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DE10326404B4 - Vorrichtung zum Schutz von Personen bei einem Frontaufprall auf ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Vorrichtung zum Schutz von Personen bei einem Frontaufprall auf ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE10326404B4 DE2003126404 DE10326404A DE10326404B4 DE 10326404 B4 DE10326404 B4 DE 10326404B4 DE 2003126404 DE2003126404 DE 2003126404 DE 10326404 A DE10326404 A DE 10326404A DE 10326404 B4 DE10326404 B4 DE 10326404B4
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Abstract

Vorrichtung (1) zum Schutz von Personen bei einem Frontalaufprall auf ein Kraftfahrzeug, welches eine den Vorderwagen abdeckende, bis zur vorderen Windschutzscheibe führende Fronthaube (9) aufweist, die windschutzscheibenseitig an beiden Fahrzeugseiten jeweils über eine Scharnieranordnung drehbeweglich an der Karosse des Vorderwagens angelenkt ist, und frontseitig in einem Haubenschloss lösbar befestigt ist, wobei die Vorrichtung ein Aufstellelement für die Fronthaube (9) aufweist, das in einem fahrzeugfesten Gehäuse (2) mittels eines Federspeichers (6) linear aufstellbar gehaltert ist, derart, dass im Normalzustand das Aufstellelement niedergehalten ist und im Kollisionsfall sensorbetätigt durch einen Aktuator (20) für eine begrenzte Aufstellbewegung freigebbar ist, wobei der Federspeicher (6) mit dem Aufstellelement und der Aktuator (20) achsenparallel nebeneinander im Gehäuse (2) angebracht sind, und wobei das Aufstellelement aus zwei konzentrisch angeordneten Hülsen, einer Innenhülse (17) und einer Außenhülse (16) besteht.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Schutz von Personen bei einem Frontalaufprall auf ein Kraftfahrzeug durch ein sensorgesteuertes Aufstellen der Fronthaube im Haubenschloßbereich.
  • Jährlich ereignen sich zahlreiche Unfälle, bei denen Fußgänger, Skater oder Zweiradfahrer, von einem Kraftfahrzeug angefahren, auf die Front- oder Motorhaube sowie gegen die Windschutzscheibe geschleudert werden, und dabei zumindest schwere Verletzungen erfahren. Dabei ist insbesondere der Kopf sowie der Oberkörper einer erwachsenen Unfallperson gefährdet, da dieser bei einem Zusammenprall mit dem Kraftfahrzeug – wie Crash-Versuche und auch die praktischen Erfahrungen gezeigt haben -, etwa im hinteren, relativ hartem Bereich an der Fronthaube am Übergang zur Windschutzscheibe aufschlägt und dabei erheblich verletzt wird.
  • Aufgrund von entsprechenden Forderungen arbeitet die Fahrzeugindustrie intensiv an dem Problem, den Personenschutz insoweit zu verbessern.
  • Es sind eine Reihe von Möglichkeiten zur Lösung dieses Problems bekannt geworden, wie ein vor der Windschutzscheibe liegendes netzartiges Auffangelement oder ein im Aufprallfall sensorgesteuert aufblasbarer Luftsack im Übergangsbereich zwischen Windschutzscheibe und Frontscheibe.
  • Die DE 28 14 107 A in Verbindung mit der DE 28 41 315 zeigt ein anderes Lösungsprinzip zur Verringerung der Verletzungsgefahr beim Aufprall von Personen auf die Fronthaube, das auf der Überlegung beruht, das im fahrtrichtungsabgewandten hinteren Bereich der Fronthaube liegende, relativ harte und unnachgiebige Aufschlaggebiet wesentlich zu entschärfen. Dies wird durch eine mittels eines Aufprall-Sensors betätigte Vorrichtung zur Verstellung der Fronthaube aus einer Ruheposition in eine demgegenüber angehobene, nachgiebige Aufprallposition, d.h. durch eine sogenannte „aktive Fronthaube" bewirkt. Dadurch, dass die Fronthaube bei der von dem Aufprall-Sensor erfassten Kollision mit einer Person in eine gegenüber ihrer Ruhe – d.h. Normalfallstellung angehobene Aufprallstellung nachgiebig verstellt wird, wird ein Abstand der Fronthaube zur steifen Unterstruktur des Fahrzeuges (Motor etc.), d.h. ein beim Brust- oder Kopfaufprall der Person im Sinne eines günstigeren Energieabbaues zur Wirkung kommender Deformationsweg der Fahrzeugkarosserie geschaffen, der für verringerte Kopf- und Brustverzögerungen und damit für geringere Verletzungsrisiken sorgt.
  • Für das „aktive" Aufstellen der Fronthaube sind eine Reihe von konstruktiven Möglichkeiten mit unterschiedlichen Antriebsarten bekannt geworden.
  • So zeigt die DE 197 12 961 A1 einen Aufprallschutz durch eine „aktive Fronthaube", die windschutzscheibenseitig über eine Scharnieranordnung drehbar angeschlagen ist. Diese Schamieranordnung ist mittelbar über einen schwenkbar oder verschiebbar gelagerten Schamierträger so an der Karosserie des Vorderwagens befestigt, dass im Kollisionsfall die Fronthaube mittels einer an dem Schamierträger angreifenden energiespeichernden Einrichtung, vorzugsweise einem Feder-Kraftspeicher, nach oben verschwenkt bzw. verschoben, d.h. angehoben werden kann. Konstruktiv vergleichbare Lösungen zeigen auch die DE 100 34 523 A1 und die DE 200 13 256 U1 .
  • Dieser bekannten Konstruktion liegt der Gedanke zugrunde, die Scharnieranordnung selbst mit dem angelenkten Scharnierträger gegenüber der Karosserie anzuheben, so dass es nicht notwendig ist, eine komplexe Entkoppeleinrichtung zwischen Scharnieranordnung und Fronthaube im Falle eines Aufpralles vorzusehen. Entsprechende Aufstellelemente im Scharnierbereich zeigen auch die zum Stand der Technik zählenden, nicht vorveröffentlichten DE 10 2004 002 212 A1 , DE 10 2004 002 213 A1 , DE 103 158 27 A1 und DE 102 52 560 A1 .
  • Die Lösungen nach dem Stand der Technik zur aktiven Fronthaube mit windschutzscheibenseitiger Anhebung der Fronthaube über den Scharnierdrehanschlag sehen vor, dass das vordere Haubenschloß im geschlossenen Zustand verbleibt. Dadurch ist der Frontbereich der Fronthaube relativ steif und hart, was für den direkten ersten Kontakt zwischen dem Fahrzeug und der Unfallperson zu direkten Verletzungen führen kann, insbesondere im unteren Rumpfbereich der Unfallperson (Oberschenkel und Bauchbereich).
  • Die zum Stand der Technik zählende, nicht vorveröffentlichte DE 102 49 272 A1 zeigt ein Aufstellelement für das auf einem Schlossträger angebrachte vordere Haubenschloß, mit einem Hubelement, das mit dem Schlossträger verbunden ist und das in einem fahrzeugfesten Gehäuse mittels eines Federspeichers sensorgesteuert, auslösbar durch einen Aktuator linear aufstellbar gehaltert ist. Bei diesem Aufstellelement sind der Federspeicher mit dem Hubelement einerseits und der sensorgesteuert auslösende Aktuator andererseits zueinander konzentrisch, d.h. mit fluchtenden Achsen, übereinander angeordnet, wodurch sich für das Aufstellelement eine relativ große Bauhöhe ergibt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schutzvorrichtung zu schaffen, durch welche die Gefahr von schweren Verletzungen bei dem ersten direkten Kontakt zwischen dem Fahrzeug und der Unfallperson durch Aufstellen des Haubenschlosses vermindert werden kann, und welche dabei eine kompakte Bausweise aufweist.
  • Die Lösung dieser Aufgabe gelingt mit einer Vorrichtung zum Schutz von Personen bei einem Frontalaufprall auf ein Kraftfahrzeug, welches eine den Vorderwagen abdeckende, bis zur vorderen Windschutzscheibe führende Fronthaube aufweist, die windschutzscheibenseitig an beiden Fahrzeugseiten jeweils über eine Scharnieranordnung drehbeweglich an der Karosse des Vorderwagens angelenkt ist und frontseitig in einem Haubenschloss lösbar befestigt ist, wobei die Vorrichtung ein Aufstellelement für die Fronthaube aufweist, das in einem fahrzeugfesten Gehäuse mittels eines Federspeichers linear aufstellbar gehaltert ist, derart, dass im Normalzustand das Aufstellelement niedergehalten ist und im Kollisionsfall sensorbetätigt durch einen Aktuator für eine begrenzte Aufstellbewegung freigebbar ist, wobei der Federspeicher mit dem Aufstellelement und der Aktuator achsenparallel nebeneinander im Gehäuse angebracht sind, und wobei das Aufstellelement aus zwei konzentrisch angeordneten Hülsen, einer Innenhülse und einer Außenhülse besteht.
  • Dadurch, dass die Fronthaube im aufgestellten Zustand eine Art Deformationszone bildet, da nunmehr der Frontbereich weniger hart bzw. steif ist, kann die Gefahr von schweren Verletzungen signifikant verringert werden. Die achsenparallele, beabstandete nebeneinander vorgesehene Anordnung von Federspeicher und Aktuator ermöglicht dabei eine kleine, kompakte Baueinheit.
  • Ausgestaltungen der Erfindung sind in Unteransprüchen gekennzeichnet und ergeben sich zudem aus der Figurenbeschreibung.
  • Anhand eines in den Zeichnungen in verschiedenen Ansichten und Zuständen dargestellten Ausführungsbeispieles wird die Erfindung näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 in einer Längsschnitt-Darstellung ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung zur aktiven Aufstellung des Schlossträgers einer PKW-Fronthaube mittels eines sensorgesteuert auslösbaren Federspeichers im Ruhe-, d.h. Normalzustand,
  • 2 in einer isometrischen Darstellung die Schutzvorrichtung nach 1 in rückwärtiger Ansicht,
  • 3 eine Draufsicht auf die Schutzvorrichtung nach 1,
  • 4 in einer isometrischen Einzelteildarstellung eine Komponente des aufstellbaren zylindrischen Schlossträgers,
  • 5 in einer Längsschnittdarstellung den aufgestellten Zustand des Schlossträgers der Schutzvorrichtung nach 1,
  • 6 in einer schematischen Teilansicht den Vorderwagen eines PKW mit aufgestellter Fronthaube im Haubenschlossbereich durch die Vorrichtung nach 1 bzw. 3.
  • 7 eine Darstellung der Schutzvorrichtung nach 1 mit einem sensorgesteuerten Magneten zum Auslösen des Federspeichers, und
  • 8 eine Darstellung der aufgestellten Schutzvorrichtung nach 7.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zum Schutz von Personen bei einem Frontaufprall auf die Fronthaube eines Kraftfahrzeuges weist zunächst ein Gehäuse 2 auf, das einen umlaufenden Gehäusemantel 2a mit einem Querschnitt entsprechend 3 besitzt. Der Gehäusemantel ist mittels einer Schraubverbindung 3 an einem Lagerboden 2b befestigt und ist kopfseitig bis auf eine kreisrunde Öffnung 2c verschlossen. Eine Zwischenwand 2d trennt das Gehäuse in einen Raum 4 zur Aufnahme eines sensorgesteuerten Auslösegliedes, wie es beispielsweise aus der Übervollbügel-Technik bekannt ist und in einen Raum 5 im Bereich der Öffnung 2c zur Aufnahme eines Federspeichers in Form einer Druckfeder 6, in Verbindung mit einem aufstellbaren, zylindrischen Schlossträger 7 (5), auf dem das vordere Haubenschloss 8 der Fronthaube 9 angebracht ist (6).
  • Dieses Gehäuse 2 ist im Bereich des vorderen Haubenschlosses 8 der Fronthaube 9 fest mit der Karosserie 10 des Fahrzeuges verbunden, wie in 6 schematisch dargestellt ist und steht über den Schlossträger 7 mit dem Haubenschloss 8 in lösbarer Wirkverbindung.
  • Anhand der 1 bis 4 wird im Folgenden der Innenaufbau der Vorrichtung 1 näher beschrieben.
  • In dem Gehäuse 2 ist neben der vertikalen Zwischenwand 2d ein horizontal sich erstreckender Mittelboden 2e eingezogen, auf dem sich im Raum 5 das untere Ende der Druckfeder 6 abstützt, und auf dem im Raum 4 das Auslöseglied, der sogenannten Aktuator ruht, von dem in den 1 bis 5 symbolisch ein sensorgesteuert vertikal beweglicher Auslösestift 11 dargestellt ist. Im Raum unterhalb des Mittelbodens 2e befinden sich zwei, mittels einer Blatt-Feder vorgespannte zur Kraftunterstützung hintereinander geschaltete Drehklinken, eine Auslöseklinke 12, die um einen Bolzen 12a drehbar im Gehäuse gelagert ist, und eine Halteklinke 13, die um einen Bolzen 13a drehbar im Gehäuse gelagert ist. Diese beiden Drehklinken 12 und 13 dienen der lösbaren Wirkverbindung zwischen Aktuator und Federspeicher, wie später noch erläutert werden wird.
  • Im Raum 5 des Gehäuses 1 ist mittig auf dem Mittelboden 2e ein hülsenförmiger Köper 15 mit Einlaufschräge 15a, im Folgenden als Fangrohr bezeichnet, befestigt, der einmal als Federführungsbolzen dient und der zum anderen ein Innengewinde für die Rückstellung (Reversierung) des aufgestellten Schlossträgers 7 besitzt. Der hülsenförmige Körper 15 weist ferner gegenüberliegende Einschnitte 15b für die Bewegung eines Haltebolzens auf, der später noch beschrieben wird.
  • Der Schlossträger 7 besteht aus zwei konzentrischen, radial beanstandeten zylindrischen Hülsen, einer äußeren Hülse 16 und einer inneren Hülse 17, die in 4 näher dargestellt ist, wobei in dem Raum zwischen beiden Hülsen die Druckfeder 6 aufgenommen ist. Die äußere Hülse besitzt einen oberen durchmesserverengten Abschnitt 16a, der mittels einer umlaufenden Dichtung 18 im Kopfteil am Rande der Öffnung 2c dichtend geführt ist und der eine obere Schulter 16b aufweist, sowie einen unteren Abschnitt 16c, der in der Zwischenwand 2d und dem Gehäusemantel 2a geführt ist. Die innere Hülse 17 besitzt, wie insbesondere die 4 zeigt, einen durchmessergleichen zylindrischen Teil 17a und einen oberen umlaufenden Flansch 17b, der im Wirkeingriff mit der Schulter 16b der äußeren Hülse 16 steht. Im unteren Teil der inneren Hülse 17 ist in Fortsätzen 17c ein Haltebolzen 19 montiert, der in Wirkeingriff mit der Halteklinke 13 bringbar ist.
  • Die in den 1 bis 5 dargestellte Vorrichtung arbeitet wie folgt:
    Die 1 und 2 zeigen die Vorrichtung im Grundzustand. Der Haltebolzen 19 an der Innenhülse 17 des Schlossträgers 7 ist im Wirkeingriff mit der Haltedrehklinke 13, die ihrerseits im formschlüssigen Wirkeingriff mit der Auslösedrehklinke 12 steht. Die Druckfeder 6 ist unter Bildung eines Federkraftspeichers vorgespannt und wird durch den Wirkeingriff Haltebolzen 19/Drehklinke 13 niedergehalten.
  • Erkennt die Sensorik des Fahrzeuges eine Unfallsituation, löst sie den Aktuator im Raum 4 aus, wobei der Stift 11 nach unten ausgestoßen wird. Dabei verschwenkt er die Auslösedrehklinke 12 im Uhrzeigersinn, wodurch der formschlüssige Wirkeingriff mit der Haltedrehklinke 13 aufgehoben wird. Dadurch kommt der vorgespannte, in der inneren Hülse 17 aufgenommene Haltebolzen 19 unter Drehung der Haltedrehklinke 13 in Uhrzeigersinn frei und der Schlossträger 7 wird um einen vorgegebenen Hub, bis die Schulter des unteren Abschnittes 16c der äußeren Hülse 16 an der Schulter in der Öffnung 2c anschlägt, aufgestellt, wobei die obere Schulter 16b der äußeren Hülse 16, an der die Kraft der Druckfeder 6 angreift, den oberen Flansch 17b und damit die innere Hülse 17 des Schlossträgers 7 mitnimmt. Diese aufgestellte Position ist in 5 dargestellt. Der Arbeitshub beträgt dabei z. B. 25 mm.
  • Der Schlossträger 7 kann dann in der Kammer 4 federbetätigt auf- und elastisch nachgebend abwärts gleiten. Diese elastische Nachgiebigkeit beim Aufprall mindert die Gefahr von lebensgefährlichen Verletzungen signifikant.
  • Da es vorkommen kann, dass die Vorrichtung 1 ausgelöst wird, ohne dass es zu einem Aufprall kommt, und um dann nicht mit vorne, wenn auch nur leicht aufgestellter und noch im Haubenschloss befindlicher Fronthaube 9 weiterfahren zu müssen, ist vorgesehen, dass der Fahrzeugführer die Vorrichtung reversieren kann, d. h. den Schlossträger 7 gegen die Kraft der Antriebsfedern 6 in die Position nach 1 drücken kann.
  • Da dies wegen der großen Federkraft der Antriebsfedern rein manuell praktisch nicht möglich ist, ist vorgesehen, dass im aufgestellten Zustand des Systems nach 5 in das Innengewinde der feststehenden Hülse 15 ein verengter Gewindeabschnitt eines Winkelhebels eingeschraubt wird, der mit einer umlaufenden Schulter am Flansch 17b der Innenhülse 17 aufliegt, sodass beim Hineinschrauben des Winkelhebels die Innenhülse 17 und damit auch die Außenhülse 16, d. h. der Schlossträger 7 unter Vorspannen der Druckfeder 6 nach unten gedrückt wird, bis der Haltebolzen 19 wieder in die Halteöffnung der Halteklinke 13 einrastet und diese in Formschluss mit der Auslöseklinke 12 geht.
  • Das System ist dann wieder in der Ausgangsposition nach 1, d. h. reversiert.
  • In den 1 bis 5 ist offen gelassen, welcher Aktuator in den Raum 4 eingebaut ist. Derzeit sind typischerweise zwei Aktuatortypen möglich, nämlich der pyrotechnische Aktuator, der im Fall einer drohenden Kollision sensorgesteuert gezündet wird und die Ausfahrbewegung auslöst, und der elektromagnetische Aktuator, der so genannte Auslösemagnet. Beide Typen sind hinlänglich aus der Überrollbügeltechnik bekannt.
  • Die 7 bzw. 8 zeigen die Vorrichtung nach den 1 bzw. 5 mit einem Auslösemagneten 20 im Raum 4. Da der Aufstellteil jeweils identisch ist, soll im Folgenden nur der Auslöseteil näher beschrieben werden.
  • Der Auslösemagnet 20 besteht aus einem Spulensystem 21, das sensorgesteuert mit der Bordspannung des Fahrzeuges aktivierbar ist. Im Innern des Spulensystems befindet sich einmal ein Sockel 22, der auf dem Mittelboden 2e befestigt ist und der zentrisch eine Bohrung mit drei durchmesserunterschiedlichen Stufen besitzt. Des weiteren befindet sich im Innern ein Anker 23 mit dem Auslösestift 11, der die Bohrung im Sockel 22 und den Mittelboden 2e durchdringt. Zwischen der unteren Stirnseite des Ankers, die einen konzentrischen durchmesserverjüngten Abschnitt 23a besitzt, und der unteren Schulter an der mittleren Sockelbohrungsstufe ist eine den Anker axial nach oben vorspannende Druckfeder 24 eingespannt, derart, dass, wie 7 zeigt, die beiden Ringflächen der unteren Stirnseite des Ankers 23 im nicht aktivierten Zustand einen vorgegebenen Abstand zu den entsprechenden Anschlagflächen an den Sockelbohrungsstufen haben.
  • Wird im Fall eines drohenden Unfalles das Spulensystem mit Strom beaufschlagt, wird der Anker 23 mit Auslösestift nach unten gezogen, bis, wie in 8 dargestellt, die Ringflächen der unteren Ankerstirnseite an den Sockelanschlägen anliegen. Der Auslösestift 11 löst dabei, wie bereits beschrieben, das Klinkensystem 12 und 13 und damit die Druckfeder 6 unter Aufstellen des Schlossträgers 7 aus.
  • Die 6 zeigt die Ausführung eines Kraftfahrzeuges mit aktiv aufstellbarer Fronthaube 9, bei der nur das Haubenschloss 8 sensorgesteuert aufstellbar ist.
  • Es ist jedoch auch eine Ausführung möglich, bei der zusätzlich die in 6 nicht dargestellten Scharniere der Fronthaube aufstellbar sind, z.B. durch eine Vorrichtung nach der eingangs zitierten älteren deutschen Patentanmeldung 102 43 497.2, bestehend aus einem Scharnierträger für die mittelbare karosserieseitige Anlenkung, der aufstellbar an der Karosse des Vorderwagens angebracht ist, und aus einer an dem Scharnierträger angreifenden energiespeichernden Einrichtung in Form einer Federspeicher-Anordnung sowie aus einer sensorgesteuerten Haltevorrichtung für einen Wirkeingriff mit dem Scharnierträger.
  • Zusammengefasst lassen sich die wesentlichen Merkmale der beschriebenen Ausführung der Erfindung wie folgt darstellen:
    Beschrieben wird ein Fußgängerschutz, hier speziell durch Anhebung der Motorhaube im vorderen Bereich (aktuatorische Crashaufstellung).
  • Die achsenparallele Anordnung von Federspeicher und Aktuator ermöglicht eine kleine, kompakte Bauweise.
  • Über einen Federspeicher wird der erforderliche Aufstellweg unter Berücksichtigung der Aufstellzeit erzielt. Der Federspeicher lässt dabei große axiale Kräfte zu.
  • Die Ausführung des ausgefahrenen Schlossträgers 7 lässt auch relativ hohe radiale Kräfte zu.
  • Mit dem integrierten Fangrohr 15 mit Innengewinde, ist eine einfache Rückstellung des aufgestellten Schlossträgers in die Ausgangsposition möglich.
  • Das System fährt den Schlossträger hoch und hebt gleichzeitig die Fronthaube um den erforderlichen Aufstellweg an.
  • Die Reversierung (Rückstellung) des Systems erfolgt beispielsweise durch einen Winkelhebel, der am Ende mit einem Gewinde versehen ist. Dieser wird durch das Haubenschloss in die Aktorik eingeführt und durch Eindrehen des Winkelhebels wird die Aktorik reversiert (rückgestellt). Diese Aktivität kann durch den Fahrzeugführer selbständig ausgeführt werden.
  • Zu den Zeichnungen ist eine Vorrichtung dargestellt, bei der das Aufstellelement als Schlossträger 7 für das Haubenschloss 8 ausgebildet ist.
  • Falls bei einem PKW-Typ die räumliche Anbringung des Schlossträgers auf dem Aufstellelement Platzprobleme bedingt, kann die Vorrichtung auch so ausgebildet sein, dass sie mit ihrem Aufstellelement im Abstand neben dem Haubenschloss 8 mit einem direkten Wirkkontakt des Aufstellelementes mit der Fronthaube angeordnet ist. In diesem Fall muss dann das Schloss gleichzeitig mit dem Aufstellen des Aufstellelementes gelöst werden.

Claims (12)

  1. Vorrichtung (1) zum Schutz von Personen bei einem Frontalaufprall auf ein Kraftfahrzeug, welches eine den Vorderwagen abdeckende, bis zur vorderen Windschutzscheibe führende Fronthaube (9) aufweist, die windschutzscheibenseitig an beiden Fahrzeugseiten jeweils über eine Scharnieranordnung drehbeweglich an der Karosse des Vorderwagens angelenkt ist, und frontseitig in einem Haubenschloss lösbar befestigt ist, wobei die Vorrichtung ein Aufstellelement für die Fronthaube (9) aufweist, das in einem fahrzeugfesten Gehäuse (2) mittels eines Federspeichers (6) linear aufstellbar gehaltert ist, derart, dass im Normalzustand das Aufstellelement niedergehalten ist und im Kollisionsfall sensorbetätigt durch einen Aktuator (20) für eine begrenzte Aufstellbewegung freigebbar ist, wobei der Federspeicher (6) mit dem Aufstellelement und der Aktuator (20) achsenparallel nebeneinander im Gehäuse (2) angebracht sind, und wobei das Aufstellelement aus zwei konzentrisch angeordneten Hülsen, einer Innenhülse (17) und einer Außenhülse (16) besteht.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Innenhülse (17) und der Außenhülse (16) der Federspeicher in Form einer Schraubendruckfeder (6) aufgenommen ist, wobei die Außenhülse (16) anschlagbegrenzt und dichtend in einer Kammer (5) des Gehäuses (2) geführt ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Innern der Innenhülse (17) konzentrisch ein gehäusefest angebrachtes Fangrohr (15) mit Innengewinde und Einlaufschräge (15a) aufgenommen ist, mittels dem die Innenhülse (17) des Aufstellelementes zusätzlich geführt ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass an der Innenhülse (17) an zwei gegenüberliegenden Fortsätzen (17c) ein Haltebolzen (19) angebracht ist, der in einen mittels des Aktuators (20) sensorgesteuert lösbaren Wirkeingriff mit einem Klinkensystem bringbar ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Klinkensystem zwei zur Kraftuntersetzung hintereinander geschaltete, im Gehäuse (1) drehbar angebrachte und federvorgespannte Drehklinken aufweist, eine Auslöseklinke(12), die mit einem Hebelarm im Wirkeingriff mit dem Aktuator (11 und 20) steht, und einer Halteklinke (13), die an einem Hebelarm eine Halteöffnung für den Wirkeingriff mit dem Haltebolzen (19) besitzt, wobei die beiden anderen freien Hebelarme der Drehklinken im Ruhezustand in einem lösbaren, gegenseitigen formschlüssigen Wirkeingriff stehen.
  6. Vorrichtung nach den Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Aktuator (20) einen ausstoßbaren Stift (11) für den Wirkeingriff mit der Auslöseklinke (12) besitzt.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse (2) ein Mittelboden (2e) eingezogen ist, auf welchem der Federspeicher (6) mit konzentrischem Schlossträger (7) und der Aktuator (20) in getrennten Kammern (4 und 5) befestigt sind, und unterhalb welchem die sensargesteuert ausziehbare Haltevorrichtung für das Niederhalten des Aufstellelementes angeordnet ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenhülse (17) am oberen Ende einen flanschartigen Bund (17b) aufweist, der auf einem entsprechenden Bund (16b) der Außenhülse (16) ruht.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass als Aktuator ein Auslösemagnet (20) vorgesehen ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslösemagnet (20) neben einem Spulensystem (21) einen axial anschlagbegrenzt bewegbaren Anker (23) mit einem Auslösestift (11) aufweist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufstellelement als Schlossträger (7) für das Haubenschloss (8) ausgebildet ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit ihrem Aufstellelement im Abstand neben dem Haubenschloss (8) mit einem direkten Wirkkontakt des Aufstellelementes mit der Fronthaube angeordnet ist.
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