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DE10248517B4 - Vorrichtung zur Farbführung in einer Offsetdruckmaschine - Google Patents

Vorrichtung zur Farbführung in einer Offsetdruckmaschine Download PDF

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DE10248517B4 DE10248517A DE10248517A DE10248517B4 DE 10248517 B4 DE10248517 B4 DE 10248517B4 DE 10248517 A DE10248517 A DE 10248517A DE 10248517 A DE10248517 A DE 10248517A DE 10248517 B4 DE10248517 B4 DE 10248517B4
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    • B41F31/00Inking arrangements or devices
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    • B41F31/308Swinging bearings

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Abstract

Vorrichtung zur Farbführung in einer Offsetdruckmaschine mit einem Farbwerk (3), gebildet aus einer in einem Walzenzug für die Farbzuführung angeordneten Verteilerwalze (8) sowie zwei in Anlagekontakt nachgeordneten, den Farbfluss in zwei, einen vorderen und einen hinteren, Teilwalzenzüge aufteilenden Abzweigwalzen (9, 10), wobei die Abzweigwalzen (9, 10) endseitig in je einen um eine Achse (15) der Verteilerwalze (8) schwenkbar angeordneten Lagerhebel (16, 17) drehbar gelagert sind, die Lagerhebel (16, 17) Kurventräger (19, 20) aufweisen und in Farbflussrichtung angefedert sind, sowie einem gestellseitig abgestützten, eine Kurvenkontur aufweisenden und parallel zur Achse (15) axial bewegbaren Stellmittel (18)
dadurch gekennzeichnet,
dass in einer ersten Position der Kurventräger (20) des die Abzweigwalze (10) für den hinteren Teilwalzenzug (24) aufnehmenden Lagerhebels (16) mit einer Kurvenkontur des Stellmittels (18) in Eingriff und die Abzweigwalze (10) entgegen der Federkraft um die Achse (15) der Verteilerwalze (8) geschwenkt ist, so dass die Abzweigwalze (10) zu einer nachgeordneten...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Farbführung in einer Offsetdruckmaschine gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • [Stand der Technik]
  • Bei Farbwerken von Offsetdruckmaschinen erfolgt die Farbführung zu einem Plattenzylinder von einem mit einer Farbkastenwalze zusammenwirkenden Farbkasten und Farbdosierelementen aus. Die zonal dosierte Farbe auf der Farbkastenwalze wird bevorzugt über eine Heberwalze an eine erste Farbreiberwalze und von dieser über einen durch eine Anzahl von Walzen gebildeten Walzenzug auf die an den Plattenzylinder angestellten Farbauftragwalzen übertragen.
  • Ein Farbwerk dieser Art ist aus EP 0 280 957 A2 mit einer in einem Farbe zuführenden Walzenzug angeordneten Verteilerwalze bekannt. Ab der Verteilerwalze wird der Farbfluss in Richtung der Farbauftragwalzen durch zwei parallele Teilwalzenzüge in zwei Farbströme, auch Farbstränge genannt, aufgeteilt, so dass in Drehrichtung des Plattenzylinders gesehen die vorderen Farbauftragwalzen mit einem ersten Farbstrom und die nachgeordneten Farbauftragwalzen mit einem zweiten Farbstrom einfärbbar sind. Dabei wird bevorzugt die überwiegende Menge an Farbe an die vorderen Farbauftragwalzen zugeführt, so dass ein vorderlastiges Farbwerk vorliegt.
  • Farbwerke von Offsetdruckmaschinen weisen häufig auch sogenannte Farbstromtrennungen auf, durch welche der Walzenzug an einer oder mehreren Stellen unterbrochen (Walzen abgestellt) werden kann. Dies dient ausschließlich dazu, bei Druckunterbrechungen eine Veränderung des Farbschichtdickenprofils bei weiterlaufendem Farbwerk zu verhindern. Nach Beseitigung der Druckunterbrechung werden bei Druckbeginn die Walzen wieder aneinander angestellt, so dass der ursprüngliche Farbfluss wieder hergestellt ist. Ein derartige Vorrichtung ist bei spielsweise aus EP 0 741 024 B1 bekannt. Hiernach sind die an-/abstellbaren Walzen beidseitig in Lagerhebeln drehbar gelagert und um die Achse der einer als Reiberwalze ausgebildeten Verteilerwalze schwenkbar. Achsparallel zur Verteilerwalze ist ein mit einem Antrieb gekoppeltes, linear bewegbares und mit einer Kurvenkontur ausgebildetes Stellmittel gestellseitig gelagert, wobei die Lagerhebel auf der Kurvenkontur abgestützt sind.
  • Gemäß DE 199 56 149 A1 ist ein Farbwerk mit einer Farbwerkswalze als Verteilerwalze bekannt, der wenigstens eine ortsveränderlich gelagerte Kalanderwalze in ständigem Kontakt zugeordnet ist. Die Kalanderwalze ebnet den Farbfilm auf der Mantelfläche der Verteilerwalze gleichmäßig ein, gleichzeitig wird der Farbfluss zu den nachgeordneten Walzen (in Richtung Farbauftragwalzen) periodisch (getaktet) unterbrochen.
  • DE 42 30 090 C2 offenbart ein Farbwerk für eine Druckmaschine. Zum Durchführen eines Druckauftrages mit einem einfachen Farbwerk wird der in Drehrichtung des Plattenzylinders hintere Teil eines Teilwalzenzuges, einschließlich der zugehörigen hinteren Farbauftragwalzen, vom Hauptwalzenzug des Farbwerks abgetrennt.
  • DE 36 40 295 A1 beschreibt ein Verfahren zum teilweisen Entfernen von Farbe aus einem Farbwerk. Hierbei wird eine Walzengruppe, bestehend aus Auftragwalze, Reibzylinder und Zwischenwalze, während des Druckbetriebes vom Walzenzug getrennt, gewaschen und danach wieder an den Walzenzug angestellt.
  • [Aufgabe der Erfindung]
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die insbesondere eine stabile Farbführung im Farbwerk gestatten und die Neigung zum Schablonieren spürbar verringern.
  • Gelöst wird die Aufgabe durch die Ausbildungsmerkmale von Anspruch 1. Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Bekanntlich ist das Schablonieren eine Fehlerscheinung beim Drucken, bei der sich eine Struktur der Druckform – in Druckrichtung versetzt – ein- oder mehrfach zusätzlich abbildet. Ein erster Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht deshalb darin, dass insbesondere bei schwierigen Druckformen und/oder speziellen Druckfarben, wie Metallfarben bzw. stark Feuchtmittel aufnehmenden Farben, diese Ungleichmäßigkeiten beim Einfärben einer Druckform vermieden bzw. zumindest spürbar reduziert werden.
  • Ein zweiter Vorteil ist darin begründet, dass ausgehend von einer im Walzenzug eines Farbwerkes angeordneten Verteilerwalze der Farbfluss im Druckbetrieb oder der geplante Farbfluss bereits vor Druckbeginn (bei Maschinenstillstand) gezielt beeinflusst wird. Dazu wird im Farbwerk die in Richtung Druckform zugeführte Menge an Farbe insbesondere an die in Drehrichtung des Plattenzylinders vorderen Farbauftragwalzen vorzugsweise in Abhängigkeit der eingesetzten Druckform bzw. Druckfarbe beeinflusst.
  • In einer ersten Verfahrensweise wird dabei in einem bevorzugt vorderlastig ausgelegten Farbwerk ausgehend von der Verteilerwalze der Farbfluss – in Drehrichtung des Plattenzylinders betrachtet – in Richtung zumindest der ersten Farbauftragwalze zusätzlich verstärkt, so dass die gesamte Farbmenge des Farbwerkes zumindest auf die erste, bevorzugt auf die erste und zweite, Farbauftragwalze zugeführt wird.
  • In einer zweiten Verfahrensweise wird die gemäß der ersten Verfahrensweise zusätzliche Menge an Farbe an den bevorzugt beiden vorderen Farbauftragwalzen reduziert. Das Farbwerk verbleibt weiterhin vorderlastig ausgelegt, lediglich die sonst gemäß der ersten Verfahrensweise zusätzlich zum Hauptfarbstrom zugeführte Menge an Farbe ist reduziert.
  • Alternativ ist eine dritte Verfahrensweise realisierbar, indem der Farbfluss (Hauptmenge an Farbe) – ausgehend von der Verteilerwalze – verstärkt auf die in Drehrichtung des Plattenzylinders beiden letzten Farbauftragwalzen zugeführt wird, so dass ein hinterlastiges Farbwerk vorliegt.
  • Es ist weiterhin vorteilhaft, dass bei einem möglichen Auftreten von Schabloniererscheinungen während des Druckens nach der ersten oder zweiten Verfahrensweise der Farbfluss auf die jeweils andere Verfahrensweise umgestellt wird. Damit sind mögliche Schabloniererscheinungen vermeidbar bzw. zumindest deutlich reduzierbar bei einer gleichzeitig stabilisierten Farbführung.
  • Das Umstellen des Farbflusses ab der Verteilerwalze von der ersten in die zweite Verfahrensweise bzw. umgekehrt ist im Maschinenstillstand sowie während des Druckbetriebes durchführbar.
  • Bei einem ab der Verteilerwalze die Farbauftragwalzen über zwei Farbstränge (Teilwalzenzüge) mit Farbe versorgenden, bevorzugt vorderlastigen Farbwerk wird der Farbfluss zu den in Drehrichtung des Plattenzylinders vorderen Farbauftragwalzen für einen definierten Zeitraum um die zusätzlich zugeführten Menge an Farbe, d. h. die Gesamtmenge an Farbe, erhöht (erste Verfahrensweise). Anschließend wird – nach einer Walzenumstellung – der Farbfluss gemäß der zweiten Verfahrensweise (unter Wegfall der nach der ersten Verfahrensweise zusätzlich zugeführten Menge an Farbe) im weiterhin vorderlastigen Farbwerk geführt.
  • Es ist weiterhin bei einer schablonieranfälligen Druckform vorteilhaft, dass beispielsweise beim Anfahren der Druckmaschine, welches mit einer stetigen Drehzahlerhöhung verbunden ist, zuerst in der zweiten Verfahrensweise das Farbwerk betrieben wird, um eine Überfärbung auf dem Bedruckstoff zu vermeiden. Anschließend, d. h. bei Erreichen einer vorgesehenen Drehzahl, wird im Druckbetrieb das Farbwerk in der ersten Verfahrensweise betrieben, um ein mögliches Schablonieren zu vermeiden bzw. zumindest deutlich zu reduzieren.
  • Sollte gemäß der ersten Verfahrensweise im Druckbetrieb ein Überfärben auftreten, so ist diese Problem lösbar, indem das Farbwerk während des Druckbetriebes auf die zweiten Verfah rensweise umgestellt wird.
  • Die Erfindung soll an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. Dabei zeigen schematisch:
  • 1 ein Farbwerk einer Offsetdruckmaschine,
  • 2 eine umstellbare Walzenanordnung,
  • 3 ein Stellmittel in erster Umstellposition,
  • 4 das Stellmittel gem. 3 in zweiter Umstellposition.
  • Gemäß 1 ist ein Farbwerk 3 für eine Offsetdruckmaschine gezeigt. Die Farbe wird ausgehend von einem mit Dosierelementen zusammenwirkenden Farbkasten zonenweise auf eine Farbkastenwalze 5 aufgetragen. Über eine zwischen der Farbkastenwalze 5 und einer nachgeordneten ersten Reiberwalze 7 hin- und herpendelnden Heberwalze 6 wird Farbe, bevorzugt über Zwischenwalzen, auf eine nachgeordnete Verteilerwalze 8 transportiert. Die Verteilerwalze 8 ist bevorzugt als zweite Reiberwalze ausgebildet.
  • Die Verteilerwalze 8 spaltet in Farbflussrichtung gesehen den Walzenzug und damit den Farbfluss über zwei nachgeordnete Abzweigwalzen 9, 10 in zwei Teilwalzenzüge 23, 24 auf. Über die vordere Farbwalze 9 wird Farbe auf die dritte Reiberwalze 13 und die – in Drehrichtung eines mit einem Gummituchzylinder 2 in Kontakt stehenden Plattenzylinders 1 gesehen – vorderen (ersten beiden) Farbauftragwalzen 11 des Farbwerkes 3 zugeführt. Der Plattenzylinder 1 trägt eine auf der Mantel fläche fixierbare Druckform. Alternativ ist auf der Mantelfläche des Plattenzylinders 1 eine Druckform erzeugbar, fixierbar und bevorzugt löschbar.
  • Über die hintere Abzweigwalze 10 wird die Farbe von der Verteilerwalze 8 (zweite Reiberwalze) auf eine Farbwalze 12, vorzugsweise eine Brückenwalze, und von dieser über die in Drehrichtung des Plattenzylinders 1 gesehen weiteren (zweite, dritte und vierte) Farbauftragwalzen 11 dem Plattenzylinder 1 zugeführt. Die in Drehrichtung des Plattenzylinders 1 letzte Farbauftragwalze 11 erhält dabei über eine vierte Reiberwalze 14 Farbe von der benachbarten, vorletzten Farbauftragwalze 11. Die Reiberwalzen 7, 13 und 14 sowie die als Reiberwalze ausgebildete Verteilerwalze 8 sind rotativ und axial changierend antreibbar.
  • Für den Naß-Offsetdruck ist in Drehrichtung des Plattenzylinders 1 dem Farbwerk 3 ein Feuchtwerk 4 zugeordnet.
  • Gemäß 2 ist der in Richtung Plattenzylinder 1 untere Teil des Farbwerkes 3 ab der Verteilerwalze 8 dargestellt. In Farbflussrichtung sind der Verteilerwalze 8 der vordere Teilwalzenzug 23 und der hintere Teilwalzenzug 24 nachgeordnet, wobei die Teilwalzenzüge 23, 24 zueinander parallel angeordnet sind. Der vordere Teilwalzenzug 23 ist gebildet durch die Abzweigwalze 9, die Reiberwalze 13 und die beiden ersten Farbauftragwalzen 11. Der hintere Teilwalzenzug 24 ist gebildet durch die Abzweigwalze 10, die Farbwalze 12, die Reiberwalze 14 und die weiteren Farbauftragwalzen 11.
  • Die zwei ständig mit der Verteilerwalze 8 in Kontakt stehenden Abzweigwalzen 9, 10 sind endseitig in je einem ersten und zweiten Lagerhebel 16, 17 angeordnet. Die Lagerhebel 16 tragen die Abzweigwalze 10 und die Lagerhebel 17 tragen die Abzweigwalze 9. In vorteilhafter Weise wird dabei eine aus EP 0741 024 B1 bekannte Vorrichtung im Farbwerk 3 eingesetzt und derart verbessert, dass diese Vorrichtung bevorzugt neben der Farbstromtrennung bei einer möglichen Druckunterbrechung auch für die Farbführung innerhalb des Farbwerkes einsetzbar ist. Jeder Lagerhebel 16, 17 ist in Richtung zu den nachgeordneten Walzen (Farbflussrichtung), hier Reiberwalze 13 und Farbwalze bzw. Brückenwalze 12, angefedert. Die Lagerhebel 16, 17 sind dabei einzeln mit der jeweils aufgenommenen Abzweigwalze 9 oder 10 oder gemeinsam mit beiden Abzweigwalzen 9, 10 um eine Achse 15 der Verteilerwalze 8 schwenkbar (2, Doppelpfeil). Dabei sind die Abzweigwalzen 9, 10 stets mit der Verteilerwalze 8 in Kontakt und sind mit den benachbarten Walzen (Reiberwalze 13 und Brückenwalze 12) an Spaltstellen 21, 22 in oder außer Kontakt. Die eine Spaltstelle 22 besteht an der Kontaktstelle (bzw. Trennstelle) von Abzweigwalze 9 und Reiberwalze 13 und die weitere Spaltstelle 21 besteht an der Kontaktstelle (bzw. Trennstelle) von Abzweigwalze 10 und Brückenwalze 12.
  • Zur Positionierung der beiden Abzweigwalzen 9, 10 an den Spaltstellen 21, 22 innerhalb des Walzenzuges sind an jedem Lagerhebel 16, 17 endseitig Kurventräger 19, 20, vorzugsweise Kurvenrollen, angeordnet. An jedem ersten Lagerhebel 16 ist ein Kurventräger 20 und an jedem zweiten Lagerhebel 17 ist ein Kurventräger 19 angeordnet.
  • Den Kurventrägern 19, 20 ist ein gestellseitig gelagertes, axial bewegbares Stellmittel 18 zugeordnet. Bevorzugt ist das Stellmittel 18 als eine achsparallel zur Achse 15 angeordnete, in den Seitengestellen gelagerte Stellstange ausgebildet. Das Stellmittel 18 weist umfangsseitig eine Kurvenkontur auf und die Kurventräger 19, 20 sind mit dieser Kurvenkontur – abhängig von der jeweiligen axialen Position des Stellmittels 18 – in oder außer Eingriff. Zur axialen Bewegung des Stellmittels 18 ist an einem Ende ein gestellfester Antrieb (nicht gezeigt), beispielsweise ein doppeltwirkender Mehrstellungszylinder, angeordnet mit dem mehrere lineare Positionen des Stellmittels 18 ansteuerbar sind. Der Antrieb ist bevorzugt mit einer Maschinensteuerung gekoppelt und ist je nach gewünschter Verfahrensweise im Stillstand der Druckmaschine und/oder im Druckbetrieb aktivierbar. Bei Ausbildung der Vorrichtung für die Farbstromtrennung bei einer Druckunterbrechung und zur Farbführung im Farbwerk 3 ist die Kurvenkontur des Stellmittels 18 mit Kurvengesetzen für eine Farbstromtrennung und für die Farbführung gemäß der Erfindung ausgelegt. Zumindest weist die Kurvenkontur des Stellmittels 18 ein Kurvengesetz auf, wonach zumindest die Kurventräger 20 der die Abzweigwalze 10 tragenden Lagerhebel 16 bei axialer Betätigung des Stellmittels 18 mittels Antrieb mit der Kurvenkontur in Eingriff bringbar sind, derart, dass die Abzweigwalze 10 entgegen einer in Farbflussrichtung zur Druckform wirkenden Federkraft um die Achse 15 der Verteilerwalze 8 schwenkbar ist. Dadurch ist die Abzweigwalze 10 an der Spaltstelle 21 zu der in Farbflussrichtung nachgeordneten Farbwalze 12 trennbar, wobei die Abzweigwalze 10 mit der Verteilerwalze 8 in ständigem Kontakt ist. Durch erneute Betätigung des Stellmittels 18 in eine weitere Position wird der Kontakt von Kurventräger 20 mit der Kurvenkontur des Stellmittels 18 aufgehoben (außer eingriff). Da weiterhin die Federkraft anliegt, wird die Abzweigwalze 20 wieder an die benachbarte Farbwalze 12 angestellt und schließt somit die Spaltstelle 21.
  • Gemäß 3 ist ein Detail des Stellmittels 18 dargestellt, welches bevorzugt in einer Endlage angeordnet ist. Diese Position ist derart ausgebildet, dass der Kurventräger 19 (Lagerhebel 17) außer Eingriff mit der Kurvenkontur des Stellmittels 18 ist, dagegen ist der Kurventräger 20 (Lagerhebel 16) mit der Kurvenkontur des Stellmittels 18 in Ein griff. In dieser Position ist die Abzweigwalze 9 über die angefederten Lagerhebel 17 mit der benachbarten Reiberwalze 13 an der Spaltstelle 22 in Kontakt.
  • Dagegen ist die Abzweigwalze 10 von der benachbarten Farbwalze 12 an der Spaltstelle 21 getrennt (2, Position der Abzweigwalze 10 in voller Linie). Die Trennung ist dadurch realisierbar, indem die die Abzweigwalze 10 tragenden Lagerhebel 16 gegen die anliegende Federkraft durch die Kurvenkontur des Stellmittels 18 um die Achse 15 der Verteilerwalze 8 verschwenkt sind. Die axiale Betätigung des Stellmittels 18 erfolgt bevorzugt mittels eines ansteuerbaren, doppeltwirkenden Mehstellungszylinders. Diese Walzenposition im Farbwalzenzug entspricht der eingangs beschriebenen ersten Verfahrensweise, bei der über die Spaltstelle 22 eine zusätzliche Menge, d. h. die Gesamtmenge, an Farbe von der Verteilerwalze 8 auf die beiden in Drehrichtung des Plattenzylinders 1 vorderen Farbauftragwalzen 11 zugeführt wird.
  • Zum Umstellen der Farbführung ausgehend von der ersten (gemäß 3) in die eingangs genannte zweite Verfahrensweise wird durch den Mehrstellungszylinder das Stellmittel 18 axial in eine definierte Position bewegt. Dadurch ist die Kurvenkontur des Stellmittels 18 in einer anderen Position des Kurvenzuges den Kurventrägern 19, 20 zugeordnet, wie dies in 4 gezeigt ist. Diese Position ist derart ausgebildet, dass der Kurventräger 19 (Lagerhebel 17) und der Kurventräger 20 (Lagerhebel 16) mit der Kurvenkontur des Stellmittels 18 außer Eingriff sind.
  • In dieser Position sind die Abzweigwalzen 9, 10 an den Spaltstellen 21, 22 mit der benachbarten Reiberwalze 13 (Spaltstelle 22) und Farbwalze 12 (Spaltstelle 21) durch die angefederten Lagerhebel 16, 17 in Kontakt. In 2 entspricht dies an der Spaltstelle 21 der Position der Abzweigwalze 10 in Strich-Punkt-Darstellung. Diese Walzenposition im Farbwal zenzug entspricht der eingangs beschriebenen zweiten Verfahrenweise, bei der die ursprünglich zusätzlich zugeführte Menge an Farbe (erste Verfahrensweise) reduziert ist. Die Farbführung erfolgt ab der Verteilerwalze 8 zweisträngig zum Plattenzylinder 1, nämlich:
    • – über den vorderen Teilwalzenzug 23, gebildet aus Farbwalze 9, Reiberwalze 13 und der ersten und zweiten Farbauftragwalze 11 und
    • – über den hinteren Teilwalzenzug 24, gebildet aus Farbwalze 10, Brückenwalze 12 und der dritten bzw. vierten Farbauftragwalze 11.
  • Alternativ ist die eingangs erwähnte dritte Verfahrensweise realisierbar, indem die Abzweigwalze 9 an der Spaltstelle 22 zur Reiberwalze 13 getrennt ist und somit der Farbfluss von der Verteilerwalze 8 ausschließlich über den hinteren Teilwalzenzug 24, d. h. über die Spaltstelle 21, zum Plattenzylinder 1 erfolgt. Der Farbfluss über die Kontaktstelle 22 ist bei dieser Verfahrensweise durch eine entsprechende axiale Bewegung des Stellmittels 18 mit Kurvenkontur und der Aktivierung der abgestützten Kurventräger 19 unterbrochen, indem die Abzweigwalze 9 entgegen der Federkraft der Lagerhebel 17 von der benachbarten Reiberwalze 13 getrennt ist.
  • Zusammengefasst wird an der Spaltstelle 21 des hinteren Teilwalzenzuges 24 der Farbfluss zeitweise getrennt und für diesen Trennungszeitraum wird die gesamte Farbmenge über die Verteilerwalze 8 in den über den vorderen Teilwalzenzug 23 mittels zumindest einer Farbauftragwalze 11 an die Druckform zugeführten Farbstrom eingespeist.
  • 1
    Plattenzylinder
    2
    Gummituchzylinder
    3
    Farbwerk
    4
    Feuchtwerk
    5
    Farbkastenwalze
    6
    Heberwalze
    7
    Reiberwalze
    8
    Verteilerwalze (Reiberwalze)
    9
    Abzweigwalze
    10
    Abzweigwalze
    11
    Farbauftragwalze
    12
    Farbwalze (Brückenwalze)
    13
    Reiberwalze
    14
    Reiberwalze
    15
    Achse
    16
    Lagerhebel
    17
    Lagerhebel
    18
    Stellmittel
    19
    Kurventräger
    20
    Kurventräger
    21
    Spaltstelle
    22
    Spaltstelle
    23
    Vorderer Teilwalzenzug
    24
    Hinterer Teilwalzenzug

Claims (4)

  1. Vorrichtung zur Farbführung in einer Offsetdruckmaschine mit einem Farbwerk (3), gebildet aus einer in einem Walzenzug für die Farbzuführung angeordneten Verteilerwalze (8) sowie zwei in Anlagekontakt nachgeordneten, den Farbfluss in zwei, einen vorderen und einen hinteren, Teilwalzenzüge aufteilenden Abzweigwalzen (9, 10), wobei die Abzweigwalzen (9, 10) endseitig in je einen um eine Achse (15) der Verteilerwalze (8) schwenkbar angeordneten Lagerhebel (16, 17) drehbar gelagert sind, die Lagerhebel (16, 17) Kurventräger (19, 20) aufweisen und in Farbflussrichtung angefedert sind, sowie einem gestellseitig abgestützten, eine Kurvenkontur aufweisenden und parallel zur Achse (15) axial bewegbaren Stellmittel (18) dadurch gekennzeichnet, dass in einer ersten Position der Kurventräger (20) des die Abzweigwalze (10) für den hinteren Teilwalzenzug (24) aufnehmenden Lagerhebels (16) mit einer Kurvenkontur des Stellmittels (18) in Eingriff und die Abzweigwalze (10) entgegen der Federkraft um die Achse (15) der Verteilerwalze (8) geschwenkt ist, so dass die Abzweigwalze (10) zu einer nachgeordneten Farbwalze (12) an einer Spaltstelle (21) getrennt ist, und wobei gleichzeitig der Kurventräger (19) des die Abzweigwalze (9) für den vorderen Teilwalzenzug (23) aufnehmenden Lagerhebels (17) mit der Kurvenkontur des Stellmittels (18) außer Eingriff ist, so dass die Abzweigwalze (9) mit der nachgeordneten Reiberwalze (13) in Kontakt ist, dass bei axialer Betätigung des Stellmittels (18) der Kurventräger (20) des die Abzweigwalze (10) für den hinteren Teilwalzenzug (24) aufnehmenden Lagerhebels (16) mit der Kurvenkontur des Stellmittels (18) außer Eingriff ist und die Abzweigwalze (10) und die Farbwalze (12) in Kontakt sind, und wobei gleichzeitig der Kurventräger (19) des die Abzweigwalze (9) für den vorderen Teilwalzenzug (23) aufnehmenden Lagerhebels (17) mit der Kurvenkontur des Stellmittels (18) außer Eingriff ist, so dass die Abzweigwalze (9) mit einer nachgeordneten Reiberwalze (13) in Kontakt ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einer weiteren Position der Kurventräger (19) des die Abzweigwalze (9) für den vorderen Teilwalzenzug (23) aufnehmenden Lagerhebels (17) mit einer Kurvenkontur des Stellmittels (18) in Eingriff und die Abzweigwalze (9) entgegen der Federkraft um die Achse (15) der Verteilerwalze (8) geschwenkt ist, so dass die Abzweigwalze (9) zur nachgeordneten Farbwalze (13) an einer Spaltstelle (22) getrennt ist und wobei gleichzeitig der Kurventräger (20) des die Abzweigwalze (10) für den hinteren Teilwalzenzug (24) aufnehmenden Lagerhebels (16) mit einer Kurvenkontur des Stellmittels (18) außer in Eingriff ist, so dass die Abzweigwalze (10) und die nachgeordnete Farbwalze (12) an der Spaltstelle (21) in Kontakt sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellmittel (18) einen mit einer Maschinensteuerung gekoppelten Antrieb aufweist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb ein doppelt wirkender Mehrstellungszylinder ist.
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