Es war daher die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung die aufgeführten
Mängel
des Standes der Technik zu beseitigen oder zumindest deutlich zu
lindern und kosmetische und/oder dermatologische Emulsionen mit
lipophiler äußerer Phase
zu entwickeln, die besonders temperatur- und lagerstabil sind, sich
durch ein angenehmes Hautgefühl
auszeichnen und es ermöglichen
einerseits die Konzentration an (in der Regel nicht besonders gut
verträglichen)
W/O- beziehungsweise W/S-Emulgatoren zu reduzieren und andererseits
besonders reichhaltig an Hautbefeuchtungsmittel zu sein.
Überraschend
gelöst
wird die Aufgabe durch eine Kosmetische und/oder dermatologische
Emulsion mit äußerer lipophiler
Phase enthaltend
- a) eine wässrige Phase,
- b) eine lipophile Phase,
- c) einen oder mehrere W/O- und/oder W/S- Emulgatoren,
- d) eine oder mehrere mikrokristalline Cellulosen,
- d) ein oder mehrere Hautbefeuchtungsmittel,
neben
gegebenenfalls weiteren kosmetischen und/oder dermatologischen Wirk-,
Hilfs- und Zusatzstoffen.
Die erfindungsgemäßen Zubereitungen zeichnen
sich durch ein angenehm trockenstumpfes Hautgefühl aus. Der für Emulsionen
mit äußerer lipophiler
Phase so typische fettige Glanz auf der Haut ist signifikant reduziert.
Ferner sind die erfindungsgemäßen Zubereitungen
besonders hautfreundlich, da in ihnen einerseits die Emulgatorkonzentration
um bis zu 50 % reduziert und andererseits die Konzentration an Hautbefeuchtungsmitteln
(insbesondere Glycerin) im Vergleich zu Produkten ohne mikrokristalline
Cellulosen in etwa verdoppelt werden kann, ohne das bei der Applikation
der Zubereitung ein klebriges Hautgefühl entsteht.
Zwar sind Emulsionen mit einem Gehalt
an mikrokristalliner Cellulose an sich bekannt. So beschreibt die
japanische Patentschrift
JP
55162710 mikrokristalline Cellulose enthaltende Emulsionen.
Doch konnte diese Schrift nicht den Weg zur vorliegenden Erfindung
weisen.
Die erfindungsgemäße Emulsion enthält erfindungsgemäß vorteilhaft
einen oder mehrere Emulgatoren mit einem Aktivgehalt von 0,01 bis
12 Gewichts-%, bevorzugt mit einem Aktivgehalt von 1,5 bis 8 Gewichts-%
und besonders bevorzugt mit einem Aktivgehalt von 2,5 bis 5,5 Gewichts-%,
jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Emulsion und die Gesamtmenge
an erfindungsgemäßer Emulgatoren.
Erfindungsgemäß beträgt die Mindestmenge (Aktivgehalt)
an einem oder mehreren Emulgatoren 0,01 Gewichts-%, bevorzugt 1,5
Gewichts-% und besonders bevorzugt 2,5 Gewichts-%, jeweils bezogen
auf das Gesamtgewicht der Emulsion und die Gesamtmenge an erfindungsgemäßen Emulgatoren.
Die Höchstmenge (Aktivgehalt)
an einem oder mehreren Emulgatoren vorteilhaft 12 Gewichts-%, bevorzugt
Gewichts-% 8 und besonders bevorzugt 5,5 Gewichts-%, jeweils bezogen
auf das Gesamtgewicht der Emulsion und die Gesamtmenge an erfindungsgemäßen Emulgatoren.
Erfindungsgemäß bedeutet der Aktivgehalt
jene Menge an Emulgatorsubstanz, die als Emulgator wirksam ist oder
wirken kann. Er kann in der Regel den Herstellerangaben entnommen
werden.
Die erfindungsgemäße Emulsion enthält erfindungsgemäß vorteilhaft
eine oder mehrere mikrokristalline Cellulosen in einer Menge von
0,01 bis 2 Gewichts-%, bevorzugt in einer Menge von 0,1 bis 1 Gewichts-% und
besonders bevorzugt in einer Menge von 0,15 bis 0,75 Gewichts-%,
jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Emulsion.
Erfindungsgemäß beträgt die Mindestmenge an einer
oder mehreren mikrokristallinen Cellulosen 0,01 Gewichts-%, bevorzugt
0,1 Gewichts-% und besonders bevorzugt 0,15 Gewichts-% sowie die
Höchstmenge an
einer oder mehreren mikrokristallinen Cellulosen vorteilhaft 2 Gewichts-%,
bevorzugt 1 Gewichts-% und besonders bevorzugt 0,75 Gewichts-%,
jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Emulsion und die Gesamtmenge
an erfindungsgemäßen mikrokristallinen
Cellulosen.
Erfindungsgemäß vorteilhaft besteht die erfindungsgemäß eingesetzte
Cellulose aus einem Gemisch aus mikrokristalliner Cellulose und
Natriumcarboxymethylcellulose in einem Mischungsverhältnis von
100:0 bis 80:20 und bevorzugt in einem Mischungsverhältnis von
91,7:8,3 bis 81,2:18,8.
Erfindungsgemäß bevorzugt wird die Teilchengröße der Cellulosepartikel
so gewählt,
dass 0,1% der Teilchen eine Größe von > 250 μm sowie 40–50% der
Teilchen eine Größe von > 44 μm aufweisen.
Erfindungsgemäß bevorzugt wird als erfindungsgemäße Cellulose
das Produkt Avicel® RC-591 oder Avicel® Cl
611 der Firma FMC eingesetzt.
Erfindungsgemäß vorteilhaft enthält die erfindungsgemäße Emulsion
ein oder mehrere Hautbefeuchtungsmittel in einer Konzentration von
3 bis 25 Gewichts-%, bevorzugt in einer Konzentration von 5 bis
12 Gewichts-% und besonders bevorzugt in einer Konzentration von
7,5 bis 10 Gewichts-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der
Emulsion.
Erfindungsgemäß beträgt die Mindestmenge an einem
oder mehreren Hautbefeuchtungsmitteln 3 Gewichts-%, bevorzugt
5 Gewichts-% und besonders bevorzugt 7,5 Gewichts-% sowie die Höchstmenge
an einem oder mehreren Hautbefeuchtungsmitteln vorteilhaft 25 Gewichts-%,
bevorzugt 12 Gewichts-% und besonders bevorzugt 10 Gewichts-%, jeweils
bezogen auf das Gesamtgewicht der Emulsion und die Gesamtmenge an
erfindungsgemäßen Hautbefeuchtungsmitteln.
Erfindungsgemäß vorteilhaft können ein
oder mehrere Hautbefeuchtungsmittel gewählt werden aus der Gruppe Glycerin,
Milchsäure
und/oder Lactate, Butylenglykol, Propylenglykol, Sorbitol, Biosaccaride Gum-1,
Glycine Soja, Ethylhexyloxyglycerin, Pyrrolidoncarbonsäure Harnstoff
sowie Polysaccharide wie beispielsweise Hyaluronsäure, Chitosan
und/oder ein fucosereiches Polysaccharid, welches in den Chemical
Abstracts unter der Registraturnummer 178463-23-5 abgelegt ist.
Erfindungsgemäß bevorzugt
sind Glycerin, Sorbitol, Harnstoff und Butylenglycol.
Die erfindungsgemäße kosmetische und/oder dermatologische
Emulsion kann erfindungsgemäß vorteilhaft
in Form einer Wasser-in-Öl-Emulsion
(W/O-Emulsion) vorliegen. Erfindungsgemäß vorteilhaft werden in einem
solchen Falle ein oder mehrere W/O-Emulgatoren gewählt werden
aus der Gruppe der Substanzen der allgemeinen Formel
- – A und
A' gleiche oder verschiedene hydrophobe organische Reste darstellen,
- – a
eine Zahl von 1 bis 100, vorzugsweise 2 bis 60, insbesondere 5 bis
40 darstellt,
- – X
eine Einfachbindung oder die Gruppe
anstellt, - – R1 und R2 unabhängig voneinander
so gewählt
werden H, Methyl, dass aber nicht beide Reste gleichzeitig Methyl
darstellen,
- – R3 gewählt
wird aus der Gruppe H, sowie der verzweigten und unverzweigten,
gesättigten
und ungesättigten
Alkyl- und Acylreste mit 1–20
Kohlenstoffatomen, oder dass der oder die W/O-Emulgatoren gewählt werden
aus der Gruppe der Fettalkohole mit 8–30 Kohlenstoftatomen, Monoglycerinester
gesättigter und/oder
ungesättigter,
verzweigter und/oder unverzweigter Alkancarbonsäuren einer Kettenlänge von 8–24, insbesondere
12–18
C-Atomen, Diglycerinester gesättigter
und/oder ungesättigter,
verzweigter und/oder unverzweigter Alkancarbonsäuren einer Kettenlänge von
8–24,
insbesondere 12–18
C-Atomen, Triglycerinester gesättigter
und/oder ungesättigter,
verzweigter und/oder unverzweigter Alkancarbonsäuren einer Kettenlänge von
8–24,
insbesondere 12–18
C-Atomen, Polyglycerinester gesättigter
und/oder ungesättigter,
verzweigter und/oder unverzweigter Alkancarbonsäuren einer Kettenlänge von
8–24,
insbesondere 12–18
C-Atomen mit bis zu 10 Glycerineinheiten, Monoglycerinether gesättigter
und/oder ungesättigter, verzweigter
und/oder unverzweigter Alkohole einer Kettenlänge von 8–24, insbesondere 12–18 C-Atomen, Diglycerinether
gesättigter
und/oder ungesättigter,
verzweigter und/oder unverzweigter Alkohole einer Kettenlänge von
8–24,
insbesondere 12–18
C-Atomen, Triglycerinether gesättigter
und/oder ungesättigter,
verzweigter und/oder unverzweigter Alkohole einer Kettenlänge von
8–24,
insbesondere 12–18
C-Atomen, Polyglycerinether gesättigter
und/oder ungesättigter,
verzweigter und/oder unverzweigter Alkancarbonsäuren einer Kettenlänge von
8–24,
insbesondere 12–18
C-Atomen mit bis zu 10 Glycerineinheiten, Propylenglycolester gesättigter
und/oder ungesättigter,
verzweigter und/oder unverzweigter Alkancarbonsäuren einer Kettenlänge von
8–24,
insbesondere 12–18
C-Atomen, Sorbitanester gesättigter
und/oder ungesättigter, verzweigter
und/oder unverzweigter Alkancarbonsäuren einer Kettenlänge von
8-24, insbesondere
12–18 C-Atomen,
Sorbitanester von Polyolen, insbesondere des Glycerins, Pentaerythritylester
gesättigter und/oder
ungesättigter,
verzweigter und/oder unverzweigter Alkancarbonsäuren einer Kettenlänge von 8–24, ins besondere
12–18
C-Atomen, Methylglucose Ester gesättigter und/oder ungesättigter,
verzweigter und/oder unverzweigter Alkancarbonsäuren einer Kettenlänge von
8–24,
insbesondere 12–18
C-Atomen, Polyglycerin Methylglucose Ester gesättigter und/oder ungesättigter,
verzweigter und/oder unverzweigter Alkancarbonsäuren einer Kettenlänge von
8–24,
insbesondere 12–18
C-Atomen oder dass die vorstehend genannten Typen von W/O-Emulgatoren
zusätzlich
in der Weise polyethoxyliert und/oder polypropoxyliert sind, dass
sie ethoxylierte und/oder propopoxylierte W/O-Emulgatoren darstellen.
Besonders bevorzugt ist es, wenn
der W/O-Emulgator oder die W/O-Emulgatoren so gewählt werden, dass
die Reste A und A' werden vorteilhaft gewählt aus der Gruppe der verzweigten
und unverzweigten, gesättigten
und ungesättigten
Alkyl- und Acylreste und Hydroxyacylreste mit 10–30 Kohlenstoffatomen sowie
ferner aus der Gruppe der über
Esterfunktionen miteinander verbundenen Hydroxyacylgruppen, nach
dem Schema.
wobei R' gewählt wird
aus der Gruppe der verzweigten und unverzweigten Alkylgruppen mit
1 bis 20 Kohlenstoffatomen und R'' gewählt wird aus der Gruppe der
verzweigten und unverzweigten Alkylengruppen mit 1 bis 20 Kohlenstoffatomen
und b Zahlen von 0 bis 200 annehmen kann.
Erfindungsgemäß können folgende Emulgatoren eingesetzt
werden:
Ganz besonders bevorzugt ist es,
wenn der oder die W/O-Emulgatoren gewählt werden aus der Gruppe PEG-30
Dipolyhydroxystearat, Decaglycerylheptaoleat, Polyglyceryl-3-Diisostearat, PEG-8
Distearat, Diglycerin Dipolyhydroxystearat.
In einer zweiten erfindungsgemäß vorteilhaften
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann die erfindungsgemäße kosmetische
und/oder dermatologische Emulsion in Form einer Wasser-in-Silikonöl-Emulsion
(W/S-Emulsion) vorliegen.
Erfindungsgemäß können Silikonemulgatoren vorteilhaft
aus der Gruppe der Alkylmethicon-copolyole und/oder Alkyl-Dimethiconcopolyole
gewählt
werden, insbesondere aus der Gruppe der Verbindungen, welche gekennzeichnet
sind durch die folgende chemische Struktur:
bei welcher X und Y unabhängig voneinander
gewählt
werden aus der Gruppe N (Wasserstoff) sowie der verzweigten und
unverzweigten Alkylgruppen, Acylgruppen und Alkoxygruppen mit 1–24 Kohlenstoffatomen,
p eine Zahl von 0–200
darstellt, q eine Zahl von 1 – 40
darstellt, und r eine Zahl von 1–100 darstellt.
Ein Beispiel für besonders vorteilhaft im
Sinne der vorliegenden Erfindung zu verwendende Silikonemulgatoren
sind Dimethiconcopolyole, welche von der Gesellschaft Th.Goldschmidt
AG unter den Warenbezeichnungen ABIL® B
8842, ABIL® B
8843, ABIL® B
8847, ABIL® B
8851, ABIL® B
8852, ABIL® B
8863, ABIL® B
8873 und ABIL® B
88183 verkauft werden.
Ein weiteres Beispiel für besonders
vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung zu verwendende grenzflächenaktiven
Substanzen ist das Cetyl PEG/PPG-10/1 Dimethicone (Cetyl Dimethiconcopolyol),
welches von der Gesellschaft Th.Goldschmidt AG unter der Warenbezeichnung
ABIL® EM
90 verkauft wird.
Ein weiteres Beispiel für besonders
vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung zu verwendende grenzflächenaktiven
Substanzen ist das Cyclomethicon Dimethiconcopolyol, welches von
der Gesellschaft Th.Goldschmidt AG unter der Warenbezeichnung ABIL® EM 97 und
ABIL® WE
09 verkauft wird.
Weiterhin hat sich als ganz besonders
vorteilhaft der Emulgator Lauryl PEG/PPG-18/18 Methicone (Laurylmethiconcopolyol)
herausgestellt, welcher unter der Warenbezeichnung Dow Corning® 5200
Formulation Aid von der Gesellschaft Dow Corning Ltd. erhältlich ist.
Ein weiterer vorteilhafter Silikonemulgator
ist, Octyl Dimethicon Ethoxy Glucosid' der Firma Wacker.
Für
eine erfindungsgemäße Wasser-in-Silikonöl-Emulsion
können
alle bekannten für
diesen Emulsionstyp verwendeten Emulgatoren eingesetzt werden. Erfindungsgemäß besonders
bevorzugte Wasser-in-Silikon-Emulgatoren sind dabei Cetyl PEG/PPG-10/1 Dimethicone
und Lauryl PEG/PPG-18/18 Methicone [z.B. ABIL EM 90 (Goldschmidt),
DC5200 Formulation Aid (Dow Corning)] sowie beliebige Mischungen
aus beiden Emulgatoren.
Erfindungsgemäße Emulsionen, die in Form
einer dünnflüssigen (mit
einer Viskosität
von 3000 bis 8000 mPas, gemessen bei 25°C mit dem Haake Viskotester
VT-02) und/oder sprühbare
W/O- oder W/S-Emulsion oder W/O-W/S-Mischemulsion mit einer Viskosität von ≤ 1500 mPas
(gemessen bei 25°C
mit dem Haake Viskotester VT-02) vorliegen, enthalten ganz besonders
bevorzugt Emulgatoren wie Polyglyceryl-2 Dipolyhydroxystearat und
Polyglyceryl- 3 Diisostearat in Verbindung mit Polysorbat.
Erfindungsgemäße W/O-Emulsionen, W/S-Emulsionen
oder W/O-W/S-Mischemulsionen, welche in Form einer soffen bis festen
Creme mit einer Viskosität
oberhalb von 9000 mPas (gemessen bei 25°C mit dem Haake Viskotester
VT-02) vorliegen, weisen erfindungsgemäß besonders vorteilhaft ein
Verhältnis
von Emulgator zu Lipidphase von 1:5 bis 1:10 auf.
Erfindungsgemäße W/O-Emulsionen, W/S-Emulsionen
oder W/O-W/S-Mischemulsionen, welche in Form einer fließfähigen und/oder
flüssigen
Lotion mit einer Viskosität
von 3000 bis 9000 mPas vorliegen, weisen erfindungsgemäß besonders
vorteilhaft ein Verhältnis
von Emulgator zu Lipidphase von 1:10 bis 1:20 auf.
Die Gesamtmenge (Aktivgehalt) an
erfindungsgemäß verwendeten
Silikonemulgatoren in den erfindungsgemäßen kosmetischen oder dermatologischen
Zubereitungen wird vorteilhaft aus dem Bereich von 0,1–10,0 Gew.%,
bevorzugt 0,5–5,0
Gew.-% und ganz besonders bevorzugt 1–2,5 Gew.-% gewählt, jeweils
bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitungen.
Erfindungsgemäß vorteilhaft liegt die erfindungsgemäße Zubereitung
in Form einer Salbe, Creme, Lotion oder eines Emulsionsschaumes
(franz. Mousse) vor.
Die erfindungsgemäße Emulsion kann als wässrige Phase
neben Wasser erfindungsgemäß auch andere
Inhaltsstoffe enthalten, beispielsweise Alkohole, Diole oder Polyole
niedriger C-Zahl, sowie deren Ether, vorzugsweise Ethanol, Isopropanol,
Propylenglykol, Glycerin, Ethylenglykol, Ethylenglykolmonoethyl-
oder -monobutylether, Propylenglykolmonomethyl, -monoethyl- oder
-monobutylether, Diethylenglykolmonomethyl- oder -monoethylether
und analoge Produkte, ferner Alkohole niedriger C-Zahl, z.B. Ethanol,
Isopropanol, 1,2-Propandiol und Glycerin.
Die Lipidphase der erfindungsgemäßen Emulsion
wird vorteilhaft gewählt
aus der Gruppe der polaren Öle,
beispielsweise aus der Gruppe der Lecithine und der Fettsäuretriglyceride,
namentlich der Triglycerinester gesättigter und/oder ungesättigter,
verzweigter und/oder unverzweigter Alkancarbonsäuren einer Kettenlänge von
8 bis 24, insbesondere 12 bis 18 C-Atomen. Die Fettsäuretriglyceride
können
beispielsweise vorteilhaft gewählt
werden aus der Gruppe der synthetischen, halbsynthetischen und natürlichen Öle, wie
z. B. Cocoglycerid, Olivenöl,
Sonnenblumenöl,
Sojaöl,
Erdnussöl,
Rapsöl,
Mandelöl,
Palmöl,
Kokosöl,
Rizinusöl,
Weizenkeimöl,
Traubenkernöl,
Distelöl,
Nachtkerzenöl,
Macadamianußöl und dergleichen
mehr.
Erfindungsgemäß vorteilhaft sind natürliche Wachse
tierischen und pflanzlichen Ursprungs, wie beispielsweise Bienenwachs
und andere Insektenwachse sowie Beerenwachs, Sheabutter, Lanolin
(Wollwachsalkohol, Handelsname Eucerit der Firma Beiersdorf), Candellilawachs,
Carnaubawachs.
Weitere erfindungsgenmäß vorteilhafte
Wachse können
synthetischer Natur sein wie zum Beispiel Myristylmyristat, Fettalkohole
(C16-C4), Paraffinwachs, Cetylpalmitat, Tripalmitin, Ceresin, hydrogenierte
Cocosglyceride, C15-C40 Alkyl Stearylstearat (z.B. Handelsnamen
Kesterwachs K40P, K48P, K70P, K80P der Firma Kosten Keunen), Polyvinylstearylether.
Weitere vorteilhafte polare Ölkomponenten
können
im Sinne der vorliegenden Erfindung ferner gewählt werden aus der Gruppe der
Ester aus gesättigten
und/oder ungesättigten,
verzweigten und/oder unverzweigten Alkancarbonsäuren einer Kettenlänge von
3 bis 30 C-Atomen und gesättigten
und/oder ungesättigten,
verzweigten und/oder unverzweigten Alkoholen einer Kettenlänge von
3 bis 30 C-Atomen sowie aus der Gruppe der Ester aus aromatischen
Carbonsäuren
und gesättigten
und/oder ungesättigten,
verzweigten und/oder unverzweigten Alkoholen einer Kettenlänge von
3 bis 30 C-Atomen. Solche Esteröle
können
dann vorteilhaft gewählt
werden aus der Gruppe Octylpalmitat, Octylcocoat, Octylisostearat,
Octyldodeceylmyristat, Octyldodekanol, Cetearylisononanoat, Isopropylmyristat,
Isopropylpalmitat, Isopropylstearat, Isopropyloleat, n-Butylstearat,
n-Hexyllaurat, n-Decyloleat,
Isooctylstearat, Isononylstearat, Isononylisononanoat, 2-Ethylhexylpalmitat;
2-Ethylhexyllaurat, 2-Hexyldecylstearat, 2-Octyldodecylpalmitat,
Steanlheptanoat, Oleyloleat, Oleylerucat, Erucyloleat, Erucylerucat,
Tridecylstearat, Tridecyltrimellitat, sowie synthetische, halbsynthetische
und natürliche
Gemische solcher Ester, wie z. B. Jojobaöl.
Ferner kann eine Ölphase vorteilhaft gewählt werden
aus der Gruppe der Dialkylether und Dialkylcarbonate, vorteilhaft
sind z. B. Dicaprylylether (Cetiol OE) und/oder Dicaprylylcarbonat,
beispielsweise das unter der Handelsbezeichnung Cetiol CC bei der
Fa. Cognis erhältliche.
Es ist ferner bevorzugt, das oder
die Ölkomponenten
aus der Gruppe Isoeikosan, Neopentylglykoldiheptanoat, Propylenglykoldicaprylat/dicaprat,
Caprylic/Capric/Diglycerylsuccinat, Butylenglykol Dicaprylat/Dicaprat,
Cocoglyceride (z. B. Myritol® 331
von Henkel), C12_13-Alkyllactat,
Di-C1
2_13-Alkyltartrat,
Triisostearin, Dipentaerythrityl Hexacaprylat/Hexacaprat, Propylenglykolmonoisostearat,
Tricaprylin, Dimethylisosorbid. Es ist insbesondere vorteilhaft,
wenn die Ölphase
der erfindungsgemäßen Formulierungen
einen Gehalt an C1
2-15-Alkylbenzoat aufweist oder vollständig aus
diesem besteht.
Vorteilhafte Ölkomponenten sind ferner z.
B. Butyloctylsalicylat (beispielsweise das unter der Handelsbezeichnung
Hallbrite BHB bei der Fa. CP Hall erhältliche), Hexadecylbenzoat
und Butyloctylbenzoat und Gemische davon (Hallstar AB) und/oder
Diethylhexylnaphthalat (Corapan®TQ
von Haarmann & Reimen.
Auch beliebige Abmischungen solcher Öl- und Wachskomponenten
sind vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung einzusetzen.
Das Verhältnis
der bei Raumtemperatur flüssigen Öle zum Anteil
der bei Raumtemperatur festen oder halbfesten Wachse in den erfindungsgemäßen Lipidpartikeln
beträgt
von 0:100 bis 1:4.
Ferner kann eine Ölphase ebenfalls vorteilhaft
auch unpolare Öle
enthalten, beispielsweise solche, welche gewählt werden aus der Gruppe der
verzweigten und unverzweigten Kohlenwasserstoffe und -wachse, insbesondere
Mineralöl,
Vaseline (Petrolatum), Paraffinöl,
Squalan und Squalen, Polyolefine, hydrogenierte Polyisobutene und
Isohexadecan. Unter den Polyolefinen sind Polydecene die bevorzugten
Substanzen.
Vorteilhaft kann eine Ölphase ferner
einen Gehalt an cyclischen oder linearen Silikonölen aufweisen oder vollständig aus
solchen Ölen
bestehen, wobei allerdings bevorzugt wird, außer dem Silikonöl oder den Silikonölen einen
zusätzlichen
Gehalt an anderen Ölphasenkomponenten
zu verwenden.
Silikonöle sind hochmolekulare synthetische
polymere Verbindungen, in denen Silicium-Atome über Sauerstoff-Atome ketten-
und/oder netzartig verknüpft
und die restlichen Valenzen des Siliciums durch Kohlenwasserstoff-Reste
(meist Methyl-, seltener Ethyl-, Propyl-, Phenyl-Gruppen u. a.)
abgesättigt
sind. Systematisch werden die Silikonöle als Polyorganosiloxane bezeichnet.
Die methylsubstituierten Polyorganosiloxane, werden auch als Polydimethylsiloxan
bzw. Dimethicon (INCI) bezeichnet. Dimethicone gibt es in verschiedenen
Kettenlängen
bzw. mit verschiedenen Molekulargewichten.
Besonders vorteilhafte Polyorganosiloxane
im Sinne der vorliegenden Erfindung sind beispielsweise Dimethylpolysiloxane
[Poly(dimethylsiloxan)], welche beispielsweise unter den Handelsbezeichnungen
Abil 10 bis 10 000 bei Th. Goldschmidt erhältlich sind.
Ferner vorteilhaft sind Phenylmethylpolysiloxane (INCI: Phenyl Dimethicone,
Phenyl Trimethicone), cyclische Silikone (Octamethylcyclotetrasiloxan
bzw. Decamethylcyclopentasiloxan), welche nach INCI auch als Cyclomethicone
bezeichnet werden, aminomodifizierte Silikone (INCI: Amodimethicone)
und Silikonwachse, z. B. Polysiloxan-Polyalkylen-Copolymere (INCI: Stearyl Dimethicone
und Cetyl Dimethicone) und Dialkoxydimethylpolysiloxane (Stearoxy
Dimethicone und Behenoxy Stearyl Dimethicone), welche als verschiedene
Abil-Wax-Typen bei Th. Goldschmidt erhältlich sind. Aber auch andere Silikonöle sind
vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung zu verwenden, beispielsweise
Cetyldimethicon, Hexamethylcyclotrisiloxan, Polydimethylsiloxan,
Poly(methylphenylsiloxan).
Besonders vorteilhafte Zubereitungen
werden ferner erhalten, wenn als Zusatz- oder Wirkstoffe Antioxidantien
eingesetzt werden. Erfindungsgemäß enthalten
die Zubereitungen vorteilhaft eines oder mehrere Antioxidantien.
Als günstige,
aber dennoch fakultativ zu verwendende Antioxidantien können alle
für kosmetische
und/oder dermatologische Anwendungen geeigneten oder gebräuchlichen
Antioxidantien verwendet werden.
Vorteilhaft werden die Antioxidantien
gewählt
aus der Gruppe bestehend aus Aminosäuren (z. B. Glycin, Histidin,
Tyrosin, Tryptophan) und deren Derivate, Imidazole (z. B. Urocaninsäure) und
deren Derivate, Peptide wie D,L-Carnosin, D-Carnosin, L-Carnosin
und deren Derivate (z. B. Anserin), Carotinoide, Carotine (z. B. α-Carotin, β-Carotin,
Lycopin) und deren Derivate, Liponsäure und deren Derivate (z.
B. Dihydroliponsäure),
Aurothioglucose, Propylthiouracil und andere Thiole (z. B. Thioredoxin,
Glutathion, Cystein, Cystin, Cystamin und deren Glycosyl-, N-Acetyl-,
Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Amyl-, Butyl- und Lauryl-, Palmitoyl-,
Oleyl-, γ-Linoleyl-,
Cholesteryl- und Glycerylester) sowie deren Salze, Dilaurylthiodipropionat,
Distearylthiodipropionat, Thiodipropionsäure und deren Derivate (Ester,
Ether, Peptide, Lipide, Nukleotide, Nukleoside und Salze) sowie
Sulfoximinverbindungen (z. B. Buthioninsulfoximine, Homocysteinsulfoximin,
Buthioninsulfone, Penta-, Hexa-, Heptathioninsulfoximin) in sehr
geringen verträglichen
Dosierungen (z. B. pmol bis μmol/kg),
ferner (Metall)-Chelatoren (z. B. α-Hydroxyfettsäuren, Palmitinsäure, Phytinsäure, Lactoferrin), α-Hydroxysäuren (z. B.
Zitronensäure,
Milchsäure,
Apfelsäure),
Huminsäure,
Gallensäure,
Gallenextrakte, Bilirubin, Biliverdin, EDTA, EGTA und deren Derivate,
ungesättigte
Fettsäuren
und deren Derivate (z. B. γ-Linolensäure, Linolsäure, Ölsäure), Folsäure und
deren Derivate, Ubichinon und Ubichinol und deren Derivate, Vitamin
C und Derivate (z. B. Ascorbylpalmitat, Mg – Ascorbylphosphat, Ascorbylacetat),
Tocopherole und Derivate (z. B. Vitamin E – acetat), Vitamin A und Derivate
(Vitamin A – palmitat)
sowie Konyferylbenzoat des Benzoeharzes, Rutinsäure und deren Derivate, Ferulasäure und
deren Derivate, Butylhydroxytoluol, Butylhydroxyanisol, Nordihydroguajakharzsäure, Nordihydroguajaretsäure, Trihydroxybutyrophenon,
Harnsäure
und deren Derivate, Mannose und deren Derivate, Zink und dessen
Derivate (z. B. ZnO, ZnSO4) Selen und dessen
Derivate (z. B. Selenmethionin), Stilbene und deren Derivate (z.
B. Stilbenoxid, Trans-Stilbenoxid) und die erfindungsgemäß geeigneten
Derivate (Salze, Ester, Ether, Zucker, Nukleotide, Nukleoside, Peptide
und Lipide) dieser genannten Wirkstoffe.
Besonders vorteilhaft im Sinne der
vorliegenden Erfindung können
wasserlösliche
Antioxidantien eingesetzt werden, wie beispielsweise Vitamine, z.
B. Ascorbinsäure
und deren Derivate.
Bevorzugte Antioxidantien sind ferner
Vitamin E und dessen Derivate sowie Vitamin A und dessen Derivate.
Die Menge der Antioxidantien (eine
oder mehrere Verbindungen) in den Zubereitungen beträgt vorzugsweise
0,001 bis 30 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 20 Gew.-%, insbesondere
0,1 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung.
Sofern Vitamin E und/oder dessen
Derivate das oder die Antioxidantien darstellen, ist vorteilhaft,
deren jeweilige Konzentrationen aus dem Bereich von 0,001 bis 10
Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Formulierung, zu wählen.
Sofern Vitamin A bzw. Vitamin-A-Derivate,
bzw. Carotine bzw. deren Derivate das oder die Antioxidantien darstellen,
ist vorteilhaft, deren jeweilige Konzentrationen aus dem Bereich
von 0,001 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Formulierung,
zu wählen.
Es ist insbesondere vorteilhaft,
wenn die kosmetischen Zubereitungen gemäß der vorliegenden Erfindung
kosmetische oder dermatologische Wirkstoffe enthalten, wobei bevorzugte
Wirkstoffe Antioxidantien sind, welche die Haut vor oxidativer Beanspruchung
schützen
können.
Weitere vorteilhafte Wirkstoffe im
Sinne der vorliegenden Erfindung sind natürliche Wirkstoffe und/oder
deren Derivate, wie z. B. alpha-Liponsäure, Phytoen, D-Biotin, Coenzym
Q10, alpha-Glucosylrutin, Carnitin, Carnosin, natürliche und/oder
synthetische Isoflavonoide, Kreatin, Taurin, Fumarsäureester,
und/oder β-Alanin.
Erfindungsgemäße Rezepturen, welche z. B.
bekannte Antifaltenwirkstoffe wie Flavonglycoside (insbesondere α-Glycosylrutin),
Coenzym Q10, Vitamin E und/oder Derivate und dergleichen enthalten,
eignen sich insbesondere vorteilhaft zur Prophylaxe und Behandlung
kosmetischer oder dermatologischer Hautveränderungen, wie sie z. B. bei
der Hautalterung auftreten (wie beispielsweise Trockenheit, Rauhigkeit
und Ausbildung von Trockenheitsfältchen,
Juckreiz, verminderte Rückfettung
(z. B. nach dem Waschen), sichtbare Gefäßerweiterungen (Teleangiektasien,
Cuperosis), Schlaffheit und Ausbildung von Falten und Fältchen,
lokale Hyper-, Hypo- und Fehlpigmentierungen (z. B. Altersflecken),
vergrößerte Anfälligkeit
gegenüber
mechanischem Stress (z. B. Rissigkeit) und dergleichen). Weiterhin
vorteilhaft eignen sie sich gegen das Erscheinungsbild der trockenen
bzw. rauhen Haut.
In die erfindungsgemäßen Zubereitungen
können
aber auch andere pharmazeutisch oder dermatologisch wirkende Substanzen
wie beispielsweise die Haut beruhigende und pflegende Substanzen
eingearbeitet sein. Hierzu zählen
beispielsweise Panthenol, Allantoin, Tannin, Antihistaminika, Antiphlogistika,
Glucocorticoide (z.B. Hydrocortison) sowie Pflanzenwirkstoffe wie
Azulen und Bisabolol, Glycyrrhizin, Hamamelin und Pflanzenextrakte
wie Kamille, aloe vera, Hamazelis, Süßholzwurzel. Auch die Vitamin
D3-analoga
Tacalcitol, Calcipotriol, Tacalcitol, Colecalciferol sowie Calcitrol
(Vitamin D3) und/oder Fumarsäureester
können
erfolgreich in die Zubereitungen eingearbeitet werden.
Die erfindungsgemäßen kosmetischen oder dermatologischen
Zubereitungen können
ferner vorteilhaft, wenngleich nicht zwingend, Füllstoffe enthalten, welche
z. B. die senso rischen und kosmetischen Eigenschaften der Formulierungen
weiter verbessern und beispielsweise ein samtiges oder seidiges
Hautgefühl
hervorrufen oder verstärken.
Vorteilhafte Füllstoffe
im Sinne der vorliegenden Erfindung sind Stärke und Stärkederivate (wie z. B. Tapiocastärke, Distärkephosphat,
Aluminium- bzw. Natrium-Stärke
Octenylsuccinat und dergleichen), Pigmente, die weder hauptsächlich UV-Filter-
noch färbende
Wirkung haben (wie z. B. Bornitrid etc.) und/oder Aerosile® (CAS-Nr.
7631-86-9).
Die erfindungsgemäße Emulsion kann vorteilhaft
als Sonnenschutzmittel eingesetzt werden. Es ist aber auch vorteilhaft
im Sinne der vorliegenden Erfindung, kosmetische und dermatologische
Zubereitungen zu erstellen, deren hauptsächlicher Zweck nicht der Schutz
vor Sonnenlicht ist, die aber dennoch einen Gehalt an weiteren UV-Schutzsubstanzen
enthalten.
Dementsprechend enthält die Zubereitung
im Sinne der vorliegenden Erfindung vorteilhaft mindestens eine
UV-A-, UV-B- und/oder Breitbandfiltersubstanz und/oder mind. ein
UV-Licht reflektierendes und/oder absorbierendes anorganisches Pigment.
Die Formulierung kann, obgleich nicht notwendig, gegebenenfalls
auch ein oder mehrere organische und/oder anorganische Pigmente
als UV-Filtersubstanzen enthalten, welche in der Wasser- und/oder
der Ölphase
vorliegen können
Erfindungsgemäß sind alle
Ausführungsformen,
bei denen sich die UV-Schutzsubstanzen ausschließlich in einer der beiden Phasen
oder in beiden Phasen der erfindungsgemäßen Zubereitung befinden.
Besonders vorteilhafte bei Raumtemperatur
flüssige
UV-Filtersubstanzen im Sinne der vorliegenden Erfindung sind Homomenthylsalicylat
(INCI: Homosalate), 2-Ethylhexyl-2-cyano-3,3-diphenylacrylat (INCI: Octocrylene),
2-Ethylhexyl-2-hydroxybenzoat (2-Ethylhexylsalicylat, Octylsalicylat,
INCI: Ethylhexyl Salicylate) und Ester der Zimtsäure, vorzugsweise 4-Methoxyzimtsäure(2-ethylhexyl)ester
(2-Ethylhexyl-4-methoxycinnamat, INCI: Ethylhexyl Methoxycinnamate)
und 4-Methoxyzimtsäureisopentylester
(Isopentyl-4-methoxycinnamat,
INCI: Isoamyl p-Methoxycinnamate) und polymere UV-Filter wie das
(3-(4-(2,2-bis-Ethoxycarbonylvinyl)-phenoxy)propenyl)- methylsiloxan/Dimethylsiloxan
Copolymer, welches beispielsweise bei Hoftmann-La Roche unter der
Handelsbezeichnung Parsol SLX erhältlich ist.
Bevorzugte anorganische Pigmente
sind Metalloxide und/oder andere in Wasser schwerlösliche oder unlösliche Metallverbindungen,
insbesondere Oxide des Titans (TiO2), Zinks
(ZnO), Eisens (z. B. Fe2O3),
Zirkoniums (ZrO2), Siliciums (SiO2), Mangans (z. B. MnO), Aluminiums (Al2O3), Cers (z. B.
Ce2O3), Mischoxide der
entsprechenden Metalle sowie Abmischungen aus solchen Oxiden sowie
das Sulfat des Bariums (BaSO4).
Die Pigmente können vorteilhaft im Sinne der
vorliegenden Erfindung auch in Form kommerziell erhältlicher öliger oder
wässriger
Vordispersionen zur Anwendung kommen. Diesen Vordispersionen können vorteilhaft
Dispergierhilfsmittel und/oder Solubilisationsvermittler zugesetzt
sein.
Die Pigmente können erfindungsgemäß vorteilhaft
oberflächlich
behandelt („gecoatet")
sein, wobei beispielsweise ein hydrophiler, amphiphiler oder hydrophober
Charakter gebildet werden bzw. erhalten bleiben soll. Diese Oberflächenbehandlung
kann darin bestehen, daß die
Pigmente nach an sich bekannten Verfahren mit einer dünnen hydrophilen
und/oder hydrophoben anorganischen und/oder organischen Schicht
versehen werden. Die verschiedenen Oberflächenbeschichtungen können im
Sinne der vorliegenden Erfindung auch Wasser enthalten.
Anorganische Oberflächenbeschichtungen
im Sinne der vorliegenden Erfindung können bestehen aus Aluminiumoxid
(Al2O3), Aluminiumhydroxid
Al(OH)3, bzw. Aluminiumoxidhydrat (auch:
Alumina, CAS-Nr.: 1333-84-2), Natriumhexametaphosphat (NaPO3)6, Natriummetaphosphat
(NaPO3)n, Siliciumdioxid
(SiO2) (auch: Silica, CAS-Nr.: 7631-86-9),
Bariumsulfat (BaSO4) oder Eisenoxid (Fe2O3). Diese anorganischen
Oberflächenbeschichtungen
können
allein, in Kombination und/oder in Kombination mit organischen Beschichtungsmaterialien
vorkommen.
Organische Oberflächenbeschichtungen im Sinne
der vorliegenden Erfindung können
bestehen aus pflanzlichem oder tierischem Aluminiumstearat, pflanzlicher
oder tierischer Stearinsäure,
Laurinsäure,
Dimethylpolysiloxan (auch: Dimethicone), Methylpolysiloxan (Methicone),
Simethicone (einem Gemisch aus Dimethylpolysiloxan mit einer durchschnittlichen
Kettenlänge
von 200 bis 350 Dimethylsiloxan-Einheiten und Silicagel) oder Alginsäure. Diese
organischen Oberflächenbeschichtungen
können
allein, in Kombination und/oder in Kombination mit anorganischen
Beschichtungsmaterialien vorkommen.
Erfindungsgemäß geeignete Zinkoxidpartikel
und Vordispersionen von Zinkoxidpartikeln sind unter folgenden Handelsbezeichnungen
bei den aufgeführten
Firmen erhältlich:
Geeignete Titandioxidpartikel und
Vordispersionen von Titandioxidpartikeln sind unter folgenden Handelsbezeichnungen
bei den aufgeführten
Firmen erhältlich:
Vorteilhafte UV-A-Filtersubstanzen
im Sinne der vorliegenden Erfindung sind Dibenzoylmethanderivate,
insbesondere das 4-(tert.-Butyl)-4'-methoxydibenzoylmethan (CAS-Nr.
70356-09-1), welches von Givaudan unter der Marke Parsol® 1789
und von Merck unter der Handelsbezeichnung Eusolex® 9020
verkauft wird.
Vorteilhafte weitere UV-Filtersubstanzen
im Sinne der vorliegenden Erfindung sind sulfonierte, wasserlösliche UV-Filter,
wie z. B.:
- – Phenylen-l,4-bis-(2-benzimidazyl)-3,3'-5,5'-tetrasulfonsäure und
ihre Salze, besonders die entsprechenden Natrium-, Kalium- oder
Triethanolammonium-Salze, insbesondere das Phenylen-l,4-bis-(2-benzimidazyl)-3,3'-5,5'-tetrasulfonsäure-bis-natriumsalz
mit der INCI-Bezeichnung Disodium Phenyl Dibenzimidazole Tetrasulfonate (CAS-Nr.:
180898-37-7), welches beispielsweise unter der Handelsbezeichnung
Neo Heliopan AP bei Haarmann & Reimer
erhältlich
ist;
- – Salze
der 2-Phenylbenzimidazol-5-sulfonsäure, wie ihr Natrium-, Kalium-
oder ihr Triethanolammonium-Salz sowie die Sulfonsäure selbst
mit der INCI Bezeichnung Phenylbenzimidazole Sulfonsäure (CAS.-Nr.
27503-81-7), welches beispielsweise unter der Handelsbezeichnung
Eusolex 232 bei Merck oder unter Neo Heliopan Hydro bei Haarmann & Reimer erhältlich ist;
- – 1,4-di(2-oxo-10-Sulfo-3-bornylidenmethyl)-Benzol
(auch: 3,3'-(1,4-Phenylendimethylene)-bis-(7,7-dimethyl-2-oxo-bicyclo-[2.2.1]hept-1-ylmethan
Sulfonsäure)
und dessen Salze (besonders die entprechenden 10-Sulfato-verbindungen,
insbesondere das entsprechende Natrium-, Kalium- oder Triethanolammonium-Salz),
das auch als Benzol-1,4-di(2-oxo-3-bornylidenmethyl-10-sulfonsäure) bezeichnet
wird. Benzol-1,4-di(2-oxo-3-bornylidenmethyl-10-sulfonsäure) hat
die INCI-Bezeichnung Terephtalidene Dicampher Sulfonsäure (CAS.-Nr.:
90457-82-2) und ist beispielsweise unter dem Handelsnamen Mexoryl
SX von der Fa. Chimex erhältlich;
- – Sulfonsäure-Derivate
des 3-Benzylidencamphers, wie z. B. 4-(2-0xo-3-bornylidenmethyl)benzolsulfonsäure, 2-Methyl-5-(2-oxo-3-bornylidenmethyl)sulfonsäure und
deren Salze.
- – Hydroxybenzophenon-Derivate,
wie z.B. 2-(4-Diethylamino-2-hydroxybenzoyl)benzoic acid hexylester, welches
beispielsweise von der Firma BASF unter dem Handelsnamen Uvinul® A
Plus erhältlich
ist.
- – Benzoxazol-Derivate,
wie z.B. das 2,4-bis-[5-1(dimethylpropyl)benzossazol-2-yl-(4-phenyl)-imino]-6-(2-ethylhexyl)-imino-1,3,5-triazine
(CAS-Nr.: 288254-16-0), welches beispielsweise unter dem Handelsnamen
UVASorb® K2A
von der Firma 3V Sigma erhältlich
ist.
Vorteilhafte UV-Filtersubstanzen
im Sinne der vorliegenden Erfindung sind ferner sogenannte Breitbandfilter,
d.h. Filtersubstanzen, die sowohl UV-A- als auch UV-B-Strahlung
absorbieren.
Vorteilhafte Breitbandfilter oder
UV-B-Filtersubstanzen sind beispielsweise Triazinderivate, wie z.
B.
- – 2,4-Bis-{[4-(2-Ethyl-hexyloxy)-2-hydroxy]-phenyl}-6-(4-methoxyphenyl)-1,3,5-triazin
(INCI: Aniso Triazin), welches unter der Handelsbezeichnung Tinosorb® S
bei der CIBA-Chemikalien GmbH erhältlich ist;
- – Diethylhexylbutylamidotriazon
(INCI: Diethylhexylbutamidotriazone), welches unter der Handelsbezeichnung
UVASORB HEB bei Sigma 3V erhältlich
ist;
- – 4,4',4''-(1,3,5-Triazin-2,4,6-triyltrümino)-tris-benzoesäure-tris(2-ethylhexylester),
auch: 2,4,6-Tris-[anilino-(p- carbo-2'-ethyl-1'-hexyloxy)]-1,3,5-triazin
(INCI: Ethylhexyl Triazone), welches von der BASF Aktiengesellschaft
unter der Warenbezeichnung UVINUL® T
150 vertrieben wird.
Ein vorteilhafter Breitbandfilter
im Sinne der vorliegenden Erfindung ist auch das 2,2'-Methylen-bis-(6-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)-phenol),
welches unter der Handelsbezeichnung Tinosorb® M bei der CIBA-Chemikalien
GmbH erhältlich
ist.
Vorteilhafter Breitbandfilter im
Sinne der vorliegenden Erfindung ist ferner das 2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-methyl-6-[2-methyl-3-[1,3,3,3-tetramethyl-1-[(trimethylsilyl)oxy]disiloxanyl]propyl]-Phenol
(CAS-Nr.: 155633-54-8) mit der INCI-Bezeichnung Drometrizole Trisiloxane,
welches unter der Handelsbezeichnung, Mexoryl® XL
bei der Fa. Chimex erhältlich
ist.
Die weiteren UV-Filtersubstanzen
können öllöslich oder
wasserlöslich
sein.
Vorteilhafte öllösliche UV-B- und/oder Breitband-Filtersubstanzen
im Sinne der vorliegenden Erfindung sind z. B.:
- – 3-Benzylidencampher-Derivate,
vorzugsweise 3-(4-Methylbenzyliden)campher, 3-Benzylidencampher;
- – 4-Aminobenzoesäure-Derivate,
vorzugsweise 4-(Dimethylamino)-benzoesäure(2-ethylhexyl)ester, 4-(Dimethylamino)benzoesäureamylester;
- – Derivate
des Benzophenons, vorzugsweise 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon, 2-Hydroxy-4-methoxy-4'-methylbenzophenon,
2,2'-Dihydroxy-4-methoxybenzophenon
- – sowie
an Polymere gebundene UV-Filter.
- – 3-(4-(2,2-bis
Ethoxycarbonylvinyl)-phenoxy)propenyl)-methoxysiloxan/Dimethylsiloxan
- – Copolymer
welches beispielsweise unter der Handelsbezeichnung Parsol® SLX
bei Hoffmann La Roche erhältlich
ist.
Besonders vorteilhafte Zubereitungen
im Sinne der vorliegenden Erfindung, die sich durch einen hohen
bzw. sehr hohen UV-A- und/oder UV-B-Schutz auszeichnen, enthalten
neben der oder den erfindungsgemäßen Filtersubstanzen)
bevorzugt ferner weitere UV-A- und/oder Breitbandfilter, insbesondere
Dibenzoylmethanderivate [beispielsweise das 4-(tert.-Butyl)-4'-methoxydibenzoylmethan],
Phenylen-l,4-bis-(2-benzimidazyl)-3,3'-5,5'-tetrasulfonsäure und/oder
ihre Salze, das 2-(4-Diethylamino-2-hydroxybenzoyl)-benzoic acid hexylester
und/oder das 2,4-Bis-{[4-(2-Ethyl-hexyloxy)-2-hydroxy]-phenyl}-6-(4-methoxyphenyl)-1,3,5-triazin und/oder
das 2-(4-Diethylamino-2-hydroxybenzoyl)-benzoic
acid hexylester, jeweils einzeln oder in beliebigen Kombinationen
miteinander.
Die Liste der genannten UV-Filter,
die im Sinne der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden können, soll
selbstverständlich
nicht limitierend sein.
Die erfindungsgemäß vorteilhaften UV-Lichtschutzfilter
werden bevorzugt in einer Konzentration von 0,1 bis 30 Gewichts-%,
insbesondere in einer Konzentration von 0,5 bis 15 Gewichts-%, bezogen
auf das Gesamtgewicht der Formulierung, eingesetzt.
Besonders bevorzugte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung enthalten als dass UV-Filter ein oder
mehrere Triazin-Derivate, Dibenzoylmethanderivate, bei Raumtemperatur
flüssigen
UV-Filter und/oder der anorganisch Pigmente, insbesondere Titandioxid.
Ferner kann es gegebenenfalls von
Vorteil sein, Filmbildner in die erfindungsgemäße Zubereitung einzuarbeiten,
beispielsweise um die Wasserfestigkeit der Zubereitungen zu verbessern
oder die UV-Schutzleistung zu erhöhen (UV-A- und/oder UV-B-Boosting).
Geeignet sind sowohl wasserlösliche
bzw. dispergierbare als auch fettlösliche Filmbildner, jeweils
einzeln oder in Kombination miteinander.
Vorteilhafte wasserlöslich bzw.
dispergierbare Filmbildner sind z. B. Polyurethane (z. B. die Avalure® -Typen
von Goodrich), Dimethicone Copolyol Polyacrylate (Silsoft Surface® von
der Witco Organo Silicones Group), PVPNA (VA = Vinylacetat) Copolymer
(Luviscol VA 64 Powder der BASF) etc.
Vorteilhafte fettlösliche Filmbildner
sind z. B., die Filmbildner aus der Gruppe der Polymere auf Basis von
Polyvinylpyrrolidon (PVP)
Besonders bevorzugt sind Copolymere
des Polyvinylpyrrolidons, beispielsweise das PVP Hexadecen Copolymer
und das PVP Eicosen Copolymer, welche unter den Handelsbezeichnungen
Antaron V216 und Antaron V220 bei der GAF Chemicals Cooperation
erhältlich
sind, sowie das Tricontayl PVP und dergleichen mehr.
Die erfindungsgemäßen Emulsionen können auch
alle nach der Kosmetikverordnung zugelassenen wasserlöslichen
und/oder öllöslichen
UV-A-, UV-B- und/oder Breitbandfiltersubstanzen enthalten.
Die Zusammensetzungen enthalten gemäß der Erfindung
außer
den vorgenannten Substanzen gegebenenfalls die in der Kosmetik üblichen
Zusatzstoffe, beispielsweise Parfüm, Farbstoffe, antimikrobielle
Stoffe, rückfettende
Agentien, Komplexierungs- und Sequestrierungsagentien, Perlglanzagentien,
Pflanzenextrakte, Vitamine, Wirkstoffe, Konservierungsmittel, Bakterizide,
Repellentien, Selbstbräuner
(z.B. DHA), Depigmentiermittel, Pigmente, die eine färbende Wirkung
haben, weichmachende, anfeuchtende und/oder feuchthaltende Substanzen,
oder andere übliche
Bestandteile einer kosmetischen oder dermatologischen Formulierung wie
Emulgatoren, Polymere, Schaumstabilisatoren und Elektrolyte.
Die erfindungsgemäße Emulsion kann erfindungsgemäß vorteilhaft
ein oder mehrere Konservierungsstoffe enthalten. Vorteilhafte Konservierungsstoffe
im Sinne der vorliegenden Erfindung sind beispielsweise Formaldehydabspalter
(wie z. B. DMDM Hydantoin, welches beispielsweise unter der Handelsbezeichnung Glydant
TM von der Fa. Lonza erhältlich ist), Iodopropylbutylcarbamate
(z. B. die unter den Handelsbezeichnungen Glycacil-L, Glycacil-S
von der Fa. Lonza erhältlichen
und/oder Dekaben LMB von Jan Dekker), Parabene (d. h. p-Hydroxybenzoesäurealkylester,
wie Methyl-, Ethyl-, Propyl- und/oder Butylparaben), Phenoxyethanol, Ethanol,
Benzoesäure und
dergleichen mehr. Üblicherweise
umfasst das Konservierungssystem erfindungsgemäß ferner vorteilhaft auch Konservierungshelfer,
wie beispielsweise Octoxyglycerin, Glycine Soja etc. Die nachfolgende
Tabelle gibt einen Überblick über einige
erfindungsgemäß vorteilhafte
Konservierungsstoffe:
Ferner vorteilhaft sind in der Kosmetik
gebräuchliche
Konservierungsmittel oder Konservierungshilfsstoffe, wie Dibromdicyanobutan
(2-Brom-2-brommethylglutarodinitril), Phenoxyethanol, 3-Iod-2-propinylbutylcarbamat,
2-Brom-2-nitro-propan-1,3-diol, Imidazolidinylharnstoff, 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on, 2-Chloracetamid,
Benzalkoniumchlorid, Benzylalkohol.
Es ist dabei erfindungsgemäß besonders
bevorzugt, wenn als Konservierungsstoffe Iodopropylbutylcarbamate,
Parabene (Methyl-, Ethyl-, Propyl- und/oder Butylparaben) und/oder
Phenoxyethanol eingesetzt werden.
Erfindungsgemäß vorteilhaft sind ein oder
mehrere Konservierungsstoffe in einer Konzentration von 2 Gewichts-%
oder kleiner 2 Gewichts-%, bevorzugt 1,5 Gewichts-% oder kleiner
1,5 Gewichts-% und besonders bevorzugt 1 Gewichts-% oder kleiner
1 Gewichts-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung
enthalten.
Die erfindungsgemäße Emulsion enthält vorteilhafter
Weise einen oder mehrere Konditionieren. Erfindungsgemäß bevorzugte
Konditionierer sind beispielsweise alle Verbindungen, welche im
International Cosmetic Ingredient Dictionary and Handbook (Volume
4, Herausgeber: R. C. Pepe, J.A. Wenninger, G. N. McEwen, The Cosmetic,
Toiletry, and Fragrance Association, 9. Auflage, 2002) unter Section
4 unter den Stichworten Hair Conditioning Agents, Humectants, Skin-Conditioning
Agents, Skin-Conditioning
Agents-Emollient, Skin-Conditioning Agents-Humactant, Skin-Conditioning
Agents-Miscellaneous, Skin-Conditioning Agents-Occlusive und Skin
Protectans aufgeführt
sind sowie alle in der
EP 0934956 (S.11–13) unter
water soluble conditioning agent und oil soluble conditioning agent
aufgeführten
Verbindungen. Ein Teil dieser Verbindungen wird unter den Bestandteilen
der wässrigen
Phase und der Ölphase
namentlich aufgeführt.
Weitere erfindungsgemäß vorteilhafte
Konditionieren stellen beispielsweise die nach der internationalen
Nomenklatur für
kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) als Polyquaternium benannten Verbindungen
dar (insbesondere Polyquaternium-1 bis Polyquaternium-56).
Erfindungsgemäß vorteilhaft kann die erfindungsgemäße Emulsion
Glitterstoffe und/oder andere Effektstoffe enthalten.
Es ist vorteilhaft im Sinne der vorliegenden
Erfindung, wenn die erfindungsgemäße Emulsion ein oder mehrere
Hydrokolloide in einer Konzentration von 0,01 bis 10 Gewichts-%,
bevorzugt in einer Konzentration von 0,1 bis 7 Gewichts-% und ganz
besonders bevorzugt in einer Konzentration von 0,3 bis 5 Gewichts-%, jeweils
bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung enthält.
Als erfindungsgemäß vorteilhafte Hydrokolloide
werden Agar-Agar, Carrageen, Tragant, Gummi arabicum, Alginate,
Pektine, Polyosen, Guar-Mehl, Johannisbrotbaumkernmehl, Stärke, Dextrine,
Gelatine, Casein, Celluloseether, Hydroxyethyl- und -propylcellulosederivate,
Polysaccharide, Polyacryl- und Polymethacryl-Verbindungen, AmmoniumacryloyldimethyltaurateNinylpyrrolidoncopolymere
und Ammoniumpolyacryldimethyltauramide, Vinylpolymere, Polycarbonsäuren, Polyether,
Polyimine, Polyamide, Polykieselsäuren, Tonmineralien, Zeolithe,
Kieselsäuren
eingesetzt.
Erfindungsgemäß bevorzugte Hydrokolloide
sind beispielsweise Methylcellulosen, als welche die Methylether
der Cellulose bezeichnet werden. Sie zeichnen sich durch die folgende
Strukturformel aus
in der R ein Wasserstoff
oder eine Methylgruppe darstellen kann.
Insbesondere vorteilhaft im Sinne
der vorliegenden Erfindung sind die im allgemeinen ebenfalls als Methylcellulosen
bezeichneten Cellulosemischether, die neben einem dominierenden
Gehalt an Methyl- zusätzlich
2-Hydroxyethyl-, 2-Hydroxypropyl- oder 2-Hydroxybutyl-Gruppen enthalten.
Besonders bevorzugt sind (Hydroxypropyl)methylcellulosen, beispielsweise
die unter der Handelsbezeichnung Methocel E4M bei der Dow Chemical
Comp. erhältlichen.
Erfindungsgemäß ferner vorteilhaft ist Natriumcarboxymethylcellulose,
das Natrium-Salz des Glykolsäureethers
der Cellulose, für
welches R in Strukturtormel I ein Wasserstoff und/oder
CH2-COONa darstellen kann. Besonders bevorzugt ist die unter der
Handelsbezeichnung Natrosol Plus 330 CS bei Aqualon erhältliche,
auch als Cellulose Gum bezeichnete Natriumcarboxymethylcellulose.
Bevorzugt im Sinne der vorliegenden
Erfindung ist ferner Xanthan (CAS-Nr. 11138-66-2), auch Xanthan
Gummi genannt, welches ein anionisches Heteropolysaccharid ist,
das in der Regel durch Fermentation aus Maiszucker gebildet und
als Kaliumsalz isoliert wird.
Vorteilhafter Gelbildner im Sinne
der vorliegenden Erfindung ist ferner Carrageen, ein gelbildender
und ähnlich
wie Agar aufgebauter Extrakt aus nordatlant., zu den Florideen zählenden
Rotalgen (Chondrus crispus u. Gigartina stellata).
Polyacrylate sind ebenfalls vorteilhaft
im sinne der vorliegenden Erfindung zu verwendende Gelatoren. Erfindungsgemäß vorteilhafte
Polyacrylate sind Acrylat-Alkylacrylat-Copolymere,
insbesondere solche, die aus der Gruppe der sogenannten Carbomere
oder Carbopole (Carbopol
® ist eigentlich eine eingetragene
Marke der NOVEON Inc.) gewählt
werden. Insbesondere zeichnen sich das oder die erfindungsgemäß vorteilhaften
Acrylat-Alkylarylat-Copolymere durch die folgende Struktur aus:
Darin stellen R' einen langkettigen
Alkylrest und x und y Zahlen dar, welche den jeweiligen stöchiometrischen
Anteil der jeweiligen Comonomere symbolisieren.
Erfindungsgemäß besonders bevorzugt sind
Acrylat-Copolymere und/oder Acrylat-Alkylacrylat-Copolymere, welche
unter den Handelbezeichnungen Carbopol® 1382,
Carbopol® 981
und Carbopol® 5984,
Aqua SF-1 von der NOVEON Inc. bzw. als Aculyn® 33
von International Specialty Products Corp. erhältlich sind. Weiterhin bevorzugt
sind die Carbomere Carbopol EDT 2001, ETD 2020 und ETD 2050.
Ferner vorteilhaft sind Copolymere
aus C10-30-Alkylacrylaten und einem oder mehreren Monomeren der
Acrylsäure,
der Methacrylsäure
oder deren Ester, die kreuzvernetzt sind mit einem Allylether der
Saccharose oder einem Allylether des Pentaerythrit.
Vorteilhaft sind Verbindungen, die
die INCI-Bezeichnung „Acrylates/C
10-30 Alkyl Acrylate Grosspolymer" tragen. Insbesondere vorteilhaft
sind die unter den Handelsbezeichnungen Pemulen TR1 und Pemulen TR2
bei der NOVEON Inc. erhältlichen.
Vorteilhaft sind Verbindungen, die
die INCI- Acrylates/Vinyl Isodecanoate Grosspolymer" tragen. Insbesondere
vorteilhaft sind die unter den Handelsbezeichnungen Stabylen 30 von
3V Sigma erhältlichen.
Vorteilhaft sind ferner Verbindungen,
die die INCI-Bezeichnung „acrylates/C12-24
pareth-25 acrylate copolymer"
(unter der Handelsbezeichnungen Synthalen® W2000
bei der 3V Inc. erhältlich),
die die INCI-Bezeichnung „acrylates/steareth-20
methacrylate copolymer" (unter der Handelsbezeichnungen Aculyn® 22
bei der International Specialty Products Corp. erhältlich),
die die INCI-Bezeichnung „acrylates/steareth-20
itaconate copolymer" (unter der Handelsbezeichnungen Structure 2001® bei
der National Starch erhältlich),
die die INCI-Bezeichnung „acrylates/aminoacrylates/C10-30
alkyl PEG-20 itaconate copolymer" (unter der Handelsbezeichnungen
Structure Plus® bei
der National Starch erhältlich)
und ähnliche
Polymere.
Erfindungsgemäß bevorzugt ist es insbesondere,
neutralisierte oder teilneutralisierte Polyacrylate (z.B. Carbopole
der Firma Noveon) einzusetzen.
Erfindungsgemäß ist die Verwendung von einer
oder mehreren mikrokristallinen Cellulosen in einer kosmetischen
und/oder dermatologischen Emulsion mit lipophiler äußerer Phase
zur Reduzierung des Glanzes der Emulsion auf der Haut, nach der
Applikation derselben.
Die erfindungsgemäße Reduzierung des Hautglanzes
kann dabei wie folgt bestimmt werden:
Messung von Hautglanz mittels
Reflektionsspektrometer
Mit Hilfe dieses Parameters wird
der Glanz der Hautoberfläche
bestimmt.
Die humane Haut produziert in ihren
Talgdrüsen
ständig
Sebum (Talg, Obertlächenlipid),
welches tropfenförmig
aus den Drüsenöffnungen
tritt. Diese Sebumtropfen werden besonders im Falle einer hohen
Sebumsekretionsrate (fettige Haut) schnell größer und verbinden sich durch
die Topographie und Wärme
der Hautoberfläche
zu einem glänzenden
Film. Zur Bestimmung des Hautglanzes wird ein Reflexionsspektrometer
(z.B. MCS 500, Fa. Zeiss) eingesetzt. Mit einer Lichtleittechnik
und einem speziellen Messkopf wird weißes Licht in einem Eintrittswinkel
von 60° auf
die Hautoberfläche
gebracht. Das unter dem Austrittswinkel von ebenfalls 60° reflektierte
bzw. gespiegelte Licht wird dem Detektor zugeführt und quantifiziert.
Auch im Sensoriktest mit Probanden,
die das Glanzverhalten subjektiv beurteilen, wird das Produkt mit mikrokristalliner
Cellulose statistisch signifikant als deutlich weniger glänzend bewertet.
Erfindungsgemäß ist ferner die Verwendung
von einer oder mehreren mikrokristallinen Cellulosen in einer kosmetischen
und/oder dermatologischen Emulsion mit lipophiler äußerer Phase
zur Erzeugung eines stumpfen, nicht klebrigen Hautgefühls der
Emulsion auf der Haut, nach der Applikation derselben.
Erfindungsgemäß ist auch die Verwendung von
einer oder mehreren mikrokristallinen Cellulosen in einer kosmetischen
und/oder dermatologischen Emulsion mit lipophiler äußerer Phase
zur Reduzierung der Emulgatorkonzentration in der Emulsion.
Herkömmliche W/O-Emulsionen weisen
einen Emulgatorgehalt von 3 bis 8 Gewichts-% (Aktivgehalt) auf,
welcher erfindungsgemäß auf einen
Aktivgehalt von etwa 1,5–2-Gewichts-% reduziert
werden kann.
Herkömmliche W/S-Emulsionen weisen
einen Emulgatorgehalt von 3 bis 6 Gewichts-% (Aktivgehalt) auf,
welcher erfindungsgemäß auf einen
Aktivgehalt von etwa 1–1,5
Gewichts-% reduziert werden kann.
Erfindungsgemäß ist die Verwendung von einer
oder mehreren mikrokristallinen Cellulosen in einer kosmetischen
und/oder dermatologischen Emulsion mit lipophiler äußerer Phase
zur Erhöhung
der Temperatur- und Lagerstabilität der Emulsion.
Erfindungsgemäß ist die Verwendung einer
kosmetischen und/oder dermatologischen Emulsion mit lipophiler äußerer Phase
nach einem der vorhergehenden Ansprüche, zur Pflege der Haut sowie
zur Prophylaxe und Therapie von UV-Licht bedingten und/oder altersbedingten
Veränderungen
der Haut.
Die nachfolgenden Beispiele sollen
die vorliegende Erfindung verdeutlichen, ohne sie einzuschränken. Alle
Mengenangaben, Anteile und Prozentanteile sind, soweit nicht anders
angegeben, auf das Gewicht und die Gesamtmenge bzw. auf das Gesamtgewicht
der Zubereitungen bezogen. W/O-Emulsionen
W/S-Emulsionen