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DE10247362B4 - Neck-Handling-Transportstern für den Transport von Behältern - Google Patents

Neck-Handling-Transportstern für den Transport von Behältern Download PDF

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Abstract

Neck-Handling-Transportstern für den Transport von Behältern in Behälterbehandlungsanlagen der Getränkeindustrie mit mindestens einer am Umfang des Grundkörpers (1) befindlichen Ausnehmung (12), wobei jeder Ausnehmung (12) ein einarmiger Greifarm (3) zugeordnet ist, und dieser in Verbindung mit der Ausnehmung (12) den angeformten Halskragen der Behälter mindestens über 180 Grad umschließt. dadurch gekennzeichnet, dass an dem einarmigen Greifarm (3) einseitig ein Blattfederelement angeordnet ist und die Steuerungsseite des einarmigen Greifarms (3) sowohl die Schließansteuerungsfläche als auch die Öffnungssteuerungsfläche aufweist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Neck-Handling-Transportstern gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • In der Getränketechnik sind zahlreiche Lösungen zum Transport von Behältern wie z.B. Flaschen oder Dosen bekannt geworden.
  • Insbesondere in jüngerer Zeit stellte der Transport von PET-Flaschen aufgrund des ständig wachsenden Markanteiles derartiger Behälter einen Entwicklungsschwerpunkt dar. Da leere PET-Flaschen aufgrund ihres geringen Gewichtes, der vergleichsweise hohen Lage des Schwerpunktes und der damit verbundenen großen Kippgefahr auf üblichen Transportanlagen nur bedingt transportiert werden können, wurden bereits einige Lösungen vorgeschlagen, welche es gestatten, die PET-Flaschen während aller innerhalb einer Getränkefabrik erforderlicher Prozessschritte an ihrem Hals zu halten und zu transportieren.
  • Unter anderem zu diesem Zweck sind nahezu alle PET-Flaschen mit einem angeformten Halskragen versehen, welcher die Handhabung der PET-Flaschen an ihrem Hals, das so genannte Neck-Handling, weiter vereinfacht.
  • Im Rahmen dieser Entwicklungen sind auch schon Transportsterne bekannt geworden, welche mit einem oder mehreren Greifern ausgestattet sind.
  • Diese Transportsterne dienen dazu, die z.B. durch bekannte Transporteure wie z.B. Bandförderer oder Lufttransporteur angelieferten Behälter aufzunehmen und sie der nächsten Behandlungsmaschine zuzuführen. Ebenfalls können die mit Greifern ausgestatteten Transportsterne auch dazu verwendet werden, die Behälter unmittelbar von einer Behandlungsmaschine zu der nächsten zu transportieren.
  • Dazu erfassen die an den Transportsternen angeordneten Greifer die PET-Flaschen an dem angeformten Halskragen und übernehmen diese von einer vorgelagerten Behandlungsmaschine oder einem Transporteur.
  • Für die konstruktive Gestaltung von Transportsternen und Greifern sind zahlreiche Lösungen bekannt geworden. So schlägt z.B. die DE 299 15 92 U1 einen Greifer vor, welcher mit zwei Greifarmen ausgestattet ist, wobei jeder jeweils ein Greifende und ein Betätigungsende aufweist. Darüber hinaus sieht diese Ausgestaltung vor, dass an den Betätigungsenden Blattfedern angeordnet werden, welche darüber hinaus noch zusätzlich durch Federn unterstützt werden. Ebenfalls ist vorgesehen, dass der zwischen den beiden Betätigungsenden der Greifer angeordnete Betätigungsnocken mit Gleitklötzen versehen ist, welche auf die Blattfedern wirken und somit die Schließbewegung der Greifer auslösen. Zusätzlich ist zwischen beiden Greifenden ein weiteres Federelement angeordnet, welches die Rückstell- bzw. Öffnungsbewegung der Greifer ermöglicht.
  • Eine derartige Vorrichtung ist aufgrund der zahlreichen verwendeten Bauteile aufwändig und teuer. Darüber hinaus stellen die zahlreichen Bauteile zusätzliche Fehlerquellen dar und sind verschleißanfällig und somit auch wartungsintensiv.
  • Eine weitere Ausgestaltung wurde in der DE 101 46 118 A1 vorgestellt. Bei diesem Transportstern sind am Umfang des Grundkörpers Ausnehmungen vorgesehen. Korrespondierend zu jeder dieser Ausnehmungen ist ein Greifer angeordnet. Diese Greifer stellen im Wesentlichen einen in etwa mittig gelagerten, zweiseitigen Hebel dar, welcher durch Federvorspannung gegen einen Anschlag gedrückt wird.
  • An dem Ende des Greifers, welches sich an den Ausnehmungen des Grundkörpers befindet, sind austauschbare rotationssymmetrische Formstücke vorgesehen, welche es gestatten, die Behälter formschlüssig an dem angeformten Halskragen zu erfassen und zu führen. Am entgegengesetzten Ende des Greifes ist eine Laufrolle angeordnet, welche dazu dient, den Greifer von einer Geschlossen-Stellung in eine Offen-Stellung zu bewegen. Dazu wird der Greifer durch auf die Laufrolle wirkende Steuernocken bewegt.
  • Liegt der Greifer an dem oben erwähnten Anschlag an, so befindet er sich in der Geschlossen-Stellung, wodurch die zu transportierenden Behälter sicher geführt werden. Wird nun im Rahmen der fortlaufenden Umdrehung des Transportsterns die Laufrolle durch einen Steuernocken bewegt, so schwenkt der Greifer aus der Geschlossen-Stellung in eine Offen-Stellung, wodurch die Verriegelung der Ausnehmung geöffnet wird und ein Behälter vom Transportstern aufgenommen oder abgegeben werden kann. Verlässt anschließend die Laufrolle den Bereich des Steuernockens, so bewegt sich der Greifer durch die Kraftwirkung des angeordneten Federelementes wieder in die Geschlossen-Stellung.
  • Nachteilig an einer derartigen Vorrichtung ist der hohe mechanische und fertigungstechnische Aufwand. Insbesondere die austauschbaren, rotationssymmetrischen Formstücke verursachen hohe Kosten. Zusätzlich führt die Bewegungssteu erung der Greifer durch die Schaltnocken zu einer unerwünschten Geräuschentwicklung. Weitere Lösungen sind in DE 43 04 432 A1 und DE 93 14 288 U1 offenbart, die ebenfalls eine hohen mechanischen und fertigungstechnischen Aufwand erfordern.
  • Aufgabe und Ziel der Erfindung ist es, hier Abhilfe und Verbesserung zu schaffen, und eine Vorrichtung vorzustellen, welche die Zahl der erforderlichen Bauteile deutlich reduziert. Dazu wird ein Transportstern vorgeschlagen, welcher gemäß den kennzeichnenden Merkmalen der Ansprüche ausgebildet ist.
  • Im Nachfolgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles näher dargestellt. Im Einzelnen zeigt die
  • 1 einen Ausschnitt eines erfindungsgemäßen Transportsterns und die
  • 2 in einer perspektivischen Darstellung einen erfindungsgemäßen Transportstern mit einem von diesem erfassten Behälter.
  • Wie in der 1 dargestellt, besteht der Transportstern aus einem Grundkörper 1, auf dem entsprechend der Teilung des Transportsterns in identischen Winkelabständen Greifer 2 angeordnet sind. Diese Greifer 2 bestehen aus einem Greifarm 3 und einem blattförmigen Federelement 4. Die Befestigung der Greifer 2 auf dem Grundkörper 1 erfolgt durch eine Kombination von Schraube 5 und nicht gezeigter Zentrierhülse.
  • Betätigt werden diese Greifarme durch je ein Betätigungselement 9. Diese Betätigungselemente 9 bestehen im Wesentlichen aus einem aktiven Schaltnocken 6 und einem passiven Betätigungsnocken 10. Der aktive Schaltnocken 6 ist derart gestaltet, dass er die Bewegungen des Greifarms 3 spielfrei zwangsführt.
  • Dabei werden eventuelle Toleranzen durch das aufgrund seiner Vorspannung ständig am Schaltnocken 6 anliegende blattförmige Federelement 4 ausgeglichen. Gehalten werden die Schaltnocken von Winkelblechen 7, wobei die Sicherung durch zusätzliche Elemente wie z.B. selbsthaltende Federspannelemente 8 erfolgt.
  • Durch diese konstruktive Ausgestaltung und die Verwendung der selbsthaltenden Federspannelemente 8 können die Betätigungselemente 9 auf einfache Art und Weise ausgetauscht werden, was zu kurzen Wartungs- und Reparaturzeiten führt.
  • Die Betätigung des Betätigungselements 9 erfolgt durch den passiven Betätigungsnocken 10. Dieser wird durch unterhalb des Grundkörpers 1 ortsfest angeordnete Schaltrollen 11 betätigt. Dabei werden die passiven Betätigungsnocken 10 während eines Umlaufs des Transportsterns z.B. so betätigt, dass die Greifarme 3 einmal geschlossen und einmal geöffnet werden.
  • Entsprechend der Erfordernisse des Produktionsablaufes können allerdings auch mehrfache Öffnungs- und Schließbewegungen vorgesehen sein.
  • Der Grundkörper 1 ist derart gestaltet, dass Ausnehmungen 12 vorgesehen sind, welche in Durchmesser und Dicke mit dem Behälterdurchmesser unterhalb des angeformten Halskragens korrespondieren. Die Greifenden 13 der Greifarme 3 sind derart gestaltet, dass sie mit dem Behälterdurchmesser oberhalb des angeformten Halskragens korrespondieren.
  • Im geschlossenen Zustand der Vorrichtung umfassen Ausnehmung 12 und Greifende 13 des Greifarms 3 den angeformten Halskragen zu etwa 270 Grad, wodurch eine sichere Führung des Behälters auch bei hohen Umlaufgeschwindigkeiten des Transportsterns gewährleistet ist. Im geöffneten Zustand der Vorrichtung werden die Behälter im wesentlichen nur durch die Ausnehmungen 12 des Grundkörpers 1 geführt, so dass diese ohne Schwierigkeiten aus dem Transportstern entnommen bzw. in diesen eingebracht werden können.
  • Durch die besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist es möglich, die Behälter ohne die Verwendung weiterer Mittel direkt von einem Transportstern zu einem nächsten Transportstern zu übergeben.

Claims (6)

  1. Neck-Handling-Transportstern für den Transport von Behältern in Behälterbehandlungsanlagen der Getränkeindustrie mit mindestens einer am Umfang des Grundkörpers (1) befindlichen Ausnehmung (12), wobei jeder Ausnehmung (12) ein einarmiger Greifarm (3) zugeordnet ist, und dieser in Verbindung mit der Ausnehmung (12) den angeformten Halskragen der Behälter mindestens über 180 Grad umschließt. dadurch gekennzeichnet, dass an dem einarmigen Greifarm (3) einseitig ein Blattfederelement angeordnet ist und die Steuerungsseite des einarmigen Greifarms (3) sowohl die Schließansteuerungsfläche als auch die Öffnungssteuerungsfläche aufweist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der von einarmigen Greifarm (3) und Ausnehmung (12) erzielte Umfassungswinkel des angeformten Halskragens über 180 Grad und unter 280 Grad liegt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifarme (3) durch drehbar innerhalb des Grundkörpers (1) gelagerte Betätigungselemente bewegt werden.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansteuerung sowohl der Auf-, als auch der Zu-Bewegung des einarmigen Greifarmes (3) durch die Bewegungen eines Schaltnocken (6) verursacht wird.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaltnocken (6) an der den Behältern gegenüber liegenden Seite des einarmigen Greifarms (3) angeordnet ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass Ausnehmung (12) und einarmiger Greifarm (3) den angeformten Halskragen des Behälters soweit umfassen, dass ein Behälter von einarmigen Greifarm und Ausnehmung eines zweiten, auf Abstand angeordneten Transportsterns im gedachten, tangentialen Berührungspunkt beider Transportsterne sicher erfasst und übernommen werden kann und der Behälter von dem ersten zum zweiten Transportstern übergeht.
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