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DE10250994A1 - Spindel- oder Schneckenantrieb für Verstelleinrichtungen in Kraftfahrzeugen - Google Patents

Spindel- oder Schneckenantrieb für Verstelleinrichtungen in Kraftfahrzeugen

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Publication number
DE10250994A1
DE10250994A1 DE10250994A DE10250994A DE10250994A1 DE 10250994 A1 DE10250994 A1 DE 10250994A1 DE 10250994 A DE10250994 A DE 10250994A DE 10250994 A DE10250994 A DE 10250994A DE 10250994 A1 DE10250994 A1 DE 10250994A1
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DE
Germany
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bearing
plates
spindle
drive according
shaped
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10250994A
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English (en)
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Dittmar Dohles
Horst Brehm
Jochen Hofmann
Gregor Kroener
Markus Fischer
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Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
Original Assignee
Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
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Publication date
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Priority to EP02792601A priority patent/EP1476323B1/de
Priority to DE50213712T priority patent/DE50213712D1/de
Priority to DE20220866U priority patent/DE20220866U1/de
Priority to US10/504,392 priority patent/US7458294B2/en
Priority to PCT/DE2002/004282 priority patent/WO2003068551A1/de
Priority to JP2003567704A priority patent/JP4355575B2/ja
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Abstract

Ein Spindel- oder Schneckenantrieb für Verstelleinrichtungen in Kraftfahrzeugen ist mit einer feststehenden Spindel oder einer feststehenden Zahnstange an einem ersten von zwei relativ zueinander verstellbaren Teilen befestigt und weist ein Getriebe auf, das mit dem zweiten der relativ zueinander verstellbaren Teile verbunden ist. Das Getriebegehäuse ist spielfrei und um mindestens eine Achse schwenkbar von einer Lagerschale (5, 6) eingefasst, die aus zwei ineinander steckbaren Lagerplatten (5, 6) besteht, die nach der Einfassung des Getriebegehäuses (4) miteinander verbindbar sind. Das Getriebegehäuse (4) besteht aus Kunststoff und weist ein konkaves oder konvexes Gehäuseteil (42, 43) auf, das von einem konvexen oder konkaven Lagerschalenabschnitt (54, 64) der aus einem zur Aufnahme von Crashkräften geeigneten Werkstoff, insbesondere aus einem metallischem Werkstoff, bestehenden Lagerschale umfasst ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Spindel- oder Schneckenantrieb für Verstelleinrichtungen in Kraftfahrzeugen, insbesondere für Sitzverstelleinrichtungen, Fensterheber und Schiebedächer gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der DE 198 61 100 A1 ist ein Spindelantrieb für Verstelleinrichtungen in Kraftfahrzeugen mit einer feststehenden Spindel bekannt, die an einem ersten von zwei relativ zueinander verstellbaren Teilen befestigt ist, mit einem Getriebe, das am zweiten der relativ zueinander verstellbaren Teile angeordnet ist und mit einem Getriebegehäuse zur Aufnahme des Getriebes. Das Getriebegehäuse besteht aus zwei mittels Steckverbindung aneinander befestigten Gehäuseplatten, die als tragende, die Getriebekräfte aufnehmende Verbindungsstellen ausgebildet sind, an denen die Gehäuseplatten zusammengehalten werden. Die Steckverbindungen weisen ineinanderfügbare erhabene Bereiche und Ausnehmungen auf, die zunächst eine Spielpassung bilden. Durch plastisches Verformen des Materials im Bereich der Steckverbindungen werden die Gehäuseplatten fixiert.
  • Aus der US 4,802,374 A ist ein Spindelantrieb für eine Sitzlängsverstellung in Kraftfahrzeugen bekannt, der eine mit der Verstellschiene der Sitzlängsverstellung verbundene Spindel enthält, die über eine Spindelmutter, ein Schneckenrad und eine mit einer Motorwelle verbundene Schnecke von einem Elektromotor antreibbar ist. Die Schnecke, das Schneckenrad und die Spindelmutter sind in einem Haltebügel mit zwei sich im rechten Winkel schneidenden zylindrischen Hülsen angeordnet. Ein mit der Bodenschiene der Sitzlängsverstellung verbundener Rückhalteflansch, der aus einer Klammer mit einer rechtwinkligen, fensterförmigen Öffnung besteht, umfasst mit dem Rahmen der fensterförmigen Öffnung die zylindrischen Hülsen des Haltebügels und sichert damit die Lage des Haltebügels.
  • Bei diesem aus der US 4,802,374 A bekannten Spindelantrieb bestimmen die Toleranzen der einzelnen Bauteile das Gesamtspiel des Spindelantriebs, so dass zur Herstellung einer Spielfreiheit des Spindelantriebs enge Toleranzen vorgegeben werden müssen, was einen erheblichen Herstellungsaufwand erfordert.
  • Ein weiterer Nachteil des bekannten Spindelantriebs besteht darin, dass der Rückhalteflansch zwar die Lage des Haltebügels sichert, aber keine Crashsicherheit bietet, da der Rückhalteflansch nur einen Teil des Haltebügels umfasst und im Falle eines Crashs verbogen wird, so dass die Kopplung zwischen der beweglichen Verstellschiene und der karosseriefesten Bodenschiene gelöst und damit ein mit der Verstellschiene verbundener Kraftfahrzeugsitz unkontrolliert bewegt wird.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabenstellung zugrunde, einen Spindel- oder Schneckenantrieb für Verstelleinrichtungen in Kraftfahrzeugen der eingangs genannten Gattung zu schaffen, der eine spielfreie, vor Verschmutzung geschützte Lagerung der Getriebeelemente, eine crashsichere Anbindung des Getriebes und damit der Verstelleinrichtung und eine bei Bedarf um mindestens eine Achse schwenkbare Lagerung des Getriebes gewährleistet.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die erfindungsgemäße Lösung schafft eine spielfreie, vor Verschmutzung geschützte Lagerung der Getriebeelemente sowie eine crashsichere Abstützung des Getriebes und damit der zueinander beweglichen Teile der Verstelleinrichtung sowie eine Schwenkbarkeit des Getriebes zur Anbindung von um eine Achse schwenkbaren Verstellteilen.
  • Der erfindungsgemäßen Lösung liegt der Gedanke zugrunde, die Getriebeelemente in einem die Getriebeelemente kapselförmig umschließenden Getriebegehäuse vor Verschmutzung und Beschädigung gesichert anzuordnen und das Getriebegehäuse wiederum spielfrei und bei Bedarf um mindestens eine Achse schwenkbar in einer Lagerschale anzuordnen, die zur Aufnahme von Crashkräften bestimmt und geeignet ist und somit eine crashsichere Abstützung des Getriebes zu gewährleisten, so dass die relativ zueinander beweglichen Teile der Verstelleinrichtung auch im Crashfall miteinander verbunden bleiben.
  • Vorzugsweise besteht das Getriebegehäuse aus Kunststoff, während die Lagerschale aus einem zur Aufnahme von Crashkräften geeigneten Werkstoff, insbesondere aus einem Metallwerkstoff besteht. Dies ermöglicht zum einen eine einfache Herstellung des Getriebegehäuses beispielsweise im Spritzgussverfahren mit hoher Passgenauigkeit, während die Crashkräfte von der Lagerschale aus Metall aufgenommen werden, so dass das Getriebegehäuse selbst nicht zur Aufnahme der Crashkräfte dimensioniert werden muss, da diese über die Lagerschale großflächig auf das Getriebegehäuse verteilt werden.
  • Die Schwenkbarkeit des Getriebegehäuses um eine Achse, beispielsweise um eine senkrecht zur Spindel oder Zahnstange verlaufende Schwenkachse, wird vorzugsweise durch ein konkaves oder konvexes Gehäuseteil des Getriebegehäuses und einen den konkaven oder konvexen Gehäuseteil umfassenden konvexen oder konkaven Lagerschalenabschnitt ermöglicht.
  • In einer besonderen Ausführungsform des Antriebs ist die Lagerschale zweiteilig ausgeführt; so besteht die Lagerschale aus zwei ineinander steckbaren Lagerplatten, die nach der Einfassung des Getriebegehäuses miteinander verbindbar und an dem zweiten der relativ zueinander verstellbaren Teile befestigbar sind.
  • Die Zusammensetzung der Lagerschale aus zwei ineinander steckbaren Lagerplatten ermöglicht eine einfach zu montierende spielfreie Anpassung der Lagerschale an das Getriebegehäuse, da die Lagerplatten um das Getriebegehäuse herumgesetzt und durch Zusammenschieben auf Null-Toleranz gebracht und in dieser Stellung beispielsweise durch Laserverschweißung miteinander verbunden werden können.
  • Die vorzugsweise U-förmig ausgebildeten Lagerplatten sind mittels der Seitenschenkel in Richtung der Längserstreckung der Spindel oder Zahnstange ineinandergreifend zusammensteckbar, wobei die Verbindungsschenkel zwischen den Seitenschenkeln Durchgangsöffnungen zur Durchführung der Spindel oder Zahnstange aufweisen, an die sich beidseitig die konkaven bzw. konvexen Lagerschalenabschnitte anschließen, die mit den konvexen bzw. konkaven Gehäuseteilen des Getriebegehäuses korrespondieren.
  • Diese Konstruktion kombiniert die Drehbeweglichkeit des Getriebes innerhalb der durch die Lagerplatten gebildeten Lagerschale mit einer spielfreien Verbindung zwischen dem Getriebegehäuse und der Lagerschale mit darin integrierter Führung der Spindel oder Zahnstange.
  • Vorzugsweise sind die Seitenschenkel der einen Lagerplatte als Laschen ausgebildet, die in den einen, mit einer fensterförmigen Öffnung versehenen Seitenschenkel und den anderen, mit einer U-förmigen Ausnehmung versehenen Seitenschenkel der anderen Lagerplatte eingreifen. Zum Ausgleich von Toleranzen ist der laschenförmige Seitenschenkel der einen Lagerplatte in Verbindungsrichtung der Lagerplatten länger als die fensterförmige Öffnung der anderen Lagerplatte und der laschenförmige Seitenschenkel der einen Lagerplatte kürzer als die U-förmige Ausnehmung des Seitenschenkels der anderen Lagerplatte, wobei der laschenförmige Seitenschenkel der einen Lagerplatte in Verbindungsrichtung der Lagerplatten durch einen die fensterförmige Öffnung des korrespondierenden Seitenschenkels der anderen Lagerplatte erweiternden Ausschnitt im Verbindungsschenkel der anderen Lagerplatte steckbar ist.
  • Da der laschenförmige Seitenschenkel der einen Lagerplatte in Verbindungsrichtung der Lagerplatten länger ist als die fensterförmige Öffnung und der die fensterförmige Öffnung umgebende Rahmen länger als der laschenförmige Seitenschenkel, sind die an den in Verbindungsrichtung der Lagerplatten vorderen Enden des laschenförmigen Seitenschenkels und dem die fensterförmige Öffnung umgebende Rahmen vorgesehenen Befestigungsstellen zur Anbringung des Spindel- oder Schneckengetriebes an einem der beiden relativ zueinander beweglichen Teile frei zugänglich.
  • Zur Verbindung der Lagerplatten unter Gewährleistung einer spielfreien Kopplung mit dem Getriebegehäuse werden die Seitenschenkel der Lagerplatten im montierten Zustand der Verstelleinrichtung formschlüssig, insbesondere über Schweißkonturen miteinander verbunden.
  • Bei einer weiteren besonderen Ausführungsform des Antriebs ist die Lagerschale vierteilig ausgeführt und besteht aus vier Lagerplatten; konkret ist vorgesehen, dass die Lagerschale eine Grundplatte, zwei Seitenplatten und eine Deckplatte aufweist, wobei die Grundplatte und die Deckplatte im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen und durch die zwei im Wesentlichen parallel zueinander angeordneten Seitenplatten zueinander beabstandet gehalten werden und damit über die Seitenplatten miteinander in Verbindung stehen. Bei dieser weiteren besonderen Ausführungsform ist ein wesentlicher Vorteil darin zu sehen, dass Herstellungstoleranzen besonders einfach ausgeglichen werden können, da nämlich die relative Lage der vier Lagerplatten (Lagerschalen-Platten) zueinander sehr einfach nachjustiert werden kann. Somit kann in sehr einfacher Weise und damit vorteilhaft die Spielfreiheit zwischen Getriebegehäuse und Lagerschale eingestellt und dauerhaft fixiert werden.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der weiteren besonderen Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Grundplatte zwei schlitzförmige Öffnungen aufweist, von denen eine zur Aufnahme einer Befestigungslasche einer der beiden Seitenplatten und die andere Öffnung zur Aufnahme einer Befestigungslasche der anderen der beiden Seitenplatten dient.
  • Die eine Seitenplatte kann dabei vorteilhaft eine weitere Befestigungslasche aufweisen, die an einer der einen Befestigungslasche gegenüberliegenden Seite der Seitenplatte angeordnet ist und in eine randseitige Ausnehmung in der Deckplatte eingreift.
  • Zur Durchführung der Spindel oder der Zahnstange sind vorteilhaft Durchgangsöffnungen vorzusehen, die jeweils in den Seitenplatten angeordnet sind.
  • Um die Spielfreiheit zwischen Getriebegehäuse und Lagerschale besonders sicher zu fixieren, wird es als vorteilhaft angesehen, wenn die Seitenplatten und das Getriebegehäuse großflächig eng aneinander liegen. Dies lässt sich vorteilhaft erreichen, wenn die Seitenplatten konkave bzw. konvexe Lagerschalenabschnitte aufweisen, mit denen das Getriebegehäuse fixiert wird.
  • Die Durchgangsöffnungen in den Seitenplatten sowie die konkaven bzw. konvexen Lagerschalenabschnitte können dabei vorteilhaft derart zueinander angeordnet sein, dass die konkaven bzw. konvexen Lagerschalenabschnitte zu beiden Seiten der Durchgangsöffnungen zur Durchführung der Spindel oder Zahnstange angeordnet sind.
  • Nachdem die Grundplatte, die beiden Seitenplatten und die Deckplatte zueinander ausgerichtet sind und die Spielfreiheit zwischen Getriebegehäuse und Lagerschale gewährleistet ist, können die Grundplatte, die beiden Seitenplatten und die Deckplatte zur Fixierung miteinander verschweißt werden. Insbesondere Laserschweißen wird zur Fixierung als vorteilhaft angesehen. Dabei sollten die Schweißnähte zum Verbinden der Lagerplatten in Kehlen liegen, die sich in den Verbindungsbereichen zwischen den aufeinanderstehenden Lagerplatten bilden.
  • Ein vorteilhaftes Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen Spindel- und/oder Schneckenantriebs ist dadurch gekennzeichnet, dass die Getriebeelemente nach ihrer Verbindung mit der Spindel oder Zahnstange in eine Gehäuseschale des Getriebegehäuses eingesetzt und mit einem Antriebselement der Motorwelle verbunden werden, dass ein Getriebedeckel mit der Gehäuseschale des Getriebegehäuses zum Schließen des Getriebes verbunden wird und dass das fertiggestellte Getriebegehäuse spielfrei von einer Lagerschale eingefasst wird.
  • Bei einem zweiteiligen Antrieb kann dieser vorteilhaft derart montiert werden, dass die Lagerplatten von beiden Seiten über die Durchgangsöffnungen auf die Spindel aufgesteckt werden, dass die Seitenschenkel der Lagerplatten ineinandergeschoben werden bis die konkaven bzw. konvexen Lagerschalenabschnitte der Lagerplatten an den konkaven bzw. konvexen Gehäuseteilen des Getriebegehäuses spielfrei anliegen und dass die aneinanderstoßenden Seitenkanten der Seitenschenkel der Lagerplatten mittels Laserschweißung zumindest über einen Teil ihrer Länge miteinander verbunden werden.
  • Anschließend kann das eine Ende der Spindel mit einer Verbindungslasche verbunden werden, die an dem ersten der beiden relativ zueinander verstellbaren Teile befestigt wird, und die miteinander verbundenen Lagerplatten können mit dem zweiten der relativ zueinander verstellbaren Teile verbunden werden.
  • Bei einer vierteiligen Lagerschale wird es als vorteilhaft angesehen, wenn diese aus vier Lagerplatten gebildet wird, indem auf eine Grundplatte zwei Seitenplatten aufgesteckt werden, zwischen die beiden Seitenplatten das Getriebegehäuse eingesetzt wird, auf die zwei Seitenplatten eine Deckplatte aufgebracht wird und die vier Lagerplatten spielfrei zueinander ausgerichtet und miteinander fixiert werden.
  • Die zwei Seitenplatten können vorteilhaft von beiden Seiten über fensterförmige Durchgangsöffnungen auf die Spindel aufgesteckt werden und ausgerichtet werden, bis die konkaven bzw. konvexen Lagerschalenabschnitte der Seitenplatten an den konkaven bzw. konvexen Gehäuseteilen des Getriebegehäuses spielfrei anliegen.
  • Die Fixierung der vier Lagerplatten kann vorteilhaft durch Schweißen, insbesondere Laserschweißen, erfolgen. Um zu vermeiden, dass es beim Laserschweißen zu einem "Durchschweißen" kommt, sollte "stumpf", also in einem stumpfen Winkel geschweißt werden. Vorzugsweise sollte das Laserschweißen dabei in Kehlbereichen bzw. Kehlen erfolgen, die im Verbindungsbereich der aufeinanderstehenden Lagerplatten gebildet sind. Empfehlenswert ist es in diesem Zusammenhang, wenn das Laserschweißen in einem Winkel von jeweils ca. 45° zu den zu verbindenden Lagerplatten erfolgt.
  • Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels soll der der Erfindung zugrundeliegende Gedanke näher erläutert werden. Es zeigen:
  • Fig. 1 bis 6 ein Ausführungsbeispiel für einen erfindungsgemäßen Antrieb mit einer zweiteiligen Lagerschale; dabei zeigen
  • Fig. 1 bis 3 verschiedene perspektivische Ansichten eines Spindelantriebs in einer Explosivdarstellung mit den einzelnen Getriebeelemente und einem Getriebegehäuse und zwei Lagerplatten zur Bildung einer Lagerschale vor deren spielfreier Verbindung,
  • Fig. 4 und 5 zwei perspektivische Ansichten des spielfrei montierten Spindelantriebs,
  • Fig. 6 eine perspektivische Ansicht des Getriebegehäuses und der zu einer Lagerschale zusammengefügten Lagerplatten.
  • Fig. 7 bis 16 zeigen ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Antriebs mit einer vierteiligen Lagerschale.
  • Der in den Fig. 1 bis 3 in perspektivischer Explosivdarstellung gezeigte Spindelantrieb weist einen Elektromotor 1 auf, dessen Motorwelle 2 mit einer Antriebsschnecke 20 verbunden ist, die mit einem Schneckenrad 9 eines Getriebes 3 kämmt. Das Schneckenrad 9 ist mit einer Spindelmutter 8 verbunden, deren Gewinde mit dem Gewinde einer Spindel 7 kämmt. Eine Drehung der Motorwelle 2 wird über die Antriebsschnecke 20 auf das Schneckenrad 9 und damit auf die einteilig mit dem Schneckenrad 9 verbundene Spindelmutter 8 übertragen, so dass bei drehfest angeordneter Spindel 7 diese durch die Drehung der Spindelmutter 8 ihre Lage in Bezug auf die Motorwelle 2 ändert, d. h. in Bezug auf die Motorwelle 2 gemäß Fig. 2 je nach Drehrichtung des Elektromotors 1 in Richtung 51 oder 52 verschoben wird.
  • Die Getriebeelemente Antriebsschnecke 20, Spindelmutter 8 und Schneckenrad 9 sind in dem Getriebe 3 zusammengefasst, das ein Getriebegehäuse 4 aufweist, das aus einer Gehäuseschale 40 und einem Gehäusedeckel 41 besteht, der nach dem Einsetzen der Getriebeelemente 8, 9, 20 in die Gehäuseschale 40 mit der Gehäuseschale 40 verbunden wird.
  • Auf die aus dem Getriebegehäuse 4 herausragenden Enden der Spindel 7 werden zwei U-förmige Lagerplatten 5, 6 aufgesteckt, deren Seitenschenkel 52, 53 bzw. 62, 63gegeneinander gerichtet sind und deren die Seitenschenkel 52, 53, bzw. 62, 63 miteinander verbindende Verbindungsschenkel 51, 61 fensterförmige Durchgangsöffnungen 55, 65 zur Aufnahme der Spindel 7 aufweisen. Die Seitenschenkel 52, 53 bzw. 62, 63 sind so gestaltet, dass sie mit geringem Spiel ineinandergreifen können und dabei einen spielbehafteten Formschluss miteinander eingehen. Zu diesem Zweck weist die eine Lagerplatte 5 zwei als Laschen ausgebildete Seitenschenkel 52, 53 auf, während der eine Seitenschenkel 62 der anderen Lagerplatte 6 eine rechteckige, fensterförmige Öffnung 66 aufweist, während der andere Seitenschenkel 63 U- oder klammerförmig ausgebildet ist und eine entsprechende Ausnehmung 67 aufweist.
  • Werden die beiden Lagerplatten 5, 6 ineinandergefügt, so füllen die laschenförmigen Seitenschenkel 52, 53 der einen Lagerplatte 5 die fensterförmige Öffnung 66 bzw. die Ausnehmung 67 der Seitenschenkel 62, 63 der anderen Lagerplatte 6 im Wesentlichen aus. Zum Toleranzausgleich sind entweder die laschenförmigen Seitenschenkel 52, 53 der einen Lagerplatte 5 in Fügerichtung der Lagerplatten 5, 6 entweder geringfügig kürzer als die Länge der fensterförmigen Öffnung 66 bzw. Ausnehmung 67 der Seitenschenkel 62, 63 der anderen Lagerplatte 6 oder der laschenförmige Seitenschenkel 52 der einen Lagerplatte 5 ist länger als die fensterförmige Öffnung 66 des Seitenschenkels 62 der anderen Lagerplatte 6 und in Verbindungsrichtung der Lagerplatten 5, 6 durch einen die fensterförmige Öffnung 66 des korrespondierenden Seitenschenkels 62 der anderen Lagerplatte 6 erweiternden Ausschnitt 68 im Verbindungsschenkel 61 der anderen Lagerplatte 6 steckbar, so dass der laschenförmige Seitenschenkel 52 der Lagerplatte 5 über die fensterförmige Öffnung 66 und damit über den Verbindungsschenkel 61 der anderen Lagerplatte 6 bzw. der die fensterförmige Öffnung 66 umgebende Rahmen des Seitenschenkels 62 über den Verbindungsschenkel 51 der Lagerplatte 5 hinausragen kann, wie der Darstellung gemäß Fig. 6 zu entnehmen ist. Nach der Verbindung der Lagerplatten 5, 6 zur Lagerschale sind die an den Enden der oberen Seitenschenkel 52, 62 der Lagerplatten 5, 6 vorgesehenen und über den jeweiligen Verbindungsschenkel 51, 61 der anderen Lagerplatte 5, 6 hinausragenden Befestigungsstellen 71, 72, 73 zur Befestigung des Spindel- oder Schneckengetriebes an dem einen der beiden relativ zueinander beweglichen Teile zugänglich.
  • Im Bereich der fensterförmigen Spindeldurchgänge 55, 65 der Lagerplatten 5, 6 weisen die Verbindungsschenkel 51, 61 in Bezug auf das Getriebegehäuse 4 konkave Wölbungen 54, 64 auf, die mit konvexen Gehäuseabschnitten 42, 43 des Getriebegehäuses 4, d. h. der Gehäuseschale 40 und des Gehäusedeckels 41 korrespondieren. Die Wölbungen 42, 43 des Getriebegehäuses 4 und die Wölbungen 54, 64 der Verbindungsschenkel 51, 61 korrespondieren miteinander, so dass das Getriebe 3 innerhalb der aus den Lagerplatten 5, 6 gebildeten Lagerschale um eine parallel zur Motorwelle 2 verlaufende Achse schwenken und damit Schwenkbewegungen der relativ zueinander beweglichen Teile ausgleichen kann, von denen ein Teil über eine Befestigungslasche 70 mit der Spindel 7 und das andere der beiden relativ zueinander beweglichen Teile über die Befestigungsstellen 71, 72, 73 mit der durch die Lagerplatten 5, 6 gebildeten Lagerschale verbunden ist.
  • Zur Montage des Spindel- oder Schneckenantriebs werden die Getriebeelemente, nämlich das Schneckenrad 9 und die Spindelmutter 8 nach ihrer Verbindung mit der Spindel 7 in die Gehäuseschale 40 des Getriebegehäuses 4 eingesetzt und mit der Schnecke 20, die an der Motorwelle 2 angebracht ist, verbunden. Nach dem Aufsetzen des Getriebedeckel 43 auf die Gehäuseschale 40 und deren Verbindung zum Getriebegehäuses 4 ist das Getriebes 3 komplettiert. Anschließend werden die Lagerplatten 5, 6 von beiden Seiten über die fensterförmigen Durchgangsöffnungen 55, 65 auf die Spindel 7 aufgesteckt und die Seitenschenkel 52, 53; 62, 63 der Lagerplatten 5, 6 ineinandergeschoben die konkaven bzw. konvexen Lagerschalenabschnitte 54, 64 der Lagerplatten 5, 6 an den konkaven bzw. konvexen Gehäuseteilen 42, 43 des Getriebegehäuses 4 spielfrei anliegen. Schließlich werden die aneinanderstoßenden Seitenkanten 521, 522, 661, 662; 531, 532, 671, 672 der Seitenschenkel 52, 62 bzw. 53, 63 der Lagerplatten 5, 6 mittels Laserschweißung, die als Schweißkonturen 74, 75, 76 zumindest über einen Teil der Länge der Seitenkanten 521, 522, 661, 662; 531, 532, 671, 672 verlaufen, miteinander verbunden.
  • Zur Verbindung des Spindel- oder Schneckenantriebs mit dem Verstellantrieb wird das eine Ende der Spindel 7 mit einer Verbindungslasche 70 verbunden, die an dem ersten der beiden relativ zueinander verstellbaren Teile befestigt wird, während die miteinander zur Lagerschale verbundenen Lagerplatten 5, 6 mit dem zweiten der relativ zueinander verstellbaren Teile verbunden werden.
  • In dem in den Fig. 4 bis 6 dargestellten zusammengefügten Zustand des Getriebes 3 und der aus den Lagerplatten 5, 6 gebildeten Lagerschale befinden sich die Seitenkanten 521, 522 bzw. 531, 532 der laschenförmigen Seitenschenkel 52, 53 der einen Lagerplatte 5 in Anlage an den inneren Seitenkanten 661, 662 bzw. 671, 672 der fensterförmigen Öffnung 66 bzw. der Ausnehmung 67 der Seitenschenkel 62, 63 der anderen Lagerplatte 6. Wie den perspektivischen Darstellungen des zusammengesetzten Antriebs gemäß den Fig. 4 bis 6 zu entnehmen ist, ragen die Enden des laschenförmigen Seitenschenkels 52 der einen Lagerplatte 5 und des an die fensterförmige Öffnung 66 grenzenden Endes des Seitenschenkels 62 der anderen Lagerplatte 6 über die jeweiligen Verbindungsschenkel 51, 61 der jeweils anderen Lagerplatte 5, 6 hinaus und ermöglichen eine entsprechende Anpassung an die Abmessungen des Getriebegehäuses 4 im Verbindungsbereich, so dass eine spielfreie Verbindung des Getriebes 3 mit der Lagerschale 5, 6 gewährleistet ist.
  • In den Fig. 7 bis 16 ist ein Ausführungsbeispiel für einen erfindungsgemäßen Antrieb dargestellt, bei dem die Lagerschale aus vier Lagerplatten besteht.
  • In der Fig. 7 ist eine Grundplatte 800 gezeigt, die zwei schlitzförmige Öffnungen 810 aufweist. Eine Seitenplatte 820 mit einer Befestigungslasche 830 ist in eine der beiden schlitzförmigen Öffnungen 810 der Grundplatte 800 aufgesteckt; dies zeigt die Fig. 8 im Detail. Die Seitenplatte 820 weist darüber hinaus eine weitere Befestigungslasche 840 auf, die weiter unten im Zusammenhang mit der Befestigung der Seitenplatte 820 an einer Deckplatte beschrieben wird.
  • In der Darstellung gemäß der Fig. 9 ist auf die Grundplatte 800 eine zweite Seitenplatte 850 mit ihrer Befestigungslasche 860 aufgesteckt. Man erkennt in der Fig. 9, dass die Breite der schlitzförmigen Öffnungen 810 geringfügig größer ist als die Breite der zugeordneten Befestigungslaschen 830 und 860, so dass die beiden Seitenplatten 820 und 850 ein geringfügiges Spiel aufweisen und somit leicht beweglich auf der Grundplatte 800 befestigt sind.
  • Die Fig. 10 und 11 zeigen, wie das bereits oben im Zusammenhang mit den Fig. 1 bis 6 näher beschriebene Getriebegehäuse 4 mit dem Elektromotor 1 in die Anordnung bestehend aus der Grundplatte 800 und den beiden Seitenplatten 820 und 850 eingefügt wird. Dabei zeigt die Fig. 10 eine Ansicht von schräg links und die Fig. 11 eine Ansicht von schräg rechts.
  • Im Übrigen ist in den Fig. 10 und 11 zu erkennen, dass jede der beiden Seitenplatten 820 und 850 jeweils eine Durchgangsöffnung 870 und 880 aufweist. Links und rechts von den Durchgangsöffnungen 870 und 880 - also zu beiden Seiten der Durchgangsöffnungen 870 und 880 - weist jede der beiden Seitenplatten 820 und 850 jeweils zwei konkave bzw. konvexe Lagerschalenabschnitte 890, 900, 910 und 920 auf. Die Durchgangsöffnungen 870 und 880 dienen dabei zur Durchführung der Spindel 7, die beispielsweise in der Fig. 1 näher gezeigt und oben in Zusammenhang mit der Fig. 1 beschrieben ist.
  • In der Fig. 12 ist eine Deckplatte 930 dargestellt, die eine randseitige Ausnehmung 940 aufweist. Die randseitige Ausnehmung 940 dient - wie weiter unten im Zusammenhang mit den Fig. 13 bis 16 im Detail beschrieben wird - zur Aufnahme der weiteren Befestigungslasche 840 der einen Seitenplatte 820.
  • Die Fig. 13 und 14 zeigen den fertig montierten Antrieb, nachdem das Getriebegehäuse 4 zwischen die beiden Seitenplatten 820 und 850 eingesetzt worden ist. Insbesondere in der Fig. 13 lässt sich gut erkennen, wie die konkaven bzw. konvexen Lagerschalenabschnitte 890, 900, 910 und 920 an dem im Befestigungsbereich konkav ausgeführten Getriebegehäuse 4 spielfrei anliegen. In der Fig. 13 erkennt man darüber hinaus, wie die Deckplatte 930 an den beiden Seitenplatten 820 und 850 befestigt ist. So sieht man die weitere Befestigungslasche 840 der einen Seitenplatte 820, die in die randseitige Ausnehmung 940 der Deckplatte 930 eingreift. An der der randseitigen Ausnehmung 940 gegenüberliegenden Seite 950 der Deckplatte 930 liegt die Deckplatte 930 auf der zweiten Seitenplatte 850 auf.
  • Die Fig. 14 zeigt den zusammengebauten Antrieb von der Rückseite. Man erkennt den Elektromotor 1 und die Grundplatte 800 sowie die schlitzförmigen Öffnungen 810, in die die Befestigungslasche 830 der einen Seitenplatte 820 sowie die Befestigungslasche 860 der zweiten Seitenplatte 850 eingreifen. Darüber hinaus erkennt man, wie die weitere Befestigungslasche 840 der einen Seitenplatte 820 in die randseitige Ausnehmung 940 der Deckplatte 930 eingreift.
  • In den Fig. 15 und 16 ist im Detail dargestellt, wie die vier Lagerplatten 800, 820, 850 und 930 miteinander verbunden bzw. fixiert werden, nachdem das Getriebegehäuse 4 in die durch diese Lagerplatten gebildete Lagerschale 960 eingeführt worden ist. In den Verbindungsbereichen zwischen den aufeinander stehenden Lagerplatten 800, 820, 850 und 930 sind Kehlbereiche bzw. Kehlen ausgebildet, die in der Fig. 15 die Bezugszeichen 970, 980, 990 und 1000 tragen. Die vier Lagerplatten sind dabei in diesen Kehlbereichen 970, 980, 990 und 1000 miteinander verschweißt, also durch "Kehlnahtschweißen". Kehlnahtschweißen weist gegenüber einem Schweißen an Stoßstellen zwischen nebeneinander liegenden Verbindungsteilen den Vorteil auf, dass es zu keinem Durchschweißen an der Nahtstelle kommen kann.
  • In der Fig. 15 sind darüber hinaus Pfeile 1010, 1020, 1030 und 1040 eingezeichnet, die die Schweißrichtung eines Schweiß-Laserstrahls darstellen sollen. Es lässt sich erkennen, dass die Schweißrichtung des Laserlichtes in einem Winkel von ca. 45° zu den jeweils zu verbindenden Lagerplatten steht. Durch einen Winkel von ca. 45° wird eine besonders feste Schweißnaht gebildet. Die sich ausbildenden Schweißnähte tragen in der Fig. 15 die Bezugszeichen 1050, 1060, 1070 und 1080.
  • In der Fig. 16 ist die Verbindung zwischen der zweiten Seitenplatte 850 sowie der Deckplatte 930 noch einmal im Detail gezeigt. Man erkennt die Kehle 980, in die ein Laserstrahl 1090 einstrahlt. Der Laserstrahl 1090 weist dabei einen Winkel von ca. 45° zur zweiten Seitenplatte 850 sowie einen Winkel von ca. 45° zur Deckplatte 930 auf. Ein "Durchschweißen" kann also nicht auftreten. Bezugszeichenliste 1 Elektromotor
    2 Motorwelle
    3 Getriebe
    4 Getriebegehäuse
    40 Gehäuseschale
    41 Gehäusedeckel
    42, 43 Wölbungen
    5, 6 Lagerplatte
    51, 61 Verbindungsschenkel
    52, 53 laschenförmiger Seitenschenkel
    62, 63 Seitenschenkel
    54, 64 Wölbungen
    55, 65 Durchgangsöffnung
    66 fensterförmige Öffnung
    67 Ausnehmung
    68 Ausschnitt
    7 Spindel
    70 Verbindungslasche
    8 Spindelmutter
    9 Schneckenrad
    521, 522, 531, 532, 661, 662, 631, 632 Seitenkanten
    800 Grundplatte
    810 Schlitzförmige Öffnungen
    820 Seitenplatte
    830 Befestigungslasche
    840 Weitere Befestigungslasche
    850 Zweite Seitenplatte
    860 Befestigungslasche
    870, 880 Durchgangsöffnungen
    890, 900, 910, 920 Konkave bzw. konvexe Lagerschalenabschnitte
    930 Deckplatte
    940 Randseitige Ausnehmung
    960 Lagerschale
    970, 980, 990, 1000 Kehlbereiche bzw. Kehlen
    1010, 1020, 1030, 1040 Pfeile für die Schweißrichtung
    1050, 1060, 1070, 1080 Schweißnähte
    1090 Laserstrahl

Claims (29)

1. Spindel- oder Schneckenantrieb für Verstelleinrichtungen in Kraftfahrzeugen, insbesondere für Sitzverstelleinrichtungen, Fensterheber und Schiebedächer, mit einer feststehenden Spindel oder einer feststehenden Zahnstange, die an einem ersten von zwei relativ zueinander verstellbaren Teilen befestigt ist, mit einem Getriebe, das mit dem zweiten der relativ zueinander verstellbaren Teile verbunden ist, und mit einem Getriebegehäuse zur Aufnahme des Getriebes, dadurch gekennzeichnet, dass das Getriebegehäuse (4) spielfrei und um mindestens eine Achse schwenkbar von einer Lagerschale (5, 6) eingefasst ist.
2. Antrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Getriebegehäuse (4) aus Kunststoff und die Lagerschale (5, 6) aus einem zur Aufnahme von Crash- Kräften geeigneten Werkstoff, insbesondere aus einem metallischem Werkstoff, besteht.
3. Antrieb nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Getriebegehäuse (4) mindestens ein konkaves oder konvexes Gehäuseteil (42, 43) aufweist, das von mindestens einem konvexen oder konkaven Lagerschalenabschnitt (54, 64) umfasst ist.
4. Antrieb nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerschale aus zwei ineinander steckbaren Lagerplatten (5, 6) besteht, die nach der Einfassung des Getriebegehäuses (4) miteinander verbindbar und an dem zweiten der relativ zueinander verstellbaren Teile befestigbar sind.
5. Antrieb nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerplatten (5, 6) in Richtung der Längserstreckung (51, 52) der Spindel (7) oder Zahnstange ineinander steckbar sind und Durchgangsöffnungen (55, 65) zur Durchführung der Spindel (7) oder Zahnstange aufweisen.
6. Antrieb nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerplatten (5, 6) U-förmig ausgebildet sind, wobei die Seitenschenkel (52, 53; 62, 63) ineinander greifen und die die Seitenschenkel (52, 53; 62, 63) miteinander verbindenden Verbindungsschenkel (51, 61) die Durchgangsöffnungen (55, 65) zur Durchführung der Spindel (7) oder Zahnstange und die konkaven bzw. konvexen Lagerschalenabschnitte (54, 64) aufweisen.
7. Antrieb nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die konkaven bzw. konvexen Lagerschalenabschnitte (54, 64) zu beiden Seiten der Durchgangsöffnungen (55, 65) zur Durchführung der Spindel (7) oder Zahnstange angeordnet sind.
8. Antrieb nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenschenkel (52, 53) der einen Lagerplatte (5) als Laschen ausgebildet sind, die in den einen, mit einer fensterförmigen Öffnung (66) versehenen Seitenschenkel (62) und den anderen, mit einer U-förmigen Ausnehmung (67) versehenen Seitenschenkel (63) der anderen Lagerplatte (6) eingreifen.
9. Antrieb nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der laschenförmige Seitenschenkel (53) der einen Lagerplatte (5) in Verbindungsrichtung der Lagerplatten (5, 6) kürzer als die U-förmige Ausnehmung (67) Ausnehmung (67) des Seitenschenkels (63) der anderen Lagerplatte (6) und der laschenförmige Seitenschenkel (52) der einen Lagerplatte (5) in Verbindungsrichtung der Lagerplatten (5, 6) durch einen die fensterförmige Öffnung (66) des korrespondierenden Seitenschenkels (62) der anderen Lagerplatte (6) erweiternden Ausschnitt (68) im Verbindungsschenkel (61) der anderen Lagerplatte (6) steckbar ist.
10. Antrieb nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der laschenförmige Seitenschenkel (52) der einen Lagerplatte (5) in Verbindungsrichtung der Lagerplatten (5, 6) länger als die fensterförmige Öffnung (66) und der die fensterförmige Öffnung (66) umgebende Rahmen länger als der laschenförmige Seitenschenkel (52) ist, derart, dass an den in Verbindungsrichtung der Lagerplatten (5, 6) vorderen Enden des laschenförmigen Seitenschenkels (52) der einen Lagerplatte (5) und dem die fensterförmige Öffnung (66) umgebende Rahmen vorgesehene Befestigungsstellen (71, 72, 73) frei zugänglich sind.
11. Antrieb nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenschenkel (52, 53; 62, 63) der Lagerplatten (5, 6) im montierten Zustand der Verstelleinrichtung formschlüssig miteinander verbunden sind.
12. Antrieb nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenschenkel (52, 53; 62, 63) der Lagerplatten (5, 6) über Schweisskonturen (74, 75, 76) miteinander verbunden sind.
13. Antrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerschale eine Grundplatte (800), zwei Seitenplatten (820, 850) und eine Deckplatte (930) aufweist, wobei die Grundplatte (800) und die Deckplatte (930) im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind und durch die im Wesentlichen parallel zueinander angeordneten Seitenplatten (820, 850) miteinander in Verbindung stehen.
14. Antrieb nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (800) zwei schlitzförmige Öffnungen (810) aufweist, von denen eine Öffnung zur Aufnahme einer Befestigungslasche (830) einer der beiden Seitenplatten (820) und von denen die andere Öffnung zur Aufnahme einer Befestigungslasche (860) der anderen der beiden Seitenplatten (850) dient.
15. Antrieb nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Seitenplatte (820) eine weitere Befestigungslasche (840) aufweist, die an einer der einen Befestigungslasche (830) gegenüberliegenden Seite der Seitenplatte (820) angeordnet ist und in eine randseitige Ausnehmung (940) in der Deckplatte (930) eingreift.
16. Antrieb nach einen der vorangehenden Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenplatten (820, 850) in Richtung der Längserstreckung (51, 52) der Spindel (7) oder Zahnstange Durchgangsöffnungen (870, 880) zur Durchführung der Spindel (7) oder Zahnstange aufweisen.
17. Antrieb nach einem der vorangehenden Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenplatten (820, 850) konkave bzw. konvexe Lagerschalenabschnitte (890, 900, 910; 920) aufweisen.
18. Antrieb nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die konkaven bzw. konvexen Lagerschalenabschnitte (890, 900, 910, 920) zu beiden Seiten der Durchgangsöffnungen (870, 880) zur Durchführung der Spindel oder Zahnstange angeordnet sind.
19. Antrieb nach einem der vorangehenden Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (800), die beiden Seitenplatten (820, 850) und die Deckplatte (930) zur Fixierung verschweißt sind.
20. Antrieb nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Platten (800, 820, 850, 930) laserverschweißt sind.
21. Antrieb nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Schweißnähte (1050, 1060, 1070, 1080) in Kehlen (970, 980, 990, 1000) liegen, die an den Verbindungsbereichen zwischen aufeinanderstehenden Platten gebildet sind.
22. Verfahren zur Herstellung einer Verstelleinrichtung nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Getriebeelemente (8, 9) nach ihrer Verbindung mit der Spindel (7) oder Zahnstange in eine Gehäuseschale (40) des Getriebegehäuses (4) eingesetzt und mit einem Antriebselement (20) der Motorwelle (2) verbunden werden, dass ein Getriebedeckel (43) mit der Gehäuseschale (40) des Getriebegehäuses (4) zum Schließen des Getriebes (3) verbunden wird und dass das fertiggestellte Getriebegehäuse (4) spielfrei von einer Lagerschale eingefasst wird.
23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerplatten (5, 6) von beiden Seiten über fensterförmige Durchgangsöffnungen (55, 65) auf die Spindel (7) aufgesteckt werden, dass die Seitenschenkel (52, 53; 62, 63) der Lagerplatten (5, 6) ineinandergeschoben werden, bis die konkaven bzw. konvexen Lagerschalenabschnitte (54, 64) der Lagerplatten (5, 6) an den konkaven bzw. konvexen Gehäuseteilen (42, 43) des Getriebegehäuses (4) spielfrei anliegen und dass die aneinanderstoßenden Seitenkanten (521, 522, 661, 662; 531, 532, 671, 672) der Seitenschenkel (52, 62 bzw. 53, 63) der Lagerplatten (5, 6) mittels Laserschweißung zumindest über einen Teil ihrer Länge miteinander verbunden werden.
24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Ende der Spindel (7) mit einer Verbindungslasche (70) verbunden wird, die an dem ersten der beiden relativ zueinander verstellbaren Teile befestigt wird, und dass die miteinander verbundenen Lagerplatten (5, 6) mit dem zweiten der relativ zueinander verstellbaren Teile verbunden werden.
25. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerschale aus vier Lagerplatten (800, 820, 8504930) gebildet wird, indem auf eine Grundplatte. (800) zwei Seitenplatten (820, 850) aufgesteckt werden, zwischen die beiden Seitenplatten (820, 850) das Getriebegehäuse (4) eingesetzt wird, auf die zwei Seitenplatten (820, 850) eine Deckplatte (930) aufgebracht wird und die vier Lagerplatten (800, 820, 850, 930) spielfrei zueinander ausgerichtet und miteinander fixiert werden.
26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei Seitenplatten (820, 850) von beiden Seiten über fensterförmige Durchgangsöffnungen (870, 880) auf die Spindel (7) aufgesteckt werden und ausgerichtet werden, bis die konkaven bzw. konvexen Lagerschalenabschnitte (890, 900, 910, 920) der Seitenplatten (820, 850) an den konkaven bzw. konvexen Gehäuseteilen des Getriebegehäuses (4) spielfrei anliegen.
27. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die vier Lagerplatten (800, 820, 850, 930) durch Schweißen, insbesondere Laserschweißen, miteinander fixiert werden.
28. Verfahren nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Laserschweißen in Kehlbereichen (970, 980, 990, 1000) erfolgt, die im Verbindungsbereich der aufeinanderstehenden Lagerplatten gebildet sind.
29. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass das Laserschweißen in einem Winkel von jeweils ca. 45° zu den zu verbindenden Lagerplatten erfolgt.
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