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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Farbführung in einer Offsetdruckmaschine
gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
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[Stand der Technik]
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Bei
Farbwerken von Offsetdruckmaschinen erfolgt die Farbführung zu
einem Plattenzylinder von einem mit einer Farbkastenwalze zusammenwirkenden
Farbkasten und Farbdosierelementen aus. Die zonal dosierte Farbe
auf der Farbkastenwalze wird bevorzugt über eine Heberwalze an eine
erste Farbreiberwalze und von dieser über einen durch eine Anzahl
von Walzen gebildeten Walzenzug auf die an den Plattenzylinder angestellten
Farbauftragwalzen übertragen.
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Ein
Farbwerk dieser Art ist aus
EP
0 280 957 A2 mit einer in einem Farbe zuführenden
Walzenzug angeordneten Verteilerwalze bekannt. Ab der Verteilerwalze
wird der Farbfluss in Richtung der Farbauftragwalzen durch zwei
parallele Teilwalzenzüge
in zwei Farbströme,
auch Farbstränge
genannt, aufgeteilt, so dass in Drehrichtung des Plattenzylinders
gesehen die vorderen Farbauftragwalzen mit einem ersten Farbstrom
und die nachgeordneten Farbauftragwalzen mit einem zweiten Farbstrom
einfärbbar sind.
Dabei wird bevorzugt die überwiegende
Menge an Farbe an die vorderen Farbauftragwalzen zugeführt, so
dass ein vorderlastiges Farbwerk vorliegt.
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Farbwerke
von Offsetdruckmaschinen weisen häufig auch sogenannte Farbstromtrennungen auf,
durch welche der Walzenzug an einer oder mehreren Stellen unterbrochen
(Walzen abgestellt) werden kann. Dies dient ausschließlich dazu,
bei Druckunterbrechungen eine Veränderung des Farbschichtdickenprofils
bei weiterlaufendem Farbwerk zu verhindern. Nach Beseitigung der
Druckunterbrechung werden bei Druckbeginn die Walzen wieder aneinander
angestellt, so dass der ursprüngliche
Farbfluss wieder hergestellt ist. Ein derartige Vorrichtung ist bei spielsweise
aus
EP 0 741 024 B1 bekannt.
Hiernach sind die an-/abstellbaren Walzen beidseitig in Lagerhebeln
drehbar gelagert und um die Achse der einer als Reiberwalze ausgebildeten
Verteilerwalze schwenkbar. Achsparallel zur Verteilerwalze ist ein mit
einem Antrieb gekoppeltes, linear bewegbares und mit einer Kurvenkontur
ausgebildetes Stellmittel gestellseitig gelagert, wobei die Lagerhebel
auf der Kurvenkontur abgestützt
sind.
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Gemäß
DE 199 56 149 A1 ist
ein Farbwerk mit einer Farbwerkswalze als Verteilerwalze bekannt, der
wenigstens eine ortsveränderlich
gelagerte Kalanderwalze in ständigem
Kontakt zugeordnet ist. Die Kalanderwalze ebnet den Farbfilm auf
der Mantelfläche
der Verteilerwalze gleichmäßig ein,
gleichzeitig wird der Farbfluss zu den nachgeordneten Walzen (in Richtung
Farbauftragwalzen) periodisch (getaktet) unterbrochen.
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DE 42 30 090 C2 offenbart
ein Farbwerk für eine
Druckmaschine. Zum Durchführen
eines Druckauftrages mit einem einfachen Farbwerk wird der in Drehrichtung
des Plattenzylinders hintere Teil eines Teilwalzenzuges, einschließlich der
zugehörigen
hinteren Farbauftragwalzen, vom Hauptwalzenzug des Farbwerks abgetrennt.
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DE 36 40 295 A1 beschreibt
ein Verfahren zum teilweisen Entfernen von Farbe aus einem Farbwerk.
Hierbei wird eine Walzengruppe, bestehend aus Auftragwalze, Reibzylinder
und Zwischenwalze, während
des Druckbetriebes vom Walzenzug getrennt, gewaschen und danach
wieder an den Walzenzug angestellt.
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[Aufgabe der Erfindung]
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art zu schaffen, die insbesondere eine stabile Farbführung im
Farbwerk gestatten und die Neigung zum Schablonieren spürbar verringern.
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Gelöst wird
die Aufgabe durch die Ausbildungsmerkmale von Anspruch 1. Weiterbildungen
ergeben sich aus den abhängigen
Ansprüchen.
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Bekanntlich
ist das Schablonieren eine Fehlerscheinung beim Drucken, bei der
sich eine Struktur der Druckform – in Druckrichtung versetzt – ein- oder mehrfach
zusätzlich
abbildet. Ein erster Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht deshalb darin, dass
insbesondere bei schwierigen Druckformen und/oder speziellen Druckfarben,
wie Metallfarben bzw. stark Feuchtmittel aufnehmenden Farben, diese Ungleichmäßigkeiten
beim Einfärben
einer Druckform vermieden bzw. zumindest spürbar reduziert werden.
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Ein
zweiter Vorteil ist darin begründet,
dass ausgehend von einer im Walzenzug eines Farbwerkes angeordneten
Verteilerwalze der Farbfluss im Druckbetrieb oder der geplante Farbfluss
bereits vor Druckbeginn (bei Maschinenstillstand) gezielt beeinflusst
wird. Dazu wird im Farbwerk die in Richtung Druckform zugeführte Menge
an Farbe insbesondere an die in Drehrichtung des Plattenzylinders
vorderen Farbauftragwalzen vorzugsweise in Abhängigkeit der eingesetzten Druckform
bzw. Druckfarbe beeinflusst.
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In
einer ersten Verfahrensweise wird dabei in einem bevorzugt vorderlastig
ausgelegten Farbwerk ausgehend von der Verteilerwalze der Farbfluss – in Drehrichtung
des Plattenzylinders betrachtet – in Richtung zumindest der
ersten Farbauftragwalze zusätzlich
verstärkt,
so dass die gesamte Farbmenge des Farbwerkes zumindest auf die erste,
bevorzugt auf die erste und zweite, Farbauftragwalze zugeführt wird.
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In
einer zweiten Verfahrensweise wird die gemäß der ersten Verfahrensweise
zusätzliche
Menge an Farbe an den bevorzugt beiden vorderen Farbauftragwalzen
reduziert. Das Farbwerk verbleibt weiterhin vorderlastig ausgelegt,
lediglich die sonst gemäß der ersten
Verfahrensweise zusätzlich
zum Hauptfarbstrom zugeführte
Menge an Farbe ist reduziert.
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Alternativ
ist eine dritte Verfahrensweise realisierbar, indem der Farbfluss
(Hauptmenge an Farbe) – ausgehend
von der Verteilerwalze – verstärkt auf
die in Drehrichtung des Plattenzylinders beiden letzten Farbauftragwalzen
zugeführt
wird, so dass ein hinterlastiges Farbwerk vorliegt.
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Es
ist weiterhin vorteilhaft, dass bei einem möglichen Auftreten von Schabloniererscheinungen während des
Druckens nach der ersten oder zweiten Verfahrensweise der Farbfluss
auf die jeweils andere Verfahrensweise umgestellt wird. Damit sind
mögliche
Schabloniererscheinungen vermeidbar bzw. zumindest deutlich reduzierbar
bei einer gleichzeitig stabilisierten Farbführung.
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Das
Umstellen des Farbflusses ab der Verteilerwalze von der ersten in
die zweite Verfahrensweise bzw. umgekehrt ist im Maschinenstillstand
sowie während
des Druckbetriebes durchführbar.
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Bei
einem ab der Verteilerwalze die Farbauftragwalzen über zwei
Farbstränge
(Teilwalzenzüge) mit
Farbe versorgenden, bevorzugt vorderlastigen Farbwerk wird der Farbfluss
zu den in Drehrichtung des Plattenzylinders vorderen Farbauftragwalzen
für einen
definierten Zeitraum um die zusätzlich
zugeführten
Menge an Farbe, d. h. die Gesamtmenge an Farbe, erhöht (erste
Verfahrensweise). Anschließend wird – nach einer
Walzenumstellung – der
Farbfluss gemäß der zweiten
Verfahrensweise (unter Wegfall der nach der ersten Verfahrensweise
zusätzlich
zugeführten
Menge an Farbe) im weiterhin vorderlastigen Farbwerk geführt.
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Es
ist weiterhin bei einer schablonieranfälligen Druckform vorteilhaft,
dass beispielsweise beim Anfahren der Druckmaschine, welches mit
einer stetigen Drehzahlerhöhung
verbunden ist, zuerst in der zweiten Verfahrensweise das Farbwerk
betrieben wird, um eine Überfärbung auf
dem Bedruckstoff zu vermeiden. Anschließend, d. h. bei Erreichen einer vorgesehenen
Drehzahl, wird im Druckbetrieb das Farbwerk in der ersten Verfahrensweise
betrieben, um ein mögliches
Schablonieren zu vermeiden bzw. zumindest deutlich zu reduzieren.
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Sollte
gemäß der ersten
Verfahrensweise im Druckbetrieb ein Überfärben auftreten, so ist diese Problem
lösbar,
indem das Farbwerk während
des Druckbetriebes auf die zweiten Verfah rensweise umgestellt wird.
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Die
Erfindung soll an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert werden.
Dabei zeigen schematisch:
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1 ein
Farbwerk einer Offsetdruckmaschine,
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2 eine
umstellbare Walzenanordnung,
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3 ein
Stellmittel in erster Umstellposition,
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4 das
Stellmittel gem. 3 in zweiter Umstellposition.
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Gemäß 1 ist
ein Farbwerk 3 für
eine Offsetdruckmaschine gezeigt. Die Farbe wird ausgehend von einem
mit Dosierelementen zusammenwirkenden Farbkasten zonenweise auf
eine Farbkastenwalze 5 aufgetragen. Über eine zwischen der Farbkastenwalze 5 und
einer nachgeordneten ersten Reiberwalze 7 hin- und herpendelnden
Heberwalze 6 wird Farbe, bevorzugt über Zwischenwalzen, auf eine
nachgeordnete Verteilerwalze 8 transportiert. Die Verteilerwalze 8 ist
bevorzugt als zweite Reiberwalze ausgebildet.
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Die
Verteilerwalze 8 spaltet in Farbflussrichtung gesehen den
Walzenzug und damit den Farbfluss über zwei nachgeordnete Abzweigwalzen 9, 10 in
zwei Teilwalzenzüge 23, 24 auf. Über die
vordere Farbwalze 9 wird Farbe auf die dritte Reiberwalze 13 und
die – in
Drehrichtung eines mit einem Gummituchzylinder 2 in Kontakt
stehenden Plattenzylinders 1 gesehen – vorderen (ersten beiden)
Farbauftragwalzen 11 des Farbwerkes 3 zugeführt. Der
Plattenzylinder 1 trägt
eine auf der Mantel fläche
fixierbare Druckform. Alternativ ist auf der Mantelfläche des Plattenzylinders 1 eine
Druckform erzeugbar, fixierbar und bevorzugt löschbar.
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Über die
hintere Abzweigwalze 10 wird die Farbe von der Verteilerwalze 8 (zweite
Reiberwalze) auf eine Farbwalze 12, vorzugsweise eine Brückenwalze,
und von dieser über
die in Drehrichtung des Plattenzylinders 1 gesehen weiteren
(zweite, dritte und vierte) Farbauftragwalzen 11 dem Plattenzylinder 1 zugeführt. Die
in Drehrichtung des Plattenzylinders 1 letzte Farbauftragwalze 11 erhält dabei über eine
vierte Reiberwalze 14 Farbe von der benachbarten, vorletzten
Farbauftragwalze 11. Die Reiberwalzen 7, 13 und 14 sowie
die als Reiberwalze ausgebildete Verteilerwalze 8 sind
rotativ und axial changierend antreibbar.
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Für den Naß-Offsetdruck
ist in Drehrichtung des Plattenzylinders 1 dem Farbwerk 3 ein
Feuchtwerk 4 zugeordnet.
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Gemäß 2 ist
der in Richtung Plattenzylinder 1 untere Teil des Farbwerkes 3 ab
der Verteilerwalze 8 dargestellt. In Farbflussrichtung
sind der Verteilerwalze 8 der vordere Teilwalzenzug 23 und
der hintere Teilwalzenzug 24 nachgeordnet, wobei die Teilwalzenzüge 23, 24 zueinander
parallel angeordnet sind. Der vordere Teilwalzenzug 23 ist
gebildet durch die Abzweigwalze 9, die Reiberwalze 13 und die
beiden ersten Farbauftragwalzen 11. Der hintere Teilwalzenzug 24 ist
gebildet durch die Abzweigwalze 10, die Farbwalze 12,
die Reiberwalze 14 und die weiteren Farbauftragwalzen 11.
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Die
zwei ständig
mit der Verteilerwalze
8 in Kontakt stehenden Abzweigwalzen
9,
10 sind
endseitig in je einem ersten und zweiten Lagerhebel
16,
17 angeordnet.
Die Lagerhebel
16 tragen die Abzweigwalze
10 und
die Lagerhebel
17 tragen die Abzweigwalze
9. In
vorteilhafter Weise wird dabei eine aus
EP 0741 024 B1 bekannte
Vorrichtung im Farbwerk
3 eingesetzt und derart verbessert,
dass diese Vorrichtung bevorzugt neben der Farbstromtrennung bei
einer möglichen
Druckunterbrechung auch für
die Farbführung
innerhalb des Farbwerkes einsetzbar ist. Jeder Lagerhebel
16,
17 ist
in Richtung zu den nachgeordneten Walzen (Farbflussrichtung), hier Reiberwalze
13 und
Farbwalze bzw. Brückenwalze
12,
angefedert. Die Lagerhebel
16,
17 sind dabei einzeln
mit der jeweils aufgenommenen Abzweigwalze
9 oder
10 oder
gemeinsam mit beiden Abzweigwalzen
9,
10 um eine
Achse
15 der Verteilerwalze
8 schwenkbar (
2,
Doppelpfeil). Dabei sind die Abzweigwalzen
9,
10 stets
mit der Verteilerwalze
8 in Kontakt und sind mit den benachbarten
Walzen (Reiberwalze
13 und Brückenwalze
12) an Spaltstellen
21,
22 in
oder außer
Kontakt. Die eine Spaltstelle
22 besteht an der Kontaktstelle
(bzw. Trennstelle) von Abzweigwalze
9 und Reiberwalze
13 und
die weitere Spaltstelle
21 besteht an der Kontaktstelle
(bzw. Trennstelle) von Abzweigwalze
10 und Brückenwalze
12.
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Zur
Positionierung der beiden Abzweigwalzen 9, 10 an
den Spaltstellen 21, 22 innerhalb des Walzenzuges
sind an jedem Lagerhebel 16, 17 endseitig Kurventräger 19, 20,
vorzugsweise Kurvenrollen, angeordnet. An jedem ersten Lagerhebel 16 ist ein
Kurventräger 20 und
an jedem zweiten Lagerhebel 17 ist ein Kurventräger 19 angeordnet.
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Den
Kurventrägern 19, 20 ist
ein gestellseitig gelagertes, axial bewegbares Stellmittel 18 zugeordnet.
Bevorzugt ist das Stellmittel 18 als eine achsparallel
zur Achse 15 angeordnete, in den Seitengestellen gelagerte
Stellstange ausgebildet. Das Stellmittel 18 weist umfangsseitig
eine Kurvenkontur auf und die Kurventräger 19, 20 sind
mit dieser Kurvenkontur – abhängig von
der jeweiligen axialen Position des Stellmittels 18 – in oder
außer
Eingriff. Zur axialen Bewegung des Stellmittels 18 ist
an einem Ende ein gestellfester Antrieb (nicht gezeigt), beispielsweise ein
doppeltwirkender Mehrstellungszylinder, angeordnet mit dem mehrere
lineare Positionen des Stellmittels 18 ansteuerbar sind.
Der Antrieb ist bevorzugt mit einer Maschinensteuerung gekoppelt
und ist je nach gewünschter
Verfahrensweise im Stillstand der Druckmaschine und/oder im Druckbetrieb
aktivierbar. Bei Ausbildung der Vorrichtung für die Farbstromtrennung bei
einer Druckunterbrechung und zur Farbführung im Farbwerk 3 ist
die Kurvenkontur des Stellmittels 18 mit Kurvengesetzen
für eine Farbstromtrennung
und für
die Farbführung
gemäß der Erfindung
ausgelegt. Zumindest weist die Kurvenkontur des Stellmittels 18 ein
Kurvengesetz auf, wonach zumindest die Kurventräger 20 der die Abzweigwalze 10 tragenden
Lagerhebel 16 bei axialer Betätigung des Stellmittels 18 mittels
Antrieb mit der Kurvenkontur in Eingriff bringbar sind, derart,
dass die Abzweigwalze 10 entgegen einer in Farbflussrichtung
zur Druckform wirkenden Federkraft um die Achse 15 der
Verteilerwalze 8 schwenkbar ist. Dadurch ist die Abzweigwalze 10 an
der Spaltstelle 21 zu der in Farbflussrichtung nachgeordneten
Farbwalze 12 trennbar, wobei die Abzweigwalze 10 mit
der Verteilerwalze 8 in ständigem Kontakt ist. Durch erneute
Betätigung
des Stellmittels 18 in eine weitere Position wird der Kontakt
von Kurventräger 20 mit
der Kurvenkontur des Stellmittels 18 aufgehoben (außer eingriff).
Da weiterhin die Federkraft anliegt, wird die Abzweigwalze 20 wieder
an die benachbarte Farbwalze 12 angestellt und schließt somit
die Spaltstelle 21.
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Gemäß 3 ist
ein Detail des Stellmittels 18 dargestellt, welches bevorzugt
in einer Endlage angeordnet ist. Diese Position ist derart ausgebildet, dass
der Kurventräger 19 (Lagerhebel 17)
außer
Eingriff mit der Kurvenkontur des Stellmittels 18 ist,
dagegen ist der Kurventräger 20 (Lagerhebel 16)
mit der Kurvenkontur des Stellmittels 18 in Ein griff. In dieser
Position ist die Abzweigwalze 9 über die angefederten Lagerhebel 17 mit
der benachbarten Reiberwalze 13 an der Spaltstelle 22 in
Kontakt.
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Dagegen
ist die Abzweigwalze 10 von der benachbarten Farbwalze 12 an
der Spaltstelle 21 getrennt (2, Position
der Abzweigwalze 10 in voller Linie). Die Trennung ist
dadurch realisierbar, indem die die Abzweigwalze 10 tragenden
Lagerhebel 16 gegen die anliegende Federkraft durch die
Kurvenkontur des Stellmittels 18 um die Achse 15 der
Verteilerwalze 8 verschwenkt sind. Die axiale Betätigung des
Stellmittels 18 erfolgt bevorzugt mittels eines ansteuerbaren,
doppeltwirkenden Mehstellungszylinders. Diese Walzenposition im
Farbwalzenzug entspricht der eingangs beschriebenen ersten Verfahrensweise,
bei der über
die Spaltstelle 22 eine zusätzliche Menge, d. h. die Gesamtmenge,
an Farbe von der Verteilerwalze 8 auf die beiden in Drehrichtung
des Plattenzylinders 1 vorderen Farbauftragwalzen 11 zugeführt wird.
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Zum
Umstellen der Farbführung
ausgehend von der ersten (gemäß 3)
in die eingangs genannte zweite Verfahrensweise wird durch den Mehrstellungszylinder
das Stellmittel 18 axial in eine definierte Position bewegt.
Dadurch ist die Kurvenkontur des Stellmittels 18 in einer
anderen Position des Kurvenzuges den Kurventrägern 19, 20 zugeordnet,
wie dies in 4 gezeigt ist. Diese Position
ist derart ausgebildet, dass der Kurventräger 19 (Lagerhebel 17)
und der Kurventräger 20 (Lagerhebel 16)
mit der Kurvenkontur des Stellmittels 18 außer Eingriff
sind.
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In
dieser Position sind die Abzweigwalzen 9, 10 an
den Spaltstellen 21, 22 mit der benachbarten Reiberwalze 13 (Spaltstelle 22)
und Farbwalze 12 (Spaltstelle 21) durch die angefederten
Lagerhebel 16, 17 in Kontakt. In 2 entspricht
dies an der Spaltstelle 21 der Position der Abzweigwalze 10 in Strich-Punkt-Darstellung.
Diese Walzenposition im Farbwal zenzug entspricht der eingangs beschriebenen
zweiten Verfahrenweise, bei der die ursprünglich zusätzlich zugeführte Menge
an Farbe (erste Verfahrensweise) reduziert ist. Die Farbführung erfolgt
ab der Verteilerwalze 8 zweisträngig zum Plattenzylinder 1,
nämlich:
- – über den
vorderen Teilwalzenzug 23, gebildet aus Farbwalze 9,
Reiberwalze 13 und der ersten und zweiten Farbauftragwalze 11 und
- – über den
hinteren Teilwalzenzug 24, gebildet aus Farbwalze 10,
Brückenwalze 12 und
der dritten bzw. vierten Farbauftragwalze 11.
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Alternativ
ist die eingangs erwähnte
dritte Verfahrensweise realisierbar, indem die Abzweigwalze 9 an
der Spaltstelle 22 zur Reiberwalze 13 getrennt
ist und somit der Farbfluss von der Verteilerwalze 8 ausschließlich über den
hinteren Teilwalzenzug 24, d. h. über die Spaltstelle 21,
zum Plattenzylinder 1 erfolgt. Der Farbfluss über die
Kontaktstelle 22 ist bei dieser Verfahrensweise durch eine
entsprechende axiale Bewegung des Stellmittels 18 mit Kurvenkontur
und der Aktivierung der abgestützten
Kurventräger 19 unterbrochen,
indem die Abzweigwalze 9 entgegen der Federkraft der Lagerhebel 17 von
der benachbarten Reiberwalze 13 getrennt ist.
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Zusammengefasst
wird an der Spaltstelle 21 des hinteren Teilwalzenzuges 24 der
Farbfluss zeitweise getrennt und für diesen Trennungszeitraum wird
die gesamte Farbmenge über
die Verteilerwalze 8 in den über den vorderen Teilwalzenzug 23 mittels zumindest
einer Farbauftragwalze 11 an die Druckform zugeführten Farbstrom
eingespeist.
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- 1
- Plattenzylinder
- 2
- Gummituchzylinder
- 3
- Farbwerk
- 4
- Feuchtwerk
- 5
- Farbkastenwalze
- 6
- Heberwalze
- 7
- Reiberwalze
- 8
- Verteilerwalze
(Reiberwalze)
- 9
- Abzweigwalze
- 10
- Abzweigwalze
- 11
- Farbauftragwalze
- 12
- Farbwalze
(Brückenwalze)
- 13
- Reiberwalze
- 14
- Reiberwalze
- 15
- Achse
- 16
- Lagerhebel
- 17
- Lagerhebel
- 18
- Stellmittel
- 19
- Kurventräger
- 20
- Kurventräger
- 21
- Spaltstelle
- 22
- Spaltstelle
- 23
- Vorderer
Teilwalzenzug
- 24
- Hinterer
Teilwalzenzug