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Die Erfindung betrifft Bauteile einer
Druckmaschine gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1, 2 oder 3.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Bauteile
einer Druckmaschine zu schaffen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1, 2 oder 3 gelöst.
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Aufgrund dieser neuartigen Ausführungen mit
gesinterten, luftdurchlässigen
oder ähnlichen
Materialien ergeben sich neue und vorteilhafte Konstruktionsmöglichkeiten
für eine
Vielzahl von Teilen einer Druckmaschine.
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Um eine gleichmäßige Verteilung von an der Oberfläche des
mikroporösen
Material austretender Luft zu erzielen, ohne gleichzeitig hohe Schichtdicken
des Materials mit hohem Strömungswiderstand zu
benötigen,
ist es zweckmäßig, dass
das Bauteil einen festen, luftdurchlässigen Träger aufweist, auf dem das mikroporöse Material
aufgebracht ist. Ein solcher Träger
kann mit Druckluft beaufschlagt werden, die aus dem Träger heraus
durch die mikroporöse
Schicht fließt
und so an der Oberfläche
des Bauteils ein Luftkissen bildet.
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Dieser Träger kann seinerseits mit einer
besseren Luftdurchlässigkeit
als der des mikroporösen Materials
porös sein;
er kann aber auch aus einem einen Hohlraum umschließenden,
mit Luftdurchtrittsöffnungen
versehenem Flachmaterial bzw. geformtem Material gebildet sein.
Auch Kombinationen dieser Alternativen kommen in Betracht.
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Um eine gleichmäßige Luftverteilung zu erzielen,
ist es außerdem
wünschenswert,
dass die Dicke der Schicht wenigstens dem Abstand benachbarter Öffnungen
des Trägers
entspricht.
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Aus der infolge der Mikroporosität des Materials
sehr gleichmäßigen Verteilung
der Luft an der Oberfläche
des Bauteils resultiert ein sehr homogenes Luftkissen. Das Bauteil
kann deshalb mit hohem Druck gegen ein anderes Bauteil gepresst
werden, ohne dass die Bauteile in Körperkontakt miteinander gelangen.
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Das Bauteil ist an vielerlei Stellen
in einer Druckmaschine einsetzbar, etwa als Rakel, als Presseur,
als Leitelement wie etwa eine Leitwalze oder eine Wendestange, als
Form- oder Trägerzylinder
für eine
Wickelplatte, als Andrückwalze
oder Andruckscheibe / Leitelement im Einzugswerk und Überbau-Bereich,
als Papierumlenkung in einem Trockner der Druckmaschine, als Papierführung für ungetrocknete,
frisch bedruckte Bahnen, als Komponente eines Falzapparats, einer
Fixiereinrichtung, etc.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung
sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
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Es zeigen:
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1 einen
schematischen Schnitt durch ein Druckwerk gemäß der Endung;
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2 eine
zweite Ausgestaltung des Druckwerks, bei der das Rakel abgewandelt
ist;
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3 eine
vergrößerte Querschnittsdarstellung
der Rakel aus 2;
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4 eine
dritte Ausgestaltung eines Druckwerks gemäß der vorliegenden Erfindung;
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5 eine
perspektivische schematische Ansicht des Presseurs des in 4 gezeigten Druckwerks;
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6 ein
Druckwerk mit einem Trockner gemäß der Erfindung;
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7 eine
schematische Darstellung eines Einzugwerks;
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8 eine
perspektivische, teilweise geschnittene Ansicht einer Leitwalze
des Einzugwerks aus 7;
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9 einen
schematischen Querschnitt durch einen Trockner gemäß der Erfindung;
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10 eine
Druckmaschine mit mehreren Druckwerken, an denen die Bahn über Leitwalzen gemäß der Erfindung
geführt
ist;
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11 einen
schematischen Schnitt durch einen Falztrichter gemäß der Erfindung;
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12 einen
Teilschnitt durch einen Falzapparat mit einem Produktleitelement
gemäß der Erfindung;
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13 eine
weitere Ansicht eines Falzapparats mit Produktleitelementen gemäß der Erfindung;
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14 einen
schematischen Schnitt durch einen erfindungsgemäßen Formzylinder.
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Das in 1 in
einem vereinfachten Schnitt gezeigte Tiefdruckwerk umfasst einen
Formzylinder 01, eine Farbwanne 02, in die der
Formzylinder 01 eintaucht und aus der er bei seiner Drehung
Farbe mitnimmt, einen Presseur 03, der in an sich bekannter
Weise als ein mit einem elastischen Material wie etwa Gummi beschichteter,
drehbarer Zylinder 03 ausgeführt ist, und eine Rakel 04.
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Die Rakel 04 ist, bezogen
auf die Drehrichtung des Formzylinders 01 im Gegenuhrzeigersinn
in der Figur, auf dem Weg von der Farbwanne 02 zu einem
zwischen Formzylinder 01 und Presseur 03 gebildeten
Druckspalt angeordnet, durch den eine zu bedruckende Bahn 06,
insbesondere eine Materialbahn 06, geführt ist. Die Rakel 04 hat
einen sich über seine
gesamte Länge
erstreckenden hohlen Innenraum 07, der durch einen an einer
Rückseite
angebrachten Stutzen 05 mit Druckluft beaufschlagbar ist. An
der vom Formzylinder 01 abgewandten Seite ist der Innenraum 07 durch
dichte Bleche begrenzt, an der dem Formzylinder 01 zugewandten
Seite jedoch durch einen vielfach durchbrochenen Trägerkörper 08,
der an seiner Außenseite
eine Schicht 09 aus einem mikroporösen Material 09, insbesondere
einem Sintermetall 09 oder ein ähnliches Material, trägt. Der Trägerkörper 08 kann
ein vielfach durchlöchertes Stück Flachmaterial
bzw. geformtes Material wie etwa ein gestanztes Blech oder ein steifes
Drahtgeflecht sein; möglich
ist aber auch ein dreidimensionaler luftdurchlässiger Körper wie etwa ein offenporiger Metallschaum
etc..
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Die dem Formzylinder 01 zugewandte
Seite der Rakel 04 bildet eine Dosierkante 11,
die an die Oberfläche
des Formzylinders 01 mit einer justierbaren Spaltbreite
anstellbar ist, sowie zwischen der Dosierkante 11 und der
Farbwanne 02 eine kontinuierliche abschüssige Wand 12, die
sich bis in einen die Farbwanne 02 umgebenden Auffangbehälter 13 hinein
erstreckt und an welcher durch die Dosierkante 11 von der
Oberfläche
des Formzylinders 01 abgestreifte Farbe in den Auffangbehälter 13 abfließen kann.
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Der durchbrochene Trägerkörper 08 erstreckt
sich in die Dosierkante 11 hinein, so dass Druckluft aus
dem Innenraum 07 bis zur Dosierkante 11 vordringen
und über
die die Dosierkante 11 gleichmäßig mit einer geringen Schichtdicke
umgebende mikroporöse
Schicht 09 austreten kann. Dabei bildet Luft, die an der
unmittelbar dem Formzylinder 01 gegenüberliegenden Spitze der Dosierkante 11 austritt, an
deren Oberfläche
ein dünnes,
dank der mikroporösen
Schicht 09 extrem homogenes Luftkissen, das einen unmittelbaren
körperlichen
Kontakt zwischen der Dosierkante 11 und dem Formzylinder 01 verhindert.
Dadurch sind die Dosierkante 11 sowie auf dem Formzylinder 01 montierte
Druckplatten bzw. der in sich gerasterte Formzylinder praktisch
frei von Reibverschleiß,
während
die Wirkung der Rakel 04 praktisch die gleiche ist wie
bei einer herkömmlichen
Rakel mit festen oder flexiblen Lippen.
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Auch im Bereich der Wand 12 ist
die mikroporöse
Schicht 09, die den Trägerkörper 08 bedeckt, homogen
von Luft durchströmt.
Dies verhindert, dass durch die Dosierkante 11 abgestreifte
Farbe sich an der Wand 12 sammelt und zu einem Stau vor
der Dosierkante 11 führt.
Auch wenn die verwendete Farbe hoch viskos ist, kann sie die Wand 12 nicht
benetzen und perlt tropfenweise an dieser ab.
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Der hierfür benötigte Durchsatz an Druckluft pro
Flächeneinheit
der Wand 12 ist geringer als der in Höhe der Dosierkante 11 erforderliche.
Derartige unterschiedliche Durchflussraten sind realisierbar, indem
die Zahl der Bohrungen und ihre relative Querschnittsfläche im Trägerkörper 08 sowie
die Dicke der mikroporösen
Schicht 09 bzw. die Porösität der Schicht
jeweils geeignet gewählt
werden. Das heißt im
Bereich der Dosierkante 11 muss die Dichte der Bohrungen
größer und/oder
die Dicke der Schicht 09 kleiner als im Bereich der Wand 12 sein.
Eine Regelung ist auch über
die Luftmenge und/oder den Luftdruck möglich.
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Luft, die durch eine der Bohrungen
des Trägerkörpers 08 hindurchgetreten
ist, neigt dazu, sich in den Poren der mikroporösen Schicht 09 sowohl
zu deren Oberfläche
hin als auch seitwärts,
parallel zur Oberfläche
zu verteilen. Wenn man annimmt, dass der Strömungswiderstand in der mikroporösen Schicht 09 isotrop
ist, so verteilt sich auch die durch eine Bohrung des Trägerkörpers 08 hindurchgetretene
Luft isotrop in der Schicht 09. Um ein homogenes, lückenloses
Luftkissen an der Oberfläche
der Schicht 09 zu schaffen, muss Luft auf deren ganzer
Oberfläche
austreten, auch in solchen Bereichen, unter denen sich ein undurchlässiger Oberflächenbereich
des Trägerkörpers 08 befindet.
Hierfür
kann die Dicke der mikroporösen
Schicht 09 wenigstens genauso groß sein wie ein mittlerer Abstand
zwischen benachbarten Bohrungen an der Oberfläche des Trägerkörpers 08.
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2 zeigt
eine zweite Ausgestaltung eines Druckwerks mit einem gegenüber der
Rakel 04 abgewandelten Rakel 14. In 2 gezeigte Komponenten,
die die gleichen Bezugszeichen wie 1 tragen,
sind mit den entsprechenden, bereits mit Bezug auf 1 geschriebenen Komponenten identisch. Die
Spitze der Rakel 14 ist in 3 in
vergrößertem Maßstab im
Schnitt gezeigt. Ein Gehäuse
der Rakel 14 ist gebildet durch ein winklig gebogenes Innenblech 16 und
ein in etwa parallel dazu verlaufendes Außenblech 17, das an
einer dem Formzylinder 01 zugewandten Stirnseite 18 und
einer an das Innenblech 16 angrenzenden Unterseite 19 vielfach
durchbrochen ist. Die Stirnseite 18 und Unterseite 19 tragen
die mikroporöse
Schicht 09. Die Rakel 14 ist vorgesehen, um mit
seiner von Stirnseite 18 und Unterseite 19 begrenzten
Kante 22 gegen den Formzylinder 01 angestellt
zu werden. Größe, Querschnittsfläche und
Dichte der Durchbrechungen 21 im Bereich der Kante 22 sind
so festgelegt, dass wie im Fall der 1 ein
homogenes Luftkissen zwischen der Kante 22 und der Oberfläche des
Formzylinders 01 entsteht, das einen unmittelbaren Kontakt
der Rakel 14 mit dem Formzylinder 01 verhindert.
An der Unterseite 19 ist die Dichte und/oder Querschnittsfläche der Bohrungen 21 größer, kleiner
oder gleich als im Bereich der Kante 22, so dass hier ein
intensiver Luftstrom austritt, der durch die Kante 22 vom Formzylinder 01 abgestreifte
Farbe von der Unterseite 19 ab- und in Richtung des Auffangbehälters 13 schleudert. Bei
der in 2 gezeigten Konfiguration
existiert keine Direktverbindung zwischen der Kante 22 der
Rakel 14 und dem Auffangbehälter 13, weswegen
zwischen der Rakel 14 und dem Auffangbehälter 13 noch
ein Auffangschirm 23 angeordnet ist, der von abgeschleuderten
Farbtropfen getroffen wird und an dem diese abwärts fließen können. Auch der Auffangschirm 23 kann
eine dem Formzylinder 01 zugewandte Oberfläche aus
luftdurchströmten
mikroporösen
Material 09 auf einem durchbrochenen Träger 08 entsprechend
der Wand 12 der Rakel 04 aus 1 haben.
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Eine dritte Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Druckwerks
ist in 4 dargestellt.
Der unterhalb der Materialbahn 06 liegende den Teil des Druckwerks
ist mit dem in 1 gezeigten
identisch und wird deshalb nicht erneut beschrieben. Oberhalb der
Materialbahn 06 ist der zylinderförmige, rotierende Presseur 03 aus 1 durch einen Presseur 24 in
Form eines halbzylindrischen, drehfest am (nicht gezeigten) Rahmen
des Druckwerks montierten Hohlkörper
ersetzt. Bei der in 4 gezeigten
Ausgestaltung ist der Presseur 24 gebildet durch ein geringfügig verformbares,
von einem oder mehreren Stößeln 26 gegen
den Formzylinder 01 gedrücktes Gehäuse mit einem mit Druckluft
beaufschlagbaren Innenraum 27 und einem kräftigen,
vielfach durchbrochenen Trägerblech 28,
das an seiner Außenseite mit
der mikroporösen
Schicht 09 versehen ist. Das Trägerblech 28 ist hier
halbzylindrisch, kann aber auch eine beliebige andere Zylindersegmentform oder
allgemein einen konvex oder konkav gewölbten Querschnitt haben.
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Wie oben bereits für die Rakel 04 beschrieben,
entsteht durch die Durchströmung
der mikroporösen
Schicht 09 durch Druckluft aus dem Innenraum 27 an
der Oberfläche
des Presseurs 24 ein extrem dünnes Luftkissen, das einen
unmittelbaren, reibenden Kontakt zwischen dem Presseur 24 und
der Materialbahn 06 verhindert, es aber dennoch erlaubt, auf
den Formzylinder 01 die zum Drucken erforderliche Anpresskraft
ausüben.
Das Luftkissen wirkt hier in gleicher Weise wie bei dem herkömmlichen
rotierenden Presseur 03 aus 1 die
flexible Gummischicht an dessen Oberfläche. Im Gegensatz zu der Gummischicht
unterliegt das Luftkissen jedoch keinem Verschleiß, und es
wird an ihm im Betrieb auch keine Walkarbeit verrichtet, was auch
die zwischen Formzylinder 01 und Presseur 24 bedruckte
Materialbahn 06 schont.
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Die 5 zeigt
eine schematische Ansicht des in der 4 dargestellten
Presseurs 24.
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6 zeigt
einen schematischen Schnitt durch ein Druckwerk 31 mit
einem darüber
montierten Trockner 32 zum Trocknen einer in dem Druckwerk 31 frisch
bedruckten Materialbahn 06. Die Materialbahn 06 verlässt das
Druckwerk 31 schräg
nach oben, um an einer ersten Bahnlenkwalze 33 in die Vertikale
umgelenkt zu werden und in den Trockner 32 einzutreten.
Die Materialbahn 06 folgt in dem Trockner 32 einem umgekehrt
U-förmigen
Weg, der zwischen einer Vielzahl von Heizstrahlern 34 hindurchführt. Weitere
Bahnlenkwalzen 33 steuern Richtungswechsel der Bahn 06
im Inneren des Trockners 32 sowie im Anschluss an den Trockner 32.
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Die Bahnlenkwalzen 33 sind
sämtlich
drehfest montiert und haben die Form von langgestreckten Hohlzylindern
mit einem druckbeaufschlagten Innenraum und einer den Innenraum
umgebenden Wand, die über
einen in der Fig. jeweils massiv schwarz dargestellten Winkelbereich
hinweg eine Vielzahl von Durchbrechungen aufweist und außen mit
einer mikroporösen
Schicht 09 versehen ist. Diese Bahnlenkwalzen 33 erzeugen,
wenn sie mit Druckluft versorgt werden, am durchbrochenen Teil der
Wand ein Luftkissen, auf welchem die Materialbahn 06 im Wesentlichen
reibungsfrei geführt
werden kann. Da im Gegensatz zu herkömmlichen rotierenden Bahnlenkwalzen
die Bahnlenkwalzen 33 nicht in Drehung versetzt werden,
können
sie bei Geschwindigkeitssprüngen
der Materialbahn 06 auch keine durch ihr Trägheitsmoment
bedingte Zug- oder Bremskräfte
auf die Materialbahn 06 ausüben. Dadurch ist die Gefahr
verringert, dass Schwankungen der Bahngeschwindigkeit zu Bahnrissen
führen.
Die Bahnlenkwalzen in zylindrischer Form können ebenso als rotierende
Walzen ausgeführt
sein.
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7 zeigt
schematisch ein Einzugwerk für eine
Druckmaschine. Die schräg
von oben kommende Materialbahn 06 durchläuft zunächst eine
Zugwalzenanordnung 37 mit einer drehangetriebenen Zugwalze 38,
die zusammen mit einer Gegendruckwalze 39 einen Spalt begrenzt,
durch den die Materialbahn 06 geführt ist. Anders als bei herkömmlichen
Zugwalzenanordnungen ist die Gegendruckwalze 39 drehfest.
Ihr Aufbau ist der gleiche wie bei der Bahnlenkwalze 33,
die in 8 genauer dargestellt
ist. Im Anschluss an die Zugwalze 38 umschlingt die Bahn 06 eine
an einem Arm 41 schwenkbar aufgehängte Tänzerwalze 42 , die
zum Ausgleich von Schwankungen der Bahngeschwindigkeit vertikal
beweglich ist. Über zwei
Bahnlenkwalzen 33 erreicht die Bahn 06 schließlich eine
Bahnmittenregelung 43, die zwei durch einen Arm 44 starr
gekoppelte Bahnlenkwalzen 33 umfasst und um eine in der
Ebene der Figur verlaufende vertikale Achse A gesteuert schwenkbar ist,
um die Lage quer zur Ebene der Zeichnung, mit der die Materialbahn 06 das
Einzugwerk verlässt, einzustellen.
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Die Struktur der oben mit Bezug auf 6 und 7 erwähnten
Bahnlenkwalzen 33 ist in 8 dargestellt.
Diese Figur zeigt eine perspektivische Ansicht eines Abschnitts
einer Bahnlenkwalze 33. Wie an der aufgeschnittenen Stirnseite
der Bahnlenkwalze 33 zu erkennen, umfasst diese wie die
Rakel 04; 14 und der Presseur 24 einen
hohlen Innenraum 46, der von einem metallischen Gehäuse 47 umgeben
ist, welches an seiner Oberfläche
die mikroporöse
Schicht 09 trägt.
Das Gehäuse 47 ist
in einem vorgegebenen Winkelintervall, in der Figur durch strichpunktierte
Linien begrenzt, von einer Vielzahl von Bohrungen 48 durchsetzt,
durch welche Druckluft aus dem Innenraum 46 in die mikroporöse Schicht 09 eindringen,
sich in ihr verteilen und als homogenes Luftkissen auf der gesamten
Oberfläche austreten
kann. Der Winkelbereich, in dem die Bohrungen 48 gebildet
sind, entspricht jeweils dem Bahnumschlingungswinkel, für den die
betreffende Bahnlenkwalze 33 vorgesehen ist.
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Dieser Aufbau gilt analog für alle Rotationskörper, wie
Zylinder und Walzen.
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9 zeigt
einen schematischen Schnitt durch einen zweiten Trockner für eine bedruckte Bahn 06.
Die Bahn 06 ist in dem Trockner überwiegend horizontal geführt, der
Trockner ist vorgesehen, um damit einen Luftraum zwischen Druckwerk
und Falzapparat einer Druckmaschine zu überbrücken. Bahnlenkwalzen 33 mit
dem in 8 gezeigten Aufbau
sind an beiden Oberflächen
der Bahn 06 angeordnet. Da im Betrieb die Bahn 06 dank
des Luftkissens berührungsfrei
um die Bahnlenkwalzen 33 geführt ist, ist ein Abschmieren
noch unvollständig
getrockneter Farbe ausgeschlossen, selbst wenn die Bahn 06 beidseitig
bedruckt ist. Da die Bahnlenkwalzen 33 keine beweglichen
Teile aufweisen, eignen sie sich besonders gut für den Einsatz bei den im Inneren
des Trockners herrschenden hohen Temperaturen von typischerweise
ca. 280°C.
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Die Leitwalzen 33 können auch
als Wendestangen ausgebildet sein.
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10 zeigt
einen schematischen Schnitt durch drei von einer Materialbahn 06 nacheinander durchlaufenen
Druckwerke 49 für
Schön-
und Widerdruck. Bahnlenkwalzen 33 mit dem in 8 gezeigten Aufbau werden
hier eingesetzt, um eine frisch bedruckte, noch nicht getrocknete
Bahn 06 am Ausgang eines Druckwerks bzw. am Eingang des
darauffolgenden Druckwerks umzulenken, um sie dem Druckspalt des
darauffolgenden Druckwerks in korrekter Orientierung zuzuführen. Die
luftumspülten Bahnlenkwalzen 33 gelangen
nicht in Kontakt mit der Oberfläche
der Bahn 06 und vermeiden dadurch jegliches Abschmieren.
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11 zteigt
einen schematischen Schnitt durch einen Falztrichter. Der Falztrichter
umfasst zwei nach unten hin aufeinander zulaufende Bahnleitplatten 51,
sowie ein Zugwalzenpaar 52 am Scheitelpunkt des von den
Bahnleitplatten 51 aufgespannten Winkels Die Materialbahn 06 wird
dem Falzzylinder von oben parallel zur Zeichnungsebene zugeführt, und
während
des Durchgangs durch den Falztrichter werden die Seitenränder der
Materialbahn 06 aus der Zeichnungsebene herausgeklappt,
so dass eine einfach längsgefalzte
Bahn 06 resultiert, die in Orientierung quer zur Zeichnungsebene
das Zugwalzenpaar 52 passiert.
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Die Bahnleitplatten 51 dieses
Falztrichters sind jeweils durch ein einen mit Druckluft beaufschlagbaren
Innenraum umschließendes
Gehäuse aus
Blech gebildet, dessen der Materialbahn 06 zugewandte Seite
vielfach durchbrochen ist und eine mikroporöse Schicht 09 trägt. Ein
Luftstrom, der vom Innenraum aus die mikroporöse Schicht 09 durchströmt, bildet
an deren Oberfläche
ein Luftkissen, das einen unmittelbaren Kontakt zwischen den Produktleitplatten 51 und
der von ihnen zu leitenden Bahn 06 verhindert. Die Bahn 06 passiert
daher den Falztrichter glatt und gleichmäßig ohne die Gefahr eines Steckenbleibens
oder von Bahnbeschädigung.
Weiter kann der komplette Trichter, einschließlich dem Trichterblech mit
mikroporöser
Schicht 09 ausgeführt
werden.
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12 zeigt
schematisch einen Falzmesserzylinder 53, einen Falzklappenzylinder 54 sowie
ein Produktleitelement 56, das im Ausgangszwickel des Produktübergabespalts
zwischen den zwei Zylindern 53; 54 angeordnet
ist. Wenn der Falzapparat arbeitet, so drücken aus dem Falzmesserzylinder
53 beim Durchgang durch den Produktübergabespalt ausfahrende Falzmesser
(nicht gezeigt) ein zu falzendes Druckerzeugnis 57 in eine
Falzklappe des Falzklappenzylinders 54, wo sie eingeklemmt
und weiterbefördert
wird. Die Weiterdrehung der zwei Zylinder 53; 54 führt dazu,
dass zwischen der Oberfläche
des Falzmesserzylinders 53 und dem Druckerzeugnis 57, das
von diesem abgezogen wird, ein Zwischenraum 58 entsteht,
in welchen zum Druckausgleich Luft von außen nachfließen muss.
Dieser Unterdruck behindert das Abziehen des am Falzmesserzylinder 53 anliegenden
Druckerzeugnisses 57. Das Produktleitelement 56 dient
u.a. dazu, das Abziehen dieses führenden
Teils des Druckerzeugnisses 57 zu erleichtern. Der Aufbau
des Produktleitelements 56 ist ähnlich wie der der Rakel 04; 14,
des Presseurs 24 und der Bahnlenkwalze 33, d.h.
eine durchbrochene Außenwand
eines Innenraums ist mit einer mikroporösen Schicht 09 verkleidet.
Hierdurch wird ein Anschlagen des Produktes an das Produktleitblech
verhindert.
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13 zeigt
einen vollständigen
Schnitt durch einen Falzapparat, bei dem eine Vielzahl von am Umfang
des Falzmesserzylinders 53 oder des Falzklappenzylinders 54 angeordneten,
an den Zylindern 53; 54 geförderte Druckerzeugnisse 57 führenden
Elementen mit einer luftdurchströmten
mikroporösen
Oberfläche
versehen sind.
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Bei diesen Komponenten kann es sich
z.B. um ein Führungssegel 59 bzw. 61 handeln.
Das Führungssegel 59 ist
an einer Erzeugnisaufnahmestelle des Falzklappenzylinders 54 angeordnet,
um einen gleichmäßigen Übergang
eines bis zu dieser Stelle bis zu zwei Bandführungsmechanismen 62; 63 geführten Druckerzeugnis
von dem an dieser Stelle endenden Mechanismus 62 auf den
Falzmesserzylinder 53 zu bewirken. Das Führungssegel 61 befindet sich
im Eingangszwickel des Produktübergabespalts zwischen
den Zylindern 53; 54 am Ende des Bandführungsmechanismus 63,
um einen vorzeitigen Kontakt zwischen einem von dem Mechanismus 63 entlassenen
Druckerzeugnis und dem Falzklappenzylinder 54 zu verhindern.
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Weitere solche Komponenten 64; 66 können als
Ersatz für
Produktleitbleche vorgesehen werden, die herkömmlicherweise etwa zwischen
dem Ausgangszwickel und der Erzeugnisaufnahmestelle des Falzmesserzylinders 53 angeordnet
sind, um im Sammelbetrieb nicht an den Falzklappenzylinder 54 übergebene
Druckerzeugnisse 57 zur Erzeugnisaufnahmestelle zurückzubefördern. Eine ähnliche
Komponente 66 erstreckt sich hier vom Ausgangszwickel aus
um einen Teil des Umfangs des Falzklappenzylinders 54.
Alle diese Komponenten 59; 61; 64; 66 sind
mit Druckluft beaufschlagt, um einen Reibkontakt mit den Druckerzeugnissen
und eine Verschmutzung ihrer Oberfläche zu verhindern.
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Generell können beliebige, insbesondere verschmutzungsgefährdete,
aber beschwerlich zu reinigende Komponenten einer Druckmaschine
mit einer von innen nach außen
von Luft durchströmbaren
mikroporösen
Oberfläche
versehen werden, um das Anhaften von Schmutzpartikeln zu verhindern. Dies
führt zu
einem verringerten Zeitaufwand beim Reinigen der Druckmaschine,
und die Zeitabstände zwischen
zwei Reinigungen können vergrößert werden.
Auf diese Weise werden Kosten gespart und die Produktivität der Druckmaschine
wird verbessert.
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Ein letztes Beispiel eines erfindungsgemäßen Druckmaschinenbauteils
ist in 14 gezeigt. Es
handelt sich um einen im Axialschnitt dargestellten Formzylinder 72.
Ein zentraler Hohlraum 67 ist von einem vielfach durchbrochenen
Mantel 68 umgeben, welcher eine mikroporöse Schicht 09 trägt. Eine Druckplatte 69 ist
mit einem geringen, in der Zeichnung übertrieben dargestellten Spiel
um den Formzylinder 72 geschlungen und mit zwei Rändern in
einer Klemmleiste 71 befestigt. Aufgrund des Spiels ist
es sehr einfach, die Druckplatte 69 an dem Zylinder 72 in
eine gewünschte
Position zu bringen. Wenn diese Position erreicht ist, wird durch
Evakuieren des Hohlraums 67 die Druckplatte 69 gegen
die mikroporöse Schicht 09 gesogen
und an dieser fest und unverrückbar
gehalten, so dass gedruckt werden kann.
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Anstelle der Druckplatte 69 können auch Gummitücher oder
Klischees Verwendung finden.
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Die mikroporösen Material aufweisenden Bauteile 04; 14; 24; 33; 39, 51; 56; 59; 61; 64; 66; 72 können auch
als Wendestangen oder Fixiereinrichtung ausgebildet sein.
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Bei allen Ausführungsbeispielen ist der Grundaufbau
vorteilhaft, dass das mikroporöse
Material 09 auf einem Träger 08 mit mehreren Öffnungen
zum Luftaustritt angeordnet ist und diese mit Luft beaufschlagt
sind, insbesondere begrenzt der Träger 08 einen mit Luft
beaufschlagbaren Hohlraum, z. B. einen Kasten.
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- 01
- Formzylinder,
Walze
- 02
- Farbwanne
- 03
- Zylinder,
Presseur
- 04
- Bauteil,
Rakel
- 05
- Stutzen
- 06
- Bahn,
Materialbahn
- 07
- Innenraum,
Hohlraum
- 08
- Träger, Trägerkörper
- 09
- Schicht
mikroporös;
Material, luftdurchlässig, mikroporös; Sintermaterial;
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- Sintermetall
- 10
- –
- 11
- Dosierkante
- 12
- Wand
- 13
- Auffangbehälter
- 14
- Bauteil,
Rakel
- 15
- –
- 16
- Innenblech
- 17
- Außenblech
- 18
- Stirnseite
- 19
- Unterseite,
Seite
- 20
- –
- 21
- Bohrung,
Durchbrechung
- 22
- Kante
- 23
- Auffangschirm
- 24
- Bauteil,
Leitelement, Presseur
- 25
- –
- 26
- Stößel
- 27
- Innenraum
- 28
- Trägerblech
- 29
- –
- 30
- –
- 31
- Druckwerk
- 32
- Trockner
- 33
- Bauteil,
Leitelement, Bahnlenkstange, Leitwalze, Bahnlenkwalze
- 34
- Heizstrahler
- 35
- –
- 36
- Einzugwerk
- 37
- Zugwalzenanordnung
- 38
- Zugwalze
- 39
- Bauteil,
Leitelement, Gegendruckstange, AndrÜckwalze, Gegendruckwalze
- 40
- –
- 41
- Arm
- 42
- Tänzerwalze
- 43
- Bahnmittenregelung
- 44
- Arm
- 45
- –
- 46
- Innenraum
- 47
- Gehäuse
- 48
- Bohrungen
- 49
- Druckwerk
- 50
- –
- 51
- Bauteil,
Leitelement, Bahnleitplatte, Komponente, Wand, Produktleitplatte
- 52
- Zugwalzenpaar
- 53
- Zylinder,
Falzmesserzylinder
- 54
- Zylinder,
Falzklappenzylinder
- 55
- –
- 56
- Bauteil,
Leitelement, Produktleitelement, Führungselement
- 57
- Produkt,
Druckerzeugnis
- 58
- Zwischenraum
- 59
- Bauteil,
Leitelement, Führungssegel,
Führungselement,
Komponente
- 60
- –
- 61
- Bauteil,
Leitelement, Führungselement,
Führungssegel,
Komponente
- 62
- Mechanismus,
Bandführungsmechanismus
- 63
- Mechanismus,
Bandführungsmechanismus
- 64
- Bauteil,
Leitelement, Führungselement,
Komponente
- 65
- –
- 66
- Bauteil,
Leitelement, Führungselement,
Komponente,
- 67
- Hohlraum
- 68
- Mantel
- 69
- Druckplatte,
Wickelplatte
- 70
- –
- 71
- Klemmleiste
- 72
- Bauteil,
Leitelement, Zylinder, Formzylinder
- A
- Achse,
vertikal