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Die vorliegende Offenbarung bezieht
sich auf ein System und Verfahren zum Ermöglichen einer Erstellung von
Druckkopien. Insbesondere bezieht sich die Offenbarung auf ein System
und Verfahren, bei dem Dokumente zusammen mit einer Übersetzungseinrichtung,
die konfiguriert ist, um das Dokument in eine andere Sprache zu übersetzen,
paketiert sind.
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Gerätetreiber werden normalerweise
durch Rechenvorrichtungen (z.B. Personal-Computer) verwendet, um
mit anderen Endgeräten
zu kommunizieren. Beispielsweise werden üblicherweise Druckertreiber
benötigt,
um Aufträge
von einer Anwendung (z.B. Textverarbeitungsanwendung), die auf der
Rechenvorrichtung arbeitet, an einen Drucker zu senden. Allgemein
gesagt weisen Treiber Softwareprogramme auf, die das Gerät, das verwendet
werden soll, steuern. Der Treiber agiert wie eine Übersetzungseinrichtung
zwischen dem Endgerät
und Anwendungen, die das Gerät
benutzen, insofern, als jedes Gerät seinen eigenen Satz an spezialisierter Sprache
aufweist, in der es spricht. Deshalb müssen Treiber ausgelegt sein,
um generische Befehle von einer Anwendung entgegenzunehmen und die
generischen Befehle in spezialisierte Befehle für das Endgerät zu übersetzen.
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Solche Treiber werden dem Benutzer üblicherweise
beim Kauf eines bestimmten Geräts
bereitgestellt. Alternativ oder zusätzlich dazu kann ein Treiber
für ein
kürzlich
erworbenes Gerät
vom Internet heruntergeladen werden. Insofern, als jeder Treiber
spezifisch für
ein bestimmtes Gerät
ausgelegt ist, muß der
Benutzer normalerweise für
jedes Gerät,
auf das der Benutzer zugreifen möchte,
einen anderen Treiber installieren. Um eine optimale Leistungsfähigkeit
zu erhalten, muß der
Benutzer überdies
die Treiber eventuell peri odisch aktualisieren, wenn durch den Gerätehersteller
verbesserte Versionen entwickelt werden. Verständlicherweise kann das Erfordernis,
wiederholt neue bzw. verbesserte Treiber installieren zu müssen, für den Benutzer
beschwerlich sein. Wenn der Benutzer sich mit Computern nicht auskennt,
kann es zudem beängstigend
sowie entmutigend sein, solche Treiber installieren zu müssen. Vom
Standpunkt des Geräteherstellers
ist die Bereitstellung solcher Treiber für den Benutzer zur Installation
ebenfalls nicht wünschenswert,
was Softwareentwicklung, -vertrieb- und -Kundendienst angeht.
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Aufgrund der Nachteile, die im Zusammenhang
mit herkömmlichen
Systemen auftreten, die Treiber beinhalten, haben mehrere Gerätehersteller sogenannte „treiberlose" Systeme entwickelt,
bei denen der Benutzer nicht manuell einen Treiber installieren
muß, um
auf ein gegebenes Gerät
zuzugreifen und dasselbe zu verwenden. Bei einer erhältlichen Anordnung
wird ein Druckserver verwendet, der alle Treiber für alle mit
einem Netz verbundenen Geräte speichert.
Bei dieser Anordnung werden Aufträge an den Druckserver gesendet,
der als eine Übersetzungseinrichtung
für das
Gerät agiert,
das den Auftrag ausführen
soll. Bei einer anderen Anordnung speichert jedes Gerät seinen
zugeordneten Treiber in einem internen Speicher und lädt, wenn
eine Druckanforderung von einem neuen Host empfangen wird, automatisch
eine Kopie der Treibersoftware zu dem Host hoch. Bei einem weiteren
Ausführungsbeispiel
weist jedes Gerät
einen eingebetteten Webserver auf, und Aufträge werden dadurch eingeleitet, daß man über ein
Netz zu dem Geräte-Webserver browst.
Nachdem der Auftrag eingeleitet wurde, wird eine Position (z.B.
Universalressourcenlokator (URL)) des Auftrags an das Gerät geliefert,
so daß das
Gerät den
Auftrag wiedererlangen kann, bestimmen kann, welcher Treiber benötigt wird,
und den Auftrag an einen Online-Dienst weiterleiten kann, der die
benötigte Übersetzung
durchführen
kann. Nachdem der Auftrag in eine Form übersetzt wurde, die das Druckkopieer stellungsgerät verstehen
kann, wird der Auftrag zum Drucken an das Gerät zurückgesandt.
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Während
treiberlose Systeme in mehrerlei Hinsicht eine deutliche Verbesserung
gegenüber
herkömmlicheren
Systemen liefern, lösen
sie andere Probleme nicht. Ein Beispiel sind Situationen, die sensible
Dokumente betreffen. Unter solchen Umständen werden solche Dokumente
manchmal lediglich in einer Druckkopieform und in begrenzter Anzahl zur
Verfügung
gestellt, um das Potential eines Abfangens durch unerwünschte Empfänger zu
vermeiden. Solche Verfahrensweisen werden gelegentlich für „streng
geheime" Regierungsdokumente
benutzt. Wenn ein Dokument an einen Empfänger gesandt wird, gibt es
ungünstigerweise
kaum etwas, was den Empfänger
davon abhalten kann, (entweder absichtlich oder versehentlich) viele
Druckkopien zu erstellen. Somit kann es wünschenswert sein, die Anzahl der
Druckkopien eines Dokuments zu steuern. Eine solche Steuerung wäre auch
im Kontext des Urheberrechts vorteilhaft, wo der Benutzer lediglich
berechtigt ist, eine Druckkopie (oder eine andere begrenzte Anzahl)
eines Dokuments zu erstellen. Ungünstigerweise ist diese Art
der Steuerung von gegenwärtigen
treiberlosen Systemen oder von herkömmlicheren treiberbasierten
System nicht erhältlich.
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Aus dem Vorstehenden kann man erkennen, daß es wünschenswert
wäre, über ein
System und Verfahren zum Ermöglichen
einer Erstellung von Druckkopien zu verfügen, das die Vorteile von „treiberlosen" Systemen aufweist
und das ferner eine größere Steuerung
der erstellten Kopien liefert.
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Aus der
GB 2 351 374 A ist ein Verfahren zum
Installieren eines Druckertreibers auf einem Anwendercomputer bekannt,
bei dem zunächst
ein Druckertreiber angefordert wird, sodann ein Druckerserver einen
Drucker identifiziert, woraufhin der Druckertreiber für den Drucker
heruntergeladen wird und in eine elektronische Nachricht gepackt
wird, die an den Anwendercomputer übersandt wird, welcher den Treiber von
der Nachricht entnimmt und innerhalb des Anwendercomputers die Installation
des Treibers vornimmt.
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Aus der
DE 197 55 182 A1 ist ein
Verfahren zum Ausgeben von mit Kopierschutz versehenen Dokumenten
bekannt. Hierbei wird zunächst
das Dokument aus einer Speichereinheit eines lokalen Computersystems
ausgelesen. Sodann wird überprüft, ob der
elektronische Kopierschutz des Dokuments in Takt ist oder verletzt
wurde. In Abhängigkeit
von der Prüfung
wird das Dokument mit Prüfdaten
verknüpft und
im lokalen Computersystem ausgegeben.
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Aus der
DE 100 10 219 A1 ist ein
Steuerverfahren für
ein Drucksystem bekannt, das einen Computer und einen, mit dem Computer
verbundenen Drucker umfaßt.
Ein Druckertreiber im Computer erzeugt Druckbefehle, welche in einem
Druckjob eingeordnet werden, welcher mittels einer Seitenbeschreibungssprache
(PDL) gemäß der Druckinformation verarbeitet
wird und als Punktbild über
einen Drucker ausgegeben wird.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, Verfahren und Systeme zu schaffen, die eine Erstellung
einer bestimmten Anzahl von Druckkopien ermöglichen.
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Diese Aufgabe wird durch Verfahren
gemäß den Ansprüchen 1,
11 und 21 sowie durch Systeme gemäß den Ansprüchen 8, 18 und 24 gelöst.
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Die vorliegende Offenbarung bezieht
sich auf ein System und Verfahren zum Ermöglichen einer Erstellung von
Druckkopien. Bei einer Anordnung weist das System eine Einrichtung
zum Auswählen
einer in einer ersten Sprache geschriebenen Dokumentendatei, eine
Einrichtung zum Auswählen
einer Übersetzungseinrichtung,
die konfiguriert ist, um die Dokumentendatei in eine zweite Sprache
zu übersetzen, und
eine Einrichtung zum Paketieren der Dokumentendatei und der Übersetzungseinrichtung
zusammen in einem Auftragspaket, das durch eine Druckkopieerstellungsvorrichtung
empfangen werden kann, auf.
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Bei einer Anordnung weist das Verfahren
die Schritte des Auswählens
einer in einer ersten Sprache geschriebenen Dokumentendatei, des
Auswählens
einer Übersetzungseinrichtung,
die konfiguriert ist, um die Dokumentendatei in eine zweite Sprache zu übersetzen,
und des Paketierens der Dokumentendatei und der Übersetzungseinrichtung zusammen
in einem Auftragspaket, das durch eine Druckkopieerstellungsvorrichtung
empfangen werden kann, auf.
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Ferner bezieht sich die Offenbarung
auf ein Erstellen einer Druckkopie. Beispielsweise ist ein Verfahren
zum Erstellen einer Druckkopie offenbart, das die folgenden Schritte
aufweist: Empfangen eines Auftragspakets, das eine ein Dokument
darstellende Dokumentendatei, wobei die Dokumentendatei in einer
ersten Sprache geschrieben ist, und eine Übersetzungseinrichtung aufweist,
die konfiguriert ist, um die Dokumentendatei in eine zweite Sprache zu übersetzen, Öffnen des
Auftragspakets, Verwenden der Übersetzungseinrichtung,
um die Dokumentendatei in die zweite Sprache zu übersetzen, und Erzeugen einer
Druckkopie des Dokuments.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden
Erfindung werden nachfolgend Bezug nehmend auf die beiliegenden
Zeichnungen, bei denen die Komponenten nicht unbedingt maßstabsgetreu sind,
wobei das Hauptaugenmerk statt dessen darauf liegt, die Prinzipien
der vorliegenden Erfindung deutlich zu veranschaulichen, näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
schematische Ansicht eines beispielhaften Systems;
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2 eine
schematische Ansicht einer in 1 gezeigten
Druckkopieerstellungsvorrichtung;
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3 eine
schematische Ansicht einer in 1 gezeigten
Rechenvorrichtung;
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4 ein
Flußdiagramm,
das den Betrieb einer Auftragspaketiervorrichtung der in 3 gezeigten Rechenvorrichtung
veranschaulicht;
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5 ein
Flußdiagramm,
das eine Übersicht des
Betriebs eines Steuermoduls der in 2 gezeigten
Druckkopieerstellungsvorrichtung liefert;
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6 ein
Flußdiagramm,
das einen ersten Betriebsmodus des in 2 gezeigten
Steuermoduls veranschaulicht; und
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7 ein
Flußdiagramm,
das einen zweiten Betriebsmodus des in 2 gezeigten Steuermoduls veranschaulicht.
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Es sind ein System und Verfahren
zum Ermöglichen
einer Erstellung von Druckkopien offenbart, mit denen eine Steuerung
der Anzahl von Kopien, die erstellt werden, ausgeübt werden
kann. Um eine Beschreibung des Systems und Verfahrens zu erleichtern,
wird zunächst
ein beispielhaftes System unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert. Obwohl
dieses System ausführlich
beschrieben ist, wird man einsehen, daß dieses System lediglich zu Veranschaulichungszwekken
bereitgestellt wird und daß verschiedene
Modifikationen denkbar sind, ohne von dem erfindungsgemäßen Konzept
abzu weichen. Nachdem das beispielhafte System beschrieben wurde,
werden Beispiele eines Betriebs des Systems bereitgestellt, um zu
erläutern,
auf welche Arten eine Steuerung erzielt werden kann.
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Unter ausführlicherer Bezugnahme auf die Zeichnungen,
bei denen gleiche Bezugszeichen entsprechende Teile in den verschiedenen
Ansichten bezeichnen, veranschaulicht 1 ein
beispielhaftes System 100. Wie in dieser Figur angegeben
ist, weist das System 100 allgemein eine Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 auf.
Beispielsweise kann diese Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 einen
Drucker umfassen. Es versteht sich jedoch, daß die Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 im
wesentlichen jegliche Vorrichtung umfassen kann, die in der Lage
ist, Druckkopiedokumente zu erstellen, einschließlich Fotokopierern, Faxgeräten, Multifunktions-Peripheriegeräten (MFPs – multifunction
peripherals) usw.
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Zusätzlich zu der Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 kann
das System 100 eine oder mehrere Rechenvorrichtungen 104 umfassen.
Die Rechenvorrichtungen 104 umfassen im wesentlichen jegliche
Vorrichtung, die zusammen mit der Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 verwendet
werden kann, und die im einzelnen in der Lage ist, mit der Druckkopieerstellungsvorrichtung
zu kommunizieren, indem sie Daten an die Druckkopieerstellungsvorrichtung sendet
bzw. Daten von derselben empfängt.
Beispielsweise umfassen die Rechenvorrichtungen 104 Personal-Computer
(PCs). Obwohl PCs in 1 identifiziert
und hierin erörtert
werden, wird man einsehen, daß eine
jegliche der Rechenvorrichtungen 104 alternativ eine andere
Art von Rechenvorrichtung umfassen könnte, beispielsweise einschließlich Notebook-Computern,
persönlicher
digitaler Assistenten (PDAs), Mobiltelefonen usw.
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Wie ferner in 1 identifiziert ist, können die
Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 und die Rechenvorrichtungen 104 optional
mit einem Netz 106 verbunden sein, das in der Regel ein
oder mehrere Teilnetze umfaßt,
die kommunikativ miteinander gekoppelt sind. Beispielsweise können diese
Netze ein oder mehrere lokale Netze (LANs) bzw. Weitverkehrsnetze
(WANs) umfassen. In der Tat kann das Netz 106 bei manchen
Ausführungsbeispielen
einen Satz von Netzen umfassen, der einen Teil des Internet bildet.
Wie in 1 gezeigt ist,
können
eine oder mehrere der Rechenvorrichtungen 104 direkt mit
der Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 verbunden sein.
Eine solche Anordnung ist in einer Heimumgebung wahrscheinlich,
bei der der Benutzer kein Heimnetz hat und statt dessen direkt an
die Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 kommuniziert.
Bei einem solchen Szenario kann eine Kommunikation mit einer direkten
elektrischen bzw. optischen Verbindung oder durch eine drahtlose
Kommunikation ermöglicht werden.
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2 ist
eine schematische Ansicht, die eine beispielhafte Architektur für die in 1 gezeigte Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 veranschaulicht.
Wie in 2 angegeben ist,
kann die Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 eine Verarbeitungsvorrichtung 200,
einen Speicher 202, eine Druckkopieerstellungshardware 204,
eine oder mehrere Benutzerschnittstellenvorrichtungen 206,
eine oder mehrere Eingabe-/Ausgabevorrichtungen (I-/O-Vorrichtungen) 208 und
eine oder mehrere Netzschnittstellenvorrichtungen 210 umfassen.
Jede dieser Komponenten ist mit einer lokalen Schnittstelle 212 verbunden,
die beispielsweise einen oder mehrere interne Busse umfaßt. Die
Verarbeitungsvorrichtung 200 ist ausgelegt, um in dem Speicher 202 gespeicherte
Befehle auszuführen,
und kann einen Mehrzweckprozessor, einen Mikroprozessor, eine oder
mehrere anwendungsspezifische integrierte Schaltungen (ASICs – application-specific
integrated circuits), eine Mehrzahl von auf geeignete Weise konfigurierten
digitalen Logikgattern und andere hinreichend bekannte elektrische
Konfigurationen, die durch einzelne Elemente gebildet sind, sowohl
einzeln als auch in verschiedenen Kombinationen umfassen, um den Gesamtbetrieb
der Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 zu koordinieren.
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Die Druckkopieerstellungshardware 204 weist
die Komponenten auf, mit denen die Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 Druckkopiedokumente erstellen
kann. Beispielsweise kann die Druckkopieerstellungshardware 204 eine
Druckmaschine umfassen, die viele verschiedene Konfigurationen aufweisen
kann. Die eine oder die mehreren Benutzerschnittstellenvorrichtungen 206 weisen
in der Regel Schnittstellentools auf, mit denen die Geräteeinstellungen
geändert
werden können,
und durch die der Benutzer Befehle an die Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 kommunizieren
kann. Beispielsweise weisen die Benutzerschnittstellenvorrichtungen 206 eine
oder mehrere Funktionstasten bzw. -druckknöpfe, mit denen der Betrieb
der Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 gesteuert werden
kann, und eine Anzeige auf, beispielsweise eine Flüssigkristallanzeige (LCD – liquid
crystal display), mit der Informationen visuell an den Benutzer
kommuniziert werden können
und, falls die Anzeige einen berührungsempfindlichen
Bildschirm umfaßt,
Befehle eingegeben werden können.
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Unter weiterer Bezugnahme auf 2 ist die eine bzw. sind
die mehreren I-/O-Vorrichtungen 208 ausgelegt, um eine Verbindung
der Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 mit einer anderen
Vorrichtung, beispielsweise einer Rechenvorrichtung 104,
zu ermöglichen,
und kann bzw. können
somit eine oder mehrere serielle, parallele Kleincomputer-Schnittstellen-Komponenten (SCSI-Komponenten),
Universalserienbus-Komponenten
(USB-Komponenten), IEEE-1394-Komponenten (z.B. FirewireTM-Komponenten)
bzw. Persönlicher-Bereich-Netz-Komponenten (PAN-Komponenten;
PAN = personal network area) umfassen. Die Netzschnittstellenvorrichtungen 210 weisen
die verschiedenen Komponenten auf, die verwendet werden, um Daten über das
Netz 106 zu senden bzw. zu empfangen. Beispielsweise umfassen
die Netzschnittstellenvorrichtungen 210 eine Vorrichtung,
die sowohl Eingänge
als auch Ausgänge kommunizieren
kann, beispielsweise einen Modulator/Demodulator (z.B. Modem), ein
drahtloses (z.B. Hochfre quenz-(HF-)) Sende-/Empfangsgerät, eine telefonische
Schnittstelle, eine Brücke,
einen Router, eine Netzkarte usw.
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Der Speicher 202 umfaßt verschiedene
Softwareprogramme (z.B. Firmwareprogramme), die ein Betriebssystem 214,
ein Druckkopiemodul 216, einen eingebetteten Browser 218 und
ein Steuermodul 220 umfassen. Das Betriebssystem 214 enthält die verschiedenen
Befehle, die benutzt werden, um den allgemeinen Betrieb der Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 zu
steuern. Das Druckkopiemodul 216 weist Befehle auf, die
den Betrieb der Druckkopieerstellungshardware 204 steuern,
so daß die
Vorrichtung 102 Druckkopien erstellen kann. In Verbindung mit
den Netzschnittstellenvorrichtungen 210 ermöglicht der
Browser 218 eine Verbindung mit dem und Kommunikationen über das
Netz 106. Das Steuermodul 220 weist verschiedene
Befehle auf, die eine Steuerung der Anzahl der Druckkopien eines
Dokuments durch die Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 bewirkt.
Man sollte beachten, daß der
Begriff „Dokument" innerhalb dieser
Offenbarung verwendet wird, um ein beliebiges Medium zu bezeichnen,
das verwendet werden kann, um Druckkopiedokumente zu erstellen.
Somit wird der Begriff „Dokument" verwendet, um schriftliche
Dokumente, Photographien usw. zu identifizieren. Der Betrieb des
Steuermoduls 220 wird nachstehend unter Bezug auf 5 bis 7 ausführlicher beschrieben.
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3 ist
eine schematische Ansicht, die eine beispielhafte Architektur für die in 1 gezeigten Rechenvorrichtungen 104 veranschaulicht.
Wie in 3 angegeben ist,
kann jede Rechenvorrichtung 104 eine Verarbeitungsvorrichtung 300,
einen Speicher 302, eine oder mehrere Benutzerschnittstellenvorrichtungen 304,
eine Anzeige 306, eine oder mehrere I-/O-Vorrichtungen 308 und
eine oder mehrere Netzvorrichtungen 310, die jeweils mit
einer lokalen Schnittstelle 312 verbunden sind, aufweisen.
Die Verarbeitungsvorrichtung 300 kann einen beliebigen kundenspezifischen
oder im Handel erhältlichen
Prozessor, eine Zentral verarbeitungseinheit (CPU – central
processing unit) oder einen Hilfsprozessor unter mehreren der Rechenvorrichtung 104 zugeordneten Prozessoren,
einen halbleiterbasierten Mikroprozessor (in Form eines Mikrochips)
oder einen Makroprozessor umfassen. Der Speicher 302 kann
ein jegliches einer Kombination flüchtiger Speicherelemente (z.B.
Direktzugriffsspeicher (RAM, z.B. DRAM, SRAM usw.)) und nichtflüchtiger
Speicherelemente (z.B. ROM, Festplattenlaufwerk, Band, CDROM usw.)
umfassen.
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Die eine oder die mehreren Benutzerschnittstellenvorrichtungen 304 weisen
diejenigen Komponenten auf, mit denen der Benutzer mit der Rechenvorrichtung 104 interagieren
kann. Wenn die Rechenvorrichtung 104 beispielsweise einen
PC umfaßt,
können
diese Komponenten eine Tastatur und eine Maus umfassen. Wenn die
Rechenvorrichtung 104 eine in der Hand tragbare Vorrichtung
umfaßt (z.B.
PDA, Mobiltelefon), können
diese Komponenten Funktionstasten oder Druckknöpfe, einen berührungsempfindlichen
Bildschirm usw. umfassen. Die Anzeige 306 kann einen Computermonitor
oder einen Plasmabildschirm für
einen PC oder eine Flüssigkristallanzeige
(LCD) für
eine in der Hand tragbare Vorrichtung umfassen. Die eine oder die
mehreren I-/O-Vorrichtungen 308 und die eine oder die mehreren Netzschnittstellenvorrichtungen 310 arbeiten
und können
eine ähnliche
Konfiguration aufweisen wie die oben unter Bezugnahme auf 2 beschriebenen gleichnamigen
Komponenten.
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Der Speicher 302 weist normalerweise
ein Betriebssystem 314, eine oder mehrere Dokumentenanwendungen 316 und
eine Auftragspaketiervorrichtung 318 auf. Das Betriebssystem 314 steuert
die Ausführung
einer anderen Software und liefert eine Terminplanung, eine Eingangs-/Ausgangssteuerung, Datei-
und Datenverwaltung, Speicherverwaltung, Kommunikationssteuerung
und verwandte Dienste. Die Dokumentenanwendungen 316 umfassen
Anwendungen, die auf der Rechenvorrichtung 104 ablaufen
und von denen ausgehend Aufträge
erteilt werden können.
Beispielsweise können
die Dokumentenanwendungen
316 eine Textverarbeitungsanwendung,
einen Bildverwalter usw. umfassen. Wie nachstehend unter Bezugnahme
auf 4 ausführlicher
erörtert
wird, ist die Auftragspaketiervorrichtung 318 konfiguriert,
um eine Dokumentendatei mit einer oder mehreren Übersetzungseinrichtungen zu
bündeln,
die durch die Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 verwendet
werden kann bzw. können,
um die Dokumentendateien in eine Sprache zu übersetzen, die die Druckkopieerstellungsvorrichtung
versteht. Zusätzlich
zu diesen Programmen kann der Speicher 302 eine Datenbank 320 umfassen,
die verwendet werden kann, um diverse verschiedene Übersetzungseinrichtungen
zu speichern.
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Hierin wurden bereits verschiedene
Softwareprogramme (z.B. Firmwareprogramme) beschrieben. Man sollte
verstehen, daß diese
Programme in einem beliebigen computerlesbaren Medium zur Verwendung
durch ein oder in Verbindung mit einem beliebigen computerbezogenen
System oder Verfahren gespeichert werden können. Im Kontext dieses Dokuments
ist ein computerlesbares Medium eine elektronische, magnetische,
optische oder andere physische Vorrichtung oder Einrichtung, die
ein Computerprogramm zur Verwendung durch ein oder in Verbindung
mit einem computerbezogenen System oder Verfahren enthalten oder
speichern kann. Diese Programme können in einem computerlesbaren
Medium zur Verwendung durch ein bzw. eine oder in Verbindung mit
einem bzw. einer Anweisungsausführungssystem,
-vorrichtung oder -gerät, beispielsweise
einem computerbasierten System, einem einen Prozessor enthaltenden
System oder einem anderen System verkörpert sein, das die Anweisungen
von dem bzw. der Anweisungsausführungssystem,
-vorrichtung oder -gerät
abrufen und die Anweisungen ausführen
kann. Im Kontext dieses Dokuments kann ein „computerlesbares Medium" eine beliebige Einrichtung
sein, die das Programm zur Verwendung durch das bzw. die oder in
Verbindung mit dem bzw. der Anweisungsausführungssystem, -vorrichtung
oder -gerät
speichern, kommunizieren, weiterverbreiten oder transportieren kann.
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Das computerlesbare Medium kann beispielsweise
ein (e) elektronische(s), magnetische(s), optische(s), elektromagnetische(s),
Infrarot- oder Halbleitersystem, -vorrichtung oder -gerät oder ein Ausbreitungsmedium
sein, ist jedoch nicht auf dieselben beschränkt. Spezifischere Beispiele
(eine nicht erschöpfende
Liste) des computerlesbaren Mediums umfassen eine elektrische Verbindung,
die einen oder mehrere Drähte
aufweist, eine tragbare Computerdiskette, einen Direktzugriffsspeicher
(RAM), einen Nur-Lese-Speicher (ROM), einen löschbaren programmierbaren Nur-Lese-Speicher
(EPROM, EEPROM oder Flash-Speicher), einen Lichtwellenleiter und
einen tragbaren Compact-Disk-Nur-Lese-Speicher (CDROM). Man beachte,
daß das
computerlesbare Medium sogar Papier oder ein anderes geeignetes
Medium sein könnte,
auf das ein Programm gedruckt ist, da das Programm elektronisch
aufgenommen, beispielsweise über
ein optisches Scannen des Papiers oder des anderen Mediums, daraufhin
zusammengestellt, interpretiert oder auf andere geeignete Weise
verarbeitet werden kann, falls nötig,
und dann in einem Computerspeicher gespeichert werden kann.
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Nachdem oben ein beispielhaftes System 100 beschrieben
wurde, wird nun der Betrieb des Systems erörtert. In der folgenden Erörterung
sind Flußdiagramme
bereitgestellt. Man sollte verstehen, daß jegliche Prozeßschritte
oder Blöcke
in diesen Flußdiagrammen
Module, Segmente oder Codeabschnitte darstellen, die eine oder mehrere
ausführbare
Anweisungen zum Implementieren spezifischer logischer Funktionen
oder Schritte in dem Prozeß umfassen.
Man wird erkennen, daß,
obwohl bestimmte beispielhafte Prozeßschritte beschrieben werden, auch
alternative Implementierungen denkbar sind. Überdies können Schritte in einer anderen
Reihenfolge als der gezeigten oder erörterten ausgeführt werden,
einschließlich
einer im wesentlichen gleichzeitigen Ausführung oder einer Ausführung in
der umgekehrten Reihenfolge, je nach der betreffenden Funktionalität.
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Allgemein gesagt beinhaltet ein Betrieb
des Systems ein Paketieren eines Dokuments mit einer Übersetzungseinrichtung,
derart, daß die
empfangende Vorrichtung (z.B. Druckkopieerstellungsvorrichtung)
das Paket öffnen
kann, die Übersetzungseinrichtung
benutzen kann, um die Dokumentendatei in eine Sprache zu übersetzen,
die sie versteht, und das Dokument auf eine bestimmte Weise manipulieren
kann (z.B. eine Druckkopie erstellen kann). Nachdem eine Druckkopie
erstellt wurde, kann die Übersetzungseinrichtung
durch die empfangende Vorrichtung einfach verworfen werden. Ein
Paketieren des Dokuments und der Übersetzungseinrichtung wird zunächst unter
Bezugnahme auf 4 erörtert, worauf
unter Bezugnahme auf 5 bis 7 eine Erörterung beispielhafter Wege
folgt, wie die paketierten Daten verwendet werden können.
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Unter Bezugnahme auf 4 ist ein Beispiel eines Betriebs der
Auftragspaketiervorrichtung 318 veranschaulicht. Wie bei
Block 400 angegeben ist, wird die Auftragspaketiervorrichtung 318 zunächst initiiert.
Diese Initiierung kann auf mehrere unterschiedliche Weisen erfolgen.
Beispielsweise kann eine Initiierung der Auftragspaketiervorrichtung 318 als
Antwort auf einen Befehl erfolgen, der durch einen Benutzer aus
einer der Dokumentenanwendungen 316 ausgewählt wurde.
Bei einem solchen Szenario kann der Benutzer gerade ein Erstellen
oder Modifizieren eines Dokuments abgeschlossen haben, das der Benutzer
einem anderen bereitstellen möchte,
auf das der Benutzer jedoch eine Steuerung bezüglich der Anzahl von Druckkopien,
die erstellt werden können,
ausüben
möchte.
Bei einem anderen Beispiel kann eine Initiierung getrennt von der
Bilderzeugungsanwendung stattfinden, indem eine separate Anwendung
geöffnet
wird, die der Auftragspaketiervorrichtung 318 an der Rechenvorrichtung 104 zugeordnet
ist. Bei einem solchen Szenario hat der Benutzer das Dokument eventuell
nicht erstellt, möchte
es jedoch trotzdem sowohl weiterleiten als auch steuern.
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Nachdem die Auftragspaketiervorrichtung 318 initiiert
wurde, kann sie den Benutzer auffordern, zu identifizieren, welche
Dokumentendatei zusammen mit einer Übersetzungseinrichtung paketiert werden
soll, wie bei Block 402 angegeben ist. Dieser Schritt kann
besonders dann übersprungen
werden, wenn die Auftragspaketiervorrichtung 318 direkt
von der Dokumentenanwendung 316 initiiert wurde. Unter
anderen Umständen
kann die Auswahl durch den Benutzer getroffen werden, indem dieser
durch den Rechenvorrichtungsspeicher 302 browst. Beispielsweise
können
dem Benutzer Pull-Down-Menüs präsentiert
werden, mit denen der Benutzer die Dateien des Rechenvorrichtungs-Festplattenlaufwerks
oder der Rechenvorrichtungs-Diskettenlaufwerke in einem freien Format
durchbrowsen kann. Nachdem die Auswahl getroffen wurde, kann die
Auswahl empfangen werden, wie bei Block 404 angegeben ist.
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An diesem Punkt kann die Auftragspaketiervorrichtung 318 den
Benutzer auffordern, die Übersetzungseinrichtung,
die zusammen mit dem Dokument paketiert wird, auszuwählen, wie
bei Block 406 angegeben ist. Wiederum kann dem Benutzer
ein Pull-Down-Menü präsentiert
werden, um bei der Auswahl behilflich zu sein. Vorzugsweise werden
dem Benutzer mehrere verschiedene Übersetzungseinrichtungen zur
Auswahl bereitgestellt, so daß eine geeignete Übersetzungseinrichtung
ausgewählt
werden kann. Wie oben angegeben wurde, können diese Übersetzungseinrichtungen beispielsweise
in der Datenbank 320 gespeichert sein. Wenn der Benutzer unsicher
ist, welche Übersetzungseinrichtung
benötigt
wird, kann dem Benutzer die Option bereitgestellt werden, mehr als
eine Übersetzungseinrichtung
(z.B. die am häufigsten
vorgefundenen Übersetzungseinrichtungen)
auszuwählen.
Bei einer weiteren Anordnung können
die Übersetzungseinrichtungen
auf der Basis verschiedener geeigneter Kriterien automatisch durch
die Auftragspaketiervorrichtung 318 ausgewählt werden.
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Nachdem die Übersetzungseinrichtung oder Übersetzungseinrichtungen
ausgewählt
wurde bzw. wurden, kann die Auswahl durch die Auftragspaketiervorrichtung 318 empfangen
werden, wie bei Block 408 angegeben ist. An diesem Punkt
paketiert die Auftragspaketiervorrichtung 318 die Dokumentendatei
mit der ausgewählten Übersetzungseinrichtung bzw.
mit den ausgewählten Übersetzungseinrichtungen,
wie bei Block 410 angegeben ist, um ein Auftragspaket zu
erstellen, das an die Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 gesandt
werden kann. Obwohl dies in 4 nicht
angegeben ist, kann das Paket vor einem Versenden auf verschiedene
Arten manipuliert werden. Beispielsweise kann das Paket verschlüsselt werden,
derart, daß das
Paket nicht mit einer anderen Rechenvorrichtung 104 „geöffnet" werden kann, sondern
statt dessen lediglich verwendet werden kann, um Druckkopien zu
erstellen. Ferner kann an das Paket aus nachstehend erläuterten
Gründen eine
Adresse (z.B. ein Universalressourcenlokator (URL)) angehängt werden.
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5 veranschaulicht
den allgemeinen Betrieb des Steuermoduls 220 der Druckkopieerstellungsvorrichtung 102.
Wie bei Block 500 angegeben ist, wird ein Auftragspaket,
das beispielsweise von einer Rechenvorrichtung 104 an die
Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 gesandt wurde, erhalten.
Nachdem es erhalten wurde, kann das Auftragspaket durch das Steuermodul 220 entpackt
werden, wie bei Block 502 angegeben ist. An diesem Punkt
identifiziert das Steuermodul 220 die Übersetzungseinrichtung, die
es benötigt,
um die Dokumentendatei des Pakets zu übersetzen, wie bei Block 504 angegeben ist,
und verwendet die Übersetzungseinrichtung,
um die Dokumentendatei zu übersetzen,
wie bei Block 506 angegeben ist. Beispielsweise kann die Übersetzungseinrichtung
verwendet werden, um das Dokument in eine Seitenbeschreibungssprache-Datei (PDL-Datei),
eine Druckersteuerungssprache-Datei (PCL-Datei), eine Bilddatei
(z.B. JPEG, TIFF usw.) oder dergleichen zu übersetzen. Nachdem die Übersetzungseinrichtung
benutzt wurde, um das Dokument zu übersetzen, kann eine Druckkopie
erstellt werden, wie bei Block 508 angegeben ist. An diesem Punkt
kann bzw. können
die in dem durch das Steuermodul 220 erhaltenen Pakete
vorgesehene(n) Übersetzungseinrichtung(en)
verworfen werden, wie bei Block 510 angegeben ist, und
der Fluß wird
beendet.
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Obwohl das Auftragspaket bisher so
beschrieben wurde, daß es
zur Erstellung von Druckkopien an eine Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 gesandt
wird, werden Fachleute verstehen, daß die empfangende Vorrichtung
im wesentlichen jegliche Vorrichtung umfassen könnte, die in der Lage ist,
das Auftragspaket zu entpacken und es zu übersetzen. Bei manchen Ausführungsbeispielen
kann es beispielsweise wünschenswert
sein, daß eine
Zwischenvorrichtung das Auftragspaket empfängt, es öffnet, die Dokumentendatei übersetzt
und anschließend
eine „druckfertige" Datei an die Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 sendet.
Andere Variationen dieses Konzepts sind für Fachleute ohne weiteres offensichtlich
und werden als Bestandteil der Erfindung betrachtet.
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Nachdem eine Übersicht des Betriebs des Steuermoduls 220 beschrieben
wurde, werden nachstehend unter Bezugnahme auf 6 und 7 spezifische
beispielhafte Betriebsmodi für
das Steuermodul 220 erörtert.
Wie aus den folgenden Erörterungen hervorgeht,
kann mit dem vorliegenden System und Verfahren eine Steuerung der
Dokumente ausgeübt werden,
derart, daß lediglich
eine begrenzte Anzahl von Druckkopien erstellt werden kann. Beginnend
mit dem ersten Modus wird ein Auftragspaket von der Rechenvorrichtung 104 eines
Absenders gesandt. Beispielsweise kann diese Sendung bzw. diese Übertragung
durch eine geeignete E-Mail-Anwendung ermöglicht werden, wobei das Auftragspaket als
Anhang beigefügt
ist. Das Auftragspaket wird dann durch die Rechenvorrichtung 104 des
Empfängers
empfangen. Um zu verhindern, daß das
Paket durch den Benutzer mit der Rechenvorrichtung 104 oder
durch eine unbefugte Person, die Zugang zu der Rechenvorrichtung
des Benutzers erlangt hat, geöffnet
wird, wird das Paket vorzugsweise verschlüsselt. Bei einer solchen Anordnung
kann insofern eine stärkere
Steuerung des in dem Paket enthaltenen Dokuments ausgeübt werden,
als auf eine einsehbare elektronische Kopie des Dokuments nicht
zugegriffen werden kann.
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Unter Bezugnahme auf Block 600 der 6 kann das verschlüsselte Auftragspaket
von der empfangenden Rechenvorrichtung 104 an die Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 gesandt
werden. Dadurch, daß das
Paket verschlüsselt
ist, kann ein Zugriff auf die darin enthaltenen Daten nicht ohne
einen geeigneten Schlüssel
erhalten werden. Bei einer Anordnung kann der Entschlüsselungsschlüssel von der
Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 entfernt angeordnet
sein. Bei einem solchen Szenario bestimmt das Steuermodul 220 die
Position des Entschlüsselungsschlüssels, wie
bei Block 602 angegeben ist, und gewinnt ihn wieder (beispielsweise über das
Netz 106), wie bei Block 604 angegeben ist. Eine solche
Wiedergewinnung ist möglich,
wenn eine Adresse, beispielsweise ein URL, dem Steuermodul 220 zusammen
mit dem Paket bereitgestellt wird. Wenn eine solche Adresse bereitgestellt
wird, kann das Steuermodul 220 über den eingebetteten Browser 218 zu
der Position browsen, um den Schlüssel wiederzugewinnen.
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Wenn eine Steuerung bezüglich der
Anzahl von Druckkopien, die von einem in dem Paket enthaltenen Dokument
erstellt werden soll, ausgeübt
werden soll, kann der Entschlüsselungsschlüssel dem Steuermodul 220 lediglich
bereitgestellt werden, falls bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Beispielsweise kann der Halter des Entschlüsselungsschlüssels (z.B.
die ferne Rechenvorrichtung) die Anzahl von Anfragen nach dem Entschlüsselungsschlüssel, die
durch das Steuermodul 220 für dieses bestimmte Auftragspaket durchgeführt werden,
registrieren. Falls beispielsweise lediglich eine Druckkopie erstellt
werden soll, kann der Schlüssel
dem Steuermodul 220 nur bereitgestellt werden, falls zuvor
keine Anfrage durchgeführt wurde.
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Falls der Entschlüsselungsschlüssel bereitgestellt
wird, kann das Steuermodul 220 das Auftragspaket entschlüsseln, wie
bei Block 606 angegeben ist. An diesem Punkt kann sich
der Fluß auf
eine ähnliche
Weise wie oben unter Bezugnahme auf 5 beschrieben
fortsetzen. Im einzelnen können das
Auftragspaket entpackt (608), die Übersetzungseinrichtung identifiziert
(610), die Dokumentendatei übersetzt (612) und
eine oder mehrere Druckkopien erstellt (614) werden. Nachdem
die Druckkopien erstellt wurden, können sowohl die in dem Paket
enthaltene(n) Übersetzungseinrichtung(en)
als auch der Verschlüsselungsschlüssel verworfen
werden, wie bei Block 616 angegeben ist. Obwohl der Verschlüsselungsschlüssel so
beschrieben wurde, daß er
von der Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 entfernt angeordnet
ist, werden Fachleute erkennen, daß dieser Schlüssel, falls
gewünscht,
in der Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 selbst gespeichert
werden könnte.
Bei einer solchen Anordnung wäre
eine, Schlüsselwiedergewinnung
nicht notwendig.
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Unter Bezugnahme auf 7 ist ein zweiter beispielhafter Betriebsmodus
veranschaulicht. Bei diesem Modus kann eine Identifizierung der
Paketposition (d.h. Adresse) durch das Steuermodul 220 empfangen
werden, wie bei Block 700 angegeben ist, und diese Positionsinformationen
(z.B. URL) können verwendet
werden, um das Auftragspaket wiederzugewinnen, wie bei Block 702 angegeben
ist. Um eine ungesteuerte Druckkopieerstellung zu verhindern, kann
eine Begrenzte-Verwendung-Adresse
(z.B. ein Einmalverwendungs-URL) verwendet werden. Bei einem solchen
Szenario kann lediglich eine begrenzte Anzahl von Zugriffen durch
die Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 auf das Auftragspaket
erfolgen, und somit kann lediglich eine begrenzte Anzahl von Druckkopien
erstellt werden. Alternativ dazu könnte die Speicherungsvorrichtung
(z.B. die entfernte Rechenvorrichtung), die als Aufbewahrungsort
für das Auftragspaket
diente, die Anzahl von Druckkopien, auf die durch eine Druckkopieerstellungsvorrichtung 102 oder
eine andere Vorrichtung auf den Auf trag zugegriffen wurde, mitverfolgen.
Dementsprechend könnte
die Speicherungsvorrichtung konfiguriert sein, um lediglich eine
begrenzte Anzahl von Anfragen nach dem Auftragspaket zu erfüllen. Als
weiteres Sicherheitsmerkmal könnte
das Paket lediglich bestimmten Druckkopieerstellungsvorrichtungen
zur Verfügung
gestellt werden, die eine eindeutige Identifizierung oder Codierung
aufweisen. Ein auf diese Weise erfolgender Betrieb ermöglicht einen
Steuerungsgrad, bei dem Druckkopien lediglich durch bestimmte Vorrichtungen
erstellt werden können.
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Nachdem das Paket wiedergewonnen
ist, kann sich der Fluß auf
die unter Bezugnahme auf 5 beschriebene
Weise fortsetzen. Dementsprechend können das Auftragspaket entpackt
(704), die Übersetzungseinrichtung
identifiziert (706), das Dokument übersetzt (708) und
Druckkopien erstellt (710) werden. Wie zuvor können bzw.
kann die in dem Paket enthaltene(n) Übersetzungseinrichtung(en)
verworfen werden, nachdem Druckkopien erstellt wurden, wie bei Block 712 angegeben
ist.
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Während
bestimmte Ausführungsbeispiele der
Erfindung in der vorstehenden Beschreibung und in den vorstehenden
Zeichnungen zu Beispielszwecken ausführlich offenbart wurden, werden
Fachleute verstehen, daß Variationen
und Modifikationen derselben durchgeführt werden können, ohne
von dem Schutzbereich der Erfindung, wie er in den folgenden Patentansprüchen dargelegt
ist, abzuweichen. Obwohl die Auftragspakete so beschrieben wurden,
daß sie
durch eine Druckkopieerstellungsvorrichtung erhalten werden, werden
Fachleute erkennen, daß die Pakete
alternativ dazu durch einen über
das Netz 106 verfügbaren
Druckkopieerstellungsdienst erhalten werden könnten. Überdies könnten die Pakete durch einen
Zwischendienst, der in Verbindung mit einer Druckkopieerstellungsvorrichtung,
die auf ähnliche
Weise über
das Netz verfügbar
ist, empfangen, geöffnet
und übersetzt
werden, falls gewünscht.