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Die
Erfindung betrifft ein Cabriolet-Fahrzeug mit einem beweglichen
Dach, das in seiner Offenstellung durch zumindest eine Verriegelungseinrichtung lagesicherbar
ist, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Es
ist für
Cabriolet-Fahrzeuge bekannt, das Dach in seiner eingefalteten Offenstellung
zu sichern, um damit eine verschleißende Bewegung des geöffneten
Dachs zum Beispiel beim Überfahren
von Unebenheiten zu verhindern. Etwa ein lackiertes Dach mit festen
Dachteilen könnte
sonst von unten gegen ein Deckelteil der Karosserie schlagen und
beschädigt
werden. Ein sog. Softtop, das mit einem äußeren Bezug versehen ist, könnte insbesondere
in Faltungskanten durch die unkontrollierte Bewegung des Daches
verschleißen.
Bei allen Dacharten ist es zudem sehr bedeutsam, bei einem Unfall
des Fahrzeugs, etwa einem Überschlag,
ein unkontrolliertes Hochschlagen des Daches zu verhindern, das
mit zusätzlicher
Verletzungsgefahr für
die Insassen verbunden wäre.
Die Verriegelung kann auch zwischen verschiedenen Bereichen des
geöffneten
Daches wirksam sein und muss nicht zwingend Dachbereiche an der
Karosserie festhalten. Durch die Verriegelung des Daches an sich
selbst spielen Toleranzen im Übergang
zwischen Dach und Karosserie keine Rolle für die verkantungsfreie Funktion
der Verriegelungseinrichtung.
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Dabei
ist es bekannt, bei der Dachöffnungsbewegung
verschiedene Teile der Verriegelung auf eine Höhe zueinander zu verlagern
und anschließend
ein Verriegelungsglied in einen solchen Eingriff zwischen diesen
Teilen zu bewegen, dass diese erreichte Stellung gesichert wird.
Eine solche Lösung erfordert
jedoch eine sehr exakte Ausrichtung der verschiedenen Dachbereiche,
die aneinander gesichert werden sollen, zueinander. An die Minimierung von
Toleranzen, die das Dach selbst betreffen, etwa seine Gelenke, die
Spannung eines Bezugs oder auch seine exakte Einbaulage im Dach,
werden damit sehr hohe Anforderungen gestellt.
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Der
Erfindung liegt das Problem zugrunde, bei Dächern, die an sich selbst verriegeln,
eine größere Unempfindlichkeit
gegenüber
Toleranzen zu erreichen.
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Die
Erfindung löst
dieses Problem durch ein Cabriolet-Fahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs
1 sowie durch ein Fahrzeugdach mit den Merkmalen des Anspruchs 21.
Hinsichtlich vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der
Erfindung wird auf die weiteren Ansprüche 2 bis 20 verwiesen.
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Durch
die Erfindung sind bei einem solchen Cabriolet-Fahrzeug, dessen Dachbereiche in Offenstellung
gegeneinander verriegelbar sind, die an die Fertigungstoleranz zu
stellenden Ansprüche
erheblich vermindert. Weder eine schräge Einbaulage des Daches in
der Karosserie noch im Dach auftretende Toleranzen im üblichen
Bereich können
die sichere Verriegelung des Daches gefährden. Dieses gilt insbesondere
auch bei einer Alterung des Daches und einem möglichen Verändern einer Bezuglage oder
einer Vergrößerung des
Spiels in Gelenken. Durch den zumindest einen Fanghaken, der allein
durch die Öffnungsbewegung
des Daches ausgreift und sich ein Widerlager durch die Beaufschlagung
von einem Bewegungsorgan, von dem auch Verschlusseinrichtungen zur
Sicherung des geschlossenen Daches am Windschutzscheibenrahmen beaufschlagbar
sind, aktiv greift, ist sichergestellt, dass das Widerlager bei unterschiedlichen
Relativlage des Fanghakens ihm gegenüber gegriffen werden kann.
Es spielt daher keine Rolle, ob der Fanghaken durch die Dachöffnungsbewegung
in eine Lage ein paar Millimeter weiter oben oder unten gelangt.
Durch die anschließende
Greifbewegung, vermittelt von dem o. g. Bewegungsorgan, kann zuverlässig das
Widerlager erfasst werden, ohne dass dieses eine Eigenbeweglichkeit gegenüber dem
Dachteil, dem es zugeordnet ist, aufweisen müsste. Das Widerlager kann somit
fest und mit minimiertem Herstellungsaufwand an einem Lenker oder
einem seitlichen Längsrahmenteil
des Daches angeordnet sein.
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Insbesondere
kann die greifende Bewegung eine einfache Schwenkbewegung mit nur
einem Freiheitsgrad sein, bei der das Widerlager in ein Aufnahmemaul
des Fanghakens, das mit einer geeigneten Abgleitschräge versehen
sein kann, hineinziehbar ist, wobei das Widerlager eine vertikale
Bewegungskomponente durchlaufen kann und bei dieser Bewegung der
Abstand zwischen gegeneinander eingefalteten Bereichen des Daches
verringerbar ist. Somit findet ein Toleranzausgleich in Vertikalrichtung
zwischen den gegeneinander eingefalteten Dachteilen statt.
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Sehr
vorteilhaft ist der Fanghaken zum Greifen des Widerlagers um eine
Achse schwenkbar, deren Position gegenüber dem Dachbereich, dem der Fanghaken
zugeordnet ist, nicht fest ist, sondern die sich gegenüber diesem
Dachbereich, insbesondere einem Längsrahmenteil dieses Dachbereichs,
bei der Dachöffnung
entfernt. Damit kann bei der Dachöffnung der Fanghaken in eine
weit ausgreifende Stellung gelangen, so dass das Widerlager auch
einem entfernten Dachbereich zugeordnet sein kann. Beispielsweise
können
so eine vorderster und ein hinterster Längsrahmenteil des Daches gegeneinander gesichert
werden. Insbesondere kann der Abstand des ausgreifenden Endes gegenüber dem
Längsrahmenteil
allein durch die Dachbewegung automatisch und zwangsweise vergrößerbar sein.
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Dennoch
kann der Fanghaken in Schließstellung
des Daches flach unterhalb der äußeren Dachfläche liegen,
so dass er sich zum Beispiel durch einen Bezug nicht abzeichnet
und nur wenig Raum einnimmt.
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Wenn
sowohl das Einstellen einer Schließ- als auch einer Öffnungsstellung
der Verriegelungseinrichtung von einem Bewegungsorgan bewirkbar ist,
von dem auch Verschlusseinrichtungen zur Sicherung des geschlossenen
Daches am Windschutzscheibenrahmen beaufschlagbar sind, kann das
Verriegeln mit einer erheblichen Sicherheit und einer großen formschlüssigen Überlappung
zu dem Widerlager erfolgen, anders als bei einem reinen Überdrücken eines
Nockens oder einer Federbeaufschlagung eines Hakenteils im Schließsinn.
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Dabei
kann das beaufschlagende Bewegungsorgan räumlich günstig an einem vorderen Dachende,
das bei geschlossenem Dach einem Windschutzscheibenrahmen benachbart
liegt, insbesondere an einem vorderen Querrahmenteil, angeordnet
sein.
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Besonders
günstig
ist mit der Erfindung auch möglich,
dass das Bewegungsorgan ein manuell zu betätigender Handgriff ist, der
ergonomisch vorteilhaft zur Beaufschlagung der Verriegelungseinrichtung
im Öffnungssinn
um eine horizontale Querachse aus einer ungefähr parallel zur äußeren Dachfläche eines
vorderen Dachendes liegenden Lage in eine ungefähr lotrecht hierzu stehende
Lage verschwenkbar ist.
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Wenn
das Dach mit einer Über-Kopf-Wendung
seines vorderen Dachendes ablegbar ist, kann dann der Handgriff
in Offenstellung des Daches einer hinteren Abschlusskante des Fahrzeugs
benachbart liegen und in dieser Lage durch abwärts gerichteten Druck in die
ungefähr
parallel zur äußeren Dachfläche des
vorderen Dachendes gelegene Lage rück verschwenkbar sein. Hierfür kann der
Benutzer etwa hinter dem Fahrzeug stehen und muss nur den einen zentralen
Hebel runterdrücken,
selbst wenn zwei äußere Fanghaken
damit betätigt
werden sollen. Eine Einzelbetätigung
ist dann auch bei der preiswerten manuellen Variante nicht erforderlich.
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Für eine leichte
Bedienbarkeit ist die zum Verschwenken benötigte Kraft, durch die der
Fanghaken im Greifsinn verschwenkbar ist – und damit der auszuübende Kraft
auf den Handgriff bei geöffnetem Dach –, kleiner
als 200 N.
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Weiter
ist es für
eine leichte Bedienbarkeit in dieser manuellen Variante sehr vorteilhaft,
wenn bei geöffnetem
Dach der horizontale Abstand des Bewegungsorgans zur hinteren Abschlusskante
des Fahrzeugs kleiner als 40 Zentimeter ist. Dann muss der Benutzer
mit seinem Arm nicht weit übergreifen
und kann leicht die erforderliche Druckkraft aufwenden.
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Ein
Eingreifen in das Dachgestänge
ist in jedem Fall nicht erforderlich, so dass einer Verletzungsgefahr
bei der Entriegelung zuverlässig
vorgebeugt ist.
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Alternativ
kann das Bewegungsorgan von einem motorischen Antrieb gebildet sein,
wobei mit der Erfindung insbesondere das Antriebsorgan ohne Änderung
der Verriegelungseinrichtung, der Verschlussorgane und der Kraftübertragungsmittel
von diesen zur Verriegelungseinrichtung austauschbar ist. Sowohl
bei einem motorischen wie auch bei einem manuellen Bewegungsorgan
kann die Kraft von einem zentral gelegenen Bewegungsorgan zu seitwärts gelegenen
Verschlusseinrichtungen und über Umlenkgestänge zu seitlich
gelegenen Organen der Verriegelungseinrichtung übertragbar sein. Dann ist eine
Kraftübertragung
in Zug- und in Druckrichtung möglich.
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In
jedem Fall ist eine Verriegelung des Daches ohne eine in der Karosserie
zu verlegende Mechanik möglich.
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Ein
bewegliches Dach für
ein solches Cabriolet-Fahrzeug ist separat beansprucht.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus einem in der
Zeichnung schematisch dargestellten und nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiel
des Gegenstandes der Erfindung.
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In
der Zeichnung zeigt:
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1 ein
erfindungsgemäßes Cabriolet-Fahrzeug
in schematischer perspektivischer Ansicht bei geschlossenem Dach,
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2 eine
Ansicht von schräg
innen in das geschlossene Dach mit seitlich flach unter der Dachfläche liegenden
Fanghaken, der besseren Übersicht halber
ohne innere oder äußere Bezuglage
dargestellt,
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3 eine ähnliche
Ansicht wie 2 während des Öffnens des hier manuell zu
betätigenden Bewegungsorgans,
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4 eine ähnliche
Ansicht wie 3, jedoch bei vollständig aufgeschwenktem
Bewegungsorgan,
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5 den
vorderen Dachbereich in Ansicht von schräg innen während des beginnenden Ablegens
des Daches im hinteren Fahrzeugbereich,
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6 das
Detail VI in 5 in vergrößert herausgezeichneter Einzelteildarstellung,
von unten gesehen,
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7 den
Bereich des vorderen Längsrahmenteils
und des Fanghakens in Stellung nach 5,
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8 das
Dach während
seiner fortschreitenden Öffnungsbewegung
ungefähr
in Seitenansicht,
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9 das
Dach nach 8 während der weiter fortschreitenden
Dachöffnung,
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10 eine ähnliche
Ansicht wie 9 bei weiter fortschreitender
Dachöffnung,
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11 den
in Schließstellung
vorderen Dachbereich während
der weiter fortschreitenden Dachöffnung
kurz vor Erreichen der offenen Ablagestellung,
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12 den
in Schließstellung
vorderen Dachbereich während
der weiter fortschreitenden Dachöffnung
und einer Relativlage des Aufnahmemauls des Fanghakens ungefähr auf Höhe des Widerlagers,
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13 eine ähnliche
Ansicht wie 12 bei beginnender Greifbewegung
des Fanghakens durch Verschwenken um eine Horizontalachse,
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14 das
Detail XIV in 13,
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15 eine ähnliche
Ansicht wie 13, jedoch bei vollständig abgelegtem
Dach mit geschlossener Verriegelungseinrichtung.
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Das
hier gezeichnete und erfindungsgemäß ausgebildete Cabriolet-Fahrzeug 1 kann
sowohl ein Zweisitzer sein als auch einen größeren Innenraum mit etwa zwei
oder mehr Sitzreihen hintereinander aufweisen.
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Es
umfasst in jedem Fall ein ganz oder teilweise bewegliches Dach 2,
das zu seiner Öffnung
im rückwärtigen Fahrzeugbereich
oberhalb einer Fensterbrüstungslinie
oder zumindest teilweise innerhalb der Karosserie 3 ablegbar
ist. Der in Schließstellung bezüglich der
Fahrtrichtung F vordere Bereich 5 des Daches 2 ist
in dieser Schließstellung
mit dem Windschutzscheibenrahmen 4 des Fahrzeugs 1 mittelbar oder
unmittelbar zur Sicherung der geschlossenen Dachstellung (1, 2)
verbunden.
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Aus
dieser Stellung heraus ist das Dach 2 aufbeweglich und
im hinteren Fahrzeugbereich ablegbar. Gemäß der Zeichnung ist ein sog.
Softtop mit einem Dachbezug 9 und drei hintereinander folgenden
seitlichen Längsrahmenteilen 6, 7, 8 dargestellt.
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Das
Dach 2 umfasst zu seiner Sicherung am Windschutzscheibenrahmen 5 seitliche
Verschlusseinrichtungen 10, die über ein Gestänge 11 von
einem Bewegungsorgan 12 zu ihrem öffnen oder Schließen beaufschlagbar
sind. Von diesen Verschlusseinrichtungen 10 erstrecken
sich weiter auf Zug und Druck beanspruchbare Querkoppelglieder 13 und
Längskoppelglieder 14,
die über
einen um eine Hochachse 17 schwenkbare Eckverbinder 16, hier
eine ungefähr
dreieckige Platte, miteinander in Wirkverbindung stehen. Das dadurch
beaufschlagte Längskoppelglied 14 erstreckt
sich ungefähr
parallel zum vordersten Längsrahmenteil 6 und
treibt eine Zug-Schub-Stange 18 an,
die ebenfalls parallel zum Längsrahmenteil 6 steht
und mit ihrem heckwärtigen Ende 19 mitnehmerartig
in eine Langlochkulisse 20 eines Fanghakens 21 eingreift.
Die ser Fanghaken 21 ist um eine Querachse 22 schwenkbar
gela gert, wobei die Lage der Querachse 22 relativ zum
vorderen Längsrahmenteil 6 je
nach Öffnungszustand
des Daches 2 variiert, wie unten noch näher ausgeführt ist.
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Durch
die Fanghaken 21 und Widerlager 23, die zum Beispiel
jeweils einem Hauptlenker 24 oder auch dem hinteren oder
mittleren Längsrahmenteil 8, 7 zugeordnet
sein können,
sind mechanische Verriegelungseinrichtungen 25 geschaffen,
die bei geöffnetem
Dach 2 in ihrer Schließstellung
auf quer außen gelegene
Bereiche des Daches 2 derart einwirken, dass sie eine Relativbeweglichkeit
von Teilen des Daches 2 gegeneinander hemmen, hier blockieren.
Das Dach 2 ist dadurch in seiner offenen Lage gesichert, wobei
durch die Sicherung des Daches 2 an sich selbst auch seine
Bewegung gegenüber
der Karosserie 3 blockiert ist. Hier sind derartige Verriegelungseinrichtungen 25 an
beiden Fahrzeugquerseiten eingezeichnet und jeweils axialsymmetrisch
zueinander ausgebildet, wobei in den meisten Figuren jeweils nur die
Teile der linken Fahrzeugseite eingezeichnet sind.
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Die
Fanghaken 21 liegen in geschlossener Dachstellung flach
unter der Erstreckungsebene des Dachbezugs 9 im Dachbereich
zwischen den vorderen Längsrahmenteilen 6,
zu denen die Fanghaken 21 dann etwa parallel ausgerichtet
sind. Während
der Dachöffnung
gelangt der oder jeder Fanghaken 21 hingegen in eine gegenüber der
genannten Erstreckungsebene zumindest nahezu senkrechte und ausgefahrene
Lage und erreicht dadurch mit einem ausgreifenden Aufnahmemaul 26 ungefähr die Höhe des Widerlagers 23 (siehe 12).
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Der
Fanghaken 21 ist dabei für seine Greifbewegung von einem
Bewegungsorgan 12 beaufschlagbar, von dem auch die Verschlusseinrichtungen 10 zur
Sicherung des geschlossenen Daches 2 am Windschutzscheibenrahmen 4 beaufschlagbar sind.
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Im
einzelnen ist zum öffnen
des Daches 2 das Bewegungsorgan 12 zunächst in
der Weise zu bewegen, dass die Verschlusseinrichtungen 10 öffnen und
das Dach 2 vom Windschutzscheibenrahmen 4 abgehoben
werden kann. Dabei wird die Kraft von einem zentralen Bewegungsorgan 12 zu
seitwärts
gelegenen Verschlusseinrichtungen 10 und über Umlenkgestänge 13, 14 zu
seitlich gelegenen Organen der Verriegelungseinrichtungen 25 geleitet.
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Das
Bewegungsorgan 12 ist hier an einem vorderen Dachende 5,
das bei geschlossenem Dach 2 dem Windschutzscheibenrahmen 4 benachbart liegt,
angeordnet. Insbesondere kommt hier eine bezüglich der Fahrzeugquerrichtung
mittige Anordnung an einem vorderen Querrahmenteil 27 des
Daches 2 in Betracht. Alternativ könnten auch – insbesondere bei einem motorischen
Bewegungsorgan (hier nicht gezeichnet) – zwei äußere Bewegungsorgane oder ein
außermittig
gelegenes einzelnes Bewegungsorgan vorgesehen sein.
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Hier
ist das Bewegungsorgan 12 ein manuell zu betätigender
und um zumindest eine quer im Fahrzeug 1 liegende Horizontalachse 28 schwenkbarer Handgriff.
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Zur
Dachöffnung
wird dieser Handgriff 12 zunächst aus seiner flach unterhalb
des Dachbezugs 9 und des Querrahmenteils 27 liegenden
Stellung um die genannte Achse 28 vom Benutzer in eine
in eine ungefähr
lotrecht hierzu stehende Lage verschwenkt (Übergang von 2 zu 4).
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Dabei
werden die Verschlusseinrichtungen 10 geöffnet; gleichzeitig
werden über
die Koppelglieder 13 und 14 zwangsweise die seitlichen Zug-Schub-Stangen 18 in
Fahrtrichtung F nach vorne gezogen, so dass ihr heckwärtiges Ende 19 in
der Langlochkulisse 20 des Fanghakens 21 aus einer hinteren
Extremposition in eine vordere Extremposition in dieser Langlochkulisse 20 verlagert
wird. Ein Verschwenken des Fanghakens 21 findet bei geschlossenem
Dach 2 somit noch nicht statt. Dieser bleibt ohne Kraftbeeinflussung
in seiner flach anliegenden Position.
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Bei
dem dann folgenden Aufschwenken des Daches 2 bleibt das
Bewegungsorgan 12 in dieser Relativstellung zum vorderen
Dachbereich 5. Das Dach 2 wird dabei mit einer Über-Kopf-Wendung seines vorderen
Dachendes 5 derart abgelegt (8 bis 12),
dass der Handgriff 12 in Offenstellung des Daches 2 einer
hinteren Abschlusskante 31 des Fahrzeugs benachbart liegt
und dann nach oben zeigt (12).
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Bei
diesem Aufschwenken des Daches 2 ist die Achse 22 des
Fanghakens von einem Getriebe zwangsweise derart beeinflussbar,
dass der Abstand der Achse 22 und auch des ausgreifenden
Endes mit dem Aufnahmemaul 26 des Fanghakens 21 gegenüber dem
Längsrahmenteil 6 allein
durch die Dachbewegung automatisch vergrößert wird. Das Getriebe ist
hierfür
mit Gestängeteilen
des Daches 2 gekoppelt. Mit dieser Verlagerung des Fanghakens 21 geht zwangsweise
einher, dass er sich aus der flach unterhalb der äußeren Dachfläche liegenden
Stellung aufstellt und in eine zur Dachfläche des vorderen Dachteils 5 ungefähr lotrechte
Lage gelangt.
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Um
dies zu ermöglichen,
ist die Schwenkachse 22 des Fanghakens 21 an einem
Schwenkhebel 29 gehalten, der beim Aufschwenken des Daches 2 von
einem längs
verlaufenden Zug-Schub-Hebel 30 des
Dachgestänges
im aufstellenden Sinn beaufschlagt wird und dabei die Schwenkachse 22 mitnimmt.
Da auch das dem Aufnahmemaul 26 abgewandte Ende des Fanghakens 21 nicht
fest mit dem Längsrahmenteil 6 verbunden
ist, kann der Fanghaken 21 insgesamt sich von diesem Längsrahmenteil 6 entfernen
und somit weit ausgreifen.
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Zum
nachfolgenden Greifen des Widerlagers 23 bei aufgeschwenktem
Dach 2 wird der Fanghaken 21 dann um diese gegenüber dem
Längsrahmenteil 6 bei
der Dachöffnung
entfernte Achse 22 verschwenkt (Übergang von 12 zu 15).
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Dieses
Greifen des Widerlagers 23 kann bei dem hier gezeigten
manuellen Bewegungsorgan 12 wiederum manuell stattfinden,
indem der bei aufgeschwenktem Dach 2 zunächst aufragende
Hebel 12 durch abwärts
gerichteten Druck in die ungefähr
parallel zur äußeren Dachfläche des
vorderen Dachendes 5 gelegene Lage verschwenkt wird (13, 15).
Dabei muss die zum Verschwenken benötigte Kraft nicht hoch sein
und liegt vorteilhaft bei unter 200 N. Um für eine bequeme Bedienung nicht
so weit übergreifen
zu müssen,
ist es zudem günstig, wenn
bei geöffnetem
Dach 2 der horizontale Abstand des Handhebels 12 zur
hinteren Abschlusskante 31 des Fahrzeugs 1 kleiner
als 40 Zentimeter ist.
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Mit
diesem Abwärtsverschwenken
des Hebels 12 werden auch die Verschlussglieder 10 wieder geschlossen
und die Kraft über
die Koppelglieder 13 und 14 in die seitliche Zug-Schub-Stange 18 eingeleitet,
die dadurch mit einer Komponente in Fahrtrichtung F beaufschlagt
wird. Der in die Kulisse 20 des Fanghakens 21 eingreifende
Mitnehmer 19 kann in dem jetzt aufgerichteten Fanghaken 21 allerdings nicht
wie bei dem geschlossenen Dach 2 verschoben werden, so
dass der Eingriffspunkt in die Kulisse 20 jetzt wie ein
fester Drehpunkt wirkt und durch die Bewegung der Zug-Schub-Stange 18 jetzt
der Fanghaken 21 im Greifsinn um die bei aufgeschwenktem Dach 2 feststehende
Achse 22 in Richtung des Pfeils 32 verschwenkt
wird.
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Bei
dieser greifenden Schwenkbewegung kann das Widerlager 23 in
das Aufnahmemaul 26 hineingezogen werden. In dem hier gezeigten
Ausführungsbeispiel
sitzt das Widerlager 23 fest und unbeweglich am hinteren
Hauptlenker 24, so dass von der Verriegelungseinrichtung 25 ein
vorderster Längsrahmenteil 6 an
einem Hauptlenker 24 des Daches 2 unter Übergreifen
eines auf den vordersten Längsrahmenteil 6 folgenden
Rahmenteils 7 sicherbar ist. Alternativ könnten beispielsweise
auch die Längsrahmenteile 6 und 8 aneinander
sicherbar sein.
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In
beiden Fällen
ist das Widerlager 23 an dem Lenker 24 oder dem
seitlichen Längsrahmenteil 8 fest
und ohne eigenes Bewegungserfordernis angebunden, so dass sich eine
mechanisch einfache Konstruktion ergibt, in der nur ein Teil der
Verriegelungseinrichtung 25 eine Relativbewegung ausführen muss.
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Durch
die Art des Greifens kann bei der Schwenkbewegung des Fanghakens 21 das
Widerlager 23 auf einer Abgleitfläche 33 abrollen oder
abgleiten und sich dadurch bei der greifenden Bewegung der Abstand
zwischen gegeneinander eingefalteten Bereichen (vorderer Dachbereich 5 zum
Hauptlenker 24) verringern. Es kann ein echtes Einfangen des
Widerlagers 23 stattfinden, so dass auch große Toleranzen
bei der relativen Lage der eingefalteten Dachteile zueinander ausgeglichen
werden können, auch
solche, die erst im Lauf eines Alterungsprozesses im Autoleben oder
durch Einbau eines Austauschbezuges mit einer eventuell abweichenden
Dicke auftreten.
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Mit
der Erfindung muss auch keine Federkraft zum Verschließen des
Daches aufgewandt werden, um etwa einen Haken hinter einer Hinterschneidung
zum Eingriff zu bringen. Vielmehr ist sowohl das Einstellen einer
Schließ-
als auch einer Öffnungsstellung
der Verriegelungseinrichtung 25 von dem Bewegungsorgan 12 bewirkbar
ist, von dem auch die ge nannten Verschlusseinrichtungen 10 zur
Sicherung des geschlossenen Daches 2 am Windschutzscheibenrahmen 4 beaufschlagbar
sind. Dieses Bewegungsorgan wirkt auf den Fanghaken 21 im
beschriebenen Sinn zum formschlüssigen
Schließen
der Verbindung und kann ebenso durch Hochziehen des Handhebels 12 den
Fanghaken 21 entgegen der Richtung des Pfeils 32 wieder
lösen.
Eine Federunterstützung
für eine
Beaufschlagung des Fanghakens 21 im Schließsinn kann
dennoch vorgesehen sein.
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Alternativ
kann das Bewegungsorgan auch von einem motorischen Antrieb gebildet
sein, wobei besonders günstig
das Antriebsorgan ohne Änderung
der Verriegelungseinrichtung 25, der Verschlussorgane 10 und
der Kraftübertragungsmittel 11, 13, 14 zur
Verriegelungseinrichtung 25 einfach ausgetauscht werden
kann. Damit kann ein erfindungsgemäßes Fahrzeug 1 in
einer Serie sowohl manuell als auch voll- oder teilautomatisch zu
bedienende Dächer 2 aufweisen.
Der Umrüstaufwand
ist minimiert.
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Ebenso
ist die Erfindung prinzipiell auch für Dächer mit festen Dachteilen,
sog. RHTs, anwendbar.
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Durch
die vollständige
Anordnung der Verriegelungseinrichtungen 25 innerhalb des
Daches 2 müssen
irgendwelche Toleranzen an der Schnittstelle zwischen Dach 2 und
Karosserie 3 nicht beachtet werden; die Verriegelungseinrichtungen 25 können, da
vollständig
dem Dach 2 zugeordnet, unabhängig vom Einbau in die Karosserie 3 vorab
auf Funktion getestet werden.