Verschlussglied 7 in Öffnungsrichtung
eine Vorraststellung zuzuordnen, die der gestreckten Länge der Zug-Druck-Verbindung 12 bei
in die Öffnungsstellung verfahrener
Betätigungsvorrichtung 11 entspricht, wodurch
bezüglich
der Auslegung der Druckfeder 25 ein größerer Toleranzbereich erreichbar
ist.