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Die Erfindung liegt auf dem Gebiet
der Halbleitertechnologie und betrifft ein Verfahren zum Strukturieren
einer Siliziumschicht, insbesondere zum Strukturieren einer als
Hartmaske verwendeten Siliziumschicht.
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Das Strukturieren von Schichten erfolgt
gewöhnlich
unter Verwendung einer Maske, die auf die zu strukturierende Schicht
aufgebracht wird und jene Bereiche der zu strukturierenden Schicht
unbedeckt läßt, die
mittels einer nachfolgenden Ätzung
abgetragen werden sollen.
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Grundsätzlich lassen sich Masken in
zwei Hauptgruppen einteilen. Lackmasken, welche die erste Gruppe
bilden, sind gegenüber
mechanischem Abtrag relativ empfindlich. Außerdem weisen sie häufig keine hohe
Temperaturstabilität
auf. Dafür
lassen sie sich leicht herstellen und strukturieren. Ein weiterer
Vorteil der Lackmasken besteht darin, daß sie aus einem strahlungsempfindlichen
Material, insbesondere einem Fotolack, bestehen können und
damit unmittelbar lithografisch strukturierbar sind. Demgegenüber bestehen
Hartmasken aus einem vergleichsweise temperaturstabilen und harten
Material. Diese Masken weisen einen größeren Widerstand gegenüber mechanischem
Abtrag auf. Insbesondere im Hinblick auf anisotrope Ätzverfahren,
bei denen ein gerichteter Beschuß mit reaktiven Molekülen bzw.
Atomen erfolgt, zeigen Hartmasken einen vergleichsweisen geringen
Abtrag. Dadurch lassen sich die in der Hartmaske ausgebildeten Strukturen
maßhaltiger
auf die zu strukturierende Schicht übertragen.
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Hartmasken müssen in der Regel zunächst mittels
Lackmasken strukturiert werden, bevor sie als Maske verwendet werden
können.
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Die Verwendung einer Hartmaske aus
amorphem Silizium zur Bildung von Kontaktlöchern zwischen Metallisierungsebenen
(sogenannten Vias) ist z.B. aus der
US
6,165,695 bekannt. Das amorphe Silizium wird zunächst selektiv
zu einer Lackmaske mittels magnetisch verstärktem reaktiven Ionenätzen (MERIE)
unter Verwendung von Cl
2 und HBr geätzt.
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Für
die Ätzung
von Silizium selektiv zu Lackschichten sind auch andere Ätzverfahren
bekannt. So offenbart die
US
6,235,214 B1 die einstufige Ätzung mit einem SF
6/O
2/CHF
3 bzw. die zweistufige Ätzung mit
einem SF
6/O
2/CHF
3 und einem SF
6/O
2 Gemisch. Dagegen wird gemäß
US 5,767,018 ein HBr/Cl
2/He-O
2 Gemisch verwendet.
Ein HBr/Cl
2/He-O
2 Gemisch
zum Ätzen
von Polysilizium wird ebenfalls in der
US 6,136,211 verwendet. Andere Ätzverfahren
verwenden ein NF
3/HBr-Gemisch.
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Diese Verfahren eignen sich jedoch
nur bedingt für
zukünftige
Strukturgrößen, die
im Bereich von 140 nm und darunter liegen, da bei diesen Verfahren
die Selektivität
zwischen Silizium und Lackmaske oftmals gering ist.
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Ein weiteres Problem betrifft die
kleinste lithografisch erreichbare Strukturgröße. Diese bestimmt sich unter
anderem durch die Wellenlänge
der zur Abbildung der Masken verwendeten Strahlung. Um kleine Strukturen
zu erzeugen, muß daher
eine entsprechend kurzwellige Strahlung verwendet werden. Geeignete
Strahlungsquellen für
den großtechnologischen
Einsatz, z.B. UV-Laser, stehen nur begrenzt zur Verfügung. Erwünscht sind
daher Maßnahmen,
die auf andere Weise eine Ausbildung von Strukturen gestattet, die
unterhalb der jeweils mit der verwendeten Wellenlänge minimal
erreichbaren Strukturgröße liegt.
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Daher liegt der vorliegenden Erfindung
die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Strukturieren Siliziumschicht
anzugeben, das eine gute Selektivität aufweist.
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Diese Aufgabe wird gelöst mit einem
Verfahren gemäß Anspruch
1.
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Erfindungsgemäß wird ein Verfahren zum Strukturieren
einer Siliziumschicht mit den Schritten bereitgestellt:
- – eine
Lackmaske wird auf die Siliziumschicht aufgebracht; und
- – die
Siliziumschicht wird selektiv zur Lackmaske mit einem Ätzgas geätzt, welches
als chemisch aktive Ätzsubstanz
lediglich HBr enthält.
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Unter chemisch aktiver Ätzsubstanz
wird dabei die Substanz verstanden, welche chemisch die Siliziumschicht
angreift und abträgt.
Demnach können
ggf. inerte Gase, z.B. Argon, im Ätzgas enthalten sein. Durch Argon
kann, sofern erforderlich, die Ionisierung des Ätzgases verstärkt werden.
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Besonders bevorzugt wird jedoch ausschließlich HBr
verwendet, d.h. das Ätzgas
besteht zu 100% aus HBr. Dabei wird eine ausreichenden Selektivität zwischen
Silizium und der Lackmaske erreicht. HBr greift im wesentlichen
nur das Silizium an. Durch den Verzicht auf weitere Ätzgasbestandteile
wird ein unerwünschter Abtrag
der Lackmaske, beispielsweise durch mechanische Einwirkung von Argon-Ionen,
ausgeschlossen. Außerdem
lassen sich unerwünschte
Verunreinigungen vermeiden. Darüber
hinaus wird durch die Verwendung von ausschließlich HBr eine bessere Kontrolle
des Ätzprozesses
erreicht.
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Zur weiteren Verbesserung der Selektivität wird bei
der Ätzung
der Siliziumschicht der Druck bevorzugt zwischen 5 und 15 Pa, insbesondere
auf 10 Pa, eingestellt. Als förderlich
hat sich weiterhin ein Fluß von
HBr zwischen 170 und 210 sccm, insbesondere von 190 sccm, herausgestellt.
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Bevorzugt wird die Ätzung der
Siliziumschicht so durchgeführt,
daß die
in die Siliziumschicht geätzten Öffnungen
geneigte Seitenwände
aufweisen. Dadurch kann der Querschnitt der in die Siliziumschicht
geätzten Öffnungen
auf beiden Seiten der Siliziumschicht unterschiedlich sein. Insbesondere
kann die Ätzung
so ausgeführt
werden, daß sich
die Öffnungen
zu der von der Lackmaske abgewandten Seite der Siliziumschicht hin verjüngen. Sofern
die Siliziumschicht ihrerseits als Ätzmaske verwendet wird, können dadurch
in einer unterhalb der Siliziumschicht angeordneten zu strukturierenden
Schicht Öffnungen
erzeugt werden, die einen kleineren Querschnitt als der durch die
Lackmaske vorgegebene aufweisen.
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Um dies zu erreichen, wird bevorzugt
zum Ätzen
der Siliziumschicht ein Plasmaätzverfahren
mit induktiv gekoppeltem Plasma (TCP; Transmission Coupled Plasma)
verwendet, bei dem neben der induktiv in das Plasma eingekoppelten
elektrischen Leistung eine elektrische Bias-Leistung eingespeist
wird. Es hat sich gezeigt, daß die
induktiv eingekoppelte Leistung und/oder die Bias-Leistung einen
Einfluß auf
die Neigung der Seitenwände
der in die Siliziumschicht geätzten Öffnungen
hat. Auch über
die während
der Ätzung
zugeführte Menge
an HBr läßt sich
die Neigung der Seitenwände
einstellen. Bevorzugt wird die Neigung der Seitenwände daher
durch die Höhe
der induktiv eingekoppelten elektrischen Leistung und/oder der eingespeisten
Bias-Leistung und/oder des HBr-Flusses eingestellt.
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Insbesondere wird durch Erniedrigung
der induktiv eingekoppelten elektrischen Leistung und/oder durch
Erhöhung
der eingespeisten Bias-Leistung die Neigung der Seitenwände vergrößert, so
daß die
in die Siliziumschicht geätzten Öffnungen
an ihrem unteren Ende einen kleineren Querschnitt aufweisen als
an ihrem oberen Ende.
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Dabei kann die induktiv eingekoppelte
elektrische Leistung kleiner als 500 W und/oder die eingespeiste
elektrische Bias-Leistung
größer als
50 W sein, wobei bevorzugt die induktiv eingekoppelte elektrische
Leistung 300 W und die eingespeiste Bias-Leistung 120 W betragen.
Durch Wahl der jeweiligen Leistungen kann die Selektivität ebenfalls
weiter gesteigert werden.
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Bevorzugt handelt es sich bei der
Siliziumschicht um eine Polysiliziumschicht oder eine amorphe Siliziumschicht.
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Bevorzugt wird vor dem Aufbringen
der Lackmaske eine Antireflexionsschicht auf die Siliziumschicht abgeschieden
und selektiv zur Lackmaske geätzt.
Die Antireflexionsschicht kann dabei mittels eines Ätzgases umfassend
CF4 selektiv zur Lackmaske geätzt werden,
wobei der Fluß von
CF4 bevorzugt zwischen 80 und 120 sccm,
insbesondere auf 100 sccm, eingestellt wird. Besonders bevorzugt
wird die Antireflexionsschicht lediglich mit CF4 geätzt. Der
Druck liegt beim Ätzen
der Antireflexionsschicht zwischen 5 und 10 Pa, insbesondere bei
auf 7 Pa.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausgestaltung der Erfindung dient die Siliziumschicht als Hartmaske
beim Ätzen
einer zu strukturierenden Schicht, wobei
- – die Siliziumschicht
auf die zu strukturierende Schicht aufgebracht wird;
- – die
Lackmaske auf die Siliziumschicht aufgebracht wird;
- – aus
der Siliziumschicht durch Strukturierung mittels der Lackmaske eine
Hartmaske gebildet wird, deren Öffnungen
geneigte Seitenwände
aufweisen; und
- – die
zu strukturierende Schicht unter Verwendung der Siliziumschicht
als Hartmaske geätzt
wird.
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Der Vorteil dieser Herangehensweise
kann zum einen darin gesehen werden, daß eine Hartmaske aus Silizium
bzw. Polysilizium widerstandsfähiger
ist als eine Lackmaske und dadurch die Ätzung der zu strukturierenden
Schicht mit größerer Genauigkeit
durchgeführt
werden kann. Selbst eine Hartmaske aus Silizium mit geneigten Seitenwänden bietet
ausreichenden Widerstand bei einer nachfolgenden anisotropen Ätzung der
zu strukturierenden Schicht. Ein weiterer Vorteil besteht darin,
daß die
in die Siliziumschicht geätzten Öffnungen geneigte
Seitenwände
mit einem sich in Richtung der zu strukturierenden Schicht verjüngenden
Querschnitt aufweist. Die von der Siliziumschicht nicht bedeckten
Bereiche der zu strukturierenden Schicht sind daher in ihrem Querschnitt
ebenfalls verkleinert, so daß bei
der nachfolgenden Ätzung
in der zu strukturierenden Schicht Strukturen erzeugt werden, deren
Querschnitt kleiner als der durch die Lackmaske ursprünglich vorgegebene
ist. Wird mit F die Strukturgröße bezeichnet
(definiert als kleinste durch die verwendete Lithografie erreichbare
Periode; häufig
auch "pitch" genannt), lassen
sich in der zu strukturierenden Schicht mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens
Strukturen mit Abmessungen kleiner als F/2 und mit einem Abstand
von größer als
F/2 erzeugen.
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Vorteilhaft ist die Verwendung der
Siliziumschicht als Hartmaske insbesondere bei einer Strukturgröße F von
220 nm und darunter.
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Bevorzugt werden in die aus einem
isolierenden Material bestehende zu strukturierende Schicht Gräben geätzt, die
mit einem leitfähigen
Material aufgefüllt
werden. Dabei definieren die in die Siliziumschicht geätzten Öffnungen
die Lage der Gräben,
wobei die Gräben
aufgrund der Neigung der Seitenwände
der Öffnungen
einen Querschnitt aufweisen, der kleiner als der durch die Lackmaske
vorgegebene Querschnitt ist.
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Bei dem leitfähigen Material handelt es sich
bevorzugt um Wolfram.
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Die erzeugten Gräben bilden bevorzugt eine Metallisierungsebene
oberhalb der Halbleiterstrukturen einer integrierten Halbleiterschaltung.
Insbesondere ist die Herstellung der sogenannten M0-Ebene möglich, welche
die erste Verdrahtungsebene oberhalb der Gate-Strukturen der integrierten
Halbleiterschaltung darstellt. Durch das erfindungsgemäße Verfahren
lassen sich die in den Gräben
verlaufenden Leiterbahnstrukturen kleiner als lithografisch vorgegeben
ausbilden. Gleichzeitig ist der Abstand zwischen benachbarten Strukturen
vergrößert, so
daß die
Kapazität
zwischen den Strukturen geringer wird. Somit läßt sich die kapazitive Kopplung
zwischen benachbarten Leiterbahnen verkleinern. Die integrierte
Halbleiterschaltung kann daher bei höheren Taktfrequenzen betrieben
werden. Ein weiterer damit verbundener Vorteil kann in einer ermöglichten Reduzierung
der erforderlichen Speicherkapazität einzelner Speicherkondensatoren
gesehen werden. Beim Auslesen der in einem Speicherkondensator gespeicherten
Ladung wird weniger Ladung zum Laden der Bit-Leitungen benötigt. Die
Speicherkondensatoren können
daher kleiner ausgebildet werden.
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Bevorzugt wird daher das erfindungsgemäße Verfahren
bei der Herstellung einer integrierten Halbleiterschaltung, insbesondere
eines Halbleiterspeichers, z.B. ein dynamischer Halbleiterspeicher
(DRAM) oder ein sogenannter embedded DRAM (eDRAM), verwendet.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand
eines Ausführungsbeispiels
beschrieben und in Figuren dargestellt. Es zeigen:
- 1A–1E einzelne Verfahrensschritte
des erfindungsgemäßen Verfahrens;
- 2A–2C REM-Aufnahmen von geätzten Polysiliziumschichten
bei unterschiedlicher Bias- und induktiv eingekoppelter Leistung
(TCP-Leistung);
- 3A–3C REM-Aufnahmen von geätzten Polysiliziumschichten;
- 4 eine REM-Aufnahme
einer geätzten
Schichtenfolge umfassend eine ARC-Schicht und eine Polysiliziumschicht;
und
- 5 eine TCP-Ätzkammer.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand
einer integrierten Schaltung, z.B. eines Halbleiterspeichers, beschrieben.
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1A zeigt
einen Ausschnitt eines Halbleiterspeichers. In der linken Bildhälfte ist
das sogenannte Zellenfeld dargestellt, während die rechte Bildhälfte das
sogenannte Peripherie- oder Supportfeld zeigt. Auf einem Siliziumsubstrat 2 sind
Gate-Strukturen 4 in beiden Feldern angeordnet. Die Gate-Strukturen 4 bestehen aus
einer Gate-Elektrode 6, die beispielsweise eine Polysiliziumschicht 8 und
eine Wolframsilizidschicht 10 umfassend kann. Diese Schichten
sind seitlich durch Randstege 12 aus Siliziumoxid geschützt. Eine
Siliziumnitridschicht 14 sowie ein Siliziumnitrid-Liner 16 bedecken
die Gate-Elektroden 6. Auf dem Siliziumsubstrat 2 befinden
sich weiterhin Reste des Gatedielektrikums 18, welches
sich auch zwischen den Gate-Elektroden 6 und dem Siliziumsubstrat 2 befindet.
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Auf diese Struktur wird eine erste
Isolationsschicht 20 aus beispielsweise Siliziumoxid abgeschieden und
bis zur Oberkante der Gate-Strukturen 4 zurück poliert.
Eine zweite, ebenfalls aus Siliziumoxid bestehende Isolationsschicht 22 sowie
eine Polysiliziumschicht 24 werden nachfolgend aufgebracht.
Unter Verwendung einer hier nicht dargestellten Lackmaske wird die
Polysiliziumschicht 24 strukturiert, wobei sämtliche
für die
Bildung von Kontaktlöchern
erforderliche Öffnungen
in der Polysiliziumschicht 24 ausgebildet werden. Diese Öffnungen
definieren die Lage der sogenannten CB-Kontakte 26 (Bit-Leitungskontakte
im Zellenfeld), CS-Kontakte 30 (Kontakte zu den Diffusionsgebieten
im Supportfeld) und CG-Kontakte 28 (Kontakte zu den Gate-Strukturen
im Supportfeld). Diese Polysiliziummaske 24 wird auch häufig als
CT-Maske bezeichnet.
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Der Vorteil dieser Herangehensweise
besteht darin, das lediglich eine einzige Maske benötigt wird,
die mit einer hochauflösenden
Lithografie hergestellt werden muß. Bei der eigentlichen Ätzung wird
noch eine Hilfsmaske verwendet, die jedoch mit einer geringer auflösenden Lithografie
strukturiert werden kann. Weitergehende Informationen lassen sich
der nicht vorveröffentlichten
deutschen Patentanmeldung
101
27 888.8-33 derselben Anmelderin vom 08.06.2001 mit dem
Titel "Verfahren
zur Bildung von Kontaktlöchern
zu einer Vielzahl von Kontaktregionen von in einem Substrat integrierten
Bauelementen", internes
Aktenzeichen INF-P10408-DE, entnehmen, deren Offenbarungsinhalt
hiermit vollständig
aufgenommen wird.
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Gemäß 1C erfolgt eine erste Ätzung von
Siliziumoxid selektiv zu dem Material der Hartmaske 24 aus
Polysilizium sowie selektiv zu Siliziumnitrid. Dadurch wird einerseits
eine Selbstjustierung der CB-Kontakte 26 erreicht. Das
Siliziumnitrid der Gate-Strukturen 4 wird dabei zwar bis
zu einem gewissen Grade angegriffenen, jedoch nicht völlig abgetragen,
so daß eine
sichere seitliche Isolation der Gate-Elektroden 6 gewährleistet ist.
Der Siliziumnitrid-Liner 16 kann dabei im Bereich der Seitenwände der
CB-Kontakte 26 gedünnt
werden. Am Boden der CB-Kontakte 26 wird der Siliziumnitrid-Liner 16 und
das Gatedielektrikum 18 dagegen entfernt. Andererseits
reicht die Ätzung
der CG-Kontakte 28 aufgrund der Selektivität zu Siliziumnitrid
nicht bis zur Gate-Elektrode 6. Im Bereich der CS-Kontakte 30 wird
der relativ dünne
Siliziumnitrid-Liner 16 und das Gatedielektrikum 18 ebenfalls
entfernt, so daß dort
die Ätzung
bis zum Siliziumsubstrat 2 reicht.
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In einer zweiten Ätzung muß noch das Siliziumnitrid im
Bereich der CG-Kontakte 28 entfernt werden. Um dabei nicht
das Siliziumnitrid der Gate-Strukturen 4 im Bereich der
CB-Kontakte 26 zu
beschädigen
wird überall
dort eine lithografisch unkritische Hilfsmaske 32 aufgebracht,
wo eine Ätzung
unerwünscht
ist. Lediglich die CG-Kontakte 28 bleiben ungedeckt. Durch
die Hilfsmaske 32 werden die CG-Kontakte 28 gleichsam
ausgewählt.
Nach der zweiten Ätzung,
die Siliziumnitrid selektiv zu Polysilizium und Oxid ätzt, sind
sämtliche
Kontaktlöcher
fertiggestellt.
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In den nachfolgenden Verfahrensschritten
kommt das erfindungsgemäße Verfahren
zur Anwendung. Die Polysiliziumschicht 24, die als Hartmaske
bei der Ätzung
der Kontaktlöcher
diente, verbleibt bevorzugt auf der zweiten Isolationsschicht und
wird nachfolgend unter Verwendung einer Lackmaske erneut strukturiert,
wobei nun in der zweiten Isolationsschicht Gräben erzeugt werden, in denen
die Leiterbahnen der sogenannten M0-Ebene verlaufen. Dazu wird gemäß 1E zunächst eine organische Antireflexionsschicht
(ARC) 34 planarisierend aufgebracht. Das Material der Antireflexionsschicht 34 wird
aufgeschleudert und füllt
dabei die Kontaktlöcher
vollständig
auf. Auf die so geschaffene planare Oberfläche wird eine Lackschicht 36 aufgebracht,
die nachfolgend lithografisch strukturiert wird. Die zu schaffenden
Leiterbahnen verlaufen dabei zumindest im Zellenfeld senkrecht zu
den Wort-Leitungen,
die hier senkrecht zu der Bildebene in den 1A bis 1E verlaufen
und von den Gate-Elektroden 6 gebildet werden. Zur besseren Übersicht
wird auf die 1F verwiesen,
die eine Draufsicht auf einen Ausschnitt aus dem Zellenfeld zeigt.
Die zu bildenden Leiterbahnen sind mit 40 bezeichnet, wobei sie
mehrere CB-Kontakte 26 verbinden. Stellvertretend ist bei
einem CB-Kontakt die Lage der Gate-Strukturen 4 angedeutet. Die
CB-Kontakte weisen einen im wesentlichen elliptischen Querschnitt
auf, wobei im Falle einer Strukturgröße F von 220 nm die große Halbachse
eine Ausdehnung von etwa 170 und die kleine Halbachse eine Ausdehnung
von etwa 140 nm aufweist. Ziel des nachfolgend beschriebenen erfindungsgemäßen Ätzverfahrens
ist es, die laterale Ausdehnung der Leiterbahnen 40 zu
reduzieren, damit der Abstand zwischen diesen vergrößert wird.
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In 1F bezeichnet 42 den
in 1G dargestellten
Querschnitt, während 44 den
in den übrigen
Figuren gezeigten Querschnitt des Zellenfeldes andeutet.
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Die Definition der Strukturgröße F ist
zum besseren Verständnis
in der 1G ebenfalls
zeichnerisch dargestellt. Die Definition von F läßt sich am deutlichsten an
periodischen Strukturen erläutern.
Demnach wird mit F die kleinste Periode von Strukturen bezeichnet,
die mittels der verwendeten Lithografie erreichbar ist. In 1G deutet F den kleinsten
Abstand beispielsweise zwischen den rechten Kanten benachbarter
Strukturen an. Im Falle der kleinsten lithografisch herstellbaren
periodischen Strukturen beträgt
deren Breite und deren Abstand aufgrund der Abbildungsbedingungen
etwa F/2. Lithografisch ist bei gleichbleibender Strukturgröße eine
Verkleinerung der Breite bei gleichzeitiger Vergrößerung des
Abstandes nicht möglich.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird zunächst
die Antireflexionsschicht 34 mittels CF4 geätzt. Danach
erfolgt die Ätzung
der Polysiliziumschicht 24 unter Bildung von geneigten
Seitenflanken ausschließlich mit
HBr. Dadurch verjüngen
sich die in die Polysiliziumschicht 24 geätzten Öffnungen 45 in
Richtung der zweiten Isolationsschicht 22. Der Querschnitt
der in die Polysiliziumschicht 24 geätzten Öffnung 45 nimmt daher
in Richtung der zweiten Isolationsschicht 24 ab. Aufgrund
der geneigten Seitenwände
werden in der zweiten Isolationsschicht 22 bei der nachfolgenden Ätzung Gräben 46 eingebracht,
deren Breite kleiner als F/2 und deren Abstand größer als
F/2 ist. Ohne die Bildung von geneigten Seitenwänden würden Gräben entstehen, deren Breite
und deren Abstand etwa F/2 wäre.
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Die Situation nach der Ätzung der
zweiten Isolationsschicht 22 zeigt die 1H. Im Bereich des Zellenfeldes verläuft entlang
dieses Schnitts ein Graben 46. Im Bereich des Supportfeldes
werden Gräben 46 für die Leiterbahnen
dort ge schaffen, wo Kontaktlöcher
miteinander verbunden werden sollen. Deutlich erkennbar ist, daß die Ätzung der
Antireflexionsschicht 34 bis zur Freilegung des oberen
Bereichs der Kontaktlöcher 26, 28 und 30 erfolgte.
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Nach Ätzen der zweiten Isolationsschicht 22 zur
Bildung der Gräben 46 wird
die Lackmaske 36 und die Antireflexionsschicht 34 durch
Veraschen entfernt. Die Kontaktlöcher 26, 28 und 30 werden
dabei freigelegt. Anschließend
folgt eine konforme Abscheidung eines Ti/TiN-Liners. Während eines
nachfolgenden Anneals (Wärmebehandlung)
bildet sich am Boden der Kontaktlöcher 26, 28 und 30 aus
dem abgeschiedenen Titan und dem dort freiliegenden Siliziumsubstrat 2 Titansilizid,
welches zur Verringerung des Übergangswiderstandes
beiträgt.
Gleichzeitig wandelt sich die noch vorhandene Polysiliziumschicht 24 durch
Reaktion mit dem dort abgeschiedenen Titan ebenfalls in Titansilizid
um. Nach dem Anneal folgt die Abscheidung eines leitfähigen Materials 48,
insbesondere Wolfram, zum Auffüllen
der Kontaktlöcher 26, 28, 30 und
der Gräben 46. Überschüssiges Wolfram 48 wird
mittels eines CMP-Schritts entfernt, bei dem gleichzeitig das TiN
entfernt wird, da es ähnliche
Poliereigenschaften wie Wolfram aufweist. Das noch auf der zweiten
Isolationsschicht 22 befindliche Titansilizid wird nachfolgend
mit einem zweiten Polierschritt (sogenannter "Touch up") entfernt. Diese Art der Bildung von
Leiterbahnen und Kontaktlöcher
wird auch als Dual-Damascene Prozeß bezeichnet. Die fertige Struktur
zeigt 1I.
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Die Ätzung der Antireflexionsschicht 34 und
der Polysiliziumschicht 24 erfolgt unter Verwendung einer beispielsweise
in 5 dargestellten TCP-Ätzkammer.
Als Ätzgas
wird im Falle der Antireflexionsschicht 34 lediglich CF4 und im Falle der Polysiliziumschicht 24 ausschließlich HBr
verwendet. Durch Einstellung der eingespeisten Bias-Leistung und/oder
der induktiv eingekoppelten Leistung (TCP-Leistung) und/oder des
Flusses von HBr läßt sich
die Neigung der Seitenwände
der in die Polysiliumschicht geätzten Öffnungen 45 einstellen. Kon krete
Ergebnisse dazu sind beispielsweise in den 2A bis 2C dargestellt,
welche rasterelektronenmikroskopische Aufnahmen (REM-Aufnahmen)
von geätzten
Polysilizium- und Antireflexionsschichten zeigen. Die untere strukturierte
Schicht stellt dabei die Polysiliziumschicht dar. Bei der Ätzung der
in 2A gezeigten Polysiliziumschicht
wurde eine induktiv eingekoppelte Leistung (TCP-Leistung) von 500
W eingestellt. Die Bias-Leistung betrug 120 W. Damit lassen sich
relativ steile Seitenwände ätzen. Im
Gegensatz dazu erfolgte die Ätzung
bei der in 2B gezeigten
Polysiliziumschicht mit einer auf 210 W erhöhten Bias-Leistung bei einer TCP-Leistung von 300
W. Deutlich erkennbar ist die vergleichsweise starke Neigung der
Seitenwände.
In der 2C wurde dagegen
zur Ätzung
der dort gezeigten Polysiliziumschicht die Bias-Leistung bei einer TCP-Leistung
von 300 W auf 50 W reduziert. Die Seitenwände sind wieder nahezu senkrecht.
Die drei 2A–2C enthalten weiterhin Angaben
zur Dicke der Lackmaske, der Antireflexions- und der Polysiliziumschicht.
Aus den gezeigten Ergebnissen läßt sich
verallgemeinern, daß die
Neigung der Seitenwände
durch Erhöhung
der Bias-Leistung und/oder Erniedrigung der TCP-Leistung erhöht werden
kann. Die unter diesen Bedingungen geätzten Öffnungen der Polysiliziumschicht
weisen daher an ihrem zur zweiten Isolationsschicht gewandten Ende
einen kleineren Querschnitt als an ihrem zur Lackmaske gewandten
Ende auf. Durch entsprechend modifizierte Wahl der TCP- und Bias-Leistung
lassen sich natürlich
auch nahezu senkrechte Seitenwände ätzen.
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Die relevanten Parameter bei der Ätzung der
in den
2A bis
2C dargestellten Polysiliziumschichten sind
in der nachfolgenden Tabelle zusammengefaßt.
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Bei periodischen Strukturen, wie
sie insbesondere im Zellenfeld eines Halbleiterspeichers vorkommen,
wird der Abstand der Strukturen durch die Lithografie bestimmt.
Eine Vergrößerung des
Abstandes ist nur bei gleichzeitiger Vergrößerung der Strukturgröße F möglich. Dies
ist jedoch nicht erwünscht.
Dieses Problem läßt sich
mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
lösen,
in dem die Polysiliziummaske nicht wie üblich möglichst anisotrop geätzt wird.
Vielmehr wird eine Ätzung
angestrebt, die zu sich verjüngenden Öffnungen führt. Eine
solche Ätzung
ist üblicherweise
unerwünscht.
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Durch die Verwendung einer derartigen
Polysiliziumschicht als Hartmaske zur Strukturierung der zweiten
Isolationsschicht lassen sich in dieser Öffnungen bzw. Gräben erzeugen,
die kleiner sind als lithografisch vorgegeben. Gleichzeitig weisen
sie einen im Vergleich zur Lackmaske größeren Abstand voneinander auf.
Es lassen sich somit bei gleichbleibender Strukturgröße Strukturen
unterhalb der lithografisch erreichbaren Auflösung und mit größerem Abstand
zueinander erzeugen.
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Der damit verbundene Vorteil kann
insbesondere in einer verringerten elektrischen Kopplung der erzeugten
Strukturen gesehen werden. Im Falle von Bit-Leitungen, die in der
M0-Ebene verlaufen, wird dadurch die Kapazität zwischen den Bit-Leitungen und somit
deren gegenseitige Beeinflussung verringert. Beispielsweise kann
bei starker Kopplung eine auf einem höheren Potential liegende Bit-Leitung
eine auf einem niedrigeren Potential liegende Bit-Leitung fälschlicherweise
auf eine höheres
Potential ziehen. Diese gegenseitige Beeinflussung wird erfindungsgemäß verringert.
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Ein weiterer Vorteil liegt in einer
möglichen
Verringerung der erforderlichen Speicherkapazität von Speicherkondensatoren.
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3A–3C zeigen geätzte Polysiliziumschichten
im Zentrum und am Rand eines Halbleiterwafers, wobei zur Struktu rierung
eine Lithografie mit einer kleinsten Strukturgröße F von 220 nm verwendet wurde. Aufnahmen
vom Zellenfeld aus dem Waferzentrum zeigt die 3A, vom Waferrand dagegen die 3B. 3C stellt dagegen periphere Strukturen
(Support-Strukturen) im Waferzentrum dar.
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4 zeigt
ebenfalls eine REM-Aufnahme. Die Polysiliziumschicht weist eine
Dicke von ca. 39 nm auf. Wie erkennbar, ist der Querschnitt der
in die Polysiliziumschicht geätzten Öffnung an
ihrem unteren Ende um etwa 6 nm kleiner als ihrem oberen Ende.
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Eine Prinzipdarstellung einer TCP-Ätzkammer
zeigt 5. Das Gehäuse 70 der Ätzkammer
ist mit Masse verbunden. Innerhalb des Gehäuses 70 befindet sich
der Substratträger 72,
auf dem das zu prozessierende Halbleitersubstrat 74 ruht.
Der Substratträger 72,
der mit einer nicht dargestellten integrierten He-Kühlung versehen
ist und gleichzeitig als untere Elektrode dient, ist mit einer Hochfrequenzquelle 76 verbunden, die
eine elektrische Bias-Leistung einspeist. Oberhalb des Gehäuses 70 befindet
sich die Einkoppelspule 78, welche von einer Hochfrequenzquelle 80 stammende
elektrische Leistung in das Plasma 82 einkoppelt. Durch Wahl
der eingespeisten Bias-Leistung und der induktiv eingekoppelten
Leistung läßt sich
die Steilheit der Seitenwände
einstellen. Die Einkoppelspule 78 dient gleichzeitig als
obere Elektrode.
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Die nachfolgende Tabelle zeigt ein
konkretes Beispiel hinsichtlich der Ätzung von Antireflexions- und Polysiliziumschicht.
Die Ätzung
wurde in einer Ätzkammer
vom Typ LAM TCP
9400 mit einem unteren Abschattungsring
(bottom shadow ring – BSR)
durchgeführt.
Der Abschattungsring deckt den Waferrand ab.
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Sowohl die ARC- als auch die Polysiliziumschicht
wurden auf Endpunkt mit anschließender definierter Überätzung geätzt.
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- 2
- Siliziumsubstrat
- 4
- Gate-Strukturen
- 6
- Gate-Elektroden
- 8
- Polysiliziumschicht
- 10
- Wolframsilizidschicht
- 12
- Randstege
- 14
- Siliziumnitrid
- 16
- Siliziumnitrid-Liner
- 18
- Gatedielektrikum
- 20
- erste
Isolationsschicht
- 22
- zweite
Isolationsschicht
- 24
- Polysiliziumschicht/Polysiliziumhartmaske
- 26
- CB-Kontakte
- 28
- CG-Kontakte
- 30
- CS-Kontakte
- 32
- Hilfsmaske
- 34
- Antireflexionsschicht
- 36
- Lackmaske
- 40
- Leiterbahn
- 42,
44
- Schnitt
- 45
- Öffnungen
- 46
- Gräben
- 48
- leitfähiges Material/Wolfram
- 70
- Gehäuse
- 72
- Substratträger mit
integrierter He-Kühlung
- 74
- Halbleitersubstrat
- 76,
80
- Hochfrequenzquelle
- 78
- Einkoppelspule/obere
Elektrode
- 82
- Plasma