DE10314311A1 - Mobilfunkgerät - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Mobilfunkgerät mit einem ersten und einem zweiten Gehäuseteil, wobei ein Gehäuseteil auf dem anderen Gehäuseteil zwischen zwei Endpositionen verschiebbar gelagert ist. DOLLAR A Um einen einfachen Aufbau zu erhalten, ist zwischen den gegeneinander verschiebbaren Gehäuseteilen mindestens eine Feder angeordnet, welche mit einem der Gehäuseteile fest verbunden ist und die derart ausgestaltet ist, dass sie die beiden Gehäuseteile auseinander drückt, dass im auseinander geschobenen Zustand der beiden Gehäuseteile Anschlagkanten der Feder an entsprechenden Anschlagflächen eines Gehäuseteils anliegen und dass die Feder sowohl im auseinander geschobenen Zustand als auch im zusammengeschobenen Zustand der beiden Gehäuseteile verrastet.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Mobilfunkgerät, bestehend aus einem ersten Gehäuseteil und einem zweiten Gehäuseteil, wobei die zwei Gehäuseteile als getrennte Hohlkörper ausgebildet sind, in denen jeweils bestimmte Funktionsgruppen untergebracht sind, und wobei ein Gehäuseteil auf dem anderen Gehäuseteil zwischen zwei Endpositionen verschiebbar in Führungen gelagert ist.
- Ein derartiges Mobilfunkgerät ist z. B. aus
DE 296 18 839 U1 bekannt. Bei den bisher bekannten Mobilfunkgeräten mit zwei gegeneinander verschiebbaren Gehäuseteilen müssen die Gehäuseteile in verschiedene Stellungen gebracht, spürbar gerastet und auch fixiert werden. Dies geschieht bei bekannten Mobilfunkgeräten dieser Art zum einen mit Hilfe einer Feder, mittels der verschiedene Stellungen der Gehäuseteile zueinander mit einer bestimmten Kraft erreichbar sind und wobei eine spürbare Rasterung erfolgt. Zusätzlich erfolgt eine Fixierung in den Endpositionen über ein Anschlagsystem, welches Bestandteil der Gehäuseteile ist. - Die Verwirklichung dieser beiden Funktionen mittels mindestens zweier Systeme erfordert einen hohen Aufwand bei der Herstellung der Gehäuseteile.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Verschiebung der Gehäuseteile mit einer bestimmten Kraft, einer spürbaren Rasterung und einer Fixierung in der Endposition trotz eines geringen Aufwands bei der Herstellung des Mobilfunkgeräts zu ermöglichen.
- Diese Aufgabe wird für das Eingangs erwähnte Mobilfunkgerät dadurch gelöst, dass zwischen den beiden Gehäuseteilen mindestens eine Feder angeordnet ist, welche mit einem der Gehäuseteile fest verbunden ist, und welche derart ausgestaltet ist, dass sie auf beide Gehäuseteile eine Kraft der Weise ausübt, dass die beiden Gehäuseteile voneinander weggedrückt werden, dass in der dem auseinandergeschobenen Zustand der beiden Gehäuseteile entsprechenden Endposition Anschlagkanten der Feder an entsprechenden Anschlagflächen eines Gehäuseteils anliegen und dass die Feder sowohl im auseinandergeschobenen Zustand als auch im zusammengeschobenen Zustand der Gehäuseteile verrastet.
- Bei dem erfindungsgemäßen Mobilfunkgerät können die oben erwähnten drei Funktionen, Aufschieben mit einer definierten Kraft, spürbare Rasterung und Fixierung in der Endposition mittels eines einzigen Teils durchgeführt werden. Dies bedeutet eine Kosteneinsparung, da weniger Teile zu montieren und herzustellen sind.
- Zweckmäßige Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Mobilfunkgeräts ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels.
- Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Ansicht einer Feder des erfindungsgemäßen Mobilfunkgeräts, -
2 eine Seitenansicht der in1 dargestellten Feder, -
3 eine perspektivische Ansicht von oben auf ein unteres Gehäuseteil eines erfindungsgemäßen Mobilfunkgeräts, -
4 eine perspektivische Ansicht des in3 gezeigten unteren Gehäuseteils mit eingelegten Federn, wobei die Federn in der Stellung dargestellt sind, in welcher sie sich im zusammengeschobenen Zustand der beiden Gehäuseteile befinden, und -
5 eine perspektivische Ansicht des in3 dargestellten unteren Gehäuseteils mit einer eingelegten Feder, wobei die Feder in der Stellung dargestellt ist, in welcher sie sich im auseinandergeschobenen Zustand der beiden Gehäuseteile befindet. - In der nachfolgenden Beschreibung werden lediglich die zum Verständnis der vorliegenden Erfindung notwendigen Elemente eines beispielhaften erfindungsgemäßen Mobilfunkgerätes beschrieben. So wird von der Beschreibung des zweiten Gehäuseteils, an dem die Feder befestigt ist, abgesehen.
- Die
1 und2 zeigen eine Feder eines Mobilfunkgerätes gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Feder (1 ) ist eine im Wesentlichen zwei Schenkel aufweisende V-förmige Blattfeder. An dem freien Ende eines der beiden Schenkel ist eine Befestigungsvorrichtung (3 ) vorgesehen, mit der die Feder an eines der zwei Gehäuseteile eines Mobilfunkgerätes befestigt werden kann. - Die Verbindungsstelle der beiden Schenkel der Feder (
1 ) ist als ein Wulst (4 ) ausgebildet, wobei der Wulst (4 ) so ausgebildet ist, dass er zu der den größeren Winkel bildenden Seite der V-förmigen Blattfeder (1 ) zeigt. - Der zweite Schenkel der Feder (
1 ) ist derart ausgebildet, dass der der Verbindungsstelle der beiden Schenkel benachbarte Bereich eine Verbreiterung (5 ) aufweist. Mittels dieser Verbreitung werden an der Verbindungsstelle der beiden Schenkel Anschlagkanten (6 ) und (7 ) gebildet. -
3 zeigt eine perspektivische Ansicht von oben eines unteren Gehäuseteils (2 ) eines Mobilfunkgeräts gemäß der vorliegenden Erfindung, bei der die in den Figuren eins und zwei gezeigte Feder eingesetzt wird. - Es werden nur die in Verbindung mit der Wirkungsweise der Feder stehenden baulichen Maßnahmen des Gehäuseteils (
2 ) erläutert. - Bei dem hier dargestellten Gehäuseteil (
2 ) eines erfindungsgemäßen Mobilfunkgeräts sind zwei Federn (1 ) vorgesehen. Es ist aber durchaus denkbar, dass nur eine Feder verwendet wird, oder das mehr als zwei Federn (1 ) verwendet werden. - Die Geometrie bei dem unteren Gehäuseteil (
2 ) für die Feder (1 ) sieht jeweils zwei Nuten (12 ,14 ) bzw. (13 ,15 ) vor, in welche der Wulst (4 ) der Feder (1 ) in den jeweiligen Endpositionen, d. h. im zusammengeschobenen Zustand und im auseinandergeschobenen Zustand, einrastet. - Zwischen den Nuten ist jeweils eine Laufspur (
16 ) bzw. (17 ) vorgesehen, auf welcher der Wulst (4 ) der Feder (1 ) während des Verschiebens der beiden Gehäuseteile gleitet. Diese Laufspur (16 ) bzw. (17 ) sorgt für eine gleichmäßige Schiebekraft. - Weiterhin weist die Geometrie für die Federn (
1 ) innerhalb des unteren Gehäuseteils (2 ) jeweils Anschlagflächen (8 ,9 ) bzw. (10 ,11 ) auf, an denen im aufgeschobenen Zustand der beiden Gehäuseteile die Anschlagkanten (6 ,7 ) der Feder (1 ) anliegen. Das heißt, die Endposition im aufgeschobenen Zustand der beiden Gehäuseteile wird durch die Anschlagkanten (6 ,7 ) und die Anschlagflächen (8 ,9 ) bzw. (10 ,11 ) in dem unteren Gehäuseteil (2 ) bestimmt. Damit erübrigt sich ein Anschlagsystem für die Endposition im auseinandergezogenen Zustand, welches beide Gehäuseteile umfassen würde. -
4 zeigt das in3 dargestellte untere Gehäuseteil mit zwei eingelegten Federn (4 ), wobei sich die beiden Federn (1 ) in einer Lage befinden, welche der Endposition im zusammengeschobenen Zustand der beiden Gehäuseteile entspricht. -
5 zeigt das in3 dargestellte untere Gehäuseteil (2 ) mit einer eingelegten Feder (1 ), wobei die Lage der Feder (1 ) der Endposition entspricht, welche sich im auseinandergezogenen Zustand der beiden Gehäuseteile ergibt.
Claims (3)
- Mobilfunkgerät bestehend aus einem ersten Gehäuseteil und einem zweiten Gehäuseteil, wobei die zwei Gehäuseteile als getrennte Hohlkörper ausgebildet sind, in denen jeweils bestimmte Funktionsgruppen untergebracht sind, und wobei ein Gehäuseteil auf dem anderen Gehäuseteil zwischen zwei Endpositionen verschiebbar in Führungen gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden Gehäuseteilen mindestens eine Feder (
1 ) angeordnet ist, welche mit einem der Gehäuseteile fest verbunden ist, und welche derart ausgestaltet ist, dass sie auf beide Gehäuseteile eine Kraft in der Weise ausübt, dass die beiden Gehäuseteile voneinander weggedrückt werden, dass in der dem auseinandergeschobenen Zustand der beiden Gehäuseteile entsprechenden Endposition Anschlagkanten (6 ,7 ) der Feder (1 ) an entsprechende Anschlagflächen (8 ,9 ;10 ,11 ) eines Gehäuseteils (2 ) anliegen und dass die Feder (1 ) sowohl im auseinandergeschobenen Zustand als auch im zusammengeschobenen Zustand der beiden Gehäuseteile verrastet. - Mobilfunkgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (
1 ) als eine im Wesentlichen zwei Schenkel aufweisende V-förmige Blattfeder (1 ) ausgebildet ist, welche an dem freien Ende des ersten Schenkels eine Vorrichtung (3 ) zur Befestigung an einem der beiden Gehäuseteile aufweist, wobei die Verbindungsstelle der beiden Schenkel als ein Wulst (4 ) ausgebildet ist, welcher in den jeweiligen Endpositionen in entsprechende Nuten (12 ,13 ;14 ,15 ) eines Gehäuseteils (2 ) eingreift, und wobei der der Verbindungsstelle benachbarte Teil (5 ) des zweiten Schenkels verbreitert ausgeführt ist, so dass zu beiden Seiten des Wulstes (4 ) Anschlagkanten (6 ,7 ) ausgebildet sind, welche im auseinandergeschobenen Zustand der beiden Gehäuseteile an Anschlagflächen (8 ,9 ;10 ,11 ) eines Gehäuseteils (2 ) anliegen. - Mobilfunkgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuseteil (
2 ) mit den Rastnuten (12 ,13 ;14 ,15 ) zwischen den Rastnuten (12 ,13 ;14 ,15 ) eine Laufspur (16 ,17 ) vorgesehen ist, auf welcher der Wulst (4 ) der Feder (1 ) gleitet.
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TW093106306A TW200503509A (en) | 2003-03-31 | 2004-03-10 | Cell phone |
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- 2003-03-31 DE DE2003114311 patent/DE10314311A1/de not_active Withdrawn
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2004
- 2004-02-19 WO PCT/EP2004/001627 patent/WO2004088957A1/de active Application Filing
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