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DE102008061211A1 - Cabriolet-Fahrzeug mit einem in seiner Offenstellung lagesicherbaren Dach - Google Patents

Cabriolet-Fahrzeug mit einem in seiner Offenstellung lagesicherbaren Dach Download PDF

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DE102008061211A1
DE102008061211A1 DE200810061211 DE102008061211A DE102008061211A1 DE 102008061211 A1 DE102008061211 A1 DE 102008061211A1 DE 200810061211 DE200810061211 DE 200810061211 DE 102008061211 A DE102008061211 A DE 102008061211A DE 102008061211 A1 DE102008061211 A1 DE 102008061211A1
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DE
Germany
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roof
locking device
cabriolet vehicle
movement
vehicle
Prior art date
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Ceased
Application number
DE200810061211
Other languages
English (en)
Inventor
Linda Meyer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Valmet Automotive Oy
Original Assignee
Wilhelm Karmann GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Wilhelm Karmann GmbH filed Critical Wilhelm Karmann GmbH
Priority to DE200810061211 priority Critical patent/DE102008061211A1/de
Publication of DE102008061211A1 publication Critical patent/DE102008061211A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J7/00Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs
    • B60J7/185Locking arrangements
    • B60J7/1851Locking arrangements for locking the foldable soft- or hard-top to the windshield header
    • B60J7/1853Locking arrangements for locking the foldable soft- or hard-top to the windshield header locking mechanism arranged in windshield header

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Lock And Its Accessories (AREA)

Abstract

Ein Cabriolet-Fahrzeug (1) mit einem aufbeweglichen und in der Offenstellung über zumindest eine mechanische Verriegelungseinrichtung (25) lagesicherbaren Dach (2), wobei die Verriegelungseinrichtung (25) in ihrer Schließstellung auf quer außen gelegene Bereiche des Daches (2) derart einwirkt, dass sie eine Relativbeweglichkeit von Teilen (5; 24) des Daches (2) gegeneinander hemmt, wird so ausgebildet, dass die Verriegelungseinrichtung (25) zumindest einen Fanghaken (21) umfasst, der während der Dachöffnung in eine gegenüber der Erstreckungsebene desjenigen Dachbereichs (5), dem er zugeordnet ist, zumindest nahezu senkrechte Lage und mit einem ausgreifenden Aufnahmemaul (26) ungefähr auf die Höhe eines Widerlagers (23) des Daches (2) gelangt und der zum Greifen dieses Widerlagers (23) von einem Bewegungsorgan (12) beaufschlagbar ist, von dem auch Verschlusseinrichtungen (10) zur Sicherung des geschlossenen Daches (2) am Windschutzscheibenrahmen (4) beaufschlagbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Cabriolet-Fahrzeug mit einem beweglichen Dach, das in seiner Offenstellung durch zumindest eine Verriegelungseinrichtung lagesicherbar ist, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Es ist für Cabriolet-Fahrzeuge bekannt, das Dach in seiner eingefalteten Offenstellung zu sichern, um damit eine verschleißende Bewegung des geöffneten Dachs zum Beispiel beim Überfahren von Unebenheiten zu verhindern. Etwa ein lackiertes Dach mit festen Dachteilen könnte sonst von unten gegen ein Deckelteil der Karosserie schlagen und beschädigt werden. Ein sog. Softtop, das mit einem äußeren Bezug versehen ist, könnte insbesondere in Faltungskanten durch die unkontrollierte Bewegung des Daches verschleißen. Bei allen Dacharten ist es zudem sehr bedeutsam, bei einem Unfall des Fahrzeugs, etwa einem Überschlag, ein unkontrolliertes Hochschlagen des Daches zu verhindern, das mit zusätzlicher Verletzungsgefahr für die Insassen verbunden wäre. Die Verriegelung kann auch zwischen verschiedenen Bereichen des geöffneten Daches wirksam sein und muss nicht zwingend Dachbereiche an der Karosserie festhalten. Durch die Verriegelung des Daches an sich selbst spielen Toleranzen im Übergang zwischen Dach und Karosserie keine Rolle für die verkantungsfreie Funktion der Verriegelungseinrichtung.
  • Dabei ist es bekannt, bei der Dachöffnungsbewegung verschiedene Teile der Verriegelung auf eine Höhe zueinander zu verlagern und anschließend ein Verriegelungsglied in einen solchen Eingriff zwischen diesen Teilen zu bewegen, dass diese erreichte Stellung gesichert wird. Eine solche Lösung erfordert jedoch eine sehr exakte Ausrichtung der verschiedenen Dachbereiche, die aneinander gesichert werden sollen, zueinander. An die Minimierung von Toleranzen, die das Dach selbst betreffen, etwa seine Gelenke, die Spannung eines Bezugs oder auch seine exakte Einbaulage im Dach, werden damit sehr hohe Anforderungen gestellt.
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, bei Dächern, die an sich selbst verriegeln, eine größere Unempfindlichkeit gegenüber Toleranzen zu erreichen.
  • Die Erfindung löst dieses Problem durch ein Cabriolet-Fahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch ein Fahrzeugdach mit den Merkmalen des Anspruchs 21. Hinsichtlich vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung wird auf die weiteren Ansprüche 2 bis 20 verwiesen.
  • Durch die Erfindung sind bei einem solchen Cabriolet-Fahrzeug, dessen Dachbereiche in Offenstellung gegeneinander verriegelbar sind, die an die Fertigungstoleranz zu stellenden Ansprüche erheblich vermindert. Weder eine schräge Einbaulage des Daches in der Karosserie noch im Dach auftretende Toleranzen im üblichen Bereich können die sichere Verriegelung des Daches gefährden. Dieses gilt insbesondere auch bei einer Alterung des Daches und einem möglichen Verändern einer Bezuglage oder einer Vergrößerung des Spiels in Gelenken. Durch den zumindest einen Fanghaken, der allein durch die Öffnungsbewegung des Daches ausgreift und sich ein Widerlager durch die Beaufschlagung von einem Bewegungsorgan, von dem auch Verschlusseinrichtungen zur Sicherung des geschlossenen Daches am Windschutzscheibenrahmen beaufschlagbar sind, aktiv greift, ist sichergestellt, dass das Widerlager bei unterschiedlichen Relativlage des Fanghakens ihm gegenüber gegriffen werden kann. Es spielt daher keine Rolle, ob der Fanghaken durch die Dachöffnungsbewegung in eine Lage ein paar Millimeter weiter oben oder unten gelangt. Durch die anschließende Greifbewegung, vermittelt von dem o. g. Bewegungsorgan, kann zuverlässig das Widerlager erfasst werden, ohne dass dieses eine Eigenbeweglichkeit gegenüber dem Dachteil, dem es zugeordnet ist, aufweisen müsste. Das Widerlager kann somit fest und mit minimiertem Herstellungsaufwand an einem Lenker oder einem seitlichen Längsrahmenteil des Daches angeordnet sein.
  • Insbesondere kann die greifende Bewegung eine einfache Schwenkbewegung mit nur einem Freiheitsgrad sein, bei der das Widerlager in ein Aufnahmemaul des Fanghakens, das mit einer geeigneten Abgleitschräge versehen sein kann, hineinziehbar ist, wobei das Widerlager eine vertikale Bewegungskomponente durchlaufen kann und bei dieser Bewegung der Abstand zwischen gegeneinander eingefalteten Bereichen des Daches verringerbar ist. Somit findet ein Toleranzausgleich in Vertikalrichtung zwischen den gegeneinander eingefalteten Dachteilen statt.
  • Sehr vorteilhaft ist der Fanghaken zum Greifen des Widerlagers um eine Achse schwenkbar, deren Position gegenüber dem Dachbereich, dem der Fanghaken zugeordnet ist, nicht fest ist, sondern die sich gegenüber diesem Dachbereich, insbesondere einem Längsrahmenteil dieses Dachbereichs, bei der Dachöffnung entfernt. Damit kann bei der Dachöffnung der Fanghaken in eine weit ausgreifende Stellung gelangen, so dass das Widerlager auch einem entfernten Dachbereich zugeordnet sein kann. Beispielsweise können so eine vorderster und ein hinterster Längsrahmenteil des Daches gegeneinander gesichert werden. Insbesondere kann der Abstand des ausgreifenden Endes gegenüber dem Längsrahmenteil allein durch die Dachbewegung automatisch und zwangsweise vergrößerbar sein.
  • Dennoch kann der Fanghaken in Schließstellung des Daches flach unterhalb der äußeren Dachfläche liegen, so dass er sich zum Beispiel durch einen Bezug nicht abzeichnet und nur wenig Raum einnimmt.
  • Wenn sowohl das Einstellen einer Schließ- als auch einer Öffnungsstellung der Verriegelungseinrichtung von einem Bewegungsorgan bewirkbar ist, von dem auch Verschlusseinrichtungen zur Sicherung des geschlossenen Daches am Windschutzscheibenrahmen beaufschlagbar sind, kann das Verriegeln mit einer erheblichen Sicherheit und einer großen formschlüssigen Überlappung zu dem Widerlager erfolgen, anders als bei einem reinen Überdrücken eines Nockens oder einer Federbeaufschlagung eines Hakenteils im Schließsinn.
  • Dabei kann das beaufschlagende Bewegungsorgan räumlich günstig an einem vorderen Dachende, das bei geschlossenem Dach einem Windschutzscheibenrahmen benachbart liegt, insbesondere an einem vorderen Querrahmenteil, angeordnet sein.
  • Besonders günstig ist mit der Erfindung auch möglich, dass das Bewegungsorgan ein manuell zu betätigender Handgriff ist, der ergonomisch vorteilhaft zur Beaufschlagung der Verriegelungseinrichtung im Öffnungssinn um eine horizontale Querachse aus einer ungefähr parallel zur äußeren Dachfläche eines vorderen Dachendes liegenden Lage in eine ungefähr lotrecht hierzu stehende Lage verschwenkbar ist.
  • Wenn das Dach mit einer Über-Kopf-Wendung seines vorderen Dachendes ablegbar ist, kann dann der Handgriff in Offenstellung des Daches einer hinteren Abschlusskante des Fahrzeugs benachbart liegen und in dieser Lage durch abwärts gerichteten Druck in die ungefähr parallel zur äußeren Dachfläche des vorderen Dachendes gelegene Lage rück verschwenkbar sein. Hierfür kann der Benutzer etwa hinter dem Fahrzeug stehen und muss nur den einen zentralen Hebel runterdrücken, selbst wenn zwei äußere Fanghaken damit betätigt werden sollen. Eine Einzelbetätigung ist dann auch bei der preiswerten manuellen Variante nicht erforderlich.
  • Für eine leichte Bedienbarkeit ist die zum Verschwenken benötigte Kraft, durch die der Fanghaken im Greifsinn verschwenkbar ist – und damit der auszuübende Kraft auf den Handgriff bei geöffnetem Dach –, kleiner als 200 N.
  • Weiter ist es für eine leichte Bedienbarkeit in dieser manuellen Variante sehr vorteilhaft, wenn bei geöffnetem Dach der horizontale Abstand des Bewegungsorgans zur hinteren Abschlusskante des Fahrzeugs kleiner als 40 Zentimeter ist. Dann muss der Benutzer mit seinem Arm nicht weit übergreifen und kann leicht die erforderliche Druckkraft aufwenden.
  • Ein Eingreifen in das Dachgestänge ist in jedem Fall nicht erforderlich, so dass einer Verletzungsgefahr bei der Entriegelung zuverlässig vorgebeugt ist.
  • Alternativ kann das Bewegungsorgan von einem motorischen Antrieb gebildet sein, wobei mit der Erfindung insbesondere das Antriebsorgan ohne Änderung der Verriegelungseinrichtung, der Verschlussorgane und der Kraftübertragungsmittel von diesen zur Verriegelungseinrichtung austauschbar ist. Sowohl bei einem motorischen wie auch bei einem manuellen Bewegungsorgan kann die Kraft von einem zentral gelegenen Bewegungsorgan zu seitwärts gelegenen Verschlusseinrichtungen und über Umlenkgestänge zu seitlich gelegenen Organen der Verriegelungseinrichtung übertragbar sein. Dann ist eine Kraftübertragung in Zug- und in Druckrichtung möglich.
  • In jedem Fall ist eine Verriegelung des Daches ohne eine in der Karosserie zu verlegende Mechanik möglich.
  • Ein bewegliches Dach für ein solches Cabriolet-Fahrzeug ist separat beansprucht.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus einem in der Zeichnung schematisch dargestellten und nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung.
  • In der Zeichnung zeigt:
  • 1 ein erfindungsgemäßes Cabriolet-Fahrzeug in schematischer perspektivischer Ansicht bei geschlossenem Dach,
  • 2 eine Ansicht von schräg innen in das geschlossene Dach mit seitlich flach unter der Dachfläche liegenden Fanghaken, der besseren Übersicht halber ohne innere oder äußere Bezuglage dargestellt,
  • 3 eine ähnliche Ansicht wie 2 während des Öffnens des hier manuell zu betätigenden Bewegungsorgans,
  • 4 eine ähnliche Ansicht wie 3, jedoch bei vollständig aufgeschwenktem Bewegungsorgan,
  • 5 den vorderen Dachbereich in Ansicht von schräg innen während des beginnenden Ablegens des Daches im hinteren Fahrzeugbereich,
  • 6 das Detail VI in 5 in vergrößert herausgezeichneter Einzelteildarstellung, von unten gesehen,
  • 7 den Bereich des vorderen Längsrahmenteils und des Fanghakens in Stellung nach 5,
  • 8 das Dach während seiner fortschreitenden Öffnungsbewegung ungefähr in Seitenansicht,
  • 9 das Dach nach 8 während der weiter fortschreitenden Dachöffnung,
  • 10 eine ähnliche Ansicht wie 9 bei weiter fortschreitender Dachöffnung,
  • 11 den in Schließstellung vorderen Dachbereich während der weiter fortschreitenden Dachöffnung kurz vor Erreichen der offenen Ablagestellung,
  • 12 den in Schließstellung vorderen Dachbereich während der weiter fortschreitenden Dachöffnung und einer Relativlage des Aufnahmemauls des Fanghakens ungefähr auf Höhe des Widerlagers,
  • 13 eine ähnliche Ansicht wie 12 bei beginnender Greifbewegung des Fanghakens durch Verschwenken um eine Horizontalachse,
  • 14 das Detail XIV in 13,
  • 15 eine ähnliche Ansicht wie 13, jedoch bei vollständig abgelegtem Dach mit geschlossener Verriegelungseinrichtung.
  • Das hier gezeichnete und erfindungsgemäß ausgebildete Cabriolet-Fahrzeug 1 kann sowohl ein Zweisitzer sein als auch einen größeren Innenraum mit etwa zwei oder mehr Sitzreihen hintereinander aufweisen.
  • Es umfasst in jedem Fall ein ganz oder teilweise bewegliches Dach 2, das zu seiner Öffnung im rückwärtigen Fahrzeugbereich oberhalb einer Fensterbrüstungslinie oder zumindest teilweise innerhalb der Karosserie 3 ablegbar ist. Der in Schließstellung bezüglich der Fahrtrichtung F vordere Bereich 5 des Daches 2 ist in dieser Schließstellung mit dem Windschutzscheibenrahmen 4 des Fahrzeugs 1 mittelbar oder unmittelbar zur Sicherung der geschlossenen Dachstellung (1, 2) verbunden.
  • Aus dieser Stellung heraus ist das Dach 2 aufbeweglich und im hinteren Fahrzeugbereich ablegbar. Gemäß der Zeichnung ist ein sog. Softtop mit einem Dachbezug 9 und drei hintereinander folgenden seitlichen Längsrahmenteilen 6, 7, 8 dargestellt.
  • Das Dach 2 umfasst zu seiner Sicherung am Windschutzscheibenrahmen 5 seitliche Verschlusseinrichtungen 10, die über ein Gestänge 11 von einem Bewegungsorgan 12 zu ihrem öffnen oder Schließen beaufschlagbar sind. Von diesen Verschlusseinrichtungen 10 erstrecken sich weiter auf Zug und Druck beanspruchbare Querkoppelglieder 13 und Längskoppelglieder 14, die über einen um eine Hochachse 17 schwenkbare Eckverbinder 16, hier eine ungefähr dreieckige Platte, miteinander in Wirkverbindung stehen. Das dadurch beaufschlagte Längskoppelglied 14 erstreckt sich ungefähr parallel zum vordersten Längsrahmenteil 6 und treibt eine Zug-Schub-Stange 18 an, die ebenfalls parallel zum Längsrahmenteil 6 steht und mit ihrem heckwärtigen Ende 19 mitnehmerartig in eine Langlochkulisse 20 eines Fanghakens 21 eingreift. Die ser Fanghaken 21 ist um eine Querachse 22 schwenkbar gela gert, wobei die Lage der Querachse 22 relativ zum vorderen Längsrahmenteil 6 je nach Öffnungszustand des Daches 2 variiert, wie unten noch näher ausgeführt ist.
  • Durch die Fanghaken 21 und Widerlager 23, die zum Beispiel jeweils einem Hauptlenker 24 oder auch dem hinteren oder mittleren Längsrahmenteil 8, 7 zugeordnet sein können, sind mechanische Verriegelungseinrichtungen 25 geschaffen, die bei geöffnetem Dach 2 in ihrer Schließstellung auf quer außen gelegene Bereiche des Daches 2 derart einwirken, dass sie eine Relativbeweglichkeit von Teilen des Daches 2 gegeneinander hemmen, hier blockieren. Das Dach 2 ist dadurch in seiner offenen Lage gesichert, wobei durch die Sicherung des Daches 2 an sich selbst auch seine Bewegung gegenüber der Karosserie 3 blockiert ist. Hier sind derartige Verriegelungseinrichtungen 25 an beiden Fahrzeugquerseiten eingezeichnet und jeweils axialsymmetrisch zueinander ausgebildet, wobei in den meisten Figuren jeweils nur die Teile der linken Fahrzeugseite eingezeichnet sind.
  • Die Fanghaken 21 liegen in geschlossener Dachstellung flach unter der Erstreckungsebene des Dachbezugs 9 im Dachbereich zwischen den vorderen Längsrahmenteilen 6, zu denen die Fanghaken 21 dann etwa parallel ausgerichtet sind. Während der Dachöffnung gelangt der oder jeder Fanghaken 21 hingegen in eine gegenüber der genannten Erstreckungsebene zumindest nahezu senkrechte und ausgefahrene Lage und erreicht dadurch mit einem ausgreifenden Aufnahmemaul 26 ungefähr die Höhe des Widerlagers 23 (siehe 12).
  • Der Fanghaken 21 ist dabei für seine Greifbewegung von einem Bewegungsorgan 12 beaufschlagbar, von dem auch die Verschlusseinrichtungen 10 zur Sicherung des geschlossenen Daches 2 am Windschutzscheibenrahmen 4 beaufschlagbar sind.
  • Im einzelnen ist zum öffnen des Daches 2 das Bewegungsorgan 12 zunächst in der Weise zu bewegen, dass die Verschlusseinrichtungen 10 öffnen und das Dach 2 vom Windschutzscheibenrahmen 4 abgehoben werden kann. Dabei wird die Kraft von einem zentralen Bewegungsorgan 12 zu seitwärts gelegenen Verschlusseinrichtungen 10 und über Umlenkgestänge 13, 14 zu seitlich gelegenen Organen der Verriegelungseinrichtungen 25 geleitet.
  • Das Bewegungsorgan 12 ist hier an einem vorderen Dachende 5, das bei geschlossenem Dach 2 dem Windschutzscheibenrahmen 4 benachbart liegt, angeordnet. Insbesondere kommt hier eine bezüglich der Fahrzeugquerrichtung mittige Anordnung an einem vorderen Querrahmenteil 27 des Daches 2 in Betracht. Alternativ könnten auch – insbesondere bei einem motorischen Bewegungsorgan (hier nicht gezeichnet) – zwei äußere Bewegungsorgane oder ein außermittig gelegenes einzelnes Bewegungsorgan vorgesehen sein.
  • Hier ist das Bewegungsorgan 12 ein manuell zu betätigender und um zumindest eine quer im Fahrzeug 1 liegende Horizontalachse 28 schwenkbarer Handgriff.
  • Zur Dachöffnung wird dieser Handgriff 12 zunächst aus seiner flach unterhalb des Dachbezugs 9 und des Querrahmenteils 27 liegenden Stellung um die genannte Achse 28 vom Benutzer in eine in eine ungefähr lotrecht hierzu stehende Lage verschwenkt (Übergang von 2 zu 4).
  • Dabei werden die Verschlusseinrichtungen 10 geöffnet; gleichzeitig werden über die Koppelglieder 13 und 14 zwangsweise die seitlichen Zug-Schub-Stangen 18 in Fahrtrichtung F nach vorne gezogen, so dass ihr heckwärtiges Ende 19 in der Langlochkulisse 20 des Fanghakens 21 aus einer hinteren Extremposition in eine vordere Extremposition in dieser Langlochkulisse 20 verlagert wird. Ein Verschwenken des Fanghakens 21 findet bei geschlossenem Dach 2 somit noch nicht statt. Dieser bleibt ohne Kraftbeeinflussung in seiner flach anliegenden Position.
  • Bei dem dann folgenden Aufschwenken des Daches 2 bleibt das Bewegungsorgan 12 in dieser Relativstellung zum vorderen Dachbereich 5. Das Dach 2 wird dabei mit einer Über-Kopf-Wendung seines vorderen Dachendes 5 derart abgelegt (8 bis 12), dass der Handgriff 12 in Offenstellung des Daches 2 einer hinteren Abschlusskante 31 des Fahrzeugs benachbart liegt und dann nach oben zeigt (12).
  • Bei diesem Aufschwenken des Daches 2 ist die Achse 22 des Fanghakens von einem Getriebe zwangsweise derart beeinflussbar, dass der Abstand der Achse 22 und auch des ausgreifenden Endes mit dem Aufnahmemaul 26 des Fanghakens 21 gegenüber dem Längsrahmenteil 6 allein durch die Dachbewegung automatisch vergrößert wird. Das Getriebe ist hierfür mit Gestängeteilen des Daches 2 gekoppelt. Mit dieser Verlagerung des Fanghakens 21 geht zwangsweise einher, dass er sich aus der flach unterhalb der äußeren Dachfläche liegenden Stellung aufstellt und in eine zur Dachfläche des vorderen Dachteils 5 ungefähr lotrechte Lage gelangt.
  • Um dies zu ermöglichen, ist die Schwenkachse 22 des Fanghakens 21 an einem Schwenkhebel 29 gehalten, der beim Aufschwenken des Daches 2 von einem längs verlaufenden Zug-Schub-Hebel 30 des Dachgestänges im aufstellenden Sinn beaufschlagt wird und dabei die Schwenkachse 22 mitnimmt. Da auch das dem Aufnahmemaul 26 abgewandte Ende des Fanghakens 21 nicht fest mit dem Längsrahmenteil 6 verbunden ist, kann der Fanghaken 21 insgesamt sich von diesem Längsrahmenteil 6 entfernen und somit weit ausgreifen.
  • Zum nachfolgenden Greifen des Widerlagers 23 bei aufgeschwenktem Dach 2 wird der Fanghaken 21 dann um diese gegenüber dem Längsrahmenteil 6 bei der Dachöffnung entfernte Achse 22 verschwenkt (Übergang von 12 zu 15).
  • Dieses Greifen des Widerlagers 23 kann bei dem hier gezeigten manuellen Bewegungsorgan 12 wiederum manuell stattfinden, indem der bei aufgeschwenktem Dach 2 zunächst aufragende Hebel 12 durch abwärts gerichteten Druck in die ungefähr parallel zur äußeren Dachfläche des vorderen Dachendes 5 gelegene Lage verschwenkt wird (13, 15). Dabei muss die zum Verschwenken benötigte Kraft nicht hoch sein und liegt vorteilhaft bei unter 200 N. Um für eine bequeme Bedienung nicht so weit übergreifen zu müssen, ist es zudem günstig, wenn bei geöffnetem Dach 2 der horizontale Abstand des Handhebels 12 zur hinteren Abschlusskante 31 des Fahrzeugs 1 kleiner als 40 Zentimeter ist.
  • Mit diesem Abwärtsverschwenken des Hebels 12 werden auch die Verschlussglieder 10 wieder geschlossen und die Kraft über die Koppelglieder 13 und 14 in die seitliche Zug-Schub-Stange 18 eingeleitet, die dadurch mit einer Komponente in Fahrtrichtung F beaufschlagt wird. Der in die Kulisse 20 des Fanghakens 21 eingreifende Mitnehmer 19 kann in dem jetzt aufgerichteten Fanghaken 21 allerdings nicht wie bei dem geschlossenen Dach 2 verschoben werden, so dass der Eingriffspunkt in die Kulisse 20 jetzt wie ein fester Drehpunkt wirkt und durch die Bewegung der Zug-Schub-Stange 18 jetzt der Fanghaken 21 im Greifsinn um die bei aufgeschwenktem Dach 2 feststehende Achse 22 in Richtung des Pfeils 32 verschwenkt wird.
  • Bei dieser greifenden Schwenkbewegung kann das Widerlager 23 in das Aufnahmemaul 26 hineingezogen werden. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel sitzt das Widerlager 23 fest und unbeweglich am hinteren Hauptlenker 24, so dass von der Verriegelungseinrichtung 25 ein vorderster Längsrahmenteil 6 an einem Hauptlenker 24 des Daches 2 unter Übergreifen eines auf den vordersten Längsrahmenteil 6 folgenden Rahmenteils 7 sicherbar ist. Alternativ könnten beispielsweise auch die Längsrahmenteile 6 und 8 aneinander sicherbar sein.
  • In beiden Fällen ist das Widerlager 23 an dem Lenker 24 oder dem seitlichen Längsrahmenteil 8 fest und ohne eigenes Bewegungserfordernis angebunden, so dass sich eine mechanisch einfache Konstruktion ergibt, in der nur ein Teil der Verriegelungseinrichtung 25 eine Relativbewegung ausführen muss.
  • Durch die Art des Greifens kann bei der Schwenkbewegung des Fanghakens 21 das Widerlager 23 auf einer Abgleitfläche 33 abrollen oder abgleiten und sich dadurch bei der greifenden Bewegung der Abstand zwischen gegeneinander eingefalteten Bereichen (vorderer Dachbereich 5 zum Hauptlenker 24) verringern. Es kann ein echtes Einfangen des Widerlagers 23 stattfinden, so dass auch große Toleranzen bei der relativen Lage der eingefalteten Dachteile zueinander ausgeglichen werden können, auch solche, die erst im Lauf eines Alterungsprozesses im Autoleben oder durch Einbau eines Austauschbezuges mit einer eventuell abweichenden Dicke auftreten.
  • Mit der Erfindung muss auch keine Federkraft zum Verschließen des Daches aufgewandt werden, um etwa einen Haken hinter einer Hinterschneidung zum Eingriff zu bringen. Vielmehr ist sowohl das Einstellen einer Schließ- als auch einer Öffnungsstellung der Verriegelungseinrichtung 25 von dem Bewegungsorgan 12 bewirkbar ist, von dem auch die ge nannten Verschlusseinrichtungen 10 zur Sicherung des geschlossenen Daches 2 am Windschutzscheibenrahmen 4 beaufschlagbar sind. Dieses Bewegungsorgan wirkt auf den Fanghaken 21 im beschriebenen Sinn zum formschlüssigen Schließen der Verbindung und kann ebenso durch Hochziehen des Handhebels 12 den Fanghaken 21 entgegen der Richtung des Pfeils 32 wieder lösen. Eine Federunterstützung für eine Beaufschlagung des Fanghakens 21 im Schließsinn kann dennoch vorgesehen sein.
  • Alternativ kann das Bewegungsorgan auch von einem motorischen Antrieb gebildet sein, wobei besonders günstig das Antriebsorgan ohne Änderung der Verriegelungseinrichtung 25, der Verschlussorgane 10 und der Kraftübertragungsmittel 11, 13, 14 zur Verriegelungseinrichtung 25 einfach ausgetauscht werden kann. Damit kann ein erfindungsgemäßes Fahrzeug 1 in einer Serie sowohl manuell als auch voll- oder teilautomatisch zu bedienende Dächer 2 aufweisen. Der Umrüstaufwand ist minimiert.
  • Ebenso ist die Erfindung prinzipiell auch für Dächer mit festen Dachteilen, sog. RHTs, anwendbar.
  • Durch die vollständige Anordnung der Verriegelungseinrichtungen 25 innerhalb des Daches 2 müssen irgendwelche Toleranzen an der Schnittstelle zwischen Dach 2 und Karosserie 3 nicht beachtet werden; die Verriegelungseinrichtungen 25 können, da vollständig dem Dach 2 zugeordnet, unabhängig vom Einbau in die Karosserie 3 vorab auf Funktion getestet werden.

Claims (21)

  1. Cabriolet-Fahrzeug (1) mit einem aufbeweglichen und in der Offenstellung über zumindest eine mechanische Verriegelungseinrichtung (25) lagesicherbaren Dach (2), wobei die Verriegelungseinrichtung (25) in ihrer Schließstellung auf quer außen gelegene Bereiche des Daches (2) derart einwirkt, dass sie eine Relativbeweglichkeit von Teilen (5; 24) des Daches (2) gegeneinander hemmt, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung (25) zumindest einen Fanghaken (21) umfasst, der während der Dachöffnung in eine gegenüber der Erstreckungsebene desjenigen Dachbereichs (5), dem er zugeordnet ist, zumindest nahezu senkrechte Lage und mit einem ausgreifenden Aufnahmemaul (26) ungefähr auf die Höhe eines Widerlagers (23) des Daches (2) gelangt und der zum Greifen dieses Widerlagers (23) von einem Bewegungsorgan (12) beaufschlagbar ist, von dem auch Verschlusseinrichtungen (10) zur Sicherung des geschlossenen Daches (2) am Windschutzscheibenrahmen (4) beaufschlagbar sind.
  2. Cabriolet-Fahrzeug (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die greifende Bewegung eine Schwenkbewegung ist, bei der das Widerlager (23) in das Aufnahmemaul (26) hineinziehbar ist.
  3. Cabriolet-Fahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Widerlager (23) an einem Lenker (24) oder einem seitlichen Längsrahmenteil (7; 8) des Daches (2) fest angeordnet ist.
  4. Cabriolet-Fahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass bei der greifenden Bewegung der Abstand zwischen gegeneinander eingefalteten Bereichen (5; 24) des Daches verringerbar ist.
  5. Cabriolet-Fahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Fanghaken (21) zum Greifen um eine sich gegenüber dem Längsrahmenteil (6) bei der Dachöffnung entfernende Achse (22) schwenkbar ist.
  6. Cabriolet-Fahrzeug (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Achse (22) von einem Getriebe (30) beeinflussbar ist, über das bei der Dachöffnung der Abstand des ausgreifenden Endes gegenüber dem Längsrahmenteil (6) allein durch die Dachbewegung automatisch vergrößerbar ist.
  7. Cabriolet-Fahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Fanghaken (21) in Schließstellung des Daches (2) flach unterhalb der äußeren Dachfläche (9) gelegen ist und bei der Dachöffnung sich von dieser entfernt und aufstellt.
  8. Cabriolet-Fahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl das Einstellen einer Schließ- als auch einer Öffnungsstellung der Verriegelungseinrichtung (25) von einem Bewegungsorgan (12) bewirkbar ist, von dem auch Verschlusseinrichtungen (10) zur Sicherung des geschlossenen Daches (2) am Windschutzscheibenrahmen (4) beaufschlagbar sind.
  9. Cabriolet-Fahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Bewegungsorgan (12) an einem vorderen Dachende (5), das bei geschlossenem Dach (2) einem Windschutzscheibenrahmen (4) benachbart liegt, angeordnet ist.
  10. Cabriolet-Fahrzeug (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Bewegungsorgan (12) an einem vorderen Querrahmenteil (27) des Daches (2) angeordnet ist.
  11. Cabriolet-Fahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Bewegungsorgan (12) ein manuell zu betätigender Handgriff ist.
  12. Cabriolet-Fahrzeug (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff (12) zur Beaufschlagung der Verriegelungseinrichtung (25) im Öffnungssinn um eine horizontale Querachse (28) aus einer ungefähr parallel zur äußeren Dachfläche (9) eines vorderen Dachendes (5) liegenden Lage in eine ungefähr lotrecht hierzu stehende Lage verschwenkbar ist.
  13. Cabriolet-Fahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Dach (2) mit einer Über-Kopf-Wendung seines vorderen Dachendes (5) ablegbar ist, der Handgriff (12) in Offenstellung des Daches (2) einer hinteren Abschlusskante (31) des Fahrzeugs (1) benachbart liegt und in dieser Lage durch abwärts gerichteten Druck in die ungefähr parallel zur äußeren Dachfläche (9 des vorderen Dachendes (5) gelegene Lage verschwenkbar ist.
  14. Cabriolet-Fahrzeug (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die zum Verschwenken benötigte Kraft, durch die der Fanghaken (21) im Greifsinn verschwenkbar ist, kleiner als 200 N ist.
  15. Cabriolet-Fahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass bei geöffnetem Dach (2) der horizontale Abstand des Bewegungsorgans (12) zur hinteren Abschlusskante (31) kleiner als 40 Zentimeter ist.
  16. Cabriolet-Fahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Bewegungsorgan (12) von einem motorischen Antrieb gebildet ist.
  17. Cabriolet-Fahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraft von einem zentralen Bewegungsorgan (12) zu seitwärts gelegenen Verschlusseinrichtungen (10) und über Umlenkgestänge (13; 16; 14; 18) zu seitlich gelegenen Organen der Verriegelungseinrichtung (25) umleitbar ist.
  18. Cabriolet-Fahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Dach (2) ein sog. Softtop ist und durch die Verriegelungseinrichtung (25) mehrere seitliche Längsrahmenteile (6, 7; 8) des zusammengelegten Daches (2) gegeneinander sicherbar sind.
  19. Cabriolet-Fahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass von der Verriegelungseinrichtung ein vorderster Längsrahmenteil (6) an einem hintersten Rahmenteil (8) oder einem Hauptlenker (24) des Daches (2) unter Übergreifen eines auf den vordersten Längsrahmenteil (6) folgenden Rahmenteils (7) sicherbar ist.
  20. Cabriolet-Fahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsorgan (12) ohne Änderung der Verriegelungseinrichtung, der Verschlussorgane (10) und der Kraftübertragungsmittel (13; 14; 16; 18) von diesen zur Verriegelungseinrichtung (25) austauschbar ist.
  21. Bewegliches Dach (2) für ein Cabriolet-Fahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 20.
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