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DE10305685A1 - Fußgängerschutzeinrichtung an einem Kraftfahrzeug - Google Patents

Fußgängerschutzeinrichtung an einem Kraftfahrzeug Download PDF

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DE10305685A1
DE10305685A1 DE2003105685 DE10305685A DE10305685A1 DE 10305685 A1 DE10305685 A1 DE 10305685A1 DE 2003105685 DE2003105685 DE 2003105685 DE 10305685 A DE10305685 A DE 10305685A DE 10305685 A1 DE10305685 A1 DE 10305685A1
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pedestrian protection
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vehicle
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Fußgängerschutzeinrichtung an einem Kraftfahrzeug (1), bei der eine Aufstellvorrichtung (41), gesteuert von einem Steuerungsgerät (13), eine Fahrzeugfrontklappe (3) um eine im vorderen Fahrzeugbereich angeordnete Drehachse (4) aufstellt, wenn ein Kollisionssensor (37) einen Aufprall einer Person festgestellt hat. DOLLAR A Zum möglichst schonenden Abfangen dieser Person ist vorgesehen, dass die Aufstellvorrichtung (41) bei einer Rückstellbewegung ihres Kolbens (24, 29) eine gegen die Schließrichtung (38) gerichtete, strömungstechnisch erzeugte und sich über den Rückstellweg ändernde Kraft (F¶R¶) aufbaut.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Fußgängerschutzeinrichtung an einem Kraftfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
  • Es ist allgemein bekannt, dass Fußgänger im Straßenverkehr großen Risiken ausgesetzt sind, da diese bei einer Kollision mit einem Kraftfahrzeug weitgehend ungeschützt sind. Die Kraftfahrzeughersteller sowie deren Teilelieferanten sind daher darum bemüht, die Kraftfahrzeuge so zu gestalten, dass Fußgänger bei einer Kollision mit einem Kraftfahrzeug zumindest keine schweren Verletzungen davontragen.
  • So ist beispielsweise durch die DE 28 41 315 A1 eine Sicherheitseinrichtung an einem Kraftfahrzeug zum Schutz von Fußgängern bekannt geworden, die über einen Kollisionssensor zum Sensieren eines Zusammenstoßes mit einem Fußgänger sowie über eine Vorrichtung zum Anheben einer Fahrzeugfronthaube verfügt. Letztere umfasst eine am Fahrzeugrahmen befestigte Kolben-Zylinder-Anordnung, deren Kolbenstange gelenkig an der Unterseite der Fronthaube des Fahrzeuges angreift.
  • Darüber hinaus verfügt diese Sicherheitseinrichtung über eine Kraftbegrenzungseinrichtung, die aus in einer Umfangsnut des Kolbens angeordneten Klemmkörpern (z.B. Ku geln) besteht, die bei einer durch den Aufschlag des Fußgängers auf die angehobene Fronthaube bewirkten Rückbewegung des Kolbens an einer konisch verlaufenden Auflauframpe des Kolbens auflaufen und so eine Klemmung des Kolbens in dem Zylinder bewirken. Durch eine sinnvolle Bemessung dieser Auflauframpe sowie der miteinander zusammenwirkenden Materialien kann eine gezielte Kraftbegrenzung erreicht werden, die neben der durch die Anhebung der Fronthaube bewirkten Vergrößerung des Verformungsweges der Fronthaube für einen gezielten Abbau der bei einem Fußgängeraufprall wirksamen Energie sorgt.
  • Außerdem ist aus der DE 197 10 417 A1 eine weitere Sicherheitseinrichtung zum Schutz von Fußgänger bekannt, bei der eine die Öffnungsbewegung einer Fahrzeugfrontklappe unterstützenden Gasdruckfeder mit einer Entriegelungseinrichtung derart zusammen wirkt, dass diese bei einer Kollision des Fahrzeugs mit einem Fußgänger eine hinter dem fahrzeugrahmenseitigen Anlenkpunkt der Gasdruckfeder liegende Frontklappendrehachse freigibt. Anschließend wird durch die Gasdruckfeder der rückwärtige Bereich der Frontklappe angehoben, wodurch unterhalb dieser Frontklappe ein Freiraum geschaffen wird, der bei einem Fußgängeraufprall auf die Frontklappe eine verletzungsverringernde Deformation der Frontklappe ermöglicht.
  • Nachteilig bei dieser Sicherheitseinrichtung ist, dass bei dieser eine an der Fahrzeugvorderseite angeordnete Klappenverriegelungseinrichtung kostenaufwendig so ausgebildet werden muss, dass diese einerseits beim normalen Klappenbetätigungsbetrieb einfach freigegeben und wieder verschlossen werden kann, andererseits im Kollisionsfall aber als Drehachse für die windschutzscheibenseitig hochschwenkende Fronthaube dienen muss.
  • Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe an die Erfindung darin, eine Sicherheitseinrichtung gemäß der DE 28 41 315 A1 so weiterzubilden, dass diese technisch einfacher aufgebaut ist. Zudem soll erreicht werden, dass diese bei verbesserter Funktionalität mit nur sehr geringen Änderungen an unterschiedliche Fahrzeugtypen beziehungsweise unterschiedliche Fahrzeugfronthauben anpassbar ist.
  • Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Hauptanspruchs, während vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung den Unteransprüchen entnehmbar sind.
  • Demnach geht die Erfindung von einer Fußgängerschutzeinrichtung an einem Kraftfahrzeug aus, bei dem eine Fahrzeugfrontklappe mit Hilfe einer an der Fahrzeugkarosserie gelenkig befestigten und als Kolben-Zylinder-Anordnung ausgebildeten Aufstellvorrichtung um eine im wesentlichen horizontale Drehachse aufschwenkbar ist. Darüber hinaus verfügt diese Fußgängerschutzeinrichtung über einen Treibgaserzeuger, dessen Treibgas zum Bewegen des Kolbens der Aufstellvorrichtung in eine Klappenöffnungsrichtung dient.
  • Zudem ist an dem Kraftfahrzeug ein Aufprallsensor angeordnet, der über eine Sensorleitung mit einem im Fahrzeug angeordnetem Steuerungsgerät verbunden ist. Schließlich ist eine Verriegelungseinrichtung für die Frontklappe vorhanden, die über eine Steuerungsleitung mit dem Steue rungsgerät verbunden ist und diese im Nichtkollisionsfall geschlossen hält sowie im Kollisionsfall freigibt.
  • Zur technischen Weiterentwicklung dieser Fußgängerschutzeinrichtung ist nun erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Aufstellvorrichtung bei einer Rückstellbewegung ihres Kolbens eine gegen die Schließrichtung gerichtete, strömungstechnisch erzeugte und sich ändernde Kraft aufbaut. Durch diese Maßnahme wird mit kostengünstig herstellbaren Mitteln erreicht, dass nach einem Personenaufprall auf die Fahrzeugfronthaube sich diese mit einer zuvor gezielt einstellbaren Rückstellcharakteristik in ihre Schließposition zurückbewegt.
  • Die Rückstellcharakteristik ist dabei vorzugsweise so eingestellt, dass die von der Kolben-Zylinder-Anordnung der Aufstelleonrichtung erzeugte Federwirkung in Schließrichtung zunächst weich und mit ansteigendem Schließweg härter wird. So kann der Aufprall des Fußgängers zunächst weich abgefedert und dann stark energieaufnehmend abgebremst werden. Es sind aber auch andere Rückstellcharakteristika einstellbar, die beispielsweise einen variablen Verlauf des der Kolbenrückstellkraft FK entgegenwirkenden Kraftgradienten FR beinhalten.
  • Die beschriebene Kraftcharakteristik wird strömungstechnisch vorzugsweise dadurch erreicht, dass der Kolben und/oder der Zylinder der Aufstellvorrichtung über Öffnungen verfügen, durch die das Treibgas bei einer Schließbewegung des Kolbens aus dem Zylinder entweichen kann.
  • Während eine Ausgestaltungsvariante der Erfindung vorsieht, dass die in dem Zylinder vorhandenen Öffnungen in Schließrichtung eine zunehmend kleinere Durchströmfläche aufweisen, ist nach einer anderen Ausgestaltungsvariante vorgesehen, dass die Anzahl der im Zylinder angeordneten Öffnungen in Schließrichtung abnimmt. In einer weiteren Variante können die beiden vorgenannten Maßnahmen auch miteinander kombiniert werden. Schließlich kann eine gewünschte Rückstellcharakteristik auch dadurch erreicht werden, dass die Anzahl und der Strömungsquerschnitt der Öffnungen in Schließrichtung pro konstantem und vorbestimmten Zylinderlängenabschnitt (beispielsweise pro cm) konstant bleibt.
  • Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass in den Öffnungen des Zylinders und/oder des Kolbens Ventile angeordnet sind, die vorzugsweise bei einer Öffnungsbewegung des Kolbens geschlossen und während einer Schließbewegung geöffnet sind. Zudem wird es vorteilhaft angesehen, wenn die Ventile bei einem plötzlich ansteigenden Zylinderinnendruck geschlossen und bei einem vergleichsweise langsamen Druckanstieg geöffnet sind.
  • Die Fußgängerschutzeinrichtung ist vor allen in Fahrzeuge mit Vorteil einbaubar, bei denen die im wesentlichen horizontale Drehachse der Fahrzeugfrontklappe im Bereich des vorderen Fahrzeugendes angeordnet ist. Durch diese Maßnahme ist einen Drehachsenwechsel im Kollisionsfall nicht notwenig, was vor allem den konstruktiven und kostenbezogenen Aufwand im Bereich der Klappenscharniere sowie der Verriegelungsvorrichtungen für die Klappe reduziert.
  • Darüber hinaus sollte als Kolben-Zylinder-Anordnung ausgebildete Aufstellvorrichtung vorzugsweise in demjenigen Fahrzeugbereich angeordnet sein, in dem ein Fußgänger mit seinem Körperschwerpunkt auf die Motorhaube aufschlägt. Dadurch kann der empfindliche Kopfbereich auf einen weniger harten Bereich der Frontklappe auftreffen.
  • Unter den gleichen Gesichtspunkten kann aber auch vorgesehen sein, dass die genannte Aufstellvorrichtung in dem Fahrzeugbereich angeordnet ist, in dem ein Fußgänger mit seinen Schultern auf die Motorhaube auftrifft.
  • Die Aufstellvorrichtung selbst ist vorzugsweise so aufgebaut, dass ein erster Treibgaserzeuger in dem Innenraum des Zylinders der Kolben-Zylinder-Anordnung angeordnet ist.
  • Außerdem ist es sehr zweckmäßig, wenn auch die vorzugsweise im Bereich der Windschutzscheibe angeordnete Verriegelungsvorrichtung für die Frontklappe über einen Treibgaserzeuger verfügt, mit dessen Treibgas im Kollisionsfall ein Verriegelungselement für die Frontklappe in Öffnungsrichtung bewegbar ist. Neben der automatischen Entriegelungsbetätigung wird ein solches Kraftfahrzeug zusätzlich eine mechanische Entriegelungsvorrichtung für die Frontklappe aufweisen, die vorzugsweise mittels eines in den Insassenraum geführten Seilzuges betätigbar ist.
  • Zur weiteren Reduzierung des Herstellaufwandes für ein Fahrzeug mit der erfindungsgemäß ausgebildeten Fußgängerschutzeinrichtung kann zudem vorgesehen sein, dass die Verriegelungsvorrichtung und der Zylinder der Aufstellvorrichtung von einem Treibgaserzeuger oder von einem mit einem Gas gefüllten Gasdruckspeicher gemeinsam mit Treibgas versorgbar sind. Dabei sind die Treibgasverbraucher mit diesem Treibgasbereitsteller über gasdichte Leitungen sowie über durch das Steuergerät steuerbare Ventile verbunden.
  • Zumindest für den Fall, dass die Treibgaserzeuger als pyrotechnische Treibsätze ausgebildet sind, sind diese ebenfalls über Steuerungsleitung mit dem Steuerungsgerät verbunden.
  • Die Erfindung lässt sich anhand eines konkreten Ausführungsbeispiels beschreiben, das in der beigefügten Zeichnung dargestellt ist. In dieser zeigen in schematischer Darstellungsweise
  • 1 eine Seitenansicht eines Kraftfahrzeuges mit einer Fußgängerschutzeinrichtung,
  • 2 einen Querschnitt durch eine Aufstellvorrichtung der Fußgängerschutzeinrichtung gemäß 1 im Nichtbetätigungsfall,
  • 3 einen Querschnitt gemäß 2 im Betätigungsfall vor dem Auftreffen einer Person,
  • 4 einen Querschnitt gemäß 2 im Betätigungsfall nach dem Auftreffen einer Person,
  • 5 eine andere Ausbildung von Kolben und Zylinder der Aufstellvorrichtung beim Auftreffen einer Person, und
  • 6 einen Querschnitt gemäß 2, jedoch mit Ventilen in Öffnungen des Zylinders.
  • Bei dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Fußgängerschutzeinrichtung lässt sich gut erkennen, dass diese besonders vorteilhaft bei solchen Kraftfahrzeug 1 nutzen lässt, bei denen die Frontklappe 3 im Bereich des vorderen Fahrzeugendes in einer Drehachse 4 schwenkbar angeschlagen ist. Durch diesen Aufbau kann bei einer Kollision mit einer Person die Frontklappe 3 ohne einen Drehachsenwechsel schnell so aufgestellt werden, dass diese der Person entgegen kommt, während letztere sich auf die Frontklappe zu bewegt. Dadurch wird ein vergleichsweise langer Auffangweg (Klappenschießweg) gewonnen, der dazu genutzt werden kann, um diese Person möglichst schonend abzubremsen. Unabhängig davon ist die erfindungsgemäße Fußgängerschutzeinrichtung auch in Verbindung mit einer im Bereich der Windschutzscheibe 2 angeschlagenen Frontklappe 3 einsetzbar.
  • Um eine Kollision mit einer Person feststellen zu können, ist dieses Fahrzeug 1 mit einem Kollisionssensor 37 ausgerüstet, der in diesem Beispiel in der Stoßstange angeordnet ist. Eine Sensorleitung 43 verbindet diesen Sensor 37 mit einem im Fahrzeug 1 angeordneten Steuerungsgerät 13, das die Sensorinformationen verarbeitet und im Kollisionsfall eine in ihrer Schließposition verriegelte Verriegelungsvorrichtung für Frontklappe 3 entriegelt.
  • Diese Verriegelungsvorrichtung ist im Bereich der Windschutzscheide 2 angeordnete und besteht in diesem Ausführungsbeispiel aus einem klappenseitigem Schließblech 5 sowie einem karosserieseitigen Schließriegel 6, der auch manuell mittels eines in den Fahrzeuginnenraum geführten Seilzuges 7 von dem Fahrer entriegelbar ist.
  • Zur automatischen Entriegelung des Schließriegels 6 verfügt dieses Fahrzeug 1 über eine Treibgaserzeugungsvorrichtung 42, die an der Verriegelungsvorrichtung angeordnet und mit dem Steuerungsgerät 13 über eine Steuerungsleitung 12 verbunden ist. Diese Treibgaserzeugungsvorrichtung 42 besteht im einfachsten Fall aus einem pyrotechnischen Treibgaserzeuger. Nicht ausgeschlossen ist aber, dass die Verriegelungsvorrichtung 5, 6 elektromechanisch entriegelbar ist, wobei hier vor allen an eine elektromagnetische Freigabe eines in Schließrichtung federbelasteten Schließriegels 6 zu denken ist.
  • Die entriegelte Frontklappe 3 ist sodann von einer Aufstellvorrichtung 41 in eine nach oben weisende Öffnungsrichtung 36 aufschwenkbar. Dazu verfügt die Aufstellvorrichtung 41 über eine druckgasbetätigte Kolben-Zylinder-Anordnung, die in diesem Beispiel mit ihrem Zylinder 8 über ein rahmenseitiges Drehgelenk 10 an der Fahrzeugkarosserie bzw. dem Fahrzeugrahmen 35 und mit ihrer Kolbenstange 9 über ein klappenseitiges Drehgelenk 34 an der Innenseite der Frontklappe 3 befestigt ist.
  • 1 ist zudem entnehmbar, dass ein auf die Frontklappe 3 auftreffender, hier aber nicht dargestellter Körper, auf diese eine in Schließrichtung 38 gerichtete Aufschlagkraft FA einwirken lässt. Deren parallel zur Kolbenstange 9 gerichtete Kraftkomponente FK wirkt beim Personenaufschlag derart auf die Kolbenstange 9, dass diese in dem Zylinder 8 zurück geschoben wird.
  • Die 2 bis 6 zeigen darüber hinaus in anschaulicher Weise die Aufstelleinrichtung 41 in verschiedenen Betriebszuständen sowie in unterschiedlichen Bauformen. Wie diese Detailansichten verdeutlichen, weisen die Zylinder 8, 28 Öffnungen 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22 auf, durch die Treibgas 23 in Teilströmen 25, 26, 27, 32, 33 nach Außen entweichen kann. Durch diese bauliche Maßnahme wird erreicht, dass im Kollisionsfall der Kolben 24, 29 zusammen mit der an der Frontklappe 3 angelenkten Kolbenstange 9 sehr schnell aus dem Zylinder 8, 28 herausgetrieben wird, während nach dem Aufprall auf der Frontklappe 3 eine zunächst weiche und dann zunehmend härtere Rückstellgegenkraft FR erzeugt wird (4).
  • In der in 2 gezeigten Darstellung befindet sich die Aufstelleinrichtung 41 in ihrer Ruhestellung. Dabei ist der Kolben 24 so tief in den Zylinder 8 eingeschoben, dass sich die Öffnungen 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22 in dem Zylinder 8 alle oberhalb des Kolbens 24 befinden und nur wenig Abstand zu einem pyrotechnischen Treibgaserzeuger 14 an der Unterseite des Zylinderinnenraums vorhanden ist. Dieser Treibgaserzeuger 14 ist über eine Steuerungsleitung 11 mit dem Steuerungsgerät 13 verbunden, so dass dieser von letzterem gesteuert betätigbar ist.
  • Die Öffnungen 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22 in dem Zylinder 8 sind in diesem Ausführungsbeispiel alle als gleichgroße Bohrungen ausgeführt, wobei jedoch in Abhängigkeit von der gewählten Dämpfungscharakteristik unterschiedlich viele Öffnungen mit gleichem Abstand von dem Treibgaserzeuger 14 im Zylinder angeordnet sein können. Es ist aber auch möglich, dass die Öffnungen 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22 unterschiedliche Durchmesser aufweisen, so dass auch auf diese Weise über den Rückstellweg des Kolbens 24 je nach Fahrzeugtyp oder Frontklappengewicht eine herstellerseitig individuelle Rückstellkennung der Aufstellvorrichtung 41 einstellbar ist.
  • Wie 3 verdeutlicht, führt eine Betätigung des Treibgaserzeugers 14 dazu, dass sich der Kolben 24 samt seiner Kolbenstange in dem Zylinder 8 nach oben in die durch den Pfeil FÖ markierten Öffnungsrichtung bewegt, wodurch die Frontklappe 3 in dem gewünschten Umfang aufgestellt, wird. Selbstverständlich tritt auch in dieser Phase aus den Öffnungen 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22 des Zylinders 8 bereits Treibgas 23 aus, jedoch ist die produzierte Treibgasmenge und der Druck des Treibgases 23 in dem Zylinder 8 so groß, dass dies vernachlässigbare Auswirkungen auf die Aufstellbewegung der Frontklappe 3 hat.
  • Wie 6 zeigt, können zur Vermeidung eines zu frühen Abströmens des Treibgases 23 aus dem Zylinder 8 in den Öffnungen 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22 auch Ventile 39, 40 eingesetzt sein, die bei einem hohen Zylinderinnendruck in Schließstellung und bei einem vergleichsweise geringen Zylinderinnendruck geöffnet sind.
  • In jedem Fall liegen während oder nach dem Personenaufprall auf die Frontklappe 3 die Verhältnisse an der Aufstellvorrichtung 41 so vor, wie sie in 4 dargestellt sind. Demnach erzeugt die Aufprallkraft FA auf die Klappe 3 eine auf die Kolbenstange 9 wirkende Kraftkomponente FK, die den Kolben 24 in den Zylinder 8 zurückdrückt. Wie diese Abbildung veranschaulicht, wird dabei das noch in dem Zylinderinnenraum befindliche restliche Treibgas mit zunehmend absolvierten Rückstellweg von dem Kolben 24 unter ansteigenden Druck gebracht, so dass diese Kolben-Zylinder-Anordnung über den Kolben 24 und die Kolbenstange 9 auf die Frontklappe 3 eine Rückstellkraft FR ausübt, die in Schließrichtung 38 zunimmt. Dadurch wird der Aufprall einer Person auf die Frontklappe 3 zunächst vergleichsweise weich und mit zunehmenden Schließweg 38 aufschlagenergieabbauend abgefangen.
  • Wie 5 zeigt, können auch in dem Kolben 29 Öffnungen 30, 31 mit oder ohne Ventile 39, 40 vorgesehen sein, durch die das Treibgas in Teilströmen 32, 33 die Kolben-Zylinder-Anordnung mit dem vorgewählten Verlauf der Rückstellkraft FR verlässt. Dies erlaubt allein oder in Kombination mit Öffnungen 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22 in dem Zylinder 8 eine Variationsmöglichkeit zur Einstellung einer sehr individuellen Rückstellkraftkennung.
  • Die erfindungsgemäße Ausbildung dieser Fußgängerschutzeinrichtung ist kostengünstig herstellbar, da im einfachsten Fall mit Bohrungen in dem Zylinder 8, 28 und/oder dem Kolben 24, 29 der Aufstelleinrichtung 41 eine Rückstellgegenkraftkennung strömungstechnisch (das heißt ohne mechanisch bewegte Teile) realisiert werden kann.
  • Im Gegensatz zu der in der DE 28 41 315 A1 gezeigten Lösung kann wie dargestellt die hier beanspruchte Fußgängerschutzeinrichtung herstellerseitig sehr leicht auf eine fahrzeugtypspezifische Rückstellkraftkennlinie der Kraft FR eingestellt werden, die fahrzeugtypspezifische Eigenarten wie das Fronthaubenmaterial, das Fronthaubengewicht und die Fahrzeuggeometrien berücksichtigt. So kann es auch sinnvoll sein, durch eine geschickte Auswahl der Anzahl und Durchströmungsquerschnitte bzw. Ventileigenschaften im Zylinder und/oder Kolben der Aufstellvorrichtung 41 eine Rückstellkraftkennlinie zu erzeugen, die über den Rückstellweg nicht einfach stetig ansteigt, sondern einen differenzierten Rückstellkraftgradientenverlauf aufweist.
  • 1
    Kraftfahrzeug
    2
    Windschutzscheibe
    3
    Motorhaube
    4
    Schwenkachse
    5
    Schließblech
    6
    Schließriegel
    7
    Seilzug
    8
    Zylinder
    9
    Kolbenstange
    10
    Rahmenseitiges Gelenk
    11
    Steuerungsleitung
    12
    Steuerungsleitung
    13
    Steuerungsgerät
    14
    Treibgaserzeuger
    15
    Öffnung
    16
    Öffnung
    17
    Öffnung
    18
    Öffnung
    19
    Öffnung
    20
    Öffnung
    21
    Öffnung
    22
    Öffnung
    23
    Treibgas
    24
    Kolben
    25
    Treibgasstrom
    26
    Treibgasstrom
    27
    Treibgasstrom
    28
    Zylinder
    29
    Kolben
    30
    Öffnung
    31
    Öffnung
    32
    Treibgasstrom
    33
    Treibgasstrom
    34
    Klappenseitiges Gelenk
    35
    Fahrzeugkarosserie
    36
    Klappenöffnungsrichtung
    37
    Aufprallsensor
    38
    Klappenschließrichtung
    39
    Ventil
    40
    Ventil
    41
    Aufstellvorrichtung
    42
    Treibgaserzeuger
    43
    Sensorleitung
    FA
    Aufschlagkraft
    FK
    Auf die Kolbenstange wirkende Kraftkomponente von FA
    FR
    Gegen die Schließrichtung gerichtete Kraft
    FÖ
    Öffnungsrichtung

Claims (19)

  1. Fußgängerschutzeinrichtung an einem Kraftfahrzeug (1), mit einer als Kolben-Zylinder-Anordnung ausgebildeten Aufstellvorrichtung (41), die an einer um eine Drehachse (4) aufschwenkbaren Fahrzeugfrontklappe (3) und an der Fahrzeugkarosserie (35) gelenkig befestigt ist, mit einem ein Treibgas erzeugenden ersten Treibgaserzeuger (14) zum Bewegen des Kolbens (24, 29) in eine Klappenöffnungsrichtung (36), mit einem Aufprallsensor (37), der über eine Sensorleitung (43) mit einem im Fahrzeug angeordnetem Steuerungsgerät (13) verbunden ist, und mit einer Verriegelungseinrichtung (5, 6, 42) für die Frontklappe (3), die über eine Steuerungsleitung (12) mit dem Steuerungsgerät (13) in Verbindung steht und diese im Nichtkollisionsfall geschlossen hält sowie im Kollisionsfall freigibt, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufstellvorrichtung (41) bei einer Rückstellbewegung ihres Kolbens (24, 29) eine gegen die Klappenschließrichtung (38) gerichtete, strömungstechnisch erzeugte und sich über den Rückstellweg ändernde Kraft (FR) aufbaut.
  2. Fußgängerschutzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die von der Aufstelleinrichtung (41) erzeugte gegen die Schließrichtung gerichtete Kraft (FR) zunächst schwach ist und mit ansteigendem Schließweg stärker wird.
  3. Fußgängerschutzeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben (24, 29) und/oder der Zylinder (8, 29) der Aufstellvorrichtung (41) über Öffnungen (15 bis 22; 31, 32) verfügen, durch die das Treibgas (23, 32, 33) bei einer Schließbewegung des Kolbens (24, 29) aus dem Zylinder (8, 28) entweichen kann.
  4. Fußgängerschutzeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die in dem Zylinder (8) vorhandenen Öffnungen (15 bis 22) in Schließrichtung eine zunehmend kleinere Durchströmfläche aufweisen.
  5. Fußgängerschutzeinrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der im Zylinder (8) angeordneten Öffnungen (15 bis 22) in Schließrichtung abnimmt.
  6. Fußgängerschutzeinrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl und der Strömungsquerschnitt der Öffnungen (15 bis 22) in Schließrichtung pro konstanten Zylinderlängenabschnitt konstant ist.
  7. Fußgängerschutzeinrichtung nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in den Öffnungen (15 bis 22; 31, 32) des Zylinders (8, 28) und/oder des Kolbens (24, 29) Ventile (39, 40) angeordnet sind.
  8. Fußgängerschutzeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ventile (39, 40) bei einer Öffnungsbewegung des Kolbens (24, 29) geschlossen und während einer Schließbewegung geöffnet sind.
  9. Fußgängerschutzeinrichtung nach Anspruch 7 und/oder Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ventile (39, 40) bei einem plötzlich ansteigenden Zylinderinnendruck geschlossen und bei einem vergleichsweise langsamen Druckanstieg geöffnet sind.
  10. Fußgängerschutzeinrichtung nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachse (4) der Frontklappe (3) im Bereich des vorderen Fahrzeugendes angeordnet ist.
  11. Fußgängerschutzeinrichtung nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufstellvorrichtung (41) in dem Fahrzeugbereich angeordnet ist, in dem ein Fußgänger mit seinem Körperschwerpunkt auf die Motorhaube (3) auftrifft.
  12. Fußgängerschutzeinrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufstellvorrichtung (41) in dem Fahrzeugbereich angeordnet ist, in dem ein Fußgänger mit seinen Schultern auf die Motorhaube (3) auftrifft.
  13. Fußgängerschutzeinrichtung nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Treibgaserzeuger (14) im Innenraum des Zylinders (8, 28) angeordnet ist.
  14. Fußgängerschutzeinrichtung nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsvorrichtung über einen weiteren Treibgaserzeuger (42) verfügt, mit dessen Treibgas im Kollisionsfall ein Verriegelungselement (6) für die Fahrzeugfrontklappe (3) in Öffnungsrichtung bewegbar ist.
  15. Fußgängerschutzeinrichtung nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsvorrichtung mittels einer Seilzugvorrichtung (7) manuell entriegelbar ist.
  16. Fußgängerschutzeinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsvorrichtung im Bereich der Windschutzscheibe (2) angeordnet ist.
  17. Fußgängerschutzeinrichtung nach den Ansprüchen 15 und 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsvorrichtung und der Zylinder (8, 28) der Aufstellvorrichtung (41) von einem gemeinsamen Treibgaserzeuger oder von einem mit einem Gas gefülltem Gasdruckspeicher mit einem Treibgas versorgbar sind.
  18. Fußgängerschutzeinrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Treibgaserzeuger (14) oder ein Öffnungsventil des Gasdruckspeichers über eine Steuerungsleitung (11) mit dem Steuerungsgerät (13) verbunden.
  19. Fußgängerschutzeinrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Treibgaserzeuger (14, 42) als pyrotechnische Treibsätze ausgebildet sind.
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